Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
01.12.15, 09:00
Aktualisiert
01.12.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 368 /X.L.
Datum: 30.11.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim vom 22.02.2011
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Nettersheim vom 22. Februar 2011 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Mit der 2. Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Nettersheim
vom 16.12.2014 wurden die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nettersheim wie
folgt festgelegt:
für die Grundsteuer A
(für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)
für die Grundsteuer B
(für bebaute und unbebaute Grundstücke)
für die Gewerbesteuer
325 v. H.
433 v. H.
433 v. H.
Im Rahmen der Sitzung der Haushaltskommission am 25.10. d. J. wurde vor dem
Hintergrund der zunehmend schwieriger werdenden Haushaltslage und der kritischen Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde und hiermit einhergehenden prekären Liquiditätslage der Gemeinde über eine moderate Anhebung der Realsteuerhebesätze gesprochen, zumal die Gemeinde mit dem seit 01.01.2015 geltenden
Hebesatz von 433 v. H. den zweitniedrigsten Steuersatz im gesamten Kreisgebiet
hat. Der Durchschnitthebesatz der kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als
10.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Köln lag im 1. Halbjahr 2015 bei 514 v.
H.. Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt bei der Grundsteuer B macht bei der
Gemeinde Nettersheim anhand der derzeitigen Messbeträge einen Mehrertrag
von rd. 2.334,00 € aus.
Im Zuge der Kommissionssitzung wurde vorgeschlagen, bei den aktuellen Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2016 eine Erhöhung um 17 Prozentpunkte
auf 450 v. H. (= Mehrertrag von 39.683,00 €) vorzusehen. Hierzu analog sollte
im Sinne der Gleichbehandlung auch eine entsprechende Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Grundsteuer A um 17 Prozentpunkt auf 342 v. H. berücksichtigt werden. Hieraus ergibt sich ein Mehrertrag von 3.188,00 €.
Eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2016 wurde als derzeit
nicht empfehlenswert angesehen.
Es wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Haushaltskommission vorgeschlagen, die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B um jeweils
17 Prozentpunkte mit der beigefügten Entwurfsfassung der 3. Änderungssatzung
zur Hebesatz-Satzung zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister