Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
240 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
08.09.16, 15:00
Aktualisiert
08.09.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
ERWEITERUNG
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 532 /X.L.
Datum: 06.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im
Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Marmagen auf
den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257, 317, 318 und 299
(tlw.)
die
53.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Eifelgemeinde
Nettersheim sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes F 7
durchzuführen.
a. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Festsetzung
von bisher auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257
ausgewiesenen „Grünflächen – Zweckbestimmung: Sportplatz“ zukünftig
in „Wohnbauflächen“. Die auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur
10 Nr. 317 festgesetzte Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ ist
ebenfalls in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss zur 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) sind die
betroffenen Fläche schraffiert dargestellt. Dieser Planauszug ist Bestandteil
des Aufstellungsbeschlusses.
b. Im zu erlassenen Bebauungsplan F 7 ist als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
mit Ausnahme von Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieben und
Tankstellen, festzusetzen. Gem. § 19 BauNVO ist eine Grundflächenzahl
von 0,4 sowie gem. § 20 BauNVO eine Geschossflächenzahl von 0,8 mit
zwei Vollgeschossen auszuweisen. Darüber hinaus sind im Bebauungsplan
F 7 örtliche Bauvorschriften festzusetzen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 2) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7 umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren den Entwürfen zur
53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 gem. § 2a BauGB jeweils eine Begründung beizufügen.
3
3. Zur Durchführung der Verfahren ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit
benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 05.07.2016 hat der Gemeinderat beschlossen,
„zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des Sportplatzes aufzunehmen, um weitere Baulandflächen
in Marmagen zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können.
Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen.“
Die Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Seitens der Bezirksregierung Köln – Landesplanungsbehörde – wurde signalisiert, dass
einer baulichen Entwicklung nördlich des Sportplatzes Marmagen keine grundsätzlichen
Bedenken entgegenstehen.
Da das künftige Bebauungsplangebiet F 7 im Flächennutzungsplan noch als „Grünfläche
- Zweckbestimmung: Sportplatz“ bzw. als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen
ist, wären im Rahmen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes diese Festsetzungen in „Wohnbaufläche“ zu ändern, damit der Bebauungsplan F 7 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Es wird daher vorgeschlagen, die Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen im Beschlussentwurf zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister