Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 16:04
Aktualisiert
15.11.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/Kur
Vorlage 535 /X.L.
Datum: 15.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir,
Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der vorliegenden
Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu
erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind
im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 286):
Es wird beschlossen, die Vorbereitung und Erstellung von Dorfentwicklungsplänen für die Ortschaften Pesch, Frohngau, Buir und Tondorf nach
vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zu beauftragen
und hierzu entsprechende Angebote bei Stadtplanungsbüros einzuholen.
Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung
Köln stattgefunden. Darüber hinaus wurden denkbare Förderbereiche im Rahmen
der integrierten ländlichen Entwicklung vor Ort begutachtet.
Anfang dieses Jahres wurden die neuen Förderrichtlinien erlassen. Im Rahmen
der integrierten ländlichen Entwicklung können demnach Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEKs), sowie Integrierte kommunale Entwicklungskonzepte (IKEKs)
gefördert werden. Der Fördersatz liegt bei 75% der Nettokosten.
Sofern ein derartiges Konzept vorliegt kann im Rahmen der Dorferneuerung oder
im Rahmen dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen ein
Fördersatz in Höhe von 65% der Nettokosten beantragt werden. Liegt ein solches
Konzept nicht vor, beträgt der Fördersatz lediglich 45% der Nettokosten. Auch
Private können Förderungen bei Vorlage eines Entwicklungskonzeptes erhalten.
Der Fördersatz für private Maßnahmen liegt bei 30% der Nettokosten.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung.
Zunächst wurde der Ort Tondorf für den weiteren Entwicklungsprozess ausgewählt. Hier ist ein DIEK bereits erfolgreich gestartet (siehe Vorlage 286 Z.1).
Um auch den anderen Orten der Eifelgemeinde Nettersheim obige Förderungen
zu ermöglichen, soll ein IKEK erarbeitet werden.
Wesentlicher Unterschied des IKEKs zum DIEK ist, dass sich das IKEK auf das
gesamte Gebiet der Gemeinde bezieht.
3
Die bisherigen Konzepte Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) Tondorf und das
Interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim, können in das IKEK mit einfließen.
Das Verfahren zur Erstellung des IKEKs basiert auf dem Bottom-up-Prinzip und
ist zweistufig. In jedem Ort ist mindestens ein Workshop durchzuführen (Ausnahme Tondorf). Weiterhin ist eine abschließende Gesamtveranstaltung erforderlich. Außerdem sind Ortsbegehungen vorgesehen.
Für die Erarbeitung eines IKEKs für die Eifelgemeinde Nettersheim wird der Bezirksregierung Köln ein Förderantrag vorgelegt (Fördersatz = 75% der Nettokosten). Die höchstmögliche Zuwendung beträgt 50.000,00 €.
Sobald die Förderzusage vorliegt, sollen die notwendigen Planungsaufträge im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren beauftragt werden.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 wurden für die Erarbeitung des Integrierten
kommunalen Entwicklungskonzeptes entsprechende Mittelveranschlagungen vorgenommen.
gez. Pracht
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Bürgermeister