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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
173 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.11.16, 10:08
Aktualisiert
03.11.16, 10:08
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 492 /X.L. Datum: 02.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein abschließender Prüfvermerk der GPA NRW 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land NordrheinWestfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme zum 31.12.2015 in seiner Sitzung vom 05.07.2016 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerkes zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 10.08.2016 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister