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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
22.09.16, 15:36
Aktualisiert
22.09.16, 15:36
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406)) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406)) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 516 /X.L. Z.2 Datum: 22.09.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 338 und 339 (neu: 406) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für a) die Überschreitung der hinteren Baugrenze um 2,0 m, sowie der vorderen Baugrenze um 1,0 m b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Des Weiteren wird beschlossen, für die östlich der Straße „Zur Klosterquelle“ gelegenen Grundstücke die überbaubare Fläche von 15,00 m auf 17,00 m im Rahmen der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes G 14 zu erweitern. Begründung: Entsprechend dem Bericht des Bürgermeisters in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.09.2016 wurden zwischenzeitlich weitere Gespräche mit den Bauherren geführt mit dem Ziel eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung zum Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage zu erzielen. Nunmehr liegt der geänderte Planentwurf vor, nachdem die rückwärtige Baugrenze um 2,0 m und die vordere Baugrenze um 1,0 m überschritten wird. Die entsprechenden Planskizzen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Schriftlich wurden die Eigentümer des benachbarten Grundstückes Nr. 337 unter Beifügung der Planskizzen über diese Veränderungen informiert und um Rückmeldung bis Montagnachmittag gebeten. Es wird vorgeschlagen, dem geänderten Beschlussvorschlag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14 zuzustimmen. 3 Darüber hinaus wird empfohlen, in die 3.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes G 14 für die östlich der Straße „Zur Klosterquelle“ gelegenen Grundstücke die überbaubare Fläche von 15,00 m auf 17,00 m zu erweitern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister