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Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtungskonzept 2011 hier: Wartungsverträge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtungskonzept 2011
hier:  Wartungsverträge) Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtungskonzept 2011
hier:  Wartungsverträge) Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtungskonzept 2011
hier:  Wartungsverträge)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.07.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 491-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbeleuchtungskonzept 2011 hier: Wartungsverträge __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 491-IX/Z-1 1. Sachverhalt: In der Bauausschusssitzung am 29.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit bei der Kostenstelle „Wartung Straßenbeleuchtung“ Haushaltsmittel eingespart werden können, um eine Umstellung auf LED-Beleuchtung mit der damit verbundenen Stromersparnis kurzfristig unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Situation zu realisieren. Grundsätzlich sind die zwischen der Stadt Bad Münstereifel und den Versorgungsträgern RWE und KEV abgeschlossenen Wartungsverträge sogenannte Dienstleistungsverträge, die die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung regeln. Zu deren Dienstleistungskomponenten gehören Planung (für Neubau, Erweiterung, Änderung) Bau (Neubau, Erweiterung, Änderung) Dokumentation Betrieb Wartung und Instandhaltung Erneuerung Die Einzelkomponenten dieses Dienstleistungsangebotes sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Der für die Straßenbeleuchtung aufzubringende finanzielle Wartungsaufwand der Jahre 2001 bis einschließlich 2011 beläuft sich auf insgesamt 1.532.000 €. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Einzelkomponenten „Wartung, Instandhaltung und Erneuerung“ ein Austausch von Leuchten (neues Leuchtmittel, neuer Leuchtenkopf und/oder neuer Mast) vorgenommen und mitfinanziert wurde. Auf diese Art und Weise konnten im vorgenannten Zeitraum bereits 900 Leuchten ohne gesonderte Berechnung erneuert bzw. ausgewechselt werden. Stellt man dem die Kosten für die Neuinstallation einer Leuchte (beispielsweise bei Erschließung von Neubaugebieten)gegenüber, so sind pro Leuchtstelle ca. 1.200 € zzgl. ca. 200 € für die Verlegung von Straßenbeleuchtungskabel, also insgesamt ca. 1.400 € aufzubringen. Setzt man diese 1.400 € je Leuchte in Relation zu den vorgenannten 900 Leuchten, käme dies einem Erneuerungsaufwand von 1.260.000 € gleich. Der mit 1.532.000 € bezifferte Wartungsaufwand würde sich demnach um 1.260.000 € auf 272.000 € in elf Jahren bzw. auf 24.727 € für ein Jahr reduzieren. Teilt man diese 24.727 € durch die vorhandenen 2.184 Leuchten, so bleibt für die Störungsbeseitigung, den Austausch von defekten Glühbirnen, die Reinigung der Leuchtenköpfe und die restlich noch oben genannten vier Dienstleistungskomponenten nur noch ein Betrag von jährlich 12,56 € pro Leuchte übrig. Eine weitere Einsparung des so noch verbleibenden Wartungsaufwandes würde nach Meinung der Verwaltung über kurz oder lang eine nach den neuesten technischen Regeln funktionierende Straßenbeleuchtung sowie deren Kabelnetz nicht mehr gewährleisten. Hierbei ist zu bedenken, dass mit den restlich verbleibenden Mitteln das Eigentum der Stadt Bad Münstereifel (Leuchten, Mast und Kabel) gepflegt und erhalten werden muss. 2. Rechtliche Würdigung keine Seite 3 von Ratsdrucksache 491-IX/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung schlägt daher vor, wie von den Ausschussmitgliedern des Bauausschusses angeregt, durch eine Kosteneinsparungsberechnung im Bereich der Stromkosten zu versuchen, sich bei der Kommunalaufsicht zusätzliche Haushaltsmittel für das Jahr 2012 genehmigen zu lassen, um unter Einbeziehung von eventuellen Fördermitteln weitere Leuchten auf LED-Technik umzustellen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die von der Verwaltung mit dieser Zusatzerläuterung vorgebrachten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. 2. 3. 4. die von ihr vorgeschlagene räumlich begrenzte Halbnachtschaltung umzusetzen, die vorgeschlagene Leistungsreduzierung (Dimmung) vorzunehmen, die Umstellung auf LED-Beleuchtung im Rahmen des Wartungsvertrages auszuführen, in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zur Stromkostenersparnis für 2012 zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, damit eine weitere Umstellung auf umweltfreundlichste und wirtschaftlichste Technik unter Beachtung des § 82 (1) GO und bei Ausschöpfung weiterer Fördermittel realisiert werden kann..