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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
75 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
09.02.17, 15:42
Aktualisiert
09.02.17, 15:42
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 09.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 26.01.2017 um 18:00 Uhr 17 Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 349/2017 Ausschussmitglied Wegner merkt an, dass bereits im August 2016 im Rahmen dieser Vorlage mitgeteilt wurde, dass es nach Maßgabe des Landes zukünftig nicht mehr möglich sei, jeden Ort nach belieben zu erweitern. Jeden Tag werden ca. 10 Hektar Land in NRW unter Beton begraben. In Hochkirchen ist im Rahmen dieser Vorlage eine sehr große Fläche betroffen. Es gäbe seiner Meinung nach einen Zielkonflikt zwischen gewollter Entwicklung und Erhalt unserer Umwelt. Während der Planung sollen die Interessen abgewogen werden. Ob tatsächlich an dieser Stelle gebaut werden soll, könnte man aktuell noch nicht sagen. Er stellt für die SPD-Faktion den Antrag, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat zu verweisen, um zunächst herauszufinden, was in der Bürgerversammlung am 02. Februar von Seiten der Bevölkerung vorgebracht wird. Man müsste den Bürgern die Möglichkeit geben, sich zunächst zu dem Vorhaben zu äußern. Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass die Politik des Landes ursächlich für das Tätigwerden sei. Der Rat der Gemeinde Nörvenich habe beschlossen, weitere Wohnbebauung auf den Weg zu bringen, um in allen 14 Ortsteilen eine Entwicklungsperspektive zu sichern bzw. zu schaffen. Hintergrund ist der Landesentwicklungsplan NRW. Hiernach können Orte unter 2.000 Einwohnern zukünftig nur noch in Ausnahmefällen weiter entwickelt werden. Man müsse die ASB-Fläche daher sichern, bevor diese möglicherweise der Regionalplanfortschreibung zum Opfer fällt. Ob tatsächlich dort gebaut werden soll, müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Hier ginge es aktuell nur um die Sicherung der Fläche. Diese könnte später auch vielleicht mit anderen Flächen getauscht werden, um so eine Wohnbebauung an anderer Stelle herzustellen. Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass im Jahre 2005 der Gebietsentwicklungsplan auf den Weg gebracht wurde. Ziel aller Parteien war es, Entwicklungsmöglichkeiten zu finden. Man müsse daher die Fläche sichern. Die Meinung der SPD-Fraktion teilt er, macht jedoch klar, dass man den Bebauungsplan auf den Weg bringen müsse und das Verfahren dann ruhen lassen kann. Es wäre fahrlässig die Fläche nicht in Anspruch zu nehmen. Ausschussmitglied Wegner macht darauf aufmerksam, dass es einen Unterschied zwischen Entwicklung und Wachstum gebe. Wenn es keine Notwendigkeit zum Bauen gebe, dann müsse dies auch nicht zum Thema gemacht werden. Ausschussmitglied Bollenbach merkt ebenfalls an, dass es fahrlässig sei, die Fläche nicht zu sichern. Hier soll auch seiner Meinung nach zunächst keine Bebauung erfolgen, sondern man wolle nur den Pflock einschlagen, um die Fläche zu sichern. Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass es sich hier um 5,9 Hektar Land handelt, welche Wohnbaufläche würden. Dem gegenüber wurden in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 118 Hektar Land in der Gemeinde aufgeforstet. Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass ein Abwarten der Bürgerinfo ein falsches Signal geben würde. Die CDU-Fraktion würde eine Entwicklung befürworten. Die Fläche müsse gesichert werden. Ein Neubaugebiet so groß wie der jetzige Ort sei nicht gewollt. Bürgermeister Dr. Czech lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen: Mit 4 Stimmen bei 7 Gegenstimmen wird der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Empfehlung: Mit 7 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nörvenich „Kohlstraße“ – Ortsteil Hochkirchen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 26.01.2017 Seite 2