Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 11:00
Aktualisiert
17.11.16, 11:00
Beschlussvorlage (Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau) Beschlussvorlage (Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau) Beschlussvorlage (Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr L/Kr Vorlage 353 /X.L. Z.1 Datum: 16.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2017 und Wirtschaftspläne Eigenbetriebe Wasser und Abwasser 2017). Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen. Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 15.12.2015 über den Ausbau der K 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau informiert mit der Beschlussfassung, in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn einzureichen mit dem Ziele, dass möglichst noch im Jahre 2016 mit der Ausbaumaßnahme begonnen werden kann. Nachdem der Kreis Euskirchen einen entsprechenden Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn im Frühjahr 2016 bei der Bezirksregierung eingereicht hat, teilte die Bezirksregierung im August 2016 dem Kreis Euskirchen mit, dass dem Antrag des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns seitens des Ministeriums nicht zugestimmt worden sei, da unter Beachtung der mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Haushaltsmittel voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen, da nach derzeitiger Gesetzeslage die Entflechtungsmittelzuweisungen des Bundes 2019 auslaufen werden und die Mittelbindungen durch bereits bestandskräftige Zuwendungsbescheide den Spielraum für Neubewilligung fortlaufend reduzieren. Da die Gemeinde bereits seit dem Jahre 1998 darum bemüht ist, die Maßnahme in Frohngau umzusetzen und im Rahmen von Einplanungsgesprächen bereits mehrere Einplanungsmitteilungen mit Beginnjahr der Gemeinde vorliegen, hat die Gemeinde Ende Oktober 2016 ein Abstimmungsgespräch im Landtag in Düssel- 3 dorf in der Angelegenheit erreichen können. Hierbei wurde nochmals auf die langjährigen Einplanungsmitteilungen und die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen. Desweiteren wurde erklärt, dass in den vergangenen Jahren die K 34 bereits in mehreren Bauabschnitten bis vor die Ortslage Frohngau instandgesetzt wurde. Aufgrund des v.g. Abstimmungsgespräches teilte der Kreis Euskirchen nunmehr mit, dass die mündliche Aussage vorliegen würde, dass nach einem weiteren Einplanungsgespräch zwischen Ministerium und Bezirksregierung entschieden worden sei, dass die Maßnahme Frohngau ins Förderprogramm mit aufgenommen werde und eine Realisierung im Jahre 2017 erfolgen soll. Aufgrund dessen hat der Kreis Euskirchen zwischenzeitlich einen erneuten Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt. Sobald hierzu die Zusage vorliegt, wird umgehend auf der Grundlage der bereits vorliegenden Planunterlagen die Ausschreibung vorbereitet und nach Auftragsvergabe mit der Maßnahme begonnen. Neben den straßenbaulichen Maßnahmen einschließlich Nebenanlagen ist seitens der Gemeinde die Erneuerung des Regenwasserkanals sowie der Hauptwasserleitung vorgesehen. Weiterhin ist die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels einschließlich Aufstellung neuer Lichtmasten über LED vorgesehen. Für die jeweiligen Maßnahmen stehen entsprechende Mittel im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2017 zur Verfügung. Mit der Gesamtmaßnahme ist desweiteren ausgehend vom Verteilerkasten in der Buirer Straße die Verlegung eines Leerrohres bis zum Ortsausgang Frohngau zur Anbindung der Ortslage Roderath mit Glasfaserkabel vorgesehen. Gleichzeitig werden Kreis-Energie-Versorgung sowie Deutsche Telekom so weit wie notwendig Erdverkabelungen mit vornehmen. Für die notwendigen gemeindlichen Ingenieurleistungen wäre das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. gez .Pracht ____________________ Bürgermeister