Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.06.2011
- Der Bürgermeister Az: 24-50-12 Sc
Nr. der Ratsdrucksache: 563-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
12.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für
Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen;
Vorstellung des Leistungsverzeichnisses
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 563-IX
1. Sachverhalt:
Gemäß Ratsbeschluss vom 24.05.2011 ist zur Vorbereitung der gemeinsamen Ausschreibung der
Abfallentsorgung das zu erstellende Leistungsverzeichnis dem Haupt- und Finanzausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Zwischenzeitlich hat das Büro Schmidt/Bechtle die Eckpunke der Leistungsbeschreibung für die
Ausschreibungsunterlagen der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zusammengestellt und mit der
Verwaltung abgestimmt.
Die dargestellten Leistungen entsprechen weitgehend dem heutigen Vertragsverhältnis und den
vorhandenen Satzungsregelungen.
In folgenden Punkten schlägt das Büro Schmidt/Bechtle Änderungen vor:
1.
Die Leerung der 240 Liter Altpapiertonnen soll zukünftig alle 4 Wochen und nicht wie bisher
dreiwöchentlich erfolgen, da sich dies in den meisten Kommunen in Deutschland bewährt hat
und deutliche Kostenvorteile bietet.
2.
Aus Kostengründen empfiehlt das Büro Schmidt/Bechtle ebenfalls, das System der
Sperrmüllerfassung zu ändern; und zwar soll unter Beibehaltung des Abrufsystems jedem
Anmeldenden ein individueller Abfuhrtermin innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung
zugewiesen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung ist gegen eine Umstellung der Leerungshäufigkeit der
Altpapiertonne auf einen vierwöchentlichen Rhythmus, insbesondere vor dem Hintergrund der
erkennbaren Kosteneinsparung, nichts einzuwenden. Soweit im Einzelfall, z.B. bei Zwei- oder
Mehrfamilienhäusern das Tonnenvolumen nicht ausreicht, besteht zudem die Möglichkeit,
zusätzliche Tonnen zur Verfügung zu stellen.
Bei der Sperrmüllerfassung hat sich der monatliche Abfuhrrhythmus bewährt. Soweit durch das
System der Zuordnung eines individuell vorgegebenen Abholtermins innerhalb eines Monats nach
der Anmeldung ebenfalls eine Kosteneinsparung möglich ist, sieht die Verwaltung keine
Hinderungsgründe für eine Umstellung.
2. Rechtliche Würdigung
Keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie unter RD 503-IX dargestellt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 563-IX
7. Beschlussvorschlag:
Gemeinsame Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Abfallentsorgung) für
Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen; Vorstellung des Leistungsverzeichnisses
Die in der Anlage 1 vorgestellten Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses der europaweiten
Ausschreibung (Abfallentsorgung) für die Stadt Bad Münstereifel werden mit der Maßgabe
genehmigt, dass
1.
die Leerung der 240 Liter Altpapiertonnen zukünftig vierwöchentlich erfolgt;
2.
die Sperrgutabfuhr unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Abrufsystems innerhalb
eines Monats nach der Anmeldung zu erfolgen hat.