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Beschlussvorlage (Antrag Verlängerung Beitrittsfrist)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
16.11.16, 13:01
Aktualisiert
16.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Antrag Verlängerung Beitrittsfrist) Beschlussvorlage (Antrag Verlängerung Beitrittsfrist)

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Inhalt der Datei

Eifelgemeinde Nettersheim · Zingsheim, Krausstr. 2 · 53947 Nettersheim Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Herrn Geschäftsführer Markus Böhm Hindenburgstraße 13 53925 Kall Aktenzeichen: Bürgermeisterbüro Sachbearb.: Zimmer Nr.: Durchwahl: 78-90 Datum: 15.11.2016 E-Mail: buergermeister@nettersheim.de Beteiligung der Kommunen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG und der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 05.07.2016 Sehr geehrter Herr Böhm, mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 wurde das grundsätzliche Interesse der Gemeinde an einer ene-Beteiligung bekundet, wobei die Konditionen und Kooperationsmöglichkeiten in weiteren Verhandlungsgesprächen abgestimmt werden sollten. Seither steht die Gemeinde mit Ihnen in Verhandlungen, unter Anwendung des § 5 des Konsortialvertrages den Anteilserwerb über die Einbringung kommunalen Vermögens (z. B. Straßenbeleuchtung, Geschäftsfeld Fernwärme über den Eigenbetrieb Biowärme) zu finanzieren. Eine Kreditfinanzierung mit der einhergehenden entsprechenden zusätzlichen Verschuldung der Gemeinde kam unter diesem Aspekt – trotz derzeitiger günstiger Zinsmarktlage – bisher nicht in Betracht und wurde deshalb auch in der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim nicht veranschlagt. Eine Interessenbekundung der ene an den oben genannten Geschäftsfeldern der Gemeinde konnte trotz zahlreicher Verhandlungsgespräche bisher leider nicht erreicht werden. In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause am 05.07.2016 wurde an dieser Linie der Gemeinde für einen möglichen Anteilserwerb festgehalten. Zudem wurde ich beauftragt, in dieser Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, auch mit dem Ziel – sollte die Überprüfung der Finanzierung des Gesellschaftsanteils über das Einbringen von Anlagevermögen bis Ende dieses Jahres nicht beendet sein – eine Verlängerung der in § 4 des Konsortialvertrages festgelegten Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr zu erreichen. -2Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund bitten, mit den weiteren verantwortlichen Stellen und Gesellschaftern über diesen Antrag der Gemeinde Nettersheim zur Verlängerung der Beitrittsfrist zu befinden. In der Hoffnung auf eine positive Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Wilfried Pracht -BürgermeisterAnlage