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Beschlussvorlage (Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
531 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 13:00
Aktualisiert
01.09.16, 13:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I –BR/SRM Vorlage 502 /X.L. Datum: 29.08.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend zur Kenntnis. Besonders begrüßt er die aktive „Verzahnung“ von gemeindlichen und sonstigen behördlichen Aktivitäten, ehrenamtlichen Bemühungen und Eigeninitiative der Flüchtlinge. Begründung: Weltweite Flüchtlingssituation; innenpolitische Rahmenbedingungen und Perspektiven Durch das Abkommen der Europäischen Union (EU) mit der Türkei bleiben die Zuwanderungszahlen nach Mitteleuropa und Deutschland moderat. Durch die „Auffüllung“ der Unterkapazitäten der großen Städte sind seit dem letzten Bericht weiterhin keine Zuweisungen nach Nettersheim erfolgt. Die weitere Entwicklung hängt sehr maßgeblich von der Bestandskraft des oben genannten Abkommens ab. Die labilen politischen Verhältnisse in der Türkei geben durchaus Anlass zur Sorge. Durch die Neuregelungen des „Integrationsgesetzes“ verbessern sich die Eingliederungschancen der Flüchtlinge, aber auch die Möglichkeiten der zuständigen Stellen, „integrationsunwillige“ Flüchtlinge stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen und im Bedarfsfall zu sanktionieren. Flüchtlingszahlen, Unterbringungssituation und mögliche Entwicklung in der Gemeinde In unserer Gemeinde (Stand 24.08.2016) zeigt sich die folgende Situation: Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim Tabelle 1 Erwachsene Kinder Summe Männer Frauen Bouderath 11 1 12 2 14 Frohngau 6 4 10 3 13 Holzmülheim 2 2 4 5 9 3 Erwachsene Kinder Summe Männer Frauen Buschgasse 15 2 4 6 7 13 Kölner Str. 71 6 1 7 3 10 Blankenheimer Str. 1 8 5 13 3 16 Rosenthalstr. 11 8 0 8 0 8 Roderath 3 3 6 4 10 Euskirchener Str. 19 5 3 8 1 9 Euskirchener Str. 24 6 2 8 3 11 Euskirchener Str. 26 4 4 8 1 9 Auf der Heide 10 9 1 10 3 13 Krausstraße 2 1 1 2 0 2 Weidenstr. 14 7 1 8 3 11 Eigene Wohnung 4 2 6 4 10 82 34 116 42 158 Marmagen Nettersheim Tondorf Zingsheim Zwischensummen: Summe: 158 Derzeit sind in den Unterkünften maximal noch 47 Plätze frei. Die tatsächliche Belegungskapazität ist von der Zuweisungsstruktur (Geschlecht, Einzelpersonen, Familien) abhängig. Aktuell besteht daher kein Grund zur Aufstockung der Kapazitäten, die außenund innenpolitischen Rahmenbedingungen werden jedoch im Hinblick auf eine schnelle Reaktion fortlaufend analysiert. Nach Hilfearten getrennt, ergibt sich folgendes Bild: Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim Tabelle 2 Personen Gesamt: AsylbLG SGB II SGB XII 143 15 0 158 4 Die beherbergten Menschen gehören folgenden Nationalitäten an: Herkunftsland Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Bangladesch Eritrea Ghana Guinea Indien Iran Irak Kosovo Libanon Marokko Mazedonien Nigeria Pakistan Serbien Sri Lanka Syrien Anzahl Flüchtlinge Prozent 3 1,9% 5 3,2% 17 10,8% 0 0,0% 1 0,6% 1 0,6% 7 4,4% 3 1,9% 2 1,3% 2 1,3% 3 1,9% 24 15,2% 8 5,1% 5 3,2% 3 1,9% 1 0,6% 6 3,8% 2 1,3% 5 3,2% 1 0,6% 54 34,2% ungeklärt 0 0,0% Serbien-Montenegro 5 3,2% 158 100,0% Summe Registrierung, Asylanträge und Interview Zwischenzeitlich wurden nahezu alle neu angekommenen Geflüchteten im Gemeindegebiet vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennungsdienstlich erfasst (Registrierung). Im nächsten Verfahrensschritt erfolgen Stellung des Asylantrages beim BAMF und die Anhörung zu den Fluchtgründen (Interview) zusammen in einem gemeinsamen Termin. Auf Drängen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Ausländerbehörde ist es gelungen, die Termine zu verdichten und, unter Berücksichtigung der sonstigen Belange der Asylbewerber/innen, sinnvoll miteinander zu koordinieren. Ziel aller Beteiligten ist, die Verfahrensschritte bis zum Jahresende vollständig abzuschließen. 5 Soziale Situation und Integration der Flüchtlinge (Wohnen; Arbeiten; Erwachsenenbildung, Ehrenamtliche Integrationsarbeit) Wohnen Die Wohnsituation wird so gestaltet, dass ein friedliches Miteinander in den Unterkünften, aber auch mit der unmittelbaren Nachbarschaft der Unterkünfte und den Bürgern der entsprechenden Ortschaften, möglich ist. Dennoch war in den letzten Wochen – vielleicht auch bedingt durch die sehr lange Wartezeit auf das Asylverfahren – bei den betroffenen Menschen eine gewisse Unruhe festzustellen. Auch ergaben sich in sehr seltenen Einzelfällen ethnische, religiöse oder familiäre Konfliktsituationen, die jedoch durch persönliche Vermittlung des Sozialamtes und/oder der Außendienstmitarbeiter/innen bzw. durch angemessene Umzugsvorgänge bereinigt werden konnten, bevor sich aggressivere Verhaltensmuster ausprägen konnten. Auch vereinzelte Störungen der Nachbarschaft und Dorfbevölkerung konnten stets einvernehmlich gelöst werden. Durch Wachsamkeit und intensive Beratungsleistungen des gesamten Betreuungsteams werden Gefährdungssituationen für die Unterkunftsbewohner/innen und die Öffentlichkeit frühzeitig erkannt und ausgeschlossen. Zu diesem Zweck finden einmal wöchentlich umfassende Teamgespräche im Sozialamt statt. Die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdienst verläuft weiterhin optimal und gewährleistet gegenseitige Sicherheit auf allen Ebenen. Arbeitsgelegenheiten und Kompetenzerhebung; Arbeitsvermittlung Zurzeit sind 15 Personen im Leistungsbereich des SGB II (Integration Point des Jobcenters in Euskirchen-Euenheim) gemeldet. Diese werden, nach wie vor, durch das Sozialamt und ehrenamtliche Helfer/innen unterstützt. Bei den Frauen und Männern, die noch im Leistungsbereich des AsylblG stehen, wird derzeit eine „Kompetenzerhebung“ durch eine, unter anderem hierfür, neubeschäftigte Mitarbeiterin durchgeführt. Diese Erhebung wird zum 01.09.2016 abgeschlossen sein. Die Kompetenzerhebung umfasst ein persönliches Gespräch mit jedem Einzelnen mit dem Ziel, berufliche und schulische Qualifikationen aus dem Heimatland zu ergründen und die Ausprägung der deutschen Sprachkenntnisse festzustellen. Auch Hobbys und besondere Fähigkeiten werden hierbei ermittelt. Diese Informationen tragen dazu bei, die Personen zunächst gezielter im Bereich der gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten (nach §5 AsylbLG) einzusetzen und ihre Kenntnisse möglichst frühzeitig zu fördern. Im Anschluss an das Asylverfahren helfen diese Informationen dabei, eine geeignete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle für diese Personen zu finden. Während der Großteil der Betroffenen lern- und arbeitswillig ist, werden sogenannte „Arbeitsverweigerer“ auch konsequent auf mögliche rechtliche und wirtschaftliche Sanktionen nach AsylbLG oder sonstigen Vorschriften hingewiesen. Alle Maßnahmen der genannnten Art laufen in ständiger und sehr enger Abstimmung mit dem zuständigen Jobcenter (Integration Point), mit der Ausländerbehörde, dem Arbeitsamt, den Industrie- und Handelskammern, der einheimischen 6 und überregionalen Wirtschaft sowie mit den Betroffenen sofort ab, um ein einheitlich fließendes Verfahren und eine optimale Zielausrichtung zur gewährleisten. Grundvoraussetzung ist jedoch das Erreichen eines ausreichenden Sprachniveaus (B1-B2), welches nur durch Besuch und Abschluss eines Integrationskurses erlangt werden kann. Insofern gilt als Faustregel der Qualifikationsabläufe grundsätzlich „Sprachenschule vor Arbeit“. Sprachförderung und Integrationskurse Die beiden, vom Bildungswerk Nettersheim, im Dezember 2015 gestarteten Einstiegskurse Deutsch mit einem Umfang von jeweils 320 Unterrichtsstunden sind im Mai abgeschlossen worden. Für jeden Kurs waren 24 Teilnehmer gemeldet, insgesamt haben 34 Teilnehmer regelmäßig an den Kursen teilgenommen. In Zukunft kann eine unbegründete Nichtteilnahme zu gesetzlichen und praktischen Nachteilen für die „Verweigerer“ führen. Vom Bildungswerk sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf vier Deutschkurse (je 100 Stunden) für Flüchtlinge mit nur geringen Deutschkenntnissen beantragt worden. Alle vier Kurse wurden genehmigt. Die ersten beiden Kurse mit jeweils 24 Teilnehmern wurden bereits im Juli/August in der Hauptschule Nettersheim durchgeführt. Zwei weitere Kurse starten am 5. September an gleicher Stelle. An- und Abtransport sowie begleitende Kinderbetreuung wurden/werden für alle 4 Kurse durch die Gemeinde organisiert. In Zusammenarbeit mit der Euro-Schule Euskirchen wird Mitte September ein Integrationskurs, in einem Umfang von 660 Stunden, stattfinden. 21 Teilnehmer wurden bereits für diesen Kurs zugelassen und mit ihnen Einstufungstests durchgeführt. Der Integrationskurs soll die Teilnehmer auf ein Sprachniveau (B1) bringen, dass den Einstieg in, und die Ausübung einer, beruflichen Tätigkeit ermöglicht und erleichtert. Weitere Integrationskurse sind bereits geplant und sollen nach Zulassung durch das BAMF starten. Hierbei wird es sich beispielsweise um einen Jugendintegrationskurs für Teilnehmer bis 27 Jahre handeln. Schulungsort wird hierfür die Hauptschule Nettersheim sein. Besonders erfreulich ist, dass alle benannten Kurse mit überschaubaren Kosten und kurzen Wegen im Gemeindegebiet Nettersheim stattfinden können. Ehrenamt Der „harte Kern“ der Flüchtlingsinitiative Nettersheim unterstützt in nahezu allen Belangen weiterhin engagiert, zielstrebig und effizient. Zur weiteren Optimierung der Arbeit der Flüchtlingsinitiative übernimmt die, für die Koordination der Arbeitsvermittlung zuständige, Mitarbeiterin unter anderem auch die unmittelbare Kontaktpflege mit den „Freiwilligen“. Die bereits in Vorlage 463, Seite 7, umfassend beschriebene Kooperation mit dem ehrenamtlich geführten Spendenkonto für die Flüchtlingsarbeit ist sehr 7 effektiv mit den Maßnahmen der Gemeinde verzahnt und zahlt sich für Gegenwart und Zukunft im Sinne der Flüchtlinge bestens aus. Hilfe zur Selbsthilfe Einige Flüchtlinge sind zwischenzeitlich sprachlich oder handwerklich so gut angelernt oder ausgebildet, dass sie als „amtliche“ Sprachübersetzer, zur Durchführung kleinerer Reparaturen in den Unterkünften oder als Ersthelfer in Notsituationen, anstelle von Rettungseinsätzen, eingesetzt werden können. Diese Ansätze sollen konsequent weiterentwickelt werden. Integrationszentrum Herz Jesu Kloster Um die Planungen und Arbeiten bei dieser Maßnahme möglichst differenziert und umfassend voranzutreiben, ist ein regelmäßiger „runder Tisch“ aller beteiligten Stellen im Hause und darüber hinaus eingerichtet. So ist sicher gestellt, dass die Vielfalt des Vorhabens effektiv umgesetzt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister