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Beschlussvorlage (Prüfvermerk MRT 2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
899 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 15:00
Aktualisiert
12.09.16, 15:00

Inhalt der Datei

MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GEGRÜNDET 1913 Gemeinde Nettersheim Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 MT - Ausfertigung vom 09. September 2016 ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Gemeinde Nettersheim Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1 B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister .................................................. 1 C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 4 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 7 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 7 1. Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen ............................................................................................ 7 2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 7 3. Lagebericht ................................................................................................................... 8 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................ 8 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 8 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ...................................... 8 F. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................................. 9 I. Vermögens- und Schuldenlage ........................................................................................... 9 II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13 III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15 G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 18 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 18 II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 19 Erläuterungsteil (siehe gesondertes Verzeichnis) Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -I- Gemeinde Nettersheim Abkürzungsverzeichnis ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes DRK Deutsches Rotes Kreuz EigVO Eigenbetriebsverordnung e.G. eingetragene Genossenschaft EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GEZ Gebühreneinzahlungszentrale GFG Gemeindefinanzierungsgesetz GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf IT NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen JGH Jugendgästehaus KDVZ Kommunale Datenverarbeitungszentrale Kiga Kindergarten KVbQ kurzfristige Verbindlichkeitsquote KVR-Fonds Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds N’heim Nettersheim NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen NRW Nordrhein-Westfalen OD Ortsdurchfahrt OT Ortsteil ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - II - Gemeinde Nettersheim PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten PS Prüfungsstandard RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Sopo Sonderposten StGB Strafgesetzbuch U Umbuchung UStG Umsatzsteuer Verf. Verfassung VERPA Vertreter der öffentlichen Rechnungsprüfung VLVG Versorgungslastenverteilungsgesetz ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - III - Gemeinde Nettersheim A. Prüfungsauftrag 1. Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Wilfried Pracht, erteilte uns, mit Zustimmung des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 05. Juli 2016, mit Vertrag vom 08. August 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Nettersheim (im Folgenden „Gemeinde“ genannt). 2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht unterliegen gemäß § 101 der GO NRW der jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. 3. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2002 maßgebend. 4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 5 beigefügt sind. 5. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Teilergebnisrechnungen sowie die Teilfinanzrechnungen A und B, getrennt nach Teilplänen, in einem gesonderten Band II beigefügt. 6. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister 7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken durch den Bürgermeister (siehe Anlage 5) dar:  Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das allgemeine Bild der wirtschaftlichen Lage des Landes Nordrhein-Westfalen ein. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -1- Gemeinde Nettersheim  Die Gemeinde Nettersheim profitiert von der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch höhere Erträge bei der Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer.  Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2015 ein Jahresergebnis von - T€ 56 (Vorjahr: - T€ 499) aus. Der Jahresfehlbetrag ist dabei zum Teil durch Einmaleffekte wie z. B. die Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellungen, die außergewöhnlich hohe Auflösung der Pensionsrückstellung sowie die Aktivierung von Eigenleistungen positiv beeinflusst worden.  Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt zum 31. Dezember 2015 T€ 72.134 und setzt sich aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis zusammen. Der Jahresverlust 2014 wurde durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.  Eine vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage durch künftige Jahresfehlbeträge wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, sodass die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht befürchtet werden müssen.  Zur Sicherung der notwendigen Liquidität und des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus wurde in der Haushaltssatzung 2015 ein Kreditrahmen in Höhe von T€ 5.000 festgesetzt. Dieser wurde im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von T€ 3.650 in Anspruch genommen.  Die Steuern und ähnlichen Erträge entwickelten sich bei einem Ergebnis von T€ 6.859 um ca. T€ 814 über dem Planansatz.  Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit beträgt T€ 56 und überschreitet den Vorjahreswert um T€ 443.  Insgesamt wird die Lage der Gemeinde Nettersheim vom Bürgermeister als sehr schwierig eingestuft, da der Jahresfehlbetrag nur durch einmalige Effekte erreicht wurde und die Liquiditätsentwicklung eine weiterhin negative Tendenz aufweist.  Chancen für eine positive Entwicklung sieht der Bürgermeister in der Fortentwicklung des Tourismus, hierzu wurden in der Vergangenheit dementsprechende Einrichtungen gegründet und es werden auch zukünftig neue Angebote geschaffen.  Durch die Schaffung eines familien- und kinderfreundlichen Infrastrukturangebotes soll dem demographischen Wandel begegnet werden. In diesem Zusammenhang wurde zur Sicherung der Grundschulangebote ein Grundschulverbund mit den Standorten Marmagen und Zingsheim beschlossen.  Risiken werden insbesondere in den rückläufigen und nur schwer planbaren Gewerbesteuereinnahmen sowie den hohen Ausgabenbelastungen im sozialen Bereich durch die Kreisumlage und die Landschaftsumlage gesehen. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -2- Gemeinde Nettersheim  Durch die Anhebung der Grundsteuer A und B sowie weitere Haushaltskonsolidierungsbemühungen soll auch zukünftig eine stabile Haushaltswirtschaft sichergestellt werden. Bereits seit 2009 hat die Gemeinde Nettersheim eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die alle Aufgabenbereiche kritisch überprüft und Vorschläge für Einsparungen bzw. Ertragsverbesserungen macht.  Für das Haushaltsjahr 2016 erwartet der Bürgermeister einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 71. 8. Die Beurteilung der Lage der Gemeinde, insbesondere die Beurteilung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters und der Kämmerin dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 9. Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen verweisen wir auf die Anlage 7. 10. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild: Anzahl Einwohner Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Fristenkongruente Finanzierung (%) durchschnittlicher Abschreibungssatz (%) Eigenkapitalquote (%) Kredite zur Liquiditätssicherung Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ordentliche Erträge (T€) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (T€) Jahresergebnis (T€) 2015 7.509 -687 92,4 0,9 79,5 3.650 184 16.250 -56 -56 2014 7.432 -1.192 92,2 0,8 80,0 3.000 173 14.702 -499 -499 2013 7.450 -1.514 92,8 0,9 81,2 1.500 172 14.680 -87 -87 2012 7.495 -1.959 93,9 0,8 83,1 92 166 14.656 +109 +109 11. Die Liquidität der Gemeinde konnte im Berichtsjahr nur durch Liquiditätskredite gesichert werden. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -3- Gemeinde Nettersheim D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 12. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, der nach den gemeinderechtlichen Vorschriften (GemHVO NRW und GO NRW) aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Lagebericht für dieses Haushaltsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, die Vollständigkeit des Inventars, die örtliche Festlegung der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe war es, die Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob im Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind und alle Angabepflichten erfüllt sind. 13. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrages zur Jahresabschlussprüfung. 14. Die Prüfung wurde im August 2016 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde durchgeführt. Die Berichtsabfassung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen. 15. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 08. September 2015 vom Gemeinderat festgestellt. Die Offenlegung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. 16. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften des § 101 GO NRW und der §§ 317 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -4- Gemeinde Nettersheim Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Bürgermeister der Gemeinde. 17. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns ausgehend von der Organisation der Gemeinde mit den Zielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gemeinde haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde durchgeführt. 18. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche:  Kontrollumfeld der Gemeinde,  Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Vertretung der Gemeinde,  Buchführungssystem,  Gebührenveranlagung. 19. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. 20. In den Bereichen, in denen die Vertretung der Gemeinde angemessene organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gemeinde eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen der Gemeinde in den Vordergrund. In den übrigen ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -5- Gemeinde Nettersheim Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. 21. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den gemeindlichen Funktionen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. 22. Die Erkenntnisse aus der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. 23. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr 2015 hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:  Anlagevermögen,  Sonderposten,  Rückstellungen,  Verbindlichkeiten,  Veranlagung der Abgaben. 24. Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes war es festzustellen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. 25. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gemeinde haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. 26. Wesentliche Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Probleme liegen auskunftsgemäß sowie nach unserer Feststellung zum Bilanzstichtag und zum Prüfungszeitpunkt (August 2016) nicht vor. Auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung bzw. Steuerberaterbestätigung wurde daher verzichtet. 27. Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden eingeholt. 28. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -6- Gemeinde Nettersheim 29. Der Bürgermeister hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle Angaben gemacht sind. Der Bürgermeister hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält. 30. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben der Gemeinde und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung, Inventur, Inventar, Festlegung der örtlichen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen 31. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 32. Die Inventur der Vorräte auf den Bilanzstichtag erfolgte zulässigerweise in Form einer vorverlegten Stichtags-Inventur. Das Inventar ist nach den Ergebnissen unserer Prüfung vollständig. 33. Die Festlegung der Nutzungsdauern für die Vermögensgegenstände ist nach unseren Feststellungen sachgerecht. 2. Jahresabschluss 34. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der Gemeinde wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr wurde nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes NRW aufgestellt. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GemHVO NRW eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -7- Gemeinde Nettersheim 3. Lagebericht 35. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 48 GemHVO NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 36. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 37. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen wurden die gemeinderechtlichen Vorschriften von NRW beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. 38. Sämtliche Bewertungsgrundlagen sind dem Anhang (Anlage 4) zu entnehmen. Für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich sind folgende Bewertungsgrundlagen: Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten zeitanteilig nach der linearen Methode. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW im Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen, deren Werthaltigkeit unsicher war, wurden in voller Höhe wertberichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Inanspruchnahme bilanziert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden auf der Grundlage eines Gutachtens der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände angesetzt. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -8- Gemeinde Nettersheim F. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage I. Vermögens- und Schuldenlage 39. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt. 40. Dabei wurden Vermögens- und Schuldposten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr als langfristig eingestuft. Darlehensverbindlichkeiten wurden vollständig als mittel- und langfristig angesehen. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 -9- Gemeinde Nettersheim 31.12.2015 T€ % Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Bewegliches Anlagevermögen Anlagen im Bau Finanzanlagen Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Kurzfristig gebundenes Umlaufvermögen Gemeindevermögen Passiva Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Bilanzielles Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse (langfristig) Wirtschaftliches Eigenkapital Pensionsrückstellungen Investitionskredite Mittel- und langfristiges Kapital Kurzfristige Rückstellungen Kredite zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristiges Fremdkapital Gemeindekapital ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 31.12.2014 T€ % +/T€ 4 43.442 14.268 35.467 21 1.832 5.512 14.253 114.799 42 506 394 403 2.581 128 4.054 118.853 0,0 36,5 12,0 29,9 0,0 1,6 4,6 12,0 96,6 0,0 0,4 0,3 0,4 2,2 0,1 3,4 100,0 2 43.085 13.969 35.383 22 1.524 5.262 14.253 113.500 51 593 766 548 1.263 82 3.303 116.803 0,0 36,9 12,0 30,3 0,0 1,3 4,5 12,2 97,2 0,0 0,5 0,6 0,5 1,1 0,1 2,8 100,0 +2 +357 +299 +84 -1 +308 +250 ±0 +1.299 -9 -87 -372 -145 +1.318 +46 +751 +2.050 70.747 1.443 56 72.134 59,5 1,2 0,0 60,7 70.708 1.942 499 72.151 60,5 1,6 0,4 61,7 +39 -499 +443 -17 22.298 94.432 5.631 6.032 106.095 1.090 3.650 18,8 79,5 4,7 5,1 89,3 0,9 3,1 21.343 93.494 5.633 5.484 104.611 1.711 3.000 18,3 80,0 4,8 4,7 89,5 1,5 2,6 +955 +938 -2 +548 +1.484 -621 +650 716 6.458 844 12.758 118.853 0,6 5,4 0,7 10,7 100,0 1.074 5.509 898 12.192 116.803 0,9 4,7 0,8 10,5 100,0 -358 +949 -54 +566 +2.050 - 10 - Gemeinde Nettersheim 41. Den Zugängen zum Anlagevermögen in Höhe von T€ 2.503 stehen T€ 1.087 Abschreibungen sowie T€ 117 Abgänge gegenüber, so dass sich die Restbuchwerte im Vorjahresvergleich um T€ 1.299 erhöhten. 42. Die Zugänge zum Anlagevermögen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: T€ Bahnhof Nettersheim Masterplan Sport und Gesundheit Feuerwehrfahrzeug 5 Wohnheime Landwirtschaftsflächen Klimaschutzprojekt Blankenheimer Straße Integriertes Handlungskonzept Städtebau Masterplan Nettersheim Zugänge unter T€ 50 764 435 368 284 79 75 65 57 376 2.503 43. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus Investitionszuschüssen, Beiträgen und durch die Aufnahme von Fremdkapital. 44. Der Rückgang der Vorräte (T€ 42; Vorjahr: T€ 51) liegt in der Reduzierung des Warenbestandes sowohl im Museumsshop als auch in der Küche im Jugendgästehaus begründet. 45. Der Rückgang der öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 506; Vorjahr: T€ 593) resultiert vornehmlich aus einem Rückgang der Forderungen aus Steuern (T€ 125; Vorjahr: T€ 158) und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (T€ 79; Vorjahr: T€ 191) und gleichzeitiger Erhöhung der Gebührenforderungen (T€ 267; Vorjahr: T€ 235) sowie Forderungen aus Transferleistungen (T€ 28; Vorjahr: T€ 2). 46. Der Rückgang der privatrechtlichen Forderungen (T€ 394; Vorjahr: T€ 766) ist stichtagsbedingt. 47. Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 403; Vorjahr: T€ 548) liegt im Wesentlichen in dem Rückgang der Forderungen gegenüber dem Förderverein (T€ 17; Vorjahr: T€ 125), dem Rückgang der Forderungen gegenüber dem Schulzweckverband (T€ 389; Vorjahr: T€ 420) sowie geringeren debitorischen Kreditoren (T€ 11; Vorjahr: T€ 43) begründet. 48. Hinsichtlich der Einflussfaktoren, die zu der Veränderung der liquiden Mittel geführt haben, verweisen wir auf die beiliegende Finanzrechnung. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 11 - Gemeinde Nettersheim 49. Der Rückgang des Eigenkapitals (T€ 72.134; Vorjahr: T€ 72.151) resultiert aus der Erhöhung der Allgemeinen Rücklage (+ T€ 39) im Zuge der Übernahme des Mandanten Soziales in den Kernhaushalt, der Ablösung des Darlehens vom Förderschulzweckverband und den Aufwendungen bzw. Erträgen aus dem Abgang von beweglichem Anlagevermögen sowie dem Jahresfehlbetrag 2015 (- T€ 56). 50. Bei den Sonderposten (T€ 22.298; Vorjahr: T€ 21.343) standen Zuführungen in Höhe von T€ 1.892 den Auflösungen von T€ 937 gegenüber, sodass sich insgesamt eine Erhöhung von T€ 955 ergibt. 51. Die Investitionskredite (T€ 6.032; Vorjahr: T€ 5.484) haben sich durch Kreditaufnahme in Höhe von T€ 860 und gleichzeitiger planmäßiger Tilgung von T€ 310 sowie einer Veränderung der Zinsabgrenzung von - T€ 2 insgesamt um T€ 548 erhöht. 52. Die Reduzierung der kurzfristigen Rückstellungen (T€ 1.090; Vorjahr: T€ 1.711) in Höhe von - T€ 621 liegt im Wesentlichen in der Auflösung (T€ 312) sowie dem Verbrauch (T€ 293) von Instandhaltungsrückstellungen begründet. 53. Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung (T€ 3.650; Vorjahr: T€ 3.000) standen Kreditaufnahmen in Höhe von T€ 8.050 Rückzahlungen in Höhe von T€ 7.400 gegenüber, sodass sich zum Ende des Haushaltsjahres der Bestand um T€ 650 erhöht hat. 54. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 716; Vorjahr: T€ 1.074) ist stichtagsbedingt. 55. Der Anstieg der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 6.458; Vorjahr: T€ 5.509) betrifft im Wesentlichen die in den erhaltenen Anzahlungen enthaltenen und noch nicht verwendeten Zuweisungen und Zuwendungen. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 12 - Gemeinde Nettersheim II. Finanzlage 56. Die nachfolgende Finanzrechnung wurde zusammengefasst nach den Regeln der GemHVO NRW erstellt. = = = = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderungen des Bestands an eigenen Finanzierungsmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Endbestand an Finanzmitteln Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 2015 T€ +17.197 -17.883 -686 +2.904 -2.181 +723 +934 +8.050 -312 -7.400 +1.272 +1.309 +1.263 +2.572 +9 +2.581 2014 T€ +15.120 -16.312 -1.192 +4.202 -4.494 -292 +1.861 +11.000 -1.152 -9.500 +2.209 +725 +538 +1.263 ±0 +1.263 - 13 - Gemeinde Nettersheim 57. In der nachfolgenden Liquiditätsrechnung haben wir kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenübergestellt: 31.12.2015 T€ Kurzfristige Mittel (ohne ARAP) Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Kurzfristiger Mittelbedarf (ohne PRAP) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Liquiditätskredite Kurzfristige Rückstellungen Sonstige Verbindlichkeiten Netto-Umlaufvermögen 31.12.2014 T€ +/T€ 42 506 394 51 593 766 -9 -87 -372 403 2.581 3.926 548 1.263 3.221 -145 1.318 +705 716 3.650 1.090 6.458 11.914 -7.988 1.074 3.000 1.711 5.509 11.294 -8.073 -358 +650 -621 +949 +620 +85 58. Zum Bilanzstichtag hat sich das Netto-Umlaufvermögen um T€ 85 verbessert. 59. Die Gemeinde Nettersheim konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr 2015 nur durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten nachkommen. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 14 - Gemeinde Nettersheim III. Ertragslage 60. In folgender Übersicht haben wir die Ergebnisrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt: 2015 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen / Versorgung Sach- / Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Jahresergebnis T€ 6.859 1.584 1 3.356 2.780 1.592 82 -4 16.250 5.201 2.635 1.087 6.105 1.137 16.165 +85 31 172 -141 -56 -56 2014 % 42,2 9,7 0,0 20,7 17,1 9,8 0,5 0,0 100,0 32,0 16,2 6,7 37,6 7,0 99,5 0,5 0,2 1,1 0,9 0,4 0,4 T€ 5.655 1.675 1 3.187 2.593 1.438 160 -7 14.702 5.070 2.626 987 5.323 1.057 15.063 -361 43 181 -138 -499 -499 % 38,4 11,4 0,0 21,7 17,6 9,8 1,1 0,0 100,0 34,5 17,9 6,7 36,2 7,2 102,5 2,5 0,3 1,2 0,9 3,4 3,4 +/T€ +1.204 -91 ±0 +169 +187 +154 -78 +3 +1.548 +131 +9 +100 +782 +80 +1.102 +446 -12 -9 -3 +443 +443 2014 T€ 2.903 1.186 1.012 180 300 74 5.655 +/T€ +127 +962 +58 +44 +4 +9 +1.204 61. Die Steuern und sonstigen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gewerbesteuer Grundsteuern Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Kompensationsleistungen Übrige Einnahmen 2015 T€ 3.030 2.148 1.070 224 304 83 6.859 62. Der Anstieg der Gewerbesteuer ist im Wesentlichen auf die rückwirkende Erhöhung der Gewerbesteuermessbeträge und höhere Vorauszahlungsbescheide zurückzuführen. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 15 - Gemeinde Nettersheim 63. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (T€ 1.584; Vorjahr: T€ 1.675) enthalten im Wesentlichen die Schlüsselzuweisung vom Land (T€ 1.060; Vorjahr: T€ 1.198) und die Auflösung der Sonderposten (T€ 429; Vorjahr: T€ 386). 64. Die Leistungsentgelte (T€ 3.356; Vorjahr: T€ 3.187) setzen sich vor allem aus den Erträgen aus der Auflösung des Sonderposten für Beiträge (T€ 102; Vorjahr: T€ 102), Abfallgebühren (T€ 590; Vorjahr: T€ 594), Straßenreinigungsgebühren (T€ 130; Vorjahr: T€ 130), Holzverkauf (T€ 899; Vorjahr: T€ 752), Nutzungsentschädigungen (T€ 581; Vorjahr: T€ 560), sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (T€ 177; Vorjahr: T€ 191) und Mieten und Pachten (T€ 182; Vorjahr: T€ 181) zusammen. 65. Die Erhöhung der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (T€ 2.780; Vorjahr: T€ 2.593) resultiert im Wesentlichen aus höheren Kostenerstattungen des Bundes und Landes in Rahmen der Unterstützung zur Aufnahme von Asylbewerbern (T€ 441; Vorjahr: T€ 79) sowie aus Ausgleichserstattungen für ökologische und landschaftsästhetische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Windkraftkonzentrationszone“ (T€ 200; Vorjahr: T€ 0) bei gleichzeitigem Rückgang der periodenfremden Erträgen (T€ 220; Vorjahr: T€ 353) und Personal- und Sachkostenerstattungen (T€ 1.206; Vorjahr: T€ 1.329). 66. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge (T€ 1.592; Vorjahr: T€ 1.438) um + T€ 154 resultiert im Wesentlichen aus höheren Auflösungen von Sonderposten, Instandhaltungsrückstellungen und Pensionsrückstellungen. 67. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (T€ 5.201; Vorjahr: T€ 5.070) sind im Wesentlichen aufgrund von höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (T€ 232; Vorjahr: T€ 77) angestiegen. 68. Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen (T€ 1.087; Vorjahr: T€ 987) resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr fertiggestellten Investitionsmaßnahmen. 69. Der Anstieg der Transferaufwendungen (T€ 6.105; Vorjahr: T€ 5.323) resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Umlage an den Schulzweckverband (T€ 585, Vorjahr: T€ 400), der höheren Kreisumlagen (T€ 4.456; Vorjahr: T€ 4.134) sowie im Vergleich zum Vorjahr höheren Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 346; Vorjahr: T€ 144). 70. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ 1.137; Vorjahr: T€ 1.057) resultiert im Wesentlichen aus den höheren Forderungsausbuchungen (T€ 68; Vorjahr: T€ 11) sowie gestiegenen Aufwendungen für den Forstverband (T€ 59; Vorjahr: T€ 20) und periodenfremden Aufwendungen (T€ 133; Vorjahr: T€ 98). ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 16 - Gemeinde Nettersheim 71. Der Rückgang der Finanzerträge (T€ 31; Vorjahr: T€ 43) resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verzugszinsen für Gewerbesteuernachzahlungen (T€ 18; Vorjahr: T€ 23). 72. Bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 172; Vorjahr: T€ 181) führen vornehmlich geringere Erstattungen von Zinsen im Rahmen der rückwirkenden Herabsetzung von Gewerbesteuerveranlagungen für Vorjahre (T€ 5; Vorjahr: T€ 10) sowie geringere Zinsaufwendungen an den sonstigen öffentlichen Bereich (T€ 42; Vorjahr: T€ 63) und die gleichzeitige Erhöhung der sonstigen Finanzaufwendungen (T€ 27; Vorjahr: T€ 7) zu einer Gesamtreduktion von T€ 9. 73. Das Jahresergebnis ist mit T€ 56 negativ (Vorjahr: - T€ 499). -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 17 - Gemeinde Nettersheim G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 74. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. September 2016 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 18 - Gemeinde Nettersheim Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für dieses Haushaltsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 - 19 - Gemeinde Nettersheim Anlagen Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2015 1 Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 2 Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung) 2a Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 3 Anhang zum Jahresabschluss 2015 4 Lagebericht zur Jahresrechnung 2015 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Rechtliche Grundlagen 7 Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen) 8 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 9 ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 Gemeinde Nettersheim Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aktivseite € € 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Grundstücke mit Schulen Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.4.1 4.537,00 5.784.128,99 2.251.876,76 33.362.424,10 2.043.860,70 43.442.290,55 1.789.619,16 3.216.331,07 545.443,70 8.716.169,48 14.267.563,41 1.815.317,16 3.287.819,07 194.681,36 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 15.238.866,05 922.200,00 17.195.743,00 2.143.882,60 35.466.626,98 35.466.626,98 17.060.840,00 2.161.629,60 35.383.535,65 21.156,00 1.294.429,06 537.472,00 5.512.056,93 100.541.594,93 22.212,00 1.050.692,06 472.964,88 5.261.873,27 99.244.895,16 Finanzanlagen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Sonstige Ausleihungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 8.670.773,48 13.968.591,07 14.267.563,41 15.240.293,38 886.708,00 Bauten auf fremdem Grund und Boden Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.348,00 5.405.985,99 2.182.964,20 33.388.555,15 2.107.520,89 43.085.026,23 43.442.290,55 100.541.594,93 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 250,00 14.252.920,16 € 1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.3 4.4 Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Summe Eigenkapital 70.746.792,32 1.442.704,33 -55.741,05 72.133.755,60 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonstige Sonderposten 16.049.581,00 3.580.299,00 2.667.923,28 22.297.803,28 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung € 5.630.956,00 861.241,44 228.757,53 6.720.954,97 3.187.153,29 2.845.270,91 € Passivseite 31.12.2014 € 72.133.755,60 70.707.825,41 1.942.037,85 -499.333,52 72.150.529,74 22.297.803,28 15.310.464,00 3.682.365,00 2.350.517,13 21.343.346,13 6.720.954,97 5.632.956,00 1.454.261,89 256.621,92 7.343.839,81 6.032.424,20 2.407.098,98 3.076.475,13 3.650.000,00 715.999,33 6.457.828,90 16.856.252,43 16.856.252,43 3.000.000,00 1.073.890,94 5.509.524,22 15.066.989,27 843.745,11 898.371,88 118.852.511,39 116.803.076,83 970.094,35 13.215.743,38 66.817,55 14.252.920,16 250,00 14.252.905,28 114.799.052,09 113.500.148,44 Summe Anlagevermögen 2. 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 € 31.12.2014 € 267.215,56 6.662,64 125.362,06 28.171,56 79.086,58 506.498,40 307.897,98 85.833,65 393.731,63 41.804,15 51.268,10 506.498,40 234.558,51 7.517,64 157.741,73 2.441,28 191.192,13 593.451,29 393.731,63 626.106,01 139.467,30 765.573,31 402.699,65 547.822,80 2.580.622,59 3.925.356,42 3.925.356,42 1.263.218,35 3.221.333,85 128.102,88 81.594,54 118.852.511,39 116.803.076,83 Anlage 1 Gemeinde Nettersheim Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Ergebnis des Vorjahres € Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres € Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres € Vergleich Ansatz / Ist € 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge 5.655.222,69 1.674.725,31 1.200,00 1.007.600,51 2.179.437,51 2.592.673,74 1.437.658,25 160.469,65 -7.443,42 14.701.544,24 6.044.220,00 1.584.540,00 1.200,00 1.240.200,00 2.858.520,00 2.665.420,00 1.343.582,00 0,00 0,00 15.737.682,00 6.858.570,22 1.583.483,31 1.200,00 1.010.849,77 2.345.253,41 2.779.896,63 1.591.573,90 82.462,91 -3.631,19 16.249.658,96 814.350,22 -1.056,69 0,00 -229.350,23 -513.266,59 114.476,63 247.991,90 82.462,91 -3.631,19 511.976,96 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen 4.982.394,86 87.517,33 2.626.035,00 986.905,57 5.323.528,25 1.056.837,09 15.063.218,10 4.551.592,00 61.849,00 2.976.515,00 1.036.050,00 6.150.420,00 935.630,00 15.712.056,00 5.168.072,32 32.728,83 2.635.430,49 1.086.901,68 6.104.731,03 1.137.050,37 16.164.914,72 616.480,32 -29.120,17 -341.084,51 50.851,68 -45.688,97 201.420,37 452.858,72 18. Ordentliches Ergebnis -361.673,86 +25.626,00 +84.744,24 59.118,24 19. Finanzerträge 20. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21. Finanzergebnis 43.006,47 180.666,13 -137.659,66 27.065,00 168.860,00 -141.795,00 31.049,18 171.534,47 -140.485,29 3.984,18 2.674,47 +1.309,71 22. Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -499.333,52 -116.169,00 -55.741,05 60.427,95 23. Ergebnis vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen -499.333,52 -116.169,00 -55.741,05 60.427,95 155.764,53 155.764,53 0,00 0,00 169.522,68 169.522,68 169.522,68 169.522,68 -499.333,52 -116.169,00 -55.741,05 +60.427,95 24. Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 25. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 26. Jahresfehlbetrag Anlage 2 Gemeinde Nettersheim Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung) Ergebnis des Vorjahres € 111110 111111 111211 111213 111214 111216 111219 351200 111230 111311 111312 111316 111411 122420 573113 573331 121110 122110 122310 122410 126100 211000 212110 218000 221110 241110 252100 252140 263110 272110 261100 281100 281110 311110 313110 315311 315312 315313 315314 315315 315316 315317 315318 315319 315320 315321 315322 315323 315324 361100 361110 361310 361410 361510 361610 362100 362120 366130 366160 362190 362150 362130 411110 421110 424110 424111 424112 521110 523110 531110 532110 537120 533110 524110 Politische Gremien Fraktionen Personalverwaltung Organisationsangelegenheiten Archiv Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Verwaltung Versicherungsangelegenheiten Technik, TUIV, Hauswart Kämmerei, Finanzbuchhaltung Steuern und Abgaben Kasse Gebäudemanagement Sonstiges Grundvermögen Bürgerhäuser/ -Säle Schlachthof Wahlen Allgemeine öffentliche Ordnung Pass- und Ausweiswesen Melde- und Personenstandswesen Feuerwehr allgemein Grundschulverbund Nettersheim Hauptschule Nettersheim Schulzweckverband Blankenheim - Nettersheim Sonderschulzweckverband Schülerbeförderung Einrichtungen d. Natur u. Umweltschutzes Kunst u. Kulturforum Bahnhof/ Kuba Musikschulzweckverband Literaturhaus, Bücherei Theaterstarter Verwaltung kult. Angelegenheiten Heimatpflege Soziale Angelegenheiten Leistungen Asylbewerber Asylbewerberheim Weidenstraße Asylbewerberheim Blankenheimer Straße Asylbewerberheim Kölner Str. Asylbewerberheim Kölner Straße 71, Marmagen Asylbewerberheim Euskirchener Straße 26, Tondorf Asylbewerberheim Rosenthalstraße 11 Asylberwerberheim Erftstraße 38 Asylbewerberheim Auf der Heide 10, Zingsheim Asylbewerberheim Buschgasse 15, Marmagen Asylbewerberheim Euskirchener Str. 19, Tondorf Asylbewerberheim Euskirchener Straße 24, Tondorf Asylbewerberheim Münstereifeler Straße 15, Bouderath Asylbewerberheim Hornstraße 4, Frohngau Asylbewerberheim Hilbergartenstraße 3, Roderath Kindergarten allgemein Kindergarten Engelgau Kindergarten Marmagen Kindergarten Nettersheim Kindergarten Tondorf Kindergarten Zingsheim Naturzentrum Jugendgästehaus Jugendzeltplatz Eifelhaus Verwaltung der Jugendhilfe Familienzentrum Archäologischer Landschaftspark Krankenhäuser Förderung des Sports Sportstätten allgemein Turn- und Schwimmhalle Nettersheim Turnhalle Zingsheim Bauordnung Denkmalschutz Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Abwasser Wasserversorgung Fernwärmeversorgung -330.826,46 -5.827,68 -55.132,17 -7.581,85 -22.128,03 -46.551,14 -679.493,03 -19.493,24 -172.685,45 -146.043,49 -38.676,29 -71.137,86 156.209,08 22.960,42 -4.992,02 6.468,36 -8.696,68 -51.429,83 4.362,10 -54.597,96 -147.790,50 -154.915,79 130.441,97 -195.357,56 -49.233,10 -82.346,80 -51.439,47 -11.721,92 -7.313,46 -57.179,66 -1.844,65 -40.663,41 -16.442,72 -49.233,54 -101.294,16 -12.355,57 -12.629,21 -13.852,92 0,00 0,00 -4.909,25 -3.144,33 -8.260,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -33.532,77 -9.843,15 -13.546,05 -30.596,48 -12.940,23 -15.738,87 99.940,51 3.252,16 2.954,23 10.963,56 -16.571,32 -18.071,13 277.342,71 -84.520,00 -2.051,81 2.667,25 -74.843,93 -31.062,39 68.068,91 -2.740,22 199.768,52 10.663,29 -6.581,07 -5.678,54 -48,81 Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres € -396.753,00 -5.930,00 -60.794,00 0,00 -22.387,00 -41.613,00 -289.744,00 0,00 -177.856,00 -155.975,00 0,00 -60.500,00 754.113,00 12.969,00 0,00 8.550,00 -23.447,00 -47.743,00 0,00 -45.670,00 -228.302,00 -198.370,00 9.955,00 -347.000,00 -62.715,00 -85.000,00 -20.122,00 -11.907,00 -7.320,00 -55.841,00 -1.500,00 -34.888,00 -28.876,00 -71.076,00 -127.527,00 -10.290,00 -16.750,00 -12.450,00 0,00 0,00 -5.700,00 -13.150,00 -18.700,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -55.730,00 -11.904,00 -13.100,00 -5.746,00 -4.543,00 -38.197,00 38.767,00 64.324,00 3.268,00 22.720,00 -26.686,00 -6.619,00 5.922,00 -84.560,00 3.150,00 -5.460,00 -52.499,00 -30.761,00 270.189,00 -3.036,00 212.500,00 12.000,00 -1.111,00 -1.099,00 -673,00 Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres € Vergleich Ansatz / Ist € -385.289,12 11.463,88 -5.850,52 79,48 -65.010,48 -4.216,48 0,00 0,00 -14.808,54 7.578,46 -38.791,20 2.821,80 -106.033,19 183.710,81 0,00 0,00 -162.059,36 15.796,64 -151.233,18 4.741,82 0,00 0,00 -92.970,86 -32.470,86 65.213,45 -688.899,55 198.002,71 185.033,71 0,00 0,00 11.494,44 2.944,44 -22.566,59 880,41 -56.980,04 -9.237,04 0,00 0,00 -41.088,35 4.581,65 -201.755,56 26.546,44 -213.309,25 -14.939,25 -693,79 -10.648,79 -396.003,64 -49.003,64 -57.330,75 5.384,25 -80.582,80 4.417,20 -38.204,34 -18.082,34 -2.492,27 9.414,73 -4.741,36 2.578,64 -45.590,04 10.250,96 1.837,58 3.337,58 -25.420,66 9.467,34 -19.436,42 9.439,58 -80.829,95 -9.753,95 -80.467,83 47.059,17 64.285,18 74.575,18 -13.986,37 2.763,63 -14.173,58 -1.723,58 -8.060,78 -8.060,78 -8.467,15 -8.467,15 -6.643,36 -943,36 -7.738,67 5.411,33 -18.859,71 -159,71 -14.301,81 -14.301,81 -13.627,05 -13.627,05 -11.519,36 -11.519,36 -11.675,93 -11.675,93 -5.514,20 -5.514,20 -5.430,86 -5.430,86 -43.982,13 11.747,87 -18.870,22 -6.966,22 -13.065,59 34,41 -13.959,26 -8.213,26 -13.458,44 -8.915,44 -30.769,22 7.427,78 -37.722,37 -76.489,37 48.664,75 -15.659,25 22.168,41 18.900,41 31.383,06 8.663,06 -1.493.333,40 -1.466.647,40 -6.180,60 438,40 -17.579,91 -23.501,91 -88.660,00 -4.100,00 -22.224,26 -25.374,26 -19.825,91 -14.365,91 -60.128,09 -7.629,09 -30.176,18 584,82 282.238,80 12.049,80 -1.157,50 1.878,50 201.820,51 -10.679,49 10.943,80 -1.056,20 -19.037,03 -17.926,03 -8.573,05 -7.474,05 -3.408,19 -2.735,19 % -2,89% -1,34% 6,94% k.A. -33,85% -6,78% -63,40% k.A. -8,88% -3,04% k.A. 53,67% -91,35% 1426,74% k.A. 34,44% -3,75% 19,35% k.A. -10,03% -11,63% 7,53% -106,97% 14,12% -8,59% -5,20% 89,86% -79,07% -35,23% -18,36% -222,51% -27,14% -32,69% 13,72% -36,90% -724,73% -16,50% 13,84% k.A. k.A. 16,55% -41,15% 0,85% k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. -21,08% 58,52% -0,26% 142,94% 196,25% -19,45% -197,31% -24,34% 578,35% 38,13% 5495,94% -6,62% -396,86% 4,85% -805,53% 263,11% 14,53% -1,90% 4,46% -61,87% -5,03% -8,80% 1613,50% 680,08% 406,42% Anlage 2a Seite 1 Gemeinde Nettersheim Teil-Ergebnisrechnungen für das Haushaltsjahr 2015 (Zusammenfassung) 537110 541110 541111 541112 547110 551110 552100 553100 555111 571110 571300 573112 573311 573312 111222 111223 551111 575110 575300 611110 612110 Abfallwirtschaft Gemeindestraßen Straßenbeleuchtung Straßenreinigung ÖPNV Parkanlagen allg. Gewässer Friedhof/ Leichenhallen allgemein Wirtschaftswege Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung/ Eifelpräventiv Holzkompetenzzentrum Forstbetrieb Holzenergiehof Bauhof Fuhrpark/ Masch. Geräte allg. Wohnmobilhafen Fremdenverkehr/ Tourismus Tourismus/ Kulturlandschaft aktiv Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Jahresergebnis Ergebnis des Vorjahres € 235,91 -276.595,09 -96.177,78 27.439,08 -270.289,62 -63.844,13 -98.571,00 -33.284,45 -27.147,10 -90.325,10 -13.132,32 41.071,69 260.249,39 21.859,09 -214.641,17 -92.514,28 12.033,07 -121.713,07 0,00 2.790.044,11 -154.504,86 -499.333,52 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis Ansatz des des Vergleich Haushaltsjahres Haushaltsjahres Ansatz / Ist € € € % -462,00 -926,74 -464,74 100,59% -498.190,00 -496.039,86 2.150,14 -0,43% -80.708,00 -109.362,17 -28.654,17 35,50% -39.398,00 499,72 39.897,72 -101,27% -352.180,00 -339.384,42 12.795,58 -3,63% -59.498,00 -67.637,75 -8.139,75 13,68% -100.775,00 -100.631,25 143,75 -0,14% -7.715,00 -4.714,35 3.000,65 -38,89% -29.919,00 -27.919,18 1.999,82 -6,68% -96.189,00 -83.713,02 12.475,98 -12,97% -11.791,00 64.919,48 76.710,48 -650,59% 42.170,00 24.195,29 -17.974,71 -42,62% 628.882,00 332.166,38 -296.715,62 -47,18% 38.950,00 -3.183,53 -42.133,53 -108,17% -277.012,00 -200.691,26 76.320,74 -27,55% -80.918,00 -146.393,14 -65.475,14 80,92% 14.320,00 12.886,71 -1.433,29 -10,01% -106.980,00 -116.442,09 -9.462,09 8,84% -10.100,00 0,00 10.100,00 -100,00% 2.670.697,00 4.876.749,99 2.206.052,99 82,60% -150.160,00 -136.522,28 13.637,72 -9,08% -116.169,00 -55.741,05 +60.427,95 Anlage 2a Seite 2 Gemeinde Nettersheim Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis Ergebnis des Ansatz des des Vergleich Vorjahres Haushaltsjahres Haushaltsjahres Ansatz / Ist € € € € 1. Steuern und ähnliche Abgaben 5.751.830,31 6.044.220,00 6.809.484,64 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.284.743,11 1.165.470,00 1.177.187,60 11.717,60 3. Sonstige Transfereinzahlungen 2.110.303,12 2.159.200,00 2.457.874,97 298.674,97 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 765.264,64 942.204,76 1.188.200,00 983.814,63 -204.385,37 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.293.605,92 2.873.520,00 2.426.492,53 -447.027,47 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.237.999,90 2.665.420,00 3.070.995,47 405.575,47 436.441,53 373.000,00 247.564,14 -125.435,86 7. Sonstige Einzahlungen 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 63.442,74 27.065,00 23.441,81 -3.623,19 15.120.571,39 16.496.095,00 17.196.855,79 700.760,79 4.942.012,47 4.363.533,00 4.951.631,15 588.098,15 57.281,17 61.849,00 59.104,65 -2.744,35 2.798.871,38 3.276.515,00 3.024.491,23 -252.023,77 181.756,01 176.860,00 315.533,50 138.673,50 14. Transferaufwendungen 7.462.144,72 8.308.420,00 8.588.342,69 279.922,69 15. Sonstige Auszahlungen 870.362,11 930.630,00 944.327,40 13.697,40 16. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.312.427,86 17.117.807,00 17.883.430,62 765.623,62 17. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.191.856,47 -621.712,00 -686.574,83 -64.862,83 4.180.489,14 2.609.940,00 2.617.817,73 7.877,73 1.610,00 855.000,00 285.801,83 -569.198,17 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 4.202.099,14 3.464.940,00 2.903.619,56 -561.320,44 9. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. Personalausgaben 11. Versorgungsauszahlungen 12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 18. Einzahlungen aus Zuwendungen und Zuschüssen für Investitionen 19. Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen 20. Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 21. Sonstige Investitionseinzahlungen 22. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 197.888,38 75.000,00 213.964,15 138.964,15 4.186.375,90 3.878.373,00 1.449.018,13 -2.429.354,87 von beweglichem Anlagevermögen 110.315,22 562.115,00 517.554,67 -44.560,33 26. Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 4.494.579,50 4.515.488,00 2.180.536,95 -2.334.951,05 -292.480,36 -1.050.548,00 723.082,61 1.773.630,61 -1.484.336,83 -1.672.260,00 36.507,78 1.708.767,78 24. Auszahlungen für Baumaßnahmen 25. Auszahlungen für den Erwerb 27. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 28. Saldo aus Investitionstätigkeit 29. Finanzmittelfehlbetrag 30. Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 1.861.482,09 0,00 934.727,13 934.727,13 31. Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 11.000.000,00 0,00 8.050.000,00 8.050.000,00 32. Tilgung und Gewährung von Darlehen -1.151.724,15 -309.470,00 -312.151,61 -2.681,61 33. Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung -9.500.000,00 0,00 -7.400.000,00 -7.400.000,00 34. Saldo aus Finanzierungstätigkeit +2.209.757,94 -309.470,00 +1.272.575,52 1.582.045,52 +725.421,11 -1.981.730,00 +1.309.083,30 3.290.813,30 538.177,09 0,00 1.263.218,35 1.263.218,35 35. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 36. Anfangsbestand an Finanzmitteln 37. Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -379,85 0,00 8.320,94 8.320,94 38. Liquide Mittel +1.263.218,35 -1.981.730,00 +2.580.622,59 +4.562.352,59 Anlage 3 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Anhang zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Nettersheim gem. § 44 GemHVO NRW 1 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 A Grundsätzliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gemeinde Nettersheim wurde unter Anwendung des § 95 NRW (GO NRW) sowie den Bestimmungen des fünften und sechsten Abschnitts der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 32 bis 36 GemHVO NRW sowie den Bestimmungen der §§ 41 und 43 GemHVO. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die nach den Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögensgegenständen gemäß den §§ 53 bis 57 GemHVO NRW bewertet wurden, gelten gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Wertansätze nach § 92 Abs. 7 GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW berichtigt wurden, ist dies im Anhang gesondert aufzuführen. Die Bewertungsmethoden der Eröffnungsbilanz wurden auch in den folgenden Jahresverläufen beibehalten. Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Etwaige Abweichungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen werden nachfolgend erläutert. Alle Aufwendungen und Erträge, die dem Haushaltsjahr 2015 zuzuordnen waren, sind im Jahresabschluss 2015 unabhängig von der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt worden. Forderungen, soweit deren Zahlungseingang gefährdet erscheint, wurden einzelwertberichtigt. Darüber hinaus ist das allgemeine Ausfallrisiko durch die Bil- dung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen berücksichtigt. Die einzelnen Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen werden in den folgenden Abschnitten B. und C. erläutert. B Aktiva 1. Anlagevermögen Neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 33 GemHVO) bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 410 EUR (netto) werden einzeln bewertet und grundsätzlich im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von Bewertungsvereinfachungen durch Bildung von Festwerten oder Gruppenbewertungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Die wesentlichen Zugänge, Umbuchungen von Anlagen im Bau, Abgänge und Umgliederungen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. Die regelmäßigen Nutzungsdauern sind in einer Abschreibungstabelle für die Gemeinde Nettersheim dokumentiert. Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Im Haushaltsjahr entgeltlich erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Veränderung 2015 (+ 2,2 TEUR) resultiert neben den planmäßigen Abschreibungen von Software und Lizenzen für die Einrichtungen der Gemeinde aus dem Zugang von Lizenzen im Zusammenhang mit der Serverumstellung, einer Lizenz für das Naturzentrum und einer Nachaktivierung für die Windows 7 Umstellung. Soweit die Anschaffungskosten jeweils unter 410 Euro liegen werden sie im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben (GWG). 1.2 Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie sich abnutzen, um planmäßige Abschreibungen gemindert. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen In dieser Bilanzposition sind folgende gemeindliche Flächen enthalten:      Parkanlagen Friedhöfe Spiel- und Sportplätze Wasserflächen Unland Die Positionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt geändert:      Parkanlagen 4.175.315,27 EUR (- 39,4 TEUR) Friedhöfe 424.417,79 EUR (-2,6 TEUR) Spiel- und Sportplätze 721.443,76 EUR (421,0 TEUR) Wasserflächen 187.062,67 EUR (- 0,9 TEUR) Unland 275.889,50 EUR (keine Veränderungen) 3 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 In der Bilanzposition haben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen ergeben: Die Veränderung bei den Parkanlagen resultiert aus planmäßigen Abschreibungen sowie dem Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahme „Wanderparkplatz Baumbusch“ im Zuge der Naturparkmaßnahmen. Bei den Friedhöfen resultiert die Wertveränderung aus planmäßigen Abschreibungen. Bei den Spiel- und Sportplätzen ergibt sich die Wertveränderung neben der planmäßigen Abschreibung durch den Zugang der fertiggestellten Investitionsmaßnahmen „Kunstrasenplatz Nettersheim“ und „Spielplatz G14 Nettersheim“. Bei den Wasserflächen resultiert die Veränderung aus planmäßigen Abschreibungen. Beim Unland haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.2.1.2 Ackerland Die Veränderung ergibt sich zum einen durch den Verkauf von jeweils 2 Grundstücksflächen in Tondorf und Zingsheim und weiterhin durch Ankauf einer Grundstücksfläche in Marmagen. 1.2.1.3 Wald , Forsten Im laufenden Kalenderjahr ergibt sich die Veränderung aus dem Abgang einer Grundstücksfläche in Zingsheim durch Tauschvertrag. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Zu den sonstigen unbebauten Grundstücken zählen folgende Flächen:    Bauland 916.326,89 Euro ( +1,0 TEUR) Gewerbeflächen 1.088.208,00 Euro ( -68,9 TEUR) Andere Freiflächen 39.325,81 Euro (+ 4,3 TEUR) Die Wertveränderung beim Bauland ergibt sich durch die Nachaktivierung einer Rechnung im Zusammenhang mit dem Ankauf einer Grundstücksfläche in Zingsheim aus dem Vorjahr. Die Wertveränderung bei den Gewerbeflächen ergibt sich durch den Verkauf von 2 Gewerbeflächen in Zingsheim. Die Wertveränderung bei den anderen Freiflächen resultiert aus dem Ankauf einer Grundstücksteilfläche in Roderath. 4 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Bei der Wertveränderung handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen Die Veränderungen resultieren aus den planmäßigen Abschreibungen. 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten Die eingetretenen Veränderungen resultieren aus Abschreibungen und dem Zugang durch Ankauf zweier Flüchtlingsunterkünfte, Euskirchener Str. 19 und 24, in Tondorf. Weiterhin erfolgte ein Zugang durch die fertiggestellte Investitionsmaßnahme des „Klimaschutzprojektes Blankenheimer Str. 1“ in Nettersheim. 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden Hier liegen zum einen die Wertveränderungen in den Abschreibungen begründet. Zum anderen ergibt sich die Wertveränderung im Wesentlichen durch Nachaktivierungen für das „Literaturhaus in Nettersheim“ und das Objekt „Steinfelder Straße 9/9a“ im Zuge der Gesamtaufteilung der Maßnahme „Masterplan Nettersheim“. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Die Wertveränderung resultiert aus dem Tausch einer Grundstücksfläche in Zingsheim. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Bei der Wertveränderung handelt es sich um die planmäßigen Abschreibungen der Brückenbauwerke. 1.2.3.3 Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Die Wertveränderung ergibt sich, neben den planmäßigen Abschreibungen, durch die Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen „Ausbau B51 in Tondorf“ und „Anpassung Rinne Nettersheim“, sowie Aktivierungen bzw. Nachaktivierungen im Zusammenhang mit dem Masterplan Nettersheim. 5 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Die Wertveränderung ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibung der Wartehäuser. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Die Wertveränderung ergibt sich ausschließlich aus der Abschreibung für den Aussichtsturm „Eifelblick“ in Nettersheim-Marmagen. 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Die Wertveränderungen ergeben sich neben den Abschreibungen und Umbuchungen aus nachstehenden Zugängen: Folgende Anlagenzugänge waren im Kalenderjahr 2015 zu verzeichnen: Bezeichnung Betrag Feuerwehrfahrzeug HLF 20 (EU-FW 812) 367.551,95 EUR Anhänger Bauhof (EU-GN 120) 1.340,00 EUR Summe: 368.891,95 EUR 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Neben den Wertveränderungen durch Abschreibungen und Umbuchungen erklären sich die Veränderungen im Wesentlichen durch den Zukauf folgender Ausstattungsgegenstände in 2015: Bezeichnung Betrag iPad Ausstattung 17.219,10 EUR Büromöbel 2.759,62 EUR Spülmaschine Rathaus 495,00 EUR Küche Dachgeschoss Rathaus 1.562,88 EUR Kühlzelle 700,00 EUR Pressluftatmer, Lungenautomat 5.970,39 EUR Küche Literaturhaus 3.456,56 EUR Waschmaschine, Buschgasse 15 Marmagen 569,00 EUR 15 Betten, Münstereifeler Str. 15, Bouderath 2.481,15 EUR Waschmaschine, Kiga Nettersheim 559,30 EUR 6 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Geschirrspülmaschine, Kiga Zingsheim 495,00 EUR Waschmaschine, Kiga Zingsheim 559,30 EUR Einrichtung, Jugendgästehaus 4.305,60 EUR Kühlschrank, Archäologischer Landschaftspark 523,10 EUR Notebook, offene Jugendarbeit 940,00 EUR Waschmaschine, Eifelhaus Nettersheim 489,26 EUR Schild Ahekapelle 1.347,60 EUR Betriebs- u. Geschäftsausstattung (GWG 2015) WLAN Rathaus 32.243,13 EUR Server Rathaus 37.848,18 EUR 4.242,82 EUR Hardware Verwaltung (GWG 2015) 255,73 EUR Prüfmessgerät 1.665,00 EUR Hebebühne 2.260,42 EUR Luft- u. Raumreinigungsgerät 1.950,00 EUR Kreiselschere 1.065,60 EUR Ladeschaufel Salzverladung 3.474,80 EUR Freischneider 1.100,75 EUR Hochentaster 750,89 EUR Maschinen (GWG 2015) 407,64 EUR Arbeitsplatz (EWO) 803,61 EUR Zukäufe Festwert Feuerwehr 17.827,83 EUR Summe: 150.329,26 EUR 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau In den Anlagen im Bau sind die laufenden Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2015 begonnen, aber noch nicht beendet worden sind, enthalten. 7 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Es handelt sich um folgende Buchwerte: Bezeichnung Betrag Toilettenanlage, Alte Schule Holzmülheim 9.850,35 EUR Friedhof Zingsheim 14.737,08 EUR Holzentwicklungspark 545.444,69 EUR Integriertes Handlungskonzept Städtebau 65.070,05 EUR Ausbau Eifeler Kräuterpfad 1.539,86 EUR Umbau Alte Schule Buir 61.947,76 EUR Baugebiet T 4, Akazienstraße/Ratzenbüchel 29.968,30 EUR Masterplan Nettersheim 40.539,20 EUR Anbau Dorfsaal Tondorf 56.805,39 EUR DSL-Versorgung 28.065,87 EUR Windkraftanlagen 52.007,93 EUR Bahnhof Nettersheim 3.984.308,74 EUR P+R Anlage auf dem Bahnhofsgelände 585.966,85 EUR Umbau Alte Schule Pesch 3.255,91 EUR Umbau Feuerwehrgerätehaus Nettersheim 8.905,69 EUR Masterplan Sport und Gesundheit 5.093,47 EUR IT-Ausstattung Naturzentrum 13.194,79 EUR Teilverrohrung Hirschbergbach Zingsheim 5.355,00 EUR GESAMT 5.512.056,93 EUR 1.3 Finanzanlagen Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. 8 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 1.3.1 Beteiligungen Hier sind Anteilswerte der Gemeinde Nettersheim am Wasserverband Oleftal, Musikschulzweckverband Schleiden sowie der KDVZ erfasst. Beteiligung Betrag Wasserverband Oleftal (7,6 %) 965.595,43 EUR Musikschulzweckverband (9,88%) 4.497,92 EUR KDVZ 1,00 EUR GESAMT 970.094,35 EUR Die Bewertung der Anteile erfolgte in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Kommunen gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO mit dem anteiligen Eigenkapital bzw. vorsichtig geschätzten Zeitwert. Im Übrigen ist die Gemeinde Mitglied im Wasserbeschaffungsverband Hermesberg, im Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und bis zu dessen Auflösung am 31.07.2015 im Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim. 1.3.2 Sondervermögen Die Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim, das Gemeindewasserwerk, der Eigenbetrieb Abwasser und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim sind hier unverändert mit dem Wert des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag erfasst. 1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens Unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens befindet sich die Versorgungsrücklage, die im KVR-Fonds angelegt ist. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Wertzuwächse werden erst bei Verkauf realisiert. 1.3.4 Ausleihungen 1.3.4.1 Sonstige Ausleihungen Die sonstigen Ausleihungen umfassen den Genossenschaftsanteil der Gemeinde an der VR Bank Nordeifel eG mit 250,00 EUR. 9 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurde anhand der Inventur ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten. Die Wertveränderungen der RHB, Waren, hier: Warenbestand Lebensmittel Küche JGH, Dieselbestand Bauhof und Warenbestand Museumsshop stellt sich zum 31.12.2015 wie folgt dar: Bezeichnung Wert 01.01.2015 Warenbestandsminderung(-) /mehrung (+) Wert 31.12.2015 Diesel 5.832,76 EUR -5.832,76 EUR 0,00 EUR Lebensmittel 3.912,10 EUR 823,50 EUR 4.735,60 EUR 41.523,24 EUR -4.454,69 EUR 37.068,55 EUR Museumsshop 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Spezielle Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für allgemeine Risiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zu den Restlaufzeiten der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist, verwiesen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren Zum 31.12.2015 betrugen die offenen Gebührenforderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 267.215,56. 2.2.1.2 Beiträge Zum 31.12.2015 betrugen die offenen Beitragsforderungen EUR 6.662,64. 2.2.1.3 Steuern Bei diesen Forderungen handelt es sich um Steuerforderungen. Ihr Wert liegt nach Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bei EUR 125.362,06. 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Forderungen aus Zuschüssen und Sozialleistungen, deren Wert zum 31.12.2015 bei EUR 28.171,56 liegt. Anlage 4 10 Anhang zum Jahresabschluss 2015 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Zum 31.12.2015 betrugen die offenen sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen EUR 79.086,58. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 2.2.3. Sonstige Vermögensgegenstände Bei dieser Bilanzposition werden die privatrechtlichen Forderungen ausgewiesen. Sie beinhalten insbesondere Forderungen aus Verkaufserlösen, Mieten und Pachten und aus Reservierungs- und Seminargebühren. Der Wert liegt zum 31.12.2015 bei EUR 307.897,98. Bei dieser Bilanzposition werden die Forderungen gegenüber den drei Eigenbetrieben ausgewiesen. Ihr Wert liegt zum 31.12.2015 bei EUR 85.833,65. Bei dieser Bilanzposition werden insbesondere die debitorischen Kreditoren, Transferleistungen und die Mietforderung ggü. dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim ausgewiesen. Der Wert liegt zum 31.12.2015 bei EUR 402.699,65. 2.3 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Als liquide Mittel werden die Bestände der Bankkonten, Fest- und Tagesgelder sowie der Barkasse ausgewiesen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Neben den Rechnungsabgrenzungsposten wie z. B. im Bereich der Mieten wurde ein Aktivposten für die bereits im Dezember 2015 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2016 gebildet. 11 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 C 1. Passiva Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage beträgt zum Stichtag 31.12.2015 EUR 70.746.792,32. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 GO mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass Geschäftsvorfälle, die nicht der laufenden Verwaltungstätigkeit zuzurechnen sind, keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben. Die Allgemeine Rücklage hat sich im Haushaltsjahr 2015 wie folgt verändert: Stand zum 01.01.2015 Übernahme Saldo Mandant Soziales Ablösung Darlehen Förderschulzweckverband Aufwendungen aus Abgängen von beweglichem Anlagevermögen Erträge aus Abgängen von beweglichem Anlagevermögen Stand zum 31.12.2015 1.2 Ausgleichsrücklage 1.3 Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten EUR 70.707.825,41 84.266,80 -17.047,30 -32.449,59 -330,00 4.527,00 70.746.792,32 In der Bilanz wurde eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals gebildet. Sie besitzt eine Pufferfunktion für die doppischen Jahresabschlüsse, d.h. Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung können mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Die Ausgleichsrücklage beträgt nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014 EUR 1.442.704,33 und wird nach Verrechnung des Fehlbetrages 2015 bei EUR 1.386.963,28 liegen. Hier wird der aktuelle Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2015 ausgewiesen. Er liegt bei EUR 55.741,05. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen, zweckgebundene Zuwendungen und Zuschüsse sowie vereinnahmte Beiträge. Die Sonderposten werden entsprechend der Restnutzungsdauer der damit finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Anlage 4 12 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Zugänge der Mittel im Haushaltsjahr werden mit dem Nennbetrag erfasst, der auf die finanzierten Anlagegüter entfällt. Die Entwicklung der Sonderposten zum 31.12.2015 stellt sich wie folgt dar: Sopo f. Zuwendungen Sopo f. Beiträge Sonstige Sopo INSGESAMT Stand 31.12.2014 TEUR 15.310,4 3.682,4 2.350,5 21.343,3 Zuführung TEUR 1.168,7 0,0 723,2 1.891,9 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 2.2 Sonderposten für Beiträge Auflösung TEUR 429,2 102,1 405,8 937,1 Abgang TEUR 0,3 0,0 0,0 0,3 Stand 31.12.2015 TEUR 16.049,6 3.580,3 2.667,9 22.297,8 Hierbei handelt es sich um Zuwendungen und Leistungen Dritter in Form von Fördermitteln für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sie wurden gebildet für Straßen, Dorferneuerung, Infrastrukturmaßnahmen, Bücherei, Gebäude, Wartehäuser, Forst, Kindergärten, Schulen sowie Feuerwehr. Die Sonderposten für Zuwendungen zum Stichtag 31.12.2014 betrugen EUR 15.310.464. Aufgrund von Sonderpostenauflösungen und teilweise Neubildungen (Fertigstellung u.a. B51 Euskirchener Straße Tondorf, Kunstrasenplatz Nettersheim, Masterplan Nettersheim) innerhalb des Jahres 2015 ergibt sich zum Stichtag 31.12.2015 ein Betrag i. H. v. EUR 16.049.581,00. Es handelt sich hierbei um Beitragszahlungen der Anlieger im Wesentlichen für Straßen. Nach Auflösung der Sonderposten liegt diese Position zum 31.12.2015 bei EUR 3.580.299,00. 2.3 Sonstige Sonderposten Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, welche weder unter die Sonderposten für Zuwendungen noch für Beiträge fallen, werden den sonstigen Sonderposten zugeordnet. Zum 31.12.2015 liegen diese Sonderposten nach Auflösung und Neubildung bei EUR 2.667.923,28. Die noch nicht verwendeten Beträge der Schulpauschale, der Sportpauschale, der Allgemeinen Investitionspauschale sowie der Feuerschutzpauschale werden in Höhe von insgesamt EUR 1.992.015,57 im Haushaltsjahr 2015 unter den sonstigen Verbindlichkeiten bei erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. 13 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Die Pensionsrückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz. Der Wert für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach Heubeck von der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Kalenderjahres angesetzt, im Verlauf dessen das Dienstverhältnis beim ersten Dienstherrn begonnen hat. Der Rechnungszins beträgt in Übereinstimmung mit § 36 GemHVO 5%. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Für die Höhe der Versorgung werden die zum 31.12.2015 maßgeblichen Werte in Ansatz gebracht. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für die Beamtinnen und Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW angesetzt. Der Wert der Pensionsrückstellungen beträgt nach Auflösung und entsprechender Zuführung zum 31.12.2015 EUR 4.278.429,00. Die Bewertung der Beihilfeverpflichtung beschränkt sich auf die Verpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalles. Die versicherungsmathematische Bewertung der Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Mit den Wahrscheinlichkeitstafeln 2013 wurden die Kopfschadenstatistiken auf eine neue, erweiterte Datenbasis umgestellt. Da die neuen Statistiken insbesondere in höheren Altern einen signifikant anderen Verlauf aufweisen als die bisherigen Wahrscheinlichkeitstafeln war zum 31.12.2014 eine Bewertungsanpassung erforderlich. Die Bewertung erfolgt nun unter Einschluss der Statistiken für ambulante und stationäre Pflege. Der Wert der Beihilferückstellung beträgt zum 31.12.2015 EUR 1.352.527,00. 3.2 Instandhaltungsrückstellungen Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen ist gem. § 36 Absatz 3 GemHVO NRW dann eine Rückstellung zu bilden, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss. Eine unterlassene Instandhaltung liegt immer dann vor, wenn eine Maßnahme trotz Notwendigkeit über den Bilanzzeitraum hinaus verschoben wird. 14 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 Die Rückstellungen zum 31.12.2015 setzen sich wie folgt zusammen: Wert in EUR 31.12.2015 Bezeichnung Dach Grundschule Marmagen 149.419,40 Fenst.,Tür.,Sonnens. Altbau GS Mar 89.296,25 Kücheneinrichtung Jugendgästehaus 36.000,00 Außenfass./Fenster FWHaus Zingsheim 32.210,16 Toranlage FW-Haus Zingsheim 5.514,58 Flachdach FW-Haus Zingsheim 70.300,00 Beseitig. winterbedingter Straßenschäden 12.307,50 Heizungsanlage Bauhof Auf Helwen 46.560,03 Dach Bauhof Auf Helwen 46.928,09 Brückenbauwerke 7.566,27 energetische Rückstellungen 353.139,16 Instandhaltung Fahrzeuge 12.000,00 861.241,44 3.3 Sonstige Rückstellungen Nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden im Wesentlichen folgende Rückstellungen gebildet: c.a. Urlaubsrückstellungen Für nicht beanspruchten Urlaub der Beschäftigten zum Bilanzstichtag besteht die Verpflichtung, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 69.502,39. Die Ermittlung erfolgt anhand von individuell auf Grundlage der Bruttopersonalkosten ermittelten Stundensätzen der Mitarbeiter. c.b. Rückstellungen für Altersteilzeit Bei tariflich Beschäftigten wurden Vereinbarungen über Altersteilzeit geschlossen. Mit dem Zeitpunkt der geschlossenen Vereinbarung sowie während der sogenannten "Arbeitsphase" wurden in diesen Fällen Rückstellungen für anfallende Aufwendungen in der Zeit der Freistellung angesammelt. Die Ermittlung der Höhe erfolgte auf der Grundlage der Vergütung je betroffenen Mitarbeiter. Die Wertveränderung zur Schlussbilanz des Vorjahres resultiert aus einer entsprechenden Inanspruchnahme der Beträge für die betroffenen Beschäftigten in der sog. „Freizeitphase“. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 15.991,78 EUR. 15 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 c.c. Rückstellung für Verpfl. § 107 b BeamtVG Ein Rückstellungsansatz in der gemeindlichen Bilanz wegen der Beteiligung der Gemeinde an künftigen Versorgungslasten anderer Dienstherrn von Beamtinnen und Beamten kann wegen mehrerer beamtenrechtlicher Rechtsvorschriften notwendig werden. So ist eine Gemeinde nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) oder nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vorher: § 107b des Beamtenversorgungsgesetz) verpflichtet, sich an den künftigen Versorgungslasten des neuen Dienstherrn einer abgegebenen Beamtin oder eines abgegebenen Beamten zu beteiligen, soweit von ihr nicht bereits vorher eine Ausgleichsleistung oder eine Abfindung gezahlt wurde. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 13.724,00. c.d. Rückstellungen für Prüfungen und Sonstige Sachverhalte : Die Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für einen anhängigen Rechtsstreit in Sache GEZ-Gebührenpflicht für Rundfunkempfänger in Feuerwehrfahrzeugen und eine rechtliche Überprüfung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte für die Jahre 2010 bis 2012. Weiterhin wurden im laufenden Kalenderjahr Mittel für die Jahresabschlussprüfung 2015 zugeführt. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf EUR 28.939,36. c.e. Archivierungskosten Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen der Gemeinde in Höhe von EUR 100.600,00. 4. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. 16 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.1.1 vom öffentlichen Bereich Unter diesem Bilanzposten sind die Kredite ausgewiesen, die von der Gemeinde vom öffentlichen Bereich aufgenommen wurden. 4.1.2 vom privaten Kreditmarkt Hier sind die Kredite ausgewiesen, die am privaten Kreditmarkt aufgenommen wurden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Hier ist ein Liquiditätskredit über den Jahreswechsel hinaus bei der Kreissparkasse Euskirchen erfasst. 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter fallen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb (Lieferanten). 4.4 sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (5.772,9 TEUR), gegenüber den Eigenbetrieben Abwasser und Gemeindewasserwerk (200,2 TEUR), Personalverbindlichkeiten (28,6 TEUR), Verbindlichkeiten ggü. Kreis Euskirchen aus Kindergartenbeiträgen (27,8 TEUR) sowie dem Eigenanteil am Konjunkturpaket II (33,4 TEUR) und Verbindlichkeiten ggü dem Finanzamt für Umsatzsteuer (9,9 TEUR). Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten die kreditorischen Debitoren in Höhe von 213,0 TEUR. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position umfasst Friedhofsgebühren für Grabnutzungsrechte, die von den Erwerbern zum Zeitpunkt des Erwerbs in voller Höhe für den gesamten Nutzungszeitraum entrichtet werden. Die hier ausgewiesenen Beträge wurden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt und werden ratierlich entsprechend der Nutzungszeit erfolgswirksam aufgelöst. D. Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW erstellt. 17 Anlage 4 Anhang zum Jahresabschluss 2015 1. Ordentliche Erträge Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich auf TEUR 6.859 und enthalten im Wesentlichen Gewerbesteuer (TEUR 2.148), den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (TEUR 3.030) und die Grundsteuer B (1.015 TEUR). Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit insgesamt TEUR 1.583 umfassen im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen mit TEUR 1.060 und die Auflösung aus Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von TEUR 429. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 1.011 TEUR beinhalten mit TEUR 102 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Beiträge, Gebühren für die Straßenreinigung in Höhe von TEUR 130 sowie für Abfall in Höhe von insgesamt TEUR 592. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von TEUR 2.345 setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen für Übernachtungen (TEUR 581), Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von TEUR 376 sowie Erlösen aus Holz- und Hackschnitzelverkäufen in Höhe von TEUR 1.033 zusammen. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe von TEUR 2.780 umfassen mit TEUR 1.206 Personal- und Sachkostenerstattungen sowie mit TEUR 563 Kostenerstattungen der Eigenbetriebe. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen mit TEUR 1.592 sind neben den Konzessionsabgaben mit TEUR 213 vor allem die Auflösung sonstiger Sonderposten wie z. B. aus der Investitionspauschale, Schul- und Sportpauschale in Höhe von TEUR 406 und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 678 enthalten. 2. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen beinhalten die Löhne, Gehälter und Bezüge für die im Jahresdurchschnitt 184 Beschäftigten der Gemeinde Nettersheim. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit TEUR 2.635 betreffen unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung (TEUR 226), Energiekosten (TEUR 434), Schülerbeförderungskosten (TEUR 81), Betriebskosten für Hauung und Rücken (TEUR 247) sowie sonstige Abfallbeseitigungskosten (TEUR 237). Die gesamten Transferaufwendungen mit TEUR 6.105 beinhalten hauptsächlich mit TEUR 4.456 die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerumlage (TEUR 311) und Allgemeine Umlagen (z. B. Erftverbandsumlage und KDVZ-Umlage) mit TEUR 172. Weiterhin ist darin die Umlage an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim (TEUR 585) enthalten. 18 Anlage 4 - 9L ' Eifelgemeinde Nettersheim D€t' &q€&st€r • Anhang zum Jahresabschluss 2015 E. Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden entsprechend § 39 GemHVO die Einzahlungen und Auszahlungen jeweils für die Teilbereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit sowie Finanztätigkeit gesondert ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Gesamtfinanzrechnung im Lagebericht verwiesen. F. Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt ( 40 GemHVO NRW). G Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gemeinde hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 513,16. 2. Anzahl der im Haushaltsjahr 2015 im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeiter: Im Haushaltsjahr 2015 waren im Durchschnitt 184 Mitarbeiter beschäftigt, davon 8 Beamte und 176 tariflich Beschäftigte, einschließlich der jungen Kräfte im Rahmen freiwilliger Dienste. Der Stellenplan 2015 wies im Sinne eines „Konzernhaushalts" die Gesamtstellen einschließlich der Eigenbetriebe aus. Anlagen: 1. 2. 3. 4. Forderungsspiegel zum 31.12.2015 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2015 Anlagenspiegel zum 31.12.2015 Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015 Nettersheim, 15.08.2016 /7 Aufgestellt: Daniel Gle k, -4 Bestäti t: Wilfried Pracht FORDERUNGSSPIEGEL zum 31. Dezember 2015 Gemeinde Nettersheim, Nettersheim Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR 267.215,56 6.662,64 125.362,06 246.448,53 1.149,34 114.616,62 19.981,75 4.800,00 8.150,76 785,28 713,30 2.594,68 234.558,51 7.517,64 157.741,73 28.171,56 28.097,41 74,15 0,00 2.441,28 79.086,58 52.440,56 18.357,06 8.288,96 191.192,13 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegen Sondervermögen 307.897,98 85.833,65 293.631,03 85.833,65 7.555,80 0,00 6.711,15 0,00 626.106,01 139.467,30 3. Summe aller Forderungen 900.230,03 822.217,14 58.919,52 19.093,37 1.359.024,60 1. Öffentlich‐rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.2 Beiträge 1.3 Steuern 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich‐ rechtliche Forderungen Anlage 1 zum Anhang VERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum 31. Dezember 2015 Gemeinde Nettersheim, Nettersheim Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR Gesamtbetrag des Vorjahres EUR 1.1 vom öffentlichen Bereich 1.1.1 vom sonstigen öffentlichen Bereich 3.187.153,29 87.040,25 554.704,00 2.545.409,04 2.407.098,98 1.2 vom privaten Kreditmarkt 1.2.1 von Banken und Kreditinstituten 2.845.270,91 245.333,35 413.573,91 2.186.363,65 3.076.475,13 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.1 vom öffentlichen Bereich 3.650.000,00 3.650.000,00 0,00 0,00 3.000.000,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 715.999,33 715.999,33 0,00 0,00 1.073.890,94 4. Sonstige Verbindlichkeiten 6.457.828,90 6.429.978,90 22.280,00 5.570,00 5.509.524,22 16.856.252,43 11.128.351,83 990.557,91 4.737.342,69 15.066.989,27 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 5. Summe aller Verbindlichkeiten Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt. Anlage 2 zum Anhang Gemeinde Nettersheim Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015 1 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen Stand 31.12.2014 € 2 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang U= Umbuchung € € 4 3 25.086,19 Stand 31.12.2015 € 5 Stand 31.12.2014 € 6 Abschreibungen Abgang Zugang € 7 € 8 Stand 31.12.2015 € 9 Restbuchwert Stand Stand 31.12.2015 31.12.2014 € € 10 11 4.328,04 3.137,24 26.276,99 22.738,19 2.138,04 3.136,24 21.739,99 4.537,00 2.348,00 12.914,88 429.571,03 78.648,44 0,00 -437,33 5.287,81 0,00 5.902.797,03 54.325,13 64.342,91 0,00 118.668,04 5.784.128,99 5.405.985,99 9.735,88 25.693,72 2.251.876,76 33.362.424,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.251.876,76 33.362.424,10 2.182.964,20 33.388.555,15 68.948,00 2.043.860,70 0,00 0,00 0,00 0,00 2.043.860,70 2.107.520,89 1.2 1.2.1 5.460.311,12 U= 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 2.182.964,20 33.388.555,15 U= 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe 1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 2.107.520,89 43.139.351,36 96.851,13 429.133,70 104.377,60 43.560.958,59 54.325,13 64.342,91 0,00 118.668,04 43.442.290,55 43.085.026,23 U= 0,00 0,00 0,00 1.965.406,82 3.715.699,83 596.021,88 150.089,66 427.880,76 42.171,19 25.698,00 71.488,00 8.406,99 0,00 0,00 0,00 175.787,66 499.368,76 50.578,18 1.789.619,16 3.216.331,07 545.443,70 1.815.317,16 3.287.819,07 194.681,36 U= 0,00 0,00 283.953,63 75.215,70 0,00 181.054,20 283.953,63 256.269,90 11.311,87 9.441.740,07 601.224,26 124.346,33 0,00 725.570,59 8.716.169,48 8.670.773,48 11.311,87 15.718.868,60 1.221.365,87 229.939,32 0,00 1.451.305,19 14.267.563,41 13.968.591,07 990,00 437,33 0,00 0,00 15.240.293,38 0,00 0,00 0,00 0,00 15.240.293,38 15.238.866,05 0,00 1.064.168,00 141.968,00 35.492,00 0,00 177.460,00 886.708,00 922.200,00 305,00 611.501,19 0,00 20.413.887,36 2.741.241,17 476.903,19 0,00 3.218.144,36 17.195.743,00 17.060.840,00 U= 30.520,63 30.520,63 2.273.831,90 38.992.180,64 112.202,30 2.995.411,47 48.267,63 560.662,82 30.520,63 30.520,63 129.949,30 3.525.553,66 2.143.882,60 35.466.626,98 2.161.629,60 35.383.535,65 U= 30.520,63 31.815,63 611.938,52 0,00 0,00 28.548,01 6.336,01 1.056,00 0,00 7.392,01 21.156,00 22.212,00 368.891,95 6.120,48 1,00 2.122.532,20 696.828,71 131.274,43 0,00 828.103,14 1.294.429,06 1.050.692,06 U= 150.329,26 11.994,02 51.766,79 840.934,58 257.413,21 97.488,16 51.438,79 303.462,58 537.472,00 472.964,88 U= 1.566.381,29 -1.315.456,62 741,01 5.512.056,93 0,00 0,00 0,00 0,00 5.512.056,93 5.261.873,27 U= 198.718,90 106.776.079,55 5.231.680,40 1.084.763,64 81.959,42 6.234.484,62 100.541.594,93 99.244.895,16 U= 2.498.222,89 0,00 1.2.2 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.965.406,82 3.715.699,83 236.852,55 9.271.997,74 U= Summe 1.2.2 15.189.956,94 U= 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 15.238.866,05 U= 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe 1.2.3 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.6 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.064.168,00 19.802.081,17 2.273.831,90 38.378.947,12 28.548,01 1.747.520,77 730.378,09 5.261.873,27 , Summe 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 104.476.575,56 Finanzanlagen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen 970.094,35 13.215.743,38 66.817,55 250,00 0,00 0,00 14,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 970.094,35 13.215.743,38 66.832,43 250,00 970.094,35 13.215.743,38 66.817,55 250,00 Summe 1.3 14.252.905,28 14,88 0,00 14.252.920,16 0,00 0,00 0,00 0,00 14.252.920,16 14.252.905,28 118.754.567,03 2.502.565,81 201.856,14 121.055.276,70 5.254.418,59 1.086.901,68 85.095,66 6.256.224,61 114.799.052,09 113.500.148,44 Summe Anlagevermögen Anlage 3 zum Anhang RÜCKSTELLUNGSSPIEGEL zum 31.12.2015 Gemeinde Nettersheim Stand zum 01.01.2015 Verbrauch/ Auflösung 2015 Zuführung 2015 Stand zum 31.12.2015 Art der Rückstellung Euro Pensionsrückstellung Beihilferückstellung Instandhaltungsrückstellungen Rückstellung f. Prallschutz Rückstellung Altersteilzeit Rückstellung Verpfl. § 107b BeamtVG Rückstellung Urlaub Rückstellung Archivierung Rückstellung f. Prüfungsk./Sonstiges Summe 4.303.888,00 1.329.068,00 1.454.261,89 15.318,25 47.976,82 13.127,00 50.660,49 100.600,00 28.939,36 7.343.839,81 Euro 256.996,00 25.743,00 605.020,45 15.318,25 31.985,04 0,00 50.660,49 11.000,00 14.280,00 1.011.003,23 Euro 231.537,00 49.202,00 12.000,00 0,00 0,00 597,00 69.502,39 11.000,00 14.280,00 388.118,39 Euro 4.278.429,00 1.352.527,00 861.241,44 0,00 15.991,78 13.724,00 69.502,39 100.600,00 28.939,36 6.720.954,97 Anlage 4 zum Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Lagebericht zur Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Nettersheim gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 48 GemHVO NRW 1 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Vorbemerkung Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO), sind dabei zu beachten. Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln. Nach § 37 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um den Lagebericht des siebten NKF-Abschlusses für das Haushaltsjahr 2015. 2 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Allgemeine Rahmenbedingungen Strukturdaten Einwohnerstand der Gemeinde Nettersheim 2008 Bouderath Buir Engelgau Frohngau Holzmülheim Marmagen Nettersheim Pesch Roderath Tondorf Zingsheim 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 279 226 628 470 272 274 235 613 449 257 274 235 598 449 255 276 231 596 449 245 270 226 598 449 242 269 227 589 447 224 272 226 592 437 225 278 225 590 429 239 1.661 1.786 1.636 1.776 1.610 1.758 1.605 1.755 1.589 1.708 1.573 1.711 1.577 1.706 1.601 1.718 570 178 861 870 7.801 581 179 843 852 7.695 562 176 838 849 7.604 569 175 815 859 7.575 558 185 839 831 7.495 540 187 835 848 7.450 533 186 835 843 7.432 523 182 879 845 7.509 Fläche nach Nutzungsarten Ortschaften Fläche des Gemeindegebietes insgesamt 11 9.435 ha Diese untergliedert sich in a) Siedlungs- und Verkehrsflächen 1.062 ha Gebäude- und Freiflächen, Betriebsflächen Erholungsflächen Verkehrsflächen 417 38 606 b) Freiflächen außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen Landwirtschaftsflächen Waldflächen Wasserflächen Moor, Heide, Umland, andere Nutzungen ha ha ha 8.374 ha 4.292 ha 4.007 ha 59 ha 11 ha 5 ha Anlage 5 3 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Schulwesen Stand Grundschulen/Grundschulverbund Marmagen Zingsheim 08.2014 08.2015 96 158 96 151 Hauptschule Nettersheim (integriert im Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim seit dem Schuljahr 2013/14) 106 149 Kindergärten Gemeindliche Einrichtungen Kindergarten Nettersheim Kindergarten Tondorf Kindergarten Zingsheim 50 41 31 46 39 33 21 36 19 36 Einrichtungen sonstiger Trägerschaften Kindergarten Engelgau ( DRK ) Kindergarten Marmagen ( kirchlich ) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Gemeindegebiet Nettersheim (Arbeitsort) Quelle: IT NRW insgesamt davon männlich davon weiblich Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag Stichtag 30.06.2014 30.06.2013 30.06.2012 30.06.2011 30.06.2010 30.06.2009 30.06.2008 1.235 1.207 1.205 1.340 1.310 1.279 1.283 655 631 593 598 581 685 679 642 609 624 627 642 652 641 Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind. Die Statistikauswertung zum Stichtag 30.06.2015 liegt bei Erstellung des Lageberichts leider noch nicht vor. Anlage 5 4 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Interne Organisation Das Finanz– und Rechnungswesen ist bei der Gemeinde Nettersheim im Fachbereich II angesiedelt. Die Finanzbuchhaltung unterteilt sich in die Geschäftsbuchhaltung (ehem. Kämmerei) und die Zahlungsabwicklung (Gemeindekasse). Die Geschäftsbuchhaltung beinhaltet die Aufgabenfelder • • • • • • Haushaltsplanung und Jahresabschluss Haushaltsausführung Zentrale Buchungsstelle Anlagenbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Controlling und Berichtswesen Die Zahlungsabwicklung erfasst insbesondere • Ausführung des Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen) • Offene-Posten-Verwaltung einschließlich Mahnwesen und Zwangsvollstreckung Sowohl für die Geschäftsbuchhaltung als auch für die Zahlungsabwicklung wurden gem. § 93 Abs. 2 und unter Beachtung des Absatzes 5 der GO NRW je ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter benannt. Dem Bürgermeister obliegt die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Wirtschaftliche Lage der Gemeinde Gesamtwirtschaftliche Lage und kommunale Finanzentwicklung Zwei Ereignisse dominierten im Jahr 2015 das politische Geschehen: die Krise in Griechenland und die dramatisch zunehmende Zuwanderung von Flüchtlingen. Die demografischen Herausforderungen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt traten dadurch in den Hintergrund. Die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird in absehbarer Frist anhalten. Die Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsprodukts lag in 2015 bei 1,7 %. Die Flüchtlingsmigration wird zu direkten jährlichen Bruttoausgaben für die öffentlichen Haushalte in Höhe von 5,9 bis 8,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 und 9,0 bis 14,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 führen. Längere Asylverfahren und schlechte Arbeitsmarktmigration dürften die Kosten merklich erhöhen. Die Wirtschaftspolitik ist gefordert, durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen die deutsche Volkswirtschaft auf die Herausforderungen der Zukunft – den demografischen Wandel, die Globalisierung und die Digitalisierung vorzubereiten. Die außerordentlich hohe Flüchtlingsmigration wird die Bildungs-, Integrations- und Arbeits- 5 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 marktpolitik vor die Aufgabe stellen, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren und das erneute Auftreten hoher Erwerbslosigkeit zu vermeiden. Die deutsche Volkswirtschaft muss sich an die komplexere und sich stetig verändernde Welt anpassen. Deshalb sollte die Wirtschaftspolitik die Stärkung der Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt rücken. Einen Weg zurück, der vorwiegend das Erreichte sichert, wird es nicht geben (Auszüge aus dem Jahresgutachten 15/16 „Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt“ des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung). Entwicklung der kommunalen Finanzen 2015: „Aus rein finanzstatistischer Sicht war das Jahr 2015 ein erfolgreiches kommunales Jahr. Nach einem Finanzierungsdefizit von 0,56 Milliarden Euro im Jahr 2014 konnten die Kommunen nun einen Überschuss in Höhe von 3,15 Milliarden Euro erwirtschaften. Allein Bayern (+ 1,414 Mrd. €), Baden-Württemberg (+ 886,6 Mio. €) und Niedersachsen (+ 785,1 Mio. €) erwirtschafteten dabei über drei Milliarden Euro der kommunalen Überschüsse, während die Kommunen in der Summe in Nordrhein-Westfalen (- 583,3 Mio. €), dem Saarland (- 252,0 Mio. €), Hessen (- 165,8 Mio. €) und Schleswig-Holstein (- 22,3 Mio. €) weiter rote Zahlen schrieben. Mit Ausnahme Bayerns ist allerdings immerhin festzustellen, dass die Kommunen ihr Finanzierungssaldo verbessern konnten. Nichtsdestotrotz ist aber auch festzuhalten, dass es nach wie vor vielen Städten und Gemeinden trotz enormer Konsolidierungsanstrengungen nur schwer gelingt, ihre Haushalte auszugleichen. Die Finanzlage der Kommunen bleibt folglich sehr angespannt. Besorgniserregend sind die weiter zunehmenden Disparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die in der Summe verbesserte gemeindliche Finanzlage ist vor allem auf einen merklichen Zuwachs auf der Einnahmeseite (+ 7,7 % auf 230,8 Mrd. €) und insbesondere auf die positive Entwicklung des Steueraufkommens (+ 6,8 % auf 84,8 Mrd. €) zurückzuführen. Bedingt durch die gute konjunkturelle Lage konnten merkliche Zuwächse bei der wichtigsten gemeindlichen Steuerart, der Gewerbesteuer (+ 5,6 % auf 34,9 Mrd. €), und den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer (+ 7,4 % auf 32,5 Mrd. €) und der Umsatzsteuer (+ 16,8 %) erzielt werden. Der signifikant hohe Anstieg bei der Umsatzsteuer ist vor allem auf die Erhöhung des diesbezüglichen Gemeindeanteils zurückzuführen. Deutlich über dem Schnitt lagen die gemeindlichen Nettosteuerzuwächse in Rheinland-Pfalz (+ 10,5 %) und Nordrhein-Westfalen (+ 9,4 %). Die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchsen im Berichtsjahr 2015 um 5,9 Prozent auf 227,7 Milliarden Euro an. Einzig für Sachsen (- 4,5 %) weist das Statistische Bundesamt einen Rückgang der Ausgaben aus, in Bayern (+ 10,0 %) ist der Ausgabenaufwuchs sogar zweistellig. Mit rund 60,6 Milliarden Euro (+ 4,0 %) machen die Personalausgaben immer noch den größten kommunalen Ausgabenposten aus, wenngleich die Ausgaben für „Soziale Leistungen“ mit neun Prozent - nun noch stärker als in den vergangenen Jahren ohnehin schon auf 54 Milliarden Euro angestiegen sind. Dieser enorm dynamische Aufwuchs liegt auch deutlich über den prozentualen Steuerzuwächsen. In Bayern (+ 14,2 %), dem Saarland (+ 10,4 %) und Schleswig-Holstein (+ 10,2 %) waren die prozentualen Zuwächse bei den kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen sogar zweistellig. Aufgrund des Flüchtlingszustroms stiegen die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 98,2 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro an. Besonders signifikant war auch der Aufwuchs bei den kommunalen Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um 6 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 11,7 Prozent auf 9,3 Milliarden Euro, der vor allem auch auf die Vielzahl minderjähriger Schutzsuchender, die entsprechend Ansprüche auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB III haben, zurückzuführen ist. Die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen nach SGB XII und Arbeitssuchende nach SGB II lagen mit 4,5 Prozent (auf 26,6 Mrd. €) und 5,4 Prozent (12,6 Mrd. €) über den Ausgaben aus dem Vorjahr. Hingewiesen sei an dieser Stelle darauf, dass in diesem Jahr erst noch die Mehrzahl der Schutzsuchenden in die sozialen Regelsysteme überführt werden muss und folglich ein noch merklich stärkerer Anstieg zu erwarten ist. Im Gegensatz zu den Ausgaben für soziale Leistungen stiegen die kommunalen Sachinvestitionen nur marginal um 0,5 Prozent (auf 24,7 Mrd. €) an. In neun Flächenländer waren die Sachinvestitionen rückläufig, insbesondere in Sachsen (- 28,4 %), dem Saarland (- 20,7 %), Brandenburg (- 14,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (- 10,4 %); einzig die Kommunen in Schleswig-Holstein konnten mit 11,4 Prozent ein merkliches Investitionsplus verzeichnen. Betrachtet man allein die für die kommunale Infrastruktur so wichtigen Baumaßnahmen, so ist sogar ein Rückgang um 3,9 Prozent auf 18 Milliarden Euro auszumachen. Hingewiesen sei an dieser Stelle allerdings darauf, dass sich die Investitionen in Flüchtlingsunterbringungen weitestgehend erst in den Haushaltszahlen für dieses Jahr niederschlagen werden, da viele Projekte noch nicht abgeschlossen und bezahlt wurden. Nichtsdestotrotz sind diese Zahlen, gerade in Hinblick auf den kommunalen Investitionsrückstand in Höhe von 132 Milliarden Euro (siehe KfW Kommunalpanel 2015), mehr als besorgniserregend. An dieser Stelle lohnt sich auch ein Vergleich der Entwicklung der kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen und Sachinvestitionen. Während die Sachinvestitionen in den letzten fünf Jahren lediglich um 6,9 Prozent zunahmen, wuchsen im gleichen Zeitraum die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen um rund 28,3 Prozent an, im Zehnjahreszeitraum ist sogar ein Anstieg von über 52,11 Prozent feststellbar (+ 33 % bei den Bauinvestitionen, wobei diese 2005 mit 18,6 Mrd. € historisch niedrig waren).“ (Auszug aus einem Schnellbrief des NWStGB vom 01.04.2016 zum Zahlenwerk des Statistischen Bundesamtes der Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland in 2015) Die Haushaltsumfrage 2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen beteiligt haben, bestätigt erneut die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie. Die gute Wirtschaftslage führt zwar zu höheren Erträgen vor allem bei der Gewerbesteuer, die allerdings durch weiter steigenden Aufwand insbesondere im Sozialbereich wieder aufgezehrt werden. Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt in 2016 in den StGB NRWMitgliedskommunen bei 441 Prozentpunkten. Deutlich lässt sich ein Zusammenhang zwischen Gewerbesteuerhebesatz und Gemeindegröße feststellen. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger Hebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial – sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens – erfolgreich bestehen und Nachteile, die sich aus der Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren können. 7 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2015 auf gut 16,3 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von mehr als acht Prozent entspricht. Die Kreisumlage bildet auch 2016 einen wesentlichen Ausgabeblock der kreisangehörigen Kommunen. Die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den neuen Rekordstand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich. Zum Jahreswechsel 2015/2016 verzeichneten die NRW-Kommunen einen Kassenkreditstand von 27,48 Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass die Kommunen im vergangenen Jahr die Liquiditätskredite um rund 0,8 Mrd. Euro erhöhen mussten, um laufenden Verwaltungsaufwand zu finanzieren. Zwar ist im Moment die Belastung durch Zinszahlungen wegen der äußerst niedrigen Zinssätze für Kassenkredite moderat. Bei deren hohem Stand in NRW, der rund die Hälfte des kommunalen Kassenkreditvolumens in ganz Deutschland ausmacht, birgt aber das Zinsänderungsrisiko eine enorme Sprengkraft. Die Verschlechterung der Zinskonditionen um nur einen Prozentpunkt würde eine zusätzliche Belastung von rund 280 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. (Auszüge aus der Berichterstattung des NWStGB zur Haushaltsumfrage 2016) In mehreren Stellungnahmen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes geht dieser darauf ein, dass das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich zunehmend verfehlt werde. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass das System der Einwohnerveredelung einwohnerstarke Städte durch die Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf favorisiere, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze "weggerechnet" würden. Dies führe dazu, dass die für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklafften. Über den kommunalen Finanzausgleich erfolgte eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln in den kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet würden. Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in seinem Positionspapier vor allem auch auf die Auswirkungen der strukturellen Ungleichbehandlung und der Benachteiligung des ländlichen Raums für die Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger ein und erklärt richtigerweise, dass für die Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dargestellten Ungleichgewichte zu einer Verstärkung bzw. Verfestigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse führe. So sei es bedenklich, wenn ein deutlich unterschiedlicher Versorgungsgrad mit öffentlichen Leistungen, sei es im Bildungsbereich, im öffentlichen Personennahverkehr, bei kulturellen Angeboten oder bei der medizinischen Versorgung als normal hingenommen werde. Spätestens die in NRW in den letzten Jahren verstärkte Tendenz zu einer Landflucht belege, dass die Menschen nur bis zu einer gewissen Grenze bereit seien, diese Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse zu akzeptieren. Leider seien es insbesondere junge Familien und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die vor dem Hintergrund fehlender Arbeitsplätze und persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten den ländlichen Gemeinden den Rücken kehrten und sich in den Städten ansiedelten. Dadurch werde die ohnehin problematische demografische Entwicklung in den ländlich strukturierten Gebieten noch einmal verstärkt. 8 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Viele Leistungsangebote seien im kreisangehörigen Raum in der Vergangenheit auf der Grundlage sehr gut ausgebauter und funktionierender ehrenamtlicher Netzwerke mit einem Minimum öffentlicher Ressourcen aufrechterhalten worden. Dies reiche von sozialen Diensten über die Feuerwehr bis hin zu kulturellen Angeboten. Weil aber diese Strukturen wegen der oft nicht entgoltenen ehrenamtlichen Arbeit aus Sicht der Kommunen bereits hochgradig "kostenoptimiert" seien, hätten weitere finanzielle Einschnitte z.B. bei den Zuschüssen an Vereine teilweise sehr viel gravierendere Folgen als Einsparmaßnahmen bei den großen Kommunen. In vielen Fällen drohe eine dauerhafte Zerstörung von ehrenamtlichen Unterstützungsstrukturen. Die Finanzlage der Gemeinde Nettersheim fügt sich in das Bild der Kommunen des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen ein. Die zunehmende Finanznot vor allem der ländlichen Kommunen zeigt sich auch im Kreis Euskirchen, so dass hier etliche Städte und Gemeinden bereits seit Jahren ihre Ausgleichsrücklage aufgezehrt haben und ihre Allgemeine Rücklage verringern bzw. sich gar in der Haushaltssicherung befinden. Die mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen einhergehende zunehmende Verschuldung schränkt zudem die Handlungsmöglichkeiten kommender Generationen erheblich ein. In dem im Januar 2014 für den Kreis Euskirchen veröffentlichten Sozialbericht wird hinsichtlich der Demografie- und Arbeitsmarktsituation der Gemeinde Nettersheim zusammenfassend empirisch dargestellt, dass Nettersheim eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, mit Wanderungsverlusten gegenüber dem Kreis Euskirchen und den Umlandkreisen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie dem sonstigen Deutschland habe. Die Gemeinde Nettersheim zeigt für den Zeitraum der empirischen Untersuchung (Jahre 2006 bis 2012) eine konstante Beschäftigungsentwicklung bei niedriger Arbeitslosigkeit. Dieser Sozialbericht soll den Auftakt für eine datengestützte laufende integrierte Beobachtung sozialer, demografischer, bildungsbezogener, arbeitsmarktbezogener, wohnungsbezogener und gesundheitsbezogener Entwicklungen darstellen, anhand dessen Handlungsempfehlungen und Zielvorgaben gegeben werden. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands spiegelte sich auch in der Gemeinde Nettersheim in einem Mehrertrag aus Gewerbesteuer wie auch beim Anteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer wieder. So lagen die Gewerbesteuererträge rd. 962 T€ über denen des Vorjahres und die aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer überstiegen das Vorjahr um rd. 172 T€. Der Anstieg bei den Gewerbesteuererträgen resultierte neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch aus einer Anhebung des Hebesatzes von 413 v. H. in 2014 auf 433 v. H. in 2015. Auch die Hebesätze für die Grundsteuer wurden zum 01.01.2015 erhöht, und zwar bei der Grundsteuer A von 295 v. H. auf 325 v. H. und bei der Grundsteuer B von 413 v. H. auf 433 v. H. Entsprechend den Umlagekriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 sank die Schlüsselzuweisung des Landes gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 137. 9 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Der Anteil der Gemeinde an der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtslage und der VHS-Umlage stieg in 2015 ggü. dem Vorjahr mit rd. 252 TEUR auf einen Betrag von rd. 4,12 Mio. EUR. Die ÖPNV-Umlage lag rd. 69 TEUR über der des Vorjahres. Wichtige Ergebnisse und Entwicklungen in der Gemeinde in 2015 Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von -55.741,05 EUR. Das Ergebnis ist zum Teil durch Einmaleffekte wie die Auflösung nicht mehr benötigter Instandhaltungsrückstellungssummen, die außergewöhnlich hohe Auflösung bei den Pensionsrückstellungen durch den Todesfall eines Pensionärs sowie die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen der Antragstellung zum Integrierten Handlungskonzept für die neue Förderkulisse im Städtebau bzw. der Dorferneuerung und der Investitionsmaßnahme Bahnhof Nettersheim beeinflusst worden. Ohne diese ertragswirksamen Buchungen wäre das Jahresergebnis 2015 rd. 624 TEUR schlechter ausgefallen. Zum Haushaltsverlauf im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen. Im Zuge der Einbringung des Haushalts 2015 und der vorangegangenen Zusammenarbeit in der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim wurde auf die problematische Finanzentwicklung und damit Ausgangslage für die Haushaltsplanung 2015 der Gemeinde Nettersheim aufmerksam gemacht, vor allem in den für die Gemeinde nicht beeinflussbaren Bereichen. So wurde auch das besondere Ungleichgewicht im Länderfinanzausgleich zwischen dem Ballungsraum und dem kreisangehörigen Raum beschrieben und auf die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels eingegangen. Auch wurde dargelegt, dass bei den Gewerbesteuereinnahmen von den bestehenden rd. 300 Gewerbebetrieben letztlich lediglich rd. 34 % nach Abzug aller Freibeträge auch Gewerbesteuer zahlen müssten. 35 % der Gewerbesteuereinnahmen insgesamt würden hierbei von 3 Firmen gezahlt, die z. T. auch auf dem Weltmarkt tätig seien. Je nach Ertrags- und Konjunkturlage könne es – wie in Vorjahren geschehen – zu notwendigen und nicht unerheblichen Rückerstattungen kommen. Die schwierige Liquiditätslage der Gemeinde und die hiermit einhergehende Notwendigkeit von Kassenkrediten für Aufwendungen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit und die Not, diese in überschaubarer Zeit nicht tilgen zu können, sondern den Ermächtigungsrahmen wegen unterjähriger Engpässe sogar noch auf 5 Mio. EUR erhöhen zu müssen, wurde hierbei ebenfalls thematisiert. Zudem wurde verdeutlicht, dass die neue Förderkulisse im Bereich EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und ELER (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums) für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Nettersheim genutzt werden sollte und hierfür im Jahr 2015 entsprechende Handlungskonzepte erarbeitet und auf den Weg gebracht werden müssten. Mit Aufstellung des Haushalts 2015 wurde von einem Jahresfehlbetrag von rd. 116 TEUR ausgegangen. Zudem wurden in Anbetracht der noch bestehenden Ausgleichsrücklage auch für den überschaubaren Zeitraum der mittelfristigen Finanzpla10 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 nung nicht die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes und damit die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung prognostiziert. Wie in den Vorjahren wurde auch mit Einbringung des Haushalts 2015 deutlich gemacht, dass neben konstanten Sparbemühungen, einer stetigen Aufgabenkritik und einer Forcierung interkommunaler Zusammenarbeit in Bereichen, in denen eine solche sinnvoll und möglich ist, einem effektiven und kontinuierlichen Immobilienmanagement in der Zukunft entscheidende Bedeutung für die Konsolidierung des Haushalt der Gemeinde zukomme. Laut Finanzplan 2015 sollte - wie bereits in den beiden Vorjahren - kein Bestand mehr an eigenen Finanzmitteln zur Verfügung stehen und zum Jahresschluss bzw. über den Jahreswechsel hinaus die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites erforderlich sein. Vor dem Hintergrund des im weiteren Bericht näher bezeichneten tatsächlichen Jahresverlaufs und des bereits aus dem Vorjahr mitgeführten, d. h. nicht getilgten Kassenkredites von 3 Mio. EUR lag der Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2015 bei 3,65 Mio. EUR. Zur Sicherung der notwendigen Liquidität wurde in der Haushaltssatzung ein entsprechender Kreditrahmen von 5,0 Mio. EUR festgesetzt, der in der zuvor beschrieben Höhe in Anspruch genommen wurde. Aus der Haushaltssatzung 2014 bestand zudem noch eine nicht in Anspruch genommene Investitionskreditermachtigung in Höhe von 860 TEUR, die bis 31.12.2015 genutzt wurde, so dass in 2015 keine neue Investitionskreditermächtigung eingeräumt wurde. Über diesen erwähnten Kreditrahmen aus 2014 wurden insgesamt drei Förderdarlehen für Investitionsmaßnahmen aus den Bereichen Masterplan Sport und Gesundheit (Sportplätze Nettersheim und Zingsheim und Turn- und Schwimmhalle Nettersheim), dem Masterplan Nettersheim (Entwässerungsrinne Nettersheim) und zur Finanzierung weiterer Asylunterkünfte aufgenommen. Im Haushalt 2015 wurden Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 2,54 Mio. EUR bei erwarteten höchstmöglichen Zuschüssen in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR und einer zusätzlichen Allgemeinen Investitionspauschale von rd. 706 TEUR geplant. Hinzu kamen Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW aus dem Vorjahr in Höhe von 1.896.987,65 EUR. Tatsächlich wurden im Jahr 2015 Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 2,2 Mio. EUR, denen Investitionseinzahlungen von rd. 2,9 Mio. EUR gegenüberstanden, getätigt. Auf die Ausführungen im späteren Berichtsverlauf wird verwiesen. Zur detaillierteren Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015 wird auf die nachfolgenden Analysen zur Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie den Abschnitt Chancen und Risiken verwiesen. 11 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Vermögens- und Kapitalstruktur Die Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2015 weist in Aktiva und Passiva eine Bilanzsumme von EUR 118.852.511,39 aus. Dabei beläuft sich die Allgemeine Rücklage, das Eigenkapital im engeren Sinne, auf EUR 70.746.792,32. Aggregiert stellen sich die Bilanzwerte wie folgt dar: AKTIVA 1. Anlagevermögen (immateriell und mate‐ riell) PASSIVA 31.12.2015 100.546.131,93 14.252.920,16 3.925.356,42 128.102,88 14.252.905,28 3.221.333,85 81.594,54 118.852.511,39 116.803.076,83 2. Finanzanlagen 3. Umlaufvermögen 4. Aktive Rechnungs‐ abgrenzung Summe 31.12.2014 99.247.243,16 1. Eigenkapital 31.12.2015 72.133.755,60 31.12.2014 72.150.529,74 davon Allgemeine Rückla‐ ge Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/‐ fehlbetrag 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkei‐ ten 5. Passive Rech‐ nungsabgrenzung 70.746.792,32 70.707.825,41 1.442.704,33 ‐55.741,05 1.942.037,85 ‐‐499.333,52 22.297.803,28 6.720.954,97 16.856.252,42 21.343.346,13 7.343.839,81 15.066.989,27 843.745,11 898.371,88 118.852.511,39 116.803.076,83 Aktiva Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur hat sich im Haushaltsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Das immaterielle und materielle Sachanlagevermögen bildet mit rd. 84,60 % (Vorjahr: 84,97 %) betraglich den größten Posten der Bilanz. Zum Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die nicht nur vorübergehend gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen. Ein hoher Wert beim Anlagevermögen ist Indiz für langfristig gebundenes Kapital. Innerhalb des Anlagevermögens stellt das Sachanlagevermögen den mit Abstand größten Vermögenswert des gesamten Anlagevermögens dar. 12 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme kann mit rd. 3,9 Mio. EUR oder 3,3 % (Vorjahr: 2,8%) als eher geringfügig bezeichnet werden. Die Erhöhung um rd. TEUR 704 resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der liquiden Mittel durch die entsprechende Aufstockung der Kassenkredite, was sich allerdings auf Seite der Verbindlichkeiten ebenfalls niederschlägt. Passiva Kapitalstruktur Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht regelmäßig hohe Zinsaufwendungen, die die Ergebnisplanung / Ergebnisrechnung belasten. Das Eigenkapital der Gemeinde Nettersheim von rd. 72,1 Mio. EUR setzt sich zusammen aus der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und dem Jahresergebnis. Die Höhe der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz belief sich nach Korrektur auf 3.275.913,790 EUR. Die Jahresfehlbeträge 2009, 2010 und 2013 konnten bilanziell über diese Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Die Jahresüberschüsse 2011 und 2012 wurden dieser Rücklage wiederum zum Ausgleich von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt, so dass zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 noch Deckungsmittel aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.942.037,85 EUR zur Verfügung standen. Der Jahresverlust 2014 konnte über diesen Bestand der Ausgleichsrücklage in voller Höhe gedeckt werden, so dass die Ausgleichsrücklage im Haushaltsjahr 2015 bei 1.442.704,33 EUR liegt. Wenngleich bei einer unveränderten strukturellen Unterfinanzierung die Haushaltslage der Gemeinde zunehmend kritischer wird und auch für die Folgejahre durchgehend mit Fehlbeträgen gerechnet werden muss, so wird derzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht von einem vollständigen Aufzehren der noch bestehenden Ausgleichsrücklage ausgegangen. Somit müssen für diesen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht die haushaltsrechtlichen Konsequenzen eines Haushaltssicherungskonzeptes befürchtet werden. Die Sonderposten umfassen mit insgesamt ca. 22,3 Mio. EUR einen Anteil an der Bilanzsumme von rd. 18,8 % (Vorjahr: 18,3 %), und verteilen sich mit rd. 16,0 Mio. EUR auf die Sonderposten für Zuwendungen, rd. 3,6 Mio. EUR auf Sonderposten für Beiträge und rd. 2,7 Mio. EUR auf die sonstigen Sonderposten. Die gebildeten Rückstellungen haben sich insbesondere durch die Inanspruchnahme und Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen (Reduzierung um rd. TEUR 593) und die Inanspruchnahme der Altersteilzeitrückstellung (Reduzierung um rd. TEUR 32) um insgesamt rd. TEUR 623 reduziert. 13 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Die Entwicklung der Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015 (Anlage zum Anhang) ersichtlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich in Anbetracht der oben bereits beschriebenen Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von TEUR 3.650 und des Abschlusses neuer Förderdarlehen in Höhe von TEUR 860. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich zum Vorjahr vor allem im Bereich der noch nicht verwendeten Investitionszuschüsse (erhaltene Anzahlungen) und Pauschalen verändert, und zwar im Gesamten um rd. TEUR 948 erhöht. Unter der Bilanzposition Passive Rechnungsabgrenzung sind Einnahmen vor dem Stichtag der Schlussbilanz passiviert, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Dies sind überwiegend die über die Laufzeit abzugrenzenden Zahlungen für die Grabnutzungsrechte. Bilanzkennzahlen Für vergleichende Betrachtungen auch im interkommunalen Austausch wurden anhand des NKF- Kennzahlensets nachfolgende Kennzahlen ermittelt: Vermögenslage: Anlagenintensität Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität einer Kommune. Eine hohe Anlagenintensität hat in der Regel hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Anlagenintensität = Anlagevermögen X 100 = x % Bilanzsumme Die Quote der Gemeinde Nettersheim beträgt 84,60 %. Im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres hat sich die Quote um rd. 0,37 %-Punkte verringert. 14 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Infrastrukturquote Die Infrastrukturquote beleuchtet als Verfeinerung der Kennzahl "Anlagenintensität" das bei der Gemeinde vorhandene Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht, in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nur schwer veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen X 100 = x % Bilanzsumme Die Infrastrukturquote der Gemeinde Nettersheim liegt bei 29,84 %. Die Quote hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um rd. 0,45%-Punkte reduziert. Finanzlage: Eigenkapitalquote I Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Je höher die Eigenkapitalquote, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapitalquote I = Eigenkapital X 100 = x % Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Nettersheim beträgt 60,69 %. Sie hat sich im Vergleich zur Schlussbilanz des Vorjahres um 1,08 %-Punkte verändert. Eigenkapitalquote II Die Eigenkapitalquote II misst den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am Gesamtkapital auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen" Sonderposten erweitert. Bei den Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie den "Sonstigen Sonderposten" handelt es sich um Beträge, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. 15 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Eigenkapitalquote II = Eigenkapital + SOPO X 100 = x % Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote II der Gemeinde Nettersheim beträgt 79,45 %. Zum Schlussbilanzstichtag des Vorjahres lag die Eigenkapitalquote II bei 80,04 %. Fremdkapitalquote Die Fremdkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen bilden zusammen das "Fremdkapital" zur Ermittlung der Fremdkapitalquote. Fremdkapitalquote II = Fremdkapital X 100 = x % Bilanzsumme Die Fremdkapitalquote der Gemeinde Nettersheim beträgt 19,88 %. Sie lag in der Schlussbilanz des Vorjahres bei 19,19 %. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote = Kurzfristige Verbindlichkeiten X 100 = x % Bilanzsumme Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote der Gemeinde beträgt 9,36 %. 16 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Analyse der Ertragslage Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung: Die Steuern und Erträge fielen mit einem Gesamtergebnis von TEUR 6.859 in 2015 rd. TEUR 814 besser aus als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. Dies basiert allein in Höhe von rd. TEUR 727 im Bereich der Gewerbesteuern aufgrund entsprechender rückwirkender Erhöhung von Gewerbesteuermessbeträgen in zahlreichen Fällen und höherer Vorauszahlungsbescheide. In Anbetracht der eingangs im Bericht beschriebenen guten konjunkturellen Lage Deutschlands erhielt die Gemeinde zusätzlich einen rd. TEUR 65 höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ggü. dem ursprünglichen Planansatz. Bei der Grundsteuer B mit insgesamt rd. TEUR 1.015 lag der Ertrag rd. TEUR 16 über dem Planansatz. Dies rührte aus vermehrten Wert- bzw. Artfortschreibungen, die den kalkulierten Mehrertrag aus der Hebesatzerhöhung noch zusätzlich verbesserten. Bei der Gewerbesteuer wirkten sich rückwirkende Erhöhungen von Gewerbesteuermessbeträgen bei gleichzeitiger Anpassung der Vorausleistungsbescheide für das aktuelle Veranlagungsjahr positiv aus. Nachdem im Vorjahr Gewerbesteuererträge in Höhe von 1.186.128,08 EUR verzeichnet werden konnten, lag der Gewerbesteuerertrag in 2015 bei 2.148.318,66 EUR, was einen Anteil von 13,22 % (Vorjahr 8,07 %) aller ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachte. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.030.099,43 EUR lag entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit rd. 65 TEUR oberhalb der Erwartungen. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 223.984,93 EUR bewegte sich im Rahmen des Planansatzes und beinhaltete den entsprechenden auf die Gemeinde entfallenden Anteil aus der Entlastungsmilliarde des Bundes. Die Kompensationsleistungen fielen mit 303.626,99 EUR in Gänze rd. TEUR 3 höher als erwartet aus. Die Vergnügungssteuer überstieg den Planansatz mit rd. TEUR 1,3, die Hundesteuer fiel rd. 1,5 TEUR und die Zweitwohnungssteuer rd. TEUR 6 höher aus. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen umfassen im Wesentlichen mit TEUR 1.060 die Schlüsselzuweisung des Landes und mit TEUR 429 die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Die Schlüsselzuweisung fiel gemäß den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 rd. TEUR 130 niedriger als im Vorjahr aus. Im Rahmen der Aktivierung von Anlagevermögen im Zuge von Fördermaßnahmen erzielte die Gemeinde ggü. dem Vorjahr rd. TEUR 44 höhere Auflösungen aus Sonderposten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen mit TEUR 1.011 rd. TEUR 4 über dem Vorjahresergebnis. Hier werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbaubeiträge in Höhe von TEUR 102 ausgewiesen. Zudem werden hier die Abfallgebühren mit TEUR 592, die Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren mit TEUR 130, die Friedhofsgebühren mit TEUR 23, das Essensgeld mit TEUR 74, die Be- 17 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 nutzungsgebühren mit TEUR 42 sowie die Standesamts- und Verwaltungsgebühren mit TEUR 49 gebucht. Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden die Erträge um rd. TEUR 513 gegenüber dem Planansatz unterschritten. Ursächlich hierfür waren hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgebliebene Holzverkäufe und mit den Übernachtungszahlen korrespondierend unter den Ansätzen bleibende Erträge in den Naturerlebniseinrichtungen. Gründe dieser in den letzten Jahren rückläufigen bzw. stagnierenden Erträge im Bereich des Jugendgästehauses ist der zwischenzeitliche Wegfall des Alleinstellungsmerkmals im Bereich der Umweltbildung. In den letzten Jahren haben sich in der Region andere Einrichtungen etabliert, die ein ähnlich qualifiziertes Umweltprogrammangebot bereithalten, so dass die Konkurrenz am Markt erheblich gewachsen ist. Hinzu kommen die zusätzlichen Auswirkungen des demografischen Wandels, da in Anbetracht zurückgehender Kinderzahlen auch die Klassenstärken zurückgegangen sind, womit ein entsprechender Rückgang an Übernachtungszahlen im vierstelligen Bereich verbunden war. Hinzu kommt zudem, dass die angesetzten Erträge aus Groß- und Sonderveranstaltungen nicht wie geplant generiert werden konnten. Denen stehen allerdings auf Aufwandsseite auch geringere Kosten gegenüber. Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurde der Planansatz um rd. TEUR 114 überschritten, deren Hauptgrund in der erhöhten Erstattung von Bund und Land im Rahmen der Flüchtlingspauschale/-finanzierung lag. Hinzu kamen periodenfremde Erträge i. H. v. rd. TEUR 220, die größtenteils in Zusammenhang mit der Abrechnung der Fördermaßnahme Eifel Vital für Vorjahre zusammenhingen. Bei den Ausgleichsleistungen wurden allerdings von den geplanten TEUR 467 nur TEUR 200 für ökologische und landschaftsästhetische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans „Windkraftkonzentrationszone“ erzielt. Mit Einführung der Eingriffsregelung in das Landschaftsgesetz NRW 1981 wurden Standards und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Bewertung von Eingriff und Kompensation entwickelt. Biotopwertverfahren sind hierbei standardisierte Bewertungsverfahren von Biotop- oder Nutzungstypen, vor allem zur Verwendung bei der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Verursacher eines Eingriffs weist mit einem solchen Verfahren der Naturschutzbehörde gegenüber nach, dass die von ihm geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs ausreichend und angemessen sind. Zudem dienen Biotopwertverfahren dazu, im Verfahren selbst nicht realisierte und realisierbare Kompensationsmaßnahmen zu verschieben. Sie dienen dann zur Bestimmung angemessener Maßnahmen im Rahmen eines Ökokontos. Im Biotopwertverfahren werden Wertpunkte, sogenannte „Ökopunkte“ ermittelt. Hierbei wird zunächst die Summe der Ökopunkte im Wirkraum des Eingriffs im aktuellen Zustand, d. h. vor Realisierung des Vorhabens und dann die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft ebenfalls in Ökopunkte umgerechnet. Wird der Ausgleich nicht im Verfahren durchgeführt, kann mit demselben Verfahren der Gegenwert von Flächen und Maßnahmen aus einem Ökokonto berechnet werden. Außerdem können überschüssige Kompensationsmaßnahmen auf der Haben-Seite des Ökokontos gebucht werden und bei späteren Investitionen als 18 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Kompensationsmaßnahme „abgebucht“ werden. Das Ökokonto als Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene basiert auf den Rechtsgrundlagen der §§ 16 und 18 bis 21 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 200a des Baugesetzbuches. In der Gemeinde Nettersheim stehen mehr als 80 Flächen dafür bereit, um z. B. Versiegelungsmaßnahmen andernorts zu kompensieren. Hierfür wären dann entsprechende Ausgleichzahlungen pro verwertetem Ökopunkt an die Gemeinde zu zahlen. Leider kann ein solcher Ausgleich bisher nur in engem regionalen Zusammenhang (z.B. innerhalb des Kreisgebietes) stattfinden. Langjähriges Bestreben der Gemeinde Nettersheim ist es, diesen regionalen Bezug auf die Ballungsräume durch entsprechende StadtLand-Partnerschaften auszudehnen und hierdurch z. B. auch Eingriffsmaßnahmen im Köln-Bonner-Raum über Ökokonten in der Eifel zu kompensieren. Die geplanten Erträge aus der Vermarktung des Ökokontos konnten auch in 2015 leider noch nicht erzielt werden. Wann die Bestrebungen der Gemeinde, im Zuge von künftigen Stadt-Land-Partnerschaften entsprechende Ausgleichsleistungen als neue Einnahmequelle zu generieren, von Erfolg gekrönt sein werden, ist derzeit weiterhin offen. Auch die bereits seit Jahren in der Verhandlung befindliche Entschädigungsleistung zur Beachtung des speziellen Artenschutzes im Rahmen des geplanten Weiterbaus der BAB A1 und die hiermit verbundene dauerhafte Entnahme von Waldaltbeständen aus der Nutzung konnte im Haushaltsjahr 2015 noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Bei Kostenerstattungen übrige Bereiche wurden mit Haushaltsplanerstellung Ausgleichszahlungen unter anderem im Bereich der Bauordnung eingeplant, die jedoch in 2015 nicht zustande kamen. Die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von rd. TEUR 1.592 liegen rd. TEUR 248 über den Plansätzen. Dies rührt im Wesentlichen aus einer höheren Auflösung aus Sonderposten und Instandhaltungsrückstellungen sowie aus der Anpassung der Pensions- und Beihilferückstellungen aufgrund des Todesfalls eines Ruhestandsbeamten her. Im Zuge der Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Bahnhof Nettersheim wie auch der Erarbeitung von integrierten Handlungskonzepten für die neue Förderkulisse wurden Eigenleistungen aktiviert und somit ertragswirksam verbucht. Diese werden nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen über die Nutzungsdauer des geschaffenen Anlagevermögens als Anschaffungs- und Herstellungskosten mit abgeschrieben. Aufgrund der obigen Darlegungen fielen die ordentlichen Erträge insgesamt rd. 512 TEUR höher als geplant aus. Die Personalaufwendungen überschreiten mit rd. TEUR 616 den geplanten Ansatz. Diese Überschreitung begründet sich alleine bereits mit rd. TEUR 301 in einer reduzierten Verrechnung von Personalaufwendungen für Instandhaltungsaufwendungen. Hinzu kommen höhere Zuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung von insgesamt rd. TEUR 143. Die weiteren Mehraufwendungen entstanden überwiegend im Zusammenhang mit personellen Verstärkungen für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge. 19 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Die Ursache für die Planunterschreitung der Versorgungsaufwendungen mit rd. TEUR 29 liegt überwiegend in geringeren Beihilfeaufwendungen in 2015 für die Ruhestandsbeamten. Die Ursache für die Plan-Ist Abweichung von -341 TEUR bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt im Wesentlichen in Minderaufwendungen für den Bereich der Naturerlebniseinrichtungen durch den oben beschriebenen Rückgang der Inanspruchnahme der Einrichtungen. Zudem wurden aufgrund des milden Winters die Aufwandsansätze für den Winterdienst erheblich unterschritten. Zudem konnten im Zusammenhang mit den Instandhaltungsrückstellungen Gerätekosten in Ausfall gesetzt werden. Bei den Planansätzen der Abschreibungen resultieren die Abweichungen von rd. 51 TEUR im Wesentlichen aus einer noch nicht an die aktualisierten Ansätze des Anlagevermögens angepasste Planung und zusätzlichen Abschreibungsaufwand aufgrund fertiggestellter Investitionsmaßnahmen sowie aus der Abschreibung auf Festwerte. Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten belaufen sich auf insgesamt 937 TEUR. Der gegenüberstehende Abschreibungsaufwand lag bei TEUR 1.087. Die Transferaufwendungen in Höhe von rd. TEUR 6.105 beinhalten mit rd. 4.456 TEUR die Kreisumlage einschließlich der ÖPNV-Umlage, mit rd. 311 TEUR die Gewerbesteuerumlage, mit rd. 172 TEUR die Umlagen an den Erftverband und die KDVZ und mit 585 TEUR die Umlagevorauszahlung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, mit rd. TEUR 29 die Umlage für die Förderschule, die Krankenhausumlage mit rd. 89 TEUR und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i. H. v. rd. TEUR 346. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. TEUR 1.137 beinhalten im Wesentlichen Aufwandsentschädigungen (TEUR 130), allgemeine Betriebs-, Büround Verwaltungskosten (TEUR 126), Fuhrparkkosten (TEUR 130), Grundbesitzabgaben, Versicherungskosten und Schadensfälle (TEUR 213) und die Nebenkostenerstattung (61 TEUR) für die Mitnutzung der an den Schulzweckverband ins wirtschaftliche Eigentum übertragenen Gebäude (Hauptschulgebäude und Turn- und Schwimmhallengebäude Nettersheim). Zudem sind dort die Miet- und Mietnebenkosten (78 TEUR) für Asylunterkünfte und für das Bürogebäude der Fa. Schmitz verbucht. Auch fallen hier die Forstverbandsaufwendungen (59 TEUR) und Mitgliedsbeiträge (40 TEUR) zu Buche. Desweiteren sind periodenfremde Aufwendungen (133 TEUR) entstanden, die im Wesentlichen aus der Erstattung der Gebäudeumlage an den Schulzweckverband Blankenheim/Nettersheim für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von rd. TEUR 36, der Spitzabrechnung für 2014 an die KDVZ mit rd. TEUR 6, der Abrechnung für die Energieberatungsstelle von rd. TEUR 14 und den Restzahlungen aus zahlreichen Betriebskostenabrechnungen für verschiedene Mietliegenschaften entstanden sind. 20 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Das Ordentliche Ergebnis beträgt rd. TEUR 85, und liegt damit um TEUR 59 über dem Ansatz bzw. rd. TEUR 446 besser als im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 678 und der erfolgsneutralen Verbuchung von bereits zurückgestellten Personal- und Geräteaufwendungen in Höhe von TEUR 143 und der Aktivierung von Eigenleistungen von rd. 82 TEUR hätte sich ein Verlust aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. TEUR -818 ergeben. Die Finanzerträge der Gemeinde lagen mit rd. 31 TEUR rd. 4 TEUR über dem geplanten Ansatz. Dies resultiert überwiegend aus einer höheren Veranlagung von Nachzahlungszinsen im Zuge von Gewerbesteuernachveranlagungen für Vorjahre. Die Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen mit TEUR 172 liegen um TEUR 3 über dem Planansatz und hingen unter anderem mit der Anteilsfinanzierung am Kunstrasenprojekt in Nettersheim zusammen. Das als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bezeichnete Ergebnis stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Es zeigt sich, dass aufgrund der oben dargelegten Ausführungen das Jahresergebnis 2015 mit einem Fehlbetrag von 55.741,05 EUR rund 60 TEUR besser als die Planungen lag. Dieser Fehlbetrag kann über die noch bestehende Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Jedoch ist einschränkend zu berücksichtigen, dass das Ergebnis federführend aufgrund von Einmaleffekten aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen bzw. der erfolgsneutralen Verbuchung von Aufwendungen im Rahmen der Abwicklung von Instandhaltungsaufwendungen über die mit der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen und die Aktivierung von Eigenleistungen im Rahmen der Investitionsmaßnahmen zustande gekommen ist. Ohne Berücksichtigung dieser Einmaleffekte hätte sich – wie oben beschrieben - ein erheblich höherer Jahresverlust ergeben. 21 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 NKF-Kennzahlen: Die kommunalen Haushalte sollen auf Basis der bestehenden rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Haushaltsbewirtschaftung erstellt werden. Um den Kommunen die Einhaltung dieser Vorgaben zu erleichtern, ist in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Kommunen (GV) sowie der GPA NRW und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ein NKF-Kennzahlenset erstellt worden, welches die sachgerechte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW anhand einheitlicher Kriterien ermöglichen soll. Nachstehend erfolgt die Darstellung dieser NKF-Kennzahlen zur Beurteilung der Ertrags- und Aufwandslage der Gemeinde Nettersheim im Vergleich der Jahre 2014 und 2015: NKF-Kennzahl 2015 2014 1,06% 1,2% 41% 37,5% 9,7% 11,4% 32,0% 33,1% Sach- und Dienstleis(Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 tungsintensität 16,3% 17,4% Transferaufwandsquote 37,8% 35,3% Zinslastquote (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GeNetto-Steuerquote bzw. wSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 bzw. alternativ bei Kreisen u. GemeindeverbänAllgem. Umlagenquote den (Allgemeine Umlage / ordentliche Erträge) x 100 Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 22 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Analyse der Finanzlage Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung: Die Gesamtfinanzrechnung zeigt eine Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von 1.309.083,30 EUR, so dass der Endbestand an liquiden Mitteln unter Berücksichtigung des veränderten Bestandes beim Jagdpachtsammelkonto als fremder Finanzmittel bei 2.580.622,59 EUR lag. Hierin ist zu berücksichtigen, dass dieser Liquiditätsbestand die zum 31.12.2015 nicht getilgten Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 3,65 Mio. EUR berücksichtigt. Die konkrete Liquiditätslücke der Gemeinde (nach Abzug des Jagdpachtsammelkontos mit einem Bestand zum 31.12. von 79.413,20 €) lag damit zum 31.12.2015 bei -1.148.790,61 € (Vorjahr: -1.807.873,91 EUR). Wesentliche Abweichungen werden zu den einzelnen Ergebnispositionen erläutert. Bezüglich der Einzahlungen für Steuern und ähnliche Abgaben wird auf die obigen Erläuterungen zu den entsprechenden Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Die betragsmäßigen Abweichungen hängen mit nicht ertragswirksamem und jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen. Die Plan-Ist-Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von rd. 12 TEUR hängt mit jahresübergreifendem Zahlungsverkehr zusammen. Die Abweichung bei den sonstigen Transfereinzahlungen in Höhe von TEUR 299 hängt neben jahresübergreifenden Zahlungen überwiegend mit der separaten Ausweisung des Zahlungsflusses zwischen Kreis und Gemeinde hinsichtlich der delegierten Aufgaben im Bereich Soziales, die entsprechend den neuen Vorgaben des Kreises in der Finanzrechnung zum 01.01.2015 umgestellt werden musste, zusammen. Die Differenz zwischen den Plan-Ist-Ansätzen in Höhe von rd. -204 TEUR bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten beruht im Wesentlichen auf der noch nicht erfolgten Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahme an der Turnhalle in Marmagen. Hinsichtlich der Ursache für die Differenz bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von -447 TEUR wird auf die Erläuterungen zum korrespondierenden Ansatz bei den Erträgen der Ergebnisrechnung verwiesen. Hinzu kommen Differenzen aufgrund von jahresübergreifendem Zahlungsverkehr. Die Plan-Ist-Abweichung bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit TEUR 406 rührt vorrangig aus jahresübergreifendem Zahlungsverkehr aus Personalund Sachkostenabrechnungen fürs Vorjahr. 23 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Bezüglich der sonstigen Einzahlungen wird auf die obigen Ausführungen zu den entsprechenden Erträgen in der Ergebnisrechnung verwiesen. Abweichungen ggü. der Ergebnisrechnung ergeben sich überwiegend aus dem Ausweis der Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in der Finanzrechnung unter dem Zahlungsverkehr für Investitionstätigkeit. Die Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen bewegen sich insgesamt im Rahmen des Ansatzes. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich eine höhere Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. TEUR 701. Bezüglich der Personalauszahlungen wird auf die entsprechenden Ausführungen zur Analyse der Aufwandslage verwiesen. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 3.024 TEUR und liegen somit rd. TEUR 252 unter dem Planansatz. Ursache für die Unterschreitung ist im Wesentlichen der Umstand, dass für Instandhaltungen wesentlich weniger Auszahlungen erfolgten und zudem zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung auch die Personalauszahlungen für die im Rahmen der Instandhaltungen eingesetzten Bediensteten des gemeindlichen Bauhofs mit eingeplant wurden. Die Personalauszahlungen werden jedoch tatsächlich über die entsprechenden Personalkostenauszahlungskonten erfasst. Im Übrigen wird auf die weiteren Ausführungen zu den entsprechenden Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung verwiesen. Weitere Abweichungen gegenüber den Aufwandskonten ergeben sich aufgrund des jahresübergreifenden Zahlungsverkehrs. Die Überschreitung des Planansatzes bei den Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen von rd. TEUR 139 hängt überwiegend mit periodenfremden Auszahlungen zusammen. Die Differenz bei den Transferauszahlungen resultiert vorrangig aus den erhöhten Leistungszahlungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes wie auch an denen den Planansatz erheblich übersteigenden Auszahlungen der Abwassergebühren für den Eigenbetrieb Abwasser. Bei den sonstigen Transferzahlungen handelt es sich im Wesentlichen um entstandene Transferleistungen für Eigenbetriebe und Vereine. Der Überhang an Einzahlungen bei diesem Transferkonto resultiert im Wesentlichen aus weiteren Abrechnungen von Fördermaßnahmen, die über den Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V. abgewickelt wurden, und für die die Zuschüsse teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Fördergeber ausgezahlt wurden und hiernach noch mit der Gemeinde abgerechnet wurden, so dass im Jahr 2015 ein positiver Saldo in Höhe von rd. 104 TEUR entstanden ist. 24 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Bezüglich des Inhalts und der Zusammensetzung der Position sonstige Auszahlungen wird auf die Erläuterungen zu der korrespondierenden Aufwandsposition der Ergebnisrechnung verwiesen. Die oben dargelegten Ausführungen spiegeln sich in Mehrauszahlungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. TEUR 766 wieder. Es zeigt sich, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erheblich unterhalb der Auszahlungen liegen, so dass sich ein Negativsaldo i. H. v. rd. TEUR -687 ergibt. Hierdurch wird die Liquidität der Gemeinde zunehmend geschwächt und stellt sich als zunehmend kritisch dar, was auch die Fortdauer der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten im gesamten Jahresverlauf zeigt. Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Im Haushaltsjahr 2015 konnten zwar diverse geplante Investitionsvorhaben nicht realisiert werden, jedoch wurden insgesamt TEUR 2.904 an Investitionseinzahlungen und insgesamt TEUR 2.181 an Investitionsauszahlungen verzeichnet. In Anbetracht der tatsächlich begonnenen bzw. durchgeführten Investitionsvorhaben konnten einschließlich der Pauschalförderungen in Form der Allgemeinen Investitionspauschale, der Schul- und Bildungspauschale, der Sportpauschale und Feuerschutzpauschale Gesamtfördermittel in Höhe von TEUR 2.618 und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von TEUR 282 verzeichnet werden. Es entstand ein Saldo aus der Investitionstätigkeit von TEUR 723, was unter Berücksichtigung des Negativsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit zu einem Finanzmittelüberschuss von rd. TEUR 37 führte. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. TEUR 1.273 umfasst überwiegend die Aufnahme der Liquiditäts- und Förderdarlehen der Gemeinde sowie die Tilgungsleistungen der Kommunalen Darlehen. Entgegen dem Vorjahr wurden mit dem Jahresabschluss 2015 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgenommen. Gesamtbeurteilung zur Lage der Gemeinde Die Lage der Gemeinde kann im Haushaltsjahr 2015 weiterhin als schwierig bezeichnet werden, da der Haushaltsausgleich nur fiktiv über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und zudem der noch vergleichsweise geringe Fehlbetrag hauptsächlich über Rückstellungsauflösungen und Aktivierung von Eigenleistungen erreicht werden konnte. Die Liquiditätsentwicklung der Gemeinde bereitet zunehmend Sorgen. Im Ergebnis konnte der negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nur durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten aufgefangen werden. 25 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde Nettersheim/Prognosebericht Chancen und allgemeine Maßnahmen Die Gemeinde Nettersheim hat sich – wie überhaupt der ländliche Raum - zunehmend seiner Kernkompetenzen besonnen und begonnen, diese konsequent für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung auszubauen. Die Stärke der Eifel sind vor allem die hervorragenden räumlichen Potenziale der einzigartigen Mittelgebirgslandschaft. Hierdurch nimmt der Tourismus inzwischen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region ein. Die Gemeinde Nettersheim hat diese Chance, die sich hieraus bietet, erkannt und mit ihren Einrichtungen wie dem Naturzentrum, dem Jugendgästehaus und dem Holzkompetenzzentrum eine Initialwirkung für die örtliche Infrastruktur und das hiesige Gewerbe erreicht. Es konnten hierdurch wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aber auch zur Ansiedlung von Unterkunftsbetrieben, von Einzelhandelsgeschäften und Kleingewerbebetrieben geschaffen werden. Daneben konnten die positiven Entwicklungsmöglichkeiten der Forst- und Holzwirtschaft durch den Aufbau eines regionalen Netzwerks genutzt werden, um die Potenziale, die sich in diesem Bereich für die gesamte Region bieten, weiter zu entwickeln und zusätzliche Einkommens- wie Beschäftigungsmöglichkeiten für die Region aufzutun. Dabei geht es neben der stofflichen Nutzung vor allem auch um die energetische Nutzung von Holz und anderen regenerativen Energiequellen. Diese werden über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim einer wachsenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeindlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Frühzeitig wurde auch der Wert der naturräumlichen und historischen Besonderheiten erkannt. Ihrem Erhalt und insbesondere der Vermittlung dieser Schätze an eine breite Öffentlichkeit wird seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit dem im Jahr 2014 neu eröffneten Archäologischen Landschaftspark und der Beteiligung am „Erlebnisraum Römerstraße“ hat die Gemeinde Nettersheim hier eine weitere touristische Belebung geschaffen. Damit einher geht die kontinuierliche Entwicklung eines naturnahen und erlebnisorientierten Tourismus sowie der Ausbau von Bildungseinrichtungen mit dem Naturzentrum Eifel als Herzstück. Gerade in den letzten Jahren wurde ergänzend das Angebot im Bereich Kultur ausgebaut. Naturzentrum, Bildungswerk, Literaturhaus, Kulturbahnhof, Familienzentrum bilden hier die wesentlichen Bausteine. Die Stabilisierung und die weiterhin angestrebte Steigerung der Besucherzahlen im Naturzentrum und Archäologischen Landschaftspark lassen auch für die Zukunft eine konstante Entwicklung erhoffen. Trotzdem ist eine ständige Eigenkontrolle im Bereich Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität von besonderer Bedeutung. Gemeinsam mit allen beteiligten Mitarbeitern werden hier Lösungen erarbeitet und angestrebt. Ebenso muss eine Inwertsetzung des Archäologischen Landschaftsparks forciert werden, d. h. weitere buchbare Angebote müssen entwickelt und vermarktet werden. 26 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Dauerhaft müssen Teilbereiche, deren Aufwand- bzw. Ertragslage nicht zufriedenstellend sind, analysiert und wenn möglich über den Förderverein Naturschutz, Heimatund Kulturpflege e. V. oder ehrenamtlich Tätige abgewickelt werden. Ebenso sind alle Mitarbeiter aufgerufen, neue Einnahmequellen mit zu erschließen und Ideen, die am Kundenwunsch orientiert sind, zu entwickeln. Vorrangiges Ziel ist es, die haushaltswirtschaftliche Situation stabil auszurichten und hierdurch eine nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Einrichtungen zu erreichen. Die Gemeinde Nettersheim zeichnet sich zudem durch ein ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement aus. Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Gemeindeverwaltung durch Eigenleistungen bei Infrastrukturmaßnahmen. Ferner kann die Gemeinde Nettersheim in Relation zu Kommunen vergleichbarer Größenordnung ein überaus aktives Vereinsleben vorweisen. Die Eigeninitiative und vielfältigen Aktivitäten der Vereine tragen zu einer Entlastung des gemeindlichen Haushalts bei und verhindern zusätzliche Mehrbelastungen der Privathaushalte. Hierdurch werden die Konsequenzen des demografischen Wandels und die Auswirkungen der sogenannten „Landflucht“ der letzten Jahre etwas abgemildert. Den zunehmenden Auswirkungen des demografischen Wandels stellt sich die Gemeinde Nettersheim sehr offensiv. Bereits erkennbarem bzw. zu erwartendem strukturellen Leerstand wird mit einem optimierten Leerstandsmanagement begegnet. So werden die Probleme und Ursachen für den Leerstand analysiert, in einem weiteren Schritt der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Leerstandsproblematik eruiert und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort über neue Nutzungskonzepte und –ideen nachgedacht. Ein erfolgreiches Leerstandsmanagement wirkt sich hierbei auf die positive Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde aus. Zahlreiche diesbezügliche auch geförderte Maßnahmen wurden über den sogenannten Masterplan Nettersheim durchgeführt. Zudem begegnet die Gemeinde den wachsenden Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer Stärkung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und zukunftsorientierten Maßnahmen und Angeboten für Senioren. Die Gemeinde Nettersheim stellt mit ihrer direkten Anbindung an die Bundesautobahn A 1 und ihre in den letzten Jahren noch optimierte Bahnanbindung für die Bevölkerung des Köln-Bonner-Raumes wie auch der Aachener Region einen attraktiven Wohnstandort dar. Durch eine permanente Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanungen und des permanenten Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten und Schulen erfährt die Gemeinde Nettersheim gerade auch durch junge Familien einen guten Zuspruch. Diese Familienfreundlichkeit, die sich auch durch die Bezuschussung im Bereich der Kindergartenbeförderung, der Mittagsmahlzeiten und des Kindergartenbeitrags der Eltern bei Inanspruchnahme des höchsten Betreuungsumfangs zeigt, gilt es – soweit die Haushaltslage dies weiterhin zulässt – auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten. 27 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Für den Schulbereich befindet sich die Gemeinde Nettersheim darüber hinaus in einem regionalen Verbund, der sich mit der diesbezüglichen Entwicklungsplanung regional und damit gemeindeübergreifend auseinandersetzt, um hier frühzeitig Alternativen bezüglich rückläufiger Schülerzahlen zu entwickeln und den Schulstandort Nettersheim für die Zukunft im interkommunalem Verbund durch alternative Schulformen zu sichern. Mit den intensiven Bemühungen zur Einrichtung einer Gesamtschule mit der Gemeinde Blankenheim im Sinne eines alternativen, zukunfts- und bedarfsorientierten Schulangebotes im Südkreis konnte schließlich im Jahr 2012 mit der Genehmigung einer solchen Schule bei Auslaufen der Hauptschule ein entsprechender Erfolg verzeichnet werden und dadurch auch im Bereich der schulischen Bildung die Region zukunftssicher gestaltet werden. In Anbetracht rückläufiger Geburten- und damit auch Grundschülerzahlen hat die Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2013/14 zur Sicherung beider Grundschulstandorte die Bildung eines Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim mit den Standorten Marmagen und Zingsheim beschlossen. Wie oben bereits beschrieben sind in den letzten Jahren große Anstrengungen von Seiten der Gemeinde Nettersheim, vor allem auch mit der Nachbargemeinde Blankenheim, unternommen worden, um Synergieeffekte zu erzielen und sich als Standorte für Tourismus und Bildung zu positionieren. Ebenso wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen in den Gebäudebestand der kommunalen Einrichtungen vorgenommen. Das große Infrastrukturprojekt Eifel-Bahnhof Nettersheim wurde in 2015 weitestgehend fertiggestellt. Zudem beteiligt sich die Gemeinde an in die Gesamtstrategie passenden Verbundprojekten wie z. B. Eifel-Vital, dem interkommunalen Klimaschutzmanagement und LitEifel. Zudem hat Nettersheim in weitere kommunale Infrastrukturmaßnahmen investiert - z. T. unter erheblicher Beteiligung der Vereine -, und zwar von der Stärkung der Sport- und Freizeiteinrichtungen – zu nennen ist hier vor allem für 2015 das Kunstrasenprojekt in Nettersheim – bis hin zur Ertüchtigung von Wasser- und Nahwärmenetzen in den drei zentralen Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim. Auch der Breitbandausbau wurde unter immenser Beteiligung der Bevölkerung in den letzten Jahren erfolgreich forciert. Die Eifelgemeinde Nettersheim sah sich wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in der Region mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert. Unter anderem sind es Abwanderung und Alterung der Bevölkerung, die es zunehmend erschweren, die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten bzw. Anpassungen erforderlich machen. Ein fortschreitender Funktions- und Attraktivitätsverlust der zentralen Ortslagen als Versorgungs-, Arbeits-, Kultur- und Bildungsstandorte droht, der im schlimmsten Fall zu einer weiteren Verstärkung der Abwanderung führen könnte. Mit der Absicht, diesen Negativtrend zu durchbrechen und sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen sowie Kräfte zu bündeln, haben die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim beschlossen, ein interkommunales Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Im Rahmen interkommunaler Zukunftskonferenzen wurde ein interkommunales Leitbild mit differenzierten Zielsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt. Diese gemeinsam getragenen Ziel- 28 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 setzungen gilt es nunmehr auf lokaler Ebene umzusetzen. Hierbei rücken – auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung – die bestehenden Siedlungsschwerpunkte in den Fokus der Betrachtungen, die für das jeweilige Gemeindegebiet zentrale Funktionen wahrnehmen. Deshalb wurden bei der Erarbeitung des integrierten interkommunalen Entwicklungskonzeptes die Zentralorte Blankenheim (Gemeinde Blankenheim) und die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim (jeweils Gemeinde Nettersheim) als relevante Vertiefungsbereiche identifiziert. In diesen Ortsteilen, die im Gesamtgefüge beider Kommunen wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren darstellen, ist die Funktionsfähigkeit angesichts der genannten Herausforderungen gefährdet, so dass vor allem dort Maßnahmen ergriffen werden sollen, die die Daseinsvorsorge nachhaltig sichern und stärken. Auf der Grundlage des im Jahr 2015 entwickelten Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim sollen nunmehr in den Jahren 2016 bis 2023 umfangreiche Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der neuen Förderkulisse der Städtebauförderung unter Aufbringung des jeweiligen kommunalen Finanzierungsanteils kontinuierlich umgesetzt werden. Risiken und künftige Entwicklung der Gemeinde Nettersheim Die Gemeinde Nettersheim erreicht bei den Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr das hohe Niveau der letzten kameralen Jahre, in denen sie auf sehr hohe Gewerbesteuererträge vor allem aus Nachveranlagungen für Vorjahre in einem konkreten Gewerbesteuerfall zurückgreifen konnte. In der Gemeinde werden 52 % der derzeit 285 gewerbesteuerpflichtigen Betriebe nach Abzug entsprechender Freibeträge zur Gewerbesteuer veranlagt, wobei allein vier Betriebe rd. 39 % der Gesamtgewerbesteuererträge aufbringen. Die Gewerbesteuer ist nach wie vor wichtiger Bestandteil der Gemeindefinanzierung. Je nach gesamtwirtschaftlicher Entwicklung unterliegt sie jedoch starken Schwankungen und ist deshalb nur schwer planbar. Hinzu kommt die Belastung durch die hohen Aufwendungen und Auszahlungen insbesondere im sozialen Bereich, die überwiegend über die Umlageverbände (Kreisumlage und Landschaftsumlage) der Gemeinde belastet werden und deren Entwicklung von der Gemeinde nicht beeinflusst bzw. gesteuert werden kann. Die Entwicklungen im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und die in 2015 krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Geflüchteter führt auf kommunaler Ebene durch die finanziellen wie auch räumlich begrenzten Ressourcen zu erheblichen finanziellen wie organisatorischen Herausforderungen. Während die Zahl der Asylbewerber in der Gemeinde Nettersheim im Jahr 2014 noch unter 30 Personen lag, stieg die Anzahl bis Ende 2015 auf insgesamt 159 Asylbewerber. Die Landeserstattungen für Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurden in 2015 wie auch aktuell in dem sogenannten Übergangsjahr der Umstellung der Pauschalierung nicht den realen finanziellen Herausforderungen der Kommunen gerecht. Ein Großteil der Ausgaben verbleibt derzeit zu Lasten der Kommunen, da die Verteilung der Mittel nach wie vor pauschal nach einem gesetzlichen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche und nicht anhand der tatsächlichen Anzahl an Flüchtlingen vor Ort in den Kommunen ver- 29 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 teilt wird. Auch die Anrechnung von Landeseinrichtungen im Rahmen der Verteilung der Flüchtlingspauschale erfolgt zu Lasten der Kommunen, anstelle die finanziellen Anreize für Landesaufnahmeeinrichtungen separat über den Landeshaushalt zu schaffen. Hierdurch liegt aktuell nach wie vor eine Ungleichbehandlung bei der Mittelverteilung vor. Der Städte- und Gemeindebund NRW legt seit Jahren in seinen Stellungnahmen zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen richtigerweise dar, dass die kommunale Unterfinanzierung das Hauptproblem der Kommunen ist. Als zentrale Ursache hierfür lässt sich die Absenkung des Verbundsatzes seit Anfang der achtziger Jahre ausmachen, da die hierdurch in den GFG 1982 bis 2015 den Kommunen vorenthaltene Finanzausgleichsmasse vollständig dem Volumen der kommunalen Gesamtverschuldung in NordrheinWestfalen entspricht. Deshalb stellen zwischenzeitlich viele Kommunen wie auch der Städte- und Gemeindebund NRW die Forderung, den Verbundsatz mittelfristig wieder auf das bis Anfang der achtziger Jahre bestehende Niveau von 28,5 v.H. anzuheben. Der derzeitige Verbundsatz von nur noch nominell 23 v. H. entzieht den Kommunen derzeit jährlich etwa 2,3 Mrd. Euro. Zudem hat sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu der des GFG 2000 einseitig zugunsten kreisfreier Städte verschoben, die inzwischen je Einwohner 70 Prozent mehr an Schlüsselzuweisungen erhalten als der kreisangehörige Raum. Die wesentlichen Positionen im Haushalt der Gemeinde Nettersheim sind auf Ertragsseite der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer sowie die Schlüsselzuweisungen des Landes und auf Aufwandsseite die Kreisumlage. Diese stehen alle in deutlicher Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes und sind damit nicht autark zu beeinflussen. Eine stabile Ertragssituation bei den kommunalen Steuererträgen ist wichtige Voraussetzung für eine langfristig geordnete Haushaltswirtschaft. Unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und damit weitestgehend stabil sind die Erträge aus den Grundsteuern A und B. Die Grundsteuer A weist das geringste Aufkommen bei den Realsteuern aus. Die Grundsteuer B erweist sich als stabiler Ertragsfaktor, die anders als die Gewerbesteuer keinen starken Schwankungen unterliegt. Mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2015 wurde zwecks Haushaltskonsolidierung eine moderate Anhebung der Realsteuerhebesätze vorgenommen. So wurden die Realsteuerhebesätze für die Grundsteurer A von 295 v. H. auf 325 v. H., für die Grundsteurer B von 413 v. H. auf 433 v. H. und der Gewerbesteuer von 413 v. H. auf 433 v. H. angehoben. Im Zuge der 4. Sitzung der Haushaltskommission des Rates vom 25.11.2015 wurde zudem in Anbetracht der negativen Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde und der damit einhergehenden kritischen Liquiditätslage der Gemeinde eine weitere Anhebung um jeweils 17 Prozentpunkte für die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B empfohlen und dieser Empfehlung entsprechend in der Gemeinde30 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 ratssitzung als Hebesatzänderung beschlossen, so dass sich seit 01.01.2016 der Hebesatz für Grundsteuer A auf 342 v. H. und für Grundsteuer B auf 450 v. H. beläuft. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert bei 433 v. H.. Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) stellen einen wichtigen Baustein der Gemeindefinanzierung dar, sind jedoch nicht unmittelbar über Hebesätze durch die Kommune beeinflussbar. Der Hauptaufwandsposten des gemeindlichen Haushalts ist die Kreisumlage, die sich hinsichtlich der Allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtsumlage und der ÖPNVUmlage in 2015 zum Vorjahr unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen für die Gemeinde Nettersheim um rd. TEUR 322 erhöht hat. Für 2016 wird – wenngleich das Genehmigungsverfahren zur Kreishaushaltssatzung derzeit noch nicht abgeschlossen ist – von einer ähnlichen Belastung ausgegangen. Bewertung der Haushaltssituation und Reaktionen auf bestehende Risiken Der Haushalt 2015 war der 7. Haushalt nach den Vorschriften für das Neue Kommunale Finanzmanagement. Die Gemeinde Nettersheim hat in Anbetracht der hohen Steuerkraftmesszahl in 2009 keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Seit 2010 ist das Recht auf Schlüsselzuweisungen wegen der gesunkenen Eigensteuerkraft wieder aufgelebt. Die Schlüsselzuweisung, die in 2015 rd. TEUR 138 unter der des Vorjahres lag, erreicht jedoch durch die geänderten Kriterien des Länderfinanzausgleichs bei weitem nicht mehr das Niveau der letzten kameralen Haushaltsjahre. Um die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zu stabilisieren, wurde bei erkennbar werdender Haushaltslage bereits im Frühherbst 2009 eine „Haushaltssicherungsgruppe“ bzw. „Haushaltskommission“ eingerichtet, die seither jährlich im Zuge der Haushaltsplanungen aktiv ist. In dieser Gruppe, welche sowohl aus Ratsvertretern einzelner Fraktionen und Mitarbeitern aus der Verwaltung besteht, werden Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen, Aufwandsreduzierungen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten im Pflichtaufgaben- wie auch im freiwilligen Aufgabenbereich z. B. über Fördervereine bzw. -kreise und ehrenamtliche Tätigkeiten eruiert, um weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufzutun bzw. ein Festhalten an den in den letzten Jahrzehnten mühevoll erarbeiteten Standards zu ermöglichen. Sämtliche Haushaltspositionen werden hierbei kontinuierlich auf ihr Erfordernis überprüft und nach Dringlichkeit kategorisiert. Im Zuge dieser Haushaltskommission wurde entschieden, dass ein Masterplan für Sport und Gesundheit sowie ein Klimaschutzkonzept erstellt, Umstrukturierungen im ÖPNV überprüft, ein Mehr an Holzeinschlag realisiert sowie sich an ein regionales Netz von Verbünden bzw. zentralen Verwaltungsstellen angeschlossen werden soll. Auch wurden die Lehrschwimmbecken einer kritischen Kosten-Nutzen- wie auch Bedarfsanalyse un- 31 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 terworfen und das Lehrschwimmbecken Zingsheim auf dieser Basis geschlossen. Auch wurden die Realsteuern sowie Gebühren in einigen Gebührenhaushalten im verträglichen Umfang angehoben. Im Zusammenhang mit einem stetigen Einwohnerrückgang in den letzten Jahren und dem demografischen Wandel hat sich die Gemeinde seit 2009 den neuen Herausforderungen gestellt und befindet sich seither in einem stetigen Prozess der Verwaltungsoptimierung wie auch in der Entwicklung neuer Kompetenzen. Hierbei werden auch zunehmend Möglichkeiten der Optimierung und Kompetenzbündelungen in Form interkommunaler Zusammenarbeit geprüft, die auch zum Teil schon umgesetzt wurden. Genannt sei hier beispielhaft der Bereich der schulischen Zusammenarbeit, der touristischen Zusammenarbeit, des Klimaschutzes und des Projektes „Eifel vital“ mit Nachbarkommunen sowie das oben beschriebene interkommunale Entwicklungskonzept mit der Gemeinde Blankenheim im Rahmen der Städtebauförderung. Zur Stabilisierung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde wurden in den Eigenbetrieben wie auch im Bereich der Realsteuern und der Gebühren moderate Erhöhungen vorgenommen. In den Bereichen Sport und Gesundheit wurden in den letzten Jahren Maßnahmen auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen und dem aktuellen Bedarf der örtlichen Vereine umgesetzt. Im Bereich der Gesundheitsförderung und der weiteren touristischen Entwicklung der Gemeinde und der Region wurde in 2012 in Kooperation mit Nachbarkommunen das Projekt „Eifel vital“ etabliert. Das Lehrschwimmbecken in Zingsheim wurde im Verlauf des Jahres 2011 aus Sanierungsgründen geschlossen und auf der Basis aktueller Kosten-Nutzen-Analysen nicht mehr in Betrieb genommen. Auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplandaten der Gemeinde und der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2019 ist der Haushalt bei jährlichen Fehlbeträgen aufgrund der noch bestehenden Ausgleichsrücklage weiterhin in diesem Zeitraum fiktiv ausgeglichen, so dass die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes bisher noch nicht gegeben ist. Nach Jahren des reinen Schuldenabbaus wurde in 2012 zur Finanzierung des Waldkaufs ein langfristiger Kredit von TEUR 970 aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden dann neben Liquiditätsdarlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Abwicklung der Investitionsmaßnahmen Förderdarlehen in Höhe von 1,02 Mio. EUR aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Liquiditätskredite um 1,5 Mio. EUR auf insgesamt 3 Mio. EUR aufgestockt und aus dem noch vorhandenen Ermächtigungsrahmen des Vorjahres 980 TEUR an sehr zinsgünstigen Förderdarlehen aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2015 wurden – wie oben im Bericht bereits dargelegt – zusätzliche Kassenkreditmittel in Höhe von weiteren TEUR 650 und weitere zinsgünstige – bzw.-lose Förderkredite von TEUR 860 aufgenommen. 32 Anlage 5 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 Künftige Entwicklung des Haushalts In der Haushaltsplanung 2016 wird mit einem Fehlbetrag von rd. TEUR -71 geplant. Wenngleich sich aufgrund der bereits dargelegten Ungleichverteilung der Flüchtlingspauschale im Übergangsjahr 2016 eine erhebliche Verschlechterung der Ertragslage gegenüber den angesetzten Plandaten ergeben wird, entwickelt sich auch die Aufwandsseite in diesem Bereich nach aktuellem Buchungsstand unterhalb der Plandaten, da aufgrund der aktuellen Verteilungssystematik der Flüchtlinge und der nach wie vor bestehenden „Übererfüllung“ der Zuweisungsquote der Gemeinde Nettersheim die hiesigen Flüchtlingszahlen seit Anfang 2016 stagnieren. Es wird deshalb derzeit davon ausgegangen, dass sich der Haushalt 2016 im Gesamten entsprechend den Planungen bewegen wird. Desweiteren wurde in 2013 mit der Maßnahme zur Zusammenlegung der Bahnsteige, der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes und der Anlegung einer P+R-Anlage begonnen, die zwischenzeitlich fertig gestellt wurde. Diese Maßnahme ist über eine 85 %ige Förderung und einen Eigenanteil von 15 % finanziert. Mit der Haushaltsplanung 2016 wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 3 Mio. EUR eingeplant, denen neben der Allgemeinen Investitionspauschale mit dem GFG 2016 i. H. v. rd. 805 TEUR konkrete Einzelförderungen von rd. 2,1 Mio. EUR entgegenstehen werden. Entwicklung der Ausgleichrücklage 2012 bis 2016 Auf der Grundlage der ordentlichen Jahresergebnisse der Vorjahre, des aktuell ausgewiesenen Jahresergebnisse 2015 und des laut Haushaltsplan vorgesehenen Ergebnisses 2016 zeigt sich nachstehende Entwicklung des Bestandes der Ausgleichsrücklage: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Jahresergebnis in TEUR Stand Ausgleichsrücklage 01.01. in TEUR 109 -87 -499 -56 -71 1.919 2.029 1.942 1.443 1.387 33 zum Anlage 5 Eifelgemeinde Nettersheim & U Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 ID€ , ' Mitgliedschaften des o. a. Personenkreises in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 (1) S. 3 des Aktiengesetzes bzw. in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen liegen nicht vor. Nettersheim, 15.08.2016 Aufgestellt: Bestäti t:1 T1« Daniela lehn Kämme ri n Wi(fried Pracht Bürgermeister Anlage 5 36 Gemeinde Nettersheim Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 Anlage Seite 6 1 Gemeinde Nettersheim Rechtliche Grundlagen Name: Gemeinde Nettersheim Gründung: Durch Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes vom 14. Dezember 1972 (GV NRW, S. 414). Kreiszugehörigkeit: Kreis Euskirchen Satzung: Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 27. Oktober 2009, zuletzt geändert am 23. Juni 2014 Bürgermeister: Wilfried Pracht Kämmerin: Daniela Glehn Ratsmitglieder: Hinsichtlich der Zusammensetzung des Gemeinderates verweisen wir auf den Lagebericht der Gemeinde. Ortschaften Bouderath Buir Engelgau Frohngau Holzmülheim Marmagen Nettersheim Pesch Roderrath Tondorf Zingsheim ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 31.12.2015 Einwohner 278 225 590 429 239 1.601 1.718 523 182 879 845 7.509 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 272 269 270 276 226 227 226 231 592 589 598 596 437 447 449 449 225 224 242 245 1.577 1.573 1.589 1.605 1.706 1.711 1.708 1.755 533 540 558 569 186 187 185 175 835 835 839 815 843 848 831 859 7.432 7.450 7.495 7.575 Anlage Seite 7 1 Gemeinde Nettersheim Finanzanlagen und Beteiligungen einschließlich Sondervermögen  Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk (100 %),  Eigenbetrieb Abwasser (100 %),  Eigenbetrieb Biowärme (100 %),  Musikschulzweckverband Schleiden (9,88 %),  Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim,  Wasserverband Oleftal (7,60 %),  Rheinische Versorgungskasse (KVR-Fonds: 884,522 Fondsanteile),  Genossenschaftsanteil VR Bank Nordeifel. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 Anlage Seite 7 2 Gemeinde Nettersheim Zusammensetzung und Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Abgrenzungen) Darlehensgeber Ursprüngliche Darlehenshöhe Auszahlungskurs Tilgung zzgl. e. Z. Zinsbindung Tilgung Stand 31.12.2015 Zinsen Zugang Zinsaufwand € € € € € % % % bis € Datum der Schuldurkunde öffentliche Hand NRW Bank 3007870722 110.475,46 0,00 65.264,85 45.210,61 629.437,27 100 4,71 3,58 2016 4.061,90 17.11.2004 KfW 4745438 291.895,00 0,00 14.596,00 277.299,00 437.855,00 96,67 2,15 3,33 2025 13.149,86 14.10.2005 NRW Bank 4200867382 165.000,00 0,00 0,00 165.000,00 165.000,00 100 1,93 5,00 ab 2017 2023 3.184,52 04.06.2014 NRW Bank 4200867374 340.000,00 0,00 0,00 340.000,00 340.000,00 100 1,93 5,00 ab 2017 2023 6.562,00 04.06.2014 NRW Bank 4200721233 515.000,00 0,00 0,00 515.000,00 515.000,00 100 1,39 5,00 ab 2016 2024 7.158,52 04.06.2013 NRW Bank 4201393974 770.000,00 0,00 0,00 770.000,00 770.000,00 100 0,75 2024 5.775,00 22.10.2014 NRW Bank 4201393933 210.000,00 0,00 0,00 210.000,00 210.000,00 100 0,75 2024 1.575,00 22.10.2014 NRW Bank 4201911585 0,00 656.000,00 0,00 656.000,00 656.000,00 100 0,00 2026 0,00 09.12.2015 NRW Bank 4201647064 0,00 130.000,00 0,00 130.000,00 130.000,00 100 0,44 74.000,00 100 0,42 NRW Bank 4201656875 3,00 ab 2019 276,47 04.06.2013 0,00 74.000,00 0,00 74.000,00 2.402.370,46 860.000,00 79.860,85 3.182.509,61 Privater Kreditmarkt WL Bank 28071900 125.469,29 0,00 50.459,37 75.009,92 441.007,76 100 3,00 8,14886 2017 4.819,28 19.07.2004 DG Hyp 3217100100 220.183,54 0,00 10.740,68 209.442,86 322.220,00 100 3,67 3,00 2035 7.932,91 23.06.2005 DG Hyp 3217100101 115.200,00 0,00 6.400,00 108.800,00 128.000,00 100 2,12 5,00 2022 2.406,68 04.09.2012 DG Hyp 3217100102 213.300,00 0,00 11.850,00 201.450,00 237.000,00 100 2,12 5,00 2022 4.456,12 04.06.2014 Commerzbank 7073224870 249.696,05 0,00 98.682,13 151.013,92 1.133.776,33 100 5,26 4,49 2017 10.555,53 30.04.1998 Postbank 6128879004 388.624,54 0,00 15.811,02 372.813,52 528.361,00 100 5,49 1,50 2017 21.011,42 04.06.2002 VR Bank 2000208216 912.731,44 0,00 21.139,70 891.591,74 970.000,00 100 2,6 2,00 2022 23.480,26 12.04.2012 843.274,45 3.068.479,31 5.470.849,77 0,00 0,00 860.000,00 14.522,69 229.605,59 309.466,44 828.751,76 2.838.873,72 6.021.383,33 850.398,00 100 2,56 Öffentliche Hand Insgesamt WL Bank 28071902 Privater Kreditmarkt Insgesamt Insgesamt ____________________________ 0814020029/215018142/01092016 Druckdatum 09.09.2016 Stand 31.12.2014 143,31 04.06.2013 41.886,58 21.449,15 96.111,35 137.997,93 Anlage 8