Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
75 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
09.02.17, 15:42
Aktualisiert
09.02.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 09.02.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 26.01.2017 um 18:00 Uhr
17
Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
349/2017
Ausschussmitglied Wegner merkt an, dass bereits im August 2016 im Rahmen dieser Vorlage
mitgeteilt wurde, dass es nach Maßgabe des Landes zukünftig nicht mehr möglich sei, jeden Ort
nach belieben zu erweitern. Jeden Tag werden ca. 10 Hektar Land in NRW unter Beton begraben.
In Hochkirchen ist im Rahmen dieser Vorlage eine sehr große Fläche betroffen. Es gäbe seiner
Meinung nach einen Zielkonflikt zwischen gewollter Entwicklung und Erhalt unserer Umwelt.
Während der Planung sollen die Interessen abgewogen werden. Ob tatsächlich an dieser Stelle
gebaut werden soll, könnte man aktuell noch nicht sagen.
Er stellt für die SPD-Faktion den Antrag, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat zu
verweisen, um zunächst herauszufinden, was in der Bürgerversammlung am 02. Februar von
Seiten der Bevölkerung vorgebracht wird. Man müsste den Bürgern die Möglichkeit geben, sich
zunächst zu dem Vorhaben zu äußern.
Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass die Politik des Landes ursächlich für das Tätigwerden sei.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich habe beschlossen, weitere Wohnbebauung auf den Weg zu
bringen, um in allen 14 Ortsteilen eine Entwicklungsperspektive zu sichern bzw. zu schaffen.
Hintergrund ist der Landesentwicklungsplan NRW.
Hiernach können Orte unter 2.000 Einwohnern zukünftig nur noch in Ausnahmefällen weiter
entwickelt werden.
Man müsse die ASB-Fläche daher sichern, bevor diese möglicherweise der
Regionalplanfortschreibung zum Opfer fällt. Ob tatsächlich dort gebaut werden soll, müsse zu
einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Hier ginge es aktuell nur um die Sicherung der
Fläche. Diese könnte später auch vielleicht mit anderen Flächen getauscht werden, um so eine
Wohnbebauung an anderer Stelle herzustellen.
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass im Jahre 2005 der Gebietsentwicklungsplan auf den
Weg gebracht wurde. Ziel aller Parteien war es, Entwicklungsmöglichkeiten zu finden.
Man müsse daher die Fläche sichern. Die Meinung der SPD-Fraktion teilt er, macht jedoch klar,
dass man den Bebauungsplan auf den Weg bringen müsse und das Verfahren dann ruhen lassen
kann. Es wäre fahrlässig die Fläche nicht in Anspruch zu nehmen.
Ausschussmitglied Wegner macht darauf aufmerksam, dass es einen Unterschied zwischen
Entwicklung und Wachstum gebe. Wenn es keine Notwendigkeit zum Bauen gebe, dann müsse
dies auch nicht zum Thema gemacht werden.
Ausschussmitglied Bollenbach merkt ebenfalls an, dass es fahrlässig sei, die Fläche nicht zu
sichern. Hier soll auch seiner Meinung nach zunächst keine Bebauung erfolgen, sondern man
wolle nur den Pflock einschlagen, um die Fläche zu sichern.
Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass es sich hier um 5,9 Hektar Land handelt, welche
Wohnbaufläche würden. Dem gegenüber wurden in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 118
Hektar Land in der Gemeinde aufgeforstet.
Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass ein Abwarten der Bürgerinfo ein falsches Signal geben
würde. Die CDU-Fraktion würde eine Entwicklung befürworten.
Die Fläche müsse gesichert werden. Ein Neubaugebiet so groß wie der jetzige Ort sei nicht
gewollt.
Bürgermeister Dr. Czech lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:
Mit 4 Stimmen bei 7 Gegenstimmen wird der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
Empfehlung:
Mit 7 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
Nörvenich „Kohlstraße“ – Ortsteil Hochkirchen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB fortzuführen.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 26.01.2017
Seite 2