Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
12 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
09.02.17, 15:42
Aktualisiert
09.02.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 09.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 26.01.2017 um 18:00 Uhr
4
Plakatierung bei Wahlen
337/2017
Ausschussmitglied Küpper schlägt für seine Fraktion vor, die Zulässigkeit von Plakatierungen vor
Wahlen nach Größe der Ortschaften unterschiedlich zu regeln.
In Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen
werden,
in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und
in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte.
An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder
Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen.
Für außerorts verlaufende Land- und Bundesstraßen habe die Gemeinde keine
Regelungskompetenz.
Die Verwaltung soll regelmäßig eine Überprüfung durchführen, um die Einhaltung der Regelung
durchzusetzen.
Ausschussmitglied Wegner erklärt für die SPD-Fraktion sein Einverständnis zu diesem Vorschlag.
Empfehlung:
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Plakatierung in Abhängigkeit zur Größe der
einzelnen Ortschaften wie folgt zu legitimieren:
in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 500 sollen jeweils 3 Plakatstandorte zugelassen
werden,
in Orten mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1.000 jeweils 5 Plakatstandorte und
in Orten mit einer Einwohnerzahl von über 1.000 jeweils 8 Plakatstandorte.
An einem Plakatstandort (z.B. Laternenpfahl) dürfen auch Dreieckständer oder
Doppelseitenplakate zum Einsatz kommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein
wildes Plakatieren zu unterbinden.