Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 13:00
Aktualisiert
15.09.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 467 /X.L. Z.1
Datum: 15.09.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, in der beschriebenen Form weitere Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen, mit dem Ziele, in der diesjährigen letzten Ratssitzung im Dezember eine endgültige Entscheidung über den Gesellschaftsbeitritt der Gemeinde Nettersheim zu treffen.
Begründung:
In der vergangenen Ratssitzung am 05.07.2016 wurde der Beschluss gefasst,
dass hinsichtlich der Beteiligung an der kommunalen Vorschaltgesellschaft „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ (ERE) weitere Verhandlungen zur Finanzierung des
Anteilserwerbs der Gemeinde in Höhe von 2.250 € für den 9 %igen Geschäftsanteil und 1.380.375 € für den 9 %igen Kommanditanteil durch Ankauf kommunalen Vermögens über die ENE geführt werden sollten. Zudem wurde beschlossen,
dass bei längerer Fortdauer dieses Überprüfungsprozesses bis Ende des Jahres
eine Verlängerung der Entscheidungs-/Beitrittsfrist um ein weiteres Jahr beantragt werden sollte.
Dieser Antrag ist zwischenzeitlich gegenüber der ERE gestellt aber bisher noch
nicht offiziell beschieden worden.
Allerdings hat in der Zwischenzeit ein weiterer Gesprächstermin zum Ankauf der
Straßenbeleuchtung der Gemeinde Nettersheim durch die ENE stattgefunden.
Nach deren Berechnungen stellt sich ein solcher Asset-Ankauf für die ERE als
unwirtschaftlich dar. Es muss vor diesem Hintergrund daher derzeit davon ausgegangen werden, dass die Finanzierung des Anteilserwerbs durch die Gemeinde
Nettersheim in der bisher beabsichtigten Form, d. h. durch das Einbringen von
kommunalem Vermögen, nicht zu realisieren sein wird.
Vor diesem Hintergrund hat auf der Basis der unter Begleitung von Wirtschaftsund Steuerberatungsgesellschaften durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Nachbarkommunen, die derzeit ebenfalls noch in der Entscheidungsfindungsphase stehen, eine analoge Berechnung für die Gemeinde Nettersheim
stattgefunden.
Diese kommt unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen eines Betriebsgewinns nach Abzug von Körperschaftssteuer (15 %), Kapitalertragssteuer
(15 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 %) zu einem jährlichen Ertrag der Gemeinde Nettersheim von rd. 65 T€, die sich in der Ergebnisrechnung der Gemeinde
niederschlagen würden.
Zu bedenken ist zudem, dass durch die veränderte Situation der Geschäftsanteile
der Kreis weniger aus der Gewinnausschüttung erhält. Bisher entfielen auf den
Kreis Euskirchen 50 %, künftig nur noch 33,3 %. Bei einer Gewinnausschüttung
von z. B. drei Millionen € erhielt der Kreis bisher 1,5 Mio. € (vor Steuerabzug)
und künftig nur noch eine Mio. €. Diese Gewinnausschüttung diente bisher der
Mitfinanzierung der differenzierten ÖPNV-Kreisumlage. Die nunmehr fehlenden
500 T€ (vor Steuerabzug) berühren zukünftig die Ergebnisrechnung des ÖPNV
und werden damit zu einer Steigerung der umzulegenden ÖPNV-Defizite führen.
Gemessen an dem diesjährigen Defizit-Anteil der Gemeinde Nettersheim an der
ÖPNV-Umlage würde sich die ÖPNV-Umlage für die Gemeinde Nettersheim um
rd. 22,4 T€ erhöhen. Da die ÖPNV-Defizite über Jahre betrachtet stärkeren
Schwankungen unterliegen, hat diese auf das aktuelle Jahr erfolgte Berechnung
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keine generalisierende Aussage. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser
Umlage-Effekt auch bei einer Nichtbeteiligung der Gemeinde Nettersheim an der
ERE auftreten wird.
Die Gemeinden Kall, Blankenheim und Schleiden haben zwischenzeitlich die Beteiligungsbeschlüsse zum Beitritt zur ERE gefasst.
Die Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Dahlem befinden sich wie die Gemeinde Nettersheim noch im Entscheidungsprozess.
Für die Kommunen Mechernich, Zülpich und Weilerswist sollen sogenannte symbolische Anteile vorgehalten werden (in Summe 3 %). Über eine Veräußerung
dieses Anteils an diese Kommunen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden
werden.
Im Haushalt des Jahres 2016 der Gemeinde Nettersheim wurden auf der Grundlage des seinerzeitigen Verhandlungsstandes und der Tatsache, dass eine Beteiligungsfinanzierung bisher über das Einbringen kommunalen Anlagevermögens
vorgesehen war, keine entsprechenden Haushaltsmittel vorgesehen. Auch die
Finanzierung des Beteiligungserwerbs über die Aufnahme von Fremdkapital
zwecks Ausnutzung des nach wie vor sehr günstigen Zinsmarktes sieht der aktuelle Haushaltsplan nicht vor, da die Haushaltssatzung keine Ermächtigung für die
Aufnahme von Investitionskrediten einräumt. Hier wäre bei diesjähriger finanzieller Abwicklung der Erlass eines Nachtragshaushalts erforderlich.
Auf der Grundlage dieses aktuellen Sachstandes wird deshalb vorgeschlagen, die
endgültige Entscheidung in der Angelegenheit erst in der letzten Ratssitzung im
Dezember d. J. zu treffen und mit der Kommunalaufsicht zu klären, ob im Falle
einer Beitrittsentscheidung die haushaltsmäßige Abwicklung über eine entsprechende Veranschlagung mit dem Haushalt 2017 erfolgen könnte.
gez. Pracht
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Bürgermeister