Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
192 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
07.09.16, 16:30
Aktualisiert
07.09.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 515 /X.L.
Datum: 07.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 18.08.2016 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen ge. § 45 StVO umzusetzen.
Begründung:
Am Donnerstag, 18.08.2016, fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden hierbei beraten:
1.
Tondorf, Euskirchener Straße, Prüfung der Parksituation am Feuerwehrgerätehaus/Dorfsaal
Seitens der Feuerwehr wird beklagt, dass die Ausfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus durch parkende Fahrzeuge behindert wird.
Die Örtlichkeit wurde überprüft. Das Feuerwehrgerätehaus und der Dorfsaal liegen an der Euskirchener Straße. Vor dem Dorfsaal sind Parkmöglichkeiten eingerichtet. Die Ausfahrt der Feuerwehr ist beschildert mit dem eindeutigen Hinweis,
dass es sich um eine Feuerwehrausfahrt handelt, die freizuhalten ist. Zudem ist
ergänzend noch die großzügige Beschriftung „FEUERWEHR“ auf dem Gebäude
vorhanden.
Da die Regelungen eindeutig sind hält die Verkehrskommission weitere Ergänzungen für nicht erfoderlich.
2.
Tondorf, Verkehrssituation Nelkenstraße
Aus der Anwohnerschaft der Nelkenstraße wurde vorgetragen, dass diese als Abkürzung zwischen der Mechernicher Straße und Euskirchener Straße und mit
überhöhter Geschwindigkeit genutzt wird.
Die Nelkenstraße liegt innerhalb der Tempo-30-Zone. Hier gilt regelmäßig die
Vorfahrtregel Rechts-Vor-Links. Insbesondere durch die ausgeweitete Verkehrssituation von der VR Bank könnte diese Regelung durch das Aufbringen von Haifischzähnen verdeutlicht werden. Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde
diskutiert, diese würde jedoch nach Auffassung der Verkehrskommission die umgebenen Straße belasten, so dass die zwingend erforderlich Zustimmung der Anwohner auch der umgebenen Straßenzüge kaum zu erzielen sein wird. Einbauten
und Verschwenkungen dürften wegen der geringen Fahrbahnbreite nur in geringem Maße in Frage kommen, Erhöhungen und Aufpflasterungen bringen durch
Abbremsen und Beschleunigen Emissionen mit sich, die letztlich auch die Anliegerschaft belasten.
Bevor ggf. Maßnahmen ergriffen werden wird eine Verkehrsmessung durchgeführt, um die tatsächliche Belastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu
ermitteln.
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3.
Tondorf, Euskirchener Straße Fußgängerüberweg
Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten im Bereich der genannten
Straße. Insbesondere besteht die Feststellung, dass der Fußgängerüberweg an
der Euskirchener Straße keine Akzeptanz findet.
Der Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße ist als nicht unproblematisch
anzusehen. Ihm konnte seinerzeit nur zugestimmt werden, weil die gesetzlichen
Bestimmungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen andere waren als heute.
Für die Anlage von Fußgängerüberwegen waren lediglich Grundvoraussetzungen
zu erfüllen, wie z.B. eine ausreichende Sicht. Eine zahlenmäßige Vorgabe von
Fußgänger- oder Fahrzeugzahlen oder eine vorgeschriebene Beleuchtung war
nicht gegeben; es reichte die einvernehmliche Feststellung von Gemeinde, Straßenbaulastträger, Polizei und Straßenverkehrsamt für die Festlegung eines Fußgängerüberweges.
In der Folge wurden zahlreiche Fußgängerüberwege angelegt, die weder die nach
Richtlinie erforderliche Fußgängerzahl noch die Fahrzeugzahl aufweisen. Fehlende
Verkehrsbelastung ist erfahrungsgemäß jedoch ein Grund für fehlende Akzeptanz. Der Fahrzeugführer nimmt einen Fußgängerüberweg nur dann zur Kenntnis,
wenn regelmäßig mit querenden Fußgängern gerechnet werden muss. Regelmäßig fehlende Fußgänger bewirken das Gegenteil.
Zwischenzeitlich sind die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen
wieder zwingend anzuwenden. Es besteht kein Ermessen mehr.
Der Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße hätte wegen der geringen
Zahl querender Fußgänger heute keine Aussicht mehr auf Realisierung.
Auch die eingerichtete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Verlauf
der Landesstraße kann nur als sehr wohlwollender Kompromiss verstanden werden. Regelmäßig ist auf einer klassifizierten Ortsdurchfahrt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gegeben. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage gegeben ist. Eine solche besondere Gefahrenlage ist im Bereich der Euskirchener Straße nicht anzunehmen; hier liegt lediglich eine Fahrbahneinengung vor.
Auch diese vorhandene Reduzierung auf 30 km/h könnte nach derzeitiger
Rechtslage nicht mehr eingerichtet werden, da der aktuelle Erlass vom
27.06.2016 dies ausdrücklich untersagt.
Nach Darstellung der Sachlage wird die Polizei gelegentlich Geschwindigkeitskontrollen durchführen, was jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten
erfolgen kann.
4.
Tondorf, Rohrer Straße, K 79, Fußgängerüberweg
Die Verkehrskommission hat geprüft, ob dem aus der Anliegerschaft vorgetragene Wunsch zur Anlage eines Fußgängerüberweges im Bereich des Hauses Nikolaus entsprochen werden kann.
Die Verkehrskommission stellt fest, dass die nach Richtlinie vorgeschriebenen
Fußgänger- und Fahrzeugzahlen vermutlich in der Rohrer Straße nicht erreicht
werden.
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Da es sich jedoch um einen Bereich in der Nähe eines Kindergartens bzw. einer
Jugendbegegnungsstätte handelt, in dem mit einem erhöhten Aufkommen von
querenden Kindern zu rechnen ist, kann von der Ausnahmemöglichkeit der Richtlinien Gebrauch gemacht und von den vorgeschriebenen Zahlen abgewichen werden.
Die Prüfung der Örtlichkeit hat jedoch gezeigt, dass als Standort eines Fußgängerüberweges wegen der Vorschriften zu den vorhandenen Haltestellenbereichen
nur die jetzige Querungshilfe in Frage käme.
Im Bereich der vorhandenen Querungshilfe sind die Sichtverhältnisse in alle Richtungen ausreichend gegeben. Würde dort ein Fußgängerüberweg eingerichtet,
wäre über die Beschilderung und Markierung hinaus, eine DIN-Beleuchtung erforderlich, die nachgewiesen werden muss.
Aus der Sicht von Polizei, Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsamt wird
jedoch darauf verwiesen, dass erfahrungsgemäß die vorhandene Querungshilfe
eine deutlich höhere Sicherheit bietet als ein Fußgängerüberweg. Die
Querungshilfe gibt dem Fußgänger die Möglichkeit, die Fahrbahnen einzeln zu
queren und hat in der Mitte der Fahrbahn eine gesicherte Wartefläche, was insbesondere für Kinder und ältere Mitbürger vorteilhaft ist. Demgegenüber ist der
querende Fußgänger bei einem Fußgängerüberweg auf die Achtsamkeit des Fahrzeugführers angewiesen. Nach aller Erfahrung ist die Akzeptanz eines nur mäßig
genutzten Fußgängerüberweges gering und es kommt regelmäßig zu Verstößen
der Fahrzeugführer. Es ist hier zu verweisen auf die entsprechenden Klagen zum
Fußgängerüberweg an der Euskirchener Straße. Auch bei einem Fußgängerüberweg an der Rohrer Straße ist ein entsprechend nachlässiges Verhalten der Fahrzeugführer zu befürchten.
Die vorhandene Querungshilfe wird mit breiten Baken nach Zeichen 605 StVO
ausgestattet. Damit querende Fußgänger nicht durch die Tafeln verdeckt werden,
werden diese gegen Ronden, wie sie heute üblicherweise verwendet werden ausgetauscht.
5.
Tondorf, Haltestellensituation Rohrer Straße/ Spielstraße
An der Rohrer Straße sind beidseitige Haltestellen eingerichtet. Es sind beidseitig
Gehwege vorhanden, so dass die Haltestellen sicher erreichbar sind und auch
gesicherte Warteflächen außerhalb der Straße gegeben sind.
Ursprünglich hat eine Haltestelle in der Spielstraße bestanden. An dieser Stelle
steht auch eine Wartehalle. Die aus der Elternschaft der bisher dort ein- und aussteigenden Kinder angeregte Verlegung der Haltestelle zurück in die Spielstraße
wurde umgesetzt, die Fahrtroute der Busse ist bereits geändert.
6.
K 36 Engelgau/Roderath, Baumbepflanzung
Die K 36 zwischen Engelgau und Roderath wird von Baumreihen gesäumt. Sie
verfügt nur über eine geringe Breite, Begegnungsverkehr ist nur unter rücksichtsvoller Fahrweise möglich. Der Baumbestand ragt teilweise bis zum Fahrbahnrand. Wegen des Zustands der Bäume mussten in der Vergangenheit immer
wieder mal Bäume entfernt werden. Dafür ist grundsätzlich eine Ersatzpflanzung
vorgeschrieben.
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Eine Ersatzpflanzung am ehemaligen Standort bzw. zumindest im Verlauf der
Straße wird vom Straßenbaulastträger nicht angestrebt. Die Verkehrskommission
unterstützt diese Handhabung. Im Sinne der Verkehrssicherheit kann nicht ein
Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden, wenn die Nachteile für die Verkehrssicherheit bekannt sind.
Es sollte versucht werden, geeignete Flächen für eine Ersatzpflanzung zu finden.
Dies wäre z.B. entlang angrenzender Wirtschaftswege möglich. Der Verkehr im
Bereich eines Wirtschaftsweges hat einen anderen Charakter, hier werden nur
geringe Geschwindigkeiten gefahren, so dass eine geringere Gefährdungslage
besteht.
7.
Frohngau, Prüfung des Standortes eines Verkehrsspiegels im Bereich Hornstraße / Holzgasse / Holzmülheimer Straße / Birkenhecker Straße
Im genannten Kreuzungsbereich hat in der Vergangenheit ein Verkehrsspiegel
gestanden. Diese Regelung stammte aus Zeiten mit erheblichem Lkw-Verkehr;
im Kurvenbereich benötigte der Lkw-Verkehr größere Rangierflächen; durch den
Spiegel wurde eine rechtzeitige Sicht auf den Gegenverkehr gewährleistet.
Dieser Lkw-Verkehr ist durch den Bau der Umgehungsstraße inzwischen entfallen. Für den jetzigen Verkehr ist die Fahrbahnbreite durchaus ausreichend, um
im Gegenverkehr sicher passieren zu können. Ein Verkehrsspiegel zur vorzeitigen
Darstellung des Gegenverkehrs wird nicht benötigt.
8.
Zingsheim, Kartsteinhöhe 6, Bedarfshaltestelle
Der Schülertransport der Kinder des Anwesens Kartsteinhöhe 6 wurde bislang
durch die Gemeinde Nettersheim mit Kleinbussen gewährleistet, die auf das Gelände fahren und dort wenden konnten.
Ab dem laufenden Schuljahr erfolgt der Schülertransport zur weiterführenden
Schule durch den Linienverkehr. Dabei werden große Busse eingesetzt, die das
Anwesen nicht mehr anfahren können.
Anlässlich einer Ortsbesichtigung am 04.08.2016, an der Vertreter der Gemeinde
Nettersheim, der Polizei, des Verkehrsbetriebes und des Straßenverkehrsamtes
teilgenommen haben, wurde die Einrichtung einer Haltestelle an der L 206 abgelehnt, da sie mit der Verkehrssicherheit an der viel und schnell befahrenen Landesstraße nicht vereinbar war.
In der Verkehrsschau erfolgte eine neuerliche Prüfung vor Ort. Auch ein Vertreter
des Landesbetriebes war anwesend. Die Problematik wurde nochmals diskutiert.
Einem Anhalten der Busse auf der Fahrbahn im unübersichtlichen Anschluss an
einen Kurvenbereich wird weiterhin nicht zugestimmt. Eine Bedarfshaltestelle
kann erst dann eingerichtet werden, wenn neben den Fahrbahnen Haltestellenbereiche hergerichtet wurden, die es den Bussen erlauben, außerhalb des Fahrverkehrs anzuhalten. Die angrenzenden Flächen stehen im Eigentum des Landesbetriebes Straßen NRW bzw. der Gemeinde Nettersheim. Unter Vermittlung der
Gemeinde Nettersheim wird versucht, die künftigen Haltestellenbereiche unter
Mitwirkung der Anlieger herzustellen.
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9.
K 59, Verbindungsstraße zwischen Nettersheim und Bahrhaus
Im Verlauf der Verbindungsstraße zwischen Nettersheim und Bahrhaus ist die
vorhandene Beschilderung zu überprüfen. Es sind beschilderte Sperrungen von
Wirtschaftswegen vorhanden, die nicht erforderlich sind, weil es sich um Grasnabenwege handelt, deren Charakter als Wirtschaftsweg optisch eindeutig erkennbar ist.
Entsprechend können auch die Beschilderungen an diesen Wegen entfernt werden. An o.g. eindeutigen Wirtschafts- und auch Waldwegen ist vor Einmündung
in die vorfahrtsberechtigte Straße keine Beschilderung mit Verkehrszeichen 205
StVO erforderlich. Asphaltierte oder sonst befestigte Wege fallen nicht unter diese Regelung. Eine Überprüfung im Sinne dieser Vorschrift für das gesamte Gemeindegebiet ist empfehlenswert.
Insbesondere wurde die Beschilderung im Bereich des neuen Mansios
Nettersheim geprüft. Im Anschluss an das Mansio besteht ein dazugehöriger
Parkplatz. Da dieser Parkplatz anfahrbar sein muss, ist das vorhandene Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatz zu versetzen bis hinter die Parkplatzzufahrt.
Vor Einmündung in die Verbindungsstraße ist der Weg zu beschildern mit Verkehrs-zeichen 205 StVO; gleiches gilt für den gegenüber einmündenden Weg aus
Richtung Marmagen. Entsprechend ist die Hauptstraße hinter den einmündenden
Wegen zu beschildern mit Verkehrszeichen 306 StVO.
Der Bewuchs in Richtung Nettersheim ist zur besseren Einsichtnahme zurückzuschneiden.
10.
Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorräder
Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde vorgetragen, dass vermehrt Motorräder mit überhöhten Geschwindigkeiten und unter erheblicher Lärmbelästigung
besonders im Bereich der L 194 Eicherscheid-Holzmülheim-Tondorf festzustellen
sind.
Der Leiter der Verkehrskommission unterrichtet darüber, dass bereits mehrere
Besprechungen stattgefunden haben, an denen neben den betroffenen Kreisen
Aachen, Düren und Euskirchen auch Vertreter des Verkehrsministeriums und der
Bezirksregierung Köln teilgenommen haben. Dort, wo vermehrt Unfälle unter Beteiligung von Motorrädern zu verzeichnen sind, und alle anderen Maßnahmen
nicht zu einer Verbesserung der Unfalllage geführt haben, ist eine Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. eine Streckensperrung zulässig. Darüber hinaus sind Beschränkungen einzelner Verkehrsarten, etwa ausschließlich
für Motorräder nicht zulässig.
Bei Motorradunfällen im Gemeindegebiet Nettersheim sind überhöhte Geschwindigkeiten nicht unfallursächlich.
Die Straßenverkehrsordnung enthält keine rechtlichen Mittel und Wege, Abhilfe
gegen die störenden Geräusche zu schaffen.
Die Polizei führt, auch gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Nachbarregionen,
regelmäßig Aktionen gegen Überschreitungen der Geschwindigkeiten und in der
Folge gegen Lärmbelästigungen durch. Es bestehen entsprechende Kooperationen einerseits mit Aachen und Düren, andererseits mit Rheinland Pfalz.
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Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde das Straßenverkehrsamt im Nachgang
zur Verkehrsschau noch einmal gebeten, intensiv nach geeigneten Lösungen des
Problems zu suchen.
gez. Pracht
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Bürgermeister