Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
12.09.16, 15:00
Aktualisiert
12.09.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2015
der Gemeinde Nettersheim (§ 101 GO NRW)
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 schließt mit dem folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (§ 101 Abs. 3 GO NRW) ab:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 20. September 2016 den Jahresabschluss 2015 – bestehend aus Bilanz
und Anhang – und dem Lagebericht zum Bilanzstichtag 31.12.2015 geprüft.
Gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 103 Absatz 5 GO NRW und § 101 Abs. 8 GO
NRW hat er sich einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses bedient.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und zur Wahrnehmung der verfassungsmäßigen
Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
Mit Beschluss vom 05. Juli 2016 wurde der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erteilt.
Der Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH vom 01. September 2016,
der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs. 4 GO
NRW abschließt, wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfergebnis und dem vorgelegten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz, vollinhaltlich an.
Der Bürgermeister hat auf die Abgabe einer Stellungnahme (§ 101 Abs. 2 GO
NRW) zum vorgelegten Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz verzichtet.
Der vollständige Wortlaut des Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz vom 01. September 2016
ist Bestandteil dieses Bestätigungsvermerks und wird als Anlage beigefügt und
veröffentlicht.
Auf der Grundlage des o.a. Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz wird zusammenfassend festgestellt, dass
- die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Anhangs zu
keinen Beanstandungen geführt hat,
- der Jahresabschluss 2015 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen entspricht (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und
- der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Nettersheim
vermittelt (§ 92 Abs. 2 GO NRW).
Nettersheim, 20. September 2016
--------------------------------------------------------------------------Roland Bannert
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(Unterzeichnung gem. § 101 Abs. 7 GO NRW)
Anlage:
Bestätigungsvermerk der Mittelrheinischen Treuhand vom 01. September 2016
zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeinde Nettersheim