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Beschlussvorlage (Zinsmanagement)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
09.09.16, 11:01
Beschlussvorlage (Zinsmanagement) Beschlussvorlage (Zinsmanagement)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 530 /X.L. Datum: 06.09.2016 An den Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zinsmanagement Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zum Zinsmanagement der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Festlegung und Ausführung der europäischen Geldmarktpolitik. Das Hauptziel ist die Preisniveaustabilität oder eine Inflation bis 2 % für Europa (Eurozone). Hierfür wird u. a. das Zinsinstrument eingesetzt. So wurde z. B. der Leitzins per 16.03.2016 auf 0,00 % gesenkt. Der Leitzins ist der von der EZB festgelegte Zinssatz, zu welchem sie mit den ihr angeschlossenen Kreditinstituten Geschäfte abschließt. Durch dieses Vorgehen soll erreicht werden, dass die Kreditinstitute vermehrt Kredite an ihre Kunden vergeben, mehr Geld im Umlauf ist und dadurch die Konjunktur angekurbelt wird. Sofern die Geschäftsbanken überschüssige Gelder bei der EZB parken, müssen sie hierfür einen Strafzins i. H. v. 0,4 % zahlen. Um dies zu umgehen, vergeben die Geschäftsbanken Kredite zu sehr günstigen Konditionen und sogar teilweise im Negativzinsbereich. Verschiedene Kommunen, z. B. Bergisch Gladbach, Bielefeld und Wuppertal, konnten durch den Abschluss von Kreditgeschäften mit Negativkonditionen bereits Zinserträge verbuchen. Die Einnahmen werden jedoch nicht im Haushalt eingeplant, da sich der Zinssatz stetig ändern kann. Auf der anderen Seite kann es bei Sparguthaben, z. B. auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten, dazu kommen, dass höhere Kontoführungsgebühren oder sogar Strafzinsen vom Kreditinstitut verlangt werden, da diese die Gelder nicht mehr gewinnbringend anlegen können. Die Gemeinde Nettersheim inkl. der Eigenbetriebe hat derzeit Kassenkredite in Höhe von insgesamt 7.400.000,00 € zu einem Zinssatz von 0,00 % laufen. Sobald der Neuabschluss per 31.10.2016 fällig ist, werden neben der NRW Bank, der Kreissparkasse Euskirchen und der WL-Bank weitere Kreditinstitute und ggfs. Kreditvermittler zwecks Abgabe eines Angebots angefragt, um evtl. Konditionen im Negativzinsbereich zu erhalten. In der Vergangenheit wurden bereits einige Male weitere Kreditinstitute und Finanzdienstleister angeschrieben. Es erfolgte jedoch bislang aufgrund der kurzen Laufzeiten oder der Kredithöhe keine Angebotsabgabe. Weiterhin werden nochmals alle bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine mögliche Umschuldung überprüft. Bei einer Umschuldung kommt es meist zu einer zu entrichtenden Vorfälligkeitsentschädigung (Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit). Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens, dem ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister