Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
211 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 15:01
Aktualisiert
22.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 478 /X.L.
Datum: 20.06.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Haushaltswirtschaft 2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2016
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft
der Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis.
Begründung:
Der Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Nettersheim wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 71.437 € geplant.
Eine aktuelle Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses 2016, unter Berücksichtigung der zurzeit bekannten Veränderungen, zeigt einen Fehlbetrag von
rund 204 T€, der sich im Wesentlichen durch nachstehende Haushaltsveränderungen begründet:
Mehrerträge:
-
Grundsteuer B: durch Art- und Wertfortschreibungen zeigt sich derzeit ein
voraussichtlicher Mehrertrag ggü. dem Planansatz von rd. 28 T€
-
Gewerbesteuer: aufgrund von Messbetragserhöhungen in verschiedenen
Fällen und Erhöhungen für Vorjahre zeigt sich derzeit ein voraussichtlicher
Mehrertrag von rd. 337 T€
Mindererträge:
-
Landeszuweisung nach dem FlüAG: in Anbetracht der bereits in mehreren Vorlagen beschriebenen Verteilungsproblematik im sog. Übergangsjahr
2016 (Stichwort Dispensen bei Zuweisungsquote und Anrechnung der Landeseinrichtungen) zeigt sich entsprechend der aktuellen Zahlungsmitteilung
lediglich eine zu erwartende Flüchtlingspauschale von rd. 1,024 Mio. €, der
ein Gesamtplanansatz von 2,1 Mio. € gegenübersteht. Die derzeitigen Zahlungsmitteilungen basieren allerdings noch auf der prognostischen Bestandszahl des Landes an Flüchtlingen zum 01.01.2016. Inzwischen liegt
das Ergebnis des von den Kommunen zum Stichtag 01.01.2016 gemeldeten
und von den Bezirksregierungen überprüften tatsächlichen Flüchtlingsbestandes vor. Hiernach beträgt die Abweichung von der Prognose der Landesregierung zur tatsächlichen Flüchtlingszahl 16.659 Personen, für die
nunmehr im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts des Landes die Mittel
aufgestockt werden. Damit sollen sich die aktuellen 1,948 Mrd. € auf 2,114
Mrd. € belaufen. Auf der Grundlage dieser Aufstockung ist eine Berechnung
von Nachzahlungen an die Kommunen erstellt worden, gemäß derer die
Gemeinde Nettersheim über die bisherige Zahlungsmitteilung hinaus eine
weitere Pauschale von 87.312 € zu erwarten hat. Dieser Betrag wurde in der
beigefügten Übersicht berücksichtigt.
Zudem versucht die Gemeinde gemeinsam mit anderen Kommunen noch
eine „Nachbesserung“ über den Nachtragshaushalt des Landes zu erreichen,
damit auch den über die diesjährige Verteilungssystematik erheblich benachteiligten Kommunen eine Pauschale von 10.000 € pro Flüchtling und
Jahr gewährt wird.
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Mehraufwendungen:
-
-
Gewerbesteuerumlage: die Basis zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage ist die Höhe des tatsächlichen Gewerbesteuerertrags, so dass in Anbetracht des oben beschriebenen Mehrertrags hier ein Mehraufwand von rd. 70
T€ zu erwarten sein wird
Personalkosten: entsprechend der Personalentwicklung im lfd. Jahr 2016,
u.a. unter Berücksichtigung erforderlicher Personalverstärkung im Bereich
der Flüchtlingshilfe als auch anstehender Neueinstellungen im Zusammenhang mit den Förderprojekten Quartiersmanagement/Kloster
Nettersheim/Integrationszentrum ermitteln sich aktuell Personalmehraufwendungen unter Abzug der gegebenen Fördermöglichkeiten von rd.
130.000,00 €.
Möglichkeiten der Mitförderung von Stammpersonal werden gfls. zur Aufwandsreduzierung beitragen.
Im Hinblick auf den kürzlich getroffenen Tarifabschluss (2,4 %) für den öffentlichen Dienst ergeben sich keine Mehraufwendungen, da diesbezüglich
2,5 % für den Haushalt 2016 bereits mit einkalkuliert waren.
Minderaufwendungen:
-
-
-
ÖPNV-Umlage: entsprechend des noch im Genehmigungsverfahren befindlichen Satzungsentwurfs zur diesjährigen Kreishaushaltssatzung 2016 wird
ggü. dem Planansatz eine Verbesserung von rd. 37 T€ erwartet.
Allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage: in Anbetracht des
mit der Veränderungsliste zum Kreishaushalt mitgeteilten jeweiligen Umlagesatzes und entsprechend der mit dem GFG 2016 festgesetzten Umlagegrundlagen wird bei diesen beiden Konten mit einer Ersparnis von rd. 94 T€
gerechnet.
Kassenkreditzinsen: in Anbetracht der Tatsache, dass derzeit für 3 Monate
ein zinsloser Kassenkredit abgeschlossen wurde und auch im übrigen Jahresverlauf aufgrund des aktuellen Zinsniveaus mit sehr günstigen Konditionen gerechnet werden kann, zeigt sich derzeit eine voraussichtliche Ersparnis in diesem Bereich von rd. 19 T€.
Leistungen nach AsylblG: eine Prognose in diesem Bereich ist zwar derzeit sehr unsicher, jedoch lässt der über die aktuelle Sitzungsvorlage bekannte Stand der Anzahl an Flüchtlingen im Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz (derzeit 149 Flüchtlinge) unter Berücksichtigung des hälftigen Jahresverlaufs die Prognose zu, dass die Planansätze voraussichtlich
unterschritten werden. Mit Planerstellung wurde im Laufe des Jahres von einer Leistungsgewährung für zeitweise rd. 260 Flüchtlinge ausgegangen.
Auch im Bereich der Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Energiekostenansätze für die Asylunterkünfte kann nach aktuellem Erkenntnisstand von einer
Unterschreitung der Ansätze ausgegangen werden, da sich in Anbetracht der
derzeit stagnierenden Flüchtlingszahl in der Gemeinde die seinerzeit prognostizierten Ansätze als zu hoch erweisen. Insgesamt geht die beigefügte
Prognose von einer Ersparnis in diesem Aufwandsbereich von rd. 550 T€
aus. Im Jahr 2016 wurden seit Februar bis heute lediglich reduzierte Zuweisungen vorgenommen. Flüchtlinge werden derzeit nur solchen Kommunen
zugewiesen, die ihre Erfüllungsquote nach dem FlüAG deutlich untererfüllt
hatten (Dispenskommunen). Die Bezirksregierungen haben mit diesen betreffenden Kommunen Vereinbarungen über die Zielerreichung abgeschlos-
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sen. Hinzu kommen als Ausnahme Zuweisungen aufgrund von rechtlich gebotenen Familienzusammenführungen und in Einzelfällen freiwilliger Aufnahmen von Flüchtlingen. Aufgrund dieser beschriebenen Zuweisungspraxis
und der Schließung zahlreicher Landeseinrichtungen (was einen Wegfall der
Anrechnung auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung zur Folge hat) sind
zum Stand 09.06.2016 zu den bisherigen Dispenskommunen insgesamt weitere 107 Kommunen in ein Aufnahmesoll unterhalb von 90 % gekommen,
was ein aufsummiertes Minus von rd. 11.400 Plätzen ausmacht. Beabsichtigt
ist eine Wiederaufnahme der Zuweisungen ab Mitte Juli 2016. Zunächst sollen dann mit den Kommunen, deren Aufnahmeerfüllungsquote zum Stand
30.06.2016 unterhalb von 90 % liegt, Zielvereinbarungen getroffen werden,
wann das Aufnahmedefizit ausgeglichen wird. Bei der Wiederaufnahme der
Zuweisungen soll mit den Kommunen begonnen werden, die laut aktuellster
Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg die geringste Erfüllungsquote
aufweisen. Den Kommunen soll bei Bedarf vor Zuweisungsbeginn ein zeitlicher Vorlauf von bis zu 6 Wochen eingeräumt werden.
Bei Haushaltsansätzen, wo derzeit gegenüber der Planung keine neuen Erkenntnisse vorliegen, wurde im Rahmen der beigefügten Übersicht eine Einhaltung der
Planwerte angenommen.
Zudem wurden die gegebenenfalls möglichen Haushaltsverbesserungen ggü. der
Planung hinsichtlich der Ausgleichserstattung für den Weiterbau der A1 (Vorlage
304) und der geringeren Umlagebeteiligung am Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim (Vorlage 457) noch nicht in dem aktuellen Zwischenbericht berücksichtigt, da in beiden Fällen aktuell weitere Verhandlungsgespräche
erforderlich sind.
Zusammengefasst zeigen sich anhand dieser aktuell fortgeschriebenen Gesamtergebnisrechnung Haushaltsverschlechterungen gegenüber der ursprünglichen
Planung von rd. 132 T€.
Über den tatsächlichen Jahresverlauf wird insbesondere die weitere Entwicklung
im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und –versorgung in der zweiten Jahreshälfte entscheiden.
gez. Pracht
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Bürgermeister