Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:43
Aktualisiert
15.11.16, 15:43
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier:	Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus 
          Zingsheim) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier:	Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus 
          Zingsheim) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier:	Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus 
          Zingsheim)

öffnen download melden Dateigröße: 187 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 583 /X.L. Datum: 15.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 465): Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Durch die Testierung des Gesamtantrages und der Bewilligung des Einzelantrages 2016 (siehe Vorlage 582) steht für die Quartiersöffnung des Rathaus bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 570.010 Euro und einem Fördersatz in Höhe von 50% eine Zuwendung im Rahmen Städtebau in Höhe von 285.005 Euro zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund können nunmehr die weiteren Umsetzungsschritte angegangen werden. Die hierzu erforderlichen Maßnahmengewerke und Aufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Die Umsetzung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Demnach beinhaltet der erste Bauabschnitt folgende Gewerke (siehe Vorlage 465): a) Sanierung Haustechnik b) Brandschutzmaßnahmen c) Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Eingangsbereiche innen und außen, Gebäudetrakt Treppenhaus einschließlich Behindertenaufzug sowie Fassadensanierung) 3 Im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen sind Störungen des laufenden Betriebes zu erwarten. Daher sollen während der Bauzeit Bürocontainer angemietet werden, in denen nach Bedarf Verwaltungseinheiten untergebracht werden können. Die hiermit verbundenen Kosten sind über die Fördermaßnahme abzuwickeln. Im Haushaltsplanentwurf 2017 wurden für den ersten Bauabschnitt folgende Haushaltsveranschlagungen vorgenommen: Auszahlungen = 200.000,00 Euro Einzahlungen = 100.000,00 Euro Hierdurch kann die Finanzierung des 1. Bauabschnittes sichergestellt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister