Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 447 /X.L.
Datum: 14.06.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2015
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Beschlussvorschlag:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 14.109,64 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2015
aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
in der Zeit von Mai bis Juni 2016 die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der
Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei.
a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz:
Das Jahresergebnis 2015 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
beläuft sich auf einen Überschuss in Höhe von 14.109,64 €.
Mit Erstellung des Zwischenberichts zum 30.09.2015 wurde noch von einem geringen Fehlbetrag von rd. 290,00 € ausgegangen.
Im Wesentlichen liegt die Abweichung in einem höheren Erlös aus Kanalvollanschlussgebühren gegenüber der seinerzeitigen Prognose auf der Basis des Verbrauchs 2014.
Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2015:
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer gestiegenen
Schmutzwassermenge rd. 46 TEUR höher ausgefallen als im Vorjahr. Demgegenüber konnten wegen geringerer Investitionsmaßnahmen rd. 23 TEUR weniger
Eigenleistungen aktiviert werden. Unter Berücksichtigung gesunkener Zinserträge
lagen die Erträge insgesamt 20 TEUR über denen des Vorjahres.
Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 32 TEUR erstattet.
Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in
Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten.
Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den
Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes-
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und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Mit der Einmalzahlung hat sich die Gemeinde bis zur Grunderneuerung
einverstanden erklärt, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von
Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung
der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen.
Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde
Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt.
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte
Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die
im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2015 durchgeführten Baumaßnahmen angefallen sind.
Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr.
Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-,
Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an
den Wasserverband Eifel-Rur sank wegen der oben beschriebenen Rückübertragung der Sonderbauwerke um 30 TEUR. Der Umlagebetrag an den Erftverband
bewegte sich mit einem Betrag von TEUR 104 rd. 7,1 TEUR über der Umlage des
Vorjahres.
Der Strombezug hat sich aufgrund der rückübertragenen Sonderbauwerke um rd.
TEUR 13 erhöht.
Für die noch ausstehende Abwasserabgabe 2015 i. H. v. rd. 5,6 TEUR und die
Gebühren für die Testatserteilung der Jahresabschlussprüfung 2015 durch die
GPA von rd. 600 EUR wurde eine Rückstellung von insgesamt 6.177 EUR gebildet
(ausstehende Rechnungen).
Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 244 resultiert aus der Zuordnung
von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde.
Die Personalkosten blieben im Vergleich zum Vorjahr ungefähr unverändert.
Das Jahresergebnis im Jahr 2015 stellte sich in Anbetracht der oben beschriebenen Veränderungen rd. 33 TEUR besser als im Vorjahr dar.
b) Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 79.837,44 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage
zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2014 in Höhe von 18.830,03 €
wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Auch der Jahresgewinn 2015 von
14.109,64 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
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Damit stellt sich die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasser zum heutigen Stand wir folgt dar:
Stand der Allgemeinen Rücklage nach
Verrechnung des Verlustvortrages
2009 – 2013
Jahresfehlbetrag 2014
Jahresüberschuss 2015
217.194,95 €
-18.830,03 €
14.109,64 €
c) Gebührenbedarf
Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 ergibt eine Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr von rd. 2 Cent pro cbm und damit von insgesamt rd. 6 TEUR. Demgegenüber zeigt die Niederschlagswassergebühr eine
Unterdeckung von rd. 2,5 TEUR.
Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro
cbm vorgenommen.
Mit den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 lagen die tatsächlichen Verbräuche 2013 noch nicht vor, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde. Tatsächlich lag die Schmutzwassermenge in 2014 bei rd. 311.000
cbm (Vorjahr rd. 313.500 cbm).
In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen
Schmutzwassermenge von 308.000 cbm eine Schmutzwassergebühr von 3,71 €,
so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01.01.2015 um 6 Cent pro cbm erhöht
wurde.
Die tatsächliche Schmutzwassermenge 2015 lag nunmehr bei rd. 318.400 cbm.
Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2016 wurde auf der Grundlage der fortgeschriebenen Gebührenkalkulation und einer angenommenen Abwassermenge
von 311.000 cbm eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 3,79 €/cbm vorgenommen.
Weitere Gebührenanpassungen werden bei gleichbleibender Kostenstruktur vorrangig von der weiteren Entwicklung der Abwassermenge abhängen.
gez. Pracht
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Bürgermeister