Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,5 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015
MT - Ausfertigung vom 14. Juni 2016
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08140200012/215017980/13062016
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................................ 2
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3
I.
Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 3
II. Wirtschaftliche Verhältnisse ................................................................................................ 4
1. Technische Grundlagen ............................................................................................... 4
2. Mehrjahresvergleich ..................................................................................................... 5
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 8
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 8
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................................. 8
2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 9
3. Lagebericht ................................................................................................................... 9
II. Gesamtaussage des Abschlusses ...................................................................................... 9
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 9
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung .......................................... 9
F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ................................................................. 10
I.
Vermögenslage ................................................................................................................. 10
II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13
III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG .......................................................................................... 17
1. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................... 17
2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung ......................................................... 17
3. Wirtschaftsplan ........................................................................................................... 18
a) Erfolgsplan........................................................................................................... 18
b) Finanzplan ........................................................................................................... 19
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Druckdatum 14.06.2016
-I-
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Seite
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 21
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 21
II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 22
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
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- II -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Abkürzungsverzeichnis
AktG
Aktiengesetz
D&O
Directors-and-Officers
eG
eingetragene Genossenschaft
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
EU
Europäische Union
e.V.
eingetragener Verein
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
NRW / NW
Nordrhein-Westfalen
PS
Prüfungsstandard des IDW
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
WVER
Wasserverband Eifel-Rur
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- III -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
A. Prüfungsauftrag
1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, (gemäß § 106 Abs. 2
GO NRW) vom 17. Mai 2016 erteilte uns der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr
Pracht, für den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim - auf Grund des Vertrages vom
17. Mai / 01. Juni 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
(im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt).
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs unterliegen gemäß § 12 Abs. 1 der
Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist
die Buchführung einzubeziehen.
3. Gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 Abs. 2 GO NRW hat sich die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW eines Wirtschaftsprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung bedient. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an den
Eigenbetrieb.
4. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW auch die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen.
5. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart.
6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind.
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes durch den
Betriebsleiter (siehe Anlage 4) dar:
Der Gebührenbedarf im Eigenbetrieb Abwasser hat sich in den letzten Jahren durchschnittlich
zwischen € 1,32 Mio. und € 1,45 Mio. bewegt. Vor allem in Anbetracht einer rückläufigen
Abwassermenge und hierin begründeten geringeren Gebühreneinnahmen in den letzten
Jahren ist jeweils ein Jahresverlust entstanden. Der sparsame Wasserverbrauch der Bevölkerung hat demzufolge auch Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt des Eigenbetriebs.
Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von € 14.109,64 erwirtschaftet.
Dies liegt maßgeblich an der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Schmutzwassermenge.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2 erhöht. Die Eigenkapitalquote
beträgt 32,9 %, bei Hinzurechnung der Sonderposten erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital auf 76,1 %. Die Liquidität des Eigenbetriebs wurde durch Kapitalmarktkredite sowie
einen Kassenkredit sichergestellt.
Risiken sieht der Betriebsleiter insbesondere in dem stetigen Einwohnerrückgang und dem
damit einhergehenden Rückgang der Abwassermenge. Mit der Zuteilung und Versorgung von
Flüchtlingen konnte nunmehr im Jahr 2015 wieder ein Anstieg der Wasser- und Abwasserverbräuche verzeichnet werden. Wie sich die Flüchtlingszahlen in 2016 und die damit einhergehenden Verbrauchswerte weiter entwickeln, kann derzeit nicht realistisch prognostiziert
werden. Ein weiteres Risiko besteht in der Fremdwasserproblematik im Einzugsgebiet der
Kläranlage Urft. In den vergangenen Jahren wurden verstärkt Untersuchungen zur Eingrenzung der Fremdwasserschwerpunkte durchgeführt. Entsprechende bauliche Maßnahmen
sollen eine Verbesserung der Situation erzielen und wurden in den Wirtschaftsplänen 2013 bis
2016 berücksichtigt.
Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen von T€ 715 geplant.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 erwartet der Betriebsleiter einen Jahresüberschuss von rund
€ 1.700,00.
9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes
sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes, sind plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
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Eigenbetrieb Abwasser
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
I.
Rechtliche Verhältnisse
10. Im Berichtsjahr waren folgende Satzungen gültig:
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim - vom 30. September
2014
Veröffentlichung am: 17. Oktober 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
18. Oktober 2014.
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - vom 04. April 2006
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 12. Dezember 2006
zuletzt geändert am: 16. Dezember 2014
Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
01. Januar 2015.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 21. Dezember 2009
zuletzt geändert am: 20. Dezember 2011
Veröffentlichung am: 30. Dezember 2011 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
01. Januar 2012.
11. Der Eigenbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend
den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird.
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II.
Wirtschaftliche Verhältnisse
1.
Technische Grundlagen
12. Im Berichtsjahr wurden Klärschlammuntersuchungen nach Klärschlammverordnung vom Wasserverband Eifel-Rur durchgeführt. Die Analysen der in den Kläranlagen entnommenen Proben
führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
13. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen folgende Investitionen / Erweiterungen vorgenommen:
Kanalisation zur Fremdwasserbeseitigung innerhalb des Gemeindegebiets, Förderphase 2.2,
Übernahme von Abwasseranlagen,
Kanalisation Teilstück B 51 in Tondorf,
Kanalgrundstücksanschlüsse.
14. Darüber hinaus plant das Abwasserwerk entsprechend der Finanzplanung für das Jahr 2016
Investitionen in Höhe von T€ 715.
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2.
Mehrjahresvergleich
15. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild:
2015
Bilanzstatistische Kennzahlen
Anlagevermögen
- Investitionen
- durchschnittlicher Abschreibungssatz
- Altersstruktur des Anlagevermögens
- Fristenkongruenz (langfristige Finanzierung)
Kapitalstruktur
- Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten)
- Fremdkapitalquote
Finanzlage
- Nettoumlaufvermögen
- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ertragslage
- Umsatzerlöse
- Betriebsergebnis
- Jahresergebnis
Weitere Grundlagen
- Einwohner Anzahl zum 01.01.
- Abwassermenge
2014
2013
2012
T€
%
%
%
783
1,40
71,75
96,5
581
1,40
72,6
97,3
924
1,50
73,6
98,0
216
1,53
74,4
95,8
%
%
76,1
23,9
76,3
23,7
77,3
22,7
72,4
27,6
T€
T€
-963
+454
-733
+286
-536
+472
o. A.
+1.772
T€
T€
T€
2.152
+3
+14
2.106
-26
-19
2.125
-18
-18
2.161
+163
-5
Anzahl
m³
7.416
7.438
7.475
7.550
318.417 311.258 313.517 322.091
16. Die Eigenkapitalquote beträgt 76,1 % und ist angemessen.
17. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die während eines Jahres selbst erwirtschafteten Mittel an. Er beträgt T€ 454.
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
18. Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 316 HGB, § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 des Abwasserwerkes. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte einzubeziehen.
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19. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
trägt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer
Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss
und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebes war nicht
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
21. Nach § 3 der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 GO NRW ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise
erbracht haben.
22. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebes erfolgte unter Zugrundelegung des IDW Prüfungsstandards „Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720). Wir verweisen auf
unsere Berichterstattung im Abschnitt G. und auf die Anlage 6 zu diesem Prüfungsbericht.
23. Unsere Prüfung haben wir im Mai 2016 in den Räumen der Gemeindeverwaltung in Nettersheim
durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen in Koblenz.
24. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit Datum vom 02. Juni 2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 23. Juni 2015 vom Rat der Gemeinde
Nettersheim festgestellt.
25. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den
Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße
gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung
strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung
und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die
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für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die
Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegen bei der
Betriebsleitung.
26. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes verschafft. Die
Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Geschäftsbereichen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. Eine Aufbauprüfung
erfolgte in den Bereichen:
Buchführungs- und Jahresabschlussprozess,
Absatz (einschließlich Jahresverbrauchsabrechnung).
27. Eine Funktionsprüfung erfolgte für den Bereich der Jahresverbrauchsabrechnung.
28. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren
Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb
eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der
maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Eigenbetriebes in den Vordergrund. In den
übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben
mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
29. Prüfungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bereiche Anlagevermögen, Umsatzerlöse,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen.
30. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes haben wir u. a. Satzungen,
Protokolle der Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben
wir Saldenbestätigungen eingeholt. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen.
31. An der Inventur der Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände nicht
teilgenommen.
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32. Nach Auskunft des Betriebsleiters lagen zum Bilanzstichtag keine Rechtsstreitigkeiten vor, so dass
auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung verzichtet wurde.
33. Von dem Betriebsleiter und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten
Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
34. Der Betriebsleiter hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass
in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Der Betriebsleiter hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle
für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach
§ 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.
35. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen
beruhen auf Angaben des Eigenbetriebes und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen.
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
36. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das Rechnungswesen sind insbesondere das Dritte Buch des
HGB, die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Der Eigenbetrieb führt seine Finanzbuchhaltung nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
37. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
38. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und
Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
39. Das Rechnungswesen wird durch einen Wirtschaftsplan ergänzt.
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2.
Jahresabschluss
40. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des
Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen
Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
41. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3.
Lagebericht
42. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 25 EigVO NRW). Er
steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang.
43. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Nach
unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Abschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
44. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
45. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften des HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung beachtet.
46. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch
angemessene Anteile der Gemeinkosten. Die Abschreibungen wurden linear, entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
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47. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert.
Sofern Zweifel an der Werthaltigkeit der Forderungen bestehen, werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
48. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
49. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
50. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält eine Vorauszahlung des Landesbetriebes
Straßenbau NRW für die Jahre bis 2043 für die Entwässerung der Straßenoberflächen der
Bundes- und Landesstraßen.
51. Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang (Anlage 3)
enthalten. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr
nicht ergeben.
F.
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
I.
Vermögenslage
52. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
53. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen
Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen
Eigenkapital die vom Eigenbetrieb erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse.
54. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten den Schuldendienst, Verbindlichkeiten gegenüber der
Gemeinde, die sonstigen Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
55. Die Verbindlichkeiten werden gemäß ihren Fristigkeiten gruppiert ausgewiesen.
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Vermögensstruktur
Immaterielle Vermögensgegenstände
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abwassersammlungsanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde
Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Summe Vermögen
Kapitalstruktur
Stammkapital
Rücklagen
Verlustvortrag
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Wirtschaftliches Eigenkapital
Kreditverbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe langfristiges Fremdkapital
Kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen
Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Übrige Verbindlichkeiten
Summe kurzfristiges Fremdkapital
Summe Fremdkapital
Summe Kapital
31.12.2015
T€
%
31.12.2014
T€
%
+/T€
4
153
26.494
3
440
27.094
4
14
302
235
2
557
27.651
0,0
0,6
95,8
0,0
1,6
98,0
0,0
0,1
1,1
0,8
0,0
2,0
100,0
6
153
25.184
3
1.494
26.840
4
9
624
172
0
809
27.649
0,0
0,6
91,1
0,0
5,4
97,1
0,0
0,0
2,3
0,6
0,0
2,9
100,0
-2
±0
+1.310
±0
-1.054
+254
±0
+5
-322
+63
+2
-252
+2
1.278
7.824
19
+14
9.097
11.941
21.038
4.205
890
5.095
4,6
28,3
0,1
0,1
32,9
43,2
76,1
15,2
3,2
18,4
1.278
7.824
0
-19
9.083
12.005
21.088
4.096
923
5.019
4,6
28,3
0,0
0,1
32,8
43,5
76,3
14,8
3,3
18,1
±0
±0
+19
+33
+14
-64
-50
+109
-33
+76
36
1.424
0,1
5,2
41
1.325
0,2
4,8
-5
+99
12
20
26
1.518
6.613
27.651
0,0
0,1
0,1
5,5
23,9
100,0
119
25
32
1.542
6.561
27.649
0,4
0,1
0,1
5,6
23,7
100,0
-107
-5
-6
-24
+52
+2
56. Beim Anlagevermögen stehen den Zugängen von T€ 783 Abschreibungen von T€ 529 gegenüber,
so dass sich das Anlagevermögen per saldo zum 31. Dezember 2015 um T€ 254 erhöht hat.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
57. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen:
T€
Fremdwasser 2. Förderphase
Regenbauwerke
Schmutzwasseranschlüsse
Erschließung Baugebiet T4 Tondorf
Regenrückhaltebecken
Leitungsnetz
B 51 Tondorf
503
235
15
10
10
5
5
783
58. Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Es handelt sich hierbei um
Rohre.
59. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt.
60. Der Rückgang der übrigen Forderungen resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall der Forderungen aus dem Kassenkredit an die Gemeinde (- T€ 200) und der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gegenüber der Gemeinde (- T€ 229). Dem gegenüber steht eine neue Forderung
aus dem Kassenkredit an den Betriebszweig Wasserwerk von T€ 80 und gestiegenen Forderungen aus Gebühren (+ T€ 27), so dass sich die übrigen Forderungen per saldo um T€ 322 reduziert haben.
61. Hinsichtlich der Veränderungen der liquiden Mittel verweisen wir auf die nachfolgende Kapitalflussrechnung.
62. Beim bilanziellen Eigenkapital führte der Jahresüberschuss 2015 von T€ 14 zu einem Anstieg auf
T€ 9.097.
63. Der Veranlagung von Hausanschlussbeiträgen sowie Fördermitteln des Landes von insgesamt
T€ 332 stehen planmäßige Auflösungen von T€ 396 gegenüber. Per saldo reduziert sich der
Sonderposten für Investitionszuschüsse um T€ 64.
64. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 76,1 % (Vorjahr: 76,3 %)
Die Eigenkapitalausstattung des Abwasserwerkes ist angemessen.
65. Die Rückstellungen sind insgesamt zum 31. Dezember 2015 um T€ 5 zurückgegangen. Dies liegt
im Wesentlichen daran, dass die Rückstellung für Schmutzwasserabgabe gesunken ist.
66. Der Anstieg der Kreditverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Neuaufnahme eines Darlehens
bei der KfW Bank zurückzuführen (+ T€ 235). Abzüglich der planungsmäßigen Tilgungen ergibt
sich per saldo ein Anstieg um T€ 109.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
67. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sind gegenüber dem Vorjahr
stichtagsbedingt um T€ 107 auf T€ 12 reduziert.
68. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Der
Rückgang der Verbindlichkeiten ist ebenfalls stichtagsbedingt.
69. Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten für eine Einmalzahlung des Landesbetriebes
Straßenbau NRW führten die planmäßigen Auflösungen in Höhe von T€ 33 zu dem Rückgang auf
T€ 890.
II.
Finanzlage
70. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung haben wir nach dem Deutschen RechnungslegungsStandard Nr. 21 erstellt.
Jahresergebnis
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-)
auf Gegenstände des Anlagevermögens
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-)
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Anlagevermögen
Erhaltene Zinsen (+)
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus der Veranlagung Empfangener
Ertragszuschüsse sowie Fördermitteln
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen
Gezahlte Zinsen (-)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode
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2015
T€
+14
2014
T€
-19
+529
-5
-396
+517
-11
-421
+315
+103
-153
+150
+454
-783
±0
-783
-37
+154
+286
-581
+3
-578
+332
-125
+235
-150
+292
-37
-1.028
-1.065
+193
-121
+269
-157
+184
-108
-920
-1.028
- 13 -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
71. Der Finanzmittelfonds am Ende des Wirtschaftsjahres entspricht dem Guthaben bei der
Kreissparkasse Euskirchen (T€ 208), dem Girokonto bei der VR Bank Nordeifel eG (T€ 27) sowie
dem Kontokorrentkredit bei der Kreissparkasse Euskirchen (T€ 1.300).
72. Im Wirtschaftsjahr 2015 führten die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 454
und die Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit von T€ 292 sowie Mittelabflüsse aus der
Investitionstätigkeit von T€ 783 zu einer Verminderung des Finanzmittelfonds um T€ 37.
73. Die Liquidität des Abwasserwerkes stellt sich stichtagsbezogen wie folgt dar:
31.12.2015
T€
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Forderungen an Gemeinde
Liquide Mittel
Summe kurzfristiges Vermögen
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bis 1 Jahr
Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Rechnungsabgrenzungsposten)
Summe kurzfristige Schulden
Unterdeckung
31.12.2014
T€
4
14
302
235
555
4
9
624
172
809
12
1.424
36
20
26
1.518
963
119
1.325
41
25
32
1.542
733
74. Zum Bilanzstichtag besteht eine Unterdeckung in Höhe von T€ 963. Die Liquidität verschlechterte
sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 230.
75. Im Berichtsjahr konnte der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
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Eigenbetrieb Abwasser
III. Ertragslage
76. In folgender Übersicht haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
2015
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenleistungen
Betriebsleistung
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstiger betrieblicher Aufwand
Betriebsaufwand
Betriebsergebnis vor Zinsen
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Finanzergebnis
Betriebsergebnis
Neutrale Erträge
Neutrale Aufwendungen
Neutrales Ergebnis
Jahresergebnis
T€
2.152
86
2.238
1.270
244
529
42
2.085
+153
0
150
-150
+3
11
0
+11
+14
2014
%
96,2
3,8
100,0
56,7
10,9
23,7
1,9
93,2
6,8
0,0
6,7
6,7
0,1
0,5
0,0
0,5
0,6
T€
2.106
109
2.215
1.278
244
517
49
2.088
+127
3
156
-153
-26
11
4
+7
-19
%
95,1
4,9
100,0
57,7
11,0
23,4
2,2
94,3
5,7
0,1
7,0
6,9
1,2
0,5
0,2
0,3
0,9
+/T€
+46
-23
+23
-8
±0
+12
-7
-3
+26
-3
-6
+3
+29
±0
-4
+4
+33
77. Das Wirtschaftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 14 ab. Gegenüber
dem Vorjahr bedeutet das eine Ergebnisverbesserung von T€ 33.
78. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
2015
T€
Umsatzerlöse
Benutzungsgebühren Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr
Erträge aus der Auflösung passiver
Rechnungsabgrenzungsposten
Fäkalienabfuhrgebühr
Laufende Entgelte Oberflächenentwässerung
Straßenbaulastträger
Erträge aus der Auflösung Empfangener Ertragszuschüsse
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2014
T€
+/T€
1.179
271
1.137
270
+42
+1
32
16
32
15
±0
+1
258
396
2.152
255
397
2.106
+3
-1
+46
- 15 -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
79. Der Anstieg der Benutzungsgebühren Schmutzwasser ist auf den Anstieg der Schmutzwassermengen (2015: 318.417 m³; 2014: 311.258 m³) und einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr um
€ 0,06 je m³ auf € 3,71 je m³ zurückzuführen.
80. Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Nachkalkulation
erstellt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab sich eine Kostenüberdeckung von T€ 6,4 im Bereich
der Schmutzwassergebühren.
81. Bei den Materialaufwendungen führte bei einem Anstieg der Aufwendungen für Strom um T€ 13,
insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr geringere Umlage an den Wasserverband Eifel-Rur zu
dem Rückgang der Aufwendungen.
82. Die Personalaufwendungen resultieren aus der anteiligen Zuordnung von Angestellten und
Beamten zum Eigenbetrieb Abwasser und haben sich im Vergleich zum Vorjahr und unwesentlich
verändert.
83. Der Anstieg der Abschreibungen ist auf die getätigten Investitionen des Berichtsjahres zurückzuführen.
84. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem
Rückgang der Verwaltungsgemeinkosten und Beiträge.
85. Das Finanzergebnis ist mit - T€ 150 negativ und resultiert aus den Aufwendungen für Kreditverbindlichkeiten.
86. Das Betriebsergebnis verbesserte sich um T€ 29 auf + T€ 3.
87. Die neutralen Erträge beinhalten neben den Periodenfremden Erträgen (2015: T€ 9; Vorjahr: T€ 2)
die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2015: T€ 2; Vorjahr: T€ 9).
88. Das Jahresergebnis ist mit T€ 14 positiv und hat sich um T€ 33 im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
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Eigenbetrieb Abwasser
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG
1.
Grundsätzliche Feststellungen
89. Bei unserer Prüfung haben wir auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Dabei haben wir den zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und
2 HGrG von IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten
Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) sinngemäß beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den
Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
90. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 6 (Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Dabei haben wir keine
Besonderheiten festgestellt, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
2.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung
91. Zur weiteren Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Eigenbetrieb für das abgelaufene Wirtschaftsjahr in vereinfachter Form den Gebührenbedarf ermittelt und dem Gebührenaufkommen gegenübergestellt. Ausgangspunkt bildeten die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015. Bezugsgrundlage war die Abwassermenge des Berichtsjahres von insgesamt 318.417 m³.
92. Die Nachkalkulation ist diesem Prüfungsbericht als Anlage 7 beigefügt.
93. Bei der Nachkalkulation sind die gleichen Annahmen zu Grunde zu legen wie bei der Gebührenbedarfsberechnung.
94. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 29. Juli 1990 dürfen in der Gebührenkalkulation die
laufenden Auflösungserträge aus den passivierten Ertragszuschüssen der Haushalte nicht berücksichtigt werden.
95. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW steht es im Ermessen der politischen
Entscheidungsträger, ob die Erträge aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse
(Sonderposten für Investitionszuschüsse) als Deckungsbeitrag Berücksichtigung finden. Der Rat
der Gemeinde hat sich für die Berücksichtigung dieser Erträge als Deckungsbeitrag entschieden.
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Eigenbetrieb Abwasser
96. Die Nachkalkulation führte zu einer Überdeckung von € 6.368,34 für den Schmutzwasseranteil und
einer Unterdeckung von € 2.510,63 für den Regenwasseranteil.
3.
Wirtschaftsplan
97. Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2015 wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim am
16. Dezember 2014 beschlossen.
98. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wurde mit T€ 635
festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wurde auf T€ 2.500 festgesetzt.
99. Nachstehend werden die tatsächlichen Ergebnisse, wie sie sich im Berichtsjahr darstellen, den
Ansätzen im Wirtschaftsplan gegenübergestellt.
a)
Erfolgsplan
100. Der Erfolgsplan soll die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten. Die wesentlichen Abweichungen des Erfolgsplanes (Plan) von der Gewinn- und Verlustrechnung (Ist) sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen:
Plan
T€
Erträge
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenteistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Zinsaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Jahresergebnis
Ist
T€
+/T€
2.139
100
1
2.240
2.152
86
11
2.249
+13
-14
+10
+9
1.248
245
540
163
44
2.240
±0
1.270
244
529
150
42
2.235
+14
+22
-1
-11
-13
-2
-5
+14
101. Die Umsatzerlöse liegen im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Abwassermenge über dem
Planansatz.
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Eigenbetrieb Abwasser
102. Die aktivierten Eigenleistungen blieben aufgrund der verschobenen Investitionen unter dem
Planansatz.
103. Die Abweichung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen resultiert überwiegend aus den nicht
planbaren periodenfremden Erträgen und den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
104. Die Materialaufwendungen liegen aufgrund höherer Strombezugskosten über dem Planansatz.
105. Der Zinsaufwand blieb aufgrund der geringeren Darlehensaufnahmen hinter dem Planansatz
zurück.
106. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO NRW lagen im Berichtsjahr
nicht vor.
b) Finanzplan
107. Der Vermögensplan soll alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die
sich aus Anlagenzugängen ergeben, enthalten. Der Finanzplan sieht Investitionen von T€ 1.815
vor, denen in Höhe von T€ 635 Darlehensaufnahmen und in Höhe von T€ 1.180 Zuwendungen
gegenüberstehen.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
108. Die Abweichungen der Planansätze von den tatsächlichen Investitionen sind der folgenden
Gegenüberstellung zu entnehmen:
Plan
2015
Ist
2015
T€
Rückübertragung der Sonderbauwerke
Kanalisation Teilstück B 51 (Restfinanzierung)
- Euskirchener Str.
Kanalisation Teilstück Baugebiet T4 in Tondorf
- Akazienstraße und Ratzenbüchelstraße
Kanalisation Teilstück, Jakob-Kneip-Str., Pesch
Kläranlage Marmagen - Rückhaltebecken
Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf
Kanalgrundstücksanschlüsse
Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung
- 2.2 Förderphase (Zingsheim, Engelgau)
- Hausanschlüsse
235
Nicht
Über- und
ausaußergeschöpfte
planPlanmäßige
ansätze
Abweichung
T€
T€
T€
235
0
0
80
5
75
0
20
50
50
50
20
10
5
5
5
15
10
45
45
45
5
0
0
0
0
0
1.050
260
1.815
350
153
783
700
107
1.032
0
0
0
109. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.
-.-.-.-.-.-
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
110. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 13. Juni 2016 den
nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
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- 21 -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Anlagen
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2015
1
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2
Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015
3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
4
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
6
Gebührennachkalkulation für das Jahr 2015
7
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
8
-.-.-.-.-.-
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktivseite
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Abwassersammlungsanlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
€
4.393,00
152.867,28
26.494.066,45
2.594,00
440.060,95
27.089.588,68
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen an die Gemeinde
€
27.089.588,68
27.093.981,68
5.507,00
152.867,28
25.183.936,45
2.978,00
1.494.279,25
26.834.060,98
27.093.981,68 26.839.567,98
3.875,09
14.102,70
302.087,43
316.190,13
316.190,13
235.177,00
555.242,22
31.12.2014
€
3.875,09
555.242,22
9.288,35
624.307,53
633.595,88
171.819,13
809.290,10
2.175,82
0,00
27.651.399,72 27.648.858,08
€
A.
I.
II.
1.
2.
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklagen
217.194,95
7.607.036,97
7.824.231,92
III. Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
B. Empfangene Ertragszuschüsse
C. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen
D.
1.
2.
3.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten
E. Rechnungsabgrenzungsposten
5.629.583,37
12.324,27
19.592,62
25.558,04
5.687.058,30
€
Passivseite
31.12.2014
€
1.278.000,00
1.278.000,00
7.824.231,92
18.830,03
+14.109,64
9.097.511,53
217.194,95
7.607.036,97
7.824.231,92
0,00
-18.830,03
9.083.401,89
11.940.601,00
12.005.048,08
35.908,85
41.272,53
5.687.058,30
5.420.480,39
119.345,58
25.151,22
31.670,49
5.596.647,68
890.320,04
922.487,90
27.651.399,72
27.648.858,08
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2014
€
1. Umsatzerlöse
€
€
2.152.040,87
2.106.327,19
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
85.966,54
109.187,46
3. Sonstige betriebliche Erträge
11.323,51
10.731,41
2.249.330,92
2.226.246,06
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
36.180,96
1.234.324,09
22.675,06
1.270.505,05
1.254.832,21
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung:
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
188.697,23
54.847,48
189.086,78
243.544,71
(21.778,70)
55.292,60
(21.577,13)
529.236,68
516.596,22
41.743,76
53.036,14
214,13
3.083,49
150.405,21
156.640,57
(220,85)
(202,73)
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+14.109,64
-18.830,03
11. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
+14.109,64
-18.830,03
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon Aufwand aus der Abzinsung:
Anlage 2
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2015
Stand
31.12.2014
I.
II.
1.
2.
3.
4.
1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Werten
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
Abwassersammlungsanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
Anschaffungskosten- und Herstellungskosten
Zugang
Umbuchung
Abgang
€
6
25.211,64
€
3
€
4
0,00
€
5
Stand
31.12.2015
€
6
Wertberichtigungen / Abschreibungen
Stand
Zugang
Abgang
Stand
31.12.2014
31.12.2015
€
7
€
8
€
10
0,00
0,00
25.211,64
19.704,64
1.114,00
152.867,28
0,00
0,00
35.297.588,04 254.651,87 1.583.216,81
9.642,78
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
152.867,28
37.135.456,72
9.642,78
0,00
10.113.651,59
6.664,78
0,00
527.738,68
384,00
1.494.279,25 528.998,51 -1.583.216,81
0,00
440.060,95
0,00
0,00
Kennzahlen
Ø
Ø
AbschreiRestbungssatz buchwert
%
%
14
15
€
12
€
13
4.393,00
5.507,00
4,42
17,42
0,00
0,00
152.867,28
152.867,28
0,00 10.641.390,27 26.494.066,45 25.183.936,45
0,00
7.048,78
2.594,00
2.978,00
0,00
1,42
3,98
100,00
71,34
26,90
0,00
1.494.279,25
0,00
100,00
0,00
€
11
Restbuchwerte
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
20.818,64
0,00
440.060,95
Summe Sachanlagen
36.954.377,35 783.650,38
0,00
0,00
37.738.027,73
10.120.316,37
528.122,68
0,00 10.648.439,05 27.089.588,68 26.834.060,98
1,40
71,78
Insgesamt
36.979.588,99 783.650,38
0,00
0,00
37.763.239,37
10.140.021,01
529.236,68
0,00 10.669.257,69 27.093.981,68 26.839.567,98
1,40
71,75
Anlage Anhang
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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Anlage
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1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
1. Zur Regelung der Geschäftsordnung dient vor allem die Satzung des Eigenbetriebes, in der u. a.
die Geschäftsführung und die Vertretung des Eigenbetriebes durch den Bürgermeister der
Gemeinde Nettersheim nebst Stellvertretung geregelt sind.
2. Die Gemeinde hat ferner durch Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt die Geschäftsführung und den Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen. Sie wurde am 15. Dezember 2015 mit der 1. Änderungssatzung geändert.
3. Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rates in die Entscheidungsprozesse ist durch
die Betriebssatzungen und die gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Zuständigkeitsregelungen
zwischen Betriebsleiter, Betriebsausschuss und dem Rat der Gemeinde entsprechen den Erfordernissen des Eigenbetriebes. Andererseits ist gewährleistet, dass Geschäfte von besonderer
Bedeutung durch den Betriebsausschuss oder den Rat entschieden bzw. beraten werden.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
4. Die für den Eigenbetrieb zuständigen Gremien haben im Berichtsjahr wie folgt getagt:
Ausschuss
Sitzungen
Werksausschuss / Betriebsausschuss
09. Juni 2015
01. Dezember 2015
Haupt- und Finanzausschuss
17. März 2015
16. Juni 2015
01. September 2015
08. Dezember 2015
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1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Ausschuss
Sitzungen
Gemeinderat
24. März 2015
23. Juni 2015
08. September 2015
01. Oktober 2015
15. Dezember 2015
5. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Entlastungserteilungen für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Geschäftsjahr 2013, die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie die jeweiligen Lageberichte, die Zwischenberichte für
das Jahr 2015 und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die Gebührenbedarfsberechnungen, Auftragsvergaben und geplante Maßnahmen, Sachstandsberichte der Eigenbetriebe und
der Erlass von Gebührenforderungen. Die hierzu angefertigten Sitzungsprotokolle haben uns
vorgelegen.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
6. Der Betriebsleiter, Herr Pracht, ist als Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim in keinen Aufsichtsräten und Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
7. Die anteilige Vergütung der Betriebsleitung sowie die Vergütung der Mitglieder des Betriebsausschusses werden im Anhang angegeben.
8. Die Vergütung des Betriebsleiters enthält keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Das Gleiche gilt für die Vergütung des Betriebsausschusses.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
9. Es bestehen keine schriftlich festgelegten Stellenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen.
Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes ist dies nicht erforderlich.
10. Die Organisation des Eigenbetriebes ist zweckmäßig. Die kaufmännische Verwaltung ist dem
Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Nettersheim zugeordnet.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
11. Anhaltspunkte hierfür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
12. Im Rahmen der Auftragsvergaben werden die einschlägigen Vergabebestimmungen (VOB / VOL /
VOF) beachtet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine von diesen Vorgaben abweichende
Handhabung festgestellt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
13. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter,
Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor.
14. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die Richtlinien
und Arbeitsanweisungen nicht eingehalten wurden.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
15. Die Vertragsdokumentation entspricht der Größe des Eigenbetriebs und ist ordnungsgemäß.
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Eigenbetrieb Abwasser
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
16. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftspläne werden rechtzeitig aufgestellt und entsprechen
den gesetzlichen Anforderungen. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 02. Dezember 2014 im
Betriebsausschuss vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 18
EigVO NRW wurden eingehalten.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
17. Zwischenberichte über die Planerfüllung wurden grundsätzlich jeweils am 30. Juni eines Jahres
vorgelegt und werden auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und der neuen Betriebssatzung quartalsweise erstellt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden mögliche Planabweichungen
erörtert und beschlossen.
18. Die im Laufe des Geschäftsjahres 2016 erfolgte Gebührennachkalkulation für das Geschäftsjahr
2015 ergab eine Gebührenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von rd. 2 Cent
pro m³, über die im Lagebericht berichtet wurde. Demgegenüber ergab sich bei der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung von rd. T€ 3, über die im Lagebericht berichtet wurde.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
19. Das im Berichtsjahr angetroffene Rechnungswesen entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes.
20. Eine Kostenrechnung wird aufgrund der Betriebsgröße nicht geführt, die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Ansätze im Wirtschaftsplan. Im Rahmen der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes werden jährliche Gebührenbedarfsberechnungen aufgestellt und vom Rat der
Gemeinde beschlossen.
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Eigenbetrieb Abwasser
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
21. Der Stand der Bankkonten wird täglich durch die kaufmännischen Mitarbeiterinnen überwacht.
Geldanlagen und Kreditaufnahmen werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aufeinander abgestimmt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
22. Ein zentrales Cash-Management ist nicht eingerichtet. Im Rahmen der Liquiditätskontrolle wird
jedoch die Liquidität im Verbund mit den Eigenbetrieben Gemeindewasserwerk, Biowärme
Nettersheim und der Gemeinde überwacht.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
23. Die Leistungsentgelte werden von der Gemeinde zeitnah in Rechnung gestellt. Das Mahnwesen
gewährleistet nach unseren Feststellungen die zeitnahe und effektive Einziehung von ausstehenden Forderungen.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens / Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens- / Konzernbereiche?
24. Das Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche
Beteiligung besteht?
25. Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
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Eigenbetrieb Abwasser
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
26. Der Betriebsleiter hat geeignete Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems
ergriffen. Im Frühjahr 2014 wurde im Rahmen eines Workshops über die Kommunalagentur NRW
die Dokumentation des Risikomanagementsystems für die drei Eigenbetriebe überarbeitet, welche
nunmehr einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegen.
27. Das Risikofrüherkennungssystem ist geeignet, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu
erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
28. Die Maßnahmen reichen grundsätzlich für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, d. h. für die Abwasserentsorgung aller Ortsteile der Gemeinde Nettersheim, aus.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
29. Es wird auf die Antwort unter 4 a) verwiesen. Bisher hat die Verwaltung in einer Übersicht
Risikofelder und branchenspezifische Risiken zusammengestellt und diesen die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten gegenübergestellt. Im Übrigen erfolgt
eine Dokumentation über Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen.
30. Eine Dokumentation über das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem liegt vor. Die
Einzelrisiken werden prozessbezogen definiert und mit ihren Auswirkungen bewertet, und den
Verantwortlichkeiten, den bereits vorhandenen Maßnahmen und den Zielmaßnahmen gegenübergestellt.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
31. Aufgrund der gleich bleibenden, d. h. im Zeitablauf unveränderten Geschäftstätigkeit unterliegen
die Frühwarnsignale grundsätzlich keinen wesentlichen Veränderungen. Soweit Änderungen der
betrieblichen Abläufe eintreten, werden diese in Arbeitsbesprechungen behandelt und geeignete
Maßnahmen ergriffen.
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Eigenbetrieb Abwasser
32. Das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem soll auskunftsgemäß kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auf die Ausführungen unter 4 a) und c) wird verwiesen.
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
33. Die Darstellung und Beantwortung der einzelnen Fragen dieses Fragenkreises entfällt, da keine
entsprechenden Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate eingesetzt
werden.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende Interne
Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
34. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes besteht keine interne Revision als eigenständige Stelle.
Der Betriebsleiter kontrolliert das gesamte laufende Geschäft. Neben der Jahresabschlussprüfung
durch den Wirtschaftsprüfer findet eine Revision durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt.
35. Die Überwachung der Liquidität und der Kreditgeschäfte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung. Eine
funktionale Trennung in Anweisung und Vollzug ist gewährleistet. Revisionsberichte, insbesondere
zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention, liegen mangels einer eigenständig institutionalisierten internen Revisionsstelle und der geringen Betriebsgröße nicht vor.
36. Auf die weitere Darstellung und Beantwortung des Fragenkreises wird verzichtet.
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
37. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die zuständigen Überwachungsorgane über
Maßnahmen nicht unterrichtet wurden.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
38. Derartige Kreditgewährungen sind im Berichtsjahr nicht erfolgt.
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Eigenbetrieb Abwasser
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
39. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
40. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
41. Aufgrund der regelmäßigen Vergaben nach VOB erfolgt in der Regel vor Durchführung der
Maßnahme zwingend eine angemessene Planung. Die Finanzierbarkeit der Investition wird vor
Realisierung geprüft und ist durch die Aufnahme in den Vermögensplan des Wirtschaftsplans
dokumentiert.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
42. Investitionen erfolgen nach einem reglementierten Vergabeverfahren. Hierbei ist stets das Einholen von mehreren Angeboten erforderlich.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
43. Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen, werden regelmäßig durch das Bauamt, durch ein externes Ingenieurbüro sowie durch Prüfstellen im Zusammenhang mit gewährten Zuschüssen überwacht. Die zuständigen Ausschüsse werden hierüber unterrichtet.
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Eigenbetrieb Abwasser
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
44. Im Berichtsjahr haben sich nach unseren Feststellungen keine Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
45. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Leasingverträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
46. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen
bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
47. Kleinere Aufträge werden freihändig vergeben. Es werden nach Angaben des Betriebsleiters
mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
48. Die Überwachungsorgane werden zeitnah und regelmäßig über die Lage des Eigenbetriebes und
wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichtet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereiche?
49. Die Berichterstattung stand, soweit sie sich auf die Rechnungslegung bezog, mit dieser im
Einklang. Sie vermittelte einen zutreffenden Einblick in die Lage des Eigenbetriebes.
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Eigenbetrieb Abwasser
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder
wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
50. Die Überwachungsorgane wurden zeitnah unterrichtet.
51. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche
Unterlassungen festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
52. Es wurden Fragen zum allgemeinen Geschäftsverlauf, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den
wesentlichen Investitionen und Investitionsvorhaben gestellt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
53. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine derartigen Feststellungen getroffen.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
54. Eine derartige Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
55. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Interessenkonflikte bekannt geworden.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
56. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
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Eigenbetrieb Abwasser
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
57. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
58. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
59. Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital von rd. 32,9 % und Sonderposten aus
Zuschüssen zur Finanzierung von Anlagevermögen von 43,2 % der Bilanzsumme aus. Wesentliche Investitionen werden aus Fördermitteln finanziert, denen bilanziell ein passivischer Ausgleichsposten (Sonderposten) gegenübersteht. Der Eigenanteil wird über Investitionskredite oder
Eigenmittel finanziert.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
60. Die Gemeinde Nettersheim sowie die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und
Biowärme Nettersheim als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können sich über zinsgünstige
Kommunaldarlehen und Kassenkredite, sowie über Zuschüsse für Investitionen finanzieren. Anzeichen dafür, dass die Finanzlage im Verbund als nicht gesichert angesehen werden kann, haben
sich nicht ergeben.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
61. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2015 für die Förderphase 2.2 im Rahmen des
Fremdwasserprojekts Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von rd. T€ 256 erhalten. In
diesem Zusammenhang sind uns im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung
von Verpflichtungen gegenüber den Zuschussgebern bekannt geworden.
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Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
62. Es bestehen keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
63. Gewinne bzw. Verluste werden im Rahmen des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht getätigt. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2015
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Vorschlag zur Ergebnisverwendung ist mit der
wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14:
Rentabilität / Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens / Konzerns nach Segmenten /
Konzernunternehmen zusammen?
64. Der Eigenbetrieb ist nur in dem Bereich der Abwasserbeseitigung tätig.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
65. Das Jahresergebnis 2015 ist nicht entscheidend durch einmalige Vorgänge geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
66. Im Zusammenhang mit den Leistungsbeziehungen zur Gemeinde und zu den anderen Eigenbetrieben der Gemeinde haben sich im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
67. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden mit den Selbstkosten an die Eigenbetriebe
weiterbelastet. Sofern interne Darlehen gewährt werden, werden diese mit den marktüblichen
Zinssätzen verzinst.
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Eigenbetrieb Abwasser
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
68. Die Frage entfällt, da keine Konzessionsabgabe zu leisten ist.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
69. Die Frage entfällt grundsätzlich, da nur das Kerngeschäft der Abwasserentsorgung verfolgt wird.
Einzelne verlustbringende Geschäfte wurden im Berichtsjahr keine identifiziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
70. Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
71. Es wurden zudem wie im Vorjahr Sanierungsmaßnahmen im Abwassernetz zur Verringerung des
Fremdwasseranteils durchgeführt.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
72. Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
73. Der Eigenbetrieb hat seit dem Wirtschaftsjahr 2009 eine getrennte Niederschlags- und Schmutzwassergebühr eingeführt.
74. Ferner hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 06. Dezember 2011 die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die
Schmutzwassergebühr ab 01. Januar 2012 um 27 Cent erhöht und damit auf 3,65 € / m³ Frischwasserbezug festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr blieb wie in den Vorjahren unverändert.
Mit der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde beschlossen, dass die Gebühr
unverändert bleiben kann. Auch im Zuge des Wirtschaftsplans 2014 wurde keine Gebührenveränderung vorgenommen. In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab
sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen Schmutz____________________________
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Eigenbetrieb Abwasser
wassermenge von 308.000 m³ eine Schmutzwassergebühr von € 3,71 je m³, so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01. Januar 2015 um 6 Cent pro cbm erhöht wurde. Mit Verabschiedung
des Wirtschaftsplans 2016 wurde auf Grundlage der fortgeschriebenen Gebührenkalkulation eine
Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf € 3,79 je m³ vorgenommen.
75. Im Rahmen der seinerzeitigen Übertragung von Abwasserbehandlungsanlagen auf den Wasserverband Eifel-Rur wurden u. a. auch Regenklär- bzw. -rückhalte- bzw. -überlaufbecken übertragen,
die nicht in der Abwasserbeseitigungspflicht des Wasserverbandes Eifel-Rur, sondern der
Gemeinde Nettersheim liegen. Zudem bestehen Abwasserbehandlungsanlagen im Eigentum des
Wasserverbandes Eifel-Rur, die nicht im Einzugsgebiet der Rur, sondern im Einzugsgebiet von Erft
und Ahr liegen.
Auf dieser Grundlage fasste der Gemeinderat am 08. April 2014 auf der Grundlage zwischenzeitlicher Verhandlungen den Beschluss, zum 01. Januar 2015 das Regenklärbecken / Regenrückhaltebecken / Pumpwerk Gewerbegebiet Zingsheim, das Regenrückhaltebecken Pfalzstraße
Zingsheim, das Regenrückhaltebecken Akazienstraße Tondorf, das Regenüberlaufbecken Brühlbach Tondorf, das Regenüberlaufbecken Weidenstraße Zingsheim und das Regenüberlaufbecken
Auf Helwen Zingsheim wieder ins Eigentum der Gemeinde Nettersheim / Eigenbetrieb Abwasser
zurückzuführen und mit dem Wasserverband Eifel-Rur eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen.
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 enthält nunmehr die Aufwendungen für den
Betrieb und die Unterhaltung dieser rückübertragenen Anlagen. Gleichzeitig hat sich die Umlage
an den Wasserverband Eifel-Rur reduziert.
76. Wir empfehlen, im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung darauf zu achten, dass bei der
Festsetzung der Abwassergebühren eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erzielt wird, um
hieraus die anstehenden Investitionen ohne zu verzinsende Darlehensaufnahmen zu finanzieren
und so die Gebührenbelastung der Anschlussnehmer keinen starken Schwankungen unterliegt.
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Gebührenkalkulation Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim zur Erhebung von
Schmutz- und Regenwassergebühren für das Jahr 2015
1. Aufwendungen
Unterhaltung Abwasseranlagen
Stromkosten für Abwasserpumpwerke Erftbereich
Umlage Erftverband
Umlage WVER
Fäkalschlammentsorgung
Personalaufwand
Abschreibung
sonstiger betrieblicher Aufwand
Zinsen u. ähnlicher Aufwand
Gesamt Aufwendungen
2. Einnahmen
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen
Straßenentwässerungsanteil überörtliche Straßen
Auflösung Ertragszuschüsse
sonstiger betriebliche Erträge
aktivierte Eigenleistungen
Erträge Auflösung aus Gebührenausgleich
sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge
Gesamt Einnahmen
zu deckender Aufwand
angesetzte Abwassermenge (cbm)
a) Schmutzwassergebühr/cbm Frischwasser
erhobene Schmutzwassergebühr
Überdeckung Schmutzwassergebühr
Überdeckung gesamt
Jahreskosten
2015
( in Euro)
6.577,86
35.270,13
104.380,00
1.085.000,00
30.866,13
243.544,71
529.236,68
50.008,54
150.405,21
2.235.289,26
16.350,97
225.573,34
64.266,60
396.360,47
‐
85.966,54
‐
214,13
a) Schmutzwasseranteil
2015
(in Euro)
4.538,72
35.270,13
72.022,20
748.650,00
30.866,13
168.045,85
325.163,02
34.505,89
103.779,59
b) Regenwasseranteil
2015
(in Euro)
2.039,14
‐
32.357,80
336.350,00
‐
75.498,86
204.073,66
15.502,65
46.625,62
1.522.841,53
712.447,73
16.350,97 ‐
‐ 225.573,34
‐ 64.266,60
273.488,72 122.871,75
‐ ‐
59.316,91 26.649,63
‐ ‐
147,75 66,38
788.732,05
349.304,35
439.427,70
1.446.557,21
1.173.537,18
318.417,00
3,69
3,71
0,02
6.368,34
273.020,03
b) Der zu deckende Aufwand für die Beseitigung und die Behandlung von Niederschlagswasser wird
voraussichtlich wie folgt veranlagt:
Staffelung gem. § 5 Abs. 5 Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim v. 22.12.2009
a)
b)
1 bis 150 qm
151 bis 300 qm
b)
301 bis 600 qm
c)
601 bis 900 qm
d) 901 bis 1.200 qm
e) 1.201 bis 1500 qm
ab einer befestigten Grundstücksfläche von 1.501 qm
Tatsächliche Gesamteinnahme
erforderliche Gesamteinnahme
Unterdeckung Niederschlagswassergebühr
voraussichtlich zu
veranlagende
Grundstücke
159
1.089 Stück
1.255 Stück
212 Stück
57 Stück
91 Stück
139.467,00
Gebühr/Jahr
25,00 €
50,00 €
100,00 €
150,00 €
200,00 €
250,00 €
0,17 €
Gesamteinnahme
3.875,00
53.187,51
124.275,00
31.500,00
11.400,00
22.562,50
23.709,39
270.509,40
‐273.020,03
-
2.510,63
Anlage 7