Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
111 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.08.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 606-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beschilderung eines "Historischen Weges" in der Kernstadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 606-IX
1. Sachverhalt:
Der Kultur- und Geschichtsverein Zwentibolds Erben e. V. hat die Beschilderung eines sogenannten „Historischen Weg“ ausgearbeitet.
Anhand alter Fotografien soll in Form von Schildern (siehe Beispiel unten) den Besuchern auf dem
historischen Stadtrundgang die Geschichte von Bad Münstereifel näher gebracht werden. Die
Schilder sollen aus Metall bzw. Edelstahl sein und haben eine Breite von ca. 45 cm und eine Höhe
von ca. 1,50 m. Eine genaue Gestaltung wurde noch nicht festgelegt.
Insgesamt sollen 21 Schilder im historischen Stadtkern aufgestellt werden.
Mit dem geplanten historischen Weg „Münstereifel vor 100 Jahren“ wird auch das fotografische
Werk des Buchdruckers und Verlegers Friedrich Schulte aus Münstereifel gewürdigt.
Friedrich Schulte, geboren 1867, Herausgeber und Verleger der „Münstereifeler Zeitung“, beginnt
um die Jahrhundertwende im Zuge des beginnenden touristischen Interesses an Münstereifel,
systematisch die Stadt und seine persönliche Umgebung zu fotografieren. Er fertigte im Laufe der
Jahre eine Fülle von Fotografien und dokumentierte somit die baulichen und sozialen Verhältnisse
Münstereifels dieser Zeit.
Aus seiner Sammlung von über 4000 Negativen und Positiven werden auf dem „Historischen
Weg“ Fototafeln mit 21 ausgesuchten Motiven passend zum jeweiligen Standtort präsentiert. Die
gezeigten Aufnahmen sind meistens unbekannt und werden zum ersten Mal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ziel der Präsentation ist es vor allem, den Besuchern der Stadt den Wandel des Stadtbildes von
Münstereifel zu zeigen, der sich im Laufe der letzten 100 Jahre ergeben hat. Außerdem wäre sie
eine hervorragende Ergänzung zu den Überlegungen, 2012 zum „Jahr der Stadtmauer“ aus zu
machen.
Start des Rundgangs wäre die Stiftskirche, weiter ginge es in Richtung Süden zum Rathaus, dann
bis zum Heisterbacher Tor, dem Orchheimer Tor, dann in Richtung Norden, Orchheimer Sraße,
Burg, Werther Straße, zuletzt in Richtung Westen zur Langenhecke und zurück zur Stiftskirche
(siehe Übersichtsplan).
Bereits seit dem Frühjahr laufen die Vorbereitung und auch verschiedene Vorgespräche u. a. mit
Herrn Bürgermeister Büttner.
So wurde auch eine Stellungnahme vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Frau Dr. Herzog, zu den Schildern eingeholt. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich der Aufstellung der Schilder:
„Die Bedenken sind begründet in der Tatsache, dass eine zusätzliche Beschilderung mit großen
und auffälligen Tafeln zusätzlich zu den bereits vorhandenen Anlagen das Ortsbild verunklärt. Die
Aufstellungsorte sind insofern nicht frei wählbar oder verhandelbar, als das Bild ja nur da Sinn
macht, wo das Motiv in heutigem Zustand zu sehen ist. 20 Tafeln stellen eine hohe Anzahl dar.“
Frau Dr. Herzog äußerte sich nochmals mündlich am 18.07.2011: Vorab sind alle Standorte mit
der Denkmalpflege einzeln abzustimmen. Insbesondere sind Sichtachsen und Blickbezüge zu historischen Gebäuden nicht zu behindern. Auf allen Mauerkronen entlang der Erft und Mauerwerk
an der Stadtmauer sollten keine Schilder montiert werden, da hier die Bausubstanz beschädigt
würde.
Die Untere Denkmalbehörde teilt diese Bedenken. Aus der Zulassung der Schilder könnten andere Bürger und Gewerbetreibende ebenfalls eine Aufstellung von zusätzlichen Schildern herleiten.
Der historische Ortskern ist jetzt schon mit Schildern aller Art und mit Werbung überfrachtet.
Gleichwohl könnte ein beschilderter „Historischer Weg“ auf Grundlage alter Fotografien zur Attraktivitätssteigerung des historischen Altstadt und zu einer noch besseren Erlebbarmachung beitragen.
Eine grobe Vorabstimmung von Schilderstandorten fand gemeinsam mit Herrn Erber, Herrn
Schröteler, Herrn Bürgemeister Büttner, Herrn Reidenbach vom Ordnungsamt und Frau Schröder
von der Unteren Denkmalbehörde statt.
Teilweise müssen noch Privateigentümer gefragt und die entsprechende Zustimmung eingeholt
werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 606-IX
Die derzeit in der Überarbeitung befindliche Gestaltungssatzung muss berücksichtigt oder ggf.
entsprechende geändert werden. Hierbei sind besonders die Beschränkungen der Anzahl der
Werbeanlagen und deren Gestaltungen sowie Größen zu betrachten.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Ratsbeschluss aus vom 15.07.1977 beachtenswert.
„Hinweisschilder zu Sehenswürdigkeiten, gastronomischen und sonstigen Betrieben sowie Ausbildungsstätten- einstimmiger Beschluss:
1. Grundsatzbeschluss
Die von der Verwaltung bereits aufgestellten Hinweisschilder zu Sehenswürdigkeiten,
gastronomischen und sonstigen Betrieben sowie Ausbildungsstätten bleiben
bestehen.
Schilder, die noch die Aufschrift „Städt. Kneipp-Kurhaus“ tragen, sind gegen
Schilder
mit der Aufschrift „Haus des Kurgastes“ auszuwechseln.
Private Fremdenverkehrsbetriebe der Kernstadt außerhalb der Stadtbauer können auf Antrag bis zu maximal zwei Hinweisschilder erhalten. Dem Antragsteller bleibt es überlassen,
welche Aufstellungsorte er für die Aufstellung seiner Hinweisschilder unter vorgegebenen
Standorten auswählt. Über die Aufstellung der Hinweisschilder entscheidet der Hauptausschuss. [ . . .] “
Der Stadtentwicklungssausschuss müsste sich deshalb mit diesem Thema grundsätzlich befassen, ob die Beschilderung des Historischen Weges erfolgen soll und welche Auswirkungen das
auf die andere Beschilderung in der Kernstadt hat.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesamte Kernstadt ist Denkmalbereich gem. § 5 DSchG und die Gestaltungssatzung ist anzuwenden. Das bedeutet, dass für die Aufstellung der Schilder eine denkmalrechtliche Erlaubnis
erteilt werden muss.
3. Finanzielle Auswirkungen
Eine Kostenschätzung für die Erstellung der Schilder mit Druck und Material liegt noch nicht vor.
Das Material, die Schilderrohlinge würden vom Verein Zwentibolds Erben übernommen. Das Aufstellen und den Einbau der Schilder soll vom Bauhof durchgeführt werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss begrüßt grundsätzlich die Errichtung eines anhand alter Fotografien beschilderten „Historischen Weges“, wie vom Geschichtsverein Zwentibolds Erben e. V. geplant. Er fordert die Verwaltung auf, in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland und dem Geschichtsverein „Zwentibolds Erben“ ein entsprechendes Konzept zu
erarbeiten. Dabei sind die Belange der in Bälde fertig gestellten Überarbeitung der Gestaltungssatzung ebenso zu berücksichtigen wie die negativen Auswirkungen einer überbordenden Beschilderung innerhalb des Mauerrings („Schilderwald“, siehe Ratsbeschluss vom 15. Juli 1977).
Verkehrssicherheit, insbesondere Einsatz von Feuerwehr und Müllabfuhr, müssen gewährleistet
bleiben.