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Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
16.06.16, 11:01
Aktualisiert
16.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 467 /X.L. Datum: 10.06.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, auch mit dem Ziel – sollte die Überprüfung der Finanzierung des Gesellschaftsanteils über das Einbringen von Anlagevermögen bis Ende dieses Jahres nicht beendet sein - eine Verlängerung der Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr zu erreichen. Begründung: In der Ratssitzung der Gemeinde Nettersheim vom 26.06.2012 wurde über die Vorstellung des Beteiligungskonzeptes, welche am 25.06.2012 in Kall stattfand, berichtet und entsprechendes Informationsmaterial den Fraktionsvorsitzenden mit der seinerzeitigen Niederschrift als Anlage übersandt. Seinerzeit wurde beschlossen, hinsichtlich einer möglichen Kommunalbeteiligung bezüglich freigegebener Gesellschafteranteile Fachunterstützung über ein Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsbüro zu beauftragen. Es haben mehrere Gespräche mit verschiedenen Wirtschaftsprüfern in dieser Angelegenheit seither stattgefunden, jedoch wurde die Beauftragung einer rechtlichen wie wirtschaftlichen Überprüfung bisher aus Kostengründen noch hinausgezögert. In der Gemeinde Dahlem beispielsweise wurde eine umfängliche wirtschaftliche Bewertung der Angelegenheit über die dort tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. In der Sitzung vom 12.09.2012 beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister, weitere Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen Beteiligung entsprechend dem vorgestellten ENE-Beteiligungsmodell zu führen. Darüber hinaus sollten in den Verhandlungen auch Kooperationsmöglichkeiten von Tätigkeitsfeldern betreffend z. B. die drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim zwecks Bündelung von Kräften und Fachkenntnissen und zur Erzielung von Synergien und regionaler Wertschöpfung abgeklärt werden. Am 18.12.2012 beschloss schließlich der Gemeinderat, das Interesse am ENEBeteiligungsmodell den Gesellschaftern gegenüber zu erklären und die Bedingungen sowie Kooperationsmöglichkeiten in weiteren Verhandlungsgesprächen abzustimmen. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 wurde der Verlängerung des Zeitraums für die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile bis zum 31.12.2016 bzw. 30.06.2017 zugestimmt. § 4 des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG lautet in Ziffer 1 wie folgt: „Die Gründungskommanditisten sind bereit, jeweils gleichmäßig ihre Kommanditanteile an der neuen Gesellschaft sukzessive an die in Anlage 3 genannten Kommunen zu verkaufen. Interessierten Kommunen wird bis zum 31.12.2016 Gelegenheit gegeben, sich an der neuen Gesellschaft zu beteiligen.“ Ziffer 7 enthält ergänzend folgende Regelung: 3 „Soweit bis zum 31.12.2016 Anteile nicht entsprechend der Absätze 1 bis 4 veräußert wurden, wird den Mitgesellschaftern bis zum 30.06.2017 Gelegenheit gegeben, sämtliche Anteile von der RWE D und Kreis zu erwerben. Die Verteilung der Restanteile erfolgt nach dem Beteiligungsverhältnis, das zum 01.01.2017 erreicht ist.“ § 5 des Konsortialvertrages umfasst zudem nachstehende Regelung: „Ankauf kommunalen Vermögens durch die ENE Die Vertragspartner sind sich dahingehend einig, dass die ENE grundsätzlich zur Finanzierung des Anteilserwerbs einer Kommune kommunales Vermögen von dieser Kommune ankaufen darf. Die zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen jedoch in das bisherige Geschäftsfeld der ENE fallen. Der Kauf darf die ENE nicht wirtschaftlich belasten und der Kaufpreis muss drittvergleichsfähig sein.“ Die kommunale Vorschaltgesellschaft „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ (ERE) hält zukünftig ein Drittel der Geschäftsanteile an der ENE inne. Die Gemeinden Blankenheim, Kall und Hellenthal sind dieser Vorschaltgesellschaft bereits im letzten Jahr beigetreten. Die Beteiligungsquoten der Kommunen innerhalb der ERE richten sich nach dem geglätteten Verhältnis des Netz-Substanzwertes des im Gemeindegebiet befindlichen Netzes zum Gesamt-Netzsubstanzwert. Als Komplementärin ist die oben bezeichnete ERE gegründet worden. Die Beteiligungsstruktur an dieser Gesellschaft entspricht den Beteiligungsquoten der ERE. Der Verkauf der Anteile soll wie folgt an die Kommunen erfolgen: Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Heimbach Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden Option Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ERE V) GeschäftsKaufpreis anteil in % in € 18 4.500 14 3.500 7 1.750 5 1.250 14 3.500 14 3.500 9 2.250 16 4.000 3 750 100 25.000 Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ERE) Kommanditanteil in % 18 14 7 5 14 14 9 16 3 100 Kommanditanteil in € 4.500 3.500 1.750 1.250 3.500 3.500 2.250 4.000 750 25.000 Kaufpreis In € 2.760.750 2.147.250 1.073.625 766.875 2.147.250 2.147.250 1.380.375 2.454.000 460.125 15.337.500 Auf der Grundlage der oben beschriebenen Beschlusslage der Gemeinde Nettersheim wurde eine Beteiligung an der ERE über entsprechende Geld- und somit Haushaltsmittel bisher nicht vorgesehen, so dass der diesjährige Haushalt auch keine entsprechende Ermächtigung vorsieht. Es ist bisher eine Beteiligung an der Gesellschaft nur über die Einbringung von Anlagevermögen aus gemeinsamen Tätigkeitsfeldern zur Erzielung effektiver Synergien und Wertschöpfung in unserer Region vorgesehen. Diesbezüglich wurden auch wie zuvor dargelegt, die entsprechenden Verhandlungen geführt. 4 Ein offizielles Gegeninteresse der ENE an den Betätigungsfeldern wie die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nettersheim bzw. die Fernwärmeversorgung über den Eigenbetieb Biowärme wurde bisher nicht kundgetan. Gemäß eines aktuellen Verhandlungsgesprächs wird die ENE in den nächsten Wochen auf der Grundlage einer eigenen Bestandsaufnahme/-begutachtung primär für den Bereich der Straßenbeleuchtung eine Überprüfung durchführen und hierauf basierend ihr unternehmerisches Interesse ermitteln. In Anbetracht des für diesen Überprüfungsprozess gegebenenfalls erforderlichen zeitlichen Umfangs und des bereits fortgeschrittenen Jahresverlaufs soll versucht werden, einen Aufschub in der Angelegenheit dahingehend zu erwirken, dass eine Änderung im Konsortialvertrag angestrebt und die Entscheidungs/Beitrittsfrist für die Gemeinde Nettersheim aus den beschriebenen Gründen um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben wird. Wirtschaftlichkeits-/Risikobetrachtung: In den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen – wie sie auch in den Nachbarkommunen Berücksichtigung gefunden haben – wird von einer Renditeannahme laut mittelfristiger Finanzplanung von 6,5 % bis 7,0 % (3.000.000 € bis 3.200.000 €) ausgegangen, von denen dann ein Drittel auf die betreffenden Kommunen nach ihrem jeweiligen Geschäftsanteil entfallen würden. Auf diesen Ertrag hat die jeweilige Gemeinde dann Ertragssteuer zu entrichten. Die Beteiligung an der ENE stellt eine unternehmerische Entscheidung dar und ist damit auch mit Risiken verbunden, da bei einer Beteiligung an Unternehmen immer die Möglichkeit besteht, dass die erwarteten Ergebnisse nicht eintreten bzw. rückläufig sind. Nach § 108 GO NRW ist eine Beteiligung an Unternehmen nur zulässig, wenn die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Mit der gewählten Rechtsform der ERE ist dies gegeben. Hinsichtlich des Risikobereichs ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Entwicklungen im Energieversorgungsbereich bekanntermaßen starken Schwankungen und gesetzlichen Wandlungsprozessen unterliegen. So sei erwähnt, dass z. B. die Beteiligung der ENE am Kohlekraftwerk in Hamm mit besonderen Risiken verbunden ist. Die ENE hat nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsorge hierfür Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen decken nach derzeitigem Kenntnisstand das voraussichtliche Risiko bis zum Jahr 2024 ab. Für den Fall, dass die ENE Konkurs anmelden müsste, ist zu bedenken, dass die gemeindlichen Beteiligungen in diesem Fall dann gänzlich weg wären. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister