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Beschlussvorlage (Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016 hier: Ergänzende Informationen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
30.06.16, 11:01
Aktualisiert
30.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der 
Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016
hier:	Ergänzende Informationen) Beschlussvorlage (Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der 
Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 416 /X.L. Z.1 Datum: 29.06.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016 hier: Ergänzende Informationen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Nettersheim 2 Beschlussvorschlag: Die ergänzenden Informationen zum Tagesordnungspunkt nimmt der Rat zustimmend zur Kenntnis. Begründung: In der Gemeinderatssitzung am 15.03.2016 wurde Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters einstimmig bestellt. Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 68 Abs. 1 einen weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. 2. Der Gemeinderat bestellt Herrn Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Grundlage der Beschlussfassung war Vorlage 416 X. L.. Die Begründung zum Beschlussvorschlag hat u. a. folgenden Inhalt: „Im Falle der gleichzeitigen Verhinderung des Bürgermeisters und des Allgemeinen Vertreters ist eine weitere Vertretungsregelung angezeigt, damit der ordnungsgemäße Ablauf der laufenden Geschäfte gewährleistet werden kann.“ In der Ratssitzung wurde angemerkt, dass eine Änderung der Hauptsatzung vor Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters notwendig sei. Der Bürgermeister teilte hierzu mit, dass nach Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund eine Änderung der Hauptsatzung nicht notwendig sei. Zwischenzeitlich hatte die UNA-Fraktion diesbezüglich nochmals um Klarstellung gebeten, die SPD-Fraktion hat sich mit einer Eingabe an die Kommunalaufsicht gewandt. In der nochmals erbetenen schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, welche den Fraktionen in Abschrift vorliegt, wird die bisherige Rechtsmeinung zum Thema bestätigt. Eine Änderung der Hauptsatzung wird für nicht erforderlich gehalten. Die Bestellung von Gemeindeamtsrat Norbert Crump als weiteren Allgemeinen Vertreter, der im Falle der Verhinderung des 1. Allgemeinen Vertreters, Herrn Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler, dessen Vertretungsaufgaben übernimmt wie in der Ratssitzung am 15.03.2016 einstimmig beschlossen -, bedarf keiner neuerlichen Beschlussfassung. Zur Verdeutlichung der Vertretungsfunktionen ist dieser Vorlage der aktuelle Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister