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Beschlußtext (Plakatierung bei Wahlen)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
12 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
09.02.17, 15:42
Aktualisiert
09.02.17, 15:42
Beschlußtext (Plakatierung bei Wahlen)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 09.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 26.01.2017 um 18:00 Uhr 4 Plakatierung bei Wahlen 337/2017 Ausschussmitglied Küpper schlägt für seine Fraktion vor, die Zulässigkeit von Plakatierungen vor Wahlen nach Größe der Ortschaften unterschiedlich zu regeln. In Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen werden, in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte. An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen. Für außerorts verlaufende Land- und Bundesstraßen habe die Gemeinde keine Regelungskompetenz. Die Verwaltung soll regelmäßig eine Überprüfung durchführen, um die Einhaltung der Regelung durchzusetzen. Ausschussmitglied Wegner erklärt für die SPD-Fraktion sein Einverständnis zu diesem Vorschlag. Empfehlung: Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Plakatierung in Abhängigkeit zur Größe der einzelnen Ortschaften wie folgt zu legitimieren: in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen werden, in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte. An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein wildes Plakatieren zu unterbinden.