Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.07.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 491-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßenbeleuchtungskonzept 2011
hier: Wartungsverträge
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 491-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
In der Bauausschusssitzung am 29.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit
bei der Kostenstelle „Wartung Straßenbeleuchtung“ Haushaltsmittel eingespart werden können,
um eine Umstellung auf LED-Beleuchtung mit der damit verbundenen Stromersparnis kurzfristig
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Situation zu realisieren.
Grundsätzlich sind die zwischen der Stadt Bad Münstereifel und den Versorgungsträgern RWE
und KEV abgeschlossenen Wartungsverträge sogenannte Dienstleistungsverträge, die die
Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung regeln.
Zu deren Dienstleistungskomponenten gehören
Planung (für Neubau, Erweiterung, Änderung)
Bau (Neubau, Erweiterung, Änderung)
Dokumentation
Betrieb
Wartung und Instandhaltung
Erneuerung
Die Einzelkomponenten dieses Dienstleistungsangebotes sind der beiliegenden Anlage zu
entnehmen.
Der für die Straßenbeleuchtung aufzubringende finanzielle Wartungsaufwand der Jahre 2001 bis
einschließlich 2011 beläuft sich auf insgesamt 1.532.000 €. Hierbei ist zu beachten, dass im
Rahmen der Einzelkomponenten „Wartung, Instandhaltung und Erneuerung“ ein Austausch von
Leuchten (neues Leuchtmittel, neuer Leuchtenkopf und/oder neuer Mast) vorgenommen und
mitfinanziert wurde. Auf diese Art und Weise konnten im vorgenannten Zeitraum bereits 900
Leuchten ohne gesonderte Berechnung erneuert bzw. ausgewechselt werden.
Stellt man dem die Kosten für die Neuinstallation einer Leuchte (beispielsweise bei Erschließung
von Neubaugebieten)gegenüber, so sind pro Leuchtstelle ca. 1.200 € zzgl. ca. 200 € für die
Verlegung von Straßenbeleuchtungskabel, also insgesamt ca. 1.400 € aufzubringen.
Setzt man diese 1.400 € je Leuchte in Relation zu den vorgenannten 900 Leuchten, käme dies
einem Erneuerungsaufwand von 1.260.000 € gleich. Der mit 1.532.000 € bezifferte
Wartungsaufwand würde sich demnach um 1.260.000 € auf 272.000 € in elf Jahren bzw. auf
24.727 € für ein Jahr reduzieren.
Teilt man diese 24.727 € durch die vorhandenen 2.184 Leuchten, so bleibt für die
Störungsbeseitigung, den Austausch von defekten Glühbirnen, die Reinigung der Leuchtenköpfe
und die restlich noch oben genannten vier Dienstleistungskomponenten nur noch ein Betrag von
jährlich 12,56 € pro Leuchte übrig. Eine weitere Einsparung des so noch verbleibenden
Wartungsaufwandes würde nach Meinung der Verwaltung über kurz oder lang eine nach den
neuesten technischen Regeln funktionierende Straßenbeleuchtung sowie deren Kabelnetz nicht
mehr gewährleisten. Hierbei ist zu bedenken, dass mit den restlich verbleibenden Mitteln das
Eigentum der Stadt Bad Münstereifel (Leuchten, Mast und Kabel) gepflegt und erhalten werden
muss.
2. Rechtliche Würdigung
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 491-IX/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie von den Ausschussmitgliedern des Bauausschusses
angeregt, durch eine Kosteneinsparungsberechnung im Bereich der Stromkosten zu versuchen,
sich bei der Kommunalaufsicht zusätzliche Haushaltsmittel für das Jahr 2012 genehmigen zu
lassen, um unter Einbeziehung von eventuellen Fördermitteln weitere Leuchten auf LED-Technik
umzustellen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die von der Verwaltung mit dieser Zusatzerläuterung vorgebrachten Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
2.
3.
4.
die von ihr vorgeschlagene räumlich begrenzte Halbnachtschaltung umzusetzen,
die vorgeschlagene Leistungsreduzierung (Dimmung) vorzunehmen,
die Umstellung auf LED-Beleuchtung im Rahmen des Wartungsvertrages auszuführen,
in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zur Stromkostenersparnis für 2012 zusätzliche
Haushaltsmittel bereitzustellen, damit eine weitere Umstellung auf umweltfreundlichste
und wirtschaftlichste Technik unter Beachtung des § 82 (1) GO und bei Ausschöpfung
weiterer Fördermittel realisiert werden kann..