Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 11:00
Aktualisiert
17.11.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
L/Kr
Vorlage 353 /X.L. Z.1
Datum: 16.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2017 und
Wirtschaftspläne Eigenbetriebe Wasser und Abwasser 2017).
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34,
Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für
Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt
+ Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 15.12.2015 über den Ausbau der K
34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau informiert mit der Beschlussfassung,
in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn einzureichen mit dem Ziele,
dass möglichst noch im Jahre 2016 mit der Ausbaumaßnahme begonnen werden
kann.
Nachdem der Kreis Euskirchen einen entsprechenden Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn im Frühjahr 2016 bei der Bezirksregierung
eingereicht hat, teilte die Bezirksregierung im August 2016 dem Kreis Euskirchen
mit, dass dem Antrag des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns seitens
des Ministeriums nicht zugestimmt worden sei, da unter Beachtung der mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Haushaltsmittel voraussichtlich nicht zur
Verfügung stehen, da nach derzeitiger Gesetzeslage die Entflechtungsmittelzuweisungen des Bundes 2019 auslaufen werden und die Mittelbindungen durch
bereits bestandskräftige Zuwendungsbescheide den Spielraum für Neubewilligung
fortlaufend reduzieren.
Da die Gemeinde bereits seit dem Jahre 1998 darum bemüht ist, die Maßnahme
in Frohngau umzusetzen und im Rahmen von Einplanungsgesprächen bereits
mehrere Einplanungsmitteilungen mit Beginnjahr der Gemeinde vorliegen, hat die
Gemeinde Ende Oktober 2016 ein Abstimmungsgespräch im Landtag in Düssel-
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dorf in der Angelegenheit erreichen können. Hierbei wurde nochmals auf die
langjährigen Einplanungsmitteilungen und die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen. Desweiteren wurde erklärt, dass in den vergangenen Jahren die K 34
bereits in mehreren Bauabschnitten bis vor die Ortslage Frohngau instandgesetzt
wurde.
Aufgrund des v.g. Abstimmungsgespräches teilte der Kreis Euskirchen nunmehr
mit, dass die mündliche Aussage vorliegen würde, dass nach einem weiteren Einplanungsgespräch zwischen Ministerium und Bezirksregierung entschieden worden sei, dass die Maßnahme Frohngau ins Förderprogramm mit aufgenommen
werde und eine Realisierung im Jahre 2017 erfolgen soll. Aufgrund dessen hat
der Kreis Euskirchen zwischenzeitlich einen erneuten Antrag auf Zustimmung
zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt. Sobald hierzu
die Zusage vorliegt, wird umgehend auf der Grundlage der bereits vorliegenden
Planunterlagen die Ausschreibung vorbereitet und nach Auftragsvergabe mit der
Maßnahme begonnen.
Neben den straßenbaulichen Maßnahmen einschließlich Nebenanlagen ist seitens
der Gemeinde die Erneuerung des Regenwasserkanals sowie der Hauptwasserleitung vorgesehen. Weiterhin ist die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels
einschließlich Aufstellung neuer Lichtmasten über LED vorgesehen. Für die jeweiligen Maßnahmen stehen entsprechende Mittel im Haushaltsplan bzw. in den
Wirtschaftsplänen 2017 zur Verfügung.
Mit der Gesamtmaßnahme ist desweiteren ausgehend vom Verteilerkasten in der
Buirer Straße die Verlegung eines Leerrohres bis zum Ortsausgang Frohngau zur
Anbindung der Ortslage Roderath mit Glasfaserkabel vorgesehen. Gleichzeitig
werden Kreis-Energie-Versorgung sowie Deutsche Telekom so weit wie notwendig Erdverkabelungen mit vornehmen.
Für die notwendigen gemeindlichen Ingenieurleistungen wäre das Ingenieurbüro
Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
gez .Pracht
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Bürgermeister