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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
169 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
06.09.16, 11:00
Aktualisiert
06.09.16, 11:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 494 /X.L. Datum: 05.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, Stritterhofer Weg Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 9, Nr. 328, vorgelegt. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen. Von der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen wird es nicht mehr erfasst, grenzt an diese jedoch unmittelbar an. Auf der gegenüber liegenden Seite des Grundstückes ist ebenfalls Wohnbebauung (Stritterhofer Weg 5 und 10) vorhanden, so dass mit Realisierung dieses Bauvorhabens eine Abrundung der Ortslage erfolgen würde. Die wege- und entsorgungsmäßige Erschließung des Grundstückes ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt über den Wasserverband Oleftal in Hellenthal. Es wird vorgeschlagen, zu obiger Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug sind der Standort des Gebäudes sowie die Lage des Grundstückes im Ort ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister