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Beschlussvorlage (Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim hier: Erschließung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
08.09.16, 11:59
Aktualisiert
08.09.16, 11:59
Beschlussvorlage (Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim
hier:	Erschließung) Beschlussvorlage (Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 529 /X.L. Datum: 07.09.2016 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ansiedlung eines Discounters Nürburgstraße Zingsheim hier: Erschließung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Wirtschaftsplan 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Discounters im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung des Grundstückes seitens der Gemeinde zu sichern und notwendige Mittel im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Mit der ver- und entsorgungsmäßigen Erschließung der zukünftigen Discountergrundstücke sind Kanalund Wasseranschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom zukünftigen Grundstückseigentümer zu erheben. Begründung: Bereits in der letzten Sitzungsphase wurde ausführlich über die beabsichtigte Ansiedlung eines Discounters auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim Flur 7 Nr. 68 und Flur 9 Nr. 22 (Vorlage 443) berichtet. Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen und Abstimmungen mit dem zukünftigen Betreiber sowie angrenzenden Grundstückseigentümern fortgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch die ver- und entsorgungsmäßige Erschließung der vorgenannten Grundstücke erörtert. Hiernach ist beabsichtigt, dass seitens der Gemeinde von der Waldstraße kommend linksseitig die derzeit bereits im vorhandenen Rad- und Gehweg vorhandene Schmutzwasserleitung auf einer Länge von rd. 35 m bis zum zukünftigen Discountergrundstück verlängert wird. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist über die im Bereich der Grundstücke bereits vorhandene Regenwasserkanalisation beabsichtigt. Die Wasserversorgung kann über die unmittelbar vor dem zukünftigen Discountergrundstück endende vorhandene Hauptwasserleitung mit Endhydrant gewährleistet werden. Mit Abschluss der Arbeiten sind von dem zukünftigen Grundstückseigentümer Wasser- sowie Kanalvollanschlussbeiträge nach dem KAG zu erheben. Die zukünftige verkehrliche Anbindung des Discounters ist über eine Linksabbiegespur von Zingsheim kommend Richtung Ortsausgang vorgesehen. Hierfür ist die derzeit vorhandene Insel umzubauen bzw. zu beseitigen. Das Ortseingangsschild wird Richtung Engelgau bis zur zukünftigen Grundstücksgrenze des Disco- 3 untergrundstückes zurückversetzt. Die Umbaukosten für die Anbindung des Discountergrundstückes an die Landstraße übernimmt in vollem Umfange der zukünftige Betreiber. Zur Sicherheit der Fußgänger ist vor der Linksabbiegespur zukünftig eine Querungshilfe im Bereich der L 115 angedacht. Hierzu wird noch eine separate Vereinbarung zwischen den Beteiligten geschlossen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister