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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015
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hier: Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 447 /X.L. Datum: 14.06.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2015 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 14.109,64 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2015 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat in der Zeit von Mai bis Juni 2016 die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei. a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz: Das Jahresergebnis 2015 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich auf einen Überschuss in Höhe von 14.109,64 €. Mit Erstellung des Zwischenberichts zum 30.09.2015 wurde noch von einem geringen Fehlbetrag von rd. 290,00 € ausgegangen. Im Wesentlichen liegt die Abweichung in einem höheren Erlös aus Kanalvollanschlussgebühren gegenüber der seinerzeitigen Prognose auf der Basis des Verbrauchs 2014. Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2015: Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer gestiegenen Schmutzwassermenge rd. 46 TEUR höher ausgefallen als im Vorjahr. Demgegenüber konnten wegen geringerer Investitionsmaßnahmen rd. 23 TEUR weniger Eigenleistungen aktiviert werden. Unter Berücksichtigung gesunkener Zinserträge lagen die Erträge insgesamt 20 TEUR über denen des Vorjahres. Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 32 TEUR erstattet. Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten. Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes- 3 und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Mit der Einmalzahlung hat sich die Gemeinde bis zur Grunderneuerung einverstanden erklärt, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen. Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt. Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2015 durchgeführten Baumaßnahmen angefallen sind. Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr. Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-, Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an den Wasserverband Eifel-Rur sank wegen der oben beschriebenen Rückübertragung der Sonderbauwerke um 30 TEUR. Der Umlagebetrag an den Erftverband bewegte sich mit einem Betrag von TEUR 104 rd. 7,1 TEUR über der Umlage des Vorjahres. Der Strombezug hat sich aufgrund der rückübertragenen Sonderbauwerke um rd. TEUR 13 erhöht. Für die noch ausstehende Abwasserabgabe 2015 i. H. v. rd. 5,6 TEUR und die Gebühren für die Testatserteilung der Jahresabschlussprüfung 2015 durch die GPA von rd. 600 EUR wurde eine Rückstellung von insgesamt 6.177 EUR gebildet (ausstehende Rechnungen). Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 244 resultiert aus der Zuordnung von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde. Die Personalkosten blieben im Vergleich zum Vorjahr ungefähr unverändert. Das Jahresergebnis im Jahr 2015 stellte sich in Anbetracht der oben beschriebenen Veränderungen rd. 33 TEUR besser als im Vorjahr dar. b) Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 79.837,44 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2014 in Höhe von 18.830,03 € wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Auch der Jahresgewinn 2015 von 14.109,64 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 4 Damit stellt sich die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasser zum heutigen Stand wir folgt dar: Stand der Allgemeinen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013 Jahresfehlbetrag 2014 Jahresüberschuss 2015 217.194,95 € -18.830,03 € 14.109,64 € c) Gebührenbedarf Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 ergibt eine Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr von rd. 2 Cent pro cbm und damit von insgesamt rd. 6 TEUR. Demgegenüber zeigt die Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung von rd. 2,5 TEUR. Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro cbm vorgenommen. Mit den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 lagen die tatsächlichen Verbräuche 2013 noch nicht vor, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde. Tatsächlich lag die Schmutzwassermenge in 2014 bei rd. 311.000 cbm (Vorjahr rd. 313.500 cbm). In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen Schmutzwassermenge von 308.000 cbm eine Schmutzwassergebühr von 3,71 €, so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01.01.2015 um 6 Cent pro cbm erhöht wurde. Die tatsächliche Schmutzwassermenge 2015 lag nunmehr bei rd. 318.400 cbm. Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2016 wurde auf der Grundlage der fortgeschriebenen Gebührenkalkulation und einer angenommenen Abwassermenge von 311.000 cbm eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 3,79 €/cbm vorgenommen. Weitere Gebührenanpassungen werden bei gleichbleibender Kostenstruktur vorrangig von der weiteren Entwicklung der Abwassermenge abhängen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister