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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
233 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 483 /X.L. Datum: 14.06.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes entsprechend der nachstehend dargestellten zeitlichen Reihenfolge sowie der geschätzten Investitionskosten zuzustimmen. Begründung: Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Landeswassergesetz haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Aufgrund dessen hat der Rat der Gemeinde Nettersheim zuletzt in seiner Sitzung am 06.10.2009 die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vom 16.06.1987 beschlossen und das Konzept mit Schreiben vom 06.05.2010 der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Da das Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten spätestens alle sechs Jahre fortzuschreiben ist, muss nunmehr die 5. Fortschreibung beschlossen und der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde zugeleitet werden. Seit der letzten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind alle noch durchzuführenden Maßnahmen zur Endkanalisation innerhalb des Gemeindegebietes abgeschlossen. Des Weiteren wurden in den Ortslagen Engelgau, Marmagen, Pesch, Tondorf und Zingsheim im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung bereits lt. Abwasserbeseitigungskonzept sanierungsbedürftige Kanalisationsanlagen durch Umstellung auf Kanaltrennsystem erneuert. Die nunmehr zu beschließende 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beinhaltet für die Jahre 2016/2017 im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugrundstücken die Kanalisation „Auf Bennfeld“, Baugebiet G 14 (Brotkiste) in Nettersheim sowie „Altes Pastorat“ in Zingsheim. Des Weiteren ist für die Jahre 2016/2017 die Erneuerung des Regenwasserkanals im Bereich der K 3 34, Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau berücksichtigt. Diese Maßnahme soll in Kombination mit dem beabsichtigten Kreisstraßenausbau erfolgen. Für 2016 ist im Rahmen der Erschließung des Baugebietes T 4, Akazienstraße/ Ratzenbüchelstraße in Tondorf die notwendige Kanalisation berücksichtigt. Diese Maßnahme wurde bereits beauftragt. Weiterhin ist im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung für die Jahre 2017/2018 die Kanalisation der Bergstraße und Hubertusstraße in Nettersheim sowie eines Teilbereiches der Ulmenstraße in Engelgau berücksichtigt. Für 2017/2018 ist darüber hinaus im Zusammenhang mit der Erteilung neuer Einleitungsgenehmigungen der Bau eines Regenrückwasserbeckens/Hoch- wasserbeckens an der Kläranlage Marmagen sowie im Bereich „Brühlbach“ in Tondorf berücksichtigt. Bei allen weiteren aufgeführten Kanalisationsmaßnahmen handelt es sich ausschließlich um Sanierungsmaßnahmen, die im bisherigen Abwasserbeseitigungskonzept enthalten waren, jedoch noch nicht ausgeführt sind. In der nachstehenden Zusammenstellung sind die jeweiligen Maßnahmen mit zeitlicher Reihenfolge und geschätzten Baukosten dargestellt. Lfd.Nr. Maßnahmen 1. Kanalisation Baugebiet T 4, Akazienstraße/ Ratzenbüchelstraße in Tondorf Kanalisation „Auf Bennfeld“, Nettersheim Kanalisation K 34, Helterstraße/Buirer Straße, Frohngau Kanalisation Baugebiet G 14 „Brotkiste“ in Nettersheim Kanalisation „Altes Pastorat“, Zingsheim Regenrückhaltebecken/Hochwasserbecken KA Marmagen Kanalisation Teilstück Nürburgstraße, Zingsheim Fremdwassermaßnahme Bergstraße und Hubertusstraße, Nettersheim Fremdwassermaßnahme Teilbereich Ulmen- 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Angaben zum Baubeginn Geschätzte Kosten in Mio. € 2016 2016 0,150 0,030 2016/2017 0,200 2017 2017 0,850 0,050 2017 0,500 2017 0,300 2017/2018 0,850 4 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. straße, Engelgau Regenrückhaltebecken/Hochwasserbecken Brühlbach, Tondorf Kanalisation Teilstück Rohrer Straße, Tondorf Kanalisation Lärchenstraße, Engelgau Kanalisation Krausstraße, Zingsheim Kanalisation Teilstück Burggasse, Pesch Kanalisation Teilstück „Auf dem Stucks“, Pesch Kanalisation Teilstück Dohlenstraße, Engelgau Kanalisation Teilstück Engelsgasse, Engelgau Kanalisation Nettersheim Kanalisation Kanalisation Nettersheim Kanalisation Kanalisation Engelgau Kanalisation Kanalisation Kanalisation Nettersheim Kanalisation Nettersheim Teilstück Klosterstraße, Kleingasse, Nettersheim Teilstück Bahnhofstraße, Roderather Straße, Engelgau Teilstück Dürener Straße, Teilstück Kirchstraße, Zingsheim Grafschaftsgasse, Nettersheim Teilstück Schulstraße, Teilstück Blankenheimer Straße, 2018 2018 2018 2019 2019 2020 0,400 0,350 0,300 0,100 0,300 0,100 2020 0,150 2021 0,080 2021 0,100 2021 2021 0,200 0,250 2021 2022 0,250 0,300 2022 2023 2023 0,300 0,200 0,250 2023 0,050 2023 0,050 Für die im Außenbereich des Gemeindegebietes liegenden Grundstücke wird wiederum die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht beantragt. Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister