Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
30.06.16, 11:01
Aktualisiert
30.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 416 /X.L. Z.1
Datum: 29.06.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters in der
Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2016
hier: Ergänzende Informationen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde Nettersheim
2
Beschlussvorschlag:
Die ergänzenden Informationen zum Tagesordnungspunkt nimmt der Rat zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der Gemeinderatssitzung am 15.03.2016 wurde Gemeindeamtsrat Norbert
Crump zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters einstimmig bestellt. Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 68 Abs. 1 einen weiteren Allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.
2. Der Gemeinderat bestellt Herrn Gemeindeamtsrat Norbert Crump zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.
Grundlage der Beschlussfassung war Vorlage 416 X. L.. Die Begründung zum Beschlussvorschlag hat u. a. folgenden Inhalt:
„Im Falle der gleichzeitigen Verhinderung des Bürgermeisters und des Allgemeinen Vertreters ist eine weitere Vertretungsregelung angezeigt, damit der ordnungsgemäße Ablauf der laufenden Geschäfte gewährleistet werden kann.“
In der Ratssitzung wurde angemerkt, dass eine Änderung der Hauptsatzung vor
Bestellung eines weiteren Allgemeinen Vertreters notwendig sei. Der Bürgermeister teilte hierzu mit, dass nach Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund
eine Änderung der Hauptsatzung nicht notwendig sei.
Zwischenzeitlich hatte die UNA-Fraktion diesbezüglich nochmals um Klarstellung
gebeten, die SPD-Fraktion hat sich mit einer Eingabe an die Kommunalaufsicht
gewandt.
In der nochmals erbetenen schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, welche den Fraktionen in Abschrift vorliegt, wird die bisherige
Rechtsmeinung zum Thema bestätigt.
Eine Änderung der Hauptsatzung wird für nicht erforderlich gehalten.
Die Bestellung von Gemeindeamtsrat Norbert Crump als weiteren Allgemeinen
Vertreter, der im Falle der Verhinderung des 1. Allgemeinen Vertreters, Herrn
Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler, dessen Vertretungsaufgaben übernimmt wie in der Ratssitzung am 15.03.2016 einstimmig beschlossen -, bedarf keiner
neuerlichen Beschlussfassung.
Zur Verdeutlichung der Vertretungsfunktionen ist dieser Vorlage der aktuelle
Verwaltungsgliederungsplan der Gemeinde beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister