Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
09.09.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 530 /X.L.
Datum: 06.09.2016
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zinsmanagement
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zum Zinsmanagement der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Festlegung und Ausführung der europäischen Geldmarktpolitik. Das Hauptziel ist die
Preisniveaustabilität oder eine Inflation bis 2 % für Europa (Eurozone). Hierfür
wird u. a. das Zinsinstrument eingesetzt. So wurde z. B. der Leitzins per
16.03.2016 auf 0,00 % gesenkt. Der Leitzins ist der von der EZB festgelegte
Zinssatz, zu welchem sie mit den ihr angeschlossenen Kreditinstituten Geschäfte
abschließt.
Durch dieses Vorgehen soll erreicht werden, dass die Kreditinstitute vermehrt
Kredite an ihre Kunden vergeben, mehr Geld im Umlauf ist und dadurch die Konjunktur angekurbelt wird. Sofern die Geschäftsbanken überschüssige Gelder bei
der EZB parken, müssen sie hierfür einen Strafzins i. H. v. 0,4 % zahlen. Um dies
zu umgehen, vergeben die Geschäftsbanken Kredite zu sehr günstigen Konditionen und sogar teilweise im Negativzinsbereich.
Verschiedene Kommunen, z. B. Bergisch Gladbach, Bielefeld und Wuppertal,
konnten durch den Abschluss von Kreditgeschäften mit Negativkonditionen bereits Zinserträge verbuchen. Die Einnahmen werden jedoch nicht im Haushalt
eingeplant, da sich der Zinssatz stetig ändern kann.
Auf der anderen Seite kann es bei Sparguthaben, z. B. auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten, dazu kommen, dass höhere Kontoführungsgebühren oder sogar
Strafzinsen vom Kreditinstitut verlangt werden, da diese die Gelder nicht mehr
gewinnbringend anlegen können.
Die Gemeinde Nettersheim inkl. der Eigenbetriebe hat derzeit Kassenkredite in
Höhe von insgesamt 7.400.000,00 € zu einem Zinssatz von 0,00 % laufen. Sobald der Neuabschluss per 31.10.2016 fällig ist, werden neben der NRW Bank,
der Kreissparkasse Euskirchen und der WL-Bank weitere Kreditinstitute und ggfs.
Kreditvermittler zwecks Abgabe eines Angebots angefragt, um evtl. Konditionen
im Negativzinsbereich zu erhalten. In der Vergangenheit wurden bereits einige
Male weitere Kreditinstitute und Finanzdienstleister angeschrieben. Es erfolgte
jedoch bislang aufgrund der kurzen Laufzeiten oder der Kredithöhe keine Angebotsabgabe.
Weiterhin werden nochmals alle bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine mögliche Umschuldung überprüft. Bei einer Umschuldung kommt es meist zu einer zu
entrichtenden Vorfälligkeitsentschädigung (Entgelt für die außerplanmäßige
Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit).
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Restlaufzeit des
Darlehens, dem ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau.
gez. Pracht
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Bürgermeister