Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
10.11.16, 11:01
Aktualisiert
10.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 574 /X.L.
Datum: 08.11.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
15.11.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entsorgung von Laub und Grünabfällen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen zur Entsorgung von Grün- und Laubabfällen zur Kenntnis.
Begründung:
Die Entsorgung von Laub- und Grünabfällen ist Aufgabe des Regiebetriebes Abfall. Zur Entsorgung von Grün- und Laubabfällen bestehen derzeit folgende Angebote
a)
b)
c)
d)
Braune Tonne
Selbstkompostierung
Laubsammelaktion
Schredderaktion
Im Haushaltsjahr 2017 ist vorgesehen, diese Angebote über den Regiebetrieb
Abfall zum einen beizubehalten, zum anderen aber so auszubauen, dass der Bürgerservice erhöht wird.
1.
Gezielte Abfallberatungen
Durch gezielte Abfallberatungen soll die Eigenkompostierung weiter in den Fokus
gerückt werden. Hierfür können die Bürgerinnen und Bürger Holzkomposter bei
der Gemeinde Nettersheim erhalten.
2.
Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
Die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Hier wird ab der kommenden Vegetationsperiode ein Angebot für die
Bürgerinnen und Bürger geschaffen, wobei diese ihre Grünfabfälle (Rasenschnitt,
Laub und Astwerk) an zentraler Stelle kostenlos abgeben können.
3.
Beschaffung einer Kehrmaschine
Für die Beschaffung einer Kehrmaschine wurden 50.000,00 Euro in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingestellt. Die Kehrmaschine soll regelmäßig zur Säuberung von Fahrbahnen und Gehwegen eingesetzt werden, dies insbesondere in
den Herbstmonaten (Laubfall).
Weitergehende Ausführungen sind aus der Vorlage 567 zu entnehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister