Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
828 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 13:00
Aktualisiert
22.06.16, 13:00
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DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft
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BERICHT
Ko
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über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 und
des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2013
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
Hinweis:
„Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten
Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe des
Zweckverbandes. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem
Zweckverband und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht
gestattet.“
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BERICHT
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über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 und
des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2013
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
1
2. Grundsätzliche Feststellungen
2
2.1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
2
2.2
Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
4
5
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Prüfungsgegenstand
5
3.2
Art und Umfang der Prüfung
5
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
8
8
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
8
4.1.2
Jahresabschluss
8
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4.1.1
Bilanz
4.1.2.2
Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
9
4.1.2.3
Finanzrechnung und Teilrechnungen
9
4.1.2.4
Anhang
9
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4.1.2.1
4.1.3
4.2
Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen
8
10
10
10
10
4.2.2.1
Allgemeine Feststellungen
10
4.2.2.2
Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2013
11
5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
13
5.1
Vermögenslage
13
5.2
Schuldenlage
14
5.3
Ertragslage
15
5.4
Finanzlage
16
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
18
7. Schlussbemerkung
19
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Anlagen
Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Anlage
1 Bilanz zum 31. Dezember 2013
Anlage
2 Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
Anlage
3 Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013
Anlage
4 Teilergebnisrechnung 2013
Anlage 5.1 Teilfinanzrechnung - A. Zahlungsnachweis 2013
Anlage 5.2 Teilfinanzrechnung - B. Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen 2013
6 Anhang für das Haushaltsjahr 2013
Anlage
7 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2013
Anlage
8 Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2013
Anlage
9 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2013
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Anlage
Anlage 10 Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern
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Anlage 11 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013
Anlage 12 Bestätigungsvermerk
Ergänzende Angaben
Anlage 13 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 14 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
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1. Prüfungsauftrag
Der
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem,
(im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) ist nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisund Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss
der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW prüfen zu lassen.
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Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und gemäß § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht
mit aufzunehmen.
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Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss Dritter als Prüfer bedienen, an die damit durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks delegiert wird.
In diesem Zusammenhang hat uns der Rechnungsprüfungsausschuss des Förderschulzweckverbandes
mit Beschluss vom 4. Februar 2015 als Prüfer für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 gewählt. Dementsprechend hat uns der Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes am 6. Februar 2015 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 gemäß
§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten.
Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer
Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben.
Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung).
Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der
Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 13) erweitert.
Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 11 dieses Berichtes wiedergegeben.
Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 12. Januar/6. Februar 2015 vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 14 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Soweit in den für den Auftrag
geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungshöchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese
nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen.
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2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
Der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandes hat im Lagebericht, welcher als Anlage 11 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 6 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt.
Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des gesetzlichen Vertreters im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2013 sind zur Beurteilung der Lage
des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben:
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Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre
2011 bis 2013 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre.
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Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten
Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis
einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
Der sich operativ ergebende Überschuss 2013 in Höhe von 18.102,09 € wurde satzungsgemäß in
den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen eingestellt, so dass sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt.
Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen bzw. Entwicklungen der Bilanzpositionen im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr erläutert.
Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 84,63 % der Bilanzsumme von 363 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 213 T€ sowie durch
Investitionskredite in Höhe von 124 T€ bestimmt.
Die Erträge des Jahres 2013 liegen um 9.718,32 € unter dem Plan. Nach Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2013 zum Sonderposten für Umlageüberzahlungen gemäß § 10 der Verbandssatzung, stellt sich die Ergebnisrechnung mit Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 237 T€ ausgeglichen dar.
Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 196 T€ unterschreiten den Planansatz um 33 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von
204 T€ sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 9 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 212 T€
gegenüber, sodass sich der Liquiditätsbestand um 1 T€ vermindert hat.
Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt.
Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für
das Haushaltsjahr 2013 die folgenden, wesentlichen Aussagen:
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Der gesetzliche Vertreter prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten
Jahren. Seine Annahmen basieren dabei auf folgenden Ursachen:
1. Aufgrund des demografischen Wandels und der geplanten Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen.
2. Das Land strebt die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden schulischen Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an
den allgemeinen Schulen, im Jahr 2014 an.
3. Das Land hob die bisherige Ausnahmeregelung auf, wonach die Mindestgröße für Förderschulen
von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte.
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Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim für einige Jahre wurde durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Dahlem, Blankenheim und Nettersheim
sowie dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zum Zusammenschluss mit der weiteren
Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) des Sonderschulzweckverbandes unter Beibehaltung der beiden Standorte realisiert. Im Zuge dessen wurde der Förderschulzweckverband zum 31.07.2015 aufgelöst.
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Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch
eingeschätzt werden.
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2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten.
Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und
§§ 37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt.
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Der vom Verwaltungsleiter am 19. April 2016 aufgestellte und vom bestellten Abwickler für den Förderschulzweckverband am 19. April 2016 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2013 wurde den
für ausstehende Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen am
19. April 2016 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der vom
Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden.
Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der geprüfte Jahresabschluss bis
zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss der Zweckverbandsversammlung festzustellen. Es wurde gegen de gesetzliche Feststellungsfrist verstoßen. Der Verstoß ist
nicht mit Sanktionen oder weiteren verfahrensrechtlichen Folgen behafet.
Der Zweckverband hat für Vermögensgegenstände in den Bereichen des Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Vorräte Festwerte gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO
NRW gebildet und in der haushaltsrechtlichen Bilanz des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2013
ausgewiesen. Die Festwerte werden seit ihrer erstmaligen Bilanzierung in der kommunalen Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes auf den 1. Januar 2009 unverändert fortgeführt. Der Förderschulzweckverband hat damit gegen die Verpflichtung aus § 34 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW verstoßen, die vorschreibt, dass in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandaufnahme der von der Festwertbildung erfassten Vermögensgegenstände zu erfolgen hat. Der festgestellte Verordnungsverstoß ist aus
Prüfersicht für die Gesamtbeurteilung der Ordnungsmäßigkeit der haushaltsrechtlichen Rechnungslegung nicht wesentlich und daher nicht relevant für die prüferische Gesamturteilsbildung.
Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme der vorgenannten Verstöße keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt.
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3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1 Prüfungsgegenstand
Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101
Abs. 1 GO NRW sind:
-
die Buchführung,
die Inventur,
das Inventar,
die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen
und Anhang sowie
der Lagebericht.
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Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG
NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungsund Rechenschaftswerken abzugeben.
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen
Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser
Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet,
schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser
Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
3.2 Art und Umfang der Prüfung
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 12. Oktober
2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss, der am 10. Dezember 2015 durch den Rat der Gemeinde Blankenheim, am 15. Dezember 2015 durch den Rat der
Gemeinde Nettersheim und am 16. Dezember 2015 durch den Rat der Gemeinde Dahlem als zuständige Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes festgestellt wurde.
Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorSeite 5
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genommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die
Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unser Prüfungsurteil bildet.
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Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde von uns eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert unter Einschätzung des Umfelds und der Lage des Förderschulzweckverbandes, auf
den Auskünften des Verwaltungsleiters und des gesetzlichen Vertreters über die wesentlichen Ziele,
Strategien und Risiken, analytischen Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und auf
der grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes. Darüber
hinaus wurden die Feststellungen aus den vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen berücksichtigt.
Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein
Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt:
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens,
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten,
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
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Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch
Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Kontoauszüge und Darlehensmitteilungen von Kreditinstituten und
durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes.
Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten
Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch
uns überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen
Regelungen erfolgt.
Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich
ihrer Werthaltigkeit geprüft.
Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende
Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft.
Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung
aller wesentlichen, erkennbaren Risiken.
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Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung
der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen.
Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft.
Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung vom 8. April bis zum 25. April 2016 in unserem
Büro in Bornheim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden ebenfalls in unserem Büro in Bornheim erledigt.
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
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Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht,
der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend
den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
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Der gesetzliche Vertreter des Förderschulzweckverbandes sowie alle beauftragten Personen haben die
uns in analoger Anwendung des § 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig, vollständig und rechtzeitig erteilt. Er hat uns am 25. April 2016 die Vollständigkeit der Buchführung, des Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das
Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner
alle Wagnisse berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle
erwarteten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind.
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4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über das
System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt
als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4. April 2012 vor.
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Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen
vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht greifbar
aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen
Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Niederschriften, Verträgen und Dienstanweisungen
entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und
dem Lagebericht abgebildet.
4.1.2 Jahresabschluss
Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs.
1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG
NRW, der GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt.
Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend
Gebrauch gemacht.
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist aus der Buchführung, dem
Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW.
4.1.2.1 Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und
richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der
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Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18
Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen
worden.
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Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und
38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
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Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans
gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO
NRW erfolgen.
4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen
In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2013 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen.
Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39
Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK
NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV
Muster zur GO und GemHVO.
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A und 21 B zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans
gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO
NRW erfolgen.
4.1.2.4 Anhang
In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angeSeite 9
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wandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind
vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW
beizufügen.
Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
ie
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Ko
p
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er
damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO
NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt.
Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden
werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses erläutert.
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen
Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den
beigefügten Anhang (vgl. Anlage 6). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und BeSeite 10
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wertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen:
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW).
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln
bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW).
Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs.
1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW).
Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband
wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW).
ie
Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW).
4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2013
Ko
p
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Betrugen die Anschaffungsoder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW
i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, die unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern
nach der linearen Methode vorgenommen werden. Betrugen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im
Jahr der Anschaffung.
Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten
bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert.
Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung,
soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten Vermögensgegenstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden.
Seite 11
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Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt
alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Ko
p
ie
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Abschlussstichtag erhaltene Einzahlungen, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Seite 12
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5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des
Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2013
die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt.
5.1 Vermögenslage
31.12.2013
T€
Bauten auf fremden Grund und Boden
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
mittel- und langfristig gebundenes
Vermögen
%
Veränderung
T€
3
0,8
3
0,8
0
193
111
53,2
30,6
203
119
52,9
31,0
-10
-8
304
83,8
322
83,9
-18
5
1,4
6
1,5
-1
Ko
p
Forderungen
31.12.2012
T€
ie
Immaterielle Vermögensgegenstände
%
312
86,0
331
86,2
-19
7
1,9
11
2,9
-4
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
43
1
0
11,8
0,3
0,0
42
0
0
10,9
0,0
0,0
1
1
0
kurzfristig gebundenes Vermögen
51
14,0
53
13,8
-2
363
100,0
384
100,0
-21
Vorräte
Vermögen
Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes.
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5.2 Schuldenlage
Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
31.12.2013
T€
%
31.12.2012
T€
%
Veränderung
T€
6
1,7
6
1,6
0
Eigenkapital
6
1,7
6
1,6
0
179
34
49,3
9,4
188
33
49,0
8,6
-9
1
Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
Sonderposten
213
58,7
221
57,6
-8
73
20,1
82
21,4
-9
Ko
p
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
ie
Allgemeine Rücklage
langfristiges Fremdkapital
73
20,1
82
21,4
-9
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
erhaltene Anzahlungen
9
50
2,5
13,7
9
50
2,3
13,0
0
0
7
0
5
1,9
0,0
1,4
12
0
4
3,1
0,0
1,0
-5
0
1
mittel- und kurzfristiges Fremdkapital
71
19,5
75
19,4
-4
363
100,0
384
100,0
-21
Vermögen
Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes.
Seite 14
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5.3 Ertragslage
Ertrags- und Aufwandsarten
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ansatz 2013
T€
Ist-Ergebnis
2013
T€
Vergleich
Ansatz/Ist
T€
0
220
0
1
0
0
0
0
0
0
242
0
4
0
0
0
0
0
0
234
0
3
0
0
0
0
0
0
-8
0
-1
0
0
0
0
0
221
246
237
-9
-23
0
-118
-26
-7
-42
-25
0
-157
-22
-10
-29
-24
0
-138
-25
-3
-44
1
0
19
-3
7
-15
-216
-243
-234
9
18. = Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)
5
3
3
0
19. + Finanzerträge
20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
0
-5
0
-3
0
-3
0
0
21. = Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)
-5
-3
-3
0
22. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)
0
0
0
0
23. + Außerordentliche Erträge
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
25. = Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)
0
0
0
0
26. = Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10. = Ordentliche Erträge
-
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ko
p
11.
12.
13.
14.
15.
16.
ie
1.
2. +
3. +
4. +
5. +
6. +
7. +
8. +
9.+/-
Ergebnis des
Vorjahres
T€
17. = Ordentliche Aufwendungen
27.
28.
29.
30.
31.
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
0
0
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
0
0
Verrechnete Aufwendungen bei
0
0
Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
0
0
Verrechnungssaldo
(= Zeile 27 bis 30)
0
0
Seite 15
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5.4 Finanzlage
Ein- und Auszahlungsarten
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
0
211
0
1
0
0
0
0
0
216
0
5
0
0
0
0
0
209
0
3
0
0
0
0
0
-7
0
-2
0
0
0
0
9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
212
221
212
-9
10.
11.
12.
13.
14.
15.
-22
0
-124
-5
-10
-23
-25
0
-157
-3
-10
-35
-24
0
-140
-3
-3
-26
1
0
17
0
7
9
-184
-230
-196
34
28
-9
16
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-10
0
0
0
0
0
-9
0
-1
0
0
0
-8
0
0
0
0
0
1
0
1
0
30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-10
-10
-8
2
31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30)
-10
-10
-8
2
32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31)
18
-19
8
27
128
0
-134
0
0
0
-9
0
0
0
-9
0
0
0
0
0
-6
-9
-9
0
38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 37)
12
-28
-1
27
39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln
40. + Bestand an fremden Finanzmitteln
0
-12
0
28
0
1
0
-27
0
0
0
0
+
+
+
+
+
+
+
-
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Ko
p
16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
ie
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Ergebnis Ansatz 2013 Ist-Ergebnis Vergleich
des
2013
Ansatz/Ist
Vorjahres
T€
T€
T€
T€
17.= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16)
18.
19.
20.
21.
22.
+
+
+
+
+
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24.
25.
26.
27.
28.
29.
-
33. +
34. +
35. 36. -
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
41.= Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40)
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem
NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden.
Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse:
31.12.2013
31.12.2012
%
1,5
1,5
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
[= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme]
%
7,3
5,5
Anlagendeckungsgrad II
[= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen
u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital)
: Anlagevermögen]
%
83,6
84,8
Zuwendungsquote
[=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge]
%
5,1
7,8
Anlagenintensität
[= Anlagevermögen : Bilanzsumme]
%
84,6
84,7
Sach- und Dienstleistungsintensität
[= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
: Ordentliche Aufwendungen]
%
59,0
54,9
Liquidität II. Grades
[= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen
: kurzfristige Verbindlichkeiten]
%
166,5
200,5
Zinslastquote
[= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen]
%
1,3
2,5
Allgemeine Umlagenquote
[= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge]
%
93,6
91,7
Ko
p
ie
Eigenkapitalquote I
[= Eigenkapital : Bilanzsumme]
Seite 17
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 haben wir den als Anlage 12 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 25. April 2016, wie
folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ko
p
ie
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95
GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar".
Seite 18
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7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
ie
Bornheim, den 25. April 2016
Ko
p
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Seite 19
ie
Ko
p
ANLAGEN
ie
Ko
p
Jahresabschluss,
Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Bilanz zum 31.12.2013
Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
AKTIVA
1.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anlagevermögen
1.2
Sachanlagen
Stand
Stand
31.12.2013
31.12.2012
307.367,43 €
325.209,68 €
2.799,56 €
3.412,66 €
304.567,87 €
321.797,02 €
193.062,88 €
203.226,63 €
111.504,99 €
118.570,39 €
0,00 €
0,00 €
55.802,87 €
58.737,18 €
6.793,72 €
11.056,72 €
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1. Anbau
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
2.
2.1
Umlaufvermögen
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
ie
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
47.680,46 €
48.309,76 €
42.190,84 €
Ko
p
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen
49.009,15 €
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
666,57 €
0,00 €
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
32,82 €
5.489,62 €
3.
0,00 €
0,00 €
363.170,30 €
383.946,86 €
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Aktiva
Anlage 1/1
PASSIVA
1.
Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
1.3
Ausgleichsrücklage
2.
Sonderposten
5.532,89 €
5.914,55 €
5.531,89 €
5.913,55 €
1,00 €
1,00 €
213.139,52 €
220.899,60 €
178.184,92 €
187.563,08 €
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
34.152,72 €
32.489,89 €
1.
2.
3.
0,00 €
16.050,63 €
18.102,09 €
16.439,26 €
16.050,63 €
0,00 €
801,88 €
846,63 €
8.910,00 €
9.385,00 €
für Zuwendungen
1. Anbau
2.2
Umlageüberzahlung 2011
Umlageüberzahlung 2012
Umlageüberzahlung 2013
2.4
Sonstige Sonderposten
3.
Rückstellungen
3.3
Instandhaltungsrückstellung
1. Flachdachsanierung Anbau
3.4
Stand
31.12.2012
sonstige Rückstellungen
1. Prüfungskosten, Leistungszulage
Verbindlichkeiten
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
0,00 €
0,00 €
8.910,00 €
9.385,00 €
135.587,89 €
147.672,71 €
Ko
p
4.
ie
2.1
Stand
31.12.2013
4.2.5 von Kreditinstituten
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.7
sonstige Verbindlichkeiten
4.8
erhaltene Anzahlungen
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Dahlem, den
123.591,43 €
132.086,12 €
123.591,43 €
132.086,12 €
7.081,01 €
11.420,40 €
9,64 €
9,98 €
4.905,81 €
4.156,21 €
0,00 €
75,00 €
363.170,30 €
383.946,86 €
19.04.2016
Aufgestellt:
gez. Helmut Etten
(Kämmerer der Gemeinde Dahlem)
Bestätigt:
gez. Jan Lembach
(Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler für den FÖS
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)
Anlage 1/2
Gesamtergebnisrechnung
Förderschulzweckverband
Nr.
Bezeichnung
01
Ergebnis des
Vorjahres
2012
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
219.926,60
241.978,00
233.735,11
8.242,89
7.884,29
10.800,00
2.667,69
8.132,31
4142001
Verbandsumlage Gemeinden
4142002
Umlageüberzahlung Gemeinden Vorjahre
202.664,16
205.250,00
205.250,00
15.000,00
16.439,26
-1.439,26
4161000
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
03
+ Sonstige Transfererträge
9.378,15
10.928,00
9.378,16
1.549,84
04
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
893,50
4.500,00
2.997,00
1.503,00
4321003
Erstattung Mittagsverpflegung
893,50
4.500,00
2.997,00
1.503,00
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
60,00
4411000
Mieten
60,00
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
44,76
44,75
-44,75
44,76
44,75
-44,75
246.478,00
236.776,86
9.701,14
-22.567,73
-24.602,00
-24.325,77
-276,23
-17.737,50
-19.046,00
-19.128,31
82,31
+ Sonstige ordentliche Erträge
4571000
Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
220.924,86
Ko
p
07
ie
02
11
-
5012000
Entgelte Tariflich Beschäftigte
Personalaufwendungen
5022000
Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte
-1.134,60
-1.238,00
-1.255,26
17,26
5032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte
-3.695,63
-4.318,00
-3.942,20
-375,80
12
-
Versorgungsaufwendungen
13
-
Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen
-118.297,84
-157.360,00
-138.010,19
-19.349,81
5232000
Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis
-17.816,28
-18.160,00
-17.982,37
-177,63
5232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
5241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
5255000
5271000
5281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
5281012
Kosten der Schulbücherei
5281018
Betreuung gebundene Ganztags.
5291004
Schülerbeförderungskosten
5291006
Untersuchungskosten Praktikum
5291007
Pilotp. Jedem Kind ein Instrument
14
-
5711000
AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen
15
-
5318004
Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1"
-3.229,53
-4.500,00
-1.681,26
-2.818,74
-40.374,18
-54.600,00
-53.141,17
-1.458,83
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-2.320,70
-5.900,00
-3.598,39
-2.301,61
Lernmittel
-3.330,13
-4.100,00
-2.408,30
-1.691,70
-14.165,05
-18.300,00
-17.600,34
-699,66
-2,99
-300,00
-917,48
-12.600,00
-6.636,66
-5.963,34
-35.891,50
-38.000,00
-34.676,50
-3.323,50
-250,00
-400,00
-285,20
-114,80
-26.461,24
-22.128,00
-25.006,59
2.878,59
-26.461,24
-22.128,00
-25.006,59
2.878,59
-7.489,29
-10.000,00
-2.382,29
-7.617,71
-7.489,29
-10.000,00
-2.382,29
-7.617,71
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
-300,00
-500,00
-500,00
16
-
-40.796,06
-29.440,00
-44.087,87
14.647,87
5412000
Fahrtkosten
-276,25
-300,00
-622,64
322,64
5412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
-170,00
-2.350,00
-250,30
-2.099,70
5421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
-39,60
-50,00
-19,80
-30,20
5422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
-14.700,00
-14.700,00
-14.730,00
30,00
5429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS
-156,37
Anlage 2/1
Gesamtergebnisrechnung
Förderschulzweckverband
Nr.
Bezeichnung
5429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
5431000
Geschäftsaufwendungen
5431001
Porto und Fernmeldegebühren
5431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
5431009
Abschluss-und Prüfungskosten
5441000
5499000
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
Ergebnis des
Vorjahres
2012
-38,00
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
-240,00
-350,37
110,37
-360,14
360,14
-1.150,66
-1.200,00
-1.272,50
72,50
-54,56
-819,34
-1.000,00
-738,54
-261,46
-3.122,95
-5.100,00
-3.380,55
-1.719,45
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-4.217,70
-4.500,00
Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-16.050,63
+ Finanzerträge
4617000
Zinserträge von Kreditinstituten
-243.530,00
-233.812,71
-9.717,29
5.312,70
2.948,00
2.964,15
-16,15
48,12
50,00
32,82
17,18
48,12
50,00
32,82
17,18
-5.360,82
-2.998,00
-2.996,97
-1,03
-5.360,82
-2.998,00
-2.996,97
-1,03
-5.312,70
-2.948,00
-2.964,15
16,15
20
-
5517000
Zinsaufwendung Kreditinstitute
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
23
+ Außerordentliche Erträge
24
-
25
= Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
27
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
28
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
29
Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen
-2,00
-381,66
-381,66
5471000
Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen
-2,00
-381,66
-381,66
30
Verrechnete Aufw. bei Finanzanlagen
31
Verrechnungssaldo
-2,00
-381,66
-381,66
Ko
p
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
-239,06
18.102,09
-215.612,16
ie
19
-4.260,94
-18.102,09
Außerordentliche Aufwendungen
Anlage 2/2
Gesamtfinanzrechnung
Förderschulzweckverband
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis des
Vorjahres
2012
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
6142001
Verbandsumlage Gemeinden
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
211.007,29
216.050,00
208.892,29
-7.157,71
-7.157,71
10.789,29
10.800,00
3.642,29
200.218,00
205.250,00
205.250,00
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
833,50
4.500,00
2.907,50
-1.592,50
6321003
Erstattung Mittagsverpflegung
833,50
4.500,00
2.907,50
-1.592,50
50,00
48,12
-1,88
50,00
48,12
-1,88
211.900,79
220.600,00
211.847,91
-8.752,09
-22.453,35
-24.602,00
-24.153,91
448,09
-17.661,66
-19.046,00
-19.006,97
39,03
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
60,00
6411000
Mieten
60,00
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
6617000
Zinsen von Kreditinstituten
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
ie
05
Entgelte Tariflich Beschätigte
7022000
Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte
-1.134,60
-1.238,00
-1.227,84
10,16
7032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte
-3.657,09
-4.318,00
-3.919,10
398,90
-123.573,44
-157.360,00
-139.966,37
17.393,63
-17.739,00
-18.160,00
-18.158,00
2,00
-5.000,00
-4.500,00
-4.500,00
-42.661,15
-54.600,00
-50.269,74
4.330,26
11
12
Ko
p
7012000
- Versorgungsauszahlungen
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
7232000
Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis
7232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
7241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
7255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-2.320,70
-5.900,00
-3.234,54
2.665,46
7271000
Lernmittel
-3.330,13
-4.100,00
-2.776,69
1.323,31
7281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
-15.102,12
-18.300,00
-16.417,04
1.882,96
7281012
Kosten der Schulbücherei
-2,99
-300,00
7281018
Betreuung gebundene Ganztags.
7291004
Schülerbeförderungskosten
7291006
Untersuchungskosten Praktikum
7291007
Pilotp. Jedem Kind ein Instrument
13
7517000
14
7318004
15
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zinsauszahlungen Kreditinstitute
- Transferauszahlungen
Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1"
- Sonstige Auszahlungen
300
-917,48
-12.600,00
-6.636,66
5.963,34
-36.249,87
-38.000,00
-37.688,50
311,50
-250,00
-400,00
-285,20
114,80
-5.361,14
-2.998,00
-2.997,31
-500,00
500,00
0,69
-5.361,14
-2.998,00
-2.997,31
0,69
-9.989,29
-10.000,00
-2.382,29
7.617,71
-9.989,29
-10.000,00
-2.382,29
7.617,71
-22.456,41
-34.840,00
-26.861,84
7.978,16
-271,75
-300,00
-637,94
-337,94
7412000
Fahrtkosten
7412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
7421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
7422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
7429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS
7429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
-38,00
7431000
Geschäftsaufwendungen
-53,94
-2.350,00
-420,30
1.929,70
-39,60
-50,00
-19,80
30,20
-14.700,00
-14.700,00
-14.730,00
-30,00
-240,00
-350,37
-110,37
-357,00
-357,00
-156,37
Anlage 3/1
Gesamtfinanzrechnung
Förderschulzweckverband
Ergebnis des
Vorjahres
2012
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Nr.
Bezeichnung
7431001
Porto und Fernmeldegebühren
7431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
-775,44
-1.000,00
-782,44
217,56
7431009
Abschluss-und Prüfungskosten
-1.172,95
-10.500,00
-4.030,55
6.469,45
7441000
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-4.217,70
-4.500,00
-4.260,94
239,06
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-183.833,63
-229.800,00
-196.361,72
33.438,28
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
28.067,16
-9.200,00
15.486,19
24.686,19
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
1.003,10
Erwerb Vermögensgegenst. <410 €
27
28
7812000
29
ie
Erwerb Vermögensgegenst. >410 €
7832000
-1.200,00
-1.272,50
-72,50
-9.904,13
-8.700,00
-7.696,90
-6.540,35
-8.550,00
-5.048,00
3.502,00
-3.363,78
-150,00
-2.648,90
-2.498,90
Ko
p
7831000
-1.030,66
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
IV.Zuweisung an Gemeinde
-1.500,00
1.500,00
-1.500,00
1.500,00
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-9.904,13
-10.200,00
-7.696,90
2.503,10
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 )
-9.904,13
-10.200,00
-7.696,90
2.503,10
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31)
18.163,03
-19.400,00
7.789,29
27.189,29
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
127.777,12
6927000
Kreditaufnahmen für Investitionen v. allg. Kredit.
127.777,12
34
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
-133.914,28
-8.495,00
-8.494,69
0,31
7927000
Tilgung Investitionsk. ordentl. Kreditinstitute
-133.914,28
-8.495,00
-8.494,69
0,31
36
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-6.137,16
-8.495,00
-8.494,69
0,31
38
= Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln (Z 32,37)
12.025,87
-27.895,00
-705,40
27.189,60
39
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
40
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
-12.025,87
-27.895,00
-705,40
27.189,60
41
Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40)
Anlage 3/2
Teilergebnisrechnung Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Produktbereich
03
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
03.221
Sonderschule
Produkt
03.221.000
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
Bezeichnung
01
Ergebnis des
Vorjahres
Ansatz lfd. HH
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
4142001
Verbandsumlage Gemeinden
4142002
Umlageüberzahlung Gemeinden Vorjahre
4161000
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
03
+ Sonstige Transfererträge
04
219.926,60
241.978,00
233.735,11
8.242,89
7.884,29
10.800,00
2.667,69
8.132,31
202.664,16
205.250,00
205.250,00
16.439,26
-1.439,26
10.928,00
9.378,16
1.549,84
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
893,50
4.500,00
2.997,00
1.503,00
4321003
Erstattung Mittagsverpflegung
893,50
4.500,00
2.997,00
1.503,00
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
4411000
Mieten
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
44,76
44,75
-44,75
4571000
Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo
44,76
44,75
-44,75
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
220.924,86
246.478,00
236.776,86
9.701,14
11
-
-22.567,73
-24.602,00
-24.325,77
-276,23
5012000
Entgelte Tariflich Beschäftigte
-17.737,50
-19.046,00
-19.128,31
82,31
5022000
Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte
-1.134,60
-1.238,00
-1.255,26
17,26
5032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte
-3.695,63
-4.318,00
-3.942,20
-375,80
12
-
Versorgungsaufwendungen
13
-
Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen
-118.297,84
-157.360,00
-138.010,19
-19.349,81
5232000
Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis
-17.816,28
-18.160,00
-17.982,37
-177,63
5232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
5241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
5255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
5271000
Lernmittel
5281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
5281012
Kosten der Schulbücherei
5281018
Betreuung gebundene Ganztags.
5291004
Schülerbeförderungskosten
5291006
Untersuchungskosten Praktikum
5291007
Pilotp. Jedem Kind ein Instrument
ie
15.000,00
9.378,15
60,00
Ko
p
60,00
Personalaufwendungen
14
-
5711000
AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen
Bilanzielle Abschreibungen
15
-
5318004
Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1"
Transferaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
-3.229,53
-4.500,00
-1.681,26
-2.818,74
-40.374,18
-54.600,00
-53.141,17
-1.458,83
-2.320,70
-5.900,00
-3.598,39
-2.301,61
-3.330,13
-4.100,00
-2.408,30
-1.691,70
-14.165,05
-18.300,00
-17.600,34
-699,66
-2,99
-300,00
-917,48
-12.600,00
-6.636,66
-5.963,34
-300,00
-35.891,50
-38.000,00
-34.676,50
-3.323,50
-250,00
-400,00
-285,20
-114,80
-500,00
-500,00
-26.461,24
-22.128,00
-25.006,59
2.878,59
-26.461,24
-22.128,00
-25.006,59
2.878,59
-7.489,29
-10.000,00
-2.382,29
-7.617,71
-7.489,29
-10.000,00
-2.382,29
-7.617,71
14.647,87
16
-
-40.796,06
-29.440,00
-44.087,87
5412000
Fahrtkosten
-276,25
-300,00
-622,64
322,64
5412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
-170,00
-2.350,00
-250,30
-2.099,70
Anlage 4/1
Teilergebnisrechnung Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Produktbereich
03
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
03.221
Sonderschule
Produkt
03.221.000
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Vorjahres
Nr.
Bezeichnung
5421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
5422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
5429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS
5429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
-38,00
5431000
Geschäftsaufwendungen
-54,56
5431001
Porto und Fernmeldegebühren
5431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
5431009
5441000
5471000
Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen
5499000
Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
Ansatz lfd. HH
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
Vergleich
Ansatz/Ist
-39,60
-50,00
-19,80
-30,20
-14.700,00
-14.700,00
-14.730,00
30,00
-240,00
-350,37
110,37
-360,14
360,14
-156,37
-1.150,66
-1.200,00
-1.272,50
72,50
-819,34
-1.000,00
-738,54
-261,46
Abschluss-und Prüfungskosten
-3.122,95
-5.100,00
-3.380,55
-1.719,45
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-4.217,70
-4.500,00
-4.260,94
-239,06
Zinserträge von Kreditinstituten
381,66
18.102,09
ie
+ Finanzerträge
4617000
-381,66
-18.102,09
-215.612,16
-243.530,00
-233.812,71
-9.717,29
5.312,70
2.948,00
2.964,15
-16,15
48,12
50,00
32,82
17,18
48,12
50,00
32,82
17,18
Ko
p
19
-2,00
-16.050,63
20
-
-5.360,82
-2.998,00
-2.996,97
-1,03
5517000
Zinsaufwendung Kreditinstitute
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
-5.360,82
-2.998,00
-2.996,97
-1,03
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-5.312,70
-2.948,00
-2.964,15
16,15
22
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
23
+ Außerordentliche Erträge
24
-
25
= Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
-
29
= Ergebnis (Z. 26, 27, 28)
Außerordentliche Aufwendungen
Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
Anlage 4/2
Teilfinanzrechnung Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Produktbereich
03
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
03.221
Sonderschule
Produkt
03.221.000
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
01
Bezeichnung
Ergebnis des
Vorjahres
2012
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
6142001
Verbandsumlage Gemeinden
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
211.007,29
216.050,00
208.892,29
-7.157,71
-7.157,71
10.789,29
10.800,00
3.642,29
200.218,00
205.250,00
205.250,00
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
833,50
4.500,00
2.907,50
-1.592,50
6321003
Erstattung Mittagsverpflegung
833,50
4.500,00
2.907,50
-1.592,50
50,00
48,12
-1,88
50,00
48,12
-1,88
220.600,00
211.847,91
-8.752,09
-22.453,35
-24.602,00
-24.153,91
448,09
-17.661,66
-19.046,00
-19.006,97
39,03
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
60,00
6411000
Mieten
60,00
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
6617000
Zinsen von Kreditinstituten
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
211.900,79
Ko
p
08
ie
05
- Personalauszahlungen
7012000
Entgelte Tariflich Beschätigte
7022000
Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte
-1.134,60
-1.238,00
-1.227,84
10,16
7032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte
-3.657,09
-4.318,00
-3.919,10
398,90
-123.573,44
-157.360,00
-139.966,37
17.393,63
-17.739,00
-18.160,00
-18.158,00
2,00
-5.000,00
-4.500,00
-4.500,00
-42.661,15
-54.600,00
-50.269,74
4.330,26
11
12
- Versorgungsauszahlungen
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
7232000
Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis
7232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
7241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
7255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-2.320,70
-5.900,00
-3.234,54
2.665,46
7271000
Lernmittel
-3.330,13
-4.100,00
-2.776,69
1.323,31
7281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
-15.102,12
-18.300,00
-16.417,04
1.882,96
7281012
Kosten der Schulbücherei
-2,99
-300,00
7281018
Betreuung gebundene Ganztags.
7291004
Schülerbeförderungskosten
7291006
Untersuchungskosten Praktikum
7291007
Pilotp. Jedem Kind ein Instrument
13
7517000
14
7318004
15
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zinsauszahlungen Kreditinstitute
- Transferauszahlungen
Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1"
- Sonstige Auszahlungen
7412000
Fahrtkosten
7412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
7421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
7422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
7429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS
300,00
-917,48
-12.600,00
-6.636,66
5.963,34
-36.249,87
-38.000,00
-37.688,50
311,50
-250,00
-400,00
-285,20
114,80
-5.361,14
-2.998,00
-2.997,31
-500,00
500,00
0,69
-5.361,14
-2.998,00
-2.997,31
0,69
-9.989,29
-10.000,00
-2.382,29
7.617,71
-9.989,29
-10.000,00
-2.382,29
7.617,71
-22.456,41
-34.840,00
-26.861,84
7.978,16
-271,75
-300,00
-637,94
-337,94
-2.350,00
-420,30
1.929,70
-39,60
-50,00
-19,80
30,20
-14.700,00
-14.700,00
-14.730,00
-30,00
-156,37
Anlage 5.1/1
Teilfinanzrechnung Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Produktbereich
03
Schulträgeraufgaben
Produktgruppe
03.221
Sonderschule
Produkt
03.221.000
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Vorjahres
2012
Ansatz d. HHJahres
2013
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2013
Vergleich
Ansatz/Ist
Nr.
Bezeichnung
7429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
7431000
Geschäftsaufwendungen
7431001
Porto und Fernmeldegebühren
7431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
-775,44
-1.000,00
-782,44
217,56
7431009
Abschluss-und Prüfungskosten
-1.172,95
-10.500,00
-4.030,55
6.469,45
7441000
Unfall-,Haftpflicht-u so. Versicherungsbeiträge
-4.217,70
-4.500,00
-4.260,94
239,06
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-183.833,63
-229.800,00
-196.361,72
33.438,28
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
28.067,16
-9.200,00
15.486,19
24.686,19
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
26
-240,00
-350,37
-110,37
-357,00
-357,00
-1.200,00
-1.272,50
-72,50
-53,94
ie
-1.030,66
Ko
p
25
-38,00
- Ausz. für Baumaßnahmen
-9.904,13
-8.700,00
-7.696,90
1.003,10
7831000
Erwerb Vermögensgegenst. >410 €
-6.540,35
-8.550,00
-5.048,00
3.502,00
7832000
Erwerb Vermögensgegenst. <410 €
-3.363,78
-150,00
-2.648,90
-2.498,90
27
28
7812000
29
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
IV.Zuweisung an Gemeinde
-1.500,00
1.500,00
-1.500,00
1.500,00
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-9.904,13
-10.200,00
-7.696,90
2.503,10
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 )
-9.904,13
-10.200,00
-7.696,90
2.503,10
Anlage 5.1/2
Teilfinanzrechnung B
Investitionen: 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Nr. Bezeichnung
Ergebnis des
Vorjahres
Fort. Ansatz d.
HH-Jahres
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
Vergleich
Ansatz/Ist
01I_000001 Investive Beschaffungen 2012 >410,00 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm.
-6.540
-6.540
-20
-20
-20
-20
01I_000002 Investive Beschaffungen 2012 <410,00 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm.
-3.364
-3.364
-131
-131
-131
-131
-150
-150
01I_130002 investive Beschaffungen 2013> 410,00 €
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm.
-8.550
-8.550
01I_130003 investive Beschaffungen 2014>410,- € netto
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm.
-9.904
-8.700
150
150
-5.048
-5.048
3.502,00
3.502,00
-2.498
-2.498
-2.498
-2.498
-7.697
1.003
Ko
p
Gesamtsumme
ie
01I_130001 investive Beschaffungen 2013< 410,00 €
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm.
Anlage 5.2
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Einleitung
Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim
Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim, im Folgenden „FÖS“
genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System
der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt.
ie
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erforderte die
Erstellung einer Eröffnungsbilanz gem. § 18 Abs. 1 GkG i. V. m. § 92 (1) GO NRW. Diese
stellt
einen
wesentlichen
Bestandteil
des
neuen
Rechnungswesens
dar.
Die
Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
Ko
p
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu vermitteln. Erstmals
wurde somit für den Zweckverband eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen
(Kapitalverwendung) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals)
durchgeführt, welche die wirtschaftliche Lage des FÖS darlegt.
Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses
§ 95 Gemeindeordnung
Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG)
finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über
die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes
und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die
Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß
anzuwendenden
Vorschriften
der
Gemeindehaushaltsverordnung
NRW
(GemHVO)
eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW
insoweit verzichtet.
Anlage 6/1
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach
§ 95 GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss
aufzustellen,
in
dem
das
Ergebnis
der
Haushaltswirtschaft
des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2013. Er muss unter
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus
Ø der Ergebnisrechnung,
Ø der Finanzrechnung,
ie
Ø den Teilrechnungen,
Ø der Bilanz sowie
Ø dem Anhang.
Ko
p
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO
NRW ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben.
Entsprechend sind dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45
GemHVO
NRW,
ein Forderungsspiegel
nach
§
46
GemHVO
NRW
sowie
ein
Verbindlichkeitsspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
In
Ausführung
der
Beschlüsse
der
Schulverbandsversammlung
des
Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim vom 18.12.2014 wurde der
Förderschulzweckverband nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen zum 31.07.2015
aufgelöst und mit Wirkung zum 01.08.2015 mit dem Sonderschulzweckverband HellenthalKall-Schleiden eine Dependance als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule eingegangen.
Mit der Auflösung des Zweckverbandes endet der Rechtsstatus als Körperschaft öffentlichen
Rechts und die Organe des Zweckverbandes, hier die „Schulverbandsversammlung“ sowie
der
„Rechnungsprüfungsausschuss“
gelten
im
Stadium
der
Abwicklung
nicht
als
fortbestehend. Der allein erforderliche gesetzliche Vertreter ist hier der Abwickler(Liquidator)
als besonderes Organ. Gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.12.2014 wurde
mit den erforderlichen, der Abwicklung des Förderschulzweckverbandes dienenden
Maßnahmen, die seit Jahren mit der Geschäftsführung betraute Gemeinde Dahlem
Anlage 6/2
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
beauftragt
bzw.
diese
-vertreten
durch
den
Bürgermeister
und
ehemaligen
Verbandsvorsteher- zum Abwickler bestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird gem. § 95 (3) GO NRW vom Kämmerer der
Gemeinde Dahlem aufgestellt und durch den bestellten Abwickler bestätigt. Dieser leitet den
bestätigten Entwurf den Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu.
Entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom
04.02.2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 beauftragt.
Im Anschluss an die Prüfung fassen die Räte der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und
ie
Nettersheim nach Erhalt des Prüfungsberichts Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verwendung des Überschusses
Verbandsvorstehers.
und die Entlastung des
Ko
p
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im
übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden
müssen. Der Überschuss des Jahres 2011 wurde in 2013 aufgelöst, die Verwendung des
Überschusses 2013 erfolgt im Haushaltsjahr 2015.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und
Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und
Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei
im
Mittelpunkt
der
Betrachtung.
Dabei
ist
zu
beachten,
dass
Ansatz
und
Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur
festlegen, ob ein Aktiv- oder Passivposten dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen
werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert sein Ansatz zu erfolgen
hat. Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS
das wirtschaftliche Eigentum innehat.
Anlage 6/3
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach
zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) aufzustellen.
Bei
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW
§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO
NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet,
ie
sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Ergänzend
werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 5. Handreichung des Innenministeriums
NRW herangezogen.
Ko
p
Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO
NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage vorsichtig geschätzter
Zeitwerte und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und aktuelles Bild der
Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der Eröffnungsbilanz
angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre
wertmäßige Obergrenze.
Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften
des § 33 GemHVO NRW
beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur
Vermögensgegenstände aufgenommen, die selbständig bewertbar sind und bei denen der
FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann
angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz,
Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt
und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt.
Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2
GemHVO NRW angewendet. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag
einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht
Anlage 6/4
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
selbständig
nutzbar
sind
und
die
mit
anderen
Vermögensgegenständen
eine
Bewertungseinheit bilden.
In begründeten Fällen wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine
Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW
bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz
verwiesen.
dem
Grundsatz
Vermögensgegenstände
und
der
Vollständigkeit
Schulden
dargestellt.
sind
in
der
Lediglich
Bilanz
die
sämtliche
Bewertung
von
ie
Entsprechend
geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56
(1) GemHVO NRW in vereinfachter Form.
Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen
Ko
p
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne
Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit
Beschluss,
und
ergänzend
als
Bestandteil
der
Haushaltssatzung
eines
jeden
Haushaltsjahres, wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33
(4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht.
Für
die
Bestimmung
der
wirtschaftlichen
Nutzungsdauer
von
abnutzbaren
Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium
bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt worden. Innerhalb
des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche
Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist
im Anhang beigefügt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist beim FÖS der Wertansatz für
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im
Rahmen
der
Zeitwertermittlung
um
planmäßige
lineare
Abschreibungen
unter
Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige
Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewendet worden.
Anlage 6/5
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen.
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum
Ko
p
ie
Stichtag 31.12.2013.
Anlage 6/6
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
AKTIVA
Anlagevermögen
Ø Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Sachanlagen
Umlaufvermögen
Ø Vorräte
Ko
p
Ø Aktive Rechnungsabgrenzung
ie
Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.799,56 €
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Werte mit besonderen Vorteilen, zu
deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung fähig sind
(Lizenzen usw.).
Unentgeltlich erworbene oder selbsthergestellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu den
immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware gehört
zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen).
Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer
linear
abzuschreiben.
Enthalten
ist
des
Weiteren
das
Nutzungsrecht
für
die
Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser
wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert
und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert.
Anlage 6/7
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Sachanlagen
Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für
Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur
Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS
länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb
eine
Trennung
zwischen
unbeweglichem
Sachanlagevermögen,
z.B.
unbebauten
Grundstücken, und beweglichem Sachanlagevermögen, vorzunehmen. Die Sachanlagen
sind daher in
Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung
und
ie
Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden
Ko
p
zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO).
Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über
Bauten auf fremdem Grund und Boden und Betriebs- und Geschäftsausstattung wie folgt:
Bauten auf fremdem Grund und Boden
193.062,88 €
Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf
gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem
FÖS
und
der
Gemeinde
als
Grundstückseigentümer
beinhaltet
entgegen
den
grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist
vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit
dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem
FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten
hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von
Betriebsvorrichtungen, z.B.
Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen
stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die
sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden.
Anlage 6/8
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der
Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung der Jahre 2009 bis 2013
vermindert.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
111.504,99 €
Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der
Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis
zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von
geschätzten
Zeitwerte
wurden
ie
Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig
sodann
angemessene
pauschale
Wertaufschläge
berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine
Ko
p
Indizierung vorgenommen.
Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als
60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor,
daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung
der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten.
Die Zugänge 2013 in Höhe von 2.498,00 €, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr
als 60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, wurden zum 31.12.2013 in voller Höhe
abgeschrieben.
Neben weiterhin erfassten Anlagenzugängen der Periode 2013 in Höhe von 5.048,00 €
wurde der Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser beläuft sich einschließlich der
Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter über 2.498,00 € auf insgesamt
14.229,74 €. Somit ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.12.2013 in Höhe von 111.504,99 €.
Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten,
Chemieunterricht,
Biologieunterricht,
Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht,
Musikunterricht
Unterrichtsmaterial
für
Lehrer,
Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele
wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte
erfolgte im Haushaltsjahr nicht.
Anlage 6/9
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00 €
Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Für das Jahr 2013 waren hier keine
Zugänge zu verzeichnen.
Umlaufvermögen
Vorräte
6.793,72 €
Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First
out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen
ie
Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 6.043,72 € in den
Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das
Depotmaterial ist in 2013 nicht erfolgt, es ist weiterhin ein Wert in Höhe von 750,00 €
Ko
p
enthalten.
Öffentlich-rechtliche Forderungen
48.309,76 €
Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 48.309,76 € weisen u.a.
den Bestand der Liquiden Mittel des FÖS mit 37.284,79 € aus, welche in der Einheitskasse
der Gemeinde Dahlem verwaltet werden. Der Liquiditätsbestand hat sich entsprechend der
Darstellung der Finanzrechnung gegenüber dem Vorjahr um 705,40 € vermindert.
Privatrechtliche Forderungen
666,57 €
Hierbei handelt es sich um einen Restbetrag aus der Lernmittelfreiheit 2012/2013, um ein
Guthaben gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen sowie um die Personal- und
Verwaltungskostenabrechnung der Gemeinde Dahlem für das Jahr 2013.
Sonstige Vermögensgegenstände
32,82 €
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich lediglich um Zinsforderungen.
Aktive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen.
SUMME AKTIVA
363.170,30 €
Anlage 6/10
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
PASSIVA
Ø Eigenkapital
Ø Sonderposten
Ø Rückstellungen
Ø Verbindlichkeiten
5.532,89 €
ie
Eigenkapital
Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der
Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der
Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen
Ko
p
abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen.
Das Eigenkapital des FÖS beträgt zum 31.12.2013 unter Berücksichtigung von Abgängen
des Anlagevermögens in Höhe von 381,66 € insgesamt 5.532,89 € und gliedert sich in die
Positionen
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
5.531,89 €
1,00 €
Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages
von 1,00 € ausgewiesen.
Sonderposten
213.139,52 €
In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von
Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur
Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage
des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in
Anlage 6/11
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm
zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer
korrespondierend ertragswirksam aufzulösen.
Sonderposten aus Zuwendung und sonstige Sonderposten
178.986,80 €
Zum 31.12.2013 sind Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 178.184,92 € sowie
sonstige Sonderposten von 801,88 € in der Bilanz enthalten. Diese setzen sich zusammen
aus den Landeszuweisungen zum Anbau des Schulgebäudes sowie aus der Zuwendung des
Jahres 2011 seitens des Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf
ie
dem Gelände des Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wurde benötigt, um die
Sportgeräte für den Ruderunterricht zu sichern. Zugänge waren im Haushaltsjahr 2013 nicht
zu verzeichnen. Die ertragswirksamen Auflösungen erfolgen analog der Abschreibungen der
dazugehörigen Wirtschaftsgüter und belaufen sich im Haushaltsjahr auf insgesamt
Ko
p
9.422,91 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
34.152,72 €
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten
„Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die
Umlageüberzahlung des Jahres 2011 im Haushaltsjahr 2013
über 16.439,26 €
ertragswirksam aufgelöst. Nach dem Ergebnis des Jahres 2013 ergibt sich ein Überschuss in
Höhe von 18.102,09 €, welcher dem Sonderposten zuzuführen und im Jahr 2015 aufzulösen
ist. Der Sonderposten stellt sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt dar:
Ø Umlageüberzahlung 2012
16.050,63 €
Ø Umlageüberzahlung 2013
18.102,09 €
Instandhaltungsrückstellung
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 liegen keine Erkenntnisse vor,
welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen.
Anlage 6/12
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Sonstige Rückstellungen
8.910,00 €
Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum
31.12.2013 aus folgenden Position zusammen:
Bemerkung
Betrag
1.000,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2011
2.500,00 €
ie
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2010
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2012
2.500,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2013
2.500,00 €
Ko
p
Leistungszulage und Betragsrundung
Insgesamt:
410,00 €
8.910,00 €
Gem. Beschlusslage des zuständigen Gremiums wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DHPG Dr. Harzem & Partner mit der gutachterlichen und prüferischen Begleitung sowie der
Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses des FÖS bis einschließlich zum
31.12.2013 beauftragt. Die hierfür zu entrichtenden Honorare wurden in die Rückstellung
aufgenommen. Die Kosten für bisher nicht entrichtete Leistungszulagen sind ebenfalls
enthalten.
Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt
123.591,43 €
Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind dem FÖS von
einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das
aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen.
Der Wertansatz des zu passivierenden Rückzahlungsbetrages beläuft sich zum 31.12.2013
auf 123.591,43 €. Auf den nach § 47 GemHVO NRW zu erstellenden Verbindlichkeitsspiegel
gem. Anlage wird verwiesen.
Anlage 6/13
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
7.081,01 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.081,01 € handelt
es sich um Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei
welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.12.2013 noch aussteht.
Sonstige Verbindlichkeiten
9,64 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der
vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten, belaufen sich
Erhaltene Anzahlungen
ie
zum 31.12.2013 auf insgesamt 9,64 € und beinhalten die Zinsabgrenzungen.
4.905,81 €
Die Gemeinde hat ggf. Verpflichtungen gegenüber Dritten, weil sie von diesen bereits
Finanzmittel erhalten, aber noch nicht oder noch nicht vollständig die von ihr gewünschte
Ko
p
Leistung erbracht oder vertraglich vereinbarte Maßnahmen durchgeführt hat. In zeitlicher
Hinsicht können davon das Haushaltsjahr, aber auch dessen Folgejahre betroffen sein.
Hierunter fallen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchführung von
Lehrerfortbildungen sowie die rückzahlungspflichtigen Mittel für die „Schule von 8 bis 1“.
SUMME PASSIVA
363.170,30 €
Anlage 6/14
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach
Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach
dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis werden
zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis zum Gesamtergebnis zusammengefasst.
Nachdem der Überschuss des Jahresergebnisses 2013 in Höhe von 18.102,09 € im Wege
ie
der Gewinnverwendung entsprechend § 10 der Satzung des FÖS dem neu gebildeten
Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung
für das Jahr 2013 in Erträgen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen:
2.964,15 €
Ko
p
ordentliches Jahresergebnis
Finanzergebnis
-2.964,15 €
Jahresergebnis
0,00 €
Es haben sich im Haushaltsjahr 2013 keine besonderen Geschäftsvorfälle ereignet, welche
den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf
der
Grundlage
des
Bruttoprinzips
alle
erhaltenen
Einzahlungen
und
geleisteten
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 nachgewiesen.
Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der
Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit
sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge
werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei
Anlage 6/15
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten
dargestellt.
Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in
der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum
Beispiel
Erträge
Abschreibungen,
aus
der
Auflösung
Zuführungen,
von
Sonderposten
Inanspruchnahme
von
oder
Rückstellungen,
Rückstellungen
oder
Rechnungsabgrenzungen.
Der in der Finanzrechnung als Ergebnis ausgewiesene Bestand an Liquiden Mitteln, saldiert
mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2012), entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen
Bestand liquider Mittel aller Bankkonten und Kassenbestände. Der Bestand der liquiden
ie
Mittel des FÖS wird bei der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet und beim FÖS im
Umlaufvermögen unter der Position der Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich zum
Beginn des Haushaltsjahres auf 37.990,19 €. Die Finanzrechnung des Jahres 2013 weist
zum 31.12.2013 einen negativen Saldo in Höhe von 705,40 € aus, folglich vermindert sich
Ko
p
der Liquiditätsbestand zum 31.12.2013 auf 37.284,79 € und ergibt sich wie folgt:
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
15.486,19 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
- 7.696,90 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
- 8.494,69 €
Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel
-705,40 €
Anlage 6/16
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Bestehende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen
beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie
sonstige finanzielle Verpflichtungen des FÖS zu erläutern.
Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von
besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde
ie
Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von 14.730,00 € p. a.
Dahlem, den 19.04.2016
Ko
p
Aufgestellt:
- gez. Helmut Etten -
(Kämmerer der Gemeinde Dahlem)
Bestätigt:
- gez. Jan Lembach (Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler für den FÖS
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)
Anlage 6/17
Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2013
Anlagenspiegel zum 31.12.2013 gem. § 45 GemHVO NRW
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
31.12.2012
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Zugänge
427.016,01 €
5.165,27 €
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Abgänge
7.546,00 €
-
€
1.824,46 €
-
€
II. Sachanlagen
421.850,74 €
7.546,00 €
1.824,46 €
1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden
243.751,12 €
178.099,62 €
- €
7.546,00 €
- €
1.824,46 €
-
-
4. Anlagen im Bau
-
€
€
€
-
€
25.006,59 €
-
€
613,10 €
1.442,80 €
-
Buchwert
Abschreibungen
gesamt
31.12.2013
31.12.2012
125.370,12 €
307.367,43 €
325.209,68 €
€
2.365,71 €
2.799,56 €
3.412,66 €
-
€
24.393,49 €
1.442,80 €
123.004,41 €
304.567,87 €
321.797,02 €
-
€
€
10.163,75 €
14.229,74 €
- €
1.442,80 €
50.688,24 €
72.316,17 €
193.062,88 €
111.504,99 €
203.226,63 €
118.570,39 €
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
Ko
p
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
ie
Bezeichung
Abschreibung
Abgang
Abschreibung
im Haushaltsjahr
Anlage 7
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Forderungsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.12.2013
Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des
ie
Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher
mindestens nach den im Umlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten
für Forderungen der Kommunen zu gliedern.
Gesamtbetrag
am
31.12. 2013
Ko
p
Arten der Forderungen
EUR
2.1 öffentlich-rechtliche
Forderungen
2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
3 Summe aller Forderungen
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
1 bis 5
mehr als
Jahr
Jahren
5 Jahren
EUR
EUR
EUR
Gesamtbetrag
am
31.12. 2012
EUR
48.309,76
43.605,32
4.704,44
42.190,84
666,57
490,94
175,63
0,00
32,82
49.009,15
32,82
44.129,08
4.880,07
5.489,62
47.680,46
Anlage 8
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Verbindlichkeitsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.12.2013
Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den
Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die
Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen
und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der
vorzunehmen.
Gesamtbetrag
am
31.12. 2013
mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5
>1 bis 5
bis zu
Jahre
Jahre
1 Jahr
Ko
p
Arten der Verbindlichkeiten
ie
Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern
EUR
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus
Krediten für
Investitionen
2.1 von verbundenen
Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen
Bereich
2.5 von Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten aus
Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus
Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
123.591,43
123.591,43
7.081,01
EUR
14.587,71
14.587,71
7.003,73
EUR
EUR
Gesamtbetrag
am 31.12.2012
EUR
35.837,55 73.166,17
132.086,12
35.837,55
132.086,12
77,28
73.166,17
11.420,40
Anlage 9/1
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2013
Arten der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.12. 2013
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamtbetrag
am 31.12.2012
EUR
9,64
9,98
4.905,81
4.905,81
4.156,21
ie
9,64
135.587,89
26.506,89
35.914,83
73.166,17
147.672,71
Ko
p
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
7. Sonstige
Verbindlichkeiten
8. Erhaltene
Anzahlungen
9. Summe aller
Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von
Sicherheiten: z.B.
Bürgschaften u.a.
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
1 bis 5
mehr als 5
1 Jahr
Jahre
Jahre
Anlage 9/2
NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem
sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
Nutzungsdauer
(in Jahren)
Vermögensgegenstand
Gebäude und bauliche Anlagen
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk
Abwasserkanäle
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage
Badekabinen
Baubuden
Behelfsbauten
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise)
Friedhofskapellen
Garagen (massiv)
Garagen (Fertigbau)
Garagen (Leichtbau)
Gebäude, Verwaltungs- (massiv)
Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau)
Gebäude, Büro- (massiv)
Gebäude, Büro- (Leichtbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau)
Gebäude, Betriebs- (massiv)
Gebäude, Betriebs- (Fertigbau)
Gebäude, Betriebs- (Leichtbau)
Gebäude, Lager (massiv)
Gebäude, Lager (Fertigbau)
Gebäude, Lager (Leichtbau)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau)
Gebäude, Schul- (massiv)
Gebäude, Schul- (Leichtbau)
Gebäude, Toiletten- (massiv)
Gebäude, Toiletten- (Fertigbau)
Gebäude, Toiletten- (Leichtbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau)
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten
Geräteblockhaus Kiga
Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle
Hallen (massiv)
Hallen (in Leichtbauweise)
Hallen, Fahrzeug (massiv)
Hallen, Fahrzeug (Leichtbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau)
Hallenbäder
Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv)
Jugendzentren (Fertigbau)
Jugendzentren (Leichtbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau)
Lagergebäude (massiv)
Lagergebäude (Fertigbau)
Lagergebäude (Leichtbau)
Leichenhallen
Pegelhaus Zu-/Ablauf
Pumpenhäuser
Silobauten (Kunststoff und Stahl)
Stauanlage - Untergrundverpresseung
Stahlanlage - Damm Hauptsperre
40
67
30
40
50
20
8
20
50
80
40
80
50
40
30
80
35
70
35
50
50
50
70
70
70
60
40
30
60
50
70
25
25
20
15
70
70
60
60
20
67
60
30
50
30
50
50
40
50
70
50
50
40
60
50
40
50
40
30
70
50
50
20
100
100
Ko
p
ie
1
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
1.44
1.45
1.46
1.47
1.48
1.49
1.50
1.51
1.52
1.53
1.54
1.55
1.56
1.57
1.58
1.59
1.60
1.61
1.62
1.63
1.64
1.65
Anlage 10/1
1.66
1.67
1.68
1.69
1.70
1.71
1.72
1.73
1.74
1.75
1.76
1.77
1.78
1.79
1.80
1.81
1.82
1.83
1.84
1.85
Stauanlage - Prallwand Entnahme
Stauanlage - Damm Vorsperre
Stauanlage - Betonbauteile
Stauanlage - Stahlbauteile
Stauanlage - Tosbecken
Stauanlage - Betonflächen Tosbecken
Stauanlage - Asphaltdichtung
Stauanlage - Mastixversiegelung
Stauanlage - Pegelanlage
Stauanlage - SM 3-6 Bauteil
Stauanlage - Beobachtungsbrunnen
Stauanlage - Brücke Vorbecken
Stauanlage - Betonfläche Einlauf
Stauanlage - Betronfläche Grundablass
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Trafostationshäuser
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau)
Wohncontainer
100
100
100
80
100
20
40
15
40
72
40
25
30
20
50
50
60
50
40
10
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
Barrieren (Sportplätze)
Betonmauer
Bolzplätze (rote Erde)
Bootssteg
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk oder Beton)
Brücken (Stahlkonstruktion)
Brunnen
Drahtzaun
Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (aus Ton oder Kunststoff)
Fahrradständer (mobil)
Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung)
Grünanlagen
Holzzaun
Löschwasserteiche
Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung)
Orientierungssysteme
Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkplätze (mit Packlage)
Pflastersteinwege
Plattenwege
Ruhebänke
Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.)
Schilderbrücken
Spielkombinationen Kletterburg
Spielplätze
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Stahlzaun
Stauanlage Wegebau
hiervon Unterbau
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut)
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke)
Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster)
Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch)
Wasserspeicher
Wegebau Unterbau
Wegebau Asphalt
Wirtschaftsweg (unbefestigt)
Wirtschaftsweg (mineralisch)
Wirtschaftsweg (bituminös)
Ziegelmauer
20
30
15
15
30
80
80
20
17
33
13
10
35
15
5
40
25
10
9
60
15
15
10
8
10
15
12
20
20
40
80
60
40
60
20
20
80
40
5
10
20
30
Ko
p
ie
2
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
2.23
2.24
2.25
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
2.32
2.33
2.34
2.35
2.36
2.37
2.38
2.39
2.40
2.41
2.42
3
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen)
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges)
Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil)
Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage)
13
13
16
16
16
25
16
12
15
10
Anlage 10/2
10
10
15
10
20
30
15
10
25
10
10
10
40
20
8
10
35
35
20
14
15
10
15
10
18
18
20
12
20
9
10
10
25
30
40
71
70
15
12
ie
Abzugsvorrichtungen
Akkumulatoren
Alarmanlagen
Alarmgeber (Rettungsdienst)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen)
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Brandmeldeanlage
Brennstofftanks
Druckkessel
Druckluftanlagen (mobil)
Druckluftanlagen (stationär)
Druckrohrleitungen für Abwässer
Druckrohrleitungen für Sickerwasser
Gaststätteneinbauten
Gerüste (mobil)
Kabelleitungen
Kabelleitungen (erdverlegt)
Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen
Kälteanlagen
Klimaanlagen
Martinshornanlage
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen
Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Messeinrichtungen (allgeimein)
Notstromaggregate
Pausensignalanlagen
Photovoltaikanlagen
Schaukästen
Wegeschranken
Solaranlagen
Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler
Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung
Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik
Stauanlage - Umbau SW-Leitung
Stauanlage - Sicherheitstechnik
Telekommunikationseinrichtungen
Vermessungsgeräte (mechanisch)
Ko
p
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
3.29
3.30
3.31
3.32
3.33
3.34
3.35
3.36
3.37
3.38
3.39
3.40
3.41
3.42
3.43
3.44
3.45
3.46
3.47
3.48
3.49
4
Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung
4.01
4.02
4.03
4.04
4.05
4.06
4.07
4.08
4.09
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
Abfallbehälter und -körbe
Atemschutzgerät
Atmungsgeräte
Bädereinrichtungen
Bänke aus Holz
Bänke aus Metall oder Kunststoff
Bänke aus Stein, Mauerwerk
Beckeneinstiegsleitern
Beckenreiniger
Belüftungsgeräte (mobil)
Bestuhlung von Trauerhallen
Betonkleinmischer
Bohnermaschinen
Bohrhämmer
Bohrmaschinen (mobil)
Bohrmaschinen (stationär)
Bühnenausstattung
Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk
Bühnenzubehör
Dampfhochdruckreiniger
Desinfektionsgeräte
Feuerlöschgeräte
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug)
Folienschweißgeräte
Friedhofskreuze
Handkehrmaschinen
Hartplatzpflegegerät
Hobelmaschinen (mobil)
Hobelmaschinen (stationär)
Kanalleuchte mit Anschluss
Kommunikationssysteme
Kompressor
Kücheneinrichtung
10
12
6
12
8
20
30
20
12
10
20
6
5
5
5
16
20
20
20
8
10
8
20
4
13
25
6
7
9
16
8
10
10
15
Anlage 10/3
10
10
25
13
9
12
12
5
7
11
8
14
10
20
12
10
10
8
10
8
15
10
10
13
6
15
5
8
15
11
20
8
10
7
5
7
8
10
ie
Küchengeräte
Ladegerät
Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch)
Lötgeräte
Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Messgeräte (Abwasser)
Mülltonnen
Netzwerkserver
Presslufthämmer
Rüttelplatten
Sägen aller Art (mobil); Kettensäge
Sägen aller Art (stationär)
Salzstreuer für den Winterdienst
Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär)
Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel)
Sauerstoff-Schutzgerät
Saugschläuche
Schallpegelmesser
Schiebeleiter
Schleifmaschinen (mobil)
Schleifmaschinen (stationär)
Schmutzwasserpumpe
Schneeräumschild
Schweißgeräte
Schredder
Skelett, Torso, Demonstrationspuppe
Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. !
Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte)
Stampfer
Straßenschilder
Streuautomaten für den Winterdienst
Teerkocher, -spritze
Trennmaschinen (mobil)
Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät
Vorbaukehrmaschinen
Werkzeuge
Winterdienstgeräte (allgemein)
Ko
p
4.35
4.36
4.37
4.38
4.39
4.40
4.41
4.42
4.43
4.44
4.45
4.46
4.47
4.48
4.49
4.50
4.51
4.52
4.53
4.54
4.55
4.56
4.57
4.58
4.59
4.60
4.61
4.62
4.63
4.64
4.65
4.66
4.67
4.68
4.69
4.70
4.71
4.72
5
Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)
5.01
5.02
5.03
5.04
5.05
5.06
5.07
5.08
5.09
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
5.24
5.25
5.26
5.27
5.28
5.29
5.30
5.31
5.32
5.33
5.34
5.35
Aktenvernichter
Audiogeräte
Autotelefone
Beamer; Videobeamer
Bepflanzungen in Gebäuden
Bildschirme
Brief- und Paketwaagen
Büchereiregalsystem für Präsenzbestand
Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.)
Büromöbel
Cassettenrecorder
CD-Player
Datensichtgeräte
Dia-Projektor
Drucker
DVD Player
Faxgeräte
Fernseher
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage)
Filmgeräte
Flipcharts
Fotogeräte
Frankiermaschinen
Funksprechgerät/Handfunksprechgerät
Glasvitrinen
Großrechner
Handy
Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-)
Klimageräte (mobil)
Kommunikationsendgeräte (allgemein)
Kopiergeräte
Laboreinrichtungen
Lagereinrichtungen
Laptops
Laubbläser / Laubsauger
10
5
5
8
10
5
12
15
10
20
7
7
8
8
5
7
7
10
10
7
8
7
8
8
10
7
5
7
11
8
7
14
8
5
5
Anlage 10/4
7
4
10
8
8
5
8
30
5
8
3
8
10
10
8
7
9
9
7
15
8
5
9
5
5
5
10
20
20
20
8
30
7
10
9
25
15
5
10
ie
Lautsprecher
Lehr- und Lernmaterial
Leinwände
Magnetwand
Metaplantafel
Mobilfunkendgeräte
Overheadprojektoren
Panzerschränke
Personalcomputer
Pinnwand
Plotter
Präsentationsgeräte
Projektionsgeräte
Projektionswände (mobil)
Projektoren
Radios
Räumgeräte
Raumheizgeräte (mobil)
Recorder
Regalsystem einer Handbibliothek
Reißwölfe
Scanner (u. ä. Peripheriegeräte)
Schreibmaschinen
Software (Anwendungen Spezial)
Software (Anwendungen Standard)
Software (Betriebssysteme und Netzwerk)
Stahlregal
Stahlschränke
Stellwände
Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale)
Tresore
Verstärker
Videogeräte
Vitrinen
Wandtafeln, Leinwände in Schulen
Werkstatteinrichtungen
Workstations
Zeiterfassungsgeräte
Ko
p
5.36
5.37
5.38
5.39
5.40
5.41
5.42
5.43
5.44
5.45
5.46
5.47
5.48
5.49
5.50
5.51
5.52
5.53
5.54
5.55
5.56
5.57
5.58
5.59
5.60
5.61
5.62
5.63
5.64
5.65
5.66
5.67
5.68
5.69
5.70
5.71
5.72
5.73
5.74
6
Fahrzeuge
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
6.17
Anhänger
Barkassen
Einsatzleitwagen
Fahrräder
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug
Hubwagen
Kleintraktoren
Kleintransporter
Kombiwagen
Lastkraftwagen
Loipenspurgerät
Mannschaftstransportfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug
Motorboot
Personenkraftwagen
Streufahrzeuge
Traktoren
7
Sonstige Anlagegüter
7.01
7.02
7.03
7.04
7.05
7.06
7.07
7.08
7.09
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
7.15
7.16
Betten
Brennofen (Töpferwerkstatt)
Defibrillator
EC-Kartenleser
Einbauküchen
Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)
Fahnenmasten
Geldprüfgeräte
Geschirrspülmaschinen
Getränkeautomaten
Hochdruckreiniger
Industriestaubsauger
Kühleinrichtungen
Kühlschränke
Laborgeräte
Landkarten (große für Schule)
10
20
14
8
20
10
8
10
8
10
10
10
10
12
10
10
10
15
25
7
8
18
4
10
7
10
7
8
7
10
10
13
12
Anlage 10/5
Leitern
Mikroskope
Mikrowellengeräte
Regaleinrichtungen (allgemein)
Reinigungsgeräte (fahrbar)
Schneepflüge
Schulsportgeräte
Staubsauger
Wasserautomaten
Wäschetrockner
Waschmaschinen
Wasserhochdruckreiniger
Wasserspielgeräte
Bergungsfässer
Leitungsroller (Kabeltrommel)
Rollwagen
Probeentnahmesatz
Umfüllpumpe
CSA-Schutzanzüge
Kombinationsschaumrohr
VA-Kiste für Feuerwehrauto
Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.)
Hitzeschutzanzüge
Tauchpumpe
Tragkraftspritzen
Sargwagen
Musikinstrumente, -zubehör
Blas- und Schlaginstrumente
Tasteninstrumente
Streichinstrumente
elektronisches Stimmgerät
Gitarrenverstärker
Klavierbank
Mikrofonanlage
Mischpulte
Mixer / Verstärker
Orchesterpult
10
15
8
10
5
20
5
10
5
3
Ko
p
8
8.01
8.02
8.03
8.04
8.05
8.06
8.07
8.08
8.09
8.10
18
13
8
18
9
10
10
7
5
8
10
8
15
10
10
15
20
20
20
15
15
15
10
15
25
20
ie
7.17
7.18
7.19
7.20
7.21
7.22
7.23
7.24
7.25
7.26
7.27
7.28
7.29
7.30
7.31
7.32
7.33
7.34
7.35
7.36
7.37
7.38
7.39
7.40
7.41
7.42
Anlage 10/6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Allgemeines
Statistische Angaben
1. Zahl der Lehrkräfte
2. Zahl der Schüler
1. Zahl der Lehrkräfte
2012
2013
a) Vollzeitkräfte
9
12
12
Teilzeitkräfte
5
4
4
2. Zahl der Schüler
2011
Zahl
2012
%
Zahl
Ko
p
Mitgliedsgemeinden
ie
2011
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
Sonstige
(außerhalb Verbandsgebiet)
Insgesamt
2013
%
%
20
26,32
28
36,83
13
17,11
10,26
15
19,74
100,00
76
100,00
25
31,25
25
32,05
31
38,75
28
35,90
17
21,25
17
21,79
7
8,75
8
80
100,00
78
Grafische Darstellung der Schüleranzahl
19,74%
26,32%
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
Sonstige
17,11%
36,83%
Anlage 11/1
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Statistische Angaben
3. Umlagengrundlagen
Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung)
Mitgliedsgemeinden
2011
Absolut
€
2012
Absolut
€
%
%
2013
Absolut
€
%
7.053.700
42,62
8.332.042
43,86
8.415.982
43,66
Dahlem
3.352.282
20,26
4.109.670
21,63
4.252.577
22,07
Nettersheim
6.142.434
37,12
6.555.876
34,51
6.604.212
34,27
16.548.416 100,00 18.997.588 100,00 19.272.771 100,00
Ko
p
Insgesamt
ie
Blankenheim
Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der
Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) :
6.604.212 €
8.415.982 €
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
4.252.577 €
Anlage 11/2
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen
ie
Der Lagebericht ist so zu verfassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist
ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von
besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten
sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende,
dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des
Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und
Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und
Schuldenlage des FÖS sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem
Jahresabschluss dargestellten Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und
Risiken für die künftige Entwicklung des FÖS einzugehen; zugrunde liegende Annahmen
sind anzugeben.
Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu
deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren
sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der
Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt.
Ko
p
Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur
Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein
Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
Nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 ergibt sich vorerst ein Überschuss in Höhe
von 18.102,09 €. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine
Zuführung zu dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen, wonach sich die
Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt.
Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.12.2013 wie folgt dar:
AKTIVA
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgr.
BETRAG PASSIVA
BETRAG
307.367,43 € 1. Eigenkapital
5.532,89 €
55.802,87 € 2. Sonderposten
0,00 € 3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgr.
BILANZSUMME AKTIVA
363.170,30 € BILANZSUMME PASSIVA
213.139,52 €
8.910,00 €
135.587,89 €
0,00 €
363.170,30 €
Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 363.170,30 € wird eine Allgemeine Rücklage von
(Eigenkapital im engeren Sinn) 5.531,89 € ausgewiesen.
Anlage 11/3
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der
Vermögens- und Kapitalstruktur sowie bei den Chancen und Risiken eingegangen.
AKTIVA
Anlagevermögen
307.367,43 €
Immaterielle Vermögensgegenstände
ie
Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2
GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2013 liegt das Anlagevermögen des FÖS insgesamt
bei 307.367,43 € und gliedert sich in die Positionen „Immaterielle Vermögensgegenstände“
und „Sachanlagevermögen“.
2.799,56 €
Ko
p
Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände, vermindert um den periodengerechten
Werteverzehr der Abschreibung über 613,10 €, beläuft sich zum Jahresabschluss 2013 auf
2.799,56 €.
Sachanlagen
304.567,87 €
Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen:
Bauten auf fremden Grund und Boden
193.062,88 €
Unter Berücksichtigung der AfA über 10.163,75 € reduziert sich der Wert der Bauten auf
fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2013 auf 193.062,88 €.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
111.504,99 €
Es sind neben der AfA in Höhe von 14.229,74 € auch die Anlagenzugänge über 7.546,00 €
sowie Anlagenabgänge des Haushaltsjahres 2013 mit 381,66 € berücksichtigt. Es ergibt
sich im Vergleich zur Bilanz 2012 eine Wertminderung in Höhe von 7.065,40 €.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00 €
Zum Jahresabschlussstichtag sind keine Anlagen im Bau auszuweisen.
Umlaufvermögen
Vorräte
55.802,87 €
6.793,72 €
Der Wert des Materialdepots wurde mit 750,00 € unverändert beibehalten. Entsprechend
dem Heizölbestand zum 31.12.2013 wurde unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 6.043,72 € gebildet.
Anlage 11/4
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Öffentlich-rechtliche Forderungen
48.309,76 €
Der bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen auszuweisende Liquiditätsbestand des FÖS,
welcher in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet wird, hat sich gem. der
Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2013 um 705,40 € vermindert und beträgt zum
Jahresabschlussstichtag 37.284,79 €.
Weiterhin resultiert der Restbetrag der Forderungen im Wesentlichen aus Endabrechnungen
der KDZV-Umlage für Vorjahre gegenüber der Gemeinde Dahlem.
Privatrechtliche Forderungen
666,57 €
Es handelt es sich hierbei um einen Restbetrag aus der Lernmittelfreiheit 2012/2013, um ein
ie
Guthaben gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen sowie um eine Überzahlung
aus der Personal- und Verwaltungskostenabrechnung der Gemeinde Dahlem für das Jahr
2013.
Sonstige Vermögensgegenstände
32,82 €
Ko
p
Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus anteiligen Zinsen vom Girokonto
aufgenommen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Volumen der Bilanz in 2013 um 20.776,56 €
vermindert hat.
Das Anlagevermögen hat sich durch die Abschreibungen und die Abgänge der laufenden
Periode in Höhe von insgesamt 25.388,25 € saldiert mit den neuen Investitionen in Höhe von
7.546,00 € gegenüber dem Vorjahr um 17.842,25 vermindert.
Anlage 11/5
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
PASSIVA
Eigenkapital
5.532,89 €
Allgemeine Rücklage
5.531,89 €
Die allgemeine Rücklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den
übrigen Passivposten, jedoch ohne Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage dar. Sie hängt
somit in der Höhe von den in die Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der
Schulden ab und beläuft sich zum Jahresabschluss 2013 auf 5.531,89 €. Enthalten sind
Abgänge aus dem Anlagevermögen in Höhe von 381,66 €, welche direkt gegen die
Allgemeine Rücklage zu verbuchen sind.
1,00 €
ie
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist
somit 1,00 € aus.
Ko
p
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
213.139,52 €
178.184,92 €
In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von
Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend
zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im
Haushaltsjahr 2013 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 9.378,16 €.
Sonstige Sonderposten
801,88 €
Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des
Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes. Im Jahr 2013
beträgt die Auflösung 44,75 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
34.152,72 €
Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung
der Überdeckung des Jahres 2011 um 16.439,26 € gemindert. Die sich hiernach ergebende
Überdeckung 2013 über 18.102,09 € wurde dem Sonderposten auf Grundlage der
Verbandssatzung wieder zugeführt. Einschließlich der Überdeckung des Jahres 2012 über
16.050,63 € beläuft sich der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt
34.152,72 €.
Rückstellungen
8.910,00 €
Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am
31.12.2013 nicht mehr. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die
Ausführungen des Anhanges verwiesen.
Anlage 11/6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Verbindlichkeiten
135.587,89 €
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
123.591,43 €
Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach Höhe und Fälligkeit
bedingt durch Kreditaufnahmen für Investitionen von Kreditinstituten besteht. Durch den
Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst (8.494,69 €) des Jahres
2013 konnten diese zum 31.12.2013 auf 123.591,43 € reduziert werden.
Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
7.081,01 €
ie
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.081,01 € wurden
bestehende Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen
ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten
9,64 €
Ko
p
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus der Abgrenzung der Zinsen aus dem
Kapitaldienst.
Erhaltene Anzahlungen
4.905,81 €
Die erhaltenen Anzahlungen bestehen aus nicht in Anspruch genommenen
rückzahlungspflichtigen Landesmittel für „Schule von 8 bis 1“ in Höhe von 2.500,00 € sowie
aus nicht verwendeten Landeszuweisungen zur Lehrerfortbildung über 2.405,81 €.
Passive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
Der im Vorjahr gebildete passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in 2013 aufgelöst; es
war kein neuer Posten zu bilden.
Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.12.2013 stellt sich graphisch bei einer
Bilanzsumme von 363.170,30 € wie folgt dar:
Eigenkapital
1,52%
37,34%
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
2,45%
58,69%
Anlage 11/7
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Ertrags- und Finanzlage
Die Erträge des Jahres 2013 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschließlich der
Finanzerträge auf insgesamt 236.809,68 € und liegen somit um 9.718,32 € unter dem
Planansatz. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2011 in Höhe von
16.439,26 €.
ie
Bei einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen schließt die Ergebnisrechnung 2013 mit
einem positiven Saldo in Höhe von 18.102,09 € ab. Auf Grundlage der Verbandssatzung
erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2013 zu der
Bilanzposition „2.4.2 Sonderposten für Umlageüberzahlungen“, wonach sich die
Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschließlich der Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen in Höhe von 236.809,68 € ausgeglichen darstellt.
Ko
p
Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Jahres 2013 beläuft
sich gem. der Finanzrechnung auf 196.361,72 € und unterschreitet den Planansatz um
33.438,28 €. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 7.696,90 € zum
Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände geleistet. Ebenfalls wurden im Wege der
ordentlichen Tilgung Zahlungen in Höhe von 8.494,69 € vorgenommen. Diesen stehen
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit über 211.847,91 € gegenüber, wodurch
sich eine Verminderung des Liquiditätsbestandes im Haushaltsjahr 2013 um 705,40 € auf
37.284,79 € ergibt.
Die Verwaltung der liquiden Mittel des Förderschulzweckverbandes erfolgt in der
Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, somit handelt es sich um eine sonstige öffentlichrechtliche Forderung seitens des FÖS gegen die Gemeindekasse Dahlem.
Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage
sowie der Finanz- und Ertragslage
Bezeichnung / Formel
Eigenkapitalquote I
Ergebnis
Vorjahr
(1,54 %)
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
5.532,89 € x 100
363.170,30 €
1,52 %
Erläuterung
Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in
welchem Umfang das Vermögen des
Zweckverbandes
durch
Eigenkapital
finanziert
ist.
Je
höher
die
Eigenkapitalquote
I
ist,
desto
unabhängiger ist der Zweckverband von
externen Kapitalgebern.
Anlage 11/8
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Anlagendeckungsgrad II
256.883,98 € x 100
307.367,43 €
Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
über fünf Jahre
83,58%
Vorjahr
(5,49 %)
Die
kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
verdeutlicht, wie hoch der Anteil der
kurzfristigen Verbindlichkeiten an der
Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge
i.d.R. über Kassenkredite finanziert
werden, ist diese Kennzahl ein Indikator
dafür, wie stark sich die aufgelaufenen
Defizite
auf
die
Finanzlage
des
Zweckverbandes auswirken.
kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
bis zu einem Jahr
7,30 %
Ko
p
26.506,89 € x 100
363.170,30 €
Vorjahr
(84,84 %)
ie
Eigenkapital +
Sonderposten für
Zuwendungen
und Beiträge +
lfr. Fremdkapital x 100
Anlagevermögen
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft,
inwieweit das langfristige Vermögen mit
langfristigem Kapital finanziert ist.
Anlagenintensität
Anlagevermögen x 100
Bilanzsumme
307.367,43 € x 100
363.170,30 €
Liquidität 2. Grades
Vorjahr
(84,70 %)
84,63 %
Vorjahr
(200,47 %)
Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100
kurzfr. Verbindlichkeiten
44.129,08 € x 100
26.506,89 €
Zinslastquote
Finanzaufwendungen x 100
ordentliche Aufwendungen
2.996,97 € x 100
233.812,71 €
Allgemeine Umlagequote
166,48 %
Vorjahr
(2,49 %)
1,28 %
Vorjahr
(91,73 %)
Allgemeine Umlagen x 100
ordentliche Erträge
221.689,26 € x 100
236.776,86 €
93,63 %
Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die
finanzielle
Anpassungsfähigkeit
und
Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine
hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe
Fixkosten in Form von Abschreibungen zur
Folge.
Die
Liquidität
2.
Grades
gibt
stichtagsbezogen Auskunft über die
kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang
die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch
die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Die Zinslastquote weist auf, welche
Belastung
aus
Finanzaufwendungen
zusätzlich
zu
den
(ordentlichen)
Aufwendungen
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt
wider, wie groß der Anteil der Umlage an
den gesamten ordentlichen Erträgen des
betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung
der Umlageüberzahlungen der Vorjahre
wurde berücksichtigt)
Anlage 11/9
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen x 100
Vorjahr
(7,81 %)
ordentliche Erträge
12.045,85 € x 100
236.776,86 €
5,09 %
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis
darauf, inwieweit der Zweckverband von
Zuwendungen und somit Leistungen Dritter
abhängig ist. (Die Erträge aus der
Auflösung der SoPo wurden hier
berücksichtigt)
Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen
(Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen.
ie
Festzustellen ist, dass sich die kurzfristige Verbindlichkeitsquote gegenüber dem Vorjahr
erhöht hat, was auf die gestiegenen kurzfristigen Verbindlichkeiten bei gleichzeitigem
Rückgang des Bilanzvolumens zurückzuführen ist. Bedingt durch die in 2014 endende
Zinsbindungsfrist eines Investitionskredits steigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten im
Jahresabschluss 2013.
Ko
p
Ebenfalls resultierend aus dem Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten reduziert sich die
Liquidität II. Grades im Haushaltsjahr von 200,47 % auf 166,48 % erheblich.
Des Weiteren sinkt die Zinslastquote per 31.12.2013 gegenüber dem Vorjahr erheblich. Dies
bewirkt die geringere Zinsbelastung für einen Investitionskredit auf Basis eines neuen
Geschäftsabschlusses nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei gleichzeitig gestiegenen
Gesamtaufwendungen.
Bei einer nur geringfügig gegenüber dem Jahr 2012 gestiegenen Umlage verändert sich die
allgemeine Umlagequote erheblich. Dies resultiert aus dem höheren Gesamtvolumen der
Erträge in 2013, da hier u. a. eine Umlageüberzahlung aus dem Jahr 2011 über 16.439,26 €
berücksichtigt werden konnte. Hingegen war eine solche in 2012 in dieser Größenordnung
nicht verfügbar.
Die Zuwendungsquote ist auf 5,09 % gesunken, durch die geringeren Zuweisungen vom
Land bei insgesamt steigenden Gesamterträgen.
Anlage 11/10
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben
(§ 48 S. 3 GemHVO).
Chancen und Risiken
Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die
künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen.
ie
Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer
nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung
verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber
Chancen dar.
Ko
p
Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte
prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich
selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen.
Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu
beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die
Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des
Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen
saldiert werden.
Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar
darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu
überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich
eine kurze Schwerpunktanalyse an.
Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei
Kommunen gebildet.
Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung
und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als
Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten.
Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch
eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als
umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei
Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht
besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit, sondern vielmehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden
Mitgliedskommunen auszurichten.
Anlage 11/11
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist § 75 Abs.
2 Satz 1 GO, wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.
Der Teilergebnisplan des Jahres 2013 wie auch die Haushaltsplanung für den
Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2016 weisen jeweils ein ausgeglichenes
Jahresergebnis aus.
ie
Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die
Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße
steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim
Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im
Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine
Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf
die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen.
Da das Land seit dem Jahr 2014 die schulische Inklusion und damit die konsequente
Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion, d.h. die
gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen
anstrebt, ergibt sich ein Rückgang der Schülerzahlen bei den Förderschulen.
Ko
p
Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144
Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung
aufgehoben.
Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer
Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl
unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem
Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich.
Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die
demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden
Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim
möglichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der Förderschule in Schleiden.
Im Zuge dessen wurde der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim zum 31.07.2015 aufgelöst und zum 01.08.2015 im Wege einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit beide Förderschulen zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten
verbunden.
Die Schulträgeraufgaben wurden dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
übertragen, die finanziellen Lasten für den Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in
Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim.
Mit der Zusammenlegung der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter
Beibehaltung der beiden Standorte ist ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern
entstanden, das für einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur
Standortsicherung beiträgt. Weiterhin wird hierdurch ein schulortnahes Förderschulangebot
sichergestellt.
Anlage 11/12
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO
(Stand 31.12.2013)
Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher,
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben
offen zu legen:
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
2.
Ausgeübter Beruf
3.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz
3 des Aktiengesetzes
4.
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
5.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
2.
3.
4.
5.
Ko
p
1.
ie
1.
Müller Reinhold
Bürgermeister
Verbandsvorsteher
Betriebsleiter
Geschäftsführer
-
Verbandsvorsteher des
Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See,
Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Geschäftsführer der
Flugplatzgesellschaft Dahlemer Binz GmbH, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem
Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V.
Mitgliedschaft Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv.
Vorsitzender des Betriebsausschusses des Wasserverbandes Oleftal, Abgeordneter
im Waldbesitzerverband, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks
Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und
Gemeindebundes, Vorsitzender des Arbeitskreises Naturpark Nordeifel e.V., stv.
Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V.,
Mitglied Gutachterausschuss Kreis Euskirchen, Jurymitglied der „Entente Florale“,
Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem,
Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Vorsitzender der
lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Eifel.
Anlage 11/13
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Persönliche Angaben
Mitglieder Verbandsversammlung
(Stand 31.12.2013)
Mitglieder Gemeinde Blankenheim
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim
Mitglieder Gemeinde Dahlem
ie
Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat
Tanja Möllengraf, Anno-Santo-Str. 21, 53945 Blankenheim, Pflegefachkraft
Ko
p
Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat
Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister
stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem
Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt
Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt
Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat
Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte
Anlage 11/14
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Persönliche Angaben
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
(Stand 31.12.2013)
Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
Stellvertreter:
ie
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
Ko
p
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister
Anlage 11/15
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO
(Stand 19.04.2016)
Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den bestellten Abwickler
(ehemaligen Verbandsvorsteher) des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen:
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
7.
Ausgeübter Beruf
8.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz
3 des Aktiengesetzes
9.
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
ie
6.
1.
2.
3.
4.
Ko
p
10. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
Lembach, Jan
Bürgermeister
Verbandsvorsteher
Betriebsleiter
-
bestellter Abwickler des ehemaligen Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See,
Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Vorsitzender des
Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V.
5.
stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv.
Mitglied im KDVZ-Verwaltungsrat, Abgeordneter im Waldbesitzerverband NRW,
Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der
Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes, stv. Vorsitzender des
Fremdenverkehrsverein
Erholungsgebiet
Oberes
Kylltal
e.V.,
Mitgliedschaft
Jagdgenossenschaften
Kronenburg,
Dahlem
und
Baasem,
Vorsitzender
der
Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem,
Anlage 11/16
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2013
Dahlem, den 19.04.2016
Aufgestellt:
Bestätigt:
-gez. Helmut Etten Kämmerer
der Gemeinde Dahlem
-gez. Jan Lembach Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
ie
bestellter Abwickler für den FÖS
Ko
p
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 11/17
DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters
des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ko
p
ie
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW
sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der
Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Bornheim, den 25. April 2016
DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Anlage 12
ie
Ko
p
Ergänzende Angaben
DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Netterheim,
Dahlem
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Sitz:
Dahlem
Aufgaben:
Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung.
Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007.
Ko
p
Verbandssatzung:
ie
Name:
Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern:
- Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter)
- Gemeinde Dahlem (2 Vertreter)
- Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter)
Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2013 einmal. Im Rahmen dieser Sitzung
wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst:
Sitzung der Verbandsversammlung vom 16. Dezember 2013:
- Beschluss der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2014
- Feststellung des Jahresabschlusses 2009
Nach Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 sind für die noch ausstehenden Beschlüsse die entsprechenden Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen zuständig.
Der Jahresabschluss 2012 wurde am 10. Dezember 2015 durch den Rat der Gemeinde
Anlage 13/1
DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Blankenheim, am 15. Dezember 2015 durch
den Rat der Gemeinde Nettersheim und am 16.
Dezember 2015 durch den Rat der Gemeinde
Dahlem festgestellt.
Verbandsvorsteher:
Jan Lembach
Bürgermeister der Gemeinde Dahlem
Ko
p
ie
Nach der Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 ist der Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem, Herr Jan Lembach, als
Abwickler für den Förderschulzweckverband
bestellt.
Anlage 13/2
Ko
p
ie
Ko
p
ie