Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
233 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 483 /X.L.
Datum: 14.06.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
entsprechend der nachstehend dargestellten zeitlichen Reihenfolge sowie der geschätzten Investitionskosten zuzustimmen.
Begründung:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden
die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in
angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten
Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Aufgrund dessen hat
der Rat der Gemeinde Nettersheim zuletzt in seiner Sitzung am 06.10.2009 die 4.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vom 16.06.1987 beschlossen
und das Konzept mit Schreiben vom 06.05.2010 der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Da das Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten spätestens alle
sechs Jahre fortzuschreiben ist, muss nunmehr die 5. Fortschreibung beschlossen
und der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde zugeleitet werden.
Seit der letzten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind alle
noch durchzuführenden Maßnahmen zur Endkanalisation innerhalb des Gemeindegebietes abgeschlossen. Des Weiteren wurden in den Ortslagen Engelgau,
Marmagen, Pesch, Tondorf und Zingsheim im Rahmen des Förderprogramms zur
Fremdwasserreduzierung bereits lt. Abwasserbeseitigungskonzept sanierungsbedürftige Kanalisationsanlagen durch Umstellung auf Kanaltrennsystem erneuert.
Die nunmehr zu beschließende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beinhaltet für die Jahre 2016/2017 im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugrundstücken die Kanalisation „Auf Bennfeld“, Baugebiet G 14
(Brotkiste) in Nettersheim sowie „Altes Pastorat“ in Zingsheim. Des Weiteren ist
für die Jahre 2016/2017 die Erneuerung des Regenwasserkanals im Bereich der K
3
34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau berücksichtigt. Diese Maßnahme soll
in Kombination mit dem beabsichtigten Kreisstraßenausbau erfolgen.
Für 2016 ist im Rahmen der Erschließung des Baugebietes T 4, Akazienstraße/
Ratzenbüchelstraße in Tondorf die notwendige Kanalisation berücksichtigt. Diese
Maßnahme wurde bereits beauftragt.
Weiterhin ist im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung für
die Jahre 2017/2018 die Kanalisation der Bergstraße und Hubertusstraße in
Nettersheim sowie eines Teilbereiches der Ulmenstraße in Engelgau berücksichtigt.
Für 2017/2018 ist darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung neuer
Einleitungsgenehmigungen
der
Bau
eines
Regenrückwasserbeckens/Hoch-
wasserbeckens an der Kläranlage Marmagen sowie im Bereich „Brühlbach“ in
Tondorf berücksichtigt.
Bei allen weiteren aufgeführten Kanalisationsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich um Sanierungsmaßnahmen, die im bisherigen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten waren, jedoch noch nicht ausgeführt sind.
In der nachstehenden Zusammenstellung sind die jeweiligen Maßnahmen mit
zeitlicher Reihenfolge und geschätzten Baukosten dargestellt.
Lfd.Nr.
Maßnahmen
1.
Kanalisation Baugebiet T 4, Akazienstraße/
Ratzenbüchelstraße in Tondorf
Kanalisation „Auf Bennfeld“, Nettersheim
Kanalisation K 34, Helterstraße/Buirer Straße, Frohngau
Kanalisation Baugebiet G 14 „Brotkiste“ in
Nettersheim
Kanalisation „Altes Pastorat“, Zingsheim
Regenrückhaltebecken/Hochwasserbecken KA
Marmagen
Kanalisation
Teilstück
Nürburgstraße,
Zingsheim
Fremdwassermaßnahme Bergstraße und Hubertusstraße, Nettersheim
Fremdwassermaßnahme Teilbereich Ulmen-
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Angaben
zum
Baubeginn
Geschätzte
Kosten in
Mio. €
2016
2016
0,150
0,030
2016/2017
0,200
2017
2017
0,850
0,050
2017
0,500
2017
0,300
2017/2018
0,850
4
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
straße, Engelgau
Regenrückhaltebecken/Hochwasserbecken
Brühlbach, Tondorf
Kanalisation Teilstück Rohrer Straße, Tondorf
Kanalisation Lärchenstraße, Engelgau
Kanalisation Krausstraße, Zingsheim
Kanalisation Teilstück Burggasse, Pesch
Kanalisation Teilstück „Auf dem Stucks“,
Pesch
Kanalisation
Teilstück
Dohlenstraße,
Engelgau
Kanalisation Teilstück Engelsgasse, Engelgau
Kanalisation
Nettersheim
Kanalisation
Kanalisation
Nettersheim
Kanalisation
Kanalisation
Engelgau
Kanalisation
Kanalisation
Kanalisation
Nettersheim
Kanalisation
Nettersheim
Teilstück
Klosterstraße,
Kleingasse, Nettersheim
Teilstück
Bahnhofstraße,
Roderather Straße, Engelgau
Teilstück
Dürener
Straße,
Teilstück Kirchstraße, Zingsheim
Grafschaftsgasse, Nettersheim
Teilstück
Schulstraße,
Teilstück Blankenheimer Straße,
2018
2018
2018
2019
2019
2020
0,400
0,350
0,300
0,100
0,300
0,100
2020
0,150
2021
0,080
2021
0,100
2021
2021
0,200
0,250
2021
2022
0,250
0,300
2022
2023
2023
0,300
0,200
0,250
2023
0,050
2023
0,050
Für die im Außenbereich des Gemeindegebietes liegenden Grundstücke wird wiederum die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht beantragt.
Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage der 5. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister