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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
240 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
08.09.16, 15:00
Aktualisiert
08.09.16, 15:00
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

ERWEITERUNG ============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 532 /X.L. Datum: 06.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, nördlich der Jahnstraße im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsjahr 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Marmagen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257, 317, 318 und 299 (tlw.) die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim sowie im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 durchzuführen. a. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Festsetzung von bisher auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 257 ausgewiesenen „Grünflächen – Zweckbestimmung: Sportplatz“ zukünftig in „Wohnbauflächen“. Die auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 317 festgesetzte Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ ist ebenfalls in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) sind die betroffenen Fläche schraffiert dargestellt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. b. Im zu erlassenen Bebauungsplan F 7 ist als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Ausnahme von Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieben und Tankstellen, festzusetzen. Gem. § 19 BauNVO ist eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie gem. § 20 BauNVO eine Geschossflächenzahl von 0,8 mit zwei Vollgeschossen auszuweisen. Darüber hinaus sind im Bebauungsplan F 7 örtliche Bauvorschriften festzusetzen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 2) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7 umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren den Entwürfen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 gem. § 2a BauGB jeweils eine Begründung beizufügen. 3 3. Zur Durchführung der Verfahren ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Begründung: In seiner Sitzung am 05.07.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, „zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des Sportplatzes aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen.“ Die Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern haben zwischenzeitlich stattgefunden. Seitens der Bezirksregierung Köln – Landesplanungsbehörde – wurde signalisiert, dass einer baulichen Entwicklung nördlich des Sportplatzes Marmagen keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Da das künftige Bebauungsplangebiet F 7 im Flächennutzungsplan noch als „Grünfläche - Zweckbestimmung: Sportplatz“ bzw. als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist, wären im Rahmen der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes diese Festsetzungen in „Wohnbaufläche“ zu ändern, damit der Bebauungsplan F 7 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, die Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen im Beschlussentwurf zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister