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Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:05
Aktualisiert
18.10.11, 18:03
Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW) Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
hier: 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.09.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 502-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 12.10.2011 Rat 18.10.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW hier: 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller, Fr. Heller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 502-IX/Z-2 4 1. Sachverhalt: Bei der 1. Änderungssatzung vom 20.07.2011 zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a) Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Bad Münstereifel vom 15.12.2010 wurde in der Anlage 2 (Sanierungs- /Überwachungsgebiet) versehentlich die Ortschaft Kalkar aufgeführt. Die Ortschaft Kalkar befindet sich in der Wasserschutzzone, außerdem ist keine Sanierungs-/ Überwachungsmaßnahme geplant, was sich aus der Anlage 2 zur RD 502IX ergibt. Aus diesem Grund ist die Satzung in diesem Punkt abzuändern. 2. Rechtliche Würdigung § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Firsten bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zur RD Nr. 502-IX/Z-2 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.