Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
16.06.16, 11:01
Aktualisiert
16.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Th.
Vorlage 439 /X.L.
Datum: 06.06.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die neue Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde
Nettersheim in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Die bisherige Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Nettersheim wurde am
24.06.2008 erlassen.
Im November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das das
zuvor geltende Melderechtsrahmengesetz abgelöst hat. Um eine sich nach § 27
Abs. 2 des neuen Bundesmeldegesetzes (Anmeldepflicht einer Nebenwohnung
erst nach Ablauf von 6 Monaten) ggf. auftretende Besteuerungslücke in der Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu vermeiden,empfiehlt der Städte- und Gemeindebund die Zweitwohnungssteuerssatzungen der Gemeinden an die neue
Rechtslage anzupassen. Unverändert bleibt eine eigene Definition der Zweitwohnung, so dass nach § 7 Abs. 1 S.1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Nettersheim der Bezug einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet
Nettersheim -wie bisher- innerhalb eines Monats anzuzeigen ist, d.h dass hier
eine eigenständige Anzeigepflicht vorliegt.
Ebenso wurde in § 2 Abs. 2 Satz 3 der neuen Satzung begrifflich klargestellt,
dass unterhalb der 6-Wochen-Grenze eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung
bei einer Nutzung durch den Inhaber der Wohnung oder seiner Familienmitglieder
nicht vorliegt, umgekehrt bei Überschreitung dieser Grenze allerdings schon. Diese jetzige, an Abs. 2 S.1 der Satzung anknüpfende Klarstellung dürfte letzte Unsicherheiten insoweit beseitigen.
Auf der Grundlage der aktuellen Zweitwohnungssteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom März 2016 wird der Erlass einer Neufassung der
Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Nettersheim in der beigefügten
Form rückwirkend zum 01.01.2016 vorgeschlagen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister