Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
103 kB
Datum
13.07.2011
Erstellt
05.07.11, 18:02
Aktualisiert
05.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.06.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 1
Nr. der Ratsdrucksache: 562-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalbaumaßnahme Michelsberg;
hier: Konzeptentwicklung
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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( ) Kosten €: ca. 420.000,00 €
für 2. Bauabschnitt
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 562-IX
1.1 Einleitung
Im Betriebsausschuss am 18.05.2011 wurde der „Vorläufige Bauzeitenplan“ und die
Kostenberechnung zur Maßnahme vorgestellt. Die Beseitigung des auf den Anliegergrundstücken
und den Anliegerstraßen anfallenden Niederschlagswasser über den neben dem
Schmutzwasserkanal geplanten Regenwasserkanal (Trennsystem) stellt einen großen
Kostenfaktor dar, weil dafür ein Regenrückhaltebecken zu errichten ist.
Deshalb soll auf Vorschlag des Betriebsausschusses überprüft werden, ob es zu der bestehenden
Ausführungsplanung kostengünstigere Alternativen gibt, um vor allem auf das
Regenrückhaltebecken verzichten zu können.
1.2. Niederschlagswasserbeseitigung
Bevor zur Sache Stellung genommen wird, noch ein kurzer Rückspiegel auf die Rechtslage.
-
-
Die Stadt ist auch für das Niederschlagswasser abwasserbeseitigungspflichtig (§ 53 Abs. 1
LWG NRW).
Nach § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neue Fassung (n.F.), § 51 a) LWG NRW
ist das Niederschlagswasser vorrangig ortsnah zu beseitigen.
Die Beseitigungsverfahren Versickerung, Verrieselung, direkte Gewässereinleitung,
Regenwasserkanal stehen gleichberechtigt nebeneinander. Welches Verfahren gewählt
wird, entscheidet letztlich die Stadt.
Das Wohl der Allgemeinheit darf durch die dezentrale Beseitigung nicht beeinträchtigt
werden.
Durch den Begriff der Gemeinwohlverträglichkeit werden eine Reihe von wasserrechtlichen
Belangen und Interessen angesprochen:
-
Grund- und Hochwasserschutz
Bodendurchlässigkeit
Grundwasserflurabstände
Grundstücks- und Gebäudeabstände (zum Schutz vor Vernässungsschäden)
Geländetopographie
Herkunftsbereich und Belastung Niederschlagswasser
Bevor das Beseitigungsverfahren festgelegt wird, hat die Stadt die Rahmenbedingen zu ermitteln.
Soll das Niederschlagswasser vor Ort auf den Grundstücken versickert oder verrieselt werden, hat
sie sich hinreichend Gewissheit zu verschaffen, dass diese Beseitigungsform unter
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse dauerhaft gemeinwohlverträglich funktioniert.
Schließlich soll die Bewertung nicht am Einzelgrundstück erfolgen, sondern den gesamten
Einzugsbereich in den Blick nehmen.
1.3 Erfahrungen mit anderen Entwässerungsbereichen im Höhengebiet
Nach der Einführung der dezentralen Beseitigung des Niederschlagswassers über § 51 a) LWG
NRW wurde vor den Entscheidung über die Beseitigungsform regelmäßig ein hydrogeologisches
Gutachten eingeholt.
Aufgrund der Empfehlungen des beauftragten Gutachters sind beispielsweise die Orte Effelsberg,
Lethert, Holzem, Neichen, Houverath, Lanzerath, Scheuren, Maulbach, Eichen, Limbach im
Trennsystem kanalisiert worden, weil mit der Versickerung auf den Grundstücken eine
Beeinträchtigung des Wohl der Allgemeinheit im gesamten Einzugsgebiet nicht ausgeschlossen
werden konnte.
1.4 Kanalanschlussbeitrag und Niederschlagswassergebühren
Seite 3 von Ratsdrucksache 562-IX
Die Beseitigungsform des Niederschlagswassers beeinflusst die Beitrags- und Gebührenerhebung
gem. §§ 6 und 8 KAG NRW i.V.m. der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-E)..
Sofern keine Regenwasserkanäle verlegt werden, entfällt der Beitragsanteil
Niederschlagswasser. Ferner werden keine Niederschlagswassergebühren erhoben.
für
das
1.5 Ausgangslage und Prüfansatz Michelsberg
Bei der Überlegung teilweise oder ganz auf die geplante Regenwasserkanalisation und auf das
Regenrückhaltebecken zu verzichten und die jetzigen „Einrichtungen“ auf Dauer zu nutzen und
beizubehalten, sollte allerdings folgendes bedacht werden:
-
Gültige Einleiterlaubnisse zu den aktuellen Einleitstellen liegen nicht vor.
Eventuelle Anschlüsse an die Straßenentwässerung (Kreis- und Landstraße) unterliegen der
Zustimmung der Straßenbaulastträger.
Die Regenwasserbeseitigung bei zukünftigen baulichen Entwicklungen ist nicht geregelt.
Die Form der Niederschlagswasserbeseitigung beim Straßenausbau ist offen.
Die Versickerungsmöglichkeit auf dem Grundstück wird (objektiv) zu optimistisch beurteilt und
die damit verbundenen Risiken der Nachrüstung übersehen.
Bei Neu- oder Erweiterungsbauten reichen die bestehenden Versickerungsanlagen nicht mehr
aus und sind zu erweitern.
Die Grundstücke im Einzugsbereich können nicht mehr einheitlich beitrags- und
gebührenrechtlich behandelt werden..
Das vom Ing.-Büro und den Stadtwerken erarbeitete und in vielen Gesprächen mit den
Aufsichtsbehörden abgestimmte Entwässerungskonzept berücksichtigt die wasserrechtlichen
Vorgaben und örtlichen Verhältnisse sowie die Erfahrungen aus den bisherigen
Kanalneubaumaßnahmen. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Siefen geht aus
hydraulischen und ökologischen Gründen nur über ein Regenrückhaltebecken mit gedrosselter
Einleitmenge. Um Beckengröße einzusparen wurden bei der Berechnung nur abflusswirksame
Flächen aufgenommen, die die Einleitstelle auch tatsächlich belasten. Wird nicht nach dem
genehmigten Abwassersystem gebaut, so ist der Verbleib des Niederschlagswassers in einem
neuen Verfahren nachzuweisen.
1.6 Rahmenbedingungen der Niederschlagswasserbeseitigung
Herr Dr. Zöll wird in der Betriebsausschusssitzung die Rahmenbedingungen für die
Versickerungsmöglichkeit am Michelsberg kurz erläutern.
Wie bereits dargelegt, ist die Niederschlagswasserbeseitigung gemeinwohlverträglich zu
gestalten. Dabei sind auch folgende Gesichtspunkte zu betrachten:
-
Dritte dürfen nicht in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Dritte bezieht sich auf private
Grundstücke, aber auch auf Straßenparzellen.
Die Straßenbaulastträger müssen es nicht dulden, dass Niederschlagswasser von
Grundstücken über die Fahrbahnfläche oder über die Entwässerungsrigole abläuft.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Grundstück und für die Genehmigung
gibt es verschiedene Verfahren. Entscheidend für die Berechnung der
Versickerungsanlage ist die Bodenbeschaffenheit, das Verhältnis der abflusswirksamen
Fläche zur Versickerungsfläche und In diesem Zusammenhang auch der Standort der
baulichen Anlage auf dem Grundstück.
Mit dem Fachbüro ist die Form und der Umfang der erforderlichen Untersuchungen im
Einzugsgebiet noch abzustimmen, um die Gemeinwohlverträglich der alternativen Beseitigung des
Niederschlagswassers auf den Grundstücken bewerten zu können. Dabei wird die Untere
Seite 4 von Ratsdrucksache 562-IX
Wasserbehörde mit eingebunden, weil sie für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse
zuständig ist.
Schon an dieser Stelle ist jedoch die Feststellung unumgänglich, dass die Dachentwässerung
über die belebte Bodenzone ohne Bodengutachten auszuschließen ist. Zwar ist Beseitigung über
die belebte Bodenzone genehmigungsfrei, doch kann aus der reinen Beseitigungsform nicht die
Gemeinwohlverträglichkeit abgeleitet werden. Dazu ist eine ergänzende Untersuchung
erforderlich.
1.7 Alternative Niederschlagswasserbeseitigung vor Ort auf den Grundstücken Michelsberg
Dazu ist es erforderlich, dass sich die Stadt einen genauen und möglicherweise sogar
grundstücksscharfen Überblick der anzutreffenden örtlichen Verhältnisse (Bodendurchlässigkeit,
Topographie, Grundflurabstand usw.) verschafft. Ohne ein dezidiertes und auf Probebohrungen
gestütztes hydrogeologisches Gutachten wird eine abschließende Bewertung dieser
Beseitigungsform kaum verantwortbar sein. Die Gutachterkosten sind nach dem bisherigen
Erkenntnisstand von der Stadt zu übernehmen.
Mit dem Geologen wird abgestimmt, welcher Prüfungsumfang geboten ist.
Aufgrund der bereits bekannten Umstände wird erwartet, dass innerhalb
Entwässerungsgebietes unterschiedliche Rahmenbedingungen anzutreffen sind.
des
Damit eine verlässliche Bewertung, ob das anfallende Niederschlagswasser
1.8 Erste Schritte
Auch mit dem genehmigten Abwassersystem lassen sich bei der Umsetzung der Maßnahme
Einsparungen erzielen. Trotzdem sind aber zukünftige bauliche Entwicklungen berücksichtigt.
Mit der Anbindung der Grundstücke Engelsbergweg an den Kanal in der Straße „An der Hüh“
wurden Einsparungen von rd. 50.000,00 € erzielt. Hier besteht die Möglichkeit, bei Bedarf das
Niederschlagswasser über den Wegeseitengraben abzuleiten.
Die nächste Kanalverlegung soll in der Straße „An der Hasenhecke“ durchgeführt werden. Die
Situation zur Niederschlagswasserbeseitigung ist auf der (Anlage 1) – abflusswirksame Fläche
und Fließrichtung (Pfeil)- zu erkennen.
Bereits in der Genehmigungsplanung wurden die Grundstücke 1-7 nicht mit in die Berechnung der
Kanal- und Beckengrößen mit aufgenommen.
Die Niederschlagswasserbeseitigung der übrigen Grundstücke erfolgt direkt in den Siefen, in den
Wegeseitengraben oder über Versickerungsanlagen. Das Oberflächenwasser der Straße wird
über Regenabläufe in den Wegeseitengraben abgeschlagen.
Von der Lage her sind die Grundstücke 8, 9 und 10 hinsichtlich der Versickerungsmöglichkeit im
Nachteil. Ein Grundstückseigentümer hat sich deshalb bereits für den Anschluss an den
Niederschlagswasserkanal ausgesprochen. Von einem weiteren Grundstück drückt Regenwasser
über die Böschung auf die Straße und führt im Winter zu Glatteis.
Als Vorflutkanal für die Kanalisation An der Hasenhecke muss zunächst ein Mischwasserkanal DN
250 in der Römerstraße ab Einmündung „An der Hüh“ bis eben zur Einmündung „An der
Hasenhecke“ verlegt werden. (Anlage 2) An diesen Kanal wird auch der landwirtschaftliche Betrieb
(Grundstück 11) angeschlossen. Kosten rd. 100.000,00 €.
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme „An der Hasenhecke“ Schmutzwasserkanal und Druckleitung
soll auf ca: 130 Meter der Niederschlagswasserkanal für den Anschluss der Grundstücke 8,9, und
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10, sowie für zusätzliche Straßenabläufe mit verlegt werden (Anlage 2). Der Regenwasserkanal
wird an den Wegeseitengraben angeschlossen. Der Aufwand liegt bei rd. 250.000,00 €.
Gegenüber der Planung werden rd.100.000,00 € eingespart.
Eine Pumpstation ist zu bauen. Kosten rd. 70.000,00 €
Der Bau des Regenrückhaltebeckens wird zurückgestellt.
Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme könnte in diesem Jahr und die Bauabwicklung in
2012 erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
In der Rd 498-IX wurde bereits die rechtliche Situation zum § 34 BauGB und § 53 LWG NRW
dargestellt. Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Wegeseitengraben als
Niederschlagswasserkanal gewidmet werden muss. Die Einleitstelle befindet sich nach wie vor
unterhalb der Hasenhecke.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei Ausschreibung der Kanalbaumaßnahme „An der Hasenhecke“ und „Römerstraße“ müsste die
Finanzierung für 2012 wie folgt gesichert werden:
Vermögensplan 2011
Ziffer 1.4.7 „Mahlberg, Michelsberg“
Ziffer 1.4.7 „Mahlberg Michelsberg“
Ziffer 1.3.7 „VS/RRB Michelsberg“
Haushaltsansatz 2010
Mittelübertrag aus 2010
Ansatz 2011 (Deckungsvorschlag)
150.000,00 €
20.000,00 €
250.000,00 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Vorflut Kanal in der „Römerstraße“ ist erforderlich. Schmutzwasserkanal, Druckleitung und
Pumpstation „An der Hasenhecke“ sind zu bauen. Der Niederschlagswasserkanal wurde auf eine
nicht verzichtbare Länge reduziert. Andere Alternativen zur optimierten Lösung sind aus Sicht der
Stadtwerke nicht vorhanden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Maßnahme
- Vorflutkanal „Römerstraße“
- Schmutzwasserkanal, Druckleitung, Pumpstation und Niederschlagswasserkanal in
optimierter Form „An der Hasenhecke“
in 2011 auszuschreiben und in 2012 abzuwickeln.
In diesem Zusammenhang wird das RRB nicht gebaut. Bezüglich der nächsten Bauabschnitte ist
vor einer Ausschreibung die überarbeitete Planung dem Betriebsausschuss vorzustellen.