Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
3,4 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 09:00
Aktualisiert
02.12.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Einleitung
F rderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
Der F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
tersheim, im Folgenden
F S
genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kamerali
Kameralistik auf das System
der doppelten Buchf hrung (Doppik) umgestellt.
Die Einf hrung des neuen kommunalen Finanzman
Finanzmana
Finanzmanagements
ageme
ements e
erforderte
rfordert
rte
e die E
Erstellung
rstel
einer
Er ffnungsbilanz gem.
92 (1) GO NRW. Diese
ese stellt einen w
wesentlichen
esenttliche
esen
lichen B
Bestandteil
estandtei des
estan
neuen Rechnungswesens dar. Die Er ffnungsbilanz und der A
Anhang
nhan
hang
g haben zum
Bilanzstichtag unter Beachtung der Grunds ttze
ze ordnun
ordnungsm
m
iiger
ger Buchf hrung ein den
tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes
rechendes
hendes B
Bild
ild der V
Verm
erm gensens- und Schulde
Schuldenlage des
F S zu vermitteln ( 92 (2) GO NRW). Ers
Erst
Erstmals
tma
malls wurde som
somit f r den Zw
Zweckverband eine
systematische Gegen berstellung
erstellung von
on V
Verm
erm ge
gen
en (K
(Kapitalve
(Kapitalverwendung)
pitalverrwendung) sowie der Schulden
erung des K
apitals)) durc
apit
durch
hgef hrt,
hr welche
w
die wirtschaftliche
und des Eigenkapitals (Finanzie
(Finanzierung
Kapitals)
durchgef
Lage des F S darlegt.
eg
gt.
Gesetzliche
che Grundlage
Grun
ndlage des
des Jahresabschlusses
de
Ja
J
ahr
hresabschl
95 Gemeindeordnung
deordnung
Gem
18 Absatz 1 des
s Geset
Gesetzes
ber kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG)
finden auf die Wirtschaftsf hrung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften ber
die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, ber die Auslegung des Haushaltsplanes
und der Jahresrechnung sowie
Gemeindewirtschaft sinngem
anzuwendenden
Vorschriften
ber das Rechnungspr fungsamt die Vorschriften ber die
Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngem
der
Gemeindehaushaltsverordnung
eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des
NRW
(GemHVO)
18 Abs. 1 GkG NRW
insoweit verzichtet.
Anlage 6/1
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Der F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim (kurz: F S) hat nach
GO NRW sowie
Jahresabschluss
95
37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
aufzustellen,
in
dem
das
Ergebnis
der
Haushaltswirtschaft
des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2012. Er muss unter
Beachtung
der
Grunds tze
ordnungsm
iger
Buchf hrung
ein
den
tats chlichen
Verh ltnissen entsprechendes Bild der Verm gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermitteln und ist zu erl utern. Der Jahresabschluss besteht aus
s
Ø der Ergebnisrechnung
Ø der Finanzrechnung
Ø den Teilrechnungen
Ø der Bilanz sowie
Ø dem Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht
agebericht beiz
beizuf
uf gen. In die
dies
diesem
sem wird gem.
NRW ein
48 GemHVO
berblick ber die wichtigen Erg
Ergebnisse
gebni
ebnis
sse de
des Jahre
Jahres
Jahresabschlusses
sab
abschlusse und Rechenschaft
ber die Haushaltswirtschaft
chaft
f im a
abgelaufenen
bgel
ela
aufene
enen
n Ha
Haushaltsjahr
aushalt
ushaltsj
sjah
ahr gegeben
gegeben. Entsprechend sind
dem Anhang des Jahr
Jahresabschlu
Jahresabschlusses
chlussses ein A
Anlagenspiegel
nlagenspie
nlagen
pieg
gel nach
Forderungsspiegel
gel na
nac
nach
ch
45 GemHVO NRW, ein
46 Gem
GemHV
GemHVO
HVO NRW
W ssowie
owie ein V
Verbindlichkeitsspiegel
erbindli
nach
47
GemHVO NRW
RW beizuf gen.
Der Entwurf des JJahresabschlusses
ahres
resabs
bsc
chluss
hlusse
es w
wird
ird
ir
d gem.
g
95 (3) GO NRW vom K mmerer aufgestellt
und dem Verbandsvorsteher
dsvors
orsteher zur Best tigung vorgelegt. Dieser leitet den best tigten Entwurf
der Verbandsversammlung
mlung zur Feststell
Feststellung zu. Der Jahresabschluss wird gem.
96 GO
pr ffungsausschuss
ungsaus
gepr ft. Entsprechend dem Beschluss des
NRW vom Rechnungspr
Rechnungspr fungsausschusses
sses vom 04.02.2015 wurde die Wirtschaftspr fungsgesellschaft
DHPG Dr. Harzem & Partner mit Schreiben vom 06.02.2015 mit der Pr fung des
Jahresabschlusses 2012 beauftragt. Nach erfolgter Pr fung sind die sonst durch die
Verbandsversammlung zu fassenden Beschl sse zur Feststellung des Jahresabschlusses
sowie ber die Verwendung des
berschusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers
aufgrund der Aufl sung des Zweckverbandes zum 31.07.2015 durch die R te der
Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu fassen.
Anlage 6/2
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
In
10 der Satzung des F rderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht ben tigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen R cklage (dem Sonderposten) zugef hrt und im
bern chsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden
m ssen. Der
berschuss des Jahres 2010 wurde in 2012 aufgel st, die Verwendung des
berschusses 2012 erfolgt im Haushaltsjahr 2014.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung
Information
g und Inf
for
ormati
matio
on durch Vermittlung
eines den tats chlichen Verh ltnissen entsprechenden
echenden B
eche
Bildes
ildes de
ilde
derr V
Verm
erm gens- und
nach best
bestim
bestimmten
mmten R
Regeln
egeln ber Form und
Finanzlage der Gemeinde erf llen kann, muss sie nac
Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung
wertung von Verm
erm g
gen
en und S
Schulden
chulden stehen dabe
dabei
im
Mittelpunkt
der
Betrachtung.
Dabei
ist
zzu
u
beach
beac
beachten,
hten,
d
dass
ass
Ansatz
und
Bewertungsvorschriften voneinanderr zu trennen sind.
d. W h
hrend
rend die Ansatzvorschrif
Ansatzvorschriften nur
festlegen, ob ein Aktiva oder Passiva dem G
Grunde
runde nach
berhaupt ausgewie
berhau
ausgewiesen werden
muss, regeln die Bewertungsvorschriften,
gsvorschrifte
f n, mi
mitt w
welchem
elc
lchem W
Wert
ert ihr Ansa
Ansatz zu erfolgen hat.
demnac
ch alle V
erm gens
gensgegenst
ensg
gegens
enst nde, an denen der F S das
Erfasst und bewertet sind demna
demnach
Verm
wirtschaftliche Eigentum
tum innehat.
at.
Die Zugeh rigkeit zzum
um Anlageverm
erm g
gen
en is
istt ssomit
omit nach wirtschaftlichen und nicht nach
zivilrechtlichen
ichen Gesic
Gesichtspunkten
chtspunk
punkten zu beurteilen.
Der Jahresabschluss
hlusss iist
hlus
st unter Beachtung d
der Grunds tze ordnungsm
iger Buchf hrung
(GoB) aufzustellen.
Bei
der
Erfassung
und
Bew
Bewertung
von
Verm gensgegenst nden,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit g ltigen Vorschriften zum NKF NRW
32
36 GemHVO NRW und die
41 - 43 GemHVO NRW i.V.m.
55 und 56 GemHVO
NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenst ndigen Rechtsvorschriften beinhaltet,
sind die einschl gigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Erg nzend
werden die Ausf hrungen in der derzeit geltenden 5. Handreichung des Innenministeriums
NRW herangezogen.
Anlage 6/3
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Die Ermittlung der Wertans tze der Er ffnungsbilanz erfolgte gem
NRW i.V.m.
54 (1) GemHVO
92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage von vorsichtig
gesch tzten Zeitwerten und geeigneter Verfahren, um ein m glichst realistisches und
aktuelles Bild der Verm gens- und Schuldenlage des F S zu erhalten. Die in der
Er ffnungsbilanz angesetzten Werte f r die einzelnen Verm gensgegenst nde gelten f r die
k nftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre
wertm
ige Obergrenze.
Bei der Ermittlung der Wertans tze von Verm gensgegenst
genst nden werden di
die Vorschriften
des
33 GemHVO NRW
beachtet. Dementsprechend
mentsp
ments
prechend si
sind iin
n die Bilanz nur
bst ndi
ndig vverwertbar
er ertbar si
erw
sin
sind
nd und be
bei denen der
Verm gensgegenst nde aufgenommen die selbst
F S das wirtschaftliche Eigentum innehat.
at. Wirts
Wirtschaftliches
ir chaftli
ftlic
ches E
Eigentum
igent
entu
um wird stets dann
angenommen, wenn dem F S dauerhaft,
aft
f , d.h. f r di
die
e wirts
wirtsch
wirtschaftliche
haftli
ftlic
che Nutz
Nutzungsdauer,
tzungsdaue Besitz,
Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen
ustehen und w
wenn
enn er
ber da
das
s V
Verwertungsrecht
erwertungsrech verf gt
er
und somit die tats chliche Verf gungsgewalt
alt aus
aus bt.
ertungsgrundsatzz w
ird da
das
sP
rinzip
p der E
inzelb
zelbewertu nach
Als weiterer Bewertungsgrundsatz
wird
Prinzip
Einzelbewertung
32 (1) Nr. 2
GemHVO NRW angewandt.
gewandt. Es
s besagt, das
dass
s V
Verm
erm g
gen
en und S
Schulden zum Bilanzstichtag
einzeln zu bewerten
erte
r n si
sind. Davon si
sind Verm
erm g
gensgegenst
ensgegens
enstt nde ausgenommen, die nicht
selbstst ndig
g
nutz
nutzbar
zbar
sind
und
mit
anderen
Verm gensgegenst nden
eine
Bewertungseinheit
gse
seiinheit bil
bi
bilden.
lden.
In begr ndeten F llen ist f r Verm gensg
gensgegenst nde des Sachanlageverm gens eine
Vereinfachung der B
Bewertung
ewertu
ertung im Wege der Festbewertung gem.
tun
ung
g gem.
bzw. der Gruppenbewertung
34 (1) GemHVO NRW
34 (3) GemHVO NRW durchgef hrt, soweit hierzu die
gesetzlichen Voraussetzungen
en er
erf llt waren. An dieser Stelle wird auf die Er ffnungsbilanz
verwiesen.
Entsprechend
dem
Grundsatz
Verm gensgegenst nde
und
der
Vollst ndigkeit
Schulden
dargestellt.
geringwertigem Wirtschaftsgut (GwG) erfolgte gem.
sind
in
Lediglich
der
die
Bilanz
s mtliche
Bewertung
33 (4) GemHVO NRW i.V.m.
von
56 (1)
GemHVO NRW in vereinfachter Form.
Anlage 6/4
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Bei GwG handelt es sich normalerweise um Verm gensgegenst nde des beweglichen
Anlageverm gens, die selbst ndig genutzt werden k nnen, einer Abnutzung unterliegen und
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertm
Umsatzsteuer nicht
ig den Betrag von 410
ohne
berschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausge bt werden. Mit
Beschluss und erg nzend als Bestandteil der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres
wird durch den F S von der M glichkeit der Sofortabschreibung gem.
33 (4) GemHVO
NRW Gebrauch gemacht.
F r
die
Bestimmung
der
wirtschaftlichen
Verm gensgegenst nden ist gem
Nutzungsdauer
Nutzungsdau
sdaue
er
von
v
on
abnutzbaren
35 (3) GemHVO
GemH
Gem
HVO NRW
W die vvom
om Innenmin
Innenministerium
ommune
munen zu Grunde g
gelegt
elegt worden. Innerha
ele
Innerhalb
bekanntgegebene Abschreibungstabelle f r Kommunen
des dort vorgegebenen Rahmens ist unter
ter Ber cksicht
cksichtigung
htiigu
gun
ng d
der
er ta
tats
ts ch
chlichen
chl
lichen
rtlichen
rtli
Verh ltnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer
utzungsdauer
auer vvorgenommen
orgen
or
enom
ommen
men worden. Die
rtliche
Abschreibungstabelle mit den festgelegten
elegten Nu
Nutzungsdauern
utzun
zungsdau
sdaue
ern f r Verm
Verm gensgeg
gensgegenst nde ist
im Anhang beigef gt.
estimmungen
en de
des
s
Entsprechend den Bestimmungen
35 G
GemHVO
emH
em
HVO N
NRW
RW ist bei dem F S der Wertansatz
f r Verm gensgegenst
nst nde des A
Anlageverm
nlageverm
erm g
gens,
ens, deren Nutz
Nutzung zeitlich begrenzt ist, im
Rahmen
der
Zeitw
Zeit
Zeitwertermittlung
werte
ertermittlu
ung
um
planm
ige
lin
lineare
Abschreibungen
unter
Ber cksichtigung
gung der fes
ffestgesetzten
tgesetzten
ten R
Restnutzungsdauern
est
stn
nut
utz
zungsdaue
vermindert. Andere zul ssige
Abschreibungsmethoden
ungsmethode
ungsm
thoden
n i. S. d.
35 (1) GemHVO N
NRW sind nicht angewandt worden.
Weitere Angaben
aben ssind
ind den
d Erl uterungen zu de
den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen.
gen berstellu
berstellung des Verm gens und der Schulden des F S zum
Die Bilanz ist eine Gegen
Stichtag 31.12.2012.
Anlage 6/5
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
AKTIVA
Anlageverm gen
Ø Immaterielle Verm gensgegenst nde
Ø Sachanlagen
Umlaufverm gen
Ø Vorr te
Ø Forderungen und sonstige Verm gensgeg
gensgegenst
genst nd
nde
e
ng
Aktive Rechnungsabgrenzung
Immaterielle Verm
rm ge
gensgegenst
sgegenst nde
3.412,66
Immaterielle
e Verm g
gensgegenst
ensgegenst nde si
sin
sind
nd Rechte und M glichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren E
Erlangung
rlan
ang
gun
ung
g beim F S Auf
Aufwendungen entstanden und die einer
Bewertung f hig sind (Lize
(Lizenzen usw.).
.).
Nicht entgeltlich erworbene
bene oder selb
selbst hergestellte immaterielle Verm gensgegenst nde
fen nicht aktiviert werden. EDV-Software geh rt grunds tzlich zu
des Anlageverm gens d rfen
den immateriellen Verm gensgegenst nden (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware
geh rt zur Hardware und somit zu den materiellen Verm gensgegenst nden).
Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie
linear
abzuschreiben.
Enthalten
ist
des
ber die voraussichtliche Nutzungsdauer
Weiteren
das
Nutzungsrecht
f r
die
Inanspruchnahme eines hergerichteten Duschraumes f r inkontinente Kinder. Dieser wurde
aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schultr ger F S finanziert und bei
der Gemeinde Dahlem als Eigent merin des vermieteten Geb udes aktiviert.
Anlage 6/6
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Sachanlagen
Unter Sachanlagen werden die materiellen Verm gensgegenst nde des F S erfasst, die f r
Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsg tern, zur
berlassung an Dritte oder f r eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom F S
l nger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen
ommunalen Bilanz ist deshalb
eine
Trennung
zwischen
unbeweglichem
Sachanlageverm
ageverm gen,
z.B.
unbebaute
Grundst cke, und beweglichem Sachanlageverm gen vorzunehme
vorzunehmen.
unehmen
n. D
Die
ie S
Sachanlagen
achanla
sind
daher in
Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden
Ø Betriebs- und Gesch ftsausstattung
zu untergliedern (vgl.
41 Abs. 3 Nr. 1.2. Gem
GemH
GemHVO).
HVO).
tichtag verf
rf gt d
der
er F S im B
Bereich
ereich
ereic
h des Sachan
Sachanlageverm gens ber
Zum Jahresabschlussstichtag
Bauten auf fremdem G
Grund
rund und Bode
Boden sowie
ie B
Betriebsetriebs- u
etrieb
un
und
nd Gesch ftsausstattung wie folgt:
ten auf
auf ffremdem
remdem
m Grund und Boden
Bauten
203.226,63
Diesem Bilanzposten
poste
post
en ssind
ind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf
gemeindlichem Grund
nd und Boden befinde
befinden. Das bestehende Rechtsverh ltnis zwischen dem
F S
und
der
Gemeinde
einde
als
Grundst ckseigent mer
beinhaltet
entgegen
den
grundst cksgleichen Rechten
chten kein das Grundverh ltnis sicherndes dingliches Recht. Es ist
vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit
dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverh ltnisses durch eine beschr nkte
pers nliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundst ckseigent mer gestattet dadurch dem
F S, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten
hat besondere Bedeutung f r den Bereich der baulichen Anlagen des F S in Form von
Betriebsvorrichtungen, z.B.
Erweiterung des Schulgeb udes. Diese F S-Einrichtungen
stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbst ndige bauliche Einheiten, die
sich nicht auf F S-Grundst ck befinden.
Anlage 6/7
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Bei der Ermittlung der Wertans tze wurden die historischen Anschaffungskosten der
Er ffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung f r Abnutzung der Jahre 2009 bis 2012
vermindert.
Betriebs- und Gesch ftsausstattung
118.570,39
Die Verm gensgegenst nde des F S wurden grunds tzlich
h einzeln
ein
inz
zel
eln
n e
erfasst.
r
Bei der
Ermittlung der Wertans tze wurden die historischen
hen A
Anschaffungskosten
nschaf un
nschaff
ung
gskosten
sten abz g
glich der bis
genden
nden A
Alterswertabschl
ltersw
lters
wertabs
ertabsc
chl ge a
auf
uf Basis von
zum Er ffnungsbilanzstichtag zu ber cksichtigenden
Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu
u Grunde gelegt
gelegt.
elegt.. Z
Zur
ur B
Berechnung
erechn
erech
nun
ung
g der vorsi
vorsichtig
gesch tzten
Zeitwerte
wurden
sodann
ang
angemessene
nge
emes
messene
ene
p
pauschale
auschale
ale
Wertau
Wertaufschl
er
ge
ber cksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig
tig ges
gesch
ch ttzten
zten Zeitwerte wurde soda
sodann eine
Indizierung vorgenommen.
genst nden, deren Zei
Zeitwert
ert weni
wenig
weniger
ger als 410,0
410,00
Bei den Verm gensgegenst
60,00
ohne Umsatzsteuer
atz
at
zsteuer betr gt, liegt eine w
wertm
ertm
und mehr als
iige
ge Bedeutu
Bedeutung f r den F S vor,
daher besteht Aktivierungspflicht.
ktivierun
ierungspflich
ht. IIm
m Rahmen
men d
der
er Er ffnu
ffnungsbilanz
ffnun
ngsb
basiert die Festlegung
der wirtschaftlichen
ftlichen
hen Restnutzungsdauern
Restnutzungsdau
Re
sdaue
ern auch hier auf
a de
den o.g. Gesichtspunkten.
Die Zug n
nge
ge 2012 in H he von 3.494,88 , deren Zeitwert weniger als 410,00
als 60,00
und mehr
ohne
ohne Um
Ums
Umsatzsteuer
satzsteu
zsteue
er be
betr gt, wurden zum 31.12.2012 in voller H he
abgeschrieben. D
Die
ie e
erfassten
rfassten Anlagenzug ng
nge und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau
in der Periode 2012 bet
betr
betrugen
rugen 7.011,03 . Nebst Aufwendungen aus Anlagenabg ngen nach
90 Abs. 3 Satz 1 GO N
NRW
RW aufgrund von Verschrottungen in H he von 2,00 , welche
gem.
43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen R cklage zu verrechnen
sind, wurde der Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser bel uft sich einschlie lich der
Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsg ter
ber 3.494,88
auf insgesamt
15.683,38 . Somit ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.12.2012 in H he von 118.570,39 .
F r Feuerl scher und Erste Hilfe Kasten,
Chemieunterricht,
Biologieunterricht,
Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht,
Musikunterricht
Unterrichtsmaterial
f r
Lehrer,
Klassenzimmerausstattung, Schulb cher, Schulb cherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele
Anlage 6/8
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
wurden gem.
34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte
war nicht erforderlich.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bei den
0,00
Anlagen im Bau sind f r die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Die in 2011 b
begonnene Ma nahme
K chenblock wurde in 2012 aktiviert.
Umlaufverm gen
Vorr te
11.056,72
11.056
Das Vorratsverm gen wird im Rahmen
hmen des
256
256 HG
HGB
GB im FiFoFiFo-V
FiFo-Verfahren
Ver
erfahren (Fir
(First in
First
out) bewertet und unter Beachtung
eachtung des N
Niederstwertprinzips
iede
ederstwertprin
nzips max. mit de
den tats chlichen
Anschaffungskosten bewertet
ertet und entsp
entsprechend
preche
rechen
nd der Vorra
Vorratsmenge
atsme
menge mit 10.306,72
in den
nommen. E
ine A
npassung
npassun
g de
des
s be
bestehend
Jahresabschluss aufgenommen.
Eine
Anpassung
bestehenden Festwertes f r das
Depotmaterial war ni
nic
nicht
cht erf
erforderlich.
r orde
erlic
rlich. Es ist w
weiterhin
eiterhi
iterhin
n ei
ein
n We
Wert in H he von
750,00
auszuweisen.
ffentlich-rechtliche
ch-rech
ch-rec
htliche
iche Fo
F
Forderungen
orderungen
Die ausgewiesenen
enen
42.190,84
fffentlich-rechtlichen
ff
fentlich-rechtlichen For
Forderungen enthalten u.a. den Bestand der
Liquiden Mittel des F S in H he von 37.990,19
, welche in der Einheitskasse der
rwa
rw
altet werden. Der Liquidit tsbestand hat sich entsprechend der
Gemeinde Dahlem verwaltet
Darstellung der Finanzrechnung g
gegen ber dem Vorjahr um 12.025,87 Euro erh ht.
Sonstige Verm gensgegenst nde
5.489,62
Die sonstigen Verm gensgegenst nde in dargestellter H he ergeben sich aus Guthaben f r
anteilige Zinsen auf dem Girokonto der Gemeinde sowie aus Abrechnungen der KDVZUmlage.
Anlage 6/9
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Aktive Rechnungsabgrenzung
0,00
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen.
SUMME AKTIVA
383.946,86
PASSIVA
Ø Eigenkapital
Ø Sonderposten
Ø R ckstellungen
Ø Verbindlichkeiten
abgrenzung
g
Ø Passive Rechnungsabgrenzung
Eigenkapital
5.914,55
Die Posten des
s Ve
Verm
erm gens werden auf de
derr A
Aktivseite
ktivseite der Bilanz und die Posten der
uf der Pass
assivseite ausge
gew
wie
ies
sen. D
a der Betr
Schulden auf
Passivseite
ausgewiesen.
Da
Betrag des Verm gens gr
er als der
Betrag der S
Schulden
wird
chulden
chulde
n ist
ist,, w
ird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Verm gen
abz glich Schulden
hulden al
a
als
ls Eigen
Eigenkapital
nkapita
apitall aus
ausgewiesen.
Das Eigenkapital des
des F S betr gt zum 31.1
31.12.2012 insgesamt 5.914,55
und gliedert sich
in die Positionen
Allgemeine R cklage
5.913,55
Ausgleichsr cklage
1,00
Die Allgemeine R cklage wurde um die Aufwendungen aus Anlagenabg ngen aus Betriebsund Gesch ftsausstattung nach
in H he von 2,00
gem.
90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW aufgrund von Verschrottungen
43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar reduziert.
Die Ausgleichsr cklage wird lediglich in H he des gesetzlich geforderten Mindestbetrages
von 1,00
ausgewiesen.
Anlage 6/10
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Sonderposten
220.899,60
In der Bilanz des F S m ssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von
Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Verm gensgegenst nden erfolgen und zur
Aufgabenerledigung des F S beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz
ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes Bild der Verm gens- und Schuldenlage
des F S vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel d rfen nicht von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten
ierten Verm gens
gensgegenstandes in
Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren
Abschreibungen
des ihm
ren und gem. den A
bschreibun
zugeordneten abnutzbaren Verm gensgegenstandes
andes
ande
s auf Grundl
Grundlage
e der N
Nutzungsdauer
ut
korrespondierend ertragswirksam aufzul sen.
Sonderposten aus Zuwendung
187.563,08
187.56
Zum 31.12.2012 ist ein Sonderposten
onderposten aus Zu
Zuw
Zuwendungen
wendu
endungen in H he von 187.563
187.563,08
in der
Bilanz enthalten. Dieser setzt
zt sich zusammen aus den Lande
Landes
Landeszuweisungen
szuweisun
zum Anbau des
r agswirkksam
rtr
same
e A
Aufl
ufll su
uf
sung
g erfolgt
erffolgt analog der Abschreibung der
er
Schulgeb udes. Die ertragswirksame
dazugeh rigen Wirtschaftsg
chaf
aftsg terr und bel uft
ft sich
sich im Jah
si
Jahr
ahrr 2012
20 au
auf insgesamt 9.378,15 .
Sonderposten
en aus U
Umlage
mlage berzahl
ml
berzahlungen
ahlu
unge
ngen
n
In
32.489,89
10 der S
Satzung
atzzun
at
ung
g des F rderschul
rderschulzweckverbandes
rderschulz
zweckverbandes ist festgelegt, dass nicht ben tigte
Mittel der Verbandsumlage
erbandsumlage der allgemeinen R cklage und somit dem hierf r gebildeten
erbandsum
Sonderposten f r Umlage
Umllag
Um
age
e berzahlung
berzahlungen
r
en zugef hrt und im bern chsten Haushaltsjahr zur
bandsumlage eingesetzt werden m ssen. Folglich wurde die
band
Verminderung der Verbandsumlage
Umlage berzahlung des Jahres 2010 im Haushaltsjahr 2012 ber 2.446,16
aufgel st. Nach dem Ergebnis des Jahres 2012 ergibt sich ein
ertragswirksam
berschuss in H he von
16.050,63 Euro, welcher dem Sonderposten zuzuf hren und im Jahr 2014 aufzul sen ist.
Der Sonderposten stellt sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt dar:
Ø Umlage berzahlung 2011
16.439,26
Ø Umlage berzahlung 2012
16.050,63
Anlage 6/11
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Sonstige Sonderposten
846,63
Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten sind alle sonstigen verm genswirksamen
Leistungen, die dem F S von Dritten gew hrt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die
Voraussetzungen f r die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Die ertragswirksame
Aufl sung bel uft sich im Jahr 2012 auf 44,76 .
Instandhaltungsr ckstellung
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses
liegen
Erkenntnisse
vor,
usses
usse
s 2012 lieg
egen
en keine
eine E
rk
ken
welche die Bildung einer Instandhaltungsr ckstellung
ellung erford
e
erforderlich
rforderlic
rlich
h mache
machen.
Sonstige R ckstellungen
Die sonstigen R ckstellungen
en nach
9.385,00
36 Ab
Abs.
bs. 4 und 5 G
GemHVO
emH
mHVO NR
NRW setzen sich zum
n Position
on zzusammen:
usam
usa
mme
men
n:
31.12.2012 aus folgenden
Bemerkun
kung
g
Bemerkung
Betrag
Pr ffungskosten
ungs
gskkoste
osten
n zum
zum Jahresabschluss
Jahre
Jahr
esa
sab
bschluss 2009
200
3.000,00
Pr fungskosten
ngs
gskkoste
osten zum Jahresabschluss
Jahresabschl
2010
1.000,00
Pr fungskosten
osten
oste
n zum
zum Jahresabschluss
Jahresa
2011
2.500,00
Pr fungskosten zum
m Jahresabschluss
Jahr
2012
2.500,00
Leistungszulagen
232,01
Saldenbest tigungen und Betragsrundung
152,99
Insgesamt:
9.385,00
Anlage 6/12
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Gem. Beschlusslage des zust ndigen Gremiums wurde die Wirtschaftspr fungsgesellschaft
DHPG Dr. Harzem & Partner mit der gutachterlichen und pr ferischen Begleitung des
Jahresabschlusses 2010 sowie der Pr fung der Jahresabschl sse 2009, 2011 und 2012 des
F S beauftragt. Bei der Bildung der hierzu notwendigen R ckstellung wurde das Honorar
zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten
Bei Verbindlichkeiten aus Krediten f r Investitionen nac
nach
132.086,12
86 G
GO
O NR
NRW
RW si
sin
sind
nd der F S von
tung zur
ur Verf g
gung
ung
un
g gestellt
gestellt
lt worden, das
einem Dritten Geldbetr ge mit der Verpflichtung
aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zur
ur ckzuzahlen..
Der Wertansatz des zu passivierenden
ivierenden R ckz
ckzahlungsbetrages
zahlun
ahlungsb
sbe
etrages bel u
uft
f sich zum 31.12.2012
ft
auf 132.086,12 . Auf den nach
47 GemHV
GemHVO
HVO
ON
NRW
RW zu erstel
erstellenden Verbindli
Verbindlichkeitsspiegel
gem. Anlage wird verwiesen..
ten aus
aus Lieferunge
Lieferungen und Leist
istu
ungen
Verbindlichkeiten
Leistungen
11.420,40
Bei den Verbindlichkeiten
lichkkei
eitten aus Lie
Lief
Lieferungen
feru
erungen und
dL
Leistungen
eistungen
ei
en iin
n H he von 11.420,40
handelt
es sich um Verpflichtu
Verpflichtungen
htun
ngen auf Gru
Grun
Grund
nd vvon
on K
Kauf-,
auf-, Werk
auf
Werk- und Dienstleistungsvertr gen, bei
welchen
en die Zahlung
Zahlu g dur
du
durch
rch den
d F S zum 31.12.2012 no
noch aussteht.
ndlichk
nd
lichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
9,98
Die sonstigen Verbindlichkeiten,
erbindlic
erbindli
chkeiten, als Auffangposten f r die nicht unter einem der
osten geson
vorhergehenden Bilanzposten
gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten belaufen sich
mt 9,98
zum 31.12.2012 auf insgesamt
und beinhalten die Abgrenzung von Zinsen aus dem
Kapitaldienst.
Erhaltene Anzahlungen
4.156,21
Die Gemeinde hat ggf. Verpflichtungen gegen ber Dritten, weil sie von diesen bereits
Finanzmittel erhalten, aber noch nicht oder noch nicht vollst ndig die von ihr gew nschte
Leistung erbracht oder eine vertraglich vereinbarte Ma nahme durchgef hrt hat. In zeitlicher
Hinsicht k nnen davon das Haushaltsjahr, aber auch dessen Folgejahre betroffen sein.
Anlage 6/13
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Hierunter fallen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchf hrung von
Lehrerfortbildungen und die nicht in Anspruch genommenen Mittel f r die Betreuung im
Rahmen des Programmes Schule acht bis eins .
Passive Rechnungsabgrenzung
75,00
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn
Einzahlungen vor dem
enn E
Bilanzstichtag erfolgen, welche unter Ber cksichtigung der periodenger
periodengerechten Zuordnung
Ertr ge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Es handelt sich hierbei um den A
Anteil 2013 aus
Zuwendung des Landes f r die Ma nahme Alle Kinder
inder essen
es
mit .
SUMME PASSIVA
383.946,86
Erl uterungen zur Ergebnisrechnung
chnung
rtr g
ge
e und A
Aufwendungen
ufwendungen der Periode getrennt nach
Die Ergebnisrechnung weist die E
Ertr
Ertrags- und Aufwandsarten
andsa
ands
art
r en in zzusammengefassten
usammengefa
us
fas
ssten P
Positionen
ositio
ositi
onen aus und unterscheidet nach
dem ordentlichen
hen und
d au erorde
erordentlichen
erorden
ntli
tlicchen Ergebnis
Ergebnis.
ebnis.
Das Ergebnis
ebnis der llaufenden
aufenden Verwaltun
Verwaltungst
r
gst tigkei
tigkeit und das Finanzergebnis werden
zusammen mi
mitt de
dem
m au erorde
erordentlichen
erorden
ntli
tlic
chen E
Ergebnis
rgebnis zzum Gesamtergebnis zusammengefasst.
Nachdem der
berschuss
chu
ch
uss des Jahreserg
Jahresergebnisses 2012 in H he von 16.050,63
entsprechen
der Gewinnverwendung ents
entsprechend
im Wege
10 der Satzung des F S dem neu gebildeten
Sonderposten f r Umlage berzahlu
berzahlungen zugef hrt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung
f r das Jahr 2012 in Ertr gen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen:
Ergebnis der laufenden Verwaltungst tigkeit
Finanzergebnis
5.312,70
- 5.312,70
Jahresergebnis
0,00
Es haben sich im Haushaltsjahr 2012 keine besonderen Gesch ftsvorf lle ereignet, welche
den au erordentlichen Ertr gen oder au erordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind.
Anlage 6/14
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Erl uterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf
der
Grundlage
des
Bruttoprinzips
alle
erhaltenen
Einzahlungen
und
geleisteten
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 nachgewiesen.
Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen
sentlichen der Gliederung der
Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausf hrungen zur Ergebnisrechnung
gebnisrechnung en
entsprechend.
Zus tzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsstr
gsstr me f r die
die Investitionst
Inv
In
vest
tigkeit
sowie die Ver nderungen des Bestandes an Finan
Finanz
Finanzmitteln
zmitte
mitteln ab
abgebildet.
bgebi
ebildet.
det. Dera
Derar
Derartige
rtige Vorg nge
bschreibungsaufw
fwand
ands bz
werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibung
Abschreibungsaufwands
bzw. bei
ragswirksamen
samen A
Aufl
ufl su
sung
sun
ng von S
Sonderposten
onderposte
Investitionszusch ssen in Form der ertragswirksamen
dargestellt.
Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung
ebnisrechnung und Fina
Finan
Finanzrechnung
nzrechnun
rechnung
g e
ergeben
rgeben sich durch die in
der Ergebnisrechnung enthaltenen
tenen zahlu
zahlungsunwirksamen
ahlun
ngsunwirksamen
nwirksamen Gesch ft
fftsvorf
svorf lle wie zum
Beispiel
Ertr ge
Abschreibungen,
aus
der
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en,
Zuf hrungen,
von
von
Sonderposten
onderposten
Inanspruchnahme
Inansp
Inans
pruchnahme
von
oder
R ckstellungen,
R ckstellungen
oder
Rechnungsabgrenzungen.
grenzung
grenzun
gen.
Der in der Finanzrechnung
zrechnu
rechnung als E
Ergebnis
rgebni
ebnis ausgewie
ausgewiesene
ewiesene Bestan
Bestand
estan an Liquiden Mitteln, saldiert
mit dem Vortrag
trag (dem
(de
em Wert
er zum 31.12.2011),
31.12.20
.12.201
11), ents
entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen
Bestand liliq
liquider
quide
uider Mitte
Mittel
ittell all
alle
aller
er Bankkonten und Kassen
Kassenbest nde. Der Bestand der liquiden
Mittel des F S, wird bei
bei der E
Einheitskasse
inheitsk
inheit
skas
asse der Geme
Gemeinde Dahlem verwaltet und beim F S
im Umlaufverm g
gen
en un
unter der Position der Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich
zum Beginn des Haushaltsjahres
ush
us
halt
altsj
sjahres auf 25.96
25.964,32
. Die Finanzrechnung des Jahres 2012
inen positiven Saldo in H he von 12.025,87
weist zum 31.12.2012 einen
sich der Liquidit tsbestand zum
um 31.12.201
31.12.2012 auf 37.990,19
aus, folglich erh ht
und ergibt sich wie folgt:
Saldo aus laufender Verwaltungst tigkeit
28.067,16
Saldo aus Investitionst tigkeit
- 9.904,13
Saldo aus Finanzierungst tigkeit
- 6.137,16
Ver nderung des Bestandes der liquiden Mittel
12.025,87
Anlage 6/15
Anhang zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2012
Bestehende Haftungsverh ltnis und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gem.
44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverh ltnisse, zu welchen
beispielsweise
bernommene B rgschaften und bestellte Sicherheiten z hlen, sowie
sonstige finanziellen Verpflichtung des F S zu erl utern.
Haftungsverpflichtungen bestehen beim F S nicht. Finanzielle Verpflichtungen von
besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde
Dahlem f r den Altbauteil des Schulgeb udes in H he von 14.700,00
00,00
p. a.
a.
hlem, den 28.09.201
.2015
5
Dahlem,
28.09.2015
Aufgestellt:
- gez. Helmut Etten -
Best ti
tigt:
- gez.
gez. Jan Lembach -
K mmerer
B rgermeister
der Gemeinde D
Da
Dahlem
ahlem
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler f r den F S
best
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 6/16
Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012
Anlagenspiegel zum 31.12.2012 gem. § 45 GemHVO NRW
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bezeichung
Stand
31.12.2011
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
416.990,80 €
Zugänge
Abgänge
10.055,03 €
1. Software
5.165,27 €
1.553,75 €
-
€
€
2. Nutzungsrecht Duschkabine Altbau
3.611,52 €
-
€
II. Sachanlagen
411.825,53 €
1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden
243.751,12 €
-
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
167.623,53 €
8.108,31 €
450,88 €
1.946,72 €
4. Anlagen im Bau
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
10.055,03 €
€
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Abschreibung
Abgang
Abschreibung
im Haushaltsjahr
29,82 €
-
€
26.461,24 €
-
-
€
€
614,10 €
310,75 €
-
303,35 €
-
€
€
29,82 €
-
€
29,82 €
-
€ -
-
€
25.847,14 €
-
€
10.163,76 €
2.397,60 €
15.683,38 €
2.397,60 €
-
€
27,82 €
Buchwert
Abschreibungen
gesamt
31.12.2012
31.12.2011
101.806,33 €
325.209,68 €
341.617,89 €
€
€
1.752,61 €
1.174,58 €
3.412,66 €
379,17 €
4.026,76 €
689,92 €
€
578,03 €
3.033,49 €
3.336,84 €
27,82 €
100.053,72 €
321.797,02 €
337.591,13 €
€
40.524,49 €
203.226,63 €
213.390,39 €
27,82 €
59.529,23 €
118.570,39 €
123.749,86 €
-
-
€
-
€
-
€
450,88 €
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9/1
Anlage 9/2
NKF Rahmentabelle und rtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem
sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und
des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
Verm gensgegenstand
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
1.44
1.45
1.46
1.47
1.48
1.49
1.50
1.51
1.52
1.53
1.54
1.55
1.56
1.57
1.58
1.59
1.60
1.61
1.62
1.63
1.64
1.65
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk
Abwasserkan le
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kl ranlage
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (Bauwerke) Kl ranlage
Badekabinen
Baubuden
Behelfsbauten
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (Bauwerke)
Feuerwehrger teh user (massiv)
Feuerwehrger teh user (sonstige Bauweise)
Friedhofskapellen
Garagen (massiv)
Garagen (Fertigbau)
Garagen (Leichtbau)
Geb ude, Verwaltungs- (massiv)
Geb ude, Verwaltungs- (Leichtbau)
Geb ude, B ro- (massiv)
Geb ude, B ro- (Leichtbau)
Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...)
kleidekabinen,
abinen,....) ((massiv)
m assiv
v) Um
Umk
Umkleide
kleid
leide im Geb ude
Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...)
Umkleidekabinen,....) (Fertigbau)
Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...)) (Leic
(Lei
(Leichtbau)
chtbau)
Geb ude, Betriebs- (massiv)
Geb ude, Betriebs- (Fertigbau)
Geb ude, Betriebs- (Leichtbau)
Geb ude, Lager (massiv)
Geb ude, Lager (Fertigbau)
Geb ude, Lager (Leichtbau)
Geb ude, Industrie- und Werkst tten
ten mitt und ohne So
Sozialtrak
Sozialtrakt
raktt ((massiv)
mas
assiv)
Geb ude, Industrie- und Werkst tten mitt und ohne So
Soz
Sozialtrakt
zial
ialttrak
raktt (Lei
(Leichtbau)
chtbau)
Geb ude, Schul- (massiv)
Geb ude, Schul- (Leichtbau)
bau)
asssiv)
as
Geb ude, Toiletten- (massiv)
Geb ude, Toiletten- (Fer
(Fertigbau)
erttigbau)
Geb ude, Toilettenten- (Leich
(Leicht
(Leichtbau)
tbau)
Geb ude, Unterkunfts-,
erkunft
f s-, Wohnheime
W ohnhei
ohnheime (massiv)
(massiiv)
Geb ude, Unterkunfts-,
nterkunft
f s-, Wohnheime
W ohnhei
ohnheime (Fertigbau)
u)
Geb ude, U
Unterkunfts-,
nterkun
erkunft
f s-, Wohnheime
W ohnhei
ohnheime (Leichtbau)
Gemeindezentren,
eindezentren
eindez
entren,, B rgerh u
user,
ser, Saalbauten
Ger teblockhaus
khauss Kiga
khau
Grundst cksanschlusskan
chlussskan le (Kanalhausans
chlu
(Kanalhausanschl
(Kanalhau
anscchl sse) HA + Kan le
Hallen (massiv)
Hallen (in Leichtbauweise)
eisse)
ei
Hallen, Fahrzeug (massiv)
v)
Hallen, Fahrzeug (Leichtbau)
htbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- ((massiv)
m assiv)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau)
r
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau)
Hallenb der
H user, Wohn- und Gesch fts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv)
Jugendzentren (Fertigbau)
Jugendzentren (Leichtbau)
Kinderg rten, Kindertagesst tten (massiv)
Kinderg rten, Kindertagesst tten (Fertigbau)
Kinderg rten, Kindertagesst tten (Leichtbau)
Lagergeb ude (massiv)
Lagergeb ude (Fertigbau)
Lagergeb ude (Leichtbau)
Leichenhallen
Pegelhaus Zu-/Ablauf
Pumpenh user
Silobauten (Kunststoff und Stahl)
Stauanlage - Untergrundverpresseung
Stahlanlage - Damm Hauptsperre
1
Geb ude und bauliche Anlagen
Nutzungsdauer
(in Jahren)
40
67
30
40
50
20
8
20
50
80
40
80
50
40
30
80
35
70
35
50
50
50
70
70
70
60
40
30
60
50
70
25
25
20
15
70
70
60
60
20
67
60
30
50
30
50
50
40
50
70
50
50
40
60
50
40
50
40
30
70
50
50
20
100
100
Anlage 10/1
1.66
1.67
1.68
1.69
1.70
1.71
1.72
1.73
1.74
1.75
1.76
1.77
1.78
1.79
1.80
1.81
1.82
1.83
1.84
1.85
Stauanlage - Prallwand Entnahme
Stauanlage - Damm Vorsperre
Stauanlage - Betonbauteile
Stauanlage - Stahlbauteile
Stauanlage - Tosbecken
Stauanlage - Betonfl chen Tosbecken
Stauanlage - Asphaltdichtung
Stauanlage - Mastixversiegelung
Stauanlage - Pegelanlage
Stauanlage - SM 3-6 Bauteil
Stauanlage - Beobachtungsbrunnen
Stauanlage - Br cke Vorbecken
Stauanlage - Betonfl che Einlauf
Stauanlage - Betronfl che Grundablass
Stra enabl ufe einschl. Anschlusskan le
Trafostationsh user
Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (massiv)
Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (Fertigbau)
Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (Leichtbau)
Wohncontainer
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
2.23
2.24
2.25
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
2.32
2.33
2.34
2.35
2.36
2.37
2.38
2.39
2.40
2.41
2.42
Barrieren (Sportpl tze)
Betonmauer
Bolzpl tze (rote Erde)
Bootssteg
Br cken (Holzkonstruktion)
Br cken (Mauerwerk oder Beton)
Br cken (Stahlkonstruktion)
Brunnen
Drahtzaun
Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (aus Ton oder Kunststoff)
Fahrradst nder (mobil)
Gew sser naturnah ausgebaut (Renaturierung)
urierung)
Gr nanlagen
Holzzaun
L schwasserteiche
Offene Gr ben (soweit Bestandteil der kommunalen
unalen Entw
En
sserung)
erung)
Orientierungssysteme
Parkpl tze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkpl tze (mit Packlage)
Pflastersteinwege
Plattenwege
Ruheb nke
Stra en- und Stadtmobiliar
obiliar (Poller etc.)
e
Schilderbr ck
cken
en
Spielkombinationen
binationen Klett
Kletterburg
terburg
Spielpl tze
Sportpl tze (Rasenasen- und Hartpl ttze)
ze)
Stahlzaun
Stauanlage Wegebau
egebau
hiervon Unterbau
Stra en (Gemeindestra e
e/Platz
/Plat
Platzz bi
bitumin
tumin s ausgebaut)
Platzz bi
Plat
bitumin
tum
umin s Einstreudec
Einstreudecke)
Stra en (Gemeindestra e/Platz
Stra en (Gemeindestra e/Platz
zP
Pflaster)
flaster)
Stra en (Gemeindestra e/Platz mineralisch)
ineralisch)
Wasserspeicher
Wegebau Unterbau
Wegebau Asphalt
Wirtschaftsweg (unbefestigt)
Wirtschaftsweg (mineralisch)
Wirtschaftsweg (bitumin s)
Ziegelmauer
20
30
15
15
30
80
80
20
17
33
13
10
35
15
5
40
25
10
9
60
15
15
10
8
10
15
12
20
20
40
80
60
40
60
20
20
80
40
5
10
20
30
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen)
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage m it Druckbel ftung)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage m it Oberfl chenbel fter)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachkl rbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfk rperanlage)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges)
Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil)
Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage)
13
13
16
16
16
25
16
12
15
10
2
3
100
100
100
80
100
20
40
15
40
72
40
25
30
20
50
50
60
50
40
10
Stra en, Wege, Pl tze (Grundst ckseinrichtungen)
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
Anlage 10/2
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
3.29
3.30
3.31
3.32
3.33
3.34
3.35
3.36
3.37
3.38
3.39
3.40
3.41
3.42
3.43
3.44
3.45
3.46
3.47
3.48
3.49
Abzugsvorrichtungen
Akkumulatoren
Alarmanlagen
Alarmgeber (Rettungsdienst)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (maschinelle Einrichtungen)
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Brandmeldeanlage
Brennstofftanks
Druckkessel
Druckluftanlagen (mobil)
Druckluftanlagen (station r)
Druckrohrleitungen f r Abw sser
Druckrohrleitungen f r Sickerwasser
Gastst tteneinbauten
Ger ste (mobil)
Kabelleitungen
Kabelleitungen (erdverlegt)
Kabelnetz f r Telekommunikatonsanlagen
K lteanlagen
Klimaanlagen
Martinshornanlage
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entw sserung, Dauer- und Schneckenpumpen
hneckenpumpen
pen
pen
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entw sserung, sonstige Pumpen
Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Messeinrichtungen (allgeimein)
Notstromaggregate
Pausensignalanlagen
Photovoltaikanlagen
Schauk sten
Wegeschranken
Solaranlagen
Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen
unalen Entw s
sserung,
serung, z.B.
z.B
.B.. Schieber,
Sc
S
chieber, Regler
Regler
Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung
ierung
Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik
Stauanlage - Umbau SW-Leitung
Stauanlage - Sicherheitstechnik
Telekommunikationseinrichtungen
Vermessungsger te (mechanisch)
ch)
10
10
15
10
20
30
15
10
25
10
10
10
40
20
8
10
35
35
20
14
15
10
15
10
18
18
20
12
20
9
10
10
25
30
40
71
70
15
12
4.01
4.02
4.03
4.04
4.05
4.06
4.07
4.08
4.09
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
Abfallbeh lter und -k rbe
Atemschutzger t
Atmungsger te
B dereinrichtungen
ungen
B nke aus Holz
olz
B nke aus Metall oder Kuns
Kun
Kunststoff
ststoff
B nke aus Stein
Stein,, Mauerwerk
auerwerk
Beckeneinstiegsleitern
tiegslei
iegsleittern
Beckenreiniger
enreiniger
Bel ftungsger te
e (m
((mobil)
mobil)
Bestuhlung von
on Trauerhallen
Betonkleinmischer
Bohnermaschinen
Bohrh mmer
Bohrmaschinen (mobil)
Bohrmaschinen (station r)
B hnenausstattung
B hnenbeleuchtungs-Stellwerk
B hnenzubeh r
Dampfhochdruckreiniger
Desinfektionsger te
Feuerl schger te
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzug (Gas-S ure-Kontaminations-Schutzanzug)
Folienschwei ger te
Friedhofskreuze
Handkehrmaschinen
Hartplatzpflegeger t
Hobelmaschinen (mobil)
Hobelmaschinen (station r)
Kanalleuchte mit Anschluss
Kommunikationssysteme
Kompressor
K cheneinrichtung
10
12
6
12
8
20
30
20
12
10
20
6
5
5
5
16
20
20
20
8
10
8
20
4
13
25
6
7
9
16
8
10
10
15
4
Maschinen und Ger te,, Betriebsausstattung
Betriebsausst
bsausstattu
tung
ng
Anlage 10/3
4.35
4.36
4.37
4.38
4.39
4.40
4.41
4.42
4.43
4.44
4.45
4.46
4.47
4.48
4.49
4.50
4.51
4.52
4.53
4.54
4.55
4.56
4.57
4.58
4.59
4.60
4.61
4.62
4.63
4.64
4.65
4.66
4.67
4.68
4.69
4.70
4.71
4.72
K chenger te
Ladeger t
Lagerbeh lter f r Treibstoffe, Alt l etc. (oberirdisch)
L tger te
M hger te ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagem her usw.)
Messger te (Abwasser)
M lltonnen
Netzwerkserver
Presslufth mmer
R ttelplatten
S gen aller Art (mobil); Kettens ge
S gen aller Art (station r)
Salzstreuer f r den Winterdienst
Sargversenk- und Hebeanlagen (station r)
Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel)
Sauerstoff-Schutzger t
Saugschl uche
Schallpegelmesser
Schiebeleiter
Schleifmaschinen (mobil)
Schleifmaschinen (station r)
Schmutzwasserpumpe
Schneer umschild
Schwei ger te
Schredder
Skelett, Torso, Demonstrationspuppe
Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. !
Spielger te (Wippe, Rutsche, Schaukel, Kletterger te usw.)
Sportger te (Fitness- und Turnger te)
Stampfer
Stra enschilder
Streuautomaten f r den Winterdienst
Teerkocher, -spritze
Trennmaschinen (mobil)
Verkehrs berwachungsger te (mobil) Tempo-Infoger
po-Infoger
f
t
Vorbaukehrmaschinen
Werkzeuge
Winterdienstger te (allgemein)
10
10
25
13
9
12
12
5
7
11
8
14
10
20
12
10
10
8
10
8
15
10
10
13
6
15
5
8
15
11
20
8
10
7
5
7
8
10
5.01
5.02
5.03
5.04
5.05
5.06
5.07
5.08
5.09
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
5.24
5.25
5.26
5.27
5.28
5.29
5.30
5.31
5.32
5.33
5.34
5.35
Aktenvernichter
Audioger te
Autotelefone
Beamer; Videobeamer
er
Bepflanzungen in Geb uden
Bildschirme
Brief-- und Pak
Paketwaagen
Pa
ketwaagen
B chereiregals
chereiregalsystem
chereiregalsys
ystem f r Pr ssenzbestand
enzbestand
B romaschinen
hinen (z.B.
(z.B
(z
.B. Rechenmaschinen,
Rechenm
Reche
nmas
ascchinen, Brief ffner
f
usw.)
B rom bel
Cassettenrecorder
order
CD-Player
Datensichtger te
Dia-Projektor
Drucker
DVD Player
Faxger te
Fernseher
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage)
Filmger te
Flipcharts
Fotoger te
Frankiermaschinen
Funksprechger t/Handfunksprechger t
Glasvitrinen
Gro rechner
Handy
Kameras (W rmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-)
Klimager te (mobil)
Kommunikationsendger te (allgemein)
Kopierger te
Laboreinrichtungen
Lagereinrichtungen
Laptops
Laubbl ser / Laubsauger
10
5
5
8
10
5
12
15
10
20
7
7
8
8
5
7
7
10
10
7
8
7
8
8
10
7
5
7
11
8
7
14
8
5
5
5
B ro- und Gesch ftsausstattung
stattung (einschl.
(einschl. Software)
(eins
Soft are)
Anlage 10/4
5.36
5.37
5.38
5.39
5.40
5.41
5.42
5.43
5.44
5.45
5.46
5.47
5.48
5.49
5.50
5.51
5.52
5.53
5.54
5.55
5.56
5.57
5.58
5.59
5.60
5.61
5.62
5.63
5.64
5.65
5.66
5.67
5.68
5.69
5.70
5.71
5.72
5.73
5.74
Lautsprecher
Lehr- und Lernmaterial
Leinw nde
Magnetwand
Metaplantafel
Mobilfunkendger te
Overheadprojektoren
Panzerschr nke
Personalcomputer
Pinnwand
Plotter
Pr sentationsger te
Projektionsger te
Projektionsw nde (mobil)
Projektoren
Radios
R umger te
Raumheizger te (mobil)
Recorder
Regalsystem einer Handbibliothek
Rei w lfe
Scanner (u. . Peripherieger te)
Schreibmaschinen
Software (Anwendungen Spezial)
Software (Anwendungen Standard)
Software (Betriebssysteme und Netzwerk)
Stahlregal
Stahlschr nke
Stellw nde
Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale)
Tresore
Verst rker
Videoger te
Vitrinen
Wandtafeln, Leinw nde in Schulen
Werkstatteinrichtungen
Workstations
Zeiterfassungsger te
7
4
10
8
8
5
8
30
5
8
3
8
10
10
8
7
9
9
7
15
8
5
9
5
5
5
10
20
20
20
8
30
7
10
9
25
15
5
10
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
6.17
Anh nger
Barkassen
Einsatzleitwagen
Fahrr der
Feuerwehrfahrzeuge,
ehrfahrzeuge, Feuerl
euerl schfahr
schfahrzeug
f zeug
Hubwagen
Kleintraktoren
toren
Kleintransporter
porter
Kombiwagen
Lastkraftwagen
Loipenspurger t
Mannschaftstransportfahrzeuge
fahrz
fah
rzeuge
euge
Mehrzweckfahrzeug
Motorboot
Personenkraftwagen
Streufahrzeuge
Traktoren
10
20
14
8
20
10
8
10
8
10
10
10
10
12
10
10
10
7.01
7.02
7.03
7.04
7.05
7.06
7.07
7.08
7.09
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
7.15
7.16
Betten
Brennofen (T pferwerkstatt)
Defibrillator
EC-Kartenleser
Einbauk chen
Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)
Fahnenmasten
Geldpr fger te
Geschirrsp lmaschinen
Getr nkeautomaten
Hochdruckreiniger
Industriestaubsauger
K hleinrichtungen
K hlschr nke
Laborger te
Landkarten (gro e f r Schule)
15
25
7
8
18
4
10
7
10
7
8
7
10
10
13
12
6
7
Fahrzeuge
Sonstige Anlageg ter
Anlage 10/5
7.17
7.18
7.19
7.20
7.21
7.22
7.23
7.24
7.25
7.26
7.27
7.28
7.29
7.30
7.31
7.32
7.33
7.34
7.35
7.36
7.37
7.38
7.39
7.40
7.41
7.42
Leitern
Mikroskope
Mikrowellenger te
Regaleinrichtungen (allgemein)
Reinigungsger te (fahrbar)
Schneepfl ge
Schulsportger te
Staubsauger
Wasserautomaten
W schetrockner
Waschmaschinen
Wasserhochdruckreiniger
Wasserspielger te
Bergungsf sser
Leitungsroller (Kabeltrommel)
Rollwagen
Probeentnahmesatz
Umf llpumpe
CSA-Schutzanz ge
Kombinationsschaumrohr
VA-Kiste f r Feuerwehrauto
Kombiger t (Rettungsger te Spreizer/Schere etc.)
Hitzeschutzanz ge
Tauchpumpe
Tragkraftspritzen
Sargwagen
18
13
8
18
9
10
10
7
5
8
10
8
15
10
10
15
20
20
20
15
15
15
10
15
25
20
8.01
8.02
8.03
8.04
8.05
8.06
8.07
8.08
8.09
8.10
Blas- und Schlaginstrumente
Tasteninstrumente
Streichinstrumente
elektronisches Stimmger t
Gitarrenverst rker
Klavierbank
Mikrofonanlage
Mischpulte
Mixer / Verst rker
Orchesterpult
10
15
8
10
5
20
5
10
5
3
8
Musikinstrumente, -zubeh r
Anlage 10/6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Allgemeines
Statistische Angaben
1. Zahl der Lehrkr fte
2. Zahl der Sch ler
1. Zahl der Lehrkr fte
2010
2011
2012
Vollzeitkr fte
10
9
12
1
2
Teilzeitkr fte
4
5
4
2. Zahl der Sch ler
2010
Mitgliedsgemeinden
Zahl
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
%
Zahl
2012
%
%
31
35,63
25
31,25
25
32,05
28
32,18
31
38,75
28
35,90
20
22,99
17
21,25
17
21,79
8
9,20
7
8,75
8
10,26
87
100,00
80
100,00
78
100,00
Sonstige
e
(au erhalb Verbands
Verbandsgebiet)
V
rbandsgebiet)
Insgesamt
esa
es
amt
2011
Grafische
G
rafische Darstellung der Sch leranzahl
21,79%
10,26%
32,05%
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
Sonstige
35,90%
Anlage 11/1
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Statistische Angaben
3. Umlagengrundlagen
Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schl sselzuweisung)
Mitgliedsgemeinden
2010
Absolut
%
2011
Absolut
%
2012
Absolut
%
Blankenheim
7.884.342
42,22
7.053.700
00
42,62
42,6
2
8.332.042
8.332.
43,86
Dahlem
3.715.322
19,90
3.352.282
3.352.
20,26
20,2
6
4.109.67
4.109.
4.109.670
70
21,63
Nettersheim
7.074.328
37,88
6.142.434
6.142.
34
37,12
37,1
2
6.555.876
6.555.8
6.555.
876
34,51
34,
Insgesamt
18.673.992 100,00 16.548.416
416 100,00 18.997
18.997.588
588 100,00
Graphische
aphische Darstellung
stellung d
der
er Um
Umlage
Umlagegrundlagen
lageg
grundlagen der
Kreisumlage
lage (Steuerk
((Steuerkraft
kraf
aftt und S
Schl
chl sselzu
sselzuweisung)
sselzuw
weisung) :
6.555.876
8.332.042
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
4.109.670
Anlage 11/2
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes
Bild der Verm gens- und Schuldenlage des F S vermittelt wird. Dazu ist ein berblick ber
die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
ber die
Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. ber Vorg nge von besonderer
Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu
berichten. Au erdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerf llung entsprechende Analyse der
Haushaltswirtschaft und der Verm gens- und Schuldenlage
e des Zweckverbandes zu
enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele
Kennzahlen nach
e und Ken
12
Schuldenlage des F S
GemHVO, soweit sie bedeutsam f r das Bild der Verm gens- und Schulde
sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahre
Jahresabschluss
dargestellte
Jahres
sabschl
Wertans tze erl utert werden. Auch ist auf die Chancen
hancen und Risike
Risiken
siken
n f r die k nftige
Entwicklung des F S einzugehen; zu Grunde liegende
ende Annahme
Annahmen
nnahmen
n sind
da
anzugeben.
nzug
gebe
Bei dem F S handelt es sich um einen Zweckverband,
weckverban
verband, des
dess
dessen
sen ni
nic
nicht
cht dur
durch
rch Er
Ertr ge zu
deckende Aufwendungen mittels einer Umlage
beteiligten
Kommunen
finanzieren
ge der betei
beteil
ligte
igten
n K
ommunen zu finan
sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten
ushaltsplandaten
plandaten w
wird
ird
d j hrli
hrlich
ch der Bedarf der
Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes
gebnisplane
lanes
s ermittel
ermittelt.
ttelt.
t.
Sofern das Jahresergebnis einen berschuss
chuss au
aufw
aufweist,
f eist,
t, is
istt die
dieser
er iim
m bern chsten Jahr zur
usetzen. Weist das J
Jahresergebni
ebnis
s einen Fehlbetra
Minderung der Umlage einzusetzen.
Jahresergebnis
Fehlbetrag aus, hat ein
u er
e
rfolgen.
Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zzu
erfolgen.
ahresabscchluss
hlusse
es 201
2012
2 er
erg
gibt si
sic
ch vorerst ei
Nach dem Ergebnis des Jahresabs
Jahresabschlusses
ergibt
sich
ein berschuss in H he
von 16.050,63 . Auf
uf Grundl
Grundlage
lage der V
Verbandssatzung
erb
rba
ands
ndss
sat
atz
zun
ung erf
er
erfolgt
olg in gleicher H he eine
Zuf hrung zu dem Sonderposte
Sonderposten
onderposten f r Umlage
Umlag
mlage b
berzahlungen,
erzahlu
wonach sich die
Ergebnisrechnung
g au
aus
ausgeglichen
sge
geglichen
hen da
d
darstellt.
arstellt.
Die Bilanz des F S stellt
ste t si
sich
ch zum
um Stich
Stic
Stichtag
htag 31.12.2012 w
wie folgt dar:
AKTIVA
BETRAG
B
ETR AG PAS
PASSIVA
1. Anlageverm gen
n
325.209,68
2. Umlaufverm gen
58.737,18
58.737
3. Aktive Rechnungsabgr.
0,00
1. Eigenkapital
2. Sonderposten
3. R ckstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgr.
BILANZSUMME AKTIVA
383.946,86
BILANZSUMME PASSIVA
BETRAG
5.914,55
220.899,60
9.385,00
147.672,71
75,00
383.946,86
Bei einer Bilanzsumme in H he von 383.946,86
wird eine Allgemeine R cklage von
(Eigenkapital im engeren Sinn) 5.914,55 ausgewiesen.
Auf die Vorg nge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der
Verm gens- und Kapitalstruktur sowie in den Chancen und Risiken eingegangen.
Anlage 11/3
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
AKTIVA
Anlageverm gen
325.209,68
Als Anlageverm gen sind nur die Gegenst nde auszuweisen,
en, die dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerf llung des Zweckverbandes zu dienen( 33 Abs. 1 Satz 2
GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2012 liegt das Anlageverm
nlageverm g
gen
en des F S insgesamt
bei 325.209,68 und gliedert sich in die Positionen immaterielle
mmaterielle
materielle V
Verm
erm g
gensgegenst
ens
nde
und Sachanlageverm gen .
Immaterielle Verm gensgegenst nde
3.412,66
Der Wert der immateriellen Verm gensgegenst
genst nde verminder
vermindert um
m den perioden
periodengerecht
periodengerechten
Werteverzehr der Abschreibung ber 614,10 bel
el uft si
sich zzum
um Jahresabs
Jahresabschluss
bschluss 201
2012 auf
3.412,66 .
Sachanlagen
321.797,02
besteht
ehtt a
aus
us den
den P
Positionen:
ositione
os
ionen
n:
Das Sachanlageverm gen besteh
Bauten auf fremden
nG
Grund
rund und
nd B
Boden
oden
203.226,63
Unter Ber cksichtigung
sichtigu
gun
ng der AfA
Af
ber 10.16
10.163
10.163,76
3,7
,76
6 reduziert
reduzi
sich der Wert der Bauten auf
Grund und B
oden im Hausha
aushalltsj
sja
ahr 2012
20
auf 20
fremden Grun
Boden
Haushaltsjahr
203.226,63 .
Betriebs- und
nd Ges
Gesch
ch ft
ftsausstattung
ftsausstattu
sausstattung
ng
118.570,39
Es sind neben der AfA in H he von 15.655
15.655,56
auch die Anlagenzug nge und
Umbuchungen aus den A
Anlagen
nlagen im Bau in H he von 10.505,91 sowie Anlagenabg nge
des Haushaltsjahres 2012 mit 29,82 ber cksichtigt. Es ergibt sich zur Bilanz 2011 eine
Wertminderung in H he vvon
on 5.179,47
5.1
.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen
nlagen im B
Bau
0,00
Die im Vorjahr entstandenen Anlagen im Bau wurden aktiviert und zur Betriebs- und
Gesch ftsausstattung umgebucht.
Umlaufverm gen
58.737,18
Vorr te
11.056,72
Der Wert des Materialdepots konnte mit 750,00
unver ndert beibehalten werden.
Entsprechend dem Heiz lbestand zum 31.12.2012 wurde unter Ber cksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in H he von 10.306,72 gebildet.
Anlage 11/4
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
ffentlich-rechtliche Forderungen
42.190,84
Der Liquidit tsbestand des F S hat sich gem. der Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2012
um 12.025,87 erh ht und betr gt zum Jahresabschlussstichtag 37.990,19 .
Weiterhin bestehen Forderungen aus der Ma nahme Alle Kinder essen mit gegen ber der
Landeskasse
sowie
aus
berzahlungen
von
Turnhallennutzungsgeb hren,
Grundbesitzabgaben und r ckzahlungspflichtigen Landesmitteln gegen ber dem Verein der
Freunde und F rderer der Georgschule.
Sonstige Verm gensgegenst nde
5.489,62
Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus Endabrechnun
Endabrechnungen
ndabrechnungen der KDVZ-Umlage
sowie anteiliger Zinsen vom Girokonto aufgenommen.
n.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich
Bilanz
lediglich um
h das Volumen der B
ilanz
z in 2012 ledigli
3.026,97 erh ht hat.
durch
h die Abschrei
Abschreibungen
bschreib
bungen
en und die Abg nge der
Das Anlageverm gen hat sich jedoch durc
on insgesamtt 26.463,24
26.463,24 saldiert
saldie
aldierrt m
mitit den neuen Invest
Investitionen in
laufenden Periode in H he von
H he von 10.055,03 gegen
en ber dem Vorja
Vorjahr
r hrr u
um
m 16.408,21
1 .408,21 vvermindert.
ermindert
r
Anlage 11/5
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
PASSIVA
Eigenkapital
5.914,55
Allgemeine R cklage
5.913,55
Die allgemeine R cklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den
brigen Passivposten, jedoch ohne Sonderr cklage und Ausgleichsr cklage dar. Sie h ngt
somit in der H he von den in die Bilanz aufzunehmenden Ans tzen des Verm gens und der
Schulden ab und bel uft sich zum Jahresabschluss 2012 auf 5.913,55
Ausgleichsr cklage
1,00
Die Ausgleichsr cklage beinhaltet lediglich den ges
gese
gesetzlich
etzli
zlich geforde
geforderten
rderten
r
M
Mindestwert
indes
inde
stwert und weist
somit 1,00 aus.
Sonderposten
220.89
220.899,60
Sonderposten f r Zuwendungen
187.563,08
urden in der Ver
erg
gangenheit Inv
vest
estitionsvorhaben mit Hilfe von
In erheblichem Umfang wurden
Vergangenheit
Investitionsvorhaben
er hierf r gebildete
gebi
ebilldete S
Sonderposten
onderpos
onderpo
sten wird j hrlic
hrlich korrespondierend
Zuwendungen finanziert. Der
zu der Abschreibung f r Abnutzung
Abnutzzun
ung
g der daz
dazug
dazugeh
ugeh
eh ri
rigen
rig
gen Wirtschaftsg
Wirts
ir chaft
ter aufgel st. Im
entlastett e
rgebnisrech
ebnisrechnung
ung mit 9.378,15 .
Haushaltsjahr 2012 entl
err die E
Ergebnisrechnung
Sonderposten aus U
Umlage
mlage ber
ml
berzahlungen
berz
zahl
ahlu
ungen
32.489,89
Die Bilanzposition
zposiition des S
zpos
Sonderpo
Sonderpostens
onderpostens
tens f r Umla
Umlage ber
berzahlungen wurde durch die Aufl sung
decckung des JJahres
de
ahres 2010 u
um
m 2.446,16 gemindert. Die sich hiernach ergebende
der berdeckung
berdeckung 201
2012
2 ber 16.050
16.050,
16.050,63
,63
wurde dem Sonderposten auf Grundlage der
Verbandssatzung
g wieder zugef hrt
hrt.
r . Einschlie lich der berdeckung des Jahres 2011 ber
16.439,26
bel uft
ft si
sich
sic
ch der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt
32.489,89 .
Sonstige Sonderposten
846,63
Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des
F rdervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes. Im Jahr 2012
betr gt die Aufl sung 44,76 .
R ckstellungen
9.385,00
Instandhaltungsr ckstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am
31.12.2012 nicht mehr. Bez glich der Details der sonstigen R ckstellungen wird auf die
Ausf hrungen des Anhanges verwiesen.
Anlage 11/6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Verbindlichkeiten
147.672,71
Verbindlichkeiten aus Krediten f r Investitionen
132.086,12
Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach H he und F lligkeit
bedingt durch Kreditaufnahmen f r Investitionen von Kreditinstituten besteht. Durch den
Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst des Jahres 2012 konnten
diese zum 31.12.2012 auf 132.086,12 reduziert werden.
Liquidit tskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag
bschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ngen
11.420
11.420,40
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
d Leistung
gen in H he vvon
on 11.420,
11.420,40
1.420,40 wurde
wurden
on Kauf-, W
erker
k- und D
ienstl
stle
eistu
istungsvertr gen
bestehende Verpflichtungen auf Grund von
WerkDienstleistungsvertr
ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten
9,98
keiten bestehe
tehen aus der Abgren
Abgrenzung der Zinsen aus dem
Die sonstigen Verbindlichkeiten
bestehen
Kapitaldienst.
nzahlungen
nzahlunge
Erhaltene Anzahlungen
4.156,21
Die Summe der erhalt
erhalte
erhaltenen
enen Anzahlu
Anzahlungen
ahlung
ngen
en bel uft sich auf 4.156,21 und beinhaltet noch
nicht verwendete
wendet
endete Mitte
Mittel
ittell aus Landeszuwei
Landeszuweisungen
uweis
sun
ungen zur Durchf hrung von Lehrerfortbildungen
zahlung
zahlun
gspfli
spflicchtigen Lande
Landes
Landesmitteln
smitteln aus der M
Ma nahme Schule acht bis eins .
und r ckzahlungspflichtigen
ungsabgre
ungsabgr
enzung
Passive Rechnungsabgrenzung
75,00
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten
abgren
handelt es sich um den Anteil 2013 aus der
Landeszuweisung Alle Kinder essen mit .
Anlage 11/7
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Der Aufbau der Passiva der Bilanz des F S zum 31.12.2012 stellt sich graphisch bei einer
Bilanzsumme von 383.946,86 wie folgt dar:
Eigenkapital
1,54%
0,02%
Sonderposten
38,46%
R ckstellungen
Verbindlichkeiten
2,44%
57,54%
Passive
Rechnungsabgrenz
Rec
chn
hnu
ungsab
ung
ng
Anlage 11/8
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Ertrags- und Finanzlage
Die Ertr ge des Jahres 2012 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschlie lich der
Finanzertr ge auf insgesamt 220.972,98
und liegen somit um 23.474,02
unter dem
Planansatz. Ber cksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame
Aufl sung des Sonderpostens aus Umlage berzahlungen des Jahres 2010 in H he von
2.446,16 .
Bei einer Saldierung der Ertr ge und Aufwendungen schlie t die Erg
Ergebnisrechnung 2012 mit
einem positiven Saldo in H he von 16.050,63 ab. Auf Grundlage
rundlage der Verbandssatzung
erfolgt in gleicher H he eine Zuf hrung der Umlage berzahlung
zahlung des Jahre
Jahres 2012 zu der
Bilanzposition
2.2 Sonderposten f r Umlage berzahlungen
rzahlung
ngen
en , wonach sich die
Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschlie
chlie lich der Zinse
Zinsen
n und hnlichen
Aufwendungen in H he von 220.972,98 ausgeglichen
chen darstel
d
darstellt.
rstelllt.
r altung
ngst
st tig
tigkeit
tigk
keit de
des Jahres 201
2012 bel uft
Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verw
Verwaltungst
sich gem. der Finanzrechnung auf 183.833,63
3,63 und unters
untersc
unterschreitet
chreitet
reitet den fo
fort
fortgeschriebenen
rtg
geschriebene
Planansatz um 85.401,37 . Auszahlungen
en aus der Investi
Investitionst
itions
tionstt tigk
tigkeit
k eit w
wurden
urden in H he von
9.904,13
zum Erwerb beweglicher
her Verm g
gensgegenst
ens
en
sgegens
enstt nde sowie f r immaterielle
im
wurden
urden im W
Wege
ege
e der ordentlichen Tilgung
Verm gensgegenst nde geleistet. Ebenfalls w
Zahlungen in H he von 6.137,16
,16
sowie Zahlun
Zahlungen b
ber
er 127
127.777,12
7.777
.777,12
f r Tilgungen
en.. U
nte
ter Ber ck
cksichtigung
ksi
sic
chtigung der E
Einzahlungen aus
aufgrund einer Umschuldung vorgenommen
vorgenommen.
Unter
der v. g. Kreditumschuldung
ng ber 127.777
127.777,12
.777,,12
belaufen
bela
aufen sich di
diese auf insgesamt
339.677,91 , wodurch sich
ch eine E
Erh
rh hun
hung
g des Liq
Liquid
Liquidit
uidit
it tsbe
tsbestandes im Haushaltsjahr 2012
990,19 e
ergibt.
er
rgib
ibt.
um 12.025,87 auf 37.990,19
Die Verwaltung de
derr liquiden M
Mittel
ittel des F rderschul
rderschulzweckverbandes
rderschulz
zwe
erfolgt in der
Einheitskasse der G
Gemeinde
emeinde Da
em
Dahlem,
ahlem, somit hande
handelt es si
sich um eine sonstige ffentlichrechtliche Forderung
rderung
g seitens
sei
des
es F S g
gegen
egen die Gemeind
Gemeindekasse Dahlem.
Kennzahlen zur
zur Bewertung der Verm gens- und Schuldenlage
sowie der Finanzinanz-- und
inanz
un Ertragslage
Ertragslag
r
Bezeichnung / Formel
Eigenkapitalquote I
Ergebnis
Vorjahr
1,55 %
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
5.914,55 x 100
383.946,86
1,54 %
Erl uterung
Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in
welchem Umfang das Verm gen des
Zweckverbandes
durch
Eigenkapital
finanziert
ist.
Je
h her
die
Eigenkapitalquote
I
ist,
desto
unabh ngiger ist der Zweckverband von
externen Kapitalgebern.
Anlage 11/9
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Anlagendeckungsgrad II
Eigenkapital +
Sonderposten f r
Zuwendungen
und Beitr ge +
lfr. Fremdkapital x 100
Anlageverm gen
Vorjahr
59,38 %
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft,
inwieweit das langfristige Verm gen mit
langfristigem Kapital finanziert ist.
langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
ber f nf Jahre
84,84%
275.906,93 x 100
325.209,68
Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
Vorjahr
37,97 %
kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
21.070,24 x 100
383.946,86
Anlagenintensit t
Anlageverm gen
en x 10
100
0
Bilanzsumme
nzsumm
zsumme
e
5,49 %
Vorjahr
Vorj
r ahrr
89,68 %
84,70 %
325.209,68 x 100
325.209,68
325.209
100
383.946,86
383.946
383.94
6,86
Liquidit t 2. Grades
ades
ade
s
Vorjahr
Vorj
r ahr
20,57 %
Liq.Mittel + kurzfr. Ford.
Ford
For
d. x 100
1 00
kurzfr. Verbindlichkeiten
eite
eit
en
42.238,96 x 100
21.070,24
Zinslastquote
Finanzaufwendungen x 100
ordentliche Aufwendungen
200,47 %
Vorjahr
2,58 %
2,49 %
Die
e
kurzfristige
kurzfrist
fristiige
V
Verbindlichkeitsquote
erbindl
rbindliich
verdeutlicht,
wie
Anteil der
verdeutl
erdeutlicht, w
ie hoch der Ant
kurzfristigen
kurzfris
fristtigen V
Verbindlichkeiten
erbindlichkeit
erbindli
eite
en an der
Bilanzsumm
summe
e ist. Da H
ausha
ushalltsfehlbetr ge
Bilanzsumme
Haushaltsfehlbetr
i.d.R.
i.d.R
i.d.
R.
ber Kassenkredite
assenkredite finan
finanziert
w
erden,, is
erden
ist die
dies
se Kennzahl ein Indikator
werden,
diese
d
af r, wie
wie stark
starrk sich
sic
si
ch die aufgelaufenen
auf
daf
Defizite
auf
au
die
Finanzlage
Finan
des
Zweckverbandes
auswirken.
Z
weckverbande
erbandes auswirk
kurzfristige
k
urzfristig
ge Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten = Laufzeiten
einem
bis
bi
s zzu
u eine
ein
em Jahr
Ja
Die A
Anlagenintensit
nlagenintensit t gibt Hinweise auf die
nlag
ffinanzielle
inanzielle
und
Anpassungsf higkeit
Flexibilit t eines Zweckverbandes. Eine
Flex
hohe Anlag
Anlagenintensit t hat i.d.R. hohe
Fixkosten in Form von Abschreibungen zur
Folge.
Fol
Die
Liquidit t
2.
Grades
gibt
stichtagsbezogen Auskunft
ber die
kurzfristige Liquidit t des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang
die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch
die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
k nnen.
Die Zinslastquote weist auf, welche
Belastung
aus
Finanzaufwendungen
zus tzlich
zu
den
(ordentlichen)
Aufwendungen
aus
laufender
Verwaltungst tigkeit besteht.
5.360,82 x 100
215.612,16
Anlage 11/10
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Allgemeine Umlagequote
Vorjahr
91,62 %
Allgemeine Umlagen x 100
ordentliche Ertr ge
202.664,16 x 100
220.924,86
Zuwendungsquote
Ertr ge aus Zuwendungen x 100
91,73 %
Vorjahr
8,21 %
ordentliche Ertr ge
17.262,44 x 100
220.924,86
7,81 %
Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt
wider, wie gro der Anteil der Umlage an
den gesamten ordentlichen Ertr gen des
betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung
der Umlage berzahlungen der Vorjahre
wurde ber cksichtigt)
Die Zuwendungsquote
endungsquote gibt einen Hinweis
darauf, inwieweit
Zweckverband von
wieweit der Zw
Zuwendungen
Leistungen Dritter
endungen
en und ssomit
omi
mitt Lei
abh ngig ist.. (Die
(Di
E
Ertr
rtr g
ge aus der
Aufl
ufll su
uf
sung d
der
er S
SoPo
oPo w
wurden
urden hier
ber c
cksichtigt)
k sichtigt))
Die aufgef hrten Kennzahlen sind dem N
NKF-Kennzahlenset
KF-K
F-Kennzahle
zahlen
nset N
Nordrhein-Westfalen
ordrhein-W
(Runderlass des Innenministeriums NRW
entnommen.
RW vom 19.02.2008
19.02.2008)) entn
entno
ommen
mmen.
Festzustellen ist, dass sich der Anlagendeck
Anlagendeckungsgrad
kungsgra
gsgrad II erhebli
erheblich
rheblich erh ht hat. Urs chlich ist
hierf r die Umschuldung eines Invest
Investi
Investitionskredits
ition
tionskr
kre
edit
dits
s in 2012 von de
der Commerzbank mit
Zinsbindungsfrist 30.09.2012
2012 zur V
VR-Bank
R-B
RBank N
Nordeifel
orde
deif
ifel
el e
eG.
G. Dies w
wirkt sich auch auf die
chkkeitsquote
ch
te und
un die Liq
quid
uidit
it t 2.
2. Grades
Grad aus
aus.
kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Liquidit
teren hat sich
ch die
d Anlagenint
enintensit t red
reduziert,
duz
uziert, da d
die
ie Summe der Abschreibungen f r
Des Weiteren
Anlagenintensit
ende
en Periode
eriode gr e
err is
ist,
t,, als die investi
investiven Zug nge des Jahres 2012.
Abnutzung derr laufend
laufenden
Die Allgemeine
Umlagequote
emeine Umla
agequote ver ndert
r si
sich trotz der reduzierten Umlage nur unerheblich,
da in einem hnl
hnlichen
hnli
ichen M
Ma
a e auch
auch die Sum
S
Summe
umme der o
ordentlichen Ertr ge gesunken ist.
Anlage 11/11
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Vorg nge von besonderer Bedeutung
Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben
( 48 S. 3 GemHVO).
Chancen und Risiken
Gem
48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken f r die
k nftige Entwicklung des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
enhe
eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen.
Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risi
Risiko
sik
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sich der mit einer
nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt eine
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ntwicklung
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Chancen dar.
Die Berichterstattung ber die Risiken und Chancen
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Entwicklung
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prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts
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rderschulzweckverbandes
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Insbesondere sind bestandsgef hrdende R
Risiken
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wesentlichem Einfluss auf
die Verm gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzla
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rderschulzweckverbandes zu
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beschreiben und zu erl utern. Es ist darauf zu a
Chancen nicht dazu f hrt,
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F rderschulzweckverbandes
verbandes vermittel
vermittelt
ermittelt wird.
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Risiken nicht mit Chancen
saldiert werden.
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Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich
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eine kurze S
Schwerpunktanalyse
an.
Auf der Basis
asis des Gesetzes
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kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der
verband Blankenheim-Dahl
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei
F rderschulzweckverband
Kommunen gebildet.
Grundlage der Verbandsarbeit
arbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung
und die schulrechtlichen Vorschriften
orschri
des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als
Schultr ger eine F rderschule mit den F rderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten.
Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch
eine Umlage der Mitgliedsk rperschaften des F rderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als
umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei
Ma nahmen sowohl pflichtiger wie auch sofern Raum daf r nach dem Haushaltsrecht
besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsf higkeit sondern viel
mehr auf das finanzielle Leistungsverm gen der den Verband tragenden
Mitgliedskommunen auszurichten.
Anlage 11/12
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Zentrale Vorschrift f r die Haushaltswirtschaft des F rderschulzweckverbandes ist der 75
Abs. 2 Satz 1 GO wonach der Haushalt des F rderschulzweckverbandes in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.
Der Teilergebnisplan des Jahres 2012 wie auch die Haushaltsplanung f r den
Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2016 weist jeweils ein ausgeglichenes
Jahresergebnis aus.
Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer H he ma geblich durch die
Aufwandsseite beeinflusst, da sich die brigen Ertragspositionen
itionen nicht im gleichen Ma e
steigern lassen. Auch die Ver nderung des Rechnungsstils f hrte zu Erschwernissen beim
Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten
agerelevanten Abschreibungen im
Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich,
aushaltsau
aus
sgle
leiich, die durch eine
Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung
moderat
ausfiel, ist auf
omehrbelas
omehrbela
stung mo
oderat au
die abschreibungsbezogene Sonderpostenaufl sung zur
z ckzuf
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men an das angemiet
angemietete
emiete
ete Schulg
Schulgeb
chulgeb
eb ude dem
Der Zweckverband hat durch Anbauma nahmen
notwendigen Raumangebot f r die F rdersch
ersch ler Rechnung
Rechnung g
getragen,
etragen, so dass das
Raumprogramm derzeit als erf llt angesehen
sehen werden kann
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Besondere
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Investitionen und
besondere schulische Ma nahmen werden
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gesehen.
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rderschulzweckverbandes
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Neben der Georg-Schule des F rderschul
irchen unterhalt
unterhalten.
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F rderschule im S dkreis Euskirchen
Nach einer Einsch tzung
ng zur Schule
Schulentwicklungsplanung
chulen
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nach dem im Trend gewichteten
000 bis 2010/
2010/2011
011 erreich
erreicht die Versorgungsquote der
Mittel der Schuljahre 1999/20
1999/2000
F rderschulen insgesamt
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amt 4 % (be
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Jahrgangbesetzungen der 6Mit dieser V
Versorgungsquote
ersorgungsquote
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bis 16-j hrigen). Mit
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gerechnet werden, weil l ngerfristig auch
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lerzahlen
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demografisch bedingt r ckl ufig sein
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Schulrechts
chulrechts nd
nderungsgesetz
nde
eru
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ngsgesetz des Landes (Inklusion) einen weiteren
R ckgang
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von S
Sch
ch llern
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erwarten
arten l sst.
beiden letzten Schuljahr
Schuljahre:
Die Sch lerzahlen der beide
Schuljahr
Sch ler
Klassen
2013/2014
2013/2
76
6
20
2014/2015
74
6
Das Land strebte die schulische Inklusion an und damit die konsequente Umsetzung der auf
der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion im Jahr 2014, d.h. die
gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen.
Gegenw rtig wird ein Teil der Sch ler integrativ an den Regelschulen beschult mit j hrlich
steigender Tendenz und es ist davon auszugehen, dass durch die fortschreitende Inklusion
die Sch lerzahlen an den F rderschulen in den n chsten Jahren weiter sp rbar
zur ckgehen.
Anlage 11/13
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgr e f r F rderschulen von 144
Sch lern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung
aufgehoben.
Nach der neuen Mindestgr enverordnung sind f r einen geordneten Schulbetrieb einer
F rderschule, die im Verbund gef hrt wird, 144 Sch ler erforderlich. Soweit diese Anzahl
unterschritten wird, kann eine F rderschule mit Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbeh rde an Teilstandorten gef hrt werden. In diesem Fall sind an jedem
Teilstandort mindestens die h lftige der Sch lerzahl und somit 72 Sch ler/innen erforderlich.
Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgr
indestg
enverordnung, die
demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion
ion ergeben einen zwingenden
Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Sch
Georg-Schule in Schmidtheim
m glichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der F rderschule
ule in S
Schleiden.
chlei
Im Zuge dessen wurden der ehemalige F rderschulzweckverband
hulzwec
ulzweckverban
erband B
Blankenheim-Dahlemlank
lan
kenhe
um 01.
01.08.2015
.2015 iim
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Wege
ege einer ffentlichNettersheim zum 31.07.2015 aufgel st und zum
rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage
ndlage des Ge
Gesetzes
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zes
ber kommuna
kommunale
Gemeinschaftsarbeit beide F rderschulen zu einer einhe
einheitlichen
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Schule
chule mit zw
zwei Standorte
Standorten
verbunden.
Die Schultr geraufgaben wurden dem Sonde
Sonderschulzweckverband
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kverband H
Hellenthal-Kall-Schleiden
ellenthal-Kallbertragen, die finanziellen Lasten f r den Teilstand
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Da
ahlem und N
Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden
Blankenheim,
Dahlem
Nettersheim.
ng der beid
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chleid
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den und in Schmidtheim unter
Mit der Zusammenlegung
beiden
Schulen
Schleiden
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entrum von anf nglich ber 200 Sch lern
Beibehaltung der beiden
Standorte
entstanden, das f r einige Jahre als tr
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angesehen
gesehe werden kann und zur
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Weiterhin
iterhin wird hierdurc
hierdurch ein
n sc
sch
schulortnahes
hulortnah F rderschulangebot
Standortsicherung
sichergestellt.
Anlage 11/14
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Pers nliche Angaben gem.
95 Abs. 2 GO
Am Schluss des Lageberichts sind gem. 95 Abs. 2 der GO f r den Verbandsvorsteher,
des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben
offen zu legen:
1.
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
2.
Ausge bter Beruf
3.
Mitgliedschaften in Aufsichtsr ten und anderen Kontrollgremien
ontrollgremien
ontrollgremie
n ii.S.d.
.S.d
.d.
3 des Aktiengesetzes
4.
Mitgliedschaft in Organen von verselbstst ndigten
gte
gt
en Aufg
Aufgabenbereichen
f abenb
abenbere
eichen de
der
er G
Gemeinde
e
in
ffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
orm
5.
vatrechtlicher
icher Un
U
nte
terne
rnehm
men
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher
Unternehmen
125 Abs.1 Satz
1.
M ller Reinhold
2.
B rgermeister
Verbandsvorsteher
orsteher
orstehe
Betriebsleiter
er
hrer
er
Gesch ftsf hr
3.
-
4.
Verbandsvorsteher
erbandsvorsteherr de
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des
s
F rderschul
rderschulzweckverbandes
rderschulzwec
Blankenheim-DahlemNettersheim,
sheiim, V
she
Verbandsvorsteher
erbands
dsvvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See,
Betriebsleiter
iter des Abwasserw
Abwasserwerkes
ser erkes der Gemeinde Dahlem, Gesch ftsf hrer der
Flugplatzgesellschaft
eselllsch
ese
lschaft Dahlemer Binz GmbH, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem
Volksbund Deutsche
tsc
ts
che Kriegsgr be
berf hrsorge e.V.
5.
erbandsv
Mitgliedschaft Verbandsversammlung
des Wasserverbandes Oleftal, stv.
triebsau
Vorsitzender des Betriebsausschusses
des Wasserverbandes Oleftal, Abgeordneter
im Waldbesitzerverband, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks
Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW St dte und
Gemeindebundes, Vorsitzender des Arbeitskreises Naturpark Nordeifel e.V., stv.
Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V.,
Mitglied Gutachterausschuss Kreis Euskirchen, Jurymitglied der Entente Florale ,
Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem,
Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Vorsitzender der
lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Eifel.
Anlage 11/15
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Pers nliche Angaben
Mitglieder Verbandsversammlung
(Stand 31.12.2012)
Mitglieder Gemeinde Blankenheim
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, B rgermeister
germeister
ter
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
erwaltungsan
sang
gestel
telllte
terr
stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim
Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim,
enheim, Gemeind
Gemeindeoberamtsrat
meindeober
obera
amt
mtsrat
Tanja M llengraf, Anno-Santo-Str. 21, 53945
45 Blankenheim
Blankenheim,
m, P
Pf
Pflegefachkraft
flegeffachkr
kra
aft
Mitglieder Gemeinde Dahlem
Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem,
ahlem, Ge
G
Gemeindeoberamtsrat
emeindeobera
meindeoberam
mtsr
tsrat
at
m, Lindens
Lindenstr.
nsttr. 41, 53949 Da
Dahlem,
ahlem, E
Elektromeister
lektromeis
Paul H tter, Schmidtheim,
stv. Mitglieder Gemeinde
meinde Dahlem
Frank H tter, Rathaus,
thaus, 53949 Dahlem
Dahlem,
ahlem,, V
Verwaltungsfachwirt
erw
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waltu
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ngsfachwirt
Hans Josef S
Schmitt,
Schulstr.
Dahlem,
Dipl.-Betriebswirt
chmitt, S
chulstr. 47, 5394
53949
9D
Da
ahlem
hlem, Dipl.-B
Mitglieder Gemeinde
eind
ein
de N
Nettersheim
ettersheim
she
eim, K
rausstr. 2, 53947 Nettersheim, B rgermeister
Wilfried Pracht, Zingsheim,
Krausstr.
Ferdi Gei ler, Klosterstr. 28,
28 53947 N
Nettersheim, Rentner
stv. Mitglieder Gemeinde
de Nette
Nettersheim
Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat
Christiane Hickert, Klosterstra e 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte
Anlage 11/16
Lagebericht zum Jahresabschluss
des F rderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2012
Pers nliche Angaben
Mitglieder des Rechnungspr fungsausschusses
(Stand 31.12.2012)
Paul H tter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister
romeiste
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
erwaltungsang
gestel
telllte
ter
Ferdi Gei ler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
ntner
ntne
Stellvertreter:
45 Blanke
enheim, B rrgermeister
germei
meis
ster
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945
Blankenheim,
.201
.20
15
Dahlem, den 28.09.2015
Aufgestell
fgestellt:
Aufgestellt:
-gez.
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Helmut
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mmerer
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meinde
meind
eD
Da
ahlem
der Gemeinde
Dahlem
Best tigt:
-gez. Jan Lembach B rgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler f r den F S
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 11/17
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Unter der Bedingung, dass der Vorjahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem,
in der aufgestellten und am 12. Mai 2014 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form durch die nach
Auflösung des Förderschulzweckverbandes für die ausstehenden Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk:
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung
ehung der Buchführung, die Inventur, das
genstände
sowi
Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegen
stände so
wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung, die Inventur
Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen
erechtlichen
Vorschriften
schriiften von Nordrhein-Westfalen
schr
nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinde
rechtlichen Vor
rechtlichen
Bestim
mmungen liegen
liliegen in
in der Verantwortung des
sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtli
chen Be
stim
be ist es, auf d
er Grun
Grundla
age der
der vvon
on uns durchgeführten
gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe
der
Grundla
hung d
er Buch
Buchführung,
ng, d
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Inventur,
ventur, da
dass In
Inv
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Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der
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Inventar,
die Übersicht
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wie über
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Lage
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bericht
richt ab
abzugeb
ben.
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
be
zugeben.
.V.m.. §§
§§ 101
101 Abs.
Abs. 1 un
und
d 95 G
O NRW so
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m
i.V.m.
GO
sowie nach §
stellten
eutschen
eut
Grundsätze
sätze ordnungsm
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftssprüfer
prüfer (IDW) festgestell
festgestell
ten d
deut
schen Grund
ordnungsmäßiger Abng so zu planen
nen un
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d d
urchzu
rchzufüh
führen,
dass Unrichtigkeiten
schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
durchzu
füh
ren, da
Unrichtigkeiten u
und Verstöße, die
schluss unter Be
Bea
ach
chtung
er Grun
Grund
dsätze ord
ordnungsmäßig
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
ach
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der
Grundsät
nungsmäßiger Buchführung und
chuld
chul
den-, Ertragsgs- un
und
d Finanzl
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age wesentlich
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Vermögens-, S
Schulden-,
Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreier Pr
Prü
üfungshand
fungshandlungen
fungsh
wer
Kenntni
chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
Festlegung der
lungen werden
die Kennt
nisse über die Tätigkeit und
lzw
weckver
eckverbandes sso
owie
wie die Er
Erwartun
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulz
Förderschulzweckverbandes
wartungen über mögliche Fehler bewerden
Wirk
rkssam
samkeit d
es rech
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leg
gungs
ngsbezogenen
rücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer
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genen internen Kontrollsystems sowie
Buchführung,
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Nachweise für die Angaben in Buch
führung, Invent
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zungsdauern der Vermögensgegenebericht überwiegend
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Basis vo
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chproben
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stände, Jahresabschluss und Lagebericht
von
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proben be
urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteizierungs
rungsgrundsät
ätze
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ätzun
zungen
lung der angewandten Bilanzie
grundsät
ze und der wesentl
wesentliichen Ein
gen des gesetzlichen Vertreters des Fördere die
die Wür
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er Gesamtdarstel
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g des Jahres
resab
abschlus
schulzweckverbandes sowie
digung d
der
Gesamtdarstel
lung
Jahres
ab
schlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prü
Prüfung
fung ei
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eine
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reichend
d ssichere
sichere Grund
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lage für unse
unsere
re Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hatt zu keinen
ke nen Einwendungen
Einwendungen
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ngen geführt.
Nach unserer Beurte
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Beurteilung
ilung aufgr
aufgrund
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der
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bei
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der
er Pr
Prü
Prüfung
üfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
dd
den
en erg
ergä
ergänzenden
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nzend
den Bestimmungen
Bestiimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
Best
unter Beachtung der Grund
Grundsät
sätze ord
ordnungsmäßiger
nungsmäßiger Buch
Buchführung
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsgs-- un
gs
und
d Finanzlage
Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
mt e
ein
in zu
zutreffendes
treffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutref
trefffend
fen
end
d da
dar.
Bornheim, den 12. Oktober 2015
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Anlage 12
Erg nzende
e Angaben
Angab
gaben
en
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftspr fungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Name:
F rderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Sitz:
Dahlem
Aufgaben:
Der F rderschu
rderschulzweckverband
ulz
lzw
weck
eckverrband ist Schultr ger einer
n
er F rderschu
rderschule
ule mit d
den
en F rd
rderschwerpunkten
rde
ersch
Lernen,
Lerrne
Le
nen, Sprache
che sowie
sowie emotio
emotion
emotionale
nale und soziale
Entwicklung.
Entwicklu
Entwickl
ung.
Verbandssatzung:
Inkraftgetret am 30. M rz 1974
Inkraftgetreten
1974, zuletzt gendert
rt du
d
durch
urch Bes
Besc
Beschluss
chluss vom 5. A
April 2007.
Verbandsversammlung:
Die
D
ie Ver
Verb
Verbandsversammlung
bandsversamm
des F rderschulzweckverbandes
besteht aus folgenden Verzwe
zw
eck
ckvv erband
bandes b
bandsmitgliedern:
ban
ndsmitgl
itgliedern:
- Gemeinde
Gemein
eind
de Blankenheim (2 Vertreter)
- Gemeinde
Gemein Dahlem (2 Vertreter)
- Gemeinde
Nettersheim (2 Vertreter)
Gem
Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2012 zweimal. Im Rahmen dieser Sitzung
wurden folgende, wesentliche Beschl sse gefasst:
Sitzung der Verbandsversammlung vom 7.
M rz 2012:
- Beschluss der Hausshaltssatzung f r das
Haushaltsjahr 2012
Sitzung der Verbandsversammlung vom 17. Dezember 2012:
- Kenntnisnahme des Beratungsbeschlusses
des Rechnungspr fungsausschusses bzgl.
des Pr fberichtes ber die ber rtliche Pr fung der Er ffnungsbilanz und Ergebnis der
Er rterung mit der Kommunalaufsicht
- Beschluss der Haushaltssatzung f r das
Anlage 13/1
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftspr fungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Haushaltsjahr 2013
Nach Aufl sung des F rderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 sind f r die noch ausstehenden Beschl sse die entsprechenden Gremien der ehemaligen Zweckverbandstr gerkommunen zust ndig.
Verbandsvorsteher:
Reinhold M ller
er
B rgermeister
ster der Geme
Gemeinde Dahlem
Nach der Aufl ssung
ung d
des
es F rd
rderschulzweckverbandes
ndes zum 31
31.. JJuli
uli 2015 iist
st der B rgermeister
der
der Gemeinde
Gem
e Dahlem,
Dahlem,
lem, Herr Jan
Jan Lembach,
Le
als
Abwickler
Abw
bwickle
ckler f r de
den
n F rderschu
rderschulzweckverband
chulzwec
lzwec
bestellt.
bestell
lt.
Anlage 13/2
Allgemeine Auftragsbedingungen
f r
Wirtschaftspr fer und Wirtschaftspr fungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruflichen u erung des Wirtschaftspr fers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten f r die Vertr ge zwischen Wirtschaftspr fern oder Wirtschaftspr fungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend Wirtschaftspr fer genannt) und ihren Auftraggebern ber
Pr fungen, Beratungen und sonstige Auftr ge, soweit nicht etwas anderes
ausdr cklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher
u erungen des Wirtschaftspr fers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftspr fers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten
ergibt.
Gegen ber einem Dritten haftet der Wirtschaftspr fer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftspr fer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begr ndet, so gelten auch gegen ber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
2. Umfang und Ausf hrung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grunds tzen
ordnungsm iger Berufsaus bung ausgef hrt. Der Wirtschaftspr fer ist
berechtigt, sich zur Durchf hrung des Auftrages sachverst ndiger Personen
zu bedienen.
(2) Die Ber cksichtigung ausl ndischen Rechts bedarf - au er bei betriebswirtschaftlichen Pr fungen - der ausdr cklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht
icht auf
die Pr fung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts
ts oder
Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsettbewerbsbeschr nkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt
oder sonstige
tige
f r die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen
Verg nstigungen in Anspruch genommen werden k nnen. Die Ausf hrung
ng
auf die
die
eines Auftrages umfasst nur dann Pr fungshandlungen, die gezielt auf
Aufdeckung von Buchf lschungen und sonstigen Unregelm ig
igkeiten
igk
kei
eitten
gerichtet sind, wenn sich bei der Durchf hrung von
on Pr fungen dazu e
ein
in
Anlass ergibt oder dies ausdr cklich schriftlich vereinbart
inbart ist.
(4)
ndert sich die Rechtslage nach
h Abgabe der
de
er abschlie
abschlie e
enden
nden
beruflichen u erung, so ist der Wirtschaftspr
schaftspr fer nicht
nic
ni
cht verpflichtet,
verpflichtett, den
den
Auftraggeber auf nderungen oder sich
sich daraus ergebende
erg
gebende Folgerungen
Folgerung
gen
hinzuweisen.
(2) Die Verwendung beruflicher u erungen des Wirtschaftspr fers zu
Werbezwecken ist unzul ssig; ein Versto berechtigt den Wirtschaftspr fer
zur fristlosen K ndigung aller noch nicht durchgef hrten Auftr ge des
Auftraggebers.
8. M ngelbeseitigung
tigung
(1) Bei etwaigen M ng
ngeln
nge
eln h
hat
at de
der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherf llung durch de
den
n Wirtschaftspr
Wirts
rtsch
cha
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pr ffer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherf
rf llung kann er
er auch Herabsetzung
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bsetzu
der Verg tung oder
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des
s Vertrages
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en; ist der Auftrag von einem
Kaufmann
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fmann im Rahmen
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seines Handelsgewerbes,
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Rechts
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oder
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ffentlich-rechtlichen
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verlangen, wenn
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die erbrachte
Leistung wegen
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Nach
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llung f r ihn ohne
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Interesse ist.
Soweit dar be
berr hinaus
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pr che bestehen,
bestehen gilt Nr. 9.
((2)
2) Der
Der Anspruch
Ansp
spruch
h auf
auf Beseitigung
Be
ngeln mu vom Auftraggeber
von M ngel
unverz
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nverz
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h schriftlich
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ich
h geltend
gelten
end gemacht werden.
werden Anspr che nach Abs. 1, die
nicht auf einer
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ine
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Han
andlung beruhen,
beruhe verj hren nach Ablauf eines
Jahres ab dem
de
em gesetzlichen
ges
ge
setzliche
hen
n Verj
Verj hrungsbeg
hrungsbeginn.
Offenbare
(3)
Offenbar
re Unrichtigkeiten,
Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle M nge
fo
ngel,
el, d
die
ie in einer beruflichen
berufl
u erung (Bericht, Gutachten und
dgl.)
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gl.l.)) des Wirtschaftspr
Wirt
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sch
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aftspr fers enthalte
enthalten sind, k nnen jederzeit vom Wirtschaftspr
s
chaft
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ferr auch
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uch Dritten gegen
geg
ber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
ge
eeignet sind,
sind, in
in der beruflichen
beruflich
u erung des Wirtschaftspr fers enthaltene
geeignet
Ergebnisse
Erge
ebnis
iss
se in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die u erung auch
Dritten
n gegen
gegen ber zur ckzunehmen. In den vorgenannten F llen ist der
Auft
uf ragg
geber vom
vo Wirtschaftspr
Wirt
fer tunlichst vorher zu h ren.
Auftraggeber
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gebers
3. Aufkl rungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat
at daf r zu sorgen,
sorg
rgen, da dem Wirtschaftspr
Wirtsc
sch
haft
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spr ffer
er a
auch
uch
ohne dessen besondere
ere
er
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rung
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alle f r die Ausf hrung
g des
des Auftrages
Aufftra
Au
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ges
notwendigen Unterlagen
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en rechtzeitig
g vorgelegt
vorgelegt werden und ihm von
von allen
Vorg ngen und Umst
st nde
nden
n Kenntnis
Kenntniis gegeben
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wird, die f r die Ausf hrung
deutung sein
sein
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nnen.
nen. Dies
Dies gilt
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die
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des Auftrages von Bedeutung
Vorg nge und Umst n
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tigkeit des
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den.
Wirtschaftspr fers bekanntt werden.
(2)
Auf Verlangen des Wirtschaftspr
sch
cha
aftspr fers hat der Auftraggeber
Auft
uf raggeber die
Vollst ndigkeit der vorgelegten Unterlagen
terlagen und der gegebenen Ausk
u
nfte
und Erkl rungen in einer vom Wirtschaftspr
rtsch
rtsc
haftspr fer fo
fformulierten
rmuliert
r en schriftlichen
schrif
Erkl rung zu best tigen.
4. Sicherung der Unabh ngigkeit
Der Auftraggeber steht daf r ein, da alles unterlassen wird, was die Unabh ngigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftspr fers gef hrden k nnte. Dies gilt
insbesondere f r Angebote auf Anstellung und f r Angebote, Auftr ge auf
eigene Rechnung zu bernehmen.
5. Berichterstattung und m ndliche Ausk nfte
Hat der Wirtschaftspr fer die Ergebnisse seiner T tigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung ma gebend. Bei Pr fungsauftr gen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. M ndliche Erkl rungen und Ausk nfte von Mitarbeitern des
Wirtschaftspr fers au erhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftspr fers
Der Auftraggeber steht daf r ein, da die im Rahmen des Auftrages vom
Wirtschaftspr fer gefertigten Gutachten, Organisationspl ne, Entw rfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur f r seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
F r gesetzlich vorgeschriebene Pr fungen
(1)
beschr nkung des 323 Abs. 2 HGB.
(2)
gilt
die
Haftungs-
Haftung bei Fahrl ssigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftspr fers f r Schadensersatzanspr che jeder Art, mit
Ausnahme von Sch den aus der Verletzung von Leben, K rper und
Gesundheit, bei einem fahrl ssig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. beschr nkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegen ber einer anderen Person als dem Auftraggeber
begr ndet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bez glich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfa t s mtliche Folgen einer
Pflichtverletzung ohne R cksicht darauf, ob Sch den in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden
Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftspr fer nur bis
zur H he von 5 Mio. in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf
das F nffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtpr fungen.
(3)
Ausschlu fristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlu frist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegr ndenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, sp testens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegr ndenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen
wurde.
Das Recht, die Einrede der Verj hrung geltend zu machen, bleibt unber hrt.
Die S tze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Pr fungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschr nkung.
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52001
1/2002
10 Erg nzende Bestimmungen f r Pr fungsauftr ge
(1)
Eine nachtr gliche
nderung oder K rzung des durch den
Wirtschaftspr fer gepr ften und mit einem Best tigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Ver ffentlichung
nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftspr fers. Hat der
Wirtschaftspr fer einen Best tigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis
auf die durch den Wirtschaftspr fer durchgef hrte Pr fung im Lagebericht
oder an anderer f r die ffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher
Einwilligung des Wirtschaftspr fers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zul ssig.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserkl rung als
zus tzliche T tigkeit bernommen wird, geh rt dazu nicht die berpr fung
etwaiger besonderer buchm iger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Verg nstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gew hr f r die vollst ndige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht
bernommen.
12. Schweigepflicht gegen ber Dritten, Datenschutz
(2)
Widerruft der Wirtschaftspr fer den Best tigungsvermerk, so darf der
Best tigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Best tigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftspr fers den Widerruf bekanntzugeben.
(3)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf f nf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Erg nzende Bestimmungen f r Hilfeleistung in Steuersachen
(1)
Der Wirtschaftspr fer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in
steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom
Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als
richtig und vollst ndig zugrunde zu legen; dies gilt auch f r
Buchf hrungsauftr ge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm
festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2)
Der Steuerberatungsauftrag umfa t nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da der Wirtschaftspr fer hierzu
ausdr cklich den Auftrag bernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber dem Wirtschaftspr fer alle f r die Wahrung von Fristen
wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig
vorzulegen, da dem Wirtschaftspr fer eine angemessene Bearbeitungszeit
zur Verf gung steht.
(3)
Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa t die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
enden
T tigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererkl rungen f r die Einkommensteuer,
kommensteuer,
und
Gewerbesteuer
sowie
der
K rperschaftsteuer
Verm gensteuererkl rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
Auftragg
gge
eber
vorzulegenden Jahresabschl sse und sonstiger,, f r die Besteuerung
Besteu
uerung
erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachpr fung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbeh rden im Zusammen
Zusammenhang
nhan
ang
g mit
mit den
unter a) und b) genannten Erkl rungen und
nd Bescheiden
en
d) Mitwirkung bei Betriebspr fungen und
d Auswertung der
der Ergebnisse
Ergebniss
isse
e von
von
Betriebspr fungen hinsichtlich der unter
nter a) genannten
genanntten Steuern
Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfa
verfahr en hinsichtlich der
er
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftspr fer ber cksichtig
cksichtigt
gt bei
bei den vorgenannten
vorgena
rgenan
nnte
ten
n Aufgaben die
ie
Rechtspre
echu
hung und Verwaltungsauffassung.
Verwaltun
ngsa
sau
uff
ffa
assung.
wesentliche ver ffentlichte Rechtsprechung
(4)
Erh lt der Wirtschaftspr
Wir tsch
tschaft
f spr ferr f r die laufende Steuerberatung
Steuerbe
erberratu
atun
ng ein
Pauschalhonorar,
so
sind
m
mangels
angels
anderweitiger
schriftlicher
schrift
rif licher
Vereinbarungen die unter
nter Abs.
Abs 3 d) und
und e)
e) genannten
gen
ena
annten T ttigkeiten
igkeiten gesondert
zu honorieren.
(5)
Die Bearbeitung besonderer
esond
eson
der er Einzelfragen
Einzelfragen der Einkommensteuer,
Einkommensteue
K rperschaftsteuer,
Gewerbesteuer,
besteuer,
Einheitsbewertung
und
Verm gensteuer sowie aller Fragen
r age
gen
n der
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
Lohns
er folgt auf
auf Grund eines besonderen
bes
sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt
Auftrages. Dies gilt auch f r
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten,
uerangelegen
z. B. auf
dem
Gebiet
der
Erbschaftsteuer,
er,
Ka
Kapitalverkehrsteuer,
Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche T tigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerh hung und -herabsetzung,
Sanierung,
Eintritt
und
Ausscheiden
eines
Gesellschafters,
Betriebsver u erung, Liquidation und dergleichen.
(1)
Der Wirtschaftspr fer ist nach Ma gabe der Gesetze verpflichtet, ber
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner T tigkeit f r den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es
sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Gesch ftsverbindungen
handelt, es sei denn, da der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2)
Der Wirtschaftspr fer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche u erungen ber die Ergebnisse seiner T tigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aush ndigen.
(3)
Der Wirtschaftspr fer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten
te zu lassen.
meverz
r ug und unterlassene
unterlasse Mitwirkung des Auftraggebers
13. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber
Auftragge
geb
ber mit
mit der
der Annahme
Anna
der vom Wirtschaftspr fer
angebotenen
otenen Leistung
g in
in Verzug
Verzug oder
od
der unterl
unterl t der Auftraggeber eine ihm
wie obliegende
obliegen
nde Mitwirkung,
Mitwirku
Mitwir
ung so ist der Wirtschaftspr fer
nach Nr. 3 oder sonstt wie
zurr fristlosen
fristlo
ristlosen K ndig
ndigung
gung des Vertrages
Verr tr
Ve
tra
ages berechtigt.
berechtig Unber hrt bleibt der
Anspruch
An
nspr
pru
uch des Wirtsch
Wirtschaftspr
cha
afts
ftspr fe
fers
ers a
auf
uf Ersatzz der
der ihm durch den Verzug oder
die
unterlassene
Mitwirkung
M
itwir
irk
kung
des
Auftraggebers
Auftr
ftragge
entstandenen
Mehraufwendungen
Mehraufwe
endungen sowie
sow
owiie des
des verursachten
verursachte
chten
n Schadens,
Schadens und zwar auch
dann, wenn
wenn der
der Wirtschaftspr
Wirt
rtsc
sch
haft
fts
spr fer vo
von
on de
dem K ndigungsrech
ndigungsrecht keinen
Gebrauch macht.
macht.
14. Verg ttung
ung
(1)
Der
Wirtschaftspr
Wir
Wi
r tsch
chaft
f spr fer
hat
neben
seiner
Geb hren- oder
Honorarforderung
Honorarfo
f rderu
derun
ng Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer
U
msatzsteuer wird
wir d zus tzlich berechnet.
berech
Er kann angemessene Vorsch sse
auf
a
uf Verg tung
g und
und Auslagenersatz
Auslagenersa verlangen und die Auslieferung seiner
L
eistung vvon
on der
der vollen Befriedigung
Befried
Leistung
seiner Anspr che abh ngig machen.
Mehrere
M
ehrrer e Auftraggeber
eh
Auft
ftrrag
aggeber haften als Gesamtschuldner.
(2)
Eine
E
ine
in
e Aufrechnung
Aufr
frechnu
gegen Forderungen des Wirtschaftspr fers auf
Verg tung
gu
und
nd A
Auslagenersatz
usl
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr ftig
festgestellten
n Forderungen
Ford
zul ssig.
Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
15. Au
(1)
Der Wirtschaftspr fer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm
bergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den
ber den Auftrag gef hrten
Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2)
Nach Befriedigung seiner Anspr che aus dem Auftrag hat der
Wirtschaftspr fer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anla seiner T tigkeit f r den Auftrag von diesem
oder f r diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht f r den Schriftwechsel
zwischen dem Wirtschaftspr fer und seinem Auftraggeber und f r die
Schriftst cke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der
Wirtschaftspr fer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zur ckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zur ckbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
F r den Auftrag, seine Durchf hrung und die sich hieraus ergebenden
Anspr che gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert f r/Licensed to: DHPG Dr. Harzem & Partner KG | 4307449 | 150