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Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 13:00
Aktualisiert
15.09.16, 13:00
Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG) Beschlussvorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 467 /X.L. Z.1 Datum: 15.09.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, mit dem Ziele, in der diesjährigen letzten Ratssitzung im Dezember eine endgültige Entscheidung über den Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde Nettersheim zu treffen. Begründung: In der vergangenen Ratssitzung am 05.07.2016 wurde der Beschluss gefasst, dass hinsichtlich der Beteiligung an der kommunalen Vorschaltgesellschaft „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ (ERE) weitere Verhandlungen zur Finanzierung des Anteilserwerbs der Gemeinde in Höhe von 2.250 € für den 9 %igen Geschäftsanteil und 1.380.375 € für den 9 %igen Kommanditanteil durch Ankauf kommunalen Vermögens über die ENE geführt werden sollten. Zudem wurde beschlossen, dass bei längerer Fortdauer dieses Überprüfungsprozesses bis Ende des Jahres eine Verlängerung der Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr beantragt werden sollte. Dieser Antrag ist zwischenzeitlich gegenüber der ERE gestellt aber bisher noch nicht offiziell beschieden worden. Allerdings hat in der Zwischenzeit ein weiterer Gesprächstermin zum Ankauf der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nettersheim durch die ENE stattgefunden. Nach deren Berechnungen stellt sich ein solcher Asset-Ankauf für die ERE als unwirtschaftlich dar. Es muss vor diesem Hintergrund daher derzeit davon ausgegangen werden, dass die Finanzierung des Anteilserwerbs durch die Gemeinde Nettersheim in der bisher beabsichtigten Form, d. h. durch das Einbringen von kommunalem Vermögen, nicht zu realisieren sein wird. Vor diesem Hintergrund hat auf der Basis der unter Begleitung von Wirtschaftsund Steuerberatungsgesellschaften durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Nachbarkommunen, die derzeit ebenfalls noch in der Entscheidungsfindungsphase stehen, eine analoge Berechnung für die Gemeinde Nettersheim stattgefunden. Diese kommt unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen eines Betriebsgewinns nach Abzug von Körperschaftssteuer (15 %), Kapitalertragssteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 %) zu einem jährlichen Ertrag der Gemeinde Nettersheim von rd. 65 T€, die sich in der Ergebnisrechnung der Gemeinde niederschlagen würden. Zu bedenken ist zudem, dass durch die veränderte Situation der Geschäftsanteile der Kreis weniger aus der Gewinnausschüttung erhält. Bisher entfielen auf den Kreis Euskirchen 50 %, künftig nur noch 33,3 %. Bei einer Gewinnausschüttung von z. B. drei Millionen € erhielt der Kreis bisher 1,5 Mio. € (vor Steuerabzug) und künftig nur noch eine Mio. €. Diese Gewinnausschüttung diente bisher der Mitfinanzierung der differenzierten ÖPNV-Kreisumlage. Die nunmehr fehlenden 500 T€ (vor Steuerabzug) berühren zukünftig die Ergebnisrechnung des ÖPNV und werden damit zu einer Steigerung der umzulegenden ÖPNV-Defizite führen. Gemessen an dem diesjährigen Defizit-Anteil der Gemeinde Nettersheim an der ÖPNV-Umlage würde sich die ÖPNV-Umlage für die Gemeinde Nettersheim um rd. 22,4 T€ erhöhen. Da die ÖPNV-Defizite über Jahre betrachtet stärkeren Schwankungen unterliegen, hat diese auf das aktuelle Jahr erfolgte Berechnung 3 keine generalisierende Aussage. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Umlage-Effekt auch bei einer Nichtbeteiligung der Gemeinde Nettersheim an der ERE auftreten wird. Die Gemeinden Kall, Blankenheim und Schleiden haben zwischenzeitlich die Beteiligungsbeschlüsse zum Beitritt zur ERE gefasst. Die Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Dahlem befinden sich wie die Gemeinde Nettersheim noch im Entscheidungsprozess. Für die Kommunen Mechernich, Zülpich und Weilerswist sollen sogenannte symbolische Anteile vorgehalten werden (in Summe 3 %). Über eine Veräußerung dieses Anteils an diese Kommunen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Im Haushalt des Jahres 2016 der Gemeinde Nettersheim wurden auf der Grundlage des seinerzeitigen Verhandlungsstandes und der Tatsache, dass eine Beteiligungsfinanzierung bisher über das Einbringen kommunalen Anlagevermögens vorgesehen war, keine entsprechenden Haushaltsmittel vorgesehen. Auch die Finanzierung des Beteiligungserwerbs über die Aufnahme von Fremdkapital zwecks Ausnutzung des nach wie vor sehr günstigen Zinsmarktes sieht der aktuelle Haushaltsplan nicht vor, da die Haushaltssatzung keine Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten einräumt. Hier wäre bei diesjähriger finanzieller Abwicklung der Erlass eines Nachtragshaushalts erforderlich. Auf der Grundlage dieses aktuellen Sachstandes wird deshalb vorgeschlagen, die endgültige Entscheidung in der Angelegenheit erst in der letzten Ratssitzung im Dezember d. J. zu treffen und mit der Kommunalaufsicht zu klären, ob im Falle einer Beitrittsentscheidung die haushaltsmäßige Abwicklung über eine entsprechende Veranschlagung mit dem Haushalt 2017 erfolgen könnte. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister