Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
08.09.16, 11:59
Aktualisiert
08.09.16, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 529 /X.L.
Datum: 07.09.2016
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim
hier: Erschließung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Wirtschaftsplan 2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Discounters im
Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung des Grundstückes seitens der Gemeinde zu sichern und notwendige
Mittel im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Mit der ver- und entsorgungsmäßigen Erschließung der zukünftigen Discountergrundstücke sind Kanalund Wasseranschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom zukünftigen Grundstückseigentümer zu erheben.
Begründung:
Bereits in der letzten Sitzungsphase wurde ausführlich über die beabsichtigte Ansiedlung eines Discounters auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim Flur 7
Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 (Vorlage 443) berichtet. Zwischenzeitlich wurden die
Verhandlungen und Abstimmungen mit dem zukünftigen Betreiber sowie angrenzenden Grundstückseigentümern fortgeführt. In diesem Zusammenhang wurde
auch die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung der vorgenannten Grundstücke erörtert. Hiernach ist beabsichtigt, dass seitens der Gemeinde von der Waldstraße kommend linksseitig die derzeit bereits im vorhandenen Rad- und Gehweg
vorhandene Schmutzwasserleitung auf einer Länge von rd. 35 m bis zum zukünftigen Discountergrundstück verlängert wird. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist über die im Bereich der Grundstücke bereits vorhandene Regenwasserkanalisation beabsichtigt.
Die Wasserversorgung kann über die unmittelbar vor dem zukünftigen Discountergrundstück endende vorhandene Hauptwasserleitung mit Endhydrant gewährleistet werden. Mit Abschluss der Arbeiten sind von dem zukünftigen Grundstückseigentümer Wasser- sowie Kanalvollanschlussbeiträge nach dem KAG zu
erheben.
Die zukünftige verkehrliche Anbindung des Discounters ist über eine Linksabbiegespur von Zingsheim kommend Richtung Ortsausgang vorgesehen. Hierfür ist
die derzeit vorhandene Insel umzubauen bzw. zu beseitigen. Das Ortseingangsschild wird Richtung Engelgau bis zur zukünftigen Grundstücksgrenze des Disco-
3
untergrundstückes zurückversetzt. Die Umbaukosten für die Anbindung des Discountergrundstückes an die Landstraße übernimmt in vollem Umfange der zukünftige Betreiber.
Zur Sicherheit der Fußgänger ist vor der Linksabbiegespur zukünftig eine
Querungshilfe im Bereich der L 115 angedacht. Hierzu wird noch eine separate
Vereinbarung zwischen den Beteiligten geschlossen.
gez. Pracht
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Bürgermeister