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Beschlussvorlage (Sportzentrum Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
30.08.16, 16:30
Aktualisiert
30.08.16, 16:30
Beschlussvorlage (Sportzentrum Nettersheim) Beschlussvorlage (Sportzentrum Nettersheim) Beschlussvorlage (Sportzentrum Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 512 /X.L. Datum: 30.08.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sportzentrum Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 427): Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Laut Beschlusslage ist in diesem Maßnahmenpaket auch das Sportzentrum Nettersheim enthalten. Ergänzend zu der sehr gelungenen Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist im Rahmen der Städtebauförderung die Freiraumgestaltung mit Vernetzung und Beleuchtung vorgesehen. Weiterhin sollen im Bereich Tennisheim Sanitäreinrichtungen für das Sportzentrum geschaffen werden. Ausgehend von einer 50%-igen Förderung wurden für diese Maßnahmen in den Gesamtantrag folgende zuwendungsfähigen Gesamtkosten eingestellt: Freiraumgestaltung Bereich Tennisheim = = 300.000,00 Euro 30.000,00 Euro Um auf dieser Grundlage den Einzelantrag 2017 stellen zu können, ist bis Anfang November über ein qualifiziertes Fachbüro eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erarbeiten. Basierend auf bereits geführten Gesprächen mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sollen im Rahmen der Planung neben der Freiraumgestaltung insbesondere folgende Aspekte besonders betrachtet werden und hierin entsprechend einfließen:    Flutlichtanlage in LED-Technik Lärmschutz in Richtung Neubaugebiet G 14 entsprechend Lärmschutzgutachten. Bereich Tennisheim (siehe oben) 3 Die beiden Sportvereine werden in den weiteren Prozess eng mit eingebunden. Zur Finanzierung des Eigenanteils werden bei der späteren Umsetzung zudem umfangreiche Eigenleistungen erforderlich sein. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Anwohner des Neubaugebietes G 14 entsprechend zu beteiligen. Diesbezüglich ist eine Anwohnerversammlung in Vorbereitung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister