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Beschlussvorlage (Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen; Vorstellung des Leistungsverzeichnisses)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Beschlussvorlage (Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen;
Vorstellung des Leistungsverzeichnisses) Beschlussvorlage (Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen;
Vorstellung des Leistungsverzeichnisses) Beschlussvorlage (Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen;
Vorstellung des Leistungsverzeichnisses)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.06.2011 - Der Bürgermeister Az: 24-50-12 Sc Nr. der Ratsdrucksache: 563-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 12.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen; Vorstellung des Leistungsverzeichnisses __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 563-IX 1. Sachverhalt: Gemäß Ratsbeschluss vom 24.05.2011 ist zur Vorbereitung der gemeinsamen Ausschreibung der Abfallentsorgung das zu erstellende Leistungsverzeichnis dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Zwischenzeitlich hat das Büro Schmidt/Bechtle die Eckpunke der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibungsunterlagen der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zusammengestellt und mit der Verwaltung abgestimmt. Die dargestellten Leistungen entsprechen weitgehend dem heutigen Vertragsverhältnis und den vorhandenen Satzungsregelungen. In folgenden Punkten schlägt das Büro Schmidt/Bechtle Änderungen vor: 1. Die Leerung der 240 Liter Altpapiertonnen soll zukünftig alle 4 Wochen und nicht wie bisher dreiwöchentlich erfolgen, da sich dies in den meisten Kommunen in Deutschland bewährt hat und deutliche Kostenvorteile bietet. 2. Aus Kostengründen empfiehlt das Büro Schmidt/Bechtle ebenfalls, das System der Sperrmüllerfassung zu ändern; und zwar soll unter Beibehaltung des Abrufsystems jedem Anmeldenden ein individueller Abfuhrtermin innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung zugewiesen werden. Nach Auffassung der Verwaltung ist gegen eine Umstellung der Leerungshäufigkeit der Altpapiertonne auf einen vierwöchentlichen Rhythmus, insbesondere vor dem Hintergrund der erkennbaren Kosteneinsparung, nichts einzuwenden. Soweit im Einzelfall, z.B. bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern das Tonnenvolumen nicht ausreicht, besteht zudem die Möglichkeit, zusätzliche Tonnen zur Verfügung zu stellen. Bei der Sperrmüllerfassung hat sich der monatliche Abfuhrrhythmus bewährt. Soweit durch das System der Zuordnung eines individuell vorgegebenen Abholtermins innerhalb eines Monats nach der Anmeldung ebenfalls eine Kosteneinsparung möglich ist, sieht die Verwaltung keine Hinderungsgründe für eine Umstellung. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Wie unter RD 503-IX dargestellt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 563-IX 7. Beschlussvorschlag: Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen; Vorstellung des Leistungsverzeichnisses Die in der Anlage 1 vorgestellten Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses der europaweiten Ausschreibung (Abfallentsorgung) für die Stadt Bad Münstereifel werden mit der Maßgabe genehmigt, dass 1. die Leerung der 240 Liter Altpapiertonnen zukünftig vierwöchentlich erfolgt; 2. die Sperrgutabfuhr unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Abrufsystems innerhalb eines Monats nach der Anmeldung zu erfolgen hat.