Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
203 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
09.09.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 520 /X.L.
Datum: 08.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentren Buir, Engelgau, Pesch u. Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. (Haushalt 2016 sowie
Mittelveranschlagungen für Haushalt 2017)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau,
Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen.
Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren.
Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen
im Haushalt 2017 vorzunehmen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 293):
Der Rat beschließt, über die Verwendung der Investitionsmittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes im Rahmen der
kommenden Haushaltsplanung für das Jahr 2016 zu entscheiden.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr die Rechtsgrundlagen für die
Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
Der Zuwendungsbescheid in Höhe von 162.978,23 Euro ist der Gemeinde
Nettersheim im Oktober 2015 zugegangen.
Investitionen zwischen dem 30.06.2015 und dem 31.12.2018 können berücksichtigt werden. Förderbereiche sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie,
Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung) sowie Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur. Über den Förderbereich
Städtebau sind beispielsweise Umbaumaßnahme an Bürgerhäusern erfasst.
Vor diesem Hintergrund wurden erste Teilveranschlagungen im Haushalt 2016
vorgenommen (siehe Investitions- und Vorhabenplanung: Beispiel Alte Schule
Buir).
Die Dorfzentren in den Orten der Gemeinde Nettersheim sind wichtige Gemeinbedarfseinrichtungen. Hierunter fallen zum Beispiel Alte Schulen oder Dorfsäle, in
denen sich das dörfliche Leben abspielt. Daher ist ein Erhalt dieser Einrichtungen
von besonderer Wichtigkeit für die Dorfgemeinschaften.
Die Dorfzentren werden durch Vereine getragen, mit denen langfristige Nutzungsverträge bestehen, und die die Unterhaltung sowie die zukünftige Entwicklung einschließlich der hierfür notwendigen Baummaßnahmen weitestgehend in
Eigenleistung sicherstellen.
Zu den Dorfzentren in Buir, Engelgau, Pesch und Tondorf wurden in den vergangenen Sitzungsphasen weitreichende Beschlüsse gefasst. Der aktuelle Sachstand
stellt sich wie folgt dar:
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1.
Alte Schule Buir
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 beschlossen, das Gesamtgebäude Alte Schule Buir dauerhaft an den Turnverein Buir zu vermieten (siehe
Vorlage 940).
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 1189):
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des bereits gefassten
Ratsbeschlusses das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Nutzungskonzept für die Alte Schule in Buir gemeinsam mit dem Turnverein
Buir und den Johannitern weiter umzusetzen.
Die Johanniter haben ihr Büro im Erdgeschoss der ehemaligen Lehrerwohnung
bezogen und nutzen neben der Dorfbevölkerung auch die Gemeinschaftsräume
(ehemaliger Schulsaal), zum Beispiel zur Durchführung von Kursen. Weiterhin
wurde die alte Ölheizung im Keller gegen eine Pelletanlage ausgetauscht.
Die Arbeiten sind aber noch nicht abgeschlossen. Die geplanten Wohneinheiten
im Obergeschoss müssen noch fertiggestellt werden. Weiterhin ist noch eine Modernisierung der Küche geplant. Abschließend sollen auch die Außenanlagen noch
entsprechend überarbeitet werden.
2.
Alte Schule Engelgau
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 beschlossen, die Vereinsgemeinschaft Engelgau bei investiven Verbesserungsmaßnahmen nach Bedarf
finanziell zu unterstützen (siehe Vorlagen 441 und 442).
Die investiven Verbesserungsmaßnahmen (energetische Optimierungsmaßnahmen, Durchgängigkeit vom Gemeinschaftsraum zum ehemaligen Schulungsraum,
Verlegung eines Holzfußbodens etc.) befinden sich derzeit noch in der Umsetzung, sollen aber bis Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein.
3.
Alte Schule Pesch
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, die Alte
Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) den Vereinen des Ortes Pesch auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Gestaltungskonzeptes für dörfliche Aktivitäten zur
Verfügung zu stellen (Vorlage 1111).
Seitdem wird die Alte Schule Pesch durch die Vereinsgemeinschaft genutzt. Im
Keller befinden sich ein Jugendraum sowie ein Raum zu sportlichen Betätigung.
Ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss wird für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt. Weiterhin finden im Erdgeschoss Versammlungen und Besprechungen statt. Schon seit einigen Jahren wird die Kirmes auf dem ehemaligen Schulhof abgehalten, wobei die Räumlichkeiten der Alten Schule - insbesondere die
Sanitäreinrichtungen - einbezogen werden.
4
In der Zwischenzeit wurde mit der Vereinsgemeinschaft Pesch ein Gestaltungskonzept für die Alte Schule Pesch abgestimmt. Dieses soll in Kürze der Dorfbevölkerung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Weiterhin
wird derzeit eine Trägervereinskonzeption vorbereitet.
Die Umsetzung einer Gesamtmaßnahme wird nicht befürwortet. Vielmehr soll
eine Umsetzung in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Die sanitären Einrichtungen sind von besonderer Wichtigkeit und haben einen
großen Einfluss auf die Qualität der Gesamtimmobilie. Daher soll die Sanierung
der sanitären Einrichtungen durch den neuen Trägerverein kurzfristig angegangen werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, Sanierungsmaßnahmen am Dach durchzuführen und die ehemalige Schulhoffläche zu überarbeiten. Umfangreiche Eigenleistungen konnten bereits zugesagt werden.
4.
Dorfsaal Tondorf
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschlossen, für den
Dorfsaal Tondorf einen neuen Nutzungsvertrag vorzubereiten, der mit dem Heimatverein abzuschließen ist (Vorlage 241). In der Zwischenzeit wurde mit dem
Heimatverein ein Übergangsvertrag abgeschlossen. Dieser hat Bestand, bis dass
über die Dorferneuerung Fördermittel für die Ertüchtigung und den Umbau des
Dorfsaales beantragt werden können.
Vor diesem Hintergrund wurde auch Mitte dieses Jahres der Dorfentwicklungsprozess in Tondorf eingeleitet (siehe Vorlage 285). Ein Dorfinnentwicklungskonzept ist notwendig, um den höheren Fördersatz (65% der Nettokosten) im Rahmen der Dorferneuerung beantragen zu können. Sobald dieses Konzept vorliegt,
soll im Rahmen der Dorferneuerung ein Antrag für den Dorfsaal Tondorf gestellt
werden. Der Heimatverein hat bereits zugesagt, im Rahmen der späteren Bauabwicklung umfangreiche Eigenleistungen einzubringen. Zur frühzeitigen Vorbereitung des Förderantrages für den Dorfsaal, wird derzeit neben dem Dorfentwicklungsprozesses auch schon in Abstimmung mit dem Heimatverein ein Planungskonzept für den Dorfsaal erarbeitet. Um die Umsetzung nach erfolgter Förderzusage umgehend angehen zu können, sind vorbereitende Maßnahmen sinnvoll, die kurzfristig und ohne Förderung angegangen werden sollen. So zum Beispiel ist in Abstimmung mit dem Heimatverein vorgesehen, das Beheizungssystem Feuerwehrgerätehaus/Dorfsaal zu trennen und auf Gas umzustellen.
Um den Erhalt der Dorfzentren in Buir, Engelgau, Pesch und Tondorf zu fördern ,
sollten die Trägervereine bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen
mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung unterstützt werden. Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr
sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister