Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
07.09.16, 15:01
Aktualisiert
07.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 349 /X.L. Z.1
Datum: 06.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung des Baugebietes T4 Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in
Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung des
Baugebietes T 4,
Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Nachdem der Rat am 15.03.2016 beschlossen hat, den Auftrag für die Erschließung des Baugebietes T 4, Ratzenbüchelstraße/Akazienstraße in Tondorf an die
billigst bietende Firma Geschwister Balter, Losheim, zu erteilen, hat die Fa. Balter
Ende Juli 2016 mit der Erschließung begonnen. Dabei hat sich zu Beginn der Kanalisationsarbeiten in östlicher Richtung gezeigt, dass erhebliches Felsaufkommen die Arbeiten beeinträchtigt. In der Ausschreibung waren zwar Felsmassen
berücksichtigt, jedoch wird diese Position aufgrund der Felssituation überschritten, so dass mit Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000,00 € gerechnet werden
muss.
Bei
den
Verlegearbeiten
im
weiteren
Verlauf
in
Richtung
Ratzenbüchelstraße wurde kein Felsaufkommen mehr festgestellt. Zwischenzeitlich sind die Kanalisationsarbeiten bis auf ein Teilstück in Richtung Akazienstraße
abgeschlossen.
Des Weiteren wurde bereits mit der Verlegung der Hauptwasserleitung sowie
Gasversorgung begonnen. Im Anschluss hieran erfolgen die Kabelverlegearbeiten
für die Stromversorgung, Telekom und Straßenbeleuchtung sowie die straßenbaulichen Maßnahmen zur Herstellung der „Baustraße“.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Maßnahme spätestens Ende Oktober/Anfang November abgeschlossen ist. Mit Abschluss der Maßnahme werden
den Grundstückseigentümern die Beitragsbescheide nach dem Kommunalabgabengesetz bzw. Baugesetzbuch zugeleitet.
gez. Pracht
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Bürgermeister