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Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
446 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
16.11.16, 13:01
Aktualisiert
16.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 467 /X.L. Z.2 Datum: 16.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Anschreiben ENE v. 26.08.2016; Konsortialvertrag und Gesellschaftsvertrag Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen in der Vorlage und in der Sitzung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zwecks endgültiger Entscheidungsfindung an den Gemeinderat weiter. Begründung: In der letzten Ratssitzung wurde in der Angelegenheit nachstehender Beschluss gefasst: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, mit dem Ziele, in der diesjährigen letzten Ratssitzung im Dezember eine endgültige Entscheidung über den Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde Nettersheim zu treffen. Wie bereits in der Ratssitzung am 27.09.2016 mitgeteilt wurde, wird der Geschäftsführer der ENE Kall, Herr Markus Böhm, zu Fragen in der Sitzung Rede und Antwort stehen. Wie bereits in der Vorlage zur vorangegangenen Sitzungsphase dargelegt wurde, war die bisherige Beschlusslage des Gemeinderates Nettersheim, dass die Beteiligung an der kommunalen Vorschaltgesellschaft „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ (ERE) und die hiermit verbundene Finanzierung des Anteilserwerbs der Gemeinde in Höhe von 2.250,00 € für den 9 %igen Geschäftsanteil und 1.380.375 € für den 9 %igen Kommanditanteil auf der Grundlage des § 5 Konsortialvertrag durch Ankauf kommunalen Vermögens über die ENE geführt werden sollte. Nachstehend sei § 5 des Konsortialvertrages nochmals zitiert: „§ 5 Ankauf kommunalen Vermögens durch die ENE Die Vertragspartner sind sich dahin gehend einig, dass die ENE grundsätzlich zur Finanzierung des Anteilserwerbs einer Kommune kommunales Vermögen von dieser Kommune ankaufen darf. Die zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen jedoch in das bisherige Geschäftsfeld der ENE fallen. Der Kauf darf die ENE nicht wirtschaftlich belasten und der Kaufpreis muss drittvergleichsfähig sein.“ Zudem wurde im Juli beschlossen, dass bei längerer Fortdauer dieses Überprüfungsprozesses bis Ende des Jahres eine Verlängerung der Entscheidungs/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr beantragt werden sollte. Dieser Antrag wurde mit dem beigefügten Schreiben vom 26.08.2016 gestellt, zu dem bis zum heutigen Tag noch keine schriftliche Rückantwort von einer der verantwortlichen Stellen eingegangen ist. Bereits in der Sitzung der Haushaltskommission vom 24.10. d. J. wurde zwecks entsprechender Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 über die Angelegenheit weiter informiert. Hierzu sollen auszugsweise nochmals die entsprechenden Ausführungen aus der Niederschrift zitiert werden: 3 „Der Bürgermeister führt aus, dass er in der Ratssitzung vor der Sommerpause ermächtigt worden sei, weitere Verhandlungen mit den Beteiligten dahingehend zu führen, dass – sollte die Überprüfung der Finanzierung des Gesellschaftsanteils über das Einbringen von Anlagevermögen bis Ende dieses Jahres nicht beendet sein - eine Verlängerung der Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr erreicht würde. Dieser Antrag sei mit Schreiben vom 26.08. d. J. an die ENE gestellt worden. Eine schriftliche Rückantwort hierzu stehe bisher aus. In der letzten Ratssitzung im September sei nunmehr der Beschluss gefasst worden, die endgültige Entscheidung über einen Gesellschaftsbeitritt bzw. deren Verzicht in der letzten Ratssitzung d. J. zu treffen. Zwischenzeitlich habe sich der Kreis telefonisch an die Gemeinde gewendet und dargelegt, dass bei einem Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde und deren Finanzierung bis Ende des Jahres ein Nachtragshaushalt erforderlich werde, da der aktuelle Haushalt der Gemeinde eine solche Beitrittsermächtigung weder über eine Kreditermächtigung noch über eine entsprechende Auszahlungsermächtigung im diesjährigen Finanzplan vorgesehen habe. Letztlich sei auch keine Verpflichtungsermächtigung in der Haushaltssatzung 2016 eingeräumt worden, so dass der aktuelle Haushalt keine entsprechende haushaltsmäßige Berechtigung für diese Beitrittsentscheidung und Anteilsfinanzierung hergebe. Es sei deshalb – so der Kreis – unerlässlich eine entsprechende Nachtragssatzung zu beschließen. … Vor diesem Hintergrund habe die Gemeinde in der Zwischenzeit auch eine schriftliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MRT Koblenz eingeholt, die zu nachstehendem Ergebnis komme: „… Hinsichtlich der Amortisationsdauer der Beteiligung halten wir einen Zeitraum von 20 Jahren für angemessen, da wir die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Windräder (diese sind auskunftsgemäß der Hauptgeschäftszweck der Beteiligungsgesellschaft) erfahrungsgemäß mit diesem Wert ansetzen. Die maximale Nutzungsdauer beträgt nach unseren Erfahrungen 25 Jahre. Die amtlichen AfA-Tabellen sehen eine Abschreibungsdauer von 16 Jahren vor, das heißt, es verbleiben noch vier – neun Jahre, um in größerem Maße Geld zu verdienen. Ob in diesem Zeitraum jedoch tatsächlich noch eine angemessene Rendite erzielbar ist, ist unseres Erachtens zweifelhaft, da mit zunehmender Nutzungsdauer die Instandhaltungsaufwendungen ständig steigen und so einen möglichen Ertrag aufzehren. Vor diesem Hintergrund halten wir es für risikobehaftet, wenn sich die Gemeinde Nettersheim über einen so langen Zeitraum an diese Beteiligungsgesellschaft bindet, um die Investition überhaupt amortisieren zu können. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass, sofern keine Unterhaltungen stattfinden, sondern neue Windräder gebaut werden, davon auszugehen ist, dass die Beteiligungsgesellschaft erneut auf die Gesellschafter zukommt und neue Einlagen fordert, um hieraus die Investitionen zu finanzieren. Einige weitere Pro- und Contra-Argumente möchten wir ergänzend noch anfügen: Pro: - Bei der derzeitigen (und noch über einen mehrjährigen Zeitraum zu erwartenden) Zinspolitik der EZB und der Geschäftsbanken ist eine Rendite (lt. BDO) von ca. 4 % besser als nichts. - Politik: Es bestehen Chancen, dass die Erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren noch weiter gefördert werden. - Umwelt und Konjunktur: Es steht zu erwarten, dass klimabedingt die Windmenge in den nächsten Jahren zunehmen wird. Wenn dieses Energiepotential auf eine verstärkte Energienachfrage aufgrund guter konjunktureller Entwicklungen trifft, können die Erlöse in erfreulichem Maße über die in dem Gutachten angesetzten Erlöse steigen. Contra: 4 - Politik: Je nach Regierungspolitik könnte die Förderung der Erneuerbaren Energien deutlich zurückgefahren werden. - Falls die Zinsen schon in einem kürzeren Zeitraum wieder steigen sollten, hätte sich die Gemeinde Nettersheim durch den zur Finanzierung der Beteiligung notwendigen Kredit langfristig gebunden und hätte keinen Spielraum, sich bietende Zinschancen zu nutzen. - In anderen Unternehmen, die sich an Erneuerbare-Energie-Anlagen beteiligen, sehen wir ständig Abwertungsbedarf, da die Beteiligungen nicht die versprochene Rendite erbringen, sondern immer neuer Nachschussbedarf besteht. - Bei der angedachten Beteiligungsquote ist der Einfluss der Gemeinde Nettersheim auf die Geschäftspolitik nur minimal. - „Störgefühl RWE“: Es ist nicht bekannt, weshalb die RWE die Anteile veräußern möchte. Falls RWE nur Liquidität benötigt, wäre ein Verkauf erklärlich. Der (nicht zu beweisende) Verdacht ist jedoch, dass die Renditeentwicklung der RWE keine Freude bereitet und sie deshalb versucht, unrentable oder wenig rentable Geschäftsfelder abzugeben. …“ Der Bürgermeister legt abschließend dar, dass die endgültige Entscheidung der Gemeinde in dieser Angelegenheit gut durchdacht sein müsse. Allein die Kapital-Beteiligung an einer solchen Gesellschaft – zumal durch Fremdkapital finanziert – dürfe nicht der eigentliche Entscheidungsfaktor sein. Eine solche Beteiligung müsse s. E. zumindest sinnvolle Synergien für andere Betätigungsfelder der Kommunen in der Region mit sich bringen. Hier seien innovative und nachhaltige Geschäftsideen des Unternehmens gefragt, die er derzeit leider noch nicht offensichtlich erkennen könne. Für die kommende Sitzungsphase sei der Geschäftsführer der ENE eingeladen worden, der in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs- und Bauausschusses am 22. November den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort stehen werde.“ Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass durch den Gesellschaftsbeitritt gemäß den in Nachbarkommunen gutachterlich prognostizierten Renditeeinschätzungen nach Abzug der Steuerbelastungen für die Gemeinde Nettersheim von einer verbleibenden Gewinnausschüttung von rd. 65 T€ jährlich ausgegangen werden könnte. Die Mehrbelastung über die ÖPNV-Umlage durch den zukünftig geringeren Gesellschaftsanteil des Kreises wird im Kreishaushalt berücksichtigt und belastet die Kommunen über die differenzierte ÖPNV-Umlage. Auf der Grundlage der zusätzlichen Ausführungen in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wird dann für den weiteren Beratungsverlauf bis zur endgültigen Entscheidungsfindung in der Ratssitzng am 13.12.2016 eine ergänzende Vorlage erfolgen. Zur weiteren Information sind zudem der Konsortialvertrag und die Gesellschaftsverträge beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister