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Beschlussvorlage (Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 09:01
Aktualisiert
16.11.16, 09:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 576 /X.L. Datum: 15.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschlossen, für den Dorfsaal Tondorf einen neuen Nutzungsvertrag vorzubereiten, der mit dem Heimatverein abzuschließen ist (Vorlage 241). In der Zwischenzeit wurde mit dem Heimatverein ein Übergangsvertrag abgeschlossen. Dieser hat Bestand, bis dass der Dorfsaal entsprechend ertüchtigt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde Mitte dieses Jahres der Dorfentwicklungsprozess in Tondorf eingeleitet (siehe Vorlage 285), wobei der Dorfsaal als zentrales Thema behandelt wird. Ein Dorfinnentwicklungskonzept ist notwendig, um den höheren Fördersatz (65% der Nettokosten) im Rahmen der Dorferneuerung beantragen zu können. Dieses Konzept soll bis Ende dieses Jahres fertiggestellt und der Bezirksregierung Köln zur Testierung vorgelegt werden. Danach ist vorgesehen, auf dieser Grundlage einen Förderantrag für den Dorfsaal in Tondorf zu stellen. Zur frühzeitigen Vorbereitung des Förderantrages für den Dorfsaal, wird derzeit neben dem Dorfentwicklungsprozesses auch schon in Abstimmung mit dem Heimatverein ein Planungskonzept für den Dorfsaal erarbeitet. Dieses Nutzungskonzept beinhaltet folgende Eckpunkte:      Sanierung der Dacheindeckung Herstellen einer zusätzlichen Überdachung im Eingangsbereich mit Umwandlung der dortigen Fenster (3 Stück) zu Türen Wärmedämmung Erweiterung der Küche Sanierung und Modernisierung der Sanitäreinrichtungen In diesem Zusammenhang ist auch auf Vorlage 520 hinzuweisen, wobei der Gemeinderat beschlossen hat, die Trennung des Heizungssystems Feuerwehrgerätehaus/Dorfsaal als vorbereitende Maßnahme vorzuziehen und mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu finanzieren. 3 Die genannten Eckpunkte sollen auch Hauptbestandteil des zu stellenden Förderantrages sein (Fördersatz = 65% der Nettokosten, siehe oben). Mit den Maßnahmen soll begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. Nach derzeitigem Stand ist hiermit Mitte 2017 zu rechnen. Der Heimatverein hat bereits zugesagt, im Rahmen der späteren Bauabwicklung umfangreiche Arbeitsleistungen einzubringen und die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung abzuwickeln. Im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung werden die Arbeitsleistungen als förderfähig anerkannt und führen zu einer Reduzierung des Eigenanteils. Vor diesem Hintergrund wurden in den Haushaltsplanentwurf 2017 folgende Mittelveranschlagungen vorgenommen. Einzahlung Auszahlung = = 140.000,00 Euro 200.000,00 Euro Hierüber können die notwendigen Materialbeschaffungen seitens der Gemeinde Nettersheim im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren finanziert werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister