Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,6 MB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.11.16, 10:08
Aktualisiert
03.11.16, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
gpaNRVV
Gemeindeprüfungsanstait Nordrhein-Westfalen
GPA NRW, Postfach 10 1879, 44608 Herne
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
www.gpa.nrw.de
Eigenbetrieb Abwasser der
Gemeinde Nettersheim
Zingsheim, Krausstr. 2
53947 Nettersheim
Harald Debertshäuser
Prüfung und Beratung
Gemeinde Nettersheim
023 23/14 80 123
m 0172/26 15 613
16, 16)2016
023 23/1480-333
e Harald Debertshaeuserigpa nrw de
10. 08. 20 16
Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde
Nettersheim" zum 31.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersende ich Ihnen meinen Abschließenden Vermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015.
Als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß § 106 GO NRW habe ich den Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet sowie eine Analyse
anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgeführt.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vollinhaltlich
übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist
aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschließende Vermerk gemäß § 3 (5) JAP DVO
öffentlich bekannt zu machen ist. Bitte übersenden Sie mir anschließend einen Nachweis über die
erfolgte Bekanntmachung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
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gpaNRVV
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Eigenbetrieb
Abwasser der Gemeinde Nettersheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum
31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Koblenz, bedient.
Diese hat mit Datum vom 13.06.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Abwasser
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschaftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
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gpa NRW
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt
dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung
gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben
und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne. den 10.08.2016
GPA NRW
Im Auftrag
H.
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Harald Debertshäuser
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