Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 502-IX/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
12.10.2011
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
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Berichterstatter: Herr W. Müller, Fr. Heller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 502-IX/Z-2
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1. Sachverhalt:
Bei der 1. Änderungssatzung vom 20.07.2011 zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a) Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Bad Münstereifel
vom 15.12.2010 wurde in der Anlage 2 (Sanierungs- /Überwachungsgebiet) versehentlich die Ortschaft Kalkar aufgeführt. Die Ortschaft Kalkar befindet sich in der Wasserschutzzone, außerdem
ist keine Sanierungs-/ Überwachungsmaßnahme geplant, was sich aus der Anlage 2 zur RD 502IX ergibt. Aus diesem Grund ist die Satzung in diesem Punkt abzuändern.
2. Rechtliche Würdigung
§ 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Firsten bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Bad Münstereifel
wird in der Fassung des als Anlage 1 zur RD Nr. 502-IX/Z-2 vorliegenden Entwurfes beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.