Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
158 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
11.07.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 563-IX
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Eckpunkte der Leistungsbeschreibung für Bad Münstereifel
Die nachfolgenden Leistungseckpunkte werden im Rahmen der gemeinsamen Ausschreibung von
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Münstereifel zugrunde gelegt. Die dargestellten
Leistungen entsprechen weitgehend dem heutigen Vertragsverhältnis und den Satzungsregelungen.
Leistungszeitraum
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Leistungsbeginn: 01.01.2013
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Vertragslaufzeit: 8 Jahre (bis zum 31.12.2020)
Behältereigentum
Restmüll
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Behältergestellung durch den Anschlusspflichtigen oder den Auftragnehmer (inkl.
Behälteränderungsdienst)
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Die Gestellung gebrauchter Behälter durch den Auftragnehmer ist zulässig. Die Behälter
sind auf Wunsch des Auftraggebers nach Ende der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer
abzuziehen.
Biomüll
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Behältergestellung durch den Auftragnehmer (inkl. Behälteränderungsdienst)
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Die Gestellung gebrauchter Behälter durch den Auftragnehmer ist zulässig. Die Behälter
sind auf Wunsch des Auftraggebers nach Ende der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer
abzuziehen.
Altpapier
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Behältergestellung durch den Auftragnehmer (inkl. Behälteränderungsdienst)
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Besonderheit: Die derzeit eingesetzten Mehrkammerbehälter für die gemeinsame Erfassung
von Altpapier und LVP werden zur Altpapiererfassung nicht weiter genutzt. Daher sind vom
Auftragnehmer zum Leistungsbeginn die satzungsgemäß vorgesehenen Behälter zur
Erfassung
von
Altpapier
(240
l)
zu
stellen.
Im
Vertrag
wird
eine
Ankaufsregelung/Mietkaufregelung für die Altpapierbehälter zum Ende der Vertragslaufzeit
vorgesehen.
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Darüber hinaus sind 1.100-l-Behälter, Depotcontainer und Großcontainer (für die
Vereinssammlung) vom Auftragnehmer zu stellen.
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Sammlung von Restmüll
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Sammlung von Restmüll mit 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l-, 660-l- und 1.100-l-Behältern sowie
mit 4-m3- bis 36-m3-Großcontainern
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14-tägliche Leerung der 60-l- bis 240-l-Behälter; 660-l- und 1.100-l-Behälter sowie
Großcontainer werden i. d. R. wöchentlich geleert
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Transport des gesammelten Restmülls zur vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle
Sammlung von Bioabfall
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Sammlung von Bioabfall mit 80-l-, 120-l- und 240-l-Behältern
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14-tägliche Leerung der Behälter; in den Sommermonaten wöchentliche Leerung
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Transport des gesammelten Bioabfalls zur vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle
Sammlung von Altpapier
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Sammlung von Altpapier mit 240-l- und 1.100-l-Behältern sowie mit Depotcontainern und
Großcontainern (Hinweis: In der Satzung sind keine Vorgaben zur Behältergröße enthalten.)
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Drei-/Vierwöchentliche Leerung der 240-l-Behälter: Es wird ein vierwöchentlicher
Abfuhrrhythmus vorgeschlagen, der sich in den meisten Kommunen in Deutschland bewährt
hat und deutliche Kostenvorteile bietet. Hierbei ist auch zu beachten, dass das
Behältervolumen für Papier von 130 l (Mehrkammerbehälter) auf 240 l steigt.
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Depotcontainer und Großcontainer werden 14-täglich oder wöchentlich geleert
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zusätzliche Sammlung von Altpapier in Bündeln durch Vereine in verschiedenen Ortsteilen
im 8-wöchentlichen Rhythmus; Ausnahme: Innerhalb des historischen Stadtkerns von Bad
Münstereifel und in zwei Straßen außerhalb des Mauerrings erfolgt die Sammlung
ausschließlich durch Bündel im 14-täglichen Rhythmus
o Hinweis: In der Satzung ist kein Leerungs-/Sammelrhythmus vorgegeben.
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Transport des gesammelten Altpapiers zur vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle
Sammlung von Grüngut (inkl. Weihnachtsbäume)
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Zweimal jährliche Sammlung von Grüngut als Straßensammlung zu festen Terminen auf
Abruf; zusätzlich einmal jährliche Sammlung von Weihnachtsbäumen als Straßensammlung
zu einem festen Termin ohne vorherige Anmeldung. Das bisherige System wird beibehalten.
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Transport des gesammelten Grünguts (inkl. Weihnachtsbäume) zur vom Auftraggeber
benannten Anlieferstelle
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Sammlung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten
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Derzeit Sammlung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten als monatliche Straßensammlung
zu festen Terminen auf Abruf.
o Hinweis: Gemäß der Satzung ist eine einmal-monatliche Abfuhr von Sperrmüll und
Elektrogroßgeräten auf Abruf durchzuführen. Das Abrufsystem im Zusammenhang
mit festen Terminvorgaben hat keine großen Vorteile.
o Varianten für die künftige Sammlung:
A. Das bisherige System wird beibehalten.
B. Sammlung als Straßensammlung auf Abruf ohne festen Abfuhrtermin, wobei
die Abfuhr innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung erfolgen muss.
(Bewertung: kostengünstigere Variante)
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Transport des gesammelten Sperrmülls und der gesammelten Elektrogroßgeräte zur vom
Auftraggeber benannten Anlieferstelle
Mobile Sammlung von Problemstoffen
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Sechs Sammeltage pro Jahr verteilt auf 2 Sammelbezirke (mit jeweils ca. 4 Sammelstunden
pro Tag) und eine stationäre Sammlung (mit 8,5 Stunden pro Tag und einem Sammeltag pro
Jahr); das bisherige System wird beibehalten.
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Erfassung von Elektrokleingeräten am Schadstoffmobil
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Transport der gesammelten Problemstoffe und Elektrokleingeräte zur vom Auftraggeber
benannten Anlieferstelle
Sammelzeit (Restmüll, Biomüll und PPK)
Die Abfallsammlung hat montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu erfolgen.
Bei der Sammlung sind die Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutz-verordnung, welche
in Wohngebieten eine Sammlung erst ab 07:00 Uhr erlaubt, zu beachten.
Hinweis: Im historischen Stadtkern erfolgt die Sammlung derzeit teilweise vor 06:00 Uhr. Die
Beibehaltung dieser Regelung setzt auch künftig die Zustimmung der Anwohner voraus.
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Fahrzeugtechnik
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die
Leistung der Sammlung umweltfreundlich, insbesondere geruchs-, lärm- und staubarm, ausgeführt
werden kann. Alle vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Sammelfahrzeuge
müssen mit einem Russpartikelfilter ausgestattet sein und müssen mindestens die Euro-5-Norm
einhalten. Die Nutzung von Seitenladerfahrzeugen ist nicht zulässig.