Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
899 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 15:00
Aktualisiert
12.09.16, 15:00
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MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015
MT - Ausfertigung vom 09. September 2016
____________________________
0814020029/215018142/01092016
Gemeinde Nettersheim
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister .................................................. 1
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 4
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 7
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 7
1. Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von
Vermögensgegenständen ............................................................................................ 7
2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 7
3. Lagebericht ................................................................................................................... 8
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................ 8
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 8
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ...................................... 8
F. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................................. 9
I.
Vermögens- und Schuldenlage ........................................................................................... 9
II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13
III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15
G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 18
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 18
II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 19
Erläuterungsteil (siehe gesondertes Verzeichnis)
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
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-I-
Gemeinde Nettersheim
Abkürzungsverzeichnis
ARAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
BeamtVG
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
EigVO
Eigenbetriebsverordnung
e.G.
eingetragene Genossenschaft
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung
GEZ
Gebühreneinzahlungszentrale
GFG
Gemeindefinanzierungsgesetz
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
GPA
Gemeindeprüfungsanstalt
GWG
geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
IT NRW
Information und Technik Nordrhein-Westfalen
JGH
Jugendgästehaus
KDVZ
Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Kiga
Kindergarten
KVbQ
kurzfristige Verbindlichkeitsquote
KVR-Fonds
Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds
N’heim
Nettersheim
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
NRW
Nordrhein-Westfalen
OD
Ortsdurchfahrt
OT
Ortsteil
ÖPNV
öffentlicher Personennahverkehr
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- II -
Gemeinde Nettersheim
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
PS
Prüfungsstandard
RHB
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Sopo
Sonderposten
StGB
Strafgesetzbuch
U
Umbuchung
UStG
Umsatzsteuer
Verf.
Verfassung
VERPA
Vertreter der öffentlichen Rechnungsprüfung
VLVG
Versorgungslastenverteilungsgesetz
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- III -
Gemeinde Nettersheim
A. Prüfungsauftrag
1. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Wilfried Pracht, erteilte uns, mit Zustimmung
des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 05. Juli 2016, mit Vertrag vom 08. August 2016 den
Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für
das Haushaltsjahr 2015 der
Gemeinde Nettersheim
(im Folgenden „Gemeinde“ genannt).
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht unterliegen gemäß § 101 der GO NRW der jährlichen
Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung, die Inventur, das
Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
3. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2002 maßgebend.
4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der geprüfte Jahresabschluss sowie der
geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 5 beigefügt sind.
5. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Teilergebnisrechnungen sowie die Teilfinanzrechnungen A und B, getrennt nach Teilplänen, in einem gesonderten Band II beigefügt.
6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die
zukünftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
durch den Bürgermeister (siehe Anlage 5) dar:
Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das allgemeine Bild der wirtschaftlichen
Lage des Landes Nordrhein-Westfalen ein.
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-1-
Gemeinde Nettersheim
Die Gemeinde Nettersheim profitiert von der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch
höhere Erträge bei der Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer.
Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2015 ein Jahresergebnis von - T€ 56 (Vorjahr: - T€ 499) aus. Der Jahresfehlbetrag ist dabei zum Teil durch Einmaleffekte wie z. B. die
Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellungen, die außergewöhnlich hohe
Auflösung der Pensionsrückstellung sowie die Aktivierung von Eigenleistungen positiv
beeinflusst worden.
Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt zum 31. Dezember 2015 T€ 72.134 und setzt sich aus
der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis zusammen. Der
Jahresverlust 2014 wurde durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.
Eine vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage durch künftige Jahresfehlbeträge
wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, sodass die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht befürchtet werden müssen.
Zur Sicherung der notwendigen Liquidität und des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus wurde in
der Haushaltssatzung 2015 ein Kreditrahmen in Höhe von T€ 5.000 festgesetzt. Dieser wurde
im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von T€ 3.650 in Anspruch genommen.
Die Steuern und ähnlichen Erträge entwickelten sich bei einem Ergebnis von T€ 6.859 um ca.
T€ 814 über dem Planansatz.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt T€ 56 und überschreitet den Vorjahreswert um T€ 443.
Insgesamt wird die Lage der Gemeinde Nettersheim vom Bürgermeister als sehr schwierig
eingestuft, da der Jahresfehlbetrag nur durch einmalige Effekte erreicht wurde und die
Liquiditätsentwicklung eine weiterhin negative Tendenz aufweist.
Chancen für eine positive Entwicklung sieht der Bürgermeister in der Fortentwicklung des
Tourismus, hierzu wurden in der Vergangenheit dementsprechende Einrichtungen gegründet
und es werden auch zukünftig neue Angebote geschaffen.
Durch die Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Infrastrukturangebotes soll dem
demographischen Wandel begegnet werden. In diesem Zusammenhang wurde zur Sicherung
der Grundschulangebote ein Grundschulverbund mit den Standorten Marmagen und
Zingsheim beschlossen.
Risiken werden insbesondere in den rückläufigen und nur schwer planbaren Gewerbesteuereinnahmen sowie den hohen Ausgabenbelastungen im sozialen Bereich durch die Kreisumlage und die Landschaftsumlage gesehen.
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Gemeinde Nettersheim
Durch die Anhebung der Grundsteuer A und B sowie weitere Haushaltskonsolidierungsbemühungen soll auch zukünftig eine stabile Haushaltswirtschaft sichergestellt werden. Bereits
seit 2009 hat die Gemeinde Nettersheim eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die alle Aufgabenbereiche kritisch überprüft und Vorschläge für Einsparungen bzw. Ertragsverbesserungen macht.
Für das Haushaltsjahr 2016 erwartet der Bürgermeister einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
T€ 71.
8. Die Beurteilung der Lage der Gemeinde, insbesondere die Beurteilung der Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem
Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des
Bürgermeisters und der Kämmerin dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
9. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen verweisen wir auf
die Anlage 7.
10. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild:
Anzahl Einwohner
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Fristenkongruente Finanzierung (%)
durchschnittlicher Abschreibungssatz (%)
Eigenkapitalquote (%)
Kredite zur Liquiditätssicherung
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Ordentliche Erträge (T€)
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (T€)
Jahresergebnis (T€)
2015
7.509
-687
92,4
0,9
79,5
3.650
184
16.250
-56
-56
2014
7.432
-1.192
92,2
0,8
80,0
3.000
173
14.702
-499
-499
2013
7.450
-1.514
92,8
0,9
81,2
1.500
172
14.680
-87
-87
2012
7.495
-1.959
93,9
0,8
83,1
92
166
14.656
+109
+109
11. Die Liquidität der Gemeinde konnte im Berichtsjahr nur durch Liquiditätskredite gesichert werden.
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Gemeinde Nettersheim
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
12. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche
Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften (GemHVO NRW und GO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom
01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr. Die
Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, die Vollständigkeit des
Inventars, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe war
es, die Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im
Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei
haben wir auch geprüft, ob im Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt sind und alle Angabepflichten erfüllt sind.
13. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des uns
erteilten Auftrages zur Jahresabschlussprüfung.
14. Die Prüfung wurde im August 2016 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die
Berichtsabfassung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen.
15. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember
2014. Er wurde am 08. September 2015 vom Gemeinderat festgestellt. Die Offenlegung erfolgte
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
16. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 101 GO NRW und der
§§ 317 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht
die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen
oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass
diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender
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Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von
Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde.
17. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation der Gemeinde mit den Zielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der
Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin
und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gemeinde haben wir anschließend
untersucht, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde durchgeführt.
18. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche:
Kontrollumfeld der Gemeinde,
Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Vertretung der Gemeinde,
Buchführungssystem,
Gebührenveranlagung.
19. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren
Prüfungsvorgehens berücksichtigt.
20. In den Bereichen, in denen die Vertretung der Gemeinde angemessene organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der
Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer
Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen
Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gemeinde eingerichteten
organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt.
Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen
Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen
internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der
maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen der Gemeinde in den Vordergrund. In den übrigen
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Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit
bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
21. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den
gemeindlichen Funktionen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben.
22. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
haben wir bei der Festlegung der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen)
und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises
und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt.
23. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr 2015 hat zu folgenden Schwerpunkten des
Prüfungsprogramms geführt:
Anlagevermögen,
Sonderposten,
Rückstellungen,
Verbindlichkeiten,
Veranlagung der Abgaben.
24. Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes war es festzustellen,
ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Vorstellung
von der Lage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um
prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben
unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen
haben, beurteilt.
25. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gemeinde haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen.
26. Wesentliche Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Probleme liegen
auskunftsgemäß sowie nach unserer Feststellung zum Bilanzstichtag und zum Prüfungszeitpunkt
(August 2016) nicht vor. Auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung bzw. Steuerberaterbestätigung wurde daher verzichtet.
27. Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden
eingeholt.
28. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen.
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29. Der Bürgermeister hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt,
dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle Angaben gemacht sind. Der Bürgermeister hat
hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die
Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 48
GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält.
30. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben der Gemeinde und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen.
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen
31. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
32. Die Inventur der Vorräte auf den Bilanzstichtag erfolgte zulässigerweise in Form einer vorverlegten
Stichtags-Inventur. Das Inventar ist nach den Ergebnissen unserer Prüfung vollständig.
33. Die Festlegung der Nutzungsdauern für die Vermögensgegenstände ist nach unseren Feststellungen sachgerecht.
2.
Jahresabschluss
34. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der
Gemeinde wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr wurde nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW aufgestellt. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GemHVO NRW eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 32 Abs. 1
Nr. 5 GemHVO NRW) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften.
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3.
Lagebericht
35. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 48 GemHVO NRW). Er steht mit dem
Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
36. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
37. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge und Aufwendungen wurden die gemeinderechtlichen Vorschriften von NRW beachtet. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
38. Sämtliche Bewertungsgrundlagen sind dem Anhang (Anlage 4) zu entnehmen. Für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich sind folgende Bewertungsgrundlagen:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten zeitanteilig nach der linearen
Methode. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden gemäß
§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW im Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem
Nennwert angesetzt. Forderungen, deren Werthaltigkeit unsicher war, wurden in voller Höhe wertberichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Inanspruchnahme bilanziert.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden auf der Grundlage eines Gutachtens der
Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzt.
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F.
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
I.
Vermögens- und Schuldenlage
39. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
40. Dabei wurden Vermögens- und Schuldposten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr als langfristig eingestuft. Darlehensverbindlichkeiten wurden vollständig als mittel- und langfristig angesehen. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse.
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31.12.2015
T€
%
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bewegliches Anlagevermögen
Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Umlaufvermögen
Gemeindevermögen
Passiva
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
(langfristig)
Wirtschaftliches Eigenkapital
Pensionsrückstellungen
Investitionskredite
Mittel- und langfristiges Kapital
Kurzfristige Rückstellungen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Kurzfristiges Fremdkapital
Gemeindekapital
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Druckdatum 09.09.2016
31.12.2014
T€
%
+/T€
4
43.442
14.268
35.467
21
1.832
5.512
14.253
114.799
42
506
394
403
2.581
128
4.054
118.853
0,0
36,5
12,0
29,9
0,0
1,6
4,6
12,0
96,6
0,0
0,4
0,3
0,4
2,2
0,1
3,4
100,0
2
43.085
13.969
35.383
22
1.524
5.262
14.253
113.500
51
593
766
548
1.263
82
3.303
116.803
0,0
36,9
12,0
30,3
0,0
1,3
4,5
12,2
97,2
0,0
0,5
0,6
0,5
1,1
0,1
2,8
100,0
+2
+357
+299
+84
-1
+308
+250
±0
+1.299
-9
-87
-372
-145
+1.318
+46
+751
+2.050
70.747
1.443
56
72.134
59,5
1,2
0,0
60,7
70.708
1.942
499
72.151
60,5
1,6
0,4
61,7
+39
-499
+443
-17
22.298
94.432
5.631
6.032
106.095
1.090
3.650
18,8
79,5
4,7
5,1
89,3
0,9
3,1
21.343
93.494
5.633
5.484
104.611
1.711
3.000
18,3
80,0
4,8
4,7
89,5
1,5
2,6
+955
+938
-2
+548
+1.484
-621
+650
716
6.458
844
12.758
118.853
0,6
5,4
0,7
10,7
100,0
1.074
5.509
898
12.192
116.803
0,9
4,7
0,8
10,5
100,0
-358
+949
-54
+566
+2.050
- 10 -
Gemeinde Nettersheim
41. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von T€ 2.503 stehen T€ 1.087 Abschreibungen
sowie T€ 117 Abgänge gegenüber, so dass sich die Restbuchwerte im Vorjahresvergleich um
T€ 1.299 erhöhten.
42. Die Zugänge zum Anlagevermögen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
T€
Bahnhof Nettersheim
Masterplan Sport und Gesundheit
Feuerwehrfahrzeug
5 Wohnheime
Landwirtschaftsflächen
Klimaschutzprojekt Blankenheimer Straße
Integriertes Handlungskonzept Städtebau
Masterplan Nettersheim
Zugänge unter T€ 50
764
435
368
284
79
75
65
57
376
2.503
43. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus Investitionszuschüssen, Beiträgen und durch die
Aufnahme von Fremdkapital.
44. Der Rückgang der Vorräte (T€ 42; Vorjahr: T€ 51) liegt in der Reduzierung des Warenbestandes
sowohl im Museumsshop als auch in der Küche im Jugendgästehaus begründet.
45. Der Rückgang der öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 506; Vorjahr: T€ 593) resultiert vornehmlich aus einem Rückgang der Forderungen aus Steuern (T€ 125; Vorjahr: T€ 158) und sonstigen
öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 79; Vorjahr: T€ 191) und gleichzeitiger Erhöhung der
Gebührenforderungen (T€ 267; Vorjahr: T€ 235) sowie Forderungen aus Transferleistungen
(T€ 28; Vorjahr: T€ 2).
46. Der Rückgang der privatrechtlichen Forderungen (T€ 394; Vorjahr: T€ 766) ist stichtagsbedingt.
47. Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 403; Vorjahr: T€ 548) liegt im Wesentlichen in dem Rückgang der Forderungen gegenüber dem Förderverein (T€ 17; Vorjahr: T€ 125),
dem Rückgang der Forderungen gegenüber dem Schulzweckverband (T€ 389; Vorjahr: T€ 420)
sowie geringeren debitorischen Kreditoren (T€ 11; Vorjahr: T€ 43) begründet.
48. Hinsichtlich der Einflussfaktoren, die zu der Veränderung der liquiden Mittel geführt haben,
verweisen wir auf die beiliegende Finanzrechnung.
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49. Der Rückgang des Eigenkapitals (T€ 72.134; Vorjahr: T€ 72.151) resultiert aus der Erhöhung der
Allgemeinen Rücklage (+ T€ 39) im Zuge der Übernahme des Mandanten Soziales in den Kernhaushalt, der Ablösung des Darlehens vom Förderschulzweckverband und den Aufwendungen
bzw. Erträgen aus dem Abgang von beweglichem Anlagevermögen sowie dem Jahresfehlbetrag
2015 (- T€ 56).
50. Bei den Sonderposten (T€ 22.298; Vorjahr: T€ 21.343) standen Zuführungen in Höhe von
T€ 1.892 den Auflösungen von T€ 937 gegenüber, sodass sich insgesamt eine Erhöhung von
T€ 955 ergibt.
51. Die Investitionskredite (T€ 6.032; Vorjahr: T€ 5.484) haben sich durch Kreditaufnahme in Höhe von
T€ 860 und gleichzeitiger planmäßiger Tilgung von T€ 310 sowie einer Veränderung der Zinsabgrenzung von - T€ 2 insgesamt um T€ 548 erhöht.
52. Die Reduzierung der kurzfristigen Rückstellungen (T€ 1.090; Vorjahr: T€ 1.711) in Höhe
von - T€ 621 liegt im Wesentlichen in der Auflösung (T€ 312) sowie dem Verbrauch (T€ 293) von
Instandhaltungsrückstellungen begründet.
53. Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (T€ 3.650; Vorjahr: T€ 3.000) standen Kreditaufnahmen
in Höhe von T€ 8.050 Rückzahlungen in Höhe von T€ 7.400 gegenüber, sodass sich zum Ende
des Haushaltsjahres der Bestand um T€ 650 erhöht hat.
54. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 716; Vorjahr: T€ 1.074)
ist stichtagsbedingt.
55. Der Anstieg der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 6.458; Vorjahr: T€ 5.509) betrifft im
Wesentlichen die in den erhaltenen Anzahlungen enthaltenen und noch nicht verwendeten Zuweisungen und Zuwendungen.
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II.
Finanzlage
56. Die nachfolgende Finanzrechnung wurde zusammengefasst nach den Regeln der GemHVO NRW
erstellt.
=
=
=
=
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderungen des Bestands an eigenen Finanzierungsmitteln
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Endbestand an Finanzmitteln
Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
Liquide Mittel
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2015
T€
+17.197
-17.883
-686
+2.904
-2.181
+723
+934
+8.050
-312
-7.400
+1.272
+1.309
+1.263
+2.572
+9
+2.581
2014
T€
+15.120
-16.312
-1.192
+4.202
-4.494
-292
+1.861
+11.000
-1.152
-9.500
+2.209
+725
+538
+1.263
±0
+1.263
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Gemeinde Nettersheim
57. In der nachfolgenden Liquiditätsrechnung haben wir kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt:
31.12.2015
T€
Kurzfristige Mittel (ohne ARAP)
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Kurzfristiger Mittelbedarf (ohne PRAP)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Liquiditätskredite
Kurzfristige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Netto-Umlaufvermögen
31.12.2014
T€
+/T€
42
506
394
51
593
766
-9
-87
-372
403
2.581
3.926
548
1.263
3.221
-145
1.318
+705
716
3.650
1.090
6.458
11.914
-7.988
1.074
3.000
1.711
5.509
11.294
-8.073
-358
+650
-621
+949
+620
+85
58. Zum Bilanzstichtag hat sich das Netto-Umlaufvermögen um T€ 85 verbessert.
59. Die Gemeinde Nettersheim konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr 2015 nur durch
die Inanspruchnahme von Kassenkrediten nachkommen.
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III. Ertragslage
60. In folgender Übersicht haben wir die Ergebnisrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen / Versorgung
Sach- / Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Jahresergebnis
T€
6.859
1.584
1
3.356
2.780
1.592
82
-4
16.250
5.201
2.635
1.087
6.105
1.137
16.165
+85
31
172
-141
-56
-56
2014
%
42,2
9,7
0,0
20,7
17,1
9,8
0,5
0,0
100,0
32,0
16,2
6,7
37,6
7,0
99,5
0,5
0,2
1,1
0,9
0,4
0,4
T€
5.655
1.675
1
3.187
2.593
1.438
160
-7
14.702
5.070
2.626
987
5.323
1.057
15.063
-361
43
181
-138
-499
-499
%
38,4
11,4
0,0
21,7
17,6
9,8
1,1
0,0
100,0
34,5
17,9
6,7
36,2
7,2
102,5
2,5
0,3
1,2
0,9
3,4
3,4
+/T€
+1.204
-91
±0
+169
+187
+154
-78
+3
+1.548
+131
+9
+100
+782
+80
+1.102
+446
-12
-9
-3
+443
+443
2014
T€
2.903
1.186
1.012
180
300
74
5.655
+/T€
+127
+962
+58
+44
+4
+9
+1.204
61. Die Steuern und sonstigen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuern
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Kompensationsleistungen
Übrige Einnahmen
2015
T€
3.030
2.148
1.070
224
304
83
6.859
62. Der Anstieg der Gewerbesteuer ist im Wesentlichen auf die rückwirkende Erhöhung der Gewerbesteuermessbeträge und höhere Vorauszahlungsbescheide zurückzuführen.
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63. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (T€ 1.584; Vorjahr: T€ 1.675) enthalten im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung vom Land (T€ 1.060; Vorjahr: T€ 1.198) und die Auflösung der
Sonderposten (T€ 429; Vorjahr: T€ 386).
64. Die Leistungsentgelte (T€ 3.356; Vorjahr: T€ 3.187) setzen sich vor allem aus den Erträgen aus
der Auflösung des Sonderposten für Beiträge (T€ 102; Vorjahr: T€ 102), Abfallgebühren (T€ 590;
Vorjahr: T€ 594), Straßenreinigungsgebühren (T€ 130; Vorjahr: T€ 130), Holzverkauf (T€ 899;
Vorjahr: T€ 752), Nutzungsentschädigungen (T€ 581; Vorjahr: T€ 560), sonstigen privatrechtlichen
Leistungsentgelten (T€ 177; Vorjahr: T€ 191) und Mieten und Pachten (T€ 182; Vorjahr: T€ 181)
zusammen.
65. Die Erhöhung der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (T€ 2.780; Vorjahr: T€ 2.593) resultiert
im Wesentlichen aus höheren Kostenerstattungen des Bundes und Landes in Rahmen der Unterstützung zur Aufnahme von Asylbewerbern (T€ 441; Vorjahr: T€ 79) sowie aus Ausgleichserstattungen für ökologische und landschaftsästhetische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des
Bebauungsplans „Windkraftkonzentrationszone“ (T€ 200; Vorjahr: T€ 0) bei gleichzeitigem Rückgang der periodenfremden Erträgen (T€ 220; Vorjahr: T€ 353) und Personal- und Sachkostenerstattungen (T€ 1.206; Vorjahr: T€ 1.329).
66. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge (T€ 1.592; Vorjahr: T€ 1.438) um + T€ 154
resultiert im Wesentlichen aus höheren Auflösungen von Sonderposten, Instandhaltungsrückstellungen und Pensionsrückstellungen.
67. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (T€ 5.201; Vorjahr: T€ 5.070) sind im Wesentlichen
aufgrund von höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (T€ 232; Vorjahr: T€ 77) angestiegen.
68. Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen (T€ 1.087; Vorjahr: T€ 987) resultiert im Wesentlichen
aus den im Berichtsjahr fertiggestellten Investitionsmaßnahmen.
69. Der Anstieg der Transferaufwendungen (T€ 6.105; Vorjahr: T€ 5.323) resultiert im Wesentlichen
aus der gestiegenen Umlage an den Schulzweckverband (T€ 585, Vorjahr: T€ 400), der höheren
Kreisumlagen (T€ 4.456; Vorjahr: T€ 4.134) sowie im Vergleich zum Vorjahr höheren Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 346; Vorjahr: T€ 144).
70. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ 1.137; Vorjahr: T€ 1.057) resultiert im
Wesentlichen aus den höheren Forderungsausbuchungen (T€ 68; Vorjahr: T€ 11) sowie gestiegenen Aufwendungen für den Forstverband (T€ 59; Vorjahr: T€ 20) und periodenfremden Aufwendungen (T€ 133; Vorjahr: T€ 98).
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71. Der Rückgang der Finanzerträge (T€ 31; Vorjahr: T€ 43) resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verzugszinsen für Gewerbesteuernachzahlungen (T€ 18; Vorjahr: T€ 23).
72. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 172; Vorjahr: T€ 181) führen vornehmlich
geringere Erstattungen von Zinsen im Rahmen der rückwirkenden Herabsetzung von Gewerbesteuerveranlagungen für Vorjahre (T€ 5; Vorjahr: T€ 10) sowie geringere Zinsaufwendungen an
den sonstigen öffentlichen Bereich (T€ 42; Vorjahr: T€ 63) und die gleichzeitige Erhöhung der
sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 27; Vorjahr: T€ 7) zu einer Gesamtreduktion von T€ 9.
73. Das Jahresergebnis ist mit T€ 56 negativ (Vorjahr: - T€ 499).
-.-.-.-.-.-
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G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
74. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. September
2016 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung,
die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
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Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der
Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
II.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nettersheim für
das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für
dieses Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
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Anlagen
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2015
1
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015
2
Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung)
2a
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015
3
Anhang zum Jahresabschluss 2015
4
Lagebericht zur Jahresrechnung 2015
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Rechtliche Grundlagen
7
Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(ohne Abgrenzungen)
8
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
9
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Gemeinde Nettersheim
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktivseite
€
€
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Grundstücke mit Schulen
Grundstücke mit Wohnbauten
Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts-,
und anderen Betriebsgebäuden
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.4.1
4.537,00
5.784.128,99
2.251.876,76
33.362.424,10
2.043.860,70
43.442.290,55
1.789.619,16
3.216.331,07
545.443,70
8.716.169,48
14.267.563,41
1.815.317,16
3.287.819,07
194.681,36
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
15.238.866,05
922.200,00
17.195.743,00
2.143.882,60
35.466.626,98
35.466.626,98
17.060.840,00
2.161.629,60
35.383.535,65
21.156,00
1.294.429,06
537.472,00
5.512.056,93
100.541.594,93
22.212,00
1.050.692,06
472.964,88
5.261.873,27
99.244.895,16
Finanzanlagen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
8.670.773,48
13.968.591,07
14.267.563,41
15.240.293,38
886.708,00
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.348,00
5.405.985,99
2.182.964,20
33.388.555,15
2.107.520,89
43.085.026,23
43.442.290,55
100.541.594,93
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
250,00
14.252.920,16
€
1.
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.2
2.3
3.
3.1
3.2
3.3
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.2.1
4.3
4.4
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
Summe Eigenkapital
70.746.792,32
1.442.704,33
-55.741,05
72.133.755,60
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonstige Sonderposten
16.049.581,00
3.580.299,00
2.667.923,28
22.297.803,28
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
€
5.630.956,00
861.241,44
228.757,53
6.720.954,97
3.187.153,29
2.845.270,91
€
Passivseite
31.12.2014
€
72.133.755,60
70.707.825,41
1.942.037,85
-499.333,52
72.150.529,74
22.297.803,28
15.310.464,00
3.682.365,00
2.350.517,13
21.343.346,13
6.720.954,97
5.632.956,00
1.454.261,89
256.621,92
7.343.839,81
6.032.424,20
2.407.098,98
3.076.475,13
3.650.000,00
715.999,33
6.457.828,90
16.856.252,43
16.856.252,43
3.000.000,00
1.073.890,94
5.509.524,22
15.066.989,27
843.745,11
898.371,88
118.852.511,39
116.803.076,83
970.094,35
13.215.743,38
66.817,55
14.252.920,16
250,00
14.252.905,28
114.799.052,09 113.500.148,44
Summe Anlagevermögen
2.
2.1
2.1.1
2.2
2.2.1
€
31.12.2014
€
267.215,56
6.662,64
125.362,06
28.171,56
79.086,58
506.498,40
307.897,98
85.833,65
393.731,63
41.804,15
51.268,10
506.498,40
234.558,51
7.517,64
157.741,73
2.441,28
191.192,13
593.451,29
393.731,63
626.106,01
139.467,30
765.573,31
402.699,65
547.822,80
2.580.622,59
3.925.356,42
3.925.356,42
1.263.218,35
3.221.333,85
128.102,88
81.594,54
118.852.511,39 116.803.076,83
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015
Ergebnis des
Vorjahres
€
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
€
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
€
Vergleich
Ansatz / Ist
€
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
5.655.222,69
1.674.725,31
1.200,00
1.007.600,51
2.179.437,51
2.592.673,74
1.437.658,25
160.469,65
-7.443,42
14.701.544,24
6.044.220,00
1.584.540,00
1.200,00
1.240.200,00
2.858.520,00
2.665.420,00
1.343.582,00
0,00
0,00
15.737.682,00
6.858.570,22
1.583.483,31
1.200,00
1.010.849,77
2.345.253,41
2.779.896,63
1.591.573,90
82.462,91
-3.631,19
16.249.658,96
814.350,22
-1.056,69
0,00
-229.350,23
-513.266,59
114.476,63
247.991,90
82.462,91
-3.631,19
511.976,96
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
4.982.394,86
87.517,33
2.626.035,00
986.905,57
5.323.528,25
1.056.837,09
15.063.218,10
4.551.592,00
61.849,00
2.976.515,00
1.036.050,00
6.150.420,00
935.630,00
15.712.056,00
5.168.072,32
32.728,83
2.635.430,49
1.086.901,68
6.104.731,03
1.137.050,37
16.164.914,72
616.480,32
-29.120,17
-341.084,51
50.851,68
-45.688,97
201.420,37
452.858,72
18. Ordentliches Ergebnis
-361.673,86
+25.626,00
+84.744,24
59.118,24
19. Finanzerträge
20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21. Finanzergebnis
43.006,47
180.666,13
-137.659,66
27.065,00
168.860,00
-141.795,00
31.049,18
171.534,47
-140.485,29
3.984,18
2.674,47
+1.309,71
22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-499.333,52
-116.169,00
-55.741,05
60.427,95
23. Ergebnis vor Berücksichtigung interner
Leistungsbeziehungen
-499.333,52
-116.169,00
-55.741,05
60.427,95
155.764,53
155.764,53
0,00
0,00
169.522,68
169.522,68
169.522,68
169.522,68
-499.333,52
-116.169,00
-55.741,05
+60.427,95
24. Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
25. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
26. Jahresfehlbetrag
Anlage 2
Gemeinde Nettersheim
Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung)
Ergebnis des
Vorjahres
€
111110
111111
111211
111213
111214
111216
111219
351200
111230
111311
111312
111316
111411
122420
573113
573331
121110
122110
122310
122410
126100
211000
212110
218000
221110
241110
252100
252140
263110
272110
261100
281100
281110
311110
313110
315311
315312
315313
315314
315315
315316
315317
315318
315319
315320
315321
315322
315323
315324
361100
361110
361310
361410
361510
361610
362100
362120
366130
366160
362190
362150
362130
411110
421110
424110
424111
424112
521110
523110
531110
532110
537120
533110
524110
Politische Gremien
Fraktionen
Personalverwaltung
Organisationsangelegenheiten
Archiv
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Verwaltung
Versicherungsangelegenheiten
Technik, TUIV, Hauswart
Kämmerei, Finanzbuchhaltung
Steuern und Abgaben
Kasse
Gebäudemanagement
Sonstiges Grundvermögen
Bürgerhäuser/ -Säle
Schlachthof
Wahlen
Allgemeine öffentliche Ordnung
Pass- und Ausweiswesen
Melde- und Personenstandswesen
Feuerwehr allgemein
Grundschulverbund Nettersheim
Hauptschule Nettersheim
Schulzweckverband Blankenheim - Nettersheim
Sonderschulzweckverband
Schülerbeförderung
Einrichtungen d. Natur u. Umweltschutzes
Kunst u. Kulturforum Bahnhof/ Kuba
Musikschulzweckverband
Literaturhaus, Bücherei
Theaterstarter
Verwaltung kult. Angelegenheiten
Heimatpflege
Soziale Angelegenheiten
Leistungen Asylbewerber
Asylbewerberheim Weidenstraße
Asylbewerberheim Blankenheimer Straße
Asylbewerberheim Kölner Str.
Asylbewerberheim Kölner Straße 71, Marmagen
Asylbewerberheim Euskirchener Straße 26, Tondorf
Asylbewerberheim Rosenthalstraße 11
Asylberwerberheim Erftstraße 38
Asylbewerberheim Auf der Heide 10, Zingsheim
Asylbewerberheim Buschgasse 15, Marmagen
Asylbewerberheim Euskirchener Str. 19, Tondorf
Asylbewerberheim Euskirchener Straße 24, Tondorf
Asylbewerberheim Münstereifeler Straße 15, Bouderath
Asylbewerberheim Hornstraße 4, Frohngau
Asylbewerberheim Hilbergartenstraße 3, Roderath
Kindergarten allgemein
Kindergarten Engelgau
Kindergarten Marmagen
Kindergarten Nettersheim
Kindergarten Tondorf
Kindergarten Zingsheim
Naturzentrum
Jugendgästehaus
Jugendzeltplatz
Eifelhaus
Verwaltung der Jugendhilfe
Familienzentrum
Archäologischer Landschaftspark
Krankenhäuser
Förderung des Sports
Sportstätten allgemein
Turn- und Schwimmhalle Nettersheim
Turnhalle Zingsheim
Bauordnung
Denkmalschutz
Elektrizitätsversorgung
Gasversorgung
Abwasser
Wasserversorgung
Fernwärmeversorgung
-330.826,46
-5.827,68
-55.132,17
-7.581,85
-22.128,03
-46.551,14
-679.493,03
-19.493,24
-172.685,45
-146.043,49
-38.676,29
-71.137,86
156.209,08
22.960,42
-4.992,02
6.468,36
-8.696,68
-51.429,83
4.362,10
-54.597,96
-147.790,50
-154.915,79
130.441,97
-195.357,56
-49.233,10
-82.346,80
-51.439,47
-11.721,92
-7.313,46
-57.179,66
-1.844,65
-40.663,41
-16.442,72
-49.233,54
-101.294,16
-12.355,57
-12.629,21
-13.852,92
0,00
0,00
-4.909,25
-3.144,33
-8.260,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-33.532,77
-9.843,15
-13.546,05
-30.596,48
-12.940,23
-15.738,87
99.940,51
3.252,16
2.954,23
10.963,56
-16.571,32
-18.071,13
277.342,71
-84.520,00
-2.051,81
2.667,25
-74.843,93
-31.062,39
68.068,91
-2.740,22
199.768,52
10.663,29
-6.581,07
-5.678,54
-48,81
Fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
€
-396.753,00
-5.930,00
-60.794,00
0,00
-22.387,00
-41.613,00
-289.744,00
0,00
-177.856,00
-155.975,00
0,00
-60.500,00
754.113,00
12.969,00
0,00
8.550,00
-23.447,00
-47.743,00
0,00
-45.670,00
-228.302,00
-198.370,00
9.955,00
-347.000,00
-62.715,00
-85.000,00
-20.122,00
-11.907,00
-7.320,00
-55.841,00
-1.500,00
-34.888,00
-28.876,00
-71.076,00
-127.527,00
-10.290,00
-16.750,00
-12.450,00
0,00
0,00
-5.700,00
-13.150,00
-18.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-55.730,00
-11.904,00
-13.100,00
-5.746,00
-4.543,00
-38.197,00
38.767,00
64.324,00
3.268,00
22.720,00
-26.686,00
-6.619,00
5.922,00
-84.560,00
3.150,00
-5.460,00
-52.499,00
-30.761,00
270.189,00
-3.036,00
212.500,00
12.000,00
-1.111,00
-1.099,00
-673,00
Ist-Ergebnis
des
Haushaltsjahres
€
Vergleich
Ansatz / Ist
€
-385.289,12
11.463,88
-5.850,52
79,48
-65.010,48
-4.216,48
0,00
0,00
-14.808,54
7.578,46
-38.791,20
2.821,80
-106.033,19
183.710,81
0,00
0,00
-162.059,36
15.796,64
-151.233,18
4.741,82
0,00
0,00
-92.970,86
-32.470,86
65.213,45 -688.899,55
198.002,71
185.033,71
0,00
0,00
11.494,44
2.944,44
-22.566,59
880,41
-56.980,04
-9.237,04
0,00
0,00
-41.088,35
4.581,65
-201.755,56
26.546,44
-213.309,25
-14.939,25
-693,79
-10.648,79
-396.003,64
-49.003,64
-57.330,75
5.384,25
-80.582,80
4.417,20
-38.204,34
-18.082,34
-2.492,27
9.414,73
-4.741,36
2.578,64
-45.590,04
10.250,96
1.837,58
3.337,58
-25.420,66
9.467,34
-19.436,42
9.439,58
-80.829,95
-9.753,95
-80.467,83
47.059,17
64.285,18
74.575,18
-13.986,37
2.763,63
-14.173,58
-1.723,58
-8.060,78
-8.060,78
-8.467,15
-8.467,15
-6.643,36
-943,36
-7.738,67
5.411,33
-18.859,71
-159,71
-14.301,81
-14.301,81
-13.627,05
-13.627,05
-11.519,36
-11.519,36
-11.675,93
-11.675,93
-5.514,20
-5.514,20
-5.430,86
-5.430,86
-43.982,13
11.747,87
-18.870,22
-6.966,22
-13.065,59
34,41
-13.959,26
-8.213,26
-13.458,44
-8.915,44
-30.769,22
7.427,78
-37.722,37
-76.489,37
48.664,75
-15.659,25
22.168,41
18.900,41
31.383,06
8.663,06
-1.493.333,40 -1.466.647,40
-6.180,60
438,40
-17.579,91
-23.501,91
-88.660,00
-4.100,00
-22.224,26
-25.374,26
-19.825,91
-14.365,91
-60.128,09
-7.629,09
-30.176,18
584,82
282.238,80
12.049,80
-1.157,50
1.878,50
201.820,51
-10.679,49
10.943,80
-1.056,20
-19.037,03
-17.926,03
-8.573,05
-7.474,05
-3.408,19
-2.735,19
%
-2,89%
-1,34%
6,94%
k.A.
-33,85%
-6,78%
-63,40%
k.A.
-8,88%
-3,04%
k.A.
53,67%
-91,35%
1426,74%
k.A.
34,44%
-3,75%
19,35%
k.A.
-10,03%
-11,63%
7,53%
-106,97%
14,12%
-8,59%
-5,20%
89,86%
-79,07%
-35,23%
-18,36%
-222,51%
-27,14%
-32,69%
13,72%
-36,90%
-724,73%
-16,50%
13,84%
k.A.
k.A.
16,55%
-41,15%
0,85%
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
-21,08%
58,52%
-0,26%
142,94%
196,25%
-19,45%
-197,31%
-24,34%
578,35%
38,13%
5495,94%
-6,62%
-396,86%
4,85%
-805,53%
263,11%
14,53%
-1,90%
4,46%
-61,87%
-5,03%
-8,80%
1613,50%
680,08%
406,42%
Anlage 2a
Seite 1
Gemeinde Nettersheim
Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung)
537110
541110
541111
541112
547110
551110
552100
553100
555111
571110
571300
573112
573311
573312
111222
111223
551111
575110
575300
611110
612110
Abfallwirtschaft
Gemeindestraßen
Straßenbeleuchtung
Straßenreinigung
ÖPNV
Parkanlagen allg.
Gewässer
Friedhof/ Leichenhallen allgemein
Wirtschaftswege
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung/ Eifelpräventiv
Holzkompetenzzentrum
Forstbetrieb
Holzenergiehof
Bauhof
Fuhrpark/ Masch. Geräte allg.
Wohnmobilhafen
Fremdenverkehr/ Tourismus
Tourismus/ Kulturlandschaft aktiv
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Jahresergebnis
Ergebnis des
Vorjahres
€
235,91
-276.595,09
-96.177,78
27.439,08
-270.289,62
-63.844,13
-98.571,00
-33.284,45
-27.147,10
-90.325,10
-13.132,32
41.071,69
260.249,39
21.859,09
-214.641,17
-92.514,28
12.033,07
-121.713,07
0,00
2.790.044,11
-154.504,86
-499.333,52
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis
Ansatz des
des
Vergleich
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
Ansatz / Ist
€
€
€
%
-462,00
-926,74
-464,74
100,59%
-498.190,00
-496.039,86
2.150,14
-0,43%
-80.708,00
-109.362,17
-28.654,17
35,50%
-39.398,00
499,72
39.897,72
-101,27%
-352.180,00
-339.384,42
12.795,58
-3,63%
-59.498,00
-67.637,75
-8.139,75
13,68%
-100.775,00
-100.631,25
143,75
-0,14%
-7.715,00
-4.714,35
3.000,65
-38,89%
-29.919,00
-27.919,18
1.999,82
-6,68%
-96.189,00
-83.713,02
12.475,98
-12,97%
-11.791,00
64.919,48
76.710,48
-650,59%
42.170,00
24.195,29
-17.974,71
-42,62%
628.882,00
332.166,38 -296.715,62
-47,18%
38.950,00
-3.183,53
-42.133,53
-108,17%
-277.012,00
-200.691,26
76.320,74
-27,55%
-80.918,00
-146.393,14
-65.475,14
80,92%
14.320,00
12.886,71
-1.433,29
-10,01%
-106.980,00
-116.442,09
-9.462,09
8,84%
-10.100,00
0,00
10.100,00
-100,00%
2.670.697,00
4.876.749,99 2.206.052,99
82,60%
-150.160,00
-136.522,28
13.637,72
-9,08%
-116.169,00
-55.741,05
+60.427,95
Anlage 2a
Seite 2
Gemeinde Nettersheim
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis
Ergebnis des
Ansatz des
des
Vergleich
Vorjahres
Haushaltsjahres
Haushaltsjahres
Ansatz / Ist
€
€
€
€
1. Steuern und ähnliche Abgaben
5.751.830,31
6.044.220,00
6.809.484,64
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1.284.743,11
1.165.470,00
1.177.187,60
11.717,60
3. Sonstige Transfereinzahlungen
2.110.303,12
2.159.200,00
2.457.874,97
298.674,97
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
765.264,64
942.204,76
1.188.200,00
983.814,63
-204.385,37
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.293.605,92
2.873.520,00
2.426.492,53
-447.027,47
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.237.999,90
2.665.420,00
3.070.995,47
405.575,47
436.441,53
373.000,00
247.564,14
-125.435,86
7. Sonstige Einzahlungen
8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
63.442,74
27.065,00
23.441,81
-3.623,19
15.120.571,39
16.496.095,00
17.196.855,79
700.760,79
4.942.012,47
4.363.533,00
4.951.631,15
588.098,15
57.281,17
61.849,00
59.104,65
-2.744,35
2.798.871,38
3.276.515,00
3.024.491,23
-252.023,77
181.756,01
176.860,00
315.533,50
138.673,50
14. Transferaufwendungen
7.462.144,72
8.308.420,00
8.588.342,69
279.922,69
15. Sonstige Auszahlungen
870.362,11
930.630,00
944.327,40
13.697,40
16. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
16.312.427,86
17.117.807,00
17.883.430,62
765.623,62
17. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-1.191.856,47
-621.712,00
-686.574,83
-64.862,83
4.180.489,14
2.609.940,00
2.617.817,73
7.877,73
1.610,00
855.000,00
285.801,83
-569.198,17
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
4.202.099,14
3.464.940,00
2.903.619,56
-561.320,44
9. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
10. Personalausgaben
11. Versorgungsauszahlungen
12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
18. Einzahlungen aus Zuwendungen und Zuschüssen
für Investitionen
19. Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen
20. Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten
21. Sonstige Investitionseinzahlungen
22. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
23. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
197.888,38
75.000,00
213.964,15
138.964,15
4.186.375,90
3.878.373,00
1.449.018,13
-2.429.354,87
von beweglichem Anlagevermögen
110.315,22
562.115,00
517.554,67
-44.560,33
26. Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
4.494.579,50
4.515.488,00
2.180.536,95
-2.334.951,05
-292.480,36
-1.050.548,00
723.082,61
1.773.630,61
-1.484.336,83
-1.672.260,00
36.507,78
1.708.767,78
24. Auszahlungen für Baumaßnahmen
25. Auszahlungen für den Erwerb
27. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
28. Saldo aus Investitionstätigkeit
29. Finanzmittelfehlbetrag
30. Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
1.861.482,09
0,00
934.727,13
934.727,13
31. Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
11.000.000,00
0,00
8.050.000,00
8.050.000,00
32. Tilgung und Gewährung von Darlehen
-1.151.724,15
-309.470,00
-312.151,61
-2.681,61
33. Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
-9.500.000,00
0,00
-7.400.000,00
-7.400.000,00
34. Saldo aus Finanzierungstätigkeit
+2.209.757,94
-309.470,00
+1.272.575,52
1.582.045,52
+725.421,11
-1.981.730,00
+1.309.083,30
3.290.813,30
538.177,09
0,00
1.263.218,35
1.263.218,35
35. Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln
36. Anfangsbestand an Finanzmitteln
37. Änderung des Bestandes an fremden
Finanzmitteln
-379,85
0,00
8.320,94
8.320,94
38. Liquide Mittel
+1.263.218,35
-1.981.730,00
+2.580.622,59
+4.562.352,59
Anlage 3
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Anhang
zum Jahresabschluss 2015
der Gemeinde Nettersheim
gem. § 44 GemHVO NRW
1
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
A Grundsätzliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde unter Anwendung des
§ 95 NRW (GO NRW) sowie den Bestimmungen des fünften und sechsten Abschnitts der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden richtet sich nach
den Bestimmungen der §§ 32 bis 36 GemHVO NRW sowie den Bestimmungen
der §§ 41 und 43 GemHVO.
Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die nach den Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögensgegenständen gemäß den §§
53 bis 57 GemHVO NRW bewertet wurden, gelten gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW
für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Sofern Wertansätze nach § 92 Abs. 7 GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW
berichtigt wurden, ist dies im Anhang gesondert aufzuführen.
Die Bewertungsmethoden der Eröffnungsbilanz wurden auch in den folgenden
Jahresverläufen beibehalten.
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Etwaige Abweichungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen werden nachfolgend erläutert.
Alle Aufwendungen und Erträge, die dem Haushaltsjahr 2015 zuzuordnen waren, sind im Jahresabschluss 2015 unabhängig von der tatsächlichen Zahlung
berücksichtigt worden.
Forderungen, soweit deren Zahlungseingang gefährdet erscheint, wurden einzelwertberichtigt. Darüber hinaus ist das allgemeine Ausfallrisiko durch die Bil-
dung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen berücksichtigt.
Die einzelnen Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen werden in den folgenden Abschnitten B. und C. erläutert.
B Aktiva
1. Anlagevermögen
Neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden
grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 33 GemHVO) bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter
410 EUR (netto) werden einzeln bewertet und grundsätzlich im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Von Bewertungsvereinfachungen durch Bildung von Festwerten oder Gruppenbewertungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.
2
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Die wesentlichen Zugänge, Umbuchungen von Anlagen im Bau, Abgänge und
Umgliederungen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.
Die regelmäßigen Nutzungsdauern sind in einer Abschreibungstabelle für die
Gemeinde Nettersheim dokumentiert.
Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel
verwiesen, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Im Haushaltsjahr entgeltlich erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Veränderung 2015 (+ 2,2 TEUR) resultiert neben den planmäßigen Abschreibungen von Software und Lizenzen für die Einrichtungen der Gemeinde
aus dem Zugang von Lizenzen im Zusammenhang mit der Serverumstellung,
einer Lizenz für das Naturzentrum und einer Nachaktivierung für die Windows
7 Umstellung.
Soweit die Anschaffungskosten jeweils unter 410 Euro liegen werden sie im
Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben (GWG).
1.2 Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie sich abnutzen, um planmäßige Abschreibungen gemindert.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
In dieser Bilanzposition sind folgende gemeindliche Flächen enthalten:
Parkanlagen
Friedhöfe
Spiel- und Sportplätze
Wasserflächen
Unland
Die Positionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert:
Parkanlagen 4.175.315,27 EUR (- 39,4 TEUR)
Friedhöfe 424.417,79 EUR (-2,6 TEUR)
Spiel- und Sportplätze 721.443,76 EUR (421,0 TEUR)
Wasserflächen 187.062,67 EUR (- 0,9 TEUR)
Unland 275.889,50 EUR (keine Veränderungen)
3
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
In der Bilanzposition haben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen ergeben:
Die Veränderung bei den Parkanlagen resultiert aus planmäßigen Abschreibungen sowie dem Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahme „Wanderparkplatz Baumbusch“ im Zuge der Naturparkmaßnahmen.
Bei den Friedhöfen resultiert die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen.
Bei den Spiel- und Sportplätzen ergibt sich die Wertveränderung neben der
planmäßigen Abschreibung durch den Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahmen „Kunstrasenplatz Nettersheim“ und „Spielplatz G14 Nettersheim“.
Bei den Wasserflächen resultiert die Veränderung aus planmäßigen Abschreibungen.
Beim Unland haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.2.1.2 Ackerland
Die Veränderung ergibt sich zum einen durch den Verkauf von jeweils 2
Grundstücksflächen in Tondorf und Zingsheim und weiterhin durch Ankauf einer Grundstücksfläche in Marmagen.
1.2.1.3 Wald , Forsten
Im laufenden Kalenderjahr ergibt sich die Veränderung aus dem Abgang einer
Grundstücksfläche in Zingsheim durch Tauschvertrag.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken zählen folgende Flächen:
Bauland 916.326,89 Euro ( +1,0 TEUR)
Gewerbeflächen 1.088.208,00 Euro ( -68,9 TEUR)
Andere Freiflächen 39.325,81 Euro (+ 4,3 TEUR)
Die Wertveränderung beim Bauland ergibt sich durch die Nachaktivierung einer Rechnung im Zusammenhang mit dem Ankauf einer Grundstücksfläche in
Zingsheim aus dem Vorjahr.
Die Wertveränderung bei den Gewerbeflächen ergibt sich durch den Verkauf
von 2 Gewerbeflächen in Zingsheim.
Die Wertveränderung bei den anderen Freiflächen resultiert aus dem Ankauf
einer Grundstücksteilfläche in Roderath.
4
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Bei der Wertveränderung handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
Die Veränderungen resultieren aus den planmäßigen Abschreibungen.
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
Die eingetretenen Veränderungen resultieren aus Abschreibungen und dem
Zugang durch Ankauf zweier Flüchtlingsunterkünfte, Euskirchener Str. 19 und
24, in Tondorf. Weiterhin erfolgte ein Zugang durch die fertiggestellte Investitionsmaßnahme des „Klimaschutzprojektes Blankenheimer Str. 1“ in Nettersheim.
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden
Hier liegen zum einen die Wertveränderungen in den Abschreibungen begründet. Zum anderen ergibt sich die Wertveränderung im Wesentlichen durch
Nachaktivierungen für das „Literaturhaus in Nettersheim“ und das Objekt
„Steinfelder Straße 9/9a“ im Zuge der Gesamtaufteilung der Maßnahme „Masterplan Nettersheim“.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Die Wertveränderung resultiert aus dem Tausch einer Grundstücksfläche in
Zingsheim.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Bei der Wertveränderung handelt es sich um die planmäßigen Abschreibungen
der Brückenbauwerke.
1.2.3.3 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Die Wertveränderung ergibt sich, neben den planmäßigen Abschreibungen,
durch die Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen „Ausbau B51 in Tondorf“
und „Anpassung Rinne Nettersheim“, sowie Aktivierungen bzw. Nachaktivierungen im Zusammenhang mit dem Masterplan Nettersheim.
5
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Die Wertveränderung ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibung der Wartehäuser.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Die Wertveränderung ergibt sich ausschließlich aus der Abschreibung für den
Aussichtsturm „Eifelblick“ in Nettersheim-Marmagen.
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Die Wertveränderungen ergeben sich neben den Abschreibungen und Umbuchungen aus nachstehenden Zugängen:
Folgende Anlagenzugänge waren im Kalenderjahr 2015 zu verzeichnen:
Bezeichnung
Betrag
Feuerwehrfahrzeug HLF 20 (EU-FW 812)
367.551,95 EUR
Anhänger Bauhof (EU-GN 120)
1.340,00 EUR
Summe:
368.891,95 EUR
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Neben den Wertveränderungen durch Abschreibungen und Umbuchungen erklären sich die Veränderungen im Wesentlichen durch den Zukauf folgender
Ausstattungsgegenstände in 2015:
Bezeichnung
Betrag
iPad Ausstattung
17.219,10 EUR
Büromöbel
2.759,62 EUR
Spülmaschine Rathaus
495,00 EUR
Küche Dachgeschoss Rathaus
1.562,88 EUR
Kühlzelle
700,00 EUR
Pressluftatmer, Lungenautomat
5.970,39 EUR
Küche Literaturhaus
3.456,56 EUR
Waschmaschine, Buschgasse 15 Marmagen
569,00 EUR
15 Betten, Münstereifeler Str. 15, Bouderath
2.481,15 EUR
Waschmaschine, Kiga Nettersheim
559,30 EUR
6
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Geschirrspülmaschine, Kiga Zingsheim
495,00 EUR
Waschmaschine, Kiga Zingsheim
559,30 EUR
Einrichtung, Jugendgästehaus
4.305,60 EUR
Kühlschrank, Archäologischer Landschaftspark
523,10 EUR
Notebook, offene Jugendarbeit
940,00 EUR
Waschmaschine, Eifelhaus Nettersheim
489,26 EUR
Schild Ahekapelle
1.347,60 EUR
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
(GWG 2015)
WLAN Rathaus
32.243,13 EUR
Server Rathaus
37.848,18 EUR
4.242,82 EUR
Hardware Verwaltung (GWG 2015)
255,73 EUR
Prüfmessgerät
1.665,00 EUR
Hebebühne
2.260,42 EUR
Luft- u. Raumreinigungsgerät
1.950,00 EUR
Kreiselschere
1.065,60 EUR
Ladeschaufel Salzverladung
3.474,80 EUR
Freischneider
1.100,75 EUR
Hochentaster
750,89 EUR
Maschinen (GWG 2015)
407,64 EUR
Arbeitsplatz (EWO)
803,61 EUR
Zukäufe Festwert Feuerwehr
17.827,83 EUR
Summe:
150.329,26 EUR
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
In den Anlagen im Bau sind die laufenden Baumaßnahmen, die vor dem
31.12.2015 begonnen, aber noch nicht beendet worden sind, enthalten.
7
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Es handelt sich um folgende Buchwerte:
Bezeichnung
Betrag
Toilettenanlage, Alte Schule Holzmülheim
9.850,35 EUR
Friedhof Zingsheim
14.737,08 EUR
Holzentwicklungspark
545.444,69 EUR
Integriertes Handlungskonzept Städtebau
65.070,05 EUR
Ausbau Eifeler Kräuterpfad
1.539,86 EUR
Umbau Alte Schule Buir
61.947,76 EUR
Baugebiet T 4, Akazienstraße/Ratzenbüchel
29.968,30 EUR
Masterplan Nettersheim
40.539,20 EUR
Anbau Dorfsaal Tondorf
56.805,39 EUR
DSL-Versorgung
28.065,87 EUR
Windkraftanlagen
52.007,93 EUR
Bahnhof Nettersheim
3.984.308,74 EUR
P+R Anlage auf dem Bahnhofsgelände
585.966,85 EUR
Umbau Alte Schule Pesch
3.255,91 EUR
Umbau Feuerwehrgerätehaus Nettersheim
8.905,69 EUR
Masterplan Sport und Gesundheit
5.093,47 EUR
IT-Ausstattung Naturzentrum
13.194,79 EUR
Teilverrohrung Hirschbergbach Zingsheim
5.355,00 EUR
GESAMT
5.512.056,93 EUR
1.3 Finanzanlagen
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
8
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
1.3.1 Beteiligungen
Hier sind Anteilswerte der Gemeinde Nettersheim am Wasserverband Oleftal,
Musikschulzweckverband Schleiden sowie der KDVZ erfasst.
Beteiligung
Betrag
Wasserverband Oleftal (7,6 %)
965.595,43 EUR
Musikschulzweckverband (9,88%)
4.497,92 EUR
KDVZ
1,00 EUR
GESAMT
970.094,35 EUR
Die Bewertung der Anteile erfolgte in Abstimmung mit den weiteren beteiligten
Kommunen gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO mit dem anteiligen Eigenkapital bzw.
vorsichtig geschätzten Zeitwert.
Im Übrigen ist die Gemeinde Mitglied im Wasserbeschaffungsverband Hermesberg, im Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und bis zu dessen Auflösung am 31.07.2015 im Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim.
1.3.2 Sondervermögen
Die Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim, das Gemeindewasserwerk, der
Eigenbetrieb Abwasser und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sind hier
unverändert mit dem Wert des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag
erfasst.
1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens
Unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens befindet sich die Versorgungsrücklage, die im KVR-Fonds angelegt ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Wertzuwächse werden erst bei Verkauf realisiert.
1.3.4 Ausleihungen
1.3.4.1 Sonstige Ausleihungen
Die sonstigen Ausleihungen umfassen den Genossenschaftsanteil der Gemeinde an der VR Bank Nordeifel eG mit 250,00 EUR.
9
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren wurde anhand der Inventur ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten.
Die Wertveränderungen der RHB, Waren, hier: Warenbestand Lebensmittel
Küche JGH, Dieselbestand Bauhof und Warenbestand Museumsshop stellt sich
zum 31.12.2015 wie folgt dar:
Bezeichnung
Wert 01.01.2015
Warenbestandsminderung(-)
/mehrung (+)
Wert 31.12.2015
Diesel
5.832,76 EUR
-5.832,76 EUR
0,00 EUR
Lebensmittel
3.912,10 EUR
823,50 EUR
4.735,60 EUR
41.523,24 EUR
-4.454,69 EUR
37.068,55 EUR
Museumsshop
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Spezielle Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für allgemeine Risiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Zu den Restlaufzeiten der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel, der als
Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist, verwiesen.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
Zum 31.12.2015 betrugen die offenen Gebührenforderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 267.215,56.
2.2.1.2 Beiträge
Zum 31.12.2015 betrugen die offenen Beitragsforderungen EUR 6.662,64.
2.2.1.3 Steuern
Bei diesen Forderungen handelt es sich um Steuerforderungen. Ihr Wert liegt
nach Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bei EUR 125.362,06.
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Forderungen aus Zuschüssen und
Sozialleistungen, deren Wert zum 31.12.2015 bei EUR 28.171,56 liegt.
Anlage 4
10
Anhang zum Jahresabschluss 2015
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Zum 31.12.2015 betrugen die offenen sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
EUR 79.086,58.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1
Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten
2.2.2.2
Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
2.2.3.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei dieser Bilanzposition werden die privatrechtlichen Forderungen ausgewiesen. Sie beinhalten insbesondere Forderungen aus Verkaufserlösen, Mieten
und Pachten und aus Reservierungs- und Seminargebühren. Der Wert liegt
zum 31.12.2015 bei EUR 307.897,98.
Bei dieser Bilanzposition werden die Forderungen gegenüber den drei Eigenbetrieben ausgewiesen. Ihr Wert liegt zum 31.12.2015 bei EUR 85.833,65.
Bei dieser Bilanzposition werden insbesondere die debitorischen Kreditoren,
Transferleistungen und die Mietforderung ggü. dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ausgewiesen. Der Wert liegt zum 31.12.2015 bei EUR
402.699,65.
2.3
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Als liquide Mittel werden die Bestände der Bankkonten, Fest- und Tagesgelder
sowie der Barkasse ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Neben den Rechnungsabgrenzungsposten wie z. B. im Bereich der Mieten
wurde ein Aktivposten für die bereits im Dezember 2015 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2016 gebildet.
11
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
C
1.
Passiva
Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine
Rücklage
beträgt
zum
Stichtag
31.12.2015 EUR
70.746.792,32.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG sind Erträge und Aufwendungen aus dem
Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz
3 Satz 1 GO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit der Regelung
soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die nicht der laufenden Verwaltungstätigkeit zuzurechnen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis
haben.
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Haushaltsjahr 2015 wie folgt verändert:
Stand zum 01.01.2015
Übernahme Saldo Mandant Soziales
Ablösung Darlehen Förderschulzweckverband
Aufwendungen aus Abgängen von
beweglichem Anlagevermögen
Erträge aus Abgängen von beweglichem
Anlagevermögen
Stand zum 31.12.2015
1.2
Ausgleichsrücklage
1.3
Jahresfehlbetrag
2.
Sonderposten
EUR
70.707.825,41
84.266,80
-17.047,30
-32.449,59
-330,00
4.527,00
70.746.792,32
In der Bilanz wurde eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals gebildet. Sie besitzt eine Pufferfunktion für die doppischen Jahresabschlüsse, d.h. Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung können mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden.
Die Ausgleichsrücklage beträgt nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014
EUR 1.442.704,33 und wird nach Verrechnung des Fehlbetrages 2015 bei EUR
1.386.963,28 liegen.
Hier wird der aktuelle Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2015 ausgewiesen. Er liegt bei EUR 55.741,05.
Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen, zweckgebundene Zuwendungen und Zuschüsse sowie vereinnahmte Beiträge. Die Sonderposten werden entsprechend der Restnutzungsdauer der damit finanzierten
Anlagegüter aufgelöst.
Anlage 4
12
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Zugänge der Mittel im Haushaltsjahr werden mit dem Nennbetrag erfasst, der
auf die finanzierten Anlagegüter entfällt.
Die Entwicklung der Sonderposten zum 31.12.2015 stellt sich wie folgt dar:
Sopo f. Zuwendungen
Sopo f. Beiträge
Sonstige Sopo
INSGESAMT
Stand
31.12.2014
TEUR
15.310,4
3.682,4
2.350,5
21.343,3
Zuführung
TEUR
1.168,7
0,0
723,2
1.891,9
2.1
Sonderposten für Zuwendungen
2.2
Sonderposten für Beiträge
Auflösung
TEUR
429,2
102,1
405,8
937,1
Abgang
TEUR
0,3
0,0
0,0
0,3
Stand
31.12.2015
TEUR
16.049,6
3.580,3
2.667,9
22.297,8
Hierbei handelt es sich um Zuwendungen und Leistungen Dritter in Form von
Fördermitteln für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sie wurden gebildet für Straßen, Dorferneuerung,
Infrastrukturmaßnahmen, Bücherei, Gebäude, Wartehäuser, Forst, Kindergärten, Schulen sowie Feuerwehr.
Die Sonderposten für Zuwendungen zum Stichtag 31.12.2014 betrugen
EUR 15.310.464. Aufgrund von Sonderpostenauflösungen und teilweise Neubildungen (Fertigstellung u.a. B51 Euskirchener Straße Tondorf, Kunstrasenplatz Nettersheim, Masterplan Nettersheim) innerhalb des Jahres 2015 ergibt
sich zum Stichtag 31.12.2015 ein Betrag i. H. v. EUR 16.049.581,00.
Es handelt sich hierbei um Beitragszahlungen der Anlieger im Wesentlichen für
Straßen.
Nach Auflösung der Sonderposten liegt diese Position zum 31.12.2015 bei EUR
3.580.299,00.
2.3
Sonstige Sonderposten
Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, welche weder unter die Sonderposten für Zuwendungen noch für Beiträge fallen, werden den sonstigen Sonderposten zugeordnet.
Zum 31.12.2015 liegen diese Sonderposten nach Auflösung und Neubildung
bei EUR 2.667.923,28.
Die noch nicht verwendeten Beträge der Schulpauschale, der Sportpauschale,
der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der Feuerschutzpauschale werden in Höhe von insgesamt EUR 1.992.015,57 im Haushaltsjahr 2015 unter
den sonstigen Verbindlichkeiten bei erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
13
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
3.
Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht
für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten
auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz. Der Wert
für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach Heubeck von der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven
Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Kalenderjahres angesetzt, im Verlauf dessen das Dienstverhältnis
beim ersten Dienstherrn begonnen hat. Der Rechnungszins beträgt in Übereinstimmung mit § 36 GemHVO 5%. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Für die Höhe der Versorgung
werden die zum 31.12.2015 maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht.
Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für die Beamtinnen und Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW angesetzt.
Der Wert der Pensionsrückstellungen beträgt nach Auflösung und entsprechender Zuführung zum 31.12.2015 EUR 4.278.429,00.
Die Bewertung der Beihilfeverpflichtung beschränkt sich auf die Verpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles. Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Mit den Wahrscheinlichkeitstafeln 2013 wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss
der Statistiken für ambulante und stationäre Pflege.
Der Wert der Beihilferückstellung beträgt zum 31.12.2015 EUR 1.352.527,00.
3.2
Instandhaltungsrückstellungen
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen ist gem. § 36 Absatz 3
GemHVO NRW dann eine Rückstellung zu bilden, wenn die Nachholung
der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss. Eine unterlassene Instandhaltung liegt immer dann vor, wenn eine Maßnahme trotz Notwendigkeit über
den Bilanzzeitraum hinaus verschoben wird.
14
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
Die Rückstellungen zum 31.12.2015 setzen sich wie folgt zusammen:
Wert in EUR
31.12.2015
Bezeichnung
Dach Grundschule Marmagen
149.419,40
Fenst.,Tür.,Sonnens. Altbau GS Mar
89.296,25
Kücheneinrichtung Jugendgästehaus
36.000,00
Außenfass./Fenster FWHaus Zingsheim
32.210,16
Toranlage FW-Haus Zingsheim
5.514,58
Flachdach FW-Haus Zingsheim
70.300,00
Beseitig. winterbedingter Straßenschäden
12.307,50
Heizungsanlage Bauhof Auf Helwen
46.560,03
Dach Bauhof Auf Helwen
46.928,09
Brückenbauwerke
7.566,27
energetische Rückstellungen
353.139,16
Instandhaltung Fahrzeuge
12.000,00
861.241,44
3.3
Sonstige Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden im Wesentlichen folgende
Rückstellungen gebildet:
c.a. Urlaubsrückstellungen
Für nicht beanspruchten Urlaub der Beschäftigten zum Bilanzstichtag besteht die Verpflichtung, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die
Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 69.502,39. Die
Ermittlung erfolgt anhand von individuell auf Grundlage der Bruttopersonalkosten ermittelten Stundensätzen der Mitarbeiter.
c.b. Rückstellungen für Altersteilzeit
Bei tariflich Beschäftigten wurden Vereinbarungen über Altersteilzeit geschlossen. Mit dem Zeitpunkt der geschlossenen Vereinbarung sowie
während der sogenannten "Arbeitsphase" wurden in diesen Fällen Rückstellungen für anfallende Aufwendungen in der Zeit der Freistellung angesammelt. Die Ermittlung der Höhe erfolgte auf der Grundlage der Vergütung je betroffenen Mitarbeiter. Die Wertveränderung zur Schlussbilanz
des Vorjahres resultiert aus einer entsprechenden Inanspruchnahme der
Beträge für die betroffenen Beschäftigten in der sog. „Freizeitphase“. Die
Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 15.991,78 EUR.
15
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
c.c. Rückstellung für Verpfl. § 107 b BeamtVG
Ein Rückstellungsansatz in der gemeindlichen Bilanz wegen der Beteiligung der Gemeinde an künftigen Versorgungslasten anderer Dienstherrn
von Beamtinnen und Beamten kann wegen mehrerer beamtenrechtlicher
Rechtsvorschriften notwendig werden. So ist eine Gemeinde nach dem
Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) oder nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vorher: § 107b des Beamtenversorgungsgesetz) verpflichtet, sich an den künftigen Versorgungslasten des
neuen Dienstherrn einer abgegebenen Beamtin oder eines abgegebenen
Beamten zu beteiligen, soweit von ihr nicht bereits vorher eine Ausgleichsleistung oder eine Abfindung gezahlt wurde.
Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 13.724,00.
c.d. Rückstellungen für Prüfungen und Sonstige Sachverhalte :
Die Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für einen anhängigen
Rechtsstreit in Sache GEZ-Gebührenpflicht für Rundfunkempfänger in
Feuerwehrfahrzeugen und eine rechtliche Überprüfung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte für die Jahre 2010 bis 2012. Weiterhin wurden
im laufenden Kalenderjahr Mittel für die Jahresabschlussprüfung 2015 zugeführt.
Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 28.939,36.
c.e. Archivierungskosten
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen der Gemeinde in Höhe von EUR 100.600,00.
4.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
16
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.1.1 vom öffentlichen Bereich
Unter diesem Bilanzposten sind die Kredite ausgewiesen, die von der Gemeinde vom öffentlichen Bereich aufgenommen wurden.
4.1.2 vom privaten Kreditmarkt
Hier sind die Kredite ausgewiesen, die am privaten Kreditmarkt aufgenommen
wurden.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Hier ist ein Liquiditätskredit über den Jahreswechsel hinaus bei der Kreissparkasse Euskirchen erfasst.
4.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierunter fallen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Lieferanten).
4.4
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten
aus erhaltenen Anzahlungen (5.772,9 TEUR), gegenüber den Eigenbetrieben
Abwasser und Gemeindewasserwerk (200,2 TEUR), Personalverbindlichkeiten
(28,6 TEUR), Verbindlichkeiten ggü. Kreis Euskirchen aus Kindergartenbeiträgen (27,8 TEUR) sowie dem Eigenanteil am Konjunkturpaket II (33,4 TEUR)
und Verbindlichkeiten ggü dem Finanzamt für Umsatzsteuer (9,9 TEUR).
Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten die kreditorischen
Debitoren in Höhe von 213,0 TEUR.
5.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Die Position umfasst Friedhofsgebühren für Grabnutzungsrechte, die von den
Erwerbern zum Zeitpunkt des Erwerbs in voller Höhe für den gesamten Nutzungszeitraum entrichtet werden. Die hier ausgewiesenen Beträge wurden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt und werden ratierlich entsprechend
der Nutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst.
D.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW erstellt.
17
Anlage 4
Anhang zum Jahresabschluss 2015
1. Ordentliche Erträge
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf TEUR 6.859
und enthalten im Wesentlichen Gewerbesteuer (TEUR 2.148), den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (TEUR 3.030) und die Grundsteuer B (1.015
TEUR).
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt TEUR 1.583 umfassen im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen mit TEUR 1.060 und die
Auflösung aus Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von TEUR 429.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 1.011 TEUR beinhalten mit TEUR 102 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Beiträge,
Gebühren für die Straßenreinigung in Höhe von TEUR 130 sowie für Abfall in
Höhe von insgesamt TEUR 592.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von TEUR 2.345 setzen sich im
Wesentlichen aus Erträgen für Übernachtungen (TEUR 581), Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von TEUR 376 sowie Erlösen aus Holz- und Hackschnitzelverkäufen in Höhe von TEUR 1.033 zusammen.
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von TEUR 2.780 umfassen mit TEUR 1.206 Personal- und Sachkostenerstattungen sowie mit TEUR
563 Kostenerstattungen der Eigenbetriebe.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen mit TEUR 1.592 sind neben den Konzessionsabgaben mit TEUR 213 vor allem die Auflösung sonstiger Sonderposten wie z. B. aus der Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale in Höhe von TEUR 406 und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 678 enthalten.
2. Ordentliche Aufwendungen
Die Personalaufwendungen beinhalten die Löhne, Gehälter und Bezüge für die
im Jahresdurchschnitt 184 Beschäftigten der Gemeinde Nettersheim.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit TEUR 2.635 betreffen
unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung (TEUR 226), Energiekosten (TEUR 434), Schülerbeförderungskosten
(TEUR 81), Betriebskosten für Hauung und Rücken (TEUR 247) sowie sonstige
Abfallbeseitigungskosten (TEUR 237).
Die gesamten Transferaufwendungen mit TEUR 6.105 beinhalten hauptsächlich
mit TEUR 4.456 die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerumlage (TEUR 311)
und Allgemeine Umlagen (z. B. Erftverbandsumlage und KDVZ-Umlage) mit
TEUR 172. Weiterhin ist darin die Umlage an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim (TEUR 585) enthalten.
18
Anlage 4
- 9L
'
Eifelgemeinde
Nettersheim
D€t' &q€&st€r •
Anhang zum Jahresabschluss 2015
E.
Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden entsprechend § 39 GemHVO die Einzahlungen
und Auszahlungen jeweils für die Teilbereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanztätigkeit gesondert ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Gesamtfinanzrechnung im Lagebericht verwiesen.
F. Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (
40 GemHVO NRW).
G
Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gemeinde hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 513,16.
2. Anzahl der im Haushaltsjahr 2015 im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeiter:
Im Haushaltsjahr 2015 waren im Durchschnitt 184 Mitarbeiter beschäftigt, davon 8 Beamte und 176 tariflich Beschäftigte, einschließlich der jungen Kräfte
im Rahmen freiwilliger Dienste.
Der Stellenplan 2015 wies im Sinne eines „Konzernhaushalts" die Gesamtstellen einschließlich der Eigenbetriebe aus.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
Forderungsspiegel zum 31.12.2015
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2015
Anlagenspiegel zum 31.12.2015
Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015
Nettersheim, 15.08.2016
/7
Aufgestellt:
Daniel Gle
k, -4
Bestäti t:
Wilfried Pracht
FORDERUNGSSPIEGEL
zum
31. Dezember 2015
Gemeinde Nettersheim, Nettersheim
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
des
Vorjahres
EUR
267.215,56
6.662,64
125.362,06
246.448,53
1.149,34
114.616,62
19.981,75
4.800,00
8.150,76
785,28
713,30
2.594,68
234.558,51
7.517,64
157.741,73
28.171,56
28.097,41
74,15
0,00
2.441,28
79.086,58
52.440,56
18.357,06
8.288,96
191.192,13
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten
Bereich
2.2 gegen Sondervermögen
307.897,98
85.833,65
293.631,03
85.833,65
7.555,80
0,00
6.711,15
0,00
626.106,01
139.467,30
3. Summe aller Forderungen
900.230,03
822.217,14
58.919,52
19.093,37
1.359.024,60
1. Öffentlich‐rechtliche
Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.2 Beiträge
1.3 Steuern
1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich‐
rechtliche Forderungen
Anlage 1 zum Anhang
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
zum
31. Dezember 2015
Gemeinde Nettersheim, Nettersheim
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Gesamtbetrag
des
Vorjahres
EUR
1.1 vom öffentlichen Bereich
1.1.1 vom sonstigen öffentlichen
Bereich
3.187.153,29
87.040,25
554.704,00
2.545.409,04
2.407.098,98
1.2 vom privaten Kreditmarkt
1.2.1 von Banken und
Kreditinstituten
2.845.270,91
245.333,35
413.573,91
2.186.363,65
3.076.475,13
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
2.1 vom öffentlichen Bereich
3.650.000,00
3.650.000,00
0,00
0,00
3.000.000,00
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
715.999,33
715.999,33
0,00
0,00
1.073.890,94
4. Sonstige Verbindlichkeiten
6.457.828,90
6.429.978,90
22.280,00
5.570,00
5.509.524,22
16.856.252,43
11.128.351,83
990.557,91
4.737.342,69
15.066.989,27
1. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
5. Summe aller Verbindlichkeiten
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt.
Anlage 2 zum Anhang
Gemeinde Nettersheim
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015
1
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
Stand
31.12.2014
€
2
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
U=
Umbuchung
€
€
4
3
25.086,19
Stand
31.12.2015
€
5
Stand
31.12.2014
€
6
Abschreibungen
Abgang
Zugang
€
7
€
8
Stand
31.12.2015
€
9
Restbuchwert
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
€
€
10
11
4.328,04
3.137,24
26.276,99
22.738,19
2.138,04
3.136,24
21.739,99
4.537,00
2.348,00
12.914,88
429.571,03
78.648,44
0,00
-437,33
5.287,81
0,00
5.902.797,03
54.325,13
64.342,91
0,00
118.668,04
5.784.128,99
5.405.985,99
9.735,88
25.693,72
2.251.876,76
33.362.424,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.251.876,76
33.362.424,10
2.182.964,20
33.388.555,15
68.948,00
2.043.860,70
0,00
0,00
0,00
0,00
2.043.860,70
2.107.520,89
1.2
1.2.1
5.460.311,12
U=
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
2.182.964,20
33.388.555,15
U=
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Summe 1.2.1
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
2.107.520,89
43.139.351,36
96.851,13
429.133,70
104.377,60
43.560.958,59
54.325,13
64.342,91
0,00
118.668,04
43.442.290,55
43.085.026,23
U=
0,00
0,00
0,00
1.965.406,82
3.715.699,83
596.021,88
150.089,66
427.880,76
42.171,19
25.698,00
71.488,00
8.406,99
0,00
0,00
0,00
175.787,66
499.368,76
50.578,18
1.789.619,16
3.216.331,07
545.443,70
1.815.317,16
3.287.819,07
194.681,36
U=
0,00
0,00
283.953,63
75.215,70
0,00
181.054,20
283.953,63
256.269,90
11.311,87
9.441.740,07
601.224,26
124.346,33
0,00
725.570,59
8.716.169,48
8.670.773,48
11.311,87
15.718.868,60
1.221.365,87
229.939,32
0,00
1.451.305,19
14.267.563,41
13.968.591,07
990,00
437,33
0,00
0,00
15.240.293,38
0,00
0,00
0,00
0,00
15.240.293,38
15.238.866,05
0,00
1.064.168,00
141.968,00
35.492,00
0,00
177.460,00
886.708,00
922.200,00
305,00
611.501,19
0,00
20.413.887,36
2.741.241,17
476.903,19
0,00
3.218.144,36
17.195.743,00
17.060.840,00
U=
30.520,63
30.520,63
2.273.831,90
38.992.180,64
112.202,30
2.995.411,47
48.267,63
560.662,82
30.520,63
30.520,63
129.949,30
3.525.553,66
2.143.882,60
35.466.626,98
2.161.629,60
35.383.535,65
U=
30.520,63
31.815,63
611.938,52
0,00
0,00
28.548,01
6.336,01
1.056,00
0,00
7.392,01
21.156,00
22.212,00
368.891,95
6.120,48
1,00
2.122.532,20
696.828,71
131.274,43
0,00
828.103,14
1.294.429,06
1.050.692,06
U=
150.329,26
11.994,02
51.766,79
840.934,58
257.413,21
97.488,16
51.438,79
303.462,58
537.472,00
472.964,88
U=
1.566.381,29
-1.315.456,62
741,01
5.512.056,93
0,00
0,00
0,00
0,00
5.512.056,93
5.261.873,27
U=
198.718,90
106.776.079,55
5.231.680,40
1.084.763,64
81.959,42
6.234.484,62
100.541.594,93
99.244.895,16
U=
2.498.222,89
0,00
1.2.2
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden
1.965.406,82
3.715.699,83
236.852,55
9.271.997,74
U=
Summe 1.2.2
15.189.956,94
U=
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
15.238.866,05
U=
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.4 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe 1.2.3
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
1.2.6
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
1.064.168,00
19.802.081,17
2.273.831,90
38.378.947,12
28.548,01
1.747.520,77
730.378,09
5.261.873,27
,
Summe 1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
104.476.575,56
Finanzanlagen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Sonstige Ausleihungen
970.094,35
13.215.743,38
66.817,55
250,00
0,00
0,00
14,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
250,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
970.094,35
13.215.743,38
66.832,43
250,00
970.094,35
13.215.743,38
66.817,55
250,00
Summe 1.3
14.252.905,28
14,88
0,00
14.252.920,16
0,00
0,00
0,00
0,00
14.252.920,16
14.252.905,28
118.754.567,03
2.502.565,81
201.856,14
121.055.276,70
5.254.418,59
1.086.901,68
85.095,66
6.256.224,61
114.799.052,09
113.500.148,44
Summe Anlagevermögen
Anlage 3 zum Anhang
RÜCKSTELLUNGSSPIEGEL zum 31.12.2015
Gemeinde Nettersheim
Stand zum
01.01.2015
Verbrauch/
Auflösung
2015
Zuführung 2015
Stand zum 31.12.2015
Art der Rückstellung
Euro
Pensionsrückstellung
Beihilferückstellung
Instandhaltungsrückstellungen
Rückstellung f. Prallschutz
Rückstellung Altersteilzeit
Rückstellung Verpfl. § 107b BeamtVG
Rückstellung Urlaub
Rückstellung Archivierung
Rückstellung f. Prüfungsk./Sonstiges
Summe
4.303.888,00
1.329.068,00
1.454.261,89
15.318,25
47.976,82
13.127,00
50.660,49
100.600,00
28.939,36
7.343.839,81
Euro
256.996,00
25.743,00
605.020,45
15.318,25
31.985,04
0,00
50.660,49
11.000,00
14.280,00
1.011.003,23
Euro
231.537,00
49.202,00
12.000,00
0,00
0,00
597,00
69.502,39
11.000,00
14.280,00
388.118,39
Euro
4.278.429,00
1.352.527,00
861.241,44
0,00
15.991,78
13.724,00
69.502,39
100.600,00
28.939,36
6.720.954,97
Anlage 4 zum Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Lagebericht
zur Jahresrechnung 2015
der Gemeinde Nettersheim
gem. § 37 Abs. 1 i. V. m.
§ 48 GemHVO NRW
1
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Vorbemerkung
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO), sind
dabei zu beachten.
Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln.
Nach § 37 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird.
Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch solcher, die nach Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12
GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf
die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um den Lagebericht des siebten NKF-Abschlusses für das Haushaltsjahr 2015.
2
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Allgemeine Rahmenbedingungen
Strukturdaten
Einwohnerstand der Gemeinde Nettersheim
2008
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Nettersheim
Pesch
Roderath
Tondorf
Zingsheim
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
279
226
628
470
272
274
235
613
449
257
274
235
598
449
255
276
231
596
449
245
270
226
598
449
242
269
227
589
447
224
272
226
592
437
225
278
225
590
429
239
1.661
1.786
1.636
1.776
1.610
1.758
1.605
1.755
1.589
1.708
1.573
1.711
1.577
1.706
1.601
1.718
570
178
861
870
7.801
581
179
843
852
7.695
562
176
838
849
7.604
569
175
815
859
7.575
558
185
839
831
7.495
540
187
835
848
7.450
533
186
835
843
7.432
523
182
879
845
7.509
Fläche nach Nutzungsarten
Ortschaften
Fläche des Gemeindegebietes insgesamt
11
9.435 ha
Diese untergliedert sich in
a) Siedlungs- und Verkehrsflächen
1.062 ha
Gebäude- und Freiflächen,
Betriebsflächen
Erholungsflächen
Verkehrsflächen
417
38
606
b) Freiflächen außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen
Landwirtschaftsflächen
Waldflächen
Wasserflächen
Moor, Heide, Umland,
andere Nutzungen
ha
ha
ha
8.374 ha
4.292 ha
4.007 ha
59 ha
11 ha
5 ha
Anlage 5
3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Schulwesen
Stand
Grundschulen/Grundschulverbund
Marmagen
Zingsheim
08.2014
08.2015
96
158
96
151
Hauptschule
Nettersheim (integriert im Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim seit dem Schuljahr 2013/14)
106
149
Kindergärten
Gemeindliche Einrichtungen
Kindergarten Nettersheim
Kindergarten Tondorf
Kindergarten Zingsheim
50
41
31
46
39
33
21
36
19
36
Einrichtungen sonstiger Trägerschaften
Kindergarten Engelgau ( DRK )
Kindergarten Marmagen ( kirchlich )
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Gemeindegebiet Nettersheim (Arbeitsort)
Quelle: IT NRW
insgesamt
davon
männlich
davon
weiblich
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
Stichtag
30.06.2014
30.06.2013
30.06.2012
30.06.2011
30.06.2010
30.06.2009
30.06.2008
1.235
1.207
1.205
1.340
1.310
1.279
1.283
655
631
593
598
581
685
679
642
609
624
627
642
652
641
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind. Die Statistikauswertung zum Stichtag 30.06.2015
liegt bei Erstellung des Lageberichts leider noch nicht vor.
Anlage 5
4
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Interne Organisation
Das Finanz– und Rechnungswesen ist bei der Gemeinde Nettersheim im Fachbereich II
angesiedelt. Die Finanzbuchhaltung unterteilt sich in die Geschäftsbuchhaltung (ehem.
Kämmerei) und die Zahlungsabwicklung (Gemeindekasse).
Die Geschäftsbuchhaltung beinhaltet die Aufgabenfelder
•
•
•
•
•
•
Haushaltsplanung und Jahresabschluss
Haushaltsausführung
Zentrale Buchungsstelle
Anlagenbuchhaltung
Kosten- und Leistungsrechnung
Controlling und Berichtswesen
Die Zahlungsabwicklung erfasst insbesondere
• Ausführung des Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen und Leistung von
Auszahlungen)
• Offene-Posten-Verwaltung einschließlich Mahnwesen und Zwangsvollstreckung
Sowohl für die Geschäftsbuchhaltung als auch für die Zahlungsabwicklung wurden
gem. § 93 Abs. 2 und unter Beachtung des Absatzes 5 der GO NRW je ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter benannt.
Dem Bürgermeister obliegt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung.
Wirtschaftliche Lage der Gemeinde
Gesamtwirtschaftliche Lage und kommunale Finanzentwicklung
Zwei Ereignisse dominierten im Jahr 2015 das politische Geschehen: die Krise in Griechenland und die dramatisch zunehmende Zuwanderung von Flüchtlingen. Die demografischen Herausforderungen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in
einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt traten dadurch in den Hintergrund. Die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird in absehbarer Frist anhalten.
Die Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsprodukts lag in 2015 bei 1,7 %.
Die Flüchtlingsmigration wird zu direkten jährlichen Bruttoausgaben für die öffentlichen
Haushalte in Höhe von 5,9 bis 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 und 9,0 bis 14,3 Mrd. Euro
im Jahr 2016 führen. Längere Asylverfahren und schlechte Arbeitsmarktmigration dürften die Kosten merklich erhöhen.
Die Wirtschaftspolitik ist gefordert, durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen die deutsche Volkswirtschaft auf die Herausforderungen der Zukunft – den demografischen Wandel, die Globalisierung und die Digitalisierung vorzubereiten. Die außerordentlich hohe Flüchtlingsmigration wird die Bildungs-, Integrations- und Arbeits-
5
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
marktpolitik vor die Aufgabe stellen, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren und das erneute Auftreten hoher
Erwerbslosigkeit zu vermeiden. Die deutsche Volkswirtschaft muss sich an die komplexere und sich stetig verändernde Welt anpassen. Deshalb sollte die Wirtschaftspolitik
die Stärkung der Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt rücken. Einen Weg zurück, der
vorwiegend das Erreichte sichert, wird es nicht geben (Auszüge aus dem Jahresgutachten
15/16 „Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung).
Entwicklung der kommunalen Finanzen 2015:
„Aus rein finanzstatistischer Sicht war das Jahr 2015 ein erfolgreiches kommunales
Jahr. Nach einem Finanzierungsdefizit von 0,56 Milliarden Euro im Jahr 2014 konnten
die Kommunen nun einen Überschuss in Höhe von 3,15 Milliarden Euro erwirtschaften.
Allein Bayern (+ 1,414 Mrd. €), Baden-Württemberg (+ 886,6 Mio. €) und Niedersachsen (+ 785,1 Mio. €) erwirtschafteten dabei über drei Milliarden Euro der kommunalen
Überschüsse, während die Kommunen in der Summe in Nordrhein-Westfalen
(- 583,3 Mio. €), dem Saarland (- 252,0 Mio. €), Hessen (- 165,8 Mio. €) und Schleswig-Holstein (- 22,3 Mio. €) weiter rote Zahlen schrieben. Mit Ausnahme Bayerns ist
allerdings immerhin festzustellen, dass die Kommunen ihr Finanzierungssaldo verbessern konnten. Nichtsdestotrotz ist aber auch festzuhalten, dass es nach wie vor vielen
Städten und Gemeinden trotz enormer Konsolidierungsanstrengungen nur schwer gelingt, ihre Haushalte auszugleichen. Die Finanzlage der Kommunen bleibt folglich sehr
angespannt. Besorgniserregend sind die weiter zunehmenden Disparitäten zwischen
finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die in der Summe verbesserte gemeindliche Finanzlage ist vor allem auf einen merklichen Zuwachs auf der Einnahmeseite (+ 7,7 % auf 230,8 Mrd. €) und insbesondere auf die positive Entwicklung des
Steueraufkommens (+ 6,8 % auf 84,8 Mrd. €) zurückzuführen. Bedingt durch die gute
konjunkturelle Lage konnten merkliche Zuwächse bei der wichtigsten gemeindlichen
Steuerart, der Gewerbesteuer (+ 5,6 % auf 34,9 Mrd. €), und den Gemeindeanteilen
an der Einkommensteuer (+ 7,4 % auf 32,5 Mrd. €) und der Umsatzsteuer (+ 16,8 %)
erzielt werden. Der signifikant hohe Anstieg bei der Umsatzsteuer ist vor allem auf die
Erhöhung des diesbezüglichen Gemeindeanteils zurückzuführen. Deutlich über dem
Schnitt lagen die gemeindlichen Nettosteuerzuwächse in Rheinland-Pfalz (+ 10,5 %)
und Nordrhein-Westfalen (+ 9,4 %). Die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchsen im Berichtsjahr 2015 um 5,9 Prozent auf 227,7 Milliarden Euro an. Einzig für Sachsen (- 4,5 %) weist das Statistische Bundesamt einen Rückgang der Ausgaben aus, in Bayern (+ 10,0 %) ist der Ausgabenaufwuchs sogar zweistellig. Mit rund
60,6 Milliarden Euro (+ 4,0 %) machen die Personalausgaben immer noch den größten
kommunalen Ausgabenposten aus, wenngleich die Ausgaben für „Soziale Leistungen“
mit neun Prozent - nun noch stärker als in den vergangenen Jahren ohnehin schon auf 54 Milliarden Euro angestiegen sind. Dieser enorm dynamische Aufwuchs liegt auch
deutlich über den prozentualen Steuerzuwächsen. In Bayern (+ 14,2 %), dem Saarland (+ 10,4 %) und Schleswig-Holstein (+ 10,2 %) waren die prozentualen Zuwächse
bei den kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen sogar zweistellig. Aufgrund des
Flüchtlingszustroms stiegen die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 98,2 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro an. Besonders signifikant war
auch der Aufwuchs bei den kommunalen Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um
6
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
11,7 Prozent auf 9,3 Milliarden Euro, der vor allem auch auf die Vielzahl minderjähriger
Schutzsuchender, die entsprechend Ansprüche auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB III haben, zurückzuführen ist. Die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen nach SGB XII und Arbeitssuchende nach SGB II lagen mit 4,5 Prozent (auf
26,6 Mrd. €) und 5,4 Prozent (12,6 Mrd. €) über den Ausgaben aus dem Vorjahr. Hingewiesen sei an dieser Stelle darauf, dass in diesem Jahr erst noch die Mehrzahl der
Schutzsuchenden in die sozialen Regelsysteme überführt werden muss und folglich ein
noch merklich stärkerer Anstieg zu erwarten ist. Im Gegensatz zu den Ausgaben für
soziale Leistungen stiegen die kommunalen Sachinvestitionen nur marginal um
0,5 Prozent (auf 24,7 Mrd. €) an. In neun Flächenländer waren die Sachinvestitionen
rückläufig, insbesondere in Sachsen (- 28,4 %), dem Saarland (- 20,7 %), Brandenburg (- 14,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (- 10,4 %); einzig die Kommunen in
Schleswig-Holstein konnten mit 11,4 Prozent ein merkliches Investitionsplus verzeichnen. Betrachtet man allein die für die kommunale Infrastruktur so wichtigen Baumaßnahmen, so ist sogar ein Rückgang um 3,9 Prozent auf 18 Milliarden Euro auszumachen. Hingewiesen sei an dieser Stelle allerdings darauf, dass sich die Investitionen
in Flüchtlingsunterbringungen weitestgehend erst in den Haushaltszahlen für dieses
Jahr niederschlagen werden, da viele Projekte noch nicht abgeschlossen und bezahlt
wurden. Nichtsdestotrotz sind diese Zahlen, gerade in Hinblick auf den kommunalen
Investitionsrückstand in Höhe von 132 Milliarden Euro (siehe KfW Kommunalpanel
2015), mehr als besorgniserregend. An dieser Stelle lohnt sich auch ein Vergleich der
Entwicklung der kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen und Sachinvestitionen.
Während die Sachinvestitionen in den letzten fünf Jahren lediglich um 6,9 Prozent zunahmen, wuchsen im gleichen Zeitraum die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen um rund 28,3 Prozent an, im Zehnjahreszeitraum ist sogar ein Anstieg von über
52,11 Prozent feststellbar (+ 33 % bei den Bauinvestitionen, wobei diese 2005 mit
18,6 Mrd. € historisch niedrig waren).“ (Auszug aus einem Schnellbrief des NWStGB vom
01.04.2016 zum Zahlenwerk des Statistischen Bundesamtes der Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden
und Gemeindeverbände in Deutschland in 2015)
Die Haushaltsumfrage 2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle
359 StGB NRW-Mitgliedskommunen beteiligt haben, bestätigt erneut die anhaltende
strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie. Die gute Wirtschaftslage führt
zwar zu höheren Erträgen vor allem bei der Gewerbesteuer, die allerdings durch weiter
steigenden Aufwand insbesondere im Sozialbereich wieder aufgezehrt werden.
Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist.
Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt in 2016 in den StGB NRWMitgliedskommunen bei 441 Prozentpunkten.
Deutlich lässt sich ein Zusammenhang zwischen Gewerbesteuerhebesatz und Gemeindegröße feststellen. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger Hebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial – sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens – erfolgreich bestehen und
Nachteile, die sich aus der Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren können.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte
und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2015 auf gut 16,3 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs von mehr als acht Prozent entspricht.
Die Kreisumlage bildet auch 2016 einen wesentlichen Ausgabeblock der kreisangehörigen Kommunen.
Die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den neuen
Rekordstand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich. Zum Jahreswechsel
2015/2016 verzeichneten die NRW-Kommunen einen Kassenkreditstand von 27,48
Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass die Kommunen im vergangenen Jahr die Liquiditätskredite um rund 0,8 Mrd. Euro erhöhen mussten, um laufenden Verwaltungsaufwand zu
finanzieren. Zwar ist im Moment die Belastung durch Zinszahlungen wegen der äußerst
niedrigen Zinssätze für Kassenkredite moderat. Bei deren hohem Stand in NRW, der
rund die Hälfte des kommunalen Kassenkreditvolumens in ganz Deutschland ausmacht,
birgt aber das Zinsänderungsrisiko eine enorme Sprengkraft. Die Verschlechterung der
Zinskonditionen um nur einen Prozentpunkt würde eine zusätzliche Belastung von rund
280 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. (Auszüge aus der Berichterstattung des NWStGB zur Haushaltsumfrage 2016)
In mehreren Stellungnahmen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes geht dieser darauf ein, dass das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im
kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt werde. Dies hänge vor allem damit
zusammen, dass das System der Einwohnerveredelung einwohnerstarke Städte durch
die Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf favorisiere, während bei der Berechnung
der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung
einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze "weggerechnet" würden. Dies führe dazu,
dass die für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich
zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklafften. Über den
kommunalen Finanzausgleich erfolgte eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln
in den kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet würden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in seinem Positionspapier vor allem auch auf
die Auswirkungen der strukturellen Ungleichbehandlung und der Benachteiligung des
ländlichen Raums für die Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger ein
und erklärt richtigerweise, dass für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dargestellten Ungleichgewichte zu einer Verstärkung
bzw. Verfestigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse führe. So sei es bedenklich,
wenn ein deutlich unterschiedlicher Versorgungsgrad mit öffentlichen Leistungen, sei es
im Bildungsbereich, im öffentlichen Personennahverkehr, bei kulturellen Angeboten
oder bei der medizinischen Versorgung als normal hingenommen werde. Spätestens
die in NRW in den letzten Jahren verstärkte Tendenz zu einer Landflucht belege, dass
die Menschen nur bis zu einer gewissen Grenze bereit seien, diese Unterschiedlichkeit
der Lebensverhältnisse zu akzeptieren. Leider seien es insbesondere junge Familien
und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die vor dem Hintergrund fehlender Arbeitsplätze
und persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten den ländlichen Gemeinden den Rücken
kehrten und sich in den Städten ansiedelten.
Dadurch werde die ohnehin problematische demografische Entwicklung in den ländlich
strukturierten Gebieten noch einmal verstärkt.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Viele Leistungsangebote seien im kreisangehörigen Raum in der Vergangenheit auf der
Grundlage sehr gut ausgebauter und funktionierender ehrenamtlicher Netzwerke mit
einem Minimum öffentlicher Ressourcen aufrechterhalten worden. Dies reiche von sozialen Diensten über die Feuerwehr bis hin zu kulturellen Angeboten. Weil aber diese
Strukturen wegen der oft nicht entgoltenen ehrenamtlichen Arbeit aus Sicht der Kommunen bereits hochgradig "kostenoptimiert" seien, hätten weitere finanzielle Einschnitte z.B. bei den Zuschüssen an Vereine teilweise sehr viel gravierendere Folgen als Einsparmaßnahmen bei den großen Kommunen. In vielen Fällen drohe eine dauerhafte
Zerstörung von ehrenamtlichen Unterstützungsstrukturen.
Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das Bild der Kommunen des
ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen ein.
Die zunehmende Finanznot vor allem der ländlichen Kommunen zeigt sich auch im
Kreis Euskirchen, so dass hier etliche Städte und Gemeinden bereits seit Jahren ihre
Ausgleichsrücklage aufgezehrt haben und ihre Allgemeine Rücklage verringern bzw.
sich gar in der Haushaltssicherung befinden. Die mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen einhergehende zunehmende Verschuldung schränkt zudem die
Handlungsmöglichkeiten kommender Generationen erheblich ein.
In dem im Januar 2014 für den Kreis Euskirchen veröffentlichten Sozialbericht wird
hinsichtlich der Demografie- und Arbeitsmarktsituation der Gemeinde Nettersheim zusammenfassend empirisch dargestellt, dass Nettersheim eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, mit Wanderungsverlusten gegenüber dem Kreis Euskirchen und den
Umlandkreisen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie dem sonstigen
Deutschland habe. Die Gemeinde Nettersheim zeigt für den Zeitraum der empirischen
Untersuchung (Jahre 2006 bis 2012) eine konstante Beschäftigungsentwicklung bei
niedriger Arbeitslosigkeit.
Dieser Sozialbericht soll den Auftakt für eine datengestützte laufende integrierte Beobachtung sozialer, demografischer, bildungsbezogener, arbeitsmarktbezogener,
wohnungsbezogener und gesundheitsbezogener Entwicklungen darstellen, anhand dessen Handlungsempfehlungen und Zielvorgaben gegeben werden.
Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands spiegelte sich auch in der
Gemeinde Nettersheim in einem Mehrertrag aus Gewerbesteuer wie auch beim Anteil
an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer wieder. So lagen die Gewerbesteuererträge rd. 962 T€ über denen des Vorjahres und die aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer überstiegen das Vorjahr um rd. 172 T€. Der Anstieg
bei den Gewerbesteuererträgen resultierte neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch
aus einer Anhebung des Hebesatzes von 413 v. H. in 2014 auf 433 v. H. in 2015.
Auch die Hebesätze für die Grundsteuer wurden zum 01.01.2015 erhöht, und zwar bei
der Grundsteuer A von 295 v. H. auf 325 v. H. und bei der Grundsteuer B von
413 v. H. auf 433 v. H.
Entsprechend den Umlagekriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 sank die
Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 137.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Der Anteil der Gemeinde an der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtslage und der
VHS-Umlage stieg in 2015 ggü. dem Vorjahr mit rd. 252 TEUR auf einen Betrag von rd.
4,12 Mio. EUR. Die ÖPNV-Umlage lag rd. 69 TEUR über der des Vorjahres.
Wichtige Ergebnisse und Entwicklungen in
der Gemeinde in 2015
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von -55.741,05 EUR.
Das Ergebnis ist zum Teil durch Einmaleffekte wie die Auflösung nicht mehr benötigter
Instandhaltungsrückstellungssummen, die außergewöhnlich hohe Auflösung bei den
Pensionsrückstellungen durch den Todesfall eines Pensionärs sowie die Aktivierung von
Eigenleistungen im Rahmen der Antragstellung zum Integrierten Handlungskonzept für
die neue Förderkulisse im Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof Nettersheim beeinflusst worden. Ohne diese ertragswirksamen
Buchungen wäre das Jahresergebnis 2015 rd. 624 TEUR schlechter ausgefallen.
Zum Haushaltsverlauf im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.
Im Zuge der Einbringung des Haushalts 2015 und der vorangegangenen Zusammenarbeit in der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim wurde auf die
problematische Finanzentwicklung und damit Ausgangslage für die Haushaltsplanung
2015 der Gemeinde Nettersheim aufmerksam gemacht, vor allem in den für die Gemeinde nicht beeinflussbaren Bereichen. So wurde auch das besondere Ungleichgewicht im Länderfinanzausgleich zwischen dem Ballungsraum und dem kreisangehörigen
Raum beschrieben und auf die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels
eingegangen.
Auch wurde dargelegt, dass bei den Gewerbesteuereinnahmen von den bestehenden
rd. 300 Gewerbebetrieben letztlich lediglich rd. 34 % nach Abzug aller Freibeträge auch
Gewerbesteuer zahlen müssten. 35 % der Gewerbesteuereinnahmen insgesamt würden hierbei von 3 Firmen gezahlt, die z. T. auch auf dem Weltmarkt tätig seien. Je
nach Ertrags- und Konjunkturlage könne es – wie in Vorjahren geschehen – zu notwendigen und nicht unerheblichen Rückerstattungen kommen.
Die schwierige Liquiditätslage der Gemeinde und die hiermit einhergehende Notwendigkeit von Kassenkrediten für Aufwendungen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit und die Not, diese in überschaubarer Zeit nicht tilgen zu können, sondern den
Ermächtigungsrahmen wegen unterjähriger Engpässe sogar noch auf 5 Mio. EUR erhöhen zu müssen, wurde hierbei ebenfalls thematisiert.
Zudem wurde verdeutlicht, dass die neue Förderkulisse im Bereich EFRE (Europäischer
Fonds für Regionale Entwicklung) und ELER (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raums) für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Nettersheim genutzt werden sollte und hierfür im Jahr 2015 entsprechende Handlungskonzepte erarbeitet und auf den Weg gebracht werden müssten.
Mit Aufstellung des Haushalts 2015 wurde von einem Jahresfehlbetrag von rd.
116 TEUR ausgegangen. Zudem wurden in Anbetracht der noch bestehenden Ausgleichsrücklage auch für den überschaubaren Zeitraum der mittelfristigen Finanzpla10
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
nung nicht die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung prognostiziert.
Wie in den Vorjahren wurde auch mit Einbringung des Haushalts 2015 deutlich gemacht, dass neben konstanten Sparbemühungen, einer stetigen Aufgabenkritik und
einer Forcierung interkommunaler Zusammenarbeit in Bereichen, in denen eine solche
sinnvoll und möglich ist, einem effektiven und kontinuierlichen Immobilienmanagement
in der Zukunft entscheidende Bedeutung für die Konsolidierung des Haushalt der Gemeinde zukomme.
Laut Finanzplan 2015 sollte - wie bereits in den beiden Vorjahren - kein Bestand mehr
an eigenen Finanzmitteln zur Verfügung stehen und zum Jahresschluss bzw. über den
Jahreswechsel hinaus die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites erforderlich sein.
Vor dem Hintergrund des im weiteren Bericht näher bezeichneten tatsächlichen Jahresverlaufs und des bereits aus dem Vorjahr mitgeführten, d. h. nicht getilgten
Kassenkredites von 3 Mio. EUR lag der Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung zum 31.12.2015 bei 3,65 Mio. EUR.
Zur Sicherung der notwendigen Liquidität wurde in der Haushaltssatzung ein entsprechender Kreditrahmen von 5,0 Mio. EUR festgesetzt, der in der zuvor beschrieben Höhe
in Anspruch genommen wurde.
Aus der Haushaltssatzung 2014 bestand zudem noch eine nicht in Anspruch genommene Investitionskreditermachtigung in Höhe von 860 TEUR, die bis 31.12.2015 genutzt
wurde, so dass in 2015 keine neue Investitionskreditermächtigung eingeräumt wurde.
Über diesen erwähnten Kreditrahmen aus 2014 wurden insgesamt drei Förderdarlehen
für Investitionsmaßnahmen aus den Bereichen Masterplan Sport und Gesundheit
(Sportplätze Nettersheim und Zingsheim und Turn- und Schwimmhalle Nettersheim),
dem Masterplan Nettersheim (Entwässerungsrinne Nettersheim) und zur Finanzierung
weiterer Asylunterkünfte aufgenommen.
Im Haushalt 2015 wurden Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 2,54 Mio. EUR bei
erwarteten höchstmöglichen Zuschüssen in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR und einer zusätzlichen Allgemeinen Investitionspauschale von rd. 706 TEUR geplant.
Hinzu kamen Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
NRW aus dem Vorjahr in Höhe von 1.896.987,65 EUR.
Tatsächlich wurden im Jahr 2015 Investitionsauszahlungen in Höhe von rd.
2,2 Mio. EUR, denen Investitionseinzahlungen von rd. 2,9 Mio. EUR gegenüberstanden,
getätigt. Auf die Ausführungen im späteren Berichtsverlauf wird verwiesen.
Zur detaillierteren Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015 wird auf die nachfolgenden Analysen zur Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie den Abschnitt
Chancen und Risiken verwiesen.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2015 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme von EUR 118.852.511,39 aus. Dabei beläuft sich die Allgemeine Rücklage, das
Eigenkapital im engeren Sinne, auf EUR 70.746.792,32.
Aggregiert stellen sich die Bilanzwerte wie folgt dar:
AKTIVA
1. Anlagevermögen
(immateriell und mate‐
riell)
PASSIVA
31.12.2015
100.546.131,93
14.252.920,16
3.925.356,42
128.102,88
14.252.905,28
3.221.333,85
81.594,54
118.852.511,39
116.803.076,83
2. Finanzanlagen
3. Umlaufvermögen
4. Aktive Rechnungs‐
abgrenzung
Summe
31.12.2014
99.247.243,16 1. Eigenkapital
31.12.2015
72.133.755,60
31.12.2014
72.150.529,74
davon
Allgemeine Rückla‐
ge
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/‐
fehlbetrag
2. Sonderposten
3. Rückstellungen
4. Verbindlichkei‐
ten
5. Passive Rech‐
nungsabgrenzung
70.746.792,32
70.707.825,41
1.442.704,33
‐55.741,05
1.942.037,85
‐‐499.333,52
22.297.803,28
6.720.954,97
16.856.252,42
21.343.346,13
7.343.839,81
15.066.989,27
843.745,11
898.371,88
118.852.511,39
116.803.076,83
Aktiva
Vermögensstruktur
Die Vermögensstruktur hat sich im Haushaltsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr nicht
wesentlich verändert.
Das immaterielle und materielle Sachanlagevermögen bildet mit rd. 84,60 % (Vorjahr: 84,97 %) betraglich den größten Posten der Bilanz. Zum Anlagevermögen zählen
Vermögensgegenstände, die nicht nur vorübergehend gehalten werden, sondern dazu
bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen.
Ein hoher Wert beim Anlagevermögen ist Indiz für langfristig gebundenes Kapital.
Innerhalb des Anlagevermögens stellt das Sachanlagevermögen den mit Abstand
größten Vermögenswert des gesamten Anlagevermögens dar.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme kann mit rd. 3,9 Mio. EUR
oder 3,3 % (Vorjahr: 2,8%) als eher geringfügig bezeichnet werden. Die Erhöhung um
rd. TEUR 704 resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der liquiden Mittel durch die
entsprechende Aufstockung der Kassenkredite, was sich allerdings auf Seite der Verbindlichkeiten ebenfalls niederschlägt.
Passiva
Kapitalstruktur
Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde.
Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht regelmäßig hohe Zinsaufwendungen, die die
Ergebnisplanung / Ergebnisrechnung belasten.
Das Eigenkapital der Gemeinde Nettersheim von rd. 72,1 Mio. EUR setzt sich zusammen aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis.
Die Höhe der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz belief sich nach Korrektur auf
3.275.913,790 EUR. Die Jahresfehlbeträge 2009, 2010 und 2013 konnten bilanziell
über diese Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die Jahresüberschüsse 2011 und 2012
wurden dieser Rücklage wiederum zum Ausgleich von Fehlbeträgen in künftigen Jahren
zugeführt, so dass zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 noch Deckungsmittel aus der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.942.037,85 EUR zur Verfügung standen. Der Jahresverlust 2014 konnte über diesen Bestand der Ausgleichsrücklage in voller Höhe gedeckt
werden, so dass die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2015 bei 1.442.704,33 EUR
liegt.
Wenngleich bei einer unveränderten strukturellen Unterfinanzierung die Haushaltslage
der Gemeinde zunehmend kritischer wird und auch für die Folgejahre durchgehend mit
Fehlbeträgen gerechnet werden muss, so wird derzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht von einem vollständigen Aufzehren der noch bestehenden Ausgleichsrücklage ausgegangen.
Somit müssen für diesen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht die
haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes befürchtet
werden.
Die Sonderposten umfassen mit insgesamt ca. 22,3 Mio. EUR einen Anteil an der Bilanzsumme von rd. 18,8 % (Vorjahr: 18,3 %), und verteilen sich mit rd. 16,0 Mio. EUR
auf die Sonderposten für Zuwendungen, rd. 3,6 Mio. EUR auf Sonderposten für Beiträge und rd. 2,7 Mio. EUR auf die sonstigen Sonderposten.
Die gebildeten Rückstellungen haben sich insbesondere durch die Inanspruchnahme
und Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen (Reduzierung um rd. TEUR 593) und
die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung (Reduzierung um rd. TEUR 32) um
insgesamt rd. TEUR 623 reduziert.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Die Entwicklung der Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015 (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich in Anbetracht der
oben bereits beschriebenen Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von
TEUR 3.650 und des Abschlusses neuer Förderdarlehen in Höhe von TEUR 860.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich zum Vorjahr vor allem im Bereich der noch
nicht verwendeten Investitionszuschüsse (erhaltene Anzahlungen) und Pauschalen verändert, und zwar im Gesamten um rd. TEUR 948 erhöht.
Unter der Bilanzposition Passive Rechnungsabgrenzung sind Einnahmen vor dem
Stichtag der Schlussbilanz passiviert, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Dies sind überwiegend die über die Laufzeit abzugrenzenden
Zahlungen für die Grabnutzungsrechte.
Bilanzkennzahlen
Für vergleichende Betrachtungen auch im interkommunalen Austausch wurden anhand
des NKF- Kennzahlensets nachfolgende Kennzahlen ermittelt:
Vermögenslage:
Anlagenintensität
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Die Anlagenintensität gibt Hinweise
auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität einer Kommune.
Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge.
Anlagenintensität
=
Anlagevermögen
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Quote der Gemeinde Nettersheim beträgt 84,60 %.
Im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres hat sich die Quote um rd. 0,37 %-Punkte
verringert.
14
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Infrastrukturquote
Die Infrastrukturquote beleuchtet als Verfeinerung der Kennzahl "Anlagenintensität"
das bei der Gemeinde vorhandene Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden
ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nur schwer veräußerbar ist, kann die
Quote nur langfristig beeinflusst werden.
Infrastrukturquote =
Infrastrukturvermögen
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Nettersheim liegt bei 29,84 %.
Die Quote hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um rd. 0,45%-Punkte
reduziert.
Finanzlage:
Eigenkapitalquote I
Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der
Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein
wichtiger Bonitätsindikator sein. Je höher die Eigenkapitalquote, desto unabhängiger ist
die Kommune von externen Kapitalgebern.
Eigenkapitalquote I =
Eigenkapital
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Nettersheim beträgt 60,69 %. Sie hat sich im
Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 1,08 %-Punkte verändert.
Eigenkapitalquote II
Die Eigenkapitalquote II misst den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die
Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in
der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen" Sonderposten erweitert. Bei den Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie den
"Sonstigen Sonderposten" handelt es sich um Beträge, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen
und nicht zu verzinsen sind.
15
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Eigenkapitalquote II =
Eigenkapital + SOPO
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote II der Gemeinde Nettersheim beträgt 79,45 %.
Zum Schlussbilanzstichtag des Vorjahres lag die Eigenkapitalquote II bei 80,04 %.
Fremdkapitalquote
Die Fremdkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen bilden zusammen das "Fremdkapital"
zur Ermittlung der Fremdkapitalquote.
Fremdkapitalquote II =
Fremdkapital
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Die Fremdkapitalquote der Gemeinde Nettersheim beträgt 19,88 %.
Sie lag in der Schlussbilanz des Vorjahres bei 19,19 %.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
=
Kurzfristige Verbindlichkeiten
X 100 =
x %
Bilanzsumme
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
entnehmen.
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote der Gemeinde beträgt 9,36 %.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Analyse der Ertragslage
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung:
Die Steuern und Erträge fielen mit einem Gesamtergebnis von TEUR 6.859 in 2015
rd. TEUR 814 besser aus als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. Dies basiert
allein in Höhe von rd. TEUR 727 im Bereich der Gewerbesteuern aufgrund entsprechender rückwirkender Erhöhung von Gewerbesteuermessbeträgen in zahlreichen Fällen und höherer Vorauszahlungsbescheide. In Anbetracht der eingangs im Bericht beschriebenen guten konjunkturellen Lage Deutschlands erhielt die Gemeinde zusätzlich
einen rd. TEUR 65 höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ggü. dem ursprünglichen Planansatz.
Bei der Grundsteuer B mit insgesamt rd. TEUR 1.015 lag der Ertrag rd. TEUR 16 über
dem Planansatz. Dies rührte aus vermehrten Wert- bzw. Artfortschreibungen, die den
kalkulierten Mehrertrag aus der Hebesatzerhöhung noch zusätzlich verbesserten.
Bei der Gewerbesteuer wirkten sich rückwirkende Erhöhungen von Gewerbesteuermessbeträgen bei gleichzeitiger Anpassung der Vorausleistungsbescheide für das aktuelle Veranlagungsjahr positiv aus. Nachdem im Vorjahr Gewerbesteuererträge in Höhe
von 1.186.128,08 EUR verzeichnet werden konnten, lag der Gewerbesteuerertrag in
2015 bei 2.148.318,66 EUR, was einen Anteil von 13,22 % (Vorjahr 8,07 %) aller ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachte.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.030.099,43 EUR lag entsprechend
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit rd. 65 TEUR oberhalb der Erwartungen.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 223.984,93 EUR bewegte sich im Rahmen des Planansatzes und beinhaltete den entsprechenden auf die Gemeinde entfallenden Anteil aus der Entlastungsmilliarde des Bundes. Die Kompensationsleistungen
fielen mit 303.626,99 EUR in Gänze rd. TEUR 3 höher als erwartet aus.
Die Vergnügungssteuer überstieg den Planansatz mit rd. TEUR 1,3, die Hundesteuer
fiel rd. 1,5 TEUR und die Zweitwohnungssteuer rd. TEUR 6 höher aus.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen umfassen im Wesentlichen mit
TEUR 1.060 die Schlüsselzuweisung des Landes und mit TEUR 429 die Erträge aus der
Auflösung der Sonderposten. Die Schlüsselzuweisung fiel gemäß den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 rd. TEUR 130 niedriger als im Vorjahr
aus. Im Rahmen der Aktivierung von Anlagevermögen im Zuge von Fördermaßnahmen
erzielte die Gemeinde ggü. dem Vorjahr rd. TEUR 44 höhere Auflösungen aus Sonderposten.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen mit TEUR 1.011 rd. TEUR 4
über dem Vorjahresergebnis. Hier werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
für Straßenbaubeiträge in Höhe von TEUR 102 ausgewiesen. Zudem werden hier die
Abfallgebühren mit TEUR 592, die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren mit
TEUR 130, die Friedhofsgebühren mit TEUR 23, das Essensgeld mit TEUR 74, die Be-
17
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
nutzungsgebühren mit TEUR 42 sowie die Standesamts- und Verwaltungsgebühren mit
TEUR 49 gebucht.
Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden die Erträge um rd.
TEUR 513 gegenüber dem Planansatz unterschritten.
Ursächlich hierfür waren hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgebliebene
Holzverkäufe und mit den Übernachtungszahlen korrespondierend unter den Ansätzen
bleibende Erträge in den Naturerlebniseinrichtungen. Gründe dieser in den letzten Jahren rückläufigen bzw. stagnierenden Erträge im Bereich des Jugendgästehauses ist der
zwischenzeitliche Wegfall des Alleinstellungsmerkmals im Bereich der Umweltbildung.
In den letzten Jahren haben sich in der Region andere Einrichtungen etabliert, die ein
ähnlich qualifiziertes Umweltprogrammangebot bereithalten, so dass die Konkurrenz
am Markt erheblich gewachsen ist. Hinzu kommen die zusätzlichen Auswirkungen des
demografischen Wandels, da in Anbetracht zurückgehender Kinderzahlen auch die
Klassenstärken zurückgegangen sind, womit ein entsprechender Rückgang an Übernachtungszahlen im vierstelligen Bereich verbunden war.
Hinzu kommt zudem, dass die angesetzten Erträge aus Groß- und Sonderveranstaltungen nicht wie geplant generiert werden konnten. Denen stehen allerdings auf Aufwandsseite auch geringere Kosten gegenüber.
Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Planansatz um
rd. TEUR 114 überschritten, deren Hauptgrund in der erhöhten Erstattung von Bund
und Land im Rahmen der Flüchtlingspauschale/-finanzierung lag. Hinzu kamen periodenfremde Erträge i. H. v. rd. TEUR 220, die größtenteils in Zusammenhang mit der
Abrechnung der Fördermaßnahme Eifel Vital für Vorjahre zusammenhingen. Bei den
Ausgleichsleistungen wurden allerdings von den geplanten TEUR 467 nur TEUR 200 für
ökologische und landschaftsästhetische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Windkraftkonzentrationszone“ erzielt.
Mit Einführung der Eingriffsregelung in das Landschaftsgesetz NRW 1981 wurden Standards und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Bewertung von Eingriff und Kompensation entwickelt. Biotopwertverfahren sind hierbei standardisierte Bewertungsverfahren
von Biotop- oder Nutzungstypen, vor allem zur Verwendung bei der Eingriffsregelung
nach Bundesnaturschutzgesetz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Verursacher eines Eingriffs weist mit einem solchen Verfahren der Naturschutzbehörde gegenüber nach, dass die von ihm geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur
Kompensation des Eingriffs ausreichend und angemessen sind. Zudem dienen Biotopwertverfahren dazu, im Verfahren selbst nicht realisierte und realisierbare Kompensationsmaßnahmen zu verschieben. Sie dienen dann zur Bestimmung angemessener
Maßnahmen im Rahmen eines Ökokontos. Im Biotopwertverfahren werden Wertpunkte,
sogenannte „Ökopunkte“ ermittelt. Hierbei wird zunächst die Summe der Ökopunkte im
Wirkraum des Eingriffs im aktuellen Zustand, d. h. vor Realisierung des Vorhabens und
dann die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft ebenfalls in Ökopunkte umgerechnet. Wird der Ausgleich nicht im Verfahren durchgeführt, kann mit demselben Verfahren der Gegenwert von Flächen und Maßnahmen aus einem Ökokonto
berechnet werden. Außerdem können überschüssige Kompensationsmaßnahmen auf
der Haben-Seite des Ökokontos gebucht werden und bei späteren Investitionen als
18
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Kompensationsmaßnahme „abgebucht“ werden. Das Ökokonto als Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene basiert auf den Rechtsgrundlagen der §§ 16 und 18 bis
21 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 200a des Baugesetzbuches.
In der Gemeinde Nettersheim stehen mehr als 80 Flächen dafür bereit, um z. B. Versiegelungsmaßnahmen andernorts zu kompensieren. Hierfür wären dann entsprechende Ausgleichzahlungen pro verwertetem Ökopunkt an die Gemeinde zu zahlen. Leider
kann ein solcher Ausgleich bisher nur in engem regionalen Zusammenhang (z.B. innerhalb des Kreisgebietes) stattfinden. Langjähriges Bestreben der Gemeinde Nettersheim
ist es, diesen regionalen Bezug auf die Ballungsräume durch entsprechende StadtLand-Partnerschaften auszudehnen und hierdurch z. B. auch Eingriffsmaßnahmen im
Köln-Bonner-Raum über Ökokonten in der Eifel zu kompensieren.
Die geplanten Erträge aus der Vermarktung des Ökokontos konnten auch in 2015 leider noch nicht erzielt werden. Wann die Bestrebungen der Gemeinde, im Zuge von
künftigen Stadt-Land-Partnerschaften entsprechende Ausgleichsleistungen als neue
Einnahmequelle zu generieren, von Erfolg gekrönt sein werden, ist derzeit weiterhin
offen.
Auch die bereits seit Jahren in der Verhandlung befindliche Entschädigungsleistung zur
Beachtung des speziellen Artenschutzes im Rahmen des geplanten Weiterbaus der
BAB A1 und die hiermit verbundene dauerhafte Entnahme von Waldaltbeständen aus
der Nutzung konnte im Haushaltsjahr 2015 noch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Bei Kostenerstattungen übrige Bereiche wurden mit Haushaltsplanerstellung Ausgleichszahlungen unter anderem im Bereich der Bauordnung eingeplant, die jedoch in
2015 nicht zustande kamen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von rd. TEUR 1.592 liegen rd. TEUR 248
über den Plansätzen. Dies rührt im Wesentlichen aus einer höheren Auflösung aus
Sonderposten und Instandhaltungsrückstellungen sowie aus der Anpassung der Pensions- und Beihilferückstellungen aufgrund des Todesfalls eines Ruhestandsbeamten her.
Im Zuge der Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Bahnhof Nettersheim wie auch
der Erarbeitung von integrierten Handlungskonzepten für die neue Förderkulisse wurden Eigenleistungen aktiviert und somit ertragswirksam verbucht. Diese werden
nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen über die Nutzungsdauer des
geschaffenen Anlagevermögens als Anschaffungs- und Herstellungskosten mit abgeschrieben.
Aufgrund der obigen Darlegungen fielen die ordentlichen Erträge insgesamt rd.
512 TEUR höher als geplant aus.
Die Personalaufwendungen überschreiten mit rd. TEUR 616 den geplanten Ansatz.
Diese Überschreitung begründet sich alleine bereits mit rd. TEUR 301 in einer reduzierten Verrechnung von Personalaufwendungen für Instandhaltungsaufwendungen.
Hinzu kommen höhere Zuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von insgesamt rd. TEUR 143. Die weiteren Mehraufwendungen entstanden überwiegend im Zusammenhang mit personellen Verstärkungen für die Betreuung und Versorgung der
Flüchtlinge.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Die Ursache für die Planunterschreitung der Versorgungsaufwendungen mit rd.
TEUR 29 liegt überwiegend in geringeren Beihilfeaufwendungen in 2015 für die Ruhestandsbeamten.
Die Ursache für die Plan-Ist Abweichung von -341 TEUR bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen liegt im Wesentlichen in Minderaufwendungen für den
Bereich der Naturerlebniseinrichtungen durch den oben beschriebenen Rückgang der
Inanspruchnahme der Einrichtungen. Zudem wurden aufgrund des milden Winters die
Aufwandsansätze für den Winterdienst erheblich unterschritten. Zudem konnten im
Zusammenhang mit den Instandhaltungsrückstellungen Gerätekosten in Ausfall gesetzt
werden.
Bei den Planansätzen der Abschreibungen resultieren die Abweichungen von rd.
51 TEUR im Wesentlichen aus einer noch nicht an die aktualisierten Ansätze des Anlagevermögens angepasste Planung und zusätzlichen Abschreibungsaufwand aufgrund
fertiggestellter Investitionsmaßnahmen sowie aus der Abschreibung auf Festwerte.
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf insgesamt
937 TEUR.
Der gegenüberstehende Abschreibungsaufwand lag bei TEUR 1.087.
Die Transferaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 6.105 beinhalten mit rd.
4.456 TEUR die Kreisumlage einschließlich der ÖPNV-Umlage, mit rd. 311 TEUR die
Gewerbesteuerumlage, mit rd. 172 TEUR die Umlagen an den Erftverband und die
KDVZ und mit 585 TEUR die Umlagevorauszahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, mit rd. TEUR 29 die Umlage für die Förderschule, die Krankenhausumlage mit rd. 89 TEUR und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i. H. v. rd. TEUR 346.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. TEUR 1.137 beinhalten
im Wesentlichen Aufwandsentschädigungen (TEUR 130), allgemeine Betriebs-, Büround Verwaltungskosten (TEUR 126), Fuhrparkkosten (TEUR 130), Grundbesitzabgaben,
Versicherungskosten und Schadensfälle (TEUR 213) und die Nebenkostenerstattung
(61 TEUR) für die Mitnutzung der an den Schulzweckverband ins wirtschaftliche Eigentum übertragenen Gebäude (Hauptschulgebäude und Turn- und Schwimmhallengebäude Nettersheim). Zudem sind dort die Miet- und Mietnebenkosten (78 TEUR) für Asylunterkünfte und für das Bürogebäude der Fa. Schmitz verbucht. Auch fallen hier die
Forstverbandsaufwendungen (59 TEUR) und Mitgliedsbeiträge (40 TEUR) zu Buche.
Desweiteren sind periodenfremde Aufwendungen (133 TEUR) entstanden, die im Wesentlichen aus der Erstattung der Gebäudeumlage an den Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von rd. TEUR 36, der
Spitzabrechnung für 2014 an die KDVZ mit rd. TEUR 6, der Abrechnung für die Energieberatungsstelle von rd. TEUR 14 und den Restzahlungen aus zahlreichen Betriebskostenabrechnungen für verschiedene Mietliegenschaften entstanden sind.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Das Ordentliche Ergebnis beträgt rd. TEUR 85, und liegt damit um TEUR 59 über
dem Ansatz bzw. rd. TEUR 446 besser als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 678 und
der erfolgsneutralen Verbuchung von bereits zurückgestellten Personal- und Geräteaufwendungen in Höhe von TEUR 143 und der Aktivierung von Eigenleistungen von
rd. 82 TEUR hätte sich ein Verlust aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
rd. TEUR -818 ergeben.
Die Finanzerträge der Gemeinde lagen mit rd. 31 TEUR rd. 4 TEUR über dem geplanten Ansatz. Dies resultiert überwiegend aus einer höheren Veranlagung von Nachzahlungszinsen im Zuge von Gewerbesteuernachveranlagungen für Vorjahre.
Die Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen mit TEUR 172 liegen um TEUR 3
über dem Planansatz und hingen unter anderem mit der Anteilsfinanzierung am Kunstrasenprojekt in Nettersheim zusammen.
Das als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bezeichnete Ergebnis stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Es zeigt sich, dass aufgrund der
oben dargelegten Ausführungen das Jahresergebnis 2015 mit einem Fehlbetrag von
55.741,05 EUR rund 60 TEUR besser als die Planungen lag. Dieser Fehlbetrag kann
über die noch bestehende Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Jedoch ist einschränkend zu berücksichtigen, dass das Ergebnis federführend aufgrund
von Einmaleffekten aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen bzw. der
erfolgsneutralen Verbuchung von Aufwendungen im Rahmen der Abwicklung von Instandhaltungsaufwendungen über die mit der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen und die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen der Investitionsmaßnahmen
zustande gekommen ist. Ohne Berücksichtigung dieser Einmaleffekte hätte sich – wie
oben beschrieben - ein erheblich höherer Jahresverlust ergeben.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
NKF-Kennzahlen:
Die kommunalen Haushalte sollen auf Basis der bestehenden rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Haushaltsbewirtschaftung erstellt werden.
Um den Kommunen die Einhaltung dieser Vorgaben zu erleichtern, ist in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der
Kommunen (GV) sowie der GPA NRW und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ein NKF-Kennzahlenset erstellt worden, welches die sachgerechte Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW anhand einheitlicher Kriterien ermöglichen soll.
Nachstehend erfolgt die Darstellung dieser NKF-Kennzahlen zur Beurteilung der Ertrags- und Aufwandslage der Gemeinde
Nettersheim im Vergleich der Jahre 2014 und 2015:
NKF-Kennzahl
2015
2014
1,06%
1,2%
41%
37,5%
9,7%
11,4%
32,0%
33,1%
Sach- und Dienstleis(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
tungsintensität
16,3%
17,4%
Transferaufwandsquote
37,8%
35,3%
Zinslastquote
(Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GeNetto-Steuerquote bzw.
wSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 bzw. alternativ bei Kreisen u. GemeindeverbänAllgem. Umlagenquote
den (Allgemeine Umlage / ordentliche Erträge) x 100
Zuwendungsquote
(Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100
Personalintensität
(Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
(Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Analyse der Finanzlage
Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung:
Die Gesamtfinanzrechnung zeigt eine Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von 1.309.083,30 EUR, so dass der Endbestand an liquiden Mitteln unter Berücksichtigung des veränderten Bestandes beim Jagdpachtsammelkonto als
fremder Finanzmittel bei 2.580.622,59 EUR lag. Hierin ist zu berücksichtigen, dass dieser Liquiditätsbestand die zum 31.12.2015 nicht getilgten Liquiditätskredite in Höhe
von insgesamt 3,65 Mio. EUR berücksichtigt. Die konkrete Liquiditätslücke der Gemeinde (nach Abzug des Jagdpachtsammelkontos mit einem Bestand zum 31.12. von
79.413,20 €) lag damit zum 31.12.2015 bei -1.148.790,61 € (Vorjahr:
-1.807.873,91 EUR).
Wesentliche Abweichungen werden zu den einzelnen Ergebnispositionen erläutert.
Bezüglich der Einzahlungen für Steuern und ähnliche Abgaben wird auf die obigen
Erläuterungen zu den entsprechenden Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Die
betragsmäßigen Abweichungen hängen mit nicht ertragswirksamem und jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen.
Die Plan-Ist-Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe
von rd. 12 TEUR hängt mit jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen.
Die Abweichung bei den sonstigen Transfereinzahlungen in Höhe von TEUR 299
hängt neben jahresübergreifenden Zahlungen überwiegend mit der separaten Ausweisung des Zahlungsflusses zwischen Kreis und Gemeinde hinsichtlich der delegierten
Aufgaben im Bereich Soziales, die entsprechend den neuen Vorgaben des Kreises in
der Finanzrechnung zum 01.01.2015 umgestellt werden musste, zusammen.
Die Differenz zwischen den Plan-Ist-Ansätzen in Höhe von rd. -204 TEUR bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten beruht im Wesentlichen auf der noch nicht
erfolgten Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahme an der Turnhalle in Marmagen.
Hinsichtlich der Ursache für die Differenz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von -447 TEUR wird auf die Erläuterungen zum korrespondierenden
Ansatz bei den Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Hinzu kommen Differenzen
aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr.
Die Plan-Ist-Abweichung bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit
TEUR 406 rührt vorrangig aus jahresübergreifendem Zahlungsverkehr aus Personalund Sachkostenabrechnungen fürs Vorjahr.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Bezüglich der sonstigen Einzahlungen wird auf die obigen Ausführungen zu den entsprechenden Erträgen in der Ergebnisrechnung verwiesen. Abweichungen ggü. der Ergebnisrechnung ergeben sich überwiegend aus dem Ausweis der Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in der Finanzrechnung unter dem Zahlungsverkehr für Investitionstätigkeit.
Die Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen bewegen sich insgesamt im Rahmen
des Ansatzes.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine höhere Einzahlung aus
laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd.
TEUR 701.
Bezüglich der Personalauszahlungen wird auf die entsprechenden Ausführungen zur
Analyse der Aufwandslage verwiesen.
Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 3.024 TEUR und liegen somit rd. TEUR 252 unter dem Planansatz. Ursache für die Unterschreitung ist im
Wesentlichen der Umstand, dass für Instandhaltungen wesentlich weniger Auszahlungen erfolgten und zudem zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung auch die Personalauszahlungen für die im Rahmen der Instandhaltungen eingesetzten Bediensteten des gemeindlichen Bauhofs mit eingeplant wurden. Die Personalauszahlungen werden jedoch
tatsächlich über die entsprechenden Personalkostenauszahlungskonten erfasst.
Im Übrigen wird auf die weiteren Ausführungen zu den entsprechenden Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung verwiesen. Weitere Abweichungen gegenüber den Aufwandskonten ergeben sich aufgrund des jahresübergreifenden Zahlungsverkehrs.
Die Überschreitung des Planansatzes bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen von rd. TEUR 139 hängt überwiegend mit periodenfremden Auszahlungen zusammen.
Die Differenz bei den Transferauszahlungen resultiert vorrangig aus den erhöhten
Leistungszahlungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes wie auch an denen
den Planansatz erheblich übersteigenden Auszahlungen der Abwassergebühren für den
Eigenbetrieb Abwasser.
Bei den sonstigen Transferzahlungen handelt es sich im Wesentlichen um entstandene
Transferleistungen für Eigenbetriebe und Vereine. Der Überhang an Einzahlungen bei
diesem Transferkonto resultiert im Wesentlichen aus weiteren Abrechnungen von Fördermaßnahmen, die über den Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V.
abgewickelt wurden, und für die die Zuschüsse teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Fördergeber ausgezahlt wurden und hiernach noch mit der Gemeinde
abgerechnet wurden, so dass im Jahr 2015 ein positiver Saldo in Höhe von rd.
104 TEUR entstanden ist.
24
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Bezüglich des Inhalts und der Zusammensetzung der Position sonstige Auszahlungen wird auf die Erläuterungen zu der korrespondierenden Aufwandsposition der Ergebnisrechnung verwiesen.
Die oben dargelegten Ausführungen spiegeln sich in Mehrauszahlungen im Bereich der
laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. TEUR 766
wieder.
Es zeigt sich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erheblich
unterhalb der Auszahlungen liegen, so dass sich ein Negativsaldo i. H. v. rd. TEUR -687
ergibt. Hierdurch wird die Liquidität der Gemeinde zunehmend geschwächt und stellt
sich als zunehmend kritisch dar, was auch die Fortdauer der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten im gesamten Jahresverlauf zeigt.
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
Im Haushaltsjahr 2015 konnten zwar diverse geplante Investitionsvorhaben nicht realisiert werden, jedoch wurden insgesamt TEUR 2.904 an Investitionseinzahlungen und
insgesamt TEUR 2.181 an Investitionsauszahlungen verzeichnet.
In Anbetracht der tatsächlich begonnenen bzw. durchgeführten Investitionsvorhaben
konnten einschließlich der Pauschalförderungen in Form der Allgemeinen Investitionspauschale, der Schul- und Bildungspauschale, der Sportpauschale und Feuerschutzpauschale Gesamtfördermittel in Höhe von TEUR 2.618 und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von TEUR 282 verzeichnet werden.
Es entstand ein Saldo aus der Investitionstätigkeit von TEUR 723, was unter Berücksichtigung des Negativsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zu einem Finanzmittelüberschuss von rd. TEUR 37 führte.
Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. TEUR 1.273 umfasst
überwiegend die Aufnahme der Liquiditäts- und Förderdarlehen der Gemeinde sowie
die Tilgungsleistungen der Kommunalen Darlehen.
Entgegen dem Vorjahr wurden mit dem Jahresabschluss 2015 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgenommen.
Gesamtbeurteilung zur Lage der Gemeinde
Die Lage der Gemeinde kann im Haushaltsjahr 2015 weiterhin als schwierig bezeichnet
werden, da der Haushaltsausgleich nur fiktiv über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und zudem der noch vergleichsweise geringe Fehlbetrag hauptsächlich
über Rückstellungsauflösungen und Aktivierung von Eigenleistungen erreicht werden
konnte. Die Liquiditätsentwicklung der Gemeinde bereitet zunehmend Sorgen. Im Ergebnis konnte der negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nur durch die
Aufnahme von Liquiditätskrediten aufgefangen werden.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde Nettersheim/Prognosebericht
Chancen und allgemeine Maßnahmen
Die Gemeinde Nettersheim hat sich – wie überhaupt der ländliche Raum - zunehmend
seiner Kernkompetenzen besonnen und begonnen, diese konsequent für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung auszubauen. Die Stärke der Eifel sind vor allem die hervorragenden räumlichen Potenziale der einzigartigen Mittelgebirgslandschaft. Hierdurch
nimmt der Tourismus inzwischen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region
ein. Die Gemeinde Nettersheim hat diese Chance, die sich hieraus bietet, erkannt und
mit ihren Einrichtungen wie dem Naturzentrum, dem Jugendgästehaus und dem Holzkompetenzzentrum eine Initialwirkung für die örtliche Infrastruktur und das hiesige
Gewerbe erreicht. Es konnten hierdurch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber auch zur Ansiedlung von Unterkunftsbetrieben, von Einzelhandelsgeschäften und Kleingewerbebetrieben geschaffen werden.
Daneben konnten die positiven Entwicklungsmöglichkeiten der Forst- und Holzwirtschaft durch den Aufbau eines regionalen Netzwerks genutzt werden, um die Potenziale, die sich in diesem Bereich für die gesamte Region bieten, weiter zu entwickeln und
zusätzliche Einkommens- wie Beschäftigungsmöglichkeiten für die Region aufzutun.
Dabei geht es neben der stofflichen Nutzung vor allem auch um die energetische Nutzung von Holz und anderen regenerativen Energiequellen. Diese werden über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim einer wachsenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeindlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt.
Frühzeitig wurde auch der Wert der naturräumlichen und historischen Besonderheiten
erkannt. Ihrem Erhalt und insbesondere der Vermittlung dieser Schätze an eine breite
Öffentlichkeit wird seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit dem im
Jahr 2014 neu eröffneten Archäologischen Landschaftspark und der Beteiligung am „Erlebnisraum Römerstraße“ hat die Gemeinde Nettersheim hier eine weitere touristische
Belebung geschaffen. Damit einher geht die kontinuierliche Entwicklung eines naturnahen und erlebnisorientierten Tourismus sowie der Ausbau von Bildungseinrichtungen
mit dem Naturzentrum Eifel als Herzstück.
Gerade in den letzten Jahren wurde ergänzend das Angebot im Bereich Kultur ausgebaut. Naturzentrum, Bildungswerk, Literaturhaus, Kulturbahnhof, Familienzentrum bilden hier die wesentlichen Bausteine.
Die Stabilisierung und die weiterhin angestrebte Steigerung der Besucherzahlen im Naturzentrum und Archäologischen Landschaftspark lassen auch für die Zukunft eine konstante Entwicklung erhoffen.
Trotzdem ist eine ständige Eigenkontrolle im Bereich Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität von besonderer Bedeutung. Gemeinsam mit allen beteiligten Mitarbeitern werden hier Lösungen erarbeitet und angestrebt. Ebenso muss eine Inwertsetzung des Archäologischen Landschaftsparks forciert werden, d. h. weitere buchbare Angebote
müssen entwickelt und vermarktet werden.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Dauerhaft müssen Teilbereiche, deren Aufwand- bzw. Ertragslage nicht zufriedenstellend sind, analysiert und wenn möglich über den Förderverein Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. oder ehrenamtlich Tätige abgewickelt werden. Ebenso sind alle
Mitarbeiter aufgerufen, neue Einnahmequellen mit zu erschließen und Ideen, die am
Kundenwunsch orientiert sind, zu entwickeln.
Vorrangiges Ziel ist es, die haushaltswirtschaftliche Situation stabil auszurichten und
hierdurch eine nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Einrichtungen zu erreichen.
Die Gemeinde Nettersheim zeichnet sich zudem durch ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement aus. Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Gemeindeverwaltung
durch Eigenleistungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
Ferner kann die Gemeinde Nettersheim in Relation zu Kommunen vergleichbarer Größenordnung ein überaus aktives Vereinsleben vorweisen. Die Eigeninitiative und vielfältigen Aktivitäten der Vereine tragen zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts
bei und verhindern zusätzliche Mehrbelastungen der Privathaushalte. Hierdurch werden
die Konsequenzen des demografischen Wandels und die Auswirkungen der sogenannten „Landflucht“ der letzten Jahre etwas abgemildert.
Den zunehmenden Auswirkungen des demografischen Wandels stellt sich die Gemeinde
Nettersheim sehr offensiv. Bereits erkennbarem bzw. zu erwartendem strukturellen
Leerstand wird mit einem optimierten Leerstandsmanagement begegnet. So werden
die Probleme und Ursachen für den Leerstand analysiert, in einem weiteren Schritt der
Handlungsbedarf zur Verbesserung der Leerstandsproblematik eruiert und gemeinsam
mit den Akteuren vor Ort über neue Nutzungskonzepte und –ideen nachgedacht. Ein
erfolgreiches Leerstandsmanagement wirkt sich hierbei auf die positive Wahrnehmung
und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde aus. Zahlreiche diesbezügliche auch geförderte Maßnahmen wurden über den sogenannten Masterplan Nettersheim durchgeführt.
Zudem begegnet die Gemeinde den wachsenden Auswirkungen des demografischen
Wandels mit einer Stärkung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und zukunftsorientierten Maßnahmen und Angeboten für Senioren.
Die Gemeinde Nettersheim stellt mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn
A 1 und ihre in den letzten Jahren noch optimierte Bahnanbindung für die Bevölkerung
des Köln-Bonner-Raumes wie auch der Aachener Region einen attraktiven Wohnstandort dar.
Durch eine permanente Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanungen und des
permanenten Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen erfährt die Gemeinde Nettersheim gerade auch durch junge Familien einen guten Zuspruch. Diese Familienfreundlichkeit, die sich auch durch die Bezuschussung im Bereich
der Kindergartenbeförderung, der Mittagsmahlzeiten und des Kindergartenbeitrags der
Eltern bei Inanspruchnahme des höchsten Betreuungsumfangs zeigt, gilt es – soweit
die Haushaltslage dies weiterhin zulässt – auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten.
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Für den Schulbereich befindet sich die Gemeinde Nettersheim darüber hinaus in einem
regionalen Verbund, der sich mit der diesbezüglichen Entwicklungsplanung regional
und damit gemeindeübergreifend auseinandersetzt, um hier frühzeitig Alternativen bezüglich rückläufiger Schülerzahlen zu entwickeln und den Schulstandort Nettersheim
für die Zukunft im interkommunalem Verbund durch alternative Schulformen zu sichern. Mit den intensiven Bemühungen zur Einrichtung einer Gesamtschule mit der
Gemeinde Blankenheim im Sinne eines alternativen, zukunfts- und bedarfsorientierten
Schulangebotes im Südkreis konnte schließlich im Jahr 2012 mit der Genehmigung einer solchen Schule bei Auslaufen der Hauptschule ein entsprechender Erfolg verzeichnet werden und dadurch auch im Bereich der schulischen Bildung die Region zukunftssicher gestaltet werden.
In Anbetracht rückläufiger Geburten- und damit auch Grundschülerzahlen hat die Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2013/14 zur Sicherung beider Grundschulstandorte
die Bildung eines Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim mit den Standorten
Marmagen und Zingsheim beschlossen.
Wie oben bereits beschrieben sind in den letzten Jahren große Anstrengungen von Seiten der Gemeinde Nettersheim, vor allem auch mit der Nachbargemeinde Blankenheim,
unternommen worden, um Synergieeffekte zu erzielen und sich als Standorte für Tourismus und Bildung zu positionieren.
Ebenso wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen in den Gebäudebestand der
kommunalen Einrichtungen vorgenommen.
Das große Infrastrukturprojekt Eifel-Bahnhof Nettersheim wurde in 2015 weitestgehend fertiggestellt.
Zudem beteiligt sich die Gemeinde an in die Gesamtstrategie passenden Verbundprojekten wie z. B. Eifel-Vital, dem interkommunalen Klimaschutzmanagement und LitEifel.
Zudem hat Nettersheim in weitere kommunale Infrastrukturmaßnahmen investiert
- z. T. unter erheblicher Beteiligung der Vereine -, und zwar von der Stärkung der
Sport- und Freizeiteinrichtungen – zu nennen ist hier vor allem für 2015 das Kunstrasenprojekt in Nettersheim – bis hin zur Ertüchtigung von Wasser- und Nahwärmenetzen in den drei zentralen Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim.
Auch der Breitbandausbau wurde unter immenser Beteiligung der Bevölkerung in den
letzten Jahren erfolgreich forciert.
Die Eifelgemeinde Nettersheim sah sich wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in
der Region mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert. Unter anderem sind es Abwanderung und Alterung der Bevölkerung, die es zunehmend erschweren, die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten bzw. Anpassungen erforderlich machen. Ein fortschreitender Funktions- und Attraktivitätsverlust der zentralen Ortslagen als Versorgungs-,
Arbeits-, Kultur- und Bildungsstandorte droht, der im schlimmsten Fall zu einer weiteren Verstärkung der Abwanderung führen könnte. Mit der Absicht, diesen Negativtrend
zu durchbrechen und sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen sowie Kräfte
zu bündeln, haben die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, ein interkommunales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Im Rahmen interkommunaler Zukunftskonferenzen wurde ein interkommunales Leitbild mit differenzierten Zielsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt. Diese gemeinsam getragenen Ziel-
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Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
setzungen gilt es nunmehr auf lokaler Ebene umzusetzen. Hierbei rücken – auch vor
dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung – die bestehenden Siedlungsschwerpunkte in den Fokus der Betrachtungen, die für das jeweilige Gemeindegebiet zentrale Funktionen wahrnehmen. Deshalb wurden bei der Erarbeitung
des integrierten interkommunalen Entwicklungskonzeptes die Zentralorte Blankenheim
(Gemeinde Blankenheim) und die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim (jeweils
Gemeinde Nettersheim) als relevante Vertiefungsbereiche identifiziert. In diesen Ortsteilen, die im Gesamtgefüge beider Kommunen wichtige wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Zentren darstellen, ist die Funktionsfähigkeit angesichts der genannten Herausforderungen gefährdet, so dass vor allem dort Maßnahmen ergriffen werden sollen,
die die Daseinsvorsorge nachhaltig sichern und stärken. Auf der Grundlage des im Jahr
2015 entwickelten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim
sollen nunmehr in den Jahren 2016 bis 2023 umfangreiche Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der neuen Förderkulisse der Städtebauförderung
unter Aufbringung des jeweiligen kommunalen Finanzierungsanteils kontinuierlich umgesetzt werden.
Risiken und künftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim
Die Gemeinde Nettersheim erreicht bei den Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr das
hohe Niveau der letzten kameralen Jahre, in denen sie auf sehr hohe Gewerbesteuererträge vor allem aus Nachveranlagungen für Vorjahre in einem konkreten Gewerbesteuerfall zurückgreifen konnte. In der Gemeinde werden 52 % der derzeit 285 gewerbesteuerpflichtigen Betriebe nach Abzug entsprechender Freibeträge zur Gewerbesteuer
veranlagt, wobei allein vier Betriebe rd. 39 % der Gesamtgewerbesteuererträge aufbringen.
Die Gewerbesteuer ist nach wie vor wichtiger Bestandteil der Gemeindefinanzierung. Je
nach gesamtwirtschaftlicher Entwicklung unterliegt sie jedoch starken Schwankungen
und ist deshalb nur schwer planbar.
Hinzu kommt die Belastung durch die hohen Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im sozialen Bereich, die überwiegend über die Umlageverbände (Kreisumlage
und Landschaftsumlage) der Gemeinde belastet werden und deren Entwicklung von der
Gemeinde nicht beeinflusst bzw. gesteuert werden kann.
Die Entwicklungen im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
und die in 2015 krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Geflüchteter führt
auf kommunaler Ebene durch die finanziellen wie auch räumlich begrenzten Ressourcen
zu erheblichen finanziellen wie organisatorischen Herausforderungen. Während die Zahl
der Asylbewerber in der Gemeinde Nettersheim im Jahr 2014 noch unter 30 Personen
lag, stieg die Anzahl bis Ende 2015 auf insgesamt 159 Asylbewerber. Die Landeserstattungen für Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurden in 2015 wie auch
aktuell in dem sogenannten Übergangsjahr der Umstellung der Pauschalierung nicht
den realen finanziellen Herausforderungen der Kommunen gerecht. Ein Großteil der
Ausgaben verbleibt derzeit zu Lasten der Kommunen, da die Verteilung der Mittel nach
wie vor pauschal nach einem gesetzlichen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche und
nicht anhand der tatsächlichen Anzahl an Flüchtlingen vor Ort in den Kommunen ver-
29
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
teilt wird. Auch die Anrechnung von Landeseinrichtungen im Rahmen der Verteilung
der Flüchtlingspauschale erfolgt zu Lasten der Kommunen, anstelle die finanziellen Anreize für Landesaufnahmeeinrichtungen separat über den Landeshaushalt zu schaffen.
Hierdurch liegt aktuell nach wie vor eine Ungleichbehandlung bei der Mittelverteilung
vor.
Der Städte- und Gemeindebund NRW legt seit Jahren in seinen Stellungnahmen zu den
Gemeindefinanzierungsgesetzen richtigerweise dar, dass die kommunale Unterfinanzierung das Hauptproblem der Kommunen ist. Als zentrale Ursache hierfür lässt sich die
Absenkung des Verbundsatzes seit Anfang der achtziger Jahre ausmachen, da die hierdurch in den GFG 1982 bis 2015 den Kommunen vorenthaltene Finanzausgleichsmasse
vollständig dem Volumen der kommunalen Gesamtverschuldung in NordrheinWestfalen entspricht. Deshalb stellen zwischenzeitlich viele Kommunen wie auch der
Städte- und Gemeindebund NRW die Forderung, den Verbundsatz mittelfristig wieder auf
das bis Anfang der achtziger Jahre bestehende Niveau von 28,5 v.H. anzuheben. Der
derzeitige Verbundsatz von nur noch nominell 23 v. H. entzieht den Kommunen derzeit
jährlich etwa 2,3 Mrd. Euro.
Zudem hat sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu der des GFG
2000 einseitig zugunsten kreisfreier Städte verschoben, die inzwischen je Einwohner
70 Prozent mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten als der kreisangehörige Raum.
Die wesentlichen Positionen im Haushalt der Gemeinde Nettersheim sind auf Ertragsseite
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
die Gewerbesteuer sowie
die Schlüsselzuweisungen des Landes und
auf Aufwandsseite
die Kreisumlage.
Diese stehen alle in deutlicher Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung unseres Landes und sind damit nicht autark zu beeinflussen.
Eine stabile Ertragssituation bei den kommunalen Steuererträgen ist wichtige Voraussetzung für eine langfristig geordnete Haushaltswirtschaft.
Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit weitestgehend stabil sind
die Erträge aus den Grundsteuern A und B.
Die Grundsteuer A weist das geringste Aufkommen bei den Realsteuern aus.
Die Grundsteuer B erweist sich als stabiler Ertragsfaktor, die anders als die Gewerbesteuer keinen starken Schwankungen unterliegt.
Mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2015 wurde zwecks Haushaltskonsolidierung
eine moderate Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgenommen. So wurden die Realsteuerhebesätze für die Grundsteurer A von 295 v. H. auf 325 v. H., für die Grundsteurer B von 413 v. H. auf 433 v. H. und der Gewerbesteuer von 413 v. H. auf 433 v. H.
angehoben. Im Zuge der 4. Sitzung der Haushaltskommission des Rates vom
25.11.2015 wurde zudem in Anbetracht der negativen Selbstfinanzierungskraft der
Gemeinde und der damit einhergehenden kritischen Liquiditätslage der Gemeinde eine
weitere Anhebung um jeweils 17 Prozentpunkte für die Hebesätze für Grundsteuer A
und Grundsteuer B empfohlen und dieser Empfehlung entsprechend in der Gemeinde30
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
ratssitzung als Hebesatzänderung beschlossen, so dass sich seit 01.01.2016 der Hebesatz für Grundsteuer A auf 342 v. H. und für Grundsteuer B auf 450 v. H. beläuft. Der
Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert bei 433 v. H..
Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) stellen
einen wichtigen Baustein der Gemeindefinanzierung dar, sind jedoch nicht unmittelbar
über Hebesätze durch die Kommune beeinflussbar.
Der Hauptaufwandsposten des gemeindlichen Haushalts ist die Kreisumlage, die sich
hinsichtlich der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtsumlage und der ÖPNVUmlage in 2015 zum Vorjahr unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen für die
Gemeinde Nettersheim um rd. TEUR 322 erhöht hat.
Für 2016 wird – wenngleich das Genehmigungsverfahren zur Kreishaushaltssatzung
derzeit noch nicht abgeschlossen ist – von einer ähnlichen Belastung ausgegangen.
Bewertung der Haushaltssituation und Reaktionen auf bestehende Risiken
Der Haushalt 2015 war der 7. Haushalt nach den Vorschriften für das Neue Kommunale
Finanzmanagement.
Die Gemeinde Nettersheim hat in Anbetracht der hohen Steuerkraftmesszahl in 2009
keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Seit 2010 ist das Recht auf Schlüsselzuweisungen wegen der gesunkenen Eigensteuerkraft wieder aufgelebt. Die Schlüsselzuweisung,
die in 2015 rd. TEUR 138 unter der des Vorjahres lag, erreicht jedoch durch die geänderten Kriterien des Länderfinanzausgleichs bei weitem nicht mehr das Niveau der letzten kameralen Haushaltsjahre.
Um die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zu stabilisieren, wurde bei erkennbar werdender Haushaltslage bereits im Frühherbst 2009 eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die seither jährlich im Zuge
der Haushaltsplanungen aktiv ist. In dieser Gruppe, welche sowohl aus Ratsvertretern
einzelner Fraktionen und Mitarbeitern aus der Verwaltung besteht, werden Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen, Aufwandsreduzierungen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Pflichtaufgaben- wie auch im freiwilligen Aufgabenbereich z. B.
über Fördervereine bzw. -kreise und ehrenamtliche Tätigkeiten eruiert, um weitere
Entwicklungsmöglichkeiten aufzutun bzw. ein Festhalten an den in den letzten Jahrzehnten mühevoll erarbeiteten Standards zu ermöglichen. Sämtliche Haushaltspositionen werden hierbei kontinuierlich auf ihr Erfordernis überprüft und nach Dringlichkeit
kategorisiert.
Im Zuge dieser Haushaltskommission wurde entschieden, dass ein Masterplan für Sport
und Gesundheit sowie ein Klimaschutzkonzept erstellt, Umstrukturierungen im ÖPNV
überprüft, ein Mehr an Holzeinschlag realisiert sowie sich an ein regionales Netz von
Verbünden bzw. zentralen Verwaltungsstellen angeschlossen werden soll. Auch wurden
die Lehrschwimmbecken einer kritischen Kosten-Nutzen- wie auch Bedarfsanalyse un-
31
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
terworfen und das Lehrschwimmbecken Zingsheim auf dieser Basis geschlossen. Auch
wurden die Realsteuern sowie Gebühren in einigen Gebührenhaushalten im verträglichen Umfang angehoben.
Im Zusammenhang mit einem stetigen Einwohnerrückgang in den letzten Jahren und
dem demografischen Wandel hat sich die Gemeinde seit 2009 den neuen Herausforderungen gestellt und befindet sich seither in einem stetigen Prozess der Verwaltungsoptimierung wie auch in der Entwicklung neuer Kompetenzen. Hierbei werden auch zunehmend Möglichkeiten der Optimierung und Kompetenzbündelungen in Form interkommunaler Zusammenarbeit geprüft, die auch zum Teil schon umgesetzt wurden.
Genannt sei hier beispielhaft der Bereich der schulischen Zusammenarbeit, der touristischen Zusammenarbeit, des Klimaschutzes und des Projektes „Eifel vital“ mit Nachbarkommunen sowie das oben beschriebene interkommunale Entwicklungskonzept mit der
Gemeinde Blankenheim im Rahmen der Städtebauförderung.
Zur Stabilisierung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde wurden in den Eigenbetrieben
wie auch im Bereich der Realsteuern und der Gebühren moderate Erhöhungen vorgenommen.
In den Bereichen Sport und Gesundheit wurden in den letzten Jahren Maßnahmen auf
der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen und dem aktuellen Bedarf der örtlichen
Vereine umgesetzt. Im Bereich der Gesundheitsförderung und der weiteren touristischen Entwicklung der Gemeinde und der Region wurde in 2012 in Kooperation mit
Nachbarkommunen das Projekt „Eifel vital“ etabliert.
Das Lehrschwimmbecken in Zingsheim wurde im Verlauf des Jahres 2011 aus Sanierungsgründen geschlossen und auf der Basis aktueller Kosten-Nutzen-Analysen nicht
mehr in Betrieb genommen.
Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplandaten der Gemeinde und der mittelfristigen
Finanzplanung bis zum Jahr 2019 ist der Haushalt bei jährlichen Fehlbeträgen aufgrund
der noch bestehenden Ausgleichsrücklage weiterhin in diesem Zeitraum fiktiv ausgeglichen, so dass die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes bisher noch nicht gegeben ist.
Nach Jahren des reinen Schuldenabbaus wurde in 2012 zur Finanzierung des Waldkaufs
ein langfristiger Kredit von TEUR 970 aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden
dann neben Liquiditätsdarlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Förderdarlehen in Höhe von 1,02 Mio. EUR aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Liquiditätskredite um 1,5 Mio. EUR auf insgesamt 3 Mio.
EUR aufgestockt und aus dem noch vorhandenen Ermächtigungsrahmen des Vorjahres
980 TEUR an sehr zinsgünstigen Förderdarlehen aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2015
wurden – wie oben im Bericht bereits dargelegt – zusätzliche Kassenkreditmittel in Höhe von weiteren TEUR 650 und weitere zinsgünstige – bzw.-lose Förderkredite von
TEUR 860 aufgenommen.
32
Anlage 5
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
Künftige Entwicklung des Haushalts
In der Haushaltsplanung 2016 wird mit einem Fehlbetrag von rd. TEUR -71 geplant.
Wenngleich sich aufgrund der bereits dargelegten Ungleichverteilung der Flüchtlingspauschale im Übergangsjahr 2016 eine erhebliche Verschlechterung der Ertragslage
gegenüber den angesetzten Plandaten ergeben wird, entwickelt sich auch die Aufwandsseite in diesem Bereich nach aktuellem Buchungsstand unterhalb der Plandaten,
da aufgrund der aktuellen Verteilungssystematik der Flüchtlinge und der nach wie vor
bestehenden „Übererfüllung“ der Zuweisungsquote der Gemeinde Nettersheim die hiesigen Flüchtlingszahlen seit Anfang 2016 stagnieren. Es wird deshalb derzeit davon
ausgegangen, dass sich der Haushalt 2016 im Gesamten entsprechend den Planungen
bewegen wird.
Desweiteren wurde in 2013 mit der Maßnahme zur Zusammenlegung der Bahnsteige,
der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes und der Anlegung einer P+R-Anlage begonnen, die zwischenzeitlich fertig gestellt wurde. Diese Maßnahme ist über eine 85 %ige
Förderung und einen Eigenanteil von 15 % finanziert.
Mit der Haushaltsplanung 2016 wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von rd.
3 Mio. EUR eingeplant, denen neben der Allgemeinen Investitionspauschale mit dem
GFG 2016 i. H. v. rd. 805 TEUR konkrete Einzelförderungen von rd. 2,1 Mio. EUR entgegenstehen werden.
Entwicklung der Ausgleichrücklage 2012 bis 2016
Auf der Grundlage der ordentlichen Jahresergebnisse der Vorjahre, des aktuell ausgewiesenen Jahresergebnisse 2015 und des laut Haushaltsplan vorgesehenen Ergebnisses
2016 zeigt sich nachstehende Entwicklung des Bestandes der Ausgleichsrücklage:
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Jahresergebnis
in TEUR
Stand
Ausgleichsrücklage
01.01.
in TEUR
109
-87
-499
-56
-71
1.919
2.029
1.942
1.443
1.387
33
zum
Anlage 5
Eifelgemeinde
Nettersheim
&
U
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
ID€ ,
'
Mitgliedschaften des o. a. Personenkreises in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 (1) S. 3 des Aktiengesetzes bzw. in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen liegen nicht vor.
Nettersheim, 15.08.2016
Aufgestellt:
Bestäti t:1
T1«
Daniela lehn
Kämme ri n
Wi(fried Pracht
Bürgermeister
Anlage 5
36
Gemeinde Nettersheim
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung,
die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der
Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
____________________________
0814020029/215018142/01092016
Druckdatum 09.09.2016
Anlage
Seite
6
1
Gemeinde Nettersheim
Rechtliche Grundlagen
Name:
Gemeinde Nettersheim
Gründung:
Durch Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes vom 14. Dezember 1972 (GV NRW, S. 414).
Kreiszugehörigkeit: Kreis Euskirchen
Satzung:
Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 27. Oktober 2009, zuletzt
geändert am 23. Juni 2014
Bürgermeister:
Wilfried Pracht
Kämmerin:
Daniela Glehn
Ratsmitglieder:
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Gemeinderates verweisen wir auf den
Lagebericht der Gemeinde.
Ortschaften
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Nettersheim
Pesch
Roderrath
Tondorf
Zingsheim
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0814020029/215018142/01092016
Druckdatum 09.09.2016
31.12.2015
Einwohner
278
225
590
429
239
1.601
1.718
523
182
879
845
7.509
31.12.2014
31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Einwohner
272
269
270
276
226
227
226
231
592
589
598
596
437
447
449
449
225
224
242
245
1.577
1.573
1.589
1.605
1.706
1.711
1.708
1.755
533
540
558
569
186
187
185
175
835
835
839
815
843
848
831
859
7.432
7.450
7.495
7.575
Anlage
Seite
7
1
Gemeinde Nettersheim
Finanzanlagen und Beteiligungen einschließlich Sondervermögen
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk (100 %),
Eigenbetrieb Abwasser (100 %),
Eigenbetrieb Biowärme (100 %),
Musikschulzweckverband Schleiden (9,88 %),
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim,
Wasserverband Oleftal (7,60 %),
Rheinische Versorgungskasse (KVR-Fonds: 884,522 Fondsanteile),
Genossenschaftsanteil VR Bank Nordeifel.
-.-.-.-.-.-
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0814020029/215018142/01092016
Druckdatum 09.09.2016
Anlage
Seite
7
2
Gemeinde Nettersheim
Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen)
Darlehensgeber
Ursprüngliche
Darlehenshöhe
Auszahlungskurs
Tilgung zzgl.
e. Z.
Zinsbindung
Tilgung
Stand
31.12.2015
Zinsen
Zugang
Zinsaufwand
€
€
€
€
€
%
%
%
bis
€
Datum der
Schuldurkunde
öffentliche Hand
NRW Bank
3007870722
110.475,46
0,00
65.264,85
45.210,61
629.437,27
100
4,71
3,58
2016
4.061,90 17.11.2004
KfW
4745438
291.895,00
0,00
14.596,00
277.299,00
437.855,00
96,67
2,15
3,33
2025
13.149,86 14.10.2005
NRW Bank
4200867382
165.000,00
0,00
0,00
165.000,00
165.000,00
100
1,93
5,00 ab 2017
2023
3.184,52 04.06.2014
NRW Bank
4200867374
340.000,00
0,00
0,00
340.000,00
340.000,00
100
1,93
5,00 ab 2017
2023
6.562,00 04.06.2014
NRW Bank
4200721233
515.000,00
0,00
0,00
515.000,00
515.000,00
100
1,39
5,00 ab 2016
2024
7.158,52 04.06.2013
NRW Bank
4201393974
770.000,00
0,00
0,00
770.000,00
770.000,00
100
0,75
2024
5.775,00 22.10.2014
NRW Bank
4201393933
210.000,00
0,00
0,00
210.000,00
210.000,00
100
0,75
2024
1.575,00 22.10.2014
NRW Bank
4201911585
0,00
656.000,00
0,00
656.000,00
656.000,00
100
0,00
2026
0,00 09.12.2015
NRW Bank
4201647064
0,00
130.000,00
0,00
130.000,00
130.000,00
100
0,44
74.000,00
100
0,42
NRW Bank
4201656875
3,00 ab 2019
276,47 04.06.2013
0,00
74.000,00
0,00
74.000,00
2.402.370,46
860.000,00
79.860,85
3.182.509,61
Privater Kreditmarkt
WL Bank
28071900
125.469,29
0,00
50.459,37
75.009,92
441.007,76
100
3,00
8,14886
2017
4.819,28 19.07.2004
DG Hyp
3217100100
220.183,54
0,00
10.740,68
209.442,86
322.220,00
100
3,67
3,00
2035
7.932,91 23.06.2005
DG Hyp
3217100101
115.200,00
0,00
6.400,00
108.800,00
128.000,00
100
2,12
5,00
2022
2.406,68 04.09.2012
DG Hyp
3217100102
213.300,00
0,00
11.850,00
201.450,00
237.000,00
100
2,12
5,00
2022
4.456,12 04.06.2014
Commerzbank
7073224870
249.696,05
0,00
98.682,13
151.013,92
1.133.776,33
100
5,26
4,49
2017
10.555,53 30.04.1998
Postbank
6128879004
388.624,54
0,00
15.811,02
372.813,52
528.361,00
100
5,49
1,50
2017
21.011,42 04.06.2002
VR Bank
2000208216
912.731,44
0,00
21.139,70
891.591,74
970.000,00
100
2,6
2,00
2022
23.480,26 12.04.2012
843.274,45
3.068.479,31
5.470.849,77
0,00
0,00
860.000,00
14.522,69
229.605,59
309.466,44
828.751,76
2.838.873,72
6.021.383,33
850.398,00
100
2,56
Öffentliche Hand Insgesamt
WL Bank
28071902
Privater Kreditmarkt Insgesamt
Insgesamt
____________________________
0814020029/215018142/01092016
Druckdatum 09.09.2016
Stand
31.12.2014
143,31 04.06.2013
41.886,58
21.449,15
96.111,35
137.997,93
Anlage 8