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Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
07.09.16, 16:30
Aktualisiert
07.09.16, 16:30

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 515 /X.L. Datum: 07.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergebnisse der Verkehrsschau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 18.08.2016 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen ge. § 45 StVO umzusetzen. Begründung: Am Donnerstag, 18.08.2016, fand eine Verkehrsschau statt. Folgende Punkte wurden hierbei beraten: 1. Tondorf, Euskirchener Straße, Prüfung der Parksituation am Feuerwehrgerätehaus/Dorfsaal Seitens der Feuerwehr wird beklagt, dass die Ausfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Die Örtlichkeit wurde überprüft. Das Feuerwehrgerätehaus und der Dorfsaal liegen an der Euskirchener Straße. Vor dem Dorfsaal sind Parkmöglichkeiten eingerichtet. Die Ausfahrt der Feuerwehr ist beschildert mit dem eindeutigen Hinweis, dass es sich um eine Feuerwehrausfahrt handelt, die freizuhalten ist. Zudem ist ergänzend noch die großzügige Beschriftung „FEUERWEHR“ auf dem Gebäude vorhanden. Da die Regelungen eindeutig sind hält die Verkehrskommission weitere Ergänzungen für nicht erfoderlich. 2. Tondorf, Verkehrssituation Nelkenstraße Aus der Anwohnerschaft der Nelkenstraße wurde vorgetragen, dass diese als Abkürzung zwischen der Mechernicher Straße und Euskirchener Straße und mit überhöhter Geschwindigkeit genutzt wird. Die Nelkenstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Hier gilt regelmäßig die Vorfahrtregel Rechts-Vor-Links. Insbesondere durch die ausgeweitete Verkehrssituation von der VR Bank könnte diese Regelung durch das Aufbringen von Haifischzähnen verdeutlicht werden. Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde diskutiert, diese würde jedoch nach Auffassung der Verkehrskommission die umgebenen Straße belasten, so dass die zwingend erforderlich Zustimmung der Anwohner auch der umgebenen Straßenzüge kaum zu erzielen sein wird. Einbauten und Verschwenkungen dürften wegen der geringen Fahrbahnbreite nur in geringem Maße in Frage kommen, Erhöhungen und Aufpflasterungen bringen durch Abbremsen und Beschleunigen Emissionen mit sich, die letztlich auch die Anliegerschaft belasten. Bevor ggf. Maßnahmen ergriffen werden wird eine Verkehrsmessung durchgeführt, um die tatsächliche Belastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu ermitteln. 3 3. Tondorf, Euskirchener Straße Fußgängerüberweg Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten im Bereich der genannten Straße. Insbesondere besteht die Feststellung, dass der Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße keine Akzeptanz findet. Der Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße ist als nicht unproblematisch anzusehen. Ihm konnte seinerzeit nur zugestimmt werden, weil die gesetzlichen Bestimmungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen andere waren als heute. Für die Anlage von Fußgängerüberwegen waren lediglich Grundvoraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine ausreichende Sicht. Eine zahlenmäßige Vorgabe von Fußgänger- oder Fahrzeugzahlen oder eine vorgeschriebene Beleuchtung war nicht gegeben; es reichte die einvernehmliche Feststellung von Gemeinde, Straßenbaulastträger, Polizei und Straßenverkehrsamt für die Festlegung eines Fußgängerüberweges. In der Folge wurden zahlreiche Fußgängerüberwege angelegt, die weder die nach Richtlinie erforderliche Fußgängerzahl noch die Fahrzeugzahl aufweisen. Fehlende Verkehrsbelastung ist erfahrungsgemäß jedoch ein Grund für fehlende Akzeptanz. Der Fahrzeugführer nimmt einen Fußgängerüberweg nur dann zur Kenntnis, wenn regelmäßig mit querenden Fußgängern gerechnet werden muss. Regelmäßig fehlende Fußgänger bewirken das Gegenteil. Zwischenzeitlich sind die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen wieder zwingend anzuwenden. Es besteht kein Ermessen mehr. Der Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße hätte wegen der geringen Zahl querender Fußgänger heute keine Aussicht mehr auf Realisierung. Auch die eingerichtete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Verlauf der Landesstraße kann nur als sehr wohlwollender Kompromiss verstanden werden. Regelmäßig ist auf einer klassifizierten Ortsdurchfahrt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gegeben. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage gegeben ist. Eine solche besondere Gefahrenlage ist im Bereich der Euskirchener Straße nicht anzunehmen; hier liegt lediglich eine Fahrbahneinengung vor. Auch diese vorhandene Reduzierung auf 30 km/h könnte nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr eingerichtet werden, da der aktuelle Erlass vom 27.06.2016 dies ausdrücklich untersagt. Nach Darstellung der Sachlage wird die Polizei gelegentlich Geschwindigkeitskontrollen durchführen, was jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen kann. 4. Tondorf, Rohrer Straße, K 79, Fußgängerüberweg Die Verkehrskommission hat geprüft, ob dem aus der Anliegerschaft vorgetragene Wunsch zur Anlage eines Fußgängerüberweges im Bereich des Hauses Nikolaus entsprochen werden kann. Die Verkehrskommission stellt fest, dass die nach Richtlinie vorgeschriebenen Fußgänger- und Fahrzeugzahlen vermutlich in der Rohrer Straße nicht erreicht werden. 4 Da es sich jedoch um einen Bereich in der Nähe eines Kindergartens bzw. einer Jugendbegegnungsstätte handelt, in dem mit einem erhöhten Aufkommen von querenden Kindern zu rechnen ist, kann von der Ausnahmemöglichkeit der Richtlinien Gebrauch gemacht und von den vorgeschriebenen Zahlen abgewichen werden. Die Prüfung der Örtlichkeit hat jedoch gezeigt, dass als Standort eines Fußgängerüberweges wegen der Vorschriften zu den vorhandenen Haltestellenbereichen nur die jetzige Querungshilfe in Frage käme. Im Bereich der vorhandenen Querungshilfe sind die Sichtverhältnisse in alle Richtungen ausreichend gegeben. Würde dort ein Fußgängerüberweg eingerichtet, wäre über die Beschilderung und Markierung hinaus, eine DIN-Beleuchtung erforderlich, die nachgewiesen werden muss. Aus der Sicht von Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsamt wird jedoch darauf verwiesen, dass erfahrungsgemäß die vorhandene Querungshilfe eine deutlich höhere Sicherheit bietet als ein Fußgängerüberweg. Die Querungshilfe gibt dem Fußgänger die Möglichkeit, die Fahrbahnen einzeln zu queren und hat in der Mitte der Fahrbahn eine gesicherte Wartefläche, was insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger vorteilhaft ist. Demgegenüber ist der querende Fußgänger bei einem Fußgängerüberweg auf die Achtsamkeit des Fahrzeugführers angewiesen. Nach aller Erfahrung ist die Akzeptanz eines nur mäßig genutzten Fußgängerüberweges gering und es kommt regelmäßig zu Verstößen der Fahrzeugführer. Es ist hier zu verweisen auf die entsprechenden Klagen zum Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße. Auch bei einem Fußgängerüberweg an der Rohrer Straße ist ein entsprechend nachlässiges Verhalten der Fahrzeugführer zu befürchten. Die vorhandene Querungshilfe wird mit breiten Baken nach Zeichen 605 StVO ausgestattet. Damit querende Fußgänger nicht durch die Tafeln verdeckt werden, werden diese gegen Ronden, wie sie heute üblicherweise verwendet werden ausgetauscht. 5. Tondorf, Haltestellensituation Rohrer Straße/ Spielstraße An der Rohrer Straße sind beidseitige Haltestellen eingerichtet. Es sind beidseitig Gehwege vorhanden, so dass die Haltestellen sicher erreichbar sind und auch gesicherte Warteflächen außerhalb der Straße gegeben sind. Ursprünglich hat eine Haltestelle in der Spielstraße bestanden. An dieser Stelle steht auch eine Wartehalle. Die aus der Elternschaft der bisher dort ein- und aussteigenden Kinder angeregte Verlegung der Haltestelle zurück in die Spielstraße wurde umgesetzt, die Fahrtroute der Busse ist bereits geändert. 6. K 36 Engelgau/Roderath, Baumbepflanzung Die K 36 zwischen Engelgau und Roderath wird von Baumreihen gesäumt. Sie verfügt nur über eine geringe Breite, Begegnungsverkehr ist nur unter rücksichtsvoller Fahrweise möglich. Der Baumbestand ragt teilweise bis zum Fahrbahnrand. Wegen des Zustands der Bäume mussten in der Vergangenheit immer wieder mal Bäume entfernt werden. Dafür ist grundsätzlich eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. 5 Eine Ersatzpflanzung am ehemaligen Standort bzw. zumindest im Verlauf der Straße wird vom Straßenbaulastträger nicht angestrebt. Die Verkehrskommission unterstützt diese Handhabung. Im Sinne der Verkehrssicherheit kann nicht ein Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden, wenn die Nachteile für die Verkehrssicherheit bekannt sind. Es sollte versucht werden, geeignete Flächen für eine Ersatzpflanzung zu finden. Dies wäre z.B. entlang angrenzender Wirtschaftswege möglich. Der Verkehr im Bereich eines Wirtschaftsweges hat einen anderen Charakter, hier werden nur geringe Geschwindigkeiten gefahren, so dass eine geringere Gefährdungslage besteht. 7. Frohngau, Prüfung des Standortes eines Verkehrsspiegels im Bereich Hornstraße / Holzgasse / Holzmülheimer Straße / Birkenhecker Straße Im genannten Kreuzungsbereich hat in der Vergangenheit ein Verkehrsspiegel gestanden. Diese Regelung stammte aus Zeiten mit erheblichem Lkw-Verkehr; im Kurvenbereich benötigte der Lkw-Verkehr größere Rangierflächen; durch den Spiegel wurde eine rechtzeitige Sicht auf den Gegenverkehr gewährleistet. Dieser Lkw-Verkehr ist durch den Bau der Umgehungsstraße inzwischen entfallen. Für den jetzigen Verkehr ist die Fahrbahnbreite durchaus ausreichend, um im Gegenverkehr sicher passieren zu können. Ein Verkehrsspiegel zur vorzeitigen Darstellung des Gegenverkehrs wird nicht benötigt. 8. Zingsheim, Kartsteinhöhe 6, Bedarfshaltestelle Der Schülertransport der Kinder des Anwesens Kartsteinhöhe 6 wurde bislang durch die Gemeinde Nettersheim mit Kleinbussen gewährleistet, die auf das Gelände fahren und dort wenden konnten. Ab dem laufenden Schuljahr erfolgt der Schülertransport zur weiterführenden Schule durch den Linienverkehr. Dabei werden große Busse eingesetzt, die das Anwesen nicht mehr anfahren können. Anlässlich einer Ortsbesichtigung am 04.08.2016, an der Vertreter der Gemeinde Nettersheim, der Polizei, des Verkehrsbetriebes und des Straßenverkehrsamtes teilgenommen haben, wurde die Einrichtung einer Haltestelle an der L 206 abgelehnt, da sie mit der Verkehrssicherheit an der viel und schnell befahrenen Landesstraße nicht vereinbar war. In der Verkehrsschau erfolgte eine neuerliche Prüfung vor Ort. Auch ein Vertreter des Landesbetriebes war anwesend. Die Problematik wurde nochmals diskutiert. Einem Anhalten der Busse auf der Fahrbahn im unübersichtlichen Anschluss an einen Kurvenbereich wird weiterhin nicht zugestimmt. Eine Bedarfshaltestelle kann erst dann eingerichtet werden, wenn neben den Fahrbahnen Haltestellenbereiche hergerichtet wurden, die es den Bussen erlauben, außerhalb des Fahrverkehrs anzuhalten. Die angrenzenden Flächen stehen im Eigentum des Landesbetriebes Straßen NRW bzw. der Gemeinde Nettersheim. Unter Vermittlung der Gemeinde Nettersheim wird versucht, die künftigen Haltestellenbereiche unter Mitwirkung der Anlieger herzustellen. 6 9. K 59, Verbindungsstraße zwischen Nettersheim und Bahrhaus Im Verlauf der Verbindungsstraße zwischen Nettersheim und Bahrhaus ist die vorhandene Beschilderung zu überprüfen. Es sind beschilderte Sperrungen von Wirtschaftswegen vorhanden, die nicht erforderlich sind, weil es sich um Grasnabenwege handelt, deren Charakter als Wirtschaftsweg optisch eindeutig erkennbar ist. Entsprechend können auch die Beschilderungen an diesen Wegen entfernt werden. An o.g. eindeutigen Wirtschafts- und auch Waldwegen ist vor Einmündung in die vorfahrtsberechtigte Straße keine Beschilderung mit Verkehrszeichen 205 StVO erforderlich. Asphaltierte oder sonst befestigte Wege fallen nicht unter diese Regelung. Eine Überprüfung im Sinne dieser Vorschrift für das gesamte Gemeindegebiet ist empfehlenswert. Insbesondere wurde die Beschilderung im Bereich des neuen Mansios Nettersheim geprüft. Im Anschluss an das Mansio besteht ein dazugehöriger Parkplatz. Da dieser Parkplatz anfahrbar sein muss, ist das vorhandene Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatz zu versetzen bis hinter die Parkplatzzufahrt. Vor Einmündung in die Verbindungsstraße ist der Weg zu beschildern mit Verkehrs-zeichen 205 StVO; gleiches gilt für den gegenüber einmündenden Weg aus Richtung Marmagen. Entsprechend ist die Hauptstraße hinter den einmündenden Wegen zu beschildern mit Verkehrszeichen 306 StVO. Der Bewuchs in Richtung Nettersheim ist zur besseren Einsichtnahme zurückzuschneiden. 10. Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorräder Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde vorgetragen, dass vermehrt Motorräder mit überhöhten Geschwindigkeiten und unter erheblicher Lärmbelästigung besonders im Bereich der L 194 Eicherscheid-Holzmülheim-Tondorf festzustellen sind. Der Leiter der Verkehrskommission unterrichtet darüber, dass bereits mehrere Besprechungen stattgefunden haben, an denen neben den betroffenen Kreisen Aachen, Düren und Euskirchen auch Vertreter des Verkehrsministeriums und der Bezirksregierung Köln teilgenommen haben. Dort, wo vermehrt Unfälle unter Beteiligung von Motorrädern zu verzeichnen sind, und alle anderen Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung der Unfalllage geführt haben, ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. eine Streckensperrung zulässig. Darüber hinaus sind Beschränkungen einzelner Verkehrsarten, etwa ausschließlich für Motorräder nicht zulässig. Bei Motorradunfällen im Gemeindegebiet Nettersheim sind überhöhte Geschwindigkeiten nicht unfallursächlich. Die Straßenverkehrsordnung enthält keine rechtlichen Mittel und Wege, Abhilfe gegen die störenden Geräusche zu schaffen. Die Polizei führt, auch gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Nachbarregionen, regelmäßig Aktionen gegen Überschreitungen der Geschwindigkeiten und in der Folge gegen Lärmbelästigungen durch. Es bestehen entsprechende Kooperationen einerseits mit Aachen und Düren, andererseits mit Rheinland Pfalz. 7 Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde das Straßenverkehrsamt im Nachgang zur Verkehrsschau noch einmal gebeten, intensiv nach geeigneten Lösungen des Problems zu suchen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister