Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
09.02.17, 15:42
Aktualisiert
09.02.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 09.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 26.01.2017 um 18:00 Uhr
16
Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil
Oberbolheim;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
348/2017
Einstimmige Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen der Offenlage
keine Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind.
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen:
T1
T3
T7
T9
T 10
T 15
T18
T 21
T 24
T 30
T 32
T 46
T 56
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 02.11.2016
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 21.10.2016
LVR – Landschaftsverband Rheinland, 24.10.2016
Vodafone D2 GmbH, 17.11.2016
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 24.11.2016
Landwirtschaftskammer NRW, 23.11.2016
Industrie- und Handelskammer, 16.11.2016
RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 24.10.2016
Erftverband, 03.11.2016
Gemeinde Merzenich, 25.10.2016
Deutsche Bahn AG, 25.10.2016
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 26.10.2016
Wasserverband Eifel-Rur, 24.10.2016
Amprion GmbH, 27.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:
T 2 Kreis Düren, 24.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die
Anregungen zu berücksichtigen.
Zu Straßenverkehrsamt: Ausbau und Gestaltung der Verkehrsflächen werden nicht im
Bebauungsplan festgesetzt, sie obliegen deshalb der weiteren Ausbauplanung. Hierfür
werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit dem
Straßenverkehrsamt erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Ausbauplanung.
Zu Brandschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anlage von Hydranten,
der Straßenausbau und die Ausschilderung werden nicht im Bebauungsplan geregelt,
sondern in den nachfolgenden Verfahren.
Bodenschutz: Die Belange des Bodenschutzes werden im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bearbeitet und bewertet. Hieraus resultieren
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bis zum Satzungsbeschluss exakt benannt werden.
Insofern werden die Anregungen berücksichtigt.
T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
26.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich wird im Bebauungsplan hingewiesen. Die weiteren
Hinweise betreffen die nachfolgenden Verfahren bei den Baumaßnahmen.
T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu
beachten. Der 20 m Abstand als Baufreihaltezone zum befestigten Fahrbahnrand wird bis
auf die Lärmschutzwand eingehalten. Die Errichtung der Lärmschutzwand wird mit dem
Straßenbaulastträger abgestimmt.
T 43 Bezirksregierung Düsseldorf – Luftfahrtbehörde –, 25.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Aufgrund der geringen Höhe der zulässigen baulichen Anlagen wird davon ausgegangen,
dass keine diesbezüglichen Probleme zu erwarten sind.
T 52 Deutsche Telekom AG, 31.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Zur
Verlegung der Leitungstrassen stehen die öffentlichen Verkehrsflächen zu Verfügung. Ein
gesondertes Leitungsrecht wird hier nicht vorgesehen. Der Ausbau des
Telekommunikationsnetzes wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt und nicht geregelt.
T 53 PLEdoc mbH, 26.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 54 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst,
24.10.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. In den
Bebauungsplan wird ein Hinweis zu Kampfmitteln und zu Kampfmittelfunden
aufgenommen.
T 55 NABU Kreisverband Düren, 28.11.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages bearbeitet und bewertet. Hieraus resultieren Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, die bis zum Satzungsbeschluss exakt benannt werden. Insofern werden
die Hinweise berücksichtigt.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil Oberbolheim -,
bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil
Oberbolheim -, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 26.01.2017
Seite 2
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 26.01.2017
Seite 3