Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
30.08.16, 16:30
Aktualisiert
30.08.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 512 /X.L.
Datum: 30.08.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sportzentrum Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim
in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter
Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen.
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 427):
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die
Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der
HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Laut Beschlusslage ist in diesem Maßnahmenpaket auch das Sportzentrum
Nettersheim enthalten.
Ergänzend zu der sehr gelungenen Umwandlung des Tennenplatzes in einen
Kunstrasenplatz ist im Rahmen der Städtebauförderung die Freiraumgestaltung
mit Vernetzung und Beleuchtung vorgesehen. Weiterhin sollen im Bereich Tennisheim Sanitäreinrichtungen für das Sportzentrum geschaffen werden.
Ausgehend von einer 50%-igen Förderung wurden für diese Maßnahmen in den
Gesamtantrag folgende zuwendungsfähigen Gesamtkosten eingestellt:
Freiraumgestaltung
Bereich Tennisheim
=
=
300.000,00 Euro
30.000,00 Euro
Um auf dieser Grundlage den Einzelantrag 2017 stellen zu können, ist bis Anfang
November über ein qualifiziertes Fachbüro eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erarbeiten.
Basierend auf bereits geführten Gesprächen mit der SG Sportfreunde 69 und
dem TC Nettersheim sollen im Rahmen der Planung neben der Freiraumgestaltung insbesondere folgende Aspekte besonders betrachtet werden und hierin
entsprechend einfließen:
Flutlichtanlage in LED-Technik
Lärmschutz in Richtung Neubaugebiet G 14 entsprechend Lärmschutzgutachten.
Bereich Tennisheim (siehe oben)
3
Die beiden Sportvereine werden in den weiteren Prozess eng mit eingebunden.
Zur Finanzierung des Eigenanteils werden bei der späteren Umsetzung zudem
umfangreiche Eigenleistungen erforderlich sein.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Anwohner des Neubaugebietes G 14 entsprechend zu beteiligen. Diesbezüglich ist eine Anwohnerversammlung in Vorbereitung.
gez. Pracht
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Bürgermeister