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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 16:04
Aktualisiert
15.11.16, 16:04
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 575 /X.L. Datum: 15.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Begründung: Die Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim wurde in das interkommunale Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim aufgenommen. Hierbei ist angedacht, die Spielflächen zu einem Generationenplatz zu entwickeln, der vor allem durch Kinder und Jugendliche, aber auch multifunktional durch alle Altersklassen genutzt werden kann. Bei der Entwicklung der Spielflächen sollen neben den Kindern und Jugendlichen aus Zingsheim sowie den Grundschulkindern alle Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) eingebunden werden. Hierzu ist ein Workshop für Anfang des kommenden Jahres in Vorbereitung. Für die Entwicklung der Spielflächen hat sich zudem eine ehrenamtliche Initiative formiert, die auch bereit wäre, bei der Umsetzung auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken. Im Fokus steht hierbei als erster Schritt die Spielfläche zwischen Turn/ehemaliger Schwimmhalle und dem Grundschulgebäude. 3 Vor dem Hintergrund des Obengenannten ist angedacht, diese Fläche so zu entwickeln, dass sie für alle Altersklassen interessant ist. Es sollen Elemente eingebaut werden, die in erster Linie Kinder und Jugendliche ansprechen, aber auch durch Erwachsene unter den Aspekten Bewegung, Gesundheit und sportliche Betätigung genutzt werden können. Hierbei wird ein möglichst naturnaher Ausbau mit einer guten Aufenthaltsqualität anvisiert. Weiterhin sind direkte Verbindungen zum Grundschulgebäude und zur Turn-/ehemaligen Schwimmhalle zu prüfen. Die vertiefende Konzeptausarbeitung soll im Rahmen des oben genannten Workshops erfolgen. Um im Anschluss an den Workshop zeitnah mit dieser ersten Teilmaßnahme starten zu können, soll hierzu ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 gestellt werden. Der Fördersatz im Rahmen Städtebau liegt derzeit bei 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Die in Aussicht gestellten ehrenamtlichen Leistungen können zur Deckung des Eigenanteils im Rahmen der Fördermaßnahme über Bautagebuch nachgewiesen werden und werden mit 15,00 Euro pro Stunde anerkannt. Im Haushaltsplanentwurf 2017 wurden entsprechende Veranschlagungen (Auszahlung = 70.000,00 Euro, Einzahlung = 70.000,00 Euro) vorgenommen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister