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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Änderung des § 1 hinsichtlich der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
01.12.15, 15:00
Aktualisiert
01.12.15, 15:00
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier:	Änderung des § 1 hinsichtlich der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier:	Änderung des § 1 hinsichtlich der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Z Vorlage 318 /X.L. Datum: 01.12.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Änderung des § 1 hinsichtlich der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Der Gemeinderat wird vom Bürgermeister schriftlich einberufen. Im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes ist die Einladung auf elektronischem Wege zulässig. Die in § 2 genannten Fristen gelten sowohl für die schriftliche Übersendung, als auch für die Übersendung in elektronischer Form. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Einladung zur Post gegeben oder im elektronischen Sitzungsdienst freigegeben ist. Begründung: Im Rahmen der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes muss die Geschäftsordnung angepasst werden. Im folgenden ist die Änderung in einer Synopse dargestellt: Geschäftsordnung bisherige Fassung Geschäftsordnung NEU § 1 (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sowie an den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. § 1 (2) Der Gemeinderat wird vom Bürgermeister schriftlich einberufen. Im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes ist die Einladung auf elektronischem Wege zulässig. Die in § 2 genannten Fristen gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch für die Übersendung in elektronischer Form. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Einladung zur Post gegeben oder im elektronischen Sitzungsdienst freigegeben ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister