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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Anträge Programmjahr 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
239 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
08.09.16, 11:59
Aktualisiert
08.09.16, 11:59
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 506 /X.L. Datum: 06.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Anträge Programmjahr 2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 427): Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Die Fördermittel für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) für die Programmjahre 2016 bis 2019 sind an den Schulzweckverband weiterzuleiten. Für das Programmjahr 2016 liegt dem Fördergeber Bezirksregierung Köln bereits ein Einzelantrag vor, der in Kürze bewilligt wird. Hierin sind folgende Maßnahmen aufgenommen:      Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum Quartiersöffnung Rathaus Zingsheim Fassadenprogramm Bauberatung Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim (Vertiefungsbereich Bildungslandschaft) Die Förderung der Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim wird bei rund 850.000,00 Euro liegen, die Förderung für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) bei rund 1.260.000,00 Euro. Auf der Grundlage der Beschlusslage sowie auf der Grundlage des mit dem Fördergeber abgestimmten Zeitplanes sollen für das kommende Jahr folgende Einzelanträge gestellt werden: 1. Ortsübergreifende Maßnahmen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim     Gestaltungsleitfaden Umnutzung Modernisierung und Instandsetzung Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm Verfügungsfonds 3 1.1 Ortsspezifische Maßnahmen Marmagen    1.2 Ortsspezifische Maßnahmen Nettersheim   1.3 Anbindung Aussichtspunkt Eifelhöhenklinik Verknüpfung Ortskern/Eifelhöhenklinik Betonung Ortsausgang Nord, Verknüpfung Ortskern/Eifelhöhenklinik Erlebnis- und Sportzentrum Nettersheim (siehe Vorlage 512) Jugendforum Nettersheim (JGH) 1. BA Ortsspezifische Maßnahmen Zingsheim    Sportzentrum Zingsheim Rathaus Zingsheim - Koordinierungsstelle Katastrophenschutz Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim Für diese Maßnahmen kann eine Förderung in Höhe von rund 1.150.000,00 Euro beantragt werden. Mit allen zu Beteiligenden - insbesondere den Vereinen - sollen vor Antragsstellung entsprechende Abstimmungen herbeigeführt werden. Hierbei sind im Hinblick auf die späteren Maßnahmenumsetzungen auch Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Eigenleistungen zu thematisieren. Durch das Einbringen von Eigenleistungen kann der Eigenanteil entsprechend gesenkt werden. Eigenleistungen durch Vereine und Ehrenamtler sind laut Förderrichtlinie möglich. Pro geleistete Stunde werden 15,00 Euro angerechnet, die über ein Bautagebuch nachzuweisen sind. Nach den erfolgten Abstimmungen sind entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen. Für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) ist neben den bereits beantragten Maßnahmen für das Programmjahr 2016 (siehe oben, Außenhülle, Brandschutz, funktionale Verbesserungen etc.) ebenfalls für das Programmjahr 2017 ein weiterer Einzelantrag zu stellen. Hierzu erfolgen in Kürze weitere Abstimmungen mit der Schulleitung und den beteiligten Planern. Die Fördermittel sind in Abstimmung mit dem Fördergeber durch die Belegenheitskommune zu beantragen und an den Schulzweckverband weiterzuleiten, der für die Umsetzung und die Deckung des Eigenanteils verantwortlich ist (siehe hierzu auch den Ratsbeschluss vom 20.04.2016). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister