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Beschlussvorlage (3. Teil Prüfbericht 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
3,4 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 09:00
Aktualisiert
02.12.15, 09:00

Inhalt der Datei

Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Einleitung F rderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim Der F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, tersheim, im Folgenden F S genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kamerali Kameralistik auf das System der doppelten Buchf hrung (Doppik) umgestellt. Die Einf hrung des neuen kommunalen Finanzman Finanzmana Finanzmanagements ageme ements e erforderte rfordert rte e die E Erstellung rstel einer Er ffnungsbilanz gem. 92 (1) GO NRW. Diese ese stellt einen w wesentlichen esenttliche esen lichen B Bestandteil estandtei des estan neuen Rechnungswesens dar. Die Er ffnungsbilanz und der A Anhang nhan hang g haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grunds ttze ze ordnun ordnungsm m iiger ger Buchf hrung ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes rechendes hendes B Bild ild der V Verm erm gensens- und Schulde Schuldenlage des F S zu vermitteln ( 92 (2) GO NRW). Ers Erst Erstmals tma malls wurde som somit f r den Zw Zweckverband eine systematische Gegen berstellung erstellung von on V Verm erm ge gen en (K (Kapitalve (Kapitalverwendung) pitalverrwendung) sowie der Schulden erung des K apitals)) durc apit durch hgef hrt, hr welche w die wirtschaftliche und des Eigenkapitals (Finanzie (Finanzierung Kapitals) durchgef Lage des F S darlegt. eg gt. Gesetzliche che Grundlage Grun ndlage des des Jahresabschlusses de Ja J ahr hresabschl 95 Gemeindeordnung deordnung Gem 18 Absatz 1 des s Geset Gesetzes ber kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG) finden auf die Wirtschaftsf hrung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften ber die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, ber die Auslegung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung sowie Gemeindewirtschaft sinngem anzuwendenden Vorschriften ber das Rechnungspr fungsamt die Vorschriften ber die Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngem der Gemeindehaushaltsverordnung eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des NRW (GemHVO) 18 Abs. 1 GkG NRW insoweit verzichtet. Anlage 6/1 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Der F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim (kurz: F S) hat nach GO NRW sowie Jahresabschluss 95 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2012. Er muss unter Beachtung der Grunds tze ordnungsm iger Buchf hrung ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes Bild der Verm gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erl utern. Der Jahresabschluss besteht aus s Ø der Ergebnisrechnung Ø der Finanzrechnung Ø den Teilrechnungen Ø der Bilanz sowie Ø dem Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht agebericht beiz beizuf uf gen. In die dies diesem sem wird gem. NRW ein 48 GemHVO berblick ber die wichtigen Erg Ergebnisse gebni ebnis sse de des Jahre Jahres Jahresabschlusses sab abschlusse und Rechenschaft ber die Haushaltswirtschaft chaft f im a abgelaufenen bgel ela aufene enen n Ha Haushaltsjahr aushalt ushaltsj sjah ahr gegeben gegeben. Entsprechend sind dem Anhang des Jahr Jahresabschlu Jahresabschlusses chlussses ein A Anlagenspiegel nlagenspie nlagen pieg gel nach Forderungsspiegel gel na nac nach ch 45 GemHVO NRW, ein 46 Gem GemHV GemHVO HVO NRW W ssowie owie ein V Verbindlichkeitsspiegel erbindli nach 47 GemHVO NRW RW beizuf gen. Der Entwurf des JJahresabschlusses ahres resabs bsc chluss hlusse es w wird ird ir d gem. g 95 (3) GO NRW vom K mmerer aufgestellt und dem Verbandsvorsteher dsvors orsteher zur Best tigung vorgelegt. Dieser leitet den best tigten Entwurf der Verbandsversammlung mlung zur Feststell Feststellung zu. Der Jahresabschluss wird gem. 96 GO pr ffungsausschuss ungsaus gepr ft. Entsprechend dem Beschluss des NRW vom Rechnungspr Rechnungspr fungsausschusses sses vom 04.02.2015 wurde die Wirtschaftspr fungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit Schreiben vom 06.02.2015 mit der Pr fung des Jahresabschlusses 2012 beauftragt. Nach erfolgter Pr fung sind die sonst durch die Verbandsversammlung zu fassenden Beschl sse zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie ber die Verwendung des berschusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers aufgrund der Aufl sung des Zweckverbandes zum 31.07.2015 durch die R te der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu fassen. Anlage 6/2 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 In 10 der Satzung des F rderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht ben tigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen R cklage (dem Sonderposten) zugef hrt und im bern chsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden m ssen. Der berschuss des Jahres 2010 wurde in 2012 aufgel st, die Verwendung des berschusses 2012 erfolgt im Haushaltsjahr 2014. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung Information g und Inf for ormati matio on durch Vermittlung eines den tats chlichen Verh ltnissen entsprechenden echenden B eche Bildes ildes de ilde derr V Verm erm gens- und nach best bestim bestimmten mmten R Regeln egeln ber Form und Finanzlage der Gemeinde erf llen kann, muss sie nac Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung wertung von Verm erm g gen en und S Schulden chulden stehen dabe dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei ist zzu u beach beac beachten, hten, d dass ass Ansatz und Bewertungsvorschriften voneinanderr zu trennen sind. d. W h hrend rend die Ansatzvorschrif Ansatzvorschriften nur festlegen, ob ein Aktiva oder Passiva dem G Grunde runde nach berhaupt ausgewie berhau ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, gsvorschrifte f n, mi mitt w welchem elc lchem W Wert ert ihr Ansa Ansatz zu erfolgen hat. demnac ch alle V erm gens gensgegenst ensg gegens enst nde, an denen der F S das Erfasst und bewertet sind demna demnach Verm wirtschaftliche Eigentum tum innehat. at. Die Zugeh rigkeit zzum um Anlageverm erm g gen en is istt ssomit omit nach wirtschaftlichen und nicht nach zivilrechtlichen ichen Gesic Gesichtspunkten chtspunk punkten zu beurteilen. Der Jahresabschluss hlusss iist hlus st unter Beachtung d der Grunds tze ordnungsm iger Buchf hrung (GoB) aufzustellen. Bei der Erfassung und Bew Bewertung von Verm gensgegenst nden, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit g ltigen Vorschriften zum NKF NRW 32 36 GemHVO NRW und die 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. 55 und 56 GemHVO NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenst ndigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschl gigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Erg nzend werden die Ausf hrungen in der derzeit geltenden 5. Handreichung des Innenministeriums NRW herangezogen. Anlage 6/3 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Die Ermittlung der Wertans tze der Er ffnungsbilanz erfolgte gem NRW i.V.m. 54 (1) GemHVO 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage von vorsichtig gesch tzten Zeitwerten und geeigneter Verfahren, um ein m glichst realistisches und aktuelles Bild der Verm gens- und Schuldenlage des F S zu erhalten. Die in der Er ffnungsbilanz angesetzten Werte f r die einzelnen Verm gensgegenst nde gelten f r die k nftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre wertm ige Obergrenze. Bei der Ermittlung der Wertans tze von Verm gensgegenst genst nden werden di die Vorschriften des 33 GemHVO NRW beachtet. Dementsprechend mentsp ments prechend si sind iin n die Bilanz nur bst ndi ndig vverwertbar er ertbar si erw sin sind nd und be bei denen der Verm gensgegenst nde aufgenommen die selbst F S das wirtschaftliche Eigentum innehat. at. Wirts Wirtschaftliches ir chaftli ftlic ches E Eigentum igent entu um wird stets dann angenommen, wenn dem F S dauerhaft, aft f , d.h. f r di die e wirts wirtsch wirtschaftliche haftli ftlic che Nutz Nutzungsdauer, tzungsdaue Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen ustehen und w wenn enn er ber da das s V Verwertungsrecht erwertungsrech verf gt er und somit die tats chliche Verf gungsgewalt alt aus aus bt. ertungsgrundsatzz w ird da das sP rinzip p der E inzelb zelbewertu nach Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird Prinzip Einzelbewertung 32 (1) Nr. 2 GemHVO NRW angewandt. gewandt. Es s besagt, das dass s V Verm erm g gen en und S Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten erte r n si sind. Davon si sind Verm erm g gensgegenst ensgegens enstt nde ausgenommen, die nicht selbstst ndig g nutz nutzbar zbar sind und mit anderen Verm gensgegenst nden eine Bewertungseinheit gse seiinheit bil bi bilden. lden. In begr ndeten F llen ist f r Verm gensg gensgegenst nde des Sachanlageverm gens eine Vereinfachung der B Bewertung ewertu ertung im Wege der Festbewertung gem. tun ung g gem. bzw. der Gruppenbewertung 34 (1) GemHVO NRW 34 (3) GemHVO NRW durchgef hrt, soweit hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen en er erf llt waren. An dieser Stelle wird auf die Er ffnungsbilanz verwiesen. Entsprechend dem Grundsatz Verm gensgegenst nde und der Vollst ndigkeit Schulden dargestellt. geringwertigem Wirtschaftsgut (GwG) erfolgte gem. sind in Lediglich der die Bilanz s mtliche Bewertung 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. von 56 (1) GemHVO NRW in vereinfachter Form. Anlage 6/4 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Bei GwG handelt es sich normalerweise um Verm gensgegenst nde des beweglichen Anlageverm gens, die selbst ndig genutzt werden k nnen, einer Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertm Umsatzsteuer nicht ig den Betrag von 410 ohne berschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausge bt werden. Mit Beschluss und erg nzend als Bestandteil der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres wird durch den F S von der M glichkeit der Sofortabschreibung gem. 33 (4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht. F r die Bestimmung der wirtschaftlichen Verm gensgegenst nden ist gem Nutzungsdauer Nutzungsdau sdaue er von v on abnutzbaren 35 (3) GemHVO GemH Gem HVO NRW W die vvom om Innenmin Innenministerium ommune munen zu Grunde g gelegt elegt worden. Innerha ele Innerhalb bekanntgegebene Abschreibungstabelle f r Kommunen des dort vorgegebenen Rahmens ist unter ter Ber cksicht cksichtigung htiigu gun ng d der er ta tats ts ch chlichen chl lichen rtlichen rtli Verh ltnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer utzungsdauer auer vvorgenommen orgen or enom ommen men worden. Die rtliche Abschreibungstabelle mit den festgelegten elegten Nu Nutzungsdauern utzun zungsdau sdaue ern f r Verm Verm gensgeg gensgegenst nde ist im Anhang beigef gt. estimmungen en de des s Entsprechend den Bestimmungen 35 G GemHVO emH em HVO N NRW RW ist bei dem F S der Wertansatz f r Verm gensgegenst nst nde des A Anlageverm nlageverm erm g gens, ens, deren Nutz Nutzung zeitlich begrenzt ist, im Rahmen der Zeitw Zeit Zeitwertermittlung werte ertermittlu ung um planm ige lin lineare Abschreibungen unter Ber cksichtigung gung der fes ffestgesetzten tgesetzten ten R Restnutzungsdauern est stn nut utz zungsdaue vermindert. Andere zul ssige Abschreibungsmethoden ungsmethode ungsm thoden n i. S. d. 35 (1) GemHVO N NRW sind nicht angewandt worden. Weitere Angaben aben ssind ind den d Erl uterungen zu de den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen. gen berstellu berstellung des Verm gens und der Schulden des F S zum Die Bilanz ist eine Gegen Stichtag 31.12.2012. Anlage 6/5 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 AKTIVA Anlageverm gen Ø Immaterielle Verm gensgegenst nde Ø Sachanlagen Umlaufverm gen Ø Vorr te Ø Forderungen und sonstige Verm gensgeg gensgegenst genst nd nde e ng Aktive Rechnungsabgrenzung Immaterielle Verm rm ge gensgegenst sgegenst nde 3.412,66 Immaterielle e Verm g gensgegenst ensgegenst nde si sin sind nd Rechte und M glichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren E Erlangung rlan ang gun ung g beim F S Auf Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung f hig sind (Lize (Lizenzen usw.). .). Nicht entgeltlich erworbene bene oder selb selbst hergestellte immaterielle Verm gensgegenst nde fen nicht aktiviert werden. EDV-Software geh rt grunds tzlich zu des Anlageverm gens d rfen den immateriellen Verm gensgegenst nden (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware geh rt zur Hardware und somit zu den materiellen Verm gensgegenst nden). Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie linear abzuschreiben. Enthalten ist des ber die voraussichtliche Nutzungsdauer Weiteren das Nutzungsrecht f r die Inanspruchnahme eines hergerichteten Duschraumes f r inkontinente Kinder. Dieser wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schultr ger F S finanziert und bei der Gemeinde Dahlem als Eigent merin des vermieteten Geb udes aktiviert. Anlage 6/6 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Sachanlagen Unter Sachanlagen werden die materiellen Verm gensgegenst nde des F S erfasst, die f r Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsg tern, zur berlassung an Dritte oder f r eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom F S l nger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen ommunalen Bilanz ist deshalb eine Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlageverm ageverm gen, z.B. unbebaute Grundst cke, und beweglichem Sachanlageverm gen vorzunehme vorzunehmen. unehmen n. D Die ie S Sachanlagen achanla sind daher in Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden Ø Betriebs- und Gesch ftsausstattung zu untergliedern (vgl. 41 Abs. 3 Nr. 1.2. Gem GemH GemHVO). HVO). tichtag verf rf gt d der er F S im B Bereich ereich ereic h des Sachan Sachanlageverm gens ber Zum Jahresabschlussstichtag Bauten auf fremdem G Grund rund und Bode Boden sowie ie B Betriebsetriebs- u etrieb un und nd Gesch ftsausstattung wie folgt: ten auf auf ffremdem remdem m Grund und Boden Bauten 203.226,63 Diesem Bilanzposten poste post en ssind ind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf gemeindlichem Grund nd und Boden befinde befinden. Das bestehende Rechtsverh ltnis zwischen dem F S und der Gemeinde einde als Grundst ckseigent mer beinhaltet entgegen den grundst cksgleichen Rechten chten kein das Grundverh ltnis sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverh ltnisses durch eine beschr nkte pers nliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundst ckseigent mer gestattet dadurch dem F S, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten hat besondere Bedeutung f r den Bereich der baulichen Anlagen des F S in Form von Betriebsvorrichtungen, z.B. Erweiterung des Schulgeb udes. Diese F S-Einrichtungen stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbst ndige bauliche Einheiten, die sich nicht auf F S-Grundst ck befinden. Anlage 6/7 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Bei der Ermittlung der Wertans tze wurden die historischen Anschaffungskosten der Er ffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung f r Abnutzung der Jahre 2009 bis 2012 vermindert. Betriebs- und Gesch ftsausstattung 118.570,39 Die Verm gensgegenst nde des F S wurden grunds tzlich h einzeln ein inz zel eln n e erfasst. r Bei der Ermittlung der Wertans tze wurden die historischen hen A Anschaffungskosten nschaf un nschaff ung gskosten sten abz g glich der bis genden nden A Alterswertabschl ltersw lters wertabs ertabsc chl ge a auf uf Basis von zum Er ffnungsbilanzstichtag zu ber cksichtigenden Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu u Grunde gelegt gelegt. elegt.. Z Zur ur B Berechnung erechn erech nun ung g der vorsi vorsichtig gesch tzten Zeitwerte wurden sodann ang angemessene nge emes messene ene p pauschale auschale ale Wertau Wertaufschl er ge ber cksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig tig ges gesch ch ttzten zten Zeitwerte wurde soda sodann eine Indizierung vorgenommen. genst nden, deren Zei Zeitwert ert weni wenig weniger ger als 410,0 410,00 Bei den Verm gensgegenst 60,00 ohne Umsatzsteuer atz at zsteuer betr gt, liegt eine w wertm ertm und mehr als iige ge Bedeutu Bedeutung f r den F S vor, daher besteht Aktivierungspflicht. ktivierun ierungspflich ht. IIm m Rahmen men d der er Er ffnu ffnungsbilanz ffnun ngsb basiert die Festlegung der wirtschaftlichen ftlichen hen Restnutzungsdauern Restnutzungsdau Re sdaue ern auch hier auf a de den o.g. Gesichtspunkten. Die Zug n nge ge 2012 in H he von 3.494,88 , deren Zeitwert weniger als 410,00 als 60,00 und mehr ohne ohne Um Ums Umsatzsteuer satzsteu zsteue er be betr gt, wurden zum 31.12.2012 in voller H he abgeschrieben. D Die ie e erfassten rfassten Anlagenzug ng nge und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in der Periode 2012 bet betr betrugen rugen 7.011,03 . Nebst Aufwendungen aus Anlagenabg ngen nach 90 Abs. 3 Satz 1 GO N NRW RW aufgrund von Verschrottungen in H he von 2,00 , welche gem. 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen R cklage zu verrechnen sind, wurde der Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser bel uft sich einschlie lich der Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsg ter ber 3.494,88 auf insgesamt 15.683,38 . Somit ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.12.2012 in H he von 118.570,39 . F r Feuerl scher und Erste Hilfe Kasten, Chemieunterricht, Biologieunterricht, Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht, Musikunterricht Unterrichtsmaterial f r Lehrer, Klassenzimmerausstattung, Schulb cher, Schulb cherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele Anlage 6/8 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 wurden gem. 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte war nicht erforderlich. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bei den 0,00 Anlagen im Bau sind f r die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Die in 2011 b begonnene Ma nahme K chenblock wurde in 2012 aktiviert. Umlaufverm gen Vorr te 11.056,72 11.056 Das Vorratsverm gen wird im Rahmen hmen des 256 256 HG HGB GB im FiFoFiFo-V FiFo-Verfahren Ver erfahren (Fir (First in First out) bewertet und unter Beachtung eachtung des N Niederstwertprinzips iede ederstwertprin nzips max. mit de den tats chlichen Anschaffungskosten bewertet ertet und entsp entsprechend preche rechen nd der Vorra Vorratsmenge atsme menge mit 10.306,72 in den nommen. E ine A npassung npassun g de des s be bestehend Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung bestehenden Festwertes f r das Depotmaterial war ni nic nicht cht erf erforderlich. r orde erlic rlich. Es ist w weiterhin eiterhi iterhin n ei ein n We Wert in H he von 750,00 auszuweisen. ffentlich-rechtliche ch-rech ch-rec htliche iche Fo F Forderungen orderungen Die ausgewiesenen enen 42.190,84 fffentlich-rechtlichen ff fentlich-rechtlichen For Forderungen enthalten u.a. den Bestand der Liquiden Mittel des F S in H he von 37.990,19 , welche in der Einheitskasse der rwa rw altet werden. Der Liquidit tsbestand hat sich entsprechend der Gemeinde Dahlem verwaltet Darstellung der Finanzrechnung g gegen ber dem Vorjahr um 12.025,87 Euro erh ht. Sonstige Verm gensgegenst nde 5.489,62 Die sonstigen Verm gensgegenst nde in dargestellter H he ergeben sich aus Guthaben f r anteilige Zinsen auf dem Girokonto der Gemeinde sowie aus Abrechnungen der KDVZUmlage. Anlage 6/9 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen. SUMME AKTIVA 383.946,86 PASSIVA Ø Eigenkapital Ø Sonderposten Ø R ckstellungen Ø Verbindlichkeiten abgrenzung g Ø Passive Rechnungsabgrenzung Eigenkapital 5.914,55 Die Posten des s Ve Verm erm gens werden auf de derr A Aktivseite ktivseite der Bilanz und die Posten der uf der Pass assivseite ausge gew wie ies sen. D a der Betr Schulden auf Passivseite ausgewiesen. Da Betrag des Verm gens gr er als der Betrag der S Schulden wird chulden chulde n ist ist,, w ird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Verm gen abz glich Schulden hulden al a als ls Eigen Eigenkapital nkapita apitall aus ausgewiesen. Das Eigenkapital des des F S betr gt zum 31.1 31.12.2012 insgesamt 5.914,55 und gliedert sich in die Positionen Allgemeine R cklage 5.913,55 Ausgleichsr cklage 1,00 Die Allgemeine R cklage wurde um die Aufwendungen aus Anlagenabg ngen aus Betriebsund Gesch ftsausstattung nach in H he von 2,00 gem. 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW aufgrund von Verschrottungen 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar reduziert. Die Ausgleichsr cklage wird lediglich in H he des gesetzlich geforderten Mindestbetrages von 1,00 ausgewiesen. Anlage 6/10 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Sonderposten 220.899,60 In der Bilanz des F S m ssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Verm gensgegenst nden erfolgen und zur Aufgabenerledigung des F S beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes Bild der Verm gens- und Schuldenlage des F S vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel d rfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten ierten Verm gens gensgegenstandes in Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren Abschreibungen des ihm ren und gem. den A bschreibun zugeordneten abnutzbaren Verm gensgegenstandes andes ande s auf Grundl Grundlage e der N Nutzungsdauer ut korrespondierend ertragswirksam aufzul sen. Sonderposten aus Zuwendung 187.563,08 187.56 Zum 31.12.2012 ist ein Sonderposten onderposten aus Zu Zuw Zuwendungen wendu endungen in H he von 187.563 187.563,08 in der Bilanz enthalten. Dieser setzt zt sich zusammen aus den Lande Landes Landeszuweisungen szuweisun zum Anbau des r agswirkksam rtr same e A Aufl ufll su uf sung g erfolgt erffolgt analog der Abschreibung der er Schulgeb udes. Die ertragswirksame dazugeh rigen Wirtschaftsg chaf aftsg terr und bel uft ft sich sich im Jah si Jahr ahrr 2012 20 au auf insgesamt 9.378,15 . Sonderposten en aus U Umlage mlage berzahl ml berzahlungen ahlu unge ngen n In 32.489,89 10 der S Satzung atzzun at ung g des F rderschul rderschulzweckverbandes rderschulz zweckverbandes ist festgelegt, dass nicht ben tigte Mittel der Verbandsumlage erbandsumlage der allgemeinen R cklage und somit dem hierf r gebildeten erbandsum Sonderposten f r Umlage Umllag Um age e berzahlung berzahlungen r en zugef hrt und im bern chsten Haushaltsjahr zur bandsumlage eingesetzt werden m ssen. Folglich wurde die band Verminderung der Verbandsumlage Umlage berzahlung des Jahres 2010 im Haushaltsjahr 2012 ber 2.446,16 aufgel st. Nach dem Ergebnis des Jahres 2012 ergibt sich ein ertragswirksam berschuss in H he von 16.050,63 Euro, welcher dem Sonderposten zuzuf hren und im Jahr 2014 aufzul sen ist. Der Sonderposten stellt sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt dar: Ø Umlage berzahlung 2011 16.439,26 Ø Umlage berzahlung 2012 16.050,63 Anlage 6/11 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Sonstige Sonderposten 846,63 Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten sind alle sonstigen verm genswirksamen Leistungen, die dem F S von Dritten gew hrt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die Voraussetzungen f r die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Die ertragswirksame Aufl sung bel uft sich im Jahr 2012 auf 44,76 . Instandhaltungsr ckstellung Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses liegen Erkenntnisse vor, usses usse s 2012 lieg egen en keine eine E rk ken welche die Bildung einer Instandhaltungsr ckstellung ellung erford e erforderlich rforderlic rlich h mache machen. Sonstige R ckstellungen Die sonstigen R ckstellungen en nach 9.385,00 36 Ab Abs. bs. 4 und 5 G GemHVO emH mHVO NR NRW setzen sich zum n Position on zzusammen: usam usa mme men n: 31.12.2012 aus folgenden Bemerkun kung g Bemerkung Betrag Pr ffungskosten ungs gskkoste osten n zum zum Jahresabschluss Jahre Jahr esa sab bschluss 2009 200 3.000,00 Pr fungskosten ngs gskkoste osten zum Jahresabschluss Jahresabschl 2010 1.000,00 Pr fungskosten osten oste n zum zum Jahresabschluss Jahresa 2011 2.500,00 Pr fungskosten zum m Jahresabschluss Jahr 2012 2.500,00 Leistungszulagen 232,01 Saldenbest tigungen und Betragsrundung 152,99 Insgesamt: 9.385,00 Anlage 6/12 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Gem. Beschlusslage des zust ndigen Gremiums wurde die Wirtschaftspr fungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit der gutachterlichen und pr ferischen Begleitung des Jahresabschlusses 2010 sowie der Pr fung der Jahresabschl sse 2009, 2011 und 2012 des F S beauftragt. Bei der Bildung der hierzu notwendigen R ckstellung wurde das Honorar zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten Bei Verbindlichkeiten aus Krediten f r Investitionen nac nach 132.086,12 86 G GO O NR NRW RW si sin sind nd der F S von tung zur ur Verf g gung ung un g gestellt gestellt lt worden, das einem Dritten Geldbetr ge mit der Verpflichtung aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zur ur ckzuzahlen.. Der Wertansatz des zu passivierenden ivierenden R ckz ckzahlungsbetrages zahlun ahlungsb sbe etrages bel u uft f sich zum 31.12.2012 ft auf 132.086,12 . Auf den nach 47 GemHV GemHVO HVO ON NRW RW zu erstel erstellenden Verbindli Verbindlichkeitsspiegel gem. Anlage wird verwiesen.. ten aus aus Lieferunge Lieferungen und Leist istu ungen Verbindlichkeiten Leistungen 11.420,40 Bei den Verbindlichkeiten lichkkei eitten aus Lie Lief Lieferungen feru erungen und dL Leistungen eistungen ei en iin n H he von 11.420,40 handelt es sich um Verpflichtu Verpflichtungen htun ngen auf Gru Grun Grund nd vvon on K Kauf-, auf-, Werk auf Werk- und Dienstleistungsvertr gen, bei welchen en die Zahlung Zahlu g dur du durch rch den d F S zum 31.12.2012 no noch aussteht. ndlichk nd lichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten 9,98 Die sonstigen Verbindlichkeiten, erbindlic erbindli chkeiten, als Auffangposten f r die nicht unter einem der osten geson vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten belaufen sich mt 9,98 zum 31.12.2012 auf insgesamt und beinhalten die Abgrenzung von Zinsen aus dem Kapitaldienst. Erhaltene Anzahlungen 4.156,21 Die Gemeinde hat ggf. Verpflichtungen gegen ber Dritten, weil sie von diesen bereits Finanzmittel erhalten, aber noch nicht oder noch nicht vollst ndig die von ihr gew nschte Leistung erbracht oder eine vertraglich vereinbarte Ma nahme durchgef hrt hat. In zeitlicher Hinsicht k nnen davon das Haushaltsjahr, aber auch dessen Folgejahre betroffen sein. Anlage 6/13 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Hierunter fallen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchf hrung von Lehrerfortbildungen und die nicht in Anspruch genommenen Mittel f r die Betreuung im Rahmen des Programmes Schule acht bis eins . Passive Rechnungsabgrenzung 75,00 Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden, wenn Einzahlungen vor dem enn E Bilanzstichtag erfolgen, welche unter Ber cksichtigung der periodenger periodengerechten Zuordnung Ertr ge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Es handelt sich hierbei um den A Anteil 2013 aus Zuwendung des Landes f r die Ma nahme Alle Kinder inder essen es mit . SUMME PASSIVA 383.946,86 Erl uterungen zur Ergebnisrechnung chnung rtr g ge e und A Aufwendungen ufwendungen der Periode getrennt nach Die Ergebnisrechnung weist die E Ertr Ertrags- und Aufwandsarten andsa ands art r en in zzusammengefassten usammengefa us fas ssten P Positionen ositio ositi onen aus und unterscheidet nach dem ordentlichen hen und d au erorde erordentlichen erorden ntli tlicchen Ergebnis Ergebnis. ebnis. Das Ergebnis ebnis der llaufenden aufenden Verwaltun Verwaltungst r gst tigkei tigkeit und das Finanzergebnis werden zusammen mi mitt de dem m au erorde erordentlichen erorden ntli tlic chen E Ergebnis rgebnis zzum Gesamtergebnis zusammengefasst. Nachdem der berschuss chu ch uss des Jahreserg Jahresergebnisses 2012 in H he von 16.050,63 entsprechen der Gewinnverwendung ents entsprechend im Wege 10 der Satzung des F S dem neu gebildeten Sonderposten f r Umlage berzahlu berzahlungen zugef hrt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung f r das Jahr 2012 in Ertr gen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen: Ergebnis der laufenden Verwaltungst tigkeit Finanzergebnis 5.312,70 - 5.312,70 Jahresergebnis 0,00 Es haben sich im Haushaltsjahr 2012 keine besonderen Gesch ftsvorf lle ereignet, welche den au erordentlichen Ertr gen oder au erordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Anlage 6/14 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Erl uterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf der Grundlage des Bruttoprinzips alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen sentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausf hrungen zur Ergebnisrechnung gebnisrechnung en entsprechend. Zus tzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsstr gsstr me f r die die Investitionst Inv In vest tigkeit sowie die Ver nderungen des Bestandes an Finan Finanz Finanzmitteln zmitte mitteln ab abgebildet. bgebi ebildet. det. Dera Derar Derartige rtige Vorg nge bschreibungsaufw fwand ands bz werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibung Abschreibungsaufwands bzw. bei ragswirksamen samen A Aufl ufl su sung sun ng von S Sonderposten onderposte Investitionszusch ssen in Form der ertragswirksamen dargestellt. Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung ebnisrechnung und Fina Finan Finanzrechnung nzrechnun rechnung g e ergeben rgeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen tenen zahlu zahlungsunwirksamen ahlun ngsunwirksamen nwirksamen Gesch ft fftsvorf svorf lle wie zum Beispiel Ertr ge Abschreibungen, aus der Aufl sung en, Zuf hrungen, von von Sonderposten onderposten Inanspruchnahme Inansp Inans pruchnahme von oder R ckstellungen, R ckstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. grenzung grenzun gen. Der in der Finanzrechnung zrechnu rechnung als E Ergebnis rgebni ebnis ausgewie ausgewiesene ewiesene Bestan Bestand estan an Liquiden Mitteln, saldiert mit dem Vortrag trag (dem (de em Wert er zum 31.12.2011), 31.12.20 .12.201 11), ents entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand liliq liquider quide uider Mitte Mittel ittell all alle aller er Bankkonten und Kassen Kassenbest nde. Der Bestand der liquiden Mittel des F S, wird bei bei der E Einheitskasse inheitsk inheit skas asse der Geme Gemeinde Dahlem verwaltet und beim F S im Umlaufverm g gen en un unter der Position der Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich zum Beginn des Haushaltsjahres ush us halt altsj sjahres auf 25.96 25.964,32 . Die Finanzrechnung des Jahres 2012 inen positiven Saldo in H he von 12.025,87 weist zum 31.12.2012 einen sich der Liquidit tsbestand zum um 31.12.201 31.12.2012 auf 37.990,19 aus, folglich erh ht und ergibt sich wie folgt: Saldo aus laufender Verwaltungst tigkeit 28.067,16 Saldo aus Investitionst tigkeit - 9.904,13 Saldo aus Finanzierungst tigkeit - 6.137,16 Ver nderung des Bestandes der liquiden Mittel 12.025,87 Anlage 6/15 Anhang zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Bestehende Haftungsverh ltnis und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gem. 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverh ltnisse, zu welchen beispielsweise bernommene B rgschaften und bestellte Sicherheiten z hlen, sowie sonstige finanziellen Verpflichtung des F S zu erl utern. Haftungsverpflichtungen bestehen beim F S nicht. Finanzielle Verpflichtungen von besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde Dahlem f r den Altbauteil des Schulgeb udes in H he von 14.700,00 00,00 p. a. a. hlem, den 28.09.201 .2015 5 Dahlem, 28.09.2015 Aufgestellt: - gez. Helmut Etten - Best ti tigt: - gez. gez. Jan Lembach - K mmerer B rgermeister der Gemeinde D Da Dahlem ahlem der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler f r den F S best Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Anlage 6/16 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2012 Anlagenspiegel zum 31.12.2012 gem. § 45 GemHVO NRW Anschaffungs- und Herstellungskosten Bezeichung Stand 31.12.2011 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 416.990,80 € Zugänge Abgänge 10.055,03 € 1. Software 5.165,27 € 1.553,75 € - € € 2. Nutzungsrecht Duschkabine Altbau 3.611,52 € - € II. Sachanlagen 411.825,53 € 1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden 243.751,12 € - 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 167.623,53 € 8.108,31 € 450,88 € 1.946,72 € 4. Anlagen im Bau Umbuchungen im Haushaltsjahr 10.055,03 € € Abschreibungen im Haushaltsjahr Abschreibung Abgang Abschreibung im Haushaltsjahr 29,82 € - € 26.461,24 € - - € € 614,10 € 310,75 € - 303,35 € - € € 29,82 € - € 29,82 € - € - - € 25.847,14 € - € 10.163,76 € 2.397,60 € 15.683,38 € 2.397,60 € - € 27,82 € Buchwert Abschreibungen gesamt 31.12.2012 31.12.2011 101.806,33 € 325.209,68 € 341.617,89 € € € 1.752,61 € 1.174,58 € 3.412,66 € 379,17 € 4.026,76 € 689,92 € € 578,03 € 3.033,49 € 3.336,84 € 27,82 € 100.053,72 € 321.797,02 € 337.591,13 € € 40.524,49 € 203.226,63 € 213.390,39 € 27,82 € 59.529,23 € 118.570,39 € 123.749,86 € - - € - € - € 450,88 € Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9/1 Anlage 9/2 NKF Rahmentabelle und rtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Nr. Verm gensgegenstand 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.30 1.31 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 1.38 1.39 1.40 1.41 1.42 1.43 1.44 1.45 1.46 1.47 1.48 1.49 1.50 1.51 1.52 1.53 1.54 1.55 1.56 1.57 1.58 1.59 1.60 1.61 1.62 1.63 1.64 1.65 Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk Abwasserkan le Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kl ranlage Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (Bauwerke) Kl ranlage Badekabinen Baubuden Behelfsbauten Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (Bauwerke) Feuerwehrger teh user (massiv) Feuerwehrger teh user (sonstige Bauweise) Friedhofskapellen Garagen (massiv) Garagen (Fertigbau) Garagen (Leichtbau) Geb ude, Verwaltungs- (massiv) Geb ude, Verwaltungs- (Leichtbau) Geb ude, B ro- (massiv) Geb ude, B ro- (Leichtbau) Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...) kleidekabinen, abinen,....) ((massiv) m assiv v) Um Umk Umkleide kleid leide im Geb ude Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...) Umkleidekabinen,....) (Fertigbau) Geb ude, Funktions- f r Sportanlagen (Sozialgeb ude, Umkleidekabinen,...)) (Leic (Lei (Leichtbau) chtbau) Geb ude, Betriebs- (massiv) Geb ude, Betriebs- (Fertigbau) Geb ude, Betriebs- (Leichtbau) Geb ude, Lager (massiv) Geb ude, Lager (Fertigbau) Geb ude, Lager (Leichtbau) Geb ude, Industrie- und Werkst tten ten mitt und ohne So Sozialtrak Sozialtrakt raktt ((massiv) mas assiv) Geb ude, Industrie- und Werkst tten mitt und ohne So Soz Sozialtrakt zial ialttrak raktt (Lei (Leichtbau) chtbau) Geb ude, Schul- (massiv) Geb ude, Schul- (Leichtbau) bau) asssiv) as Geb ude, Toiletten- (massiv) Geb ude, Toiletten- (Fer (Fertigbau) erttigbau) Geb ude, Toilettenten- (Leich (Leicht (Leichtbau) tbau) Geb ude, Unterkunfts-, erkunft f s-, Wohnheime W ohnhei ohnheime (massiv) (massiiv) Geb ude, Unterkunfts-, nterkunft f s-, Wohnheime W ohnhei ohnheime (Fertigbau) u) Geb ude, U Unterkunfts-, nterkun erkunft f s-, Wohnheime W ohnhei ohnheime (Leichtbau) Gemeindezentren, eindezentren eindez entren,, B rgerh u user, ser, Saalbauten Ger teblockhaus khauss Kiga khau Grundst cksanschlusskan chlussskan le (Kanalhausans chlu (Kanalhausanschl (Kanalhau anscchl sse) HA + Kan le Hallen (massiv) Hallen (in Leichtbauweise) eisse) ei Hallen, Fahrzeug (massiv) v) Hallen, Fahrzeug (Leichtbau) htbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- ((massiv) m assiv) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau) r Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau) Hallenb der H user, Wohn- und Gesch fts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv) Jugendzentren (Fertigbau) Jugendzentren (Leichtbau) Kinderg rten, Kindertagesst tten (massiv) Kinderg rten, Kindertagesst tten (Fertigbau) Kinderg rten, Kindertagesst tten (Leichtbau) Lagergeb ude (massiv) Lagergeb ude (Fertigbau) Lagergeb ude (Leichtbau) Leichenhallen Pegelhaus Zu-/Ablauf Pumpenh user Silobauten (Kunststoff und Stahl) Stauanlage - Untergrundverpresseung Stahlanlage - Damm Hauptsperre 1 Geb ude und bauliche Anlagen Nutzungsdauer (in Jahren) 40 67 30 40 50 20 8 20 50 80 40 80 50 40 30 80 35 70 35 50 50 50 70 70 70 60 40 30 60 50 70 25 25 20 15 70 70 60 60 20 67 60 30 50 30 50 50 40 50 70 50 50 40 60 50 40 50 40 30 70 50 50 20 100 100 Anlage 10/1 1.66 1.67 1.68 1.69 1.70 1.71 1.72 1.73 1.74 1.75 1.76 1.77 1.78 1.79 1.80 1.81 1.82 1.83 1.84 1.85 Stauanlage - Prallwand Entnahme Stauanlage - Damm Vorsperre Stauanlage - Betonbauteile Stauanlage - Stahlbauteile Stauanlage - Tosbecken Stauanlage - Betonfl chen Tosbecken Stauanlage - Asphaltdichtung Stauanlage - Mastixversiegelung Stauanlage - Pegelanlage Stauanlage - SM 3-6 Bauteil Stauanlage - Beobachtungsbrunnen Stauanlage - Br cke Vorbecken Stauanlage - Betonfl che Einlauf Stauanlage - Betronfl che Grundablass Stra enabl ufe einschl. Anschlusskan le Trafostationsh user Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (massiv) Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (Fertigbau) Vereins-, Jugendheime, Tagesst tten (Leichtbau) Wohncontainer 2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30 2.31 2.32 2.33 2.34 2.35 2.36 2.37 2.38 2.39 2.40 2.41 2.42 Barrieren (Sportpl tze) Betonmauer Bolzpl tze (rote Erde) Bootssteg Br cken (Holzkonstruktion) Br cken (Mauerwerk oder Beton) Br cken (Stahlkonstruktion) Brunnen Drahtzaun Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk) Drainagen (aus Ton oder Kunststoff) Fahrradst nder (mobil) Gew sser naturnah ausgebaut (Renaturierung) urierung) Gr nanlagen Holzzaun L schwasserteiche Offene Gr ben (soweit Bestandteil der kommunalen unalen Entw En sserung) erung) Orientierungssysteme Parkpl tze (in Kies, Schotter, Schlacken) Parkpl tze (mit Packlage) Pflastersteinwege Plattenwege Ruheb nke Stra en- und Stadtmobiliar obiliar (Poller etc.) e Schilderbr ck cken en Spielkombinationen binationen Klett Kletterburg terburg Spielpl tze Sportpl tze (Rasenasen- und Hartpl ttze) ze) Stahlzaun Stauanlage Wegebau egebau hiervon Unterbau Stra en (Gemeindestra e e/Platz /Plat Platzz bi bitumin tumin s ausgebaut) Platzz bi Plat bitumin tum umin s Einstreudec Einstreudecke) Stra en (Gemeindestra e/Platz Stra en (Gemeindestra e/Platz zP Pflaster) flaster) Stra en (Gemeindestra e/Platz mineralisch) ineralisch) Wasserspeicher Wegebau Unterbau Wegebau Asphalt Wirtschaftsweg (unbefestigt) Wirtschaftsweg (mineralisch) Wirtschaftsweg (bitumin s) Ziegelmauer 20 30 15 15 30 80 80 20 17 33 13 10 35 15 5 40 25 10 9 60 15 15 10 8 10 15 12 20 20 40 80 60 40 60 20 20 80 40 5 10 20 30 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen) Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage m it Druckbel ftung) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage m it Oberfl chenbel fter) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachkl rbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfk rperanlage) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges) Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil) Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage) 13 13 16 16 16 25 16 12 15 10 2 3 100 100 100 80 100 20 40 15 40 72 40 25 30 20 50 50 60 50 40 10 Stra en, Wege, Pl tze (Grundst ckseinrichtungen) Technische Anlagen (Betriebsanlagen) Anlage 10/2 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 3.29 3.30 3.31 3.32 3.33 3.34 3.35 3.36 3.37 3.38 3.39 3.40 3.41 3.42 3.43 3.44 3.45 3.46 3.47 3.48 3.49 Abzugsvorrichtungen Akkumulatoren Alarmanlagen Alarmgeber (Rettungsdienst) Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Sch tzen (maschinelle Einrichtungen) Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Brandmeldeanlage Brennstofftanks Druckkessel Druckluftanlagen (mobil) Druckluftanlagen (station r) Druckrohrleitungen f r Abw sser Druckrohrleitungen f r Sickerwasser Gastst tteneinbauten Ger ste (mobil) Kabelleitungen Kabelleitungen (erdverlegt) Kabelnetz f r Telekommunikatonsanlagen K lteanlagen Klimaanlagen Martinshornanlage Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entw sserung, Dauer- und Schneckenpumpen hneckenpumpen pen pen Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entw sserung, sonstige Pumpen Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein) Messeinrichtungen (allgeimein) Notstromaggregate Pausensignalanlagen Photovoltaikanlagen Schauk sten Wegeschranken Solaranlagen Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen unalen Entw s sserung, serung, z.B. z.B .B.. Schieber, Sc S chieber, Regler Regler Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung ierung Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik Stauanlage - Umbau SW-Leitung Stauanlage - Sicherheitstechnik Telekommunikationseinrichtungen Vermessungsger te (mechanisch) ch) 10 10 15 10 20 30 15 10 25 10 10 10 40 20 8 10 35 35 20 14 15 10 15 10 18 18 20 12 20 9 10 10 25 30 40 71 70 15 12 4.01 4.02 4.03 4.04 4.05 4.06 4.07 4.08 4.09 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 4.19 4.20 4.21 4.22 4.23 4.24 4.25 4.26 4.27 4.28 4.29 4.30 4.31 4.32 4.33 4.34 Abfallbeh lter und -k rbe Atemschutzger t Atmungsger te B dereinrichtungen ungen B nke aus Holz olz B nke aus Metall oder Kuns Kun Kunststoff ststoff B nke aus Stein Stein,, Mauerwerk auerwerk Beckeneinstiegsleitern tiegslei iegsleittern Beckenreiniger enreiniger Bel ftungsger te e (m ((mobil) mobil) Bestuhlung von on Trauerhallen Betonkleinmischer Bohnermaschinen Bohrh mmer Bohrmaschinen (mobil) Bohrmaschinen (station r) B hnenausstattung B hnenbeleuchtungs-Stellwerk B hnenzubeh r Dampfhochdruckreiniger Desinfektionsger te Feuerl schger te Feuerwehrleitern (mechanisch) Feuerwehrschutzanzug (Gas-S ure-Kontaminations-Schutzanzug) Folienschwei ger te Friedhofskreuze Handkehrmaschinen Hartplatzpflegeger t Hobelmaschinen (mobil) Hobelmaschinen (station r) Kanalleuchte mit Anschluss Kommunikationssysteme Kompressor K cheneinrichtung 10 12 6 12 8 20 30 20 12 10 20 6 5 5 5 16 20 20 20 8 10 8 20 4 13 25 6 7 9 16 8 10 10 15 4 Maschinen und Ger te,, Betriebsausstattung Betriebsausst bsausstattu tung ng Anlage 10/3 4.35 4.36 4.37 4.38 4.39 4.40 4.41 4.42 4.43 4.44 4.45 4.46 4.47 4.48 4.49 4.50 4.51 4.52 4.53 4.54 4.55 4.56 4.57 4.58 4.59 4.60 4.61 4.62 4.63 4.64 4.65 4.66 4.67 4.68 4.69 4.70 4.71 4.72 K chenger te Ladeger t Lagerbeh lter f r Treibstoffe, Alt l etc. (oberirdisch) L tger te M hger te ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagem her usw.) Messger te (Abwasser) M lltonnen Netzwerkserver Presslufth mmer R ttelplatten S gen aller Art (mobil); Kettens ge S gen aller Art (station r) Salzstreuer f r den Winterdienst Sargversenk- und Hebeanlagen (station r) Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel) Sauerstoff-Schutzger t Saugschl uche Schallpegelmesser Schiebeleiter Schleifmaschinen (mobil) Schleifmaschinen (station r) Schmutzwasserpumpe Schneer umschild Schwei ger te Schredder Skelett, Torso, Demonstrationspuppe Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. ! Spielger te (Wippe, Rutsche, Schaukel, Kletterger te usw.) Sportger te (Fitness- und Turnger te) Stampfer Stra enschilder Streuautomaten f r den Winterdienst Teerkocher, -spritze Trennmaschinen (mobil) Verkehrs berwachungsger te (mobil) Tempo-Infoger po-Infoger f t Vorbaukehrmaschinen Werkzeuge Winterdienstger te (allgemein) 10 10 25 13 9 12 12 5 7 11 8 14 10 20 12 10 10 8 10 8 15 10 10 13 6 15 5 8 15 11 20 8 10 7 5 7 8 10 5.01 5.02 5.03 5.04 5.05 5.06 5.07 5.08 5.09 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 5.25 5.26 5.27 5.28 5.29 5.30 5.31 5.32 5.33 5.34 5.35 Aktenvernichter Audioger te Autotelefone Beamer; Videobeamer er Bepflanzungen in Geb uden Bildschirme Brief-- und Pak Paketwaagen Pa ketwaagen B chereiregals chereiregalsystem chereiregalsys ystem f r Pr ssenzbestand enzbestand B romaschinen hinen (z.B. (z.B (z .B. Rechenmaschinen, Rechenm Reche nmas ascchinen, Brief ffner f usw.) B rom bel Cassettenrecorder order CD-Player Datensichtger te Dia-Projektor Drucker DVD Player Faxger te Fernseher Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage) Filmger te Flipcharts Fotoger te Frankiermaschinen Funksprechger t/Handfunksprechger t Glasvitrinen Gro rechner Handy Kameras (W rmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-) Klimager te (mobil) Kommunikationsendger te (allgemein) Kopierger te Laboreinrichtungen Lagereinrichtungen Laptops Laubbl ser / Laubsauger 10 5 5 8 10 5 12 15 10 20 7 7 8 8 5 7 7 10 10 7 8 7 8 8 10 7 5 7 11 8 7 14 8 5 5 5 B ro- und Gesch ftsausstattung stattung (einschl. (einschl. Software) (eins Soft are) Anlage 10/4 5.36 5.37 5.38 5.39 5.40 5.41 5.42 5.43 5.44 5.45 5.46 5.47 5.48 5.49 5.50 5.51 5.52 5.53 5.54 5.55 5.56 5.57 5.58 5.59 5.60 5.61 5.62 5.63 5.64 5.65 5.66 5.67 5.68 5.69 5.70 5.71 5.72 5.73 5.74 Lautsprecher Lehr- und Lernmaterial Leinw nde Magnetwand Metaplantafel Mobilfunkendger te Overheadprojektoren Panzerschr nke Personalcomputer Pinnwand Plotter Pr sentationsger te Projektionsger te Projektionsw nde (mobil) Projektoren Radios R umger te Raumheizger te (mobil) Recorder Regalsystem einer Handbibliothek Rei w lfe Scanner (u. . Peripherieger te) Schreibmaschinen Software (Anwendungen Spezial) Software (Anwendungen Standard) Software (Betriebssysteme und Netzwerk) Stahlregal Stahlschr nke Stellw nde Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale) Tresore Verst rker Videoger te Vitrinen Wandtafeln, Leinw nde in Schulen Werkstatteinrichtungen Workstations Zeiterfassungsger te 7 4 10 8 8 5 8 30 5 8 3 8 10 10 8 7 9 9 7 15 8 5 9 5 5 5 10 20 20 20 8 30 7 10 9 25 15 5 10 6.01 6.02 6.03 6.04 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 6.17 Anh nger Barkassen Einsatzleitwagen Fahrr der Feuerwehrfahrzeuge, ehrfahrzeuge, Feuerl euerl schfahr schfahrzeug f zeug Hubwagen Kleintraktoren toren Kleintransporter porter Kombiwagen Lastkraftwagen Loipenspurger t Mannschaftstransportfahrzeuge fahrz fah rzeuge euge Mehrzweckfahrzeug Motorboot Personenkraftwagen Streufahrzeuge Traktoren 10 20 14 8 20 10 8 10 8 10 10 10 10 12 10 10 10 7.01 7.02 7.03 7.04 7.05 7.06 7.07 7.08 7.09 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 7.16 Betten Brennofen (T pferwerkstatt) Defibrillator EC-Kartenleser Einbauk chen Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer) Fahnenmasten Geldpr fger te Geschirrsp lmaschinen Getr nkeautomaten Hochdruckreiniger Industriestaubsauger K hleinrichtungen K hlschr nke Laborger te Landkarten (gro e f r Schule) 15 25 7 8 18 4 10 7 10 7 8 7 10 10 13 12 6 7 Fahrzeuge Sonstige Anlageg ter Anlage 10/5 7.17 7.18 7.19 7.20 7.21 7.22 7.23 7.24 7.25 7.26 7.27 7.28 7.29 7.30 7.31 7.32 7.33 7.34 7.35 7.36 7.37 7.38 7.39 7.40 7.41 7.42 Leitern Mikroskope Mikrowellenger te Regaleinrichtungen (allgemein) Reinigungsger te (fahrbar) Schneepfl ge Schulsportger te Staubsauger Wasserautomaten W schetrockner Waschmaschinen Wasserhochdruckreiniger Wasserspielger te Bergungsf sser Leitungsroller (Kabeltrommel) Rollwagen Probeentnahmesatz Umf llpumpe CSA-Schutzanz ge Kombinationsschaumrohr VA-Kiste f r Feuerwehrauto Kombiger t (Rettungsger te Spreizer/Schere etc.) Hitzeschutzanz ge Tauchpumpe Tragkraftspritzen Sargwagen 18 13 8 18 9 10 10 7 5 8 10 8 15 10 10 15 20 20 20 15 15 15 10 15 25 20 8.01 8.02 8.03 8.04 8.05 8.06 8.07 8.08 8.09 8.10 Blas- und Schlaginstrumente Tasteninstrumente Streichinstrumente elektronisches Stimmger t Gitarrenverst rker Klavierbank Mikrofonanlage Mischpulte Mixer / Verst rker Orchesterpult 10 15 8 10 5 20 5 10 5 3 8 Musikinstrumente, -zubeh r Anlage 10/6 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Allgemeines Statistische Angaben 1. Zahl der Lehrkr fte 2. Zahl der Sch ler 1. Zahl der Lehrkr fte 2010 2011 2012 Vollzeitkr fte 10 9 12 1 2 Teilzeitkr fte 4 5 4 2. Zahl der Sch ler 2010 Mitgliedsgemeinden Zahl Blankenheim Dahlem Nettersheim % Zahl 2012 % % 31 35,63 25 31,25 25 32,05 28 32,18 31 38,75 28 35,90 20 22,99 17 21,25 17 21,79 8 9,20 7 8,75 8 10,26 87 100,00 80 100,00 78 100,00 Sonstige e (au erhalb Verbands Verbandsgebiet) V rbandsgebiet) Insgesamt esa es amt 2011 Grafische G rafische Darstellung der Sch leranzahl 21,79% 10,26% 32,05% Blankenheim Dahlem Nettersheim Sonstige 35,90% Anlage 11/1 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Statistische Angaben 3. Umlagengrundlagen Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schl sselzuweisung) Mitgliedsgemeinden 2010 Absolut % 2011 Absolut % 2012 Absolut % Blankenheim 7.884.342 42,22 7.053.700 00 42,62 42,6 2 8.332.042 8.332. 43,86 Dahlem 3.715.322 19,90 3.352.282 3.352. 20,26 20,2 6 4.109.67 4.109. 4.109.670 70 21,63 Nettersheim 7.074.328 37,88 6.142.434 6.142. 34 37,12 37,1 2 6.555.876 6.555.8 6.555. 876 34,51 34, Insgesamt 18.673.992 100,00 16.548.416 416 100,00 18.997 18.997.588 588 100,00 Graphische aphische Darstellung stellung d der er Um Umlage Umlagegrundlagen lageg grundlagen der Kreisumlage lage (Steuerk ((Steuerkraft kraf aftt und S Schl chl sselzu sselzuweisung) sselzuw weisung) : 6.555.876 8.332.042 Blankenheim Dahlem Nettersheim 4.109.670 Anlage 11/2 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tats chlichen Verh ltnissen entsprechendes Bild der Verm gens- und Schuldenlage des F S vermittelt wird. Dazu ist ein berblick ber die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft ber die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. ber Vorg nge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Au erdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerf llung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Verm gens- und Schuldenlage e des Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele Kennzahlen nach e und Ken 12 Schuldenlage des F S GemHVO, soweit sie bedeutsam f r das Bild der Verm gens- und Schulde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahre Jahresabschluss dargestellte Jahres sabschl Wertans tze erl utert werden. Auch ist auf die Chancen hancen und Risike Risiken siken n f r die k nftige Entwicklung des F S einzugehen; zu Grunde liegende ende Annahme Annahmen nnahmen n sind da anzugeben. nzug gebe Bei dem F S handelt es sich um einen Zweckverband, weckverban verband, des dess dessen sen ni nic nicht cht dur durch rch Er Ertr ge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage beteiligten Kommunen finanzieren ge der betei beteil ligte igten n K ommunen zu finan sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten ushaltsplandaten plandaten w wird ird d j hrli hrlich ch der Bedarf der Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes gebnisplane lanes s ermittel ermittelt. ttelt. t. Sofern das Jahresergebnis einen berschuss chuss au aufw aufweist, f eist, t, is istt die dieser er iim m bern chsten Jahr zur usetzen. Weist das J Jahresergebni ebnis s einen Fehlbetra Minderung der Umlage einzusetzen. Jahresergebnis Fehlbetrag aus, hat ein u er e rfolgen. Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zzu erfolgen. ahresabscchluss hlusse es 201 2012 2 er erg gibt si sic ch vorerst ei Nach dem Ergebnis des Jahresabs Jahresabschlusses ergibt sich ein berschuss in H he von 16.050,63 . Auf uf Grundl Grundlage lage der V Verbandssatzung erb rba ands ndss sat atz zun ung erf er erfolgt olg in gleicher H he eine Zuf hrung zu dem Sonderposte Sonderposten onderposten f r Umlage Umlag mlage b berzahlungen, erzahlu wonach sich die Ergebnisrechnung g au aus ausgeglichen sge geglichen hen da d darstellt. arstellt. Die Bilanz des F S stellt ste t si sich ch zum um Stich Stic Stichtag htag 31.12.2012 w wie folgt dar: AKTIVA BETRAG B ETR AG PAS PASSIVA 1. Anlageverm gen n 325.209,68 2. Umlaufverm gen 58.737,18 58.737 3. Aktive Rechnungsabgr. 0,00 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. R ckstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgr. BILANZSUMME AKTIVA 383.946,86 BILANZSUMME PASSIVA BETRAG 5.914,55 220.899,60 9.385,00 147.672,71 75,00 383.946,86 Bei einer Bilanzsumme in H he von 383.946,86 wird eine Allgemeine R cklage von (Eigenkapital im engeren Sinn) 5.914,55 ausgewiesen. Auf die Vorg nge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der Verm gens- und Kapitalstruktur sowie in den Chancen und Risiken eingegangen. Anlage 11/3 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 AKTIVA Anlageverm gen 325.209,68 Als Anlageverm gen sind nur die Gegenst nde auszuweisen, en, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerf llung des Zweckverbandes zu dienen( 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2012 liegt das Anlageverm nlageverm g gen en des F S insgesamt bei 325.209,68 und gliedert sich in die Positionen immaterielle mmaterielle materielle V Verm erm g gensgegenst ens nde und Sachanlageverm gen . Immaterielle Verm gensgegenst nde 3.412,66 Der Wert der immateriellen Verm gensgegenst genst nde verminder vermindert um m den perioden periodengerecht periodengerechten Werteverzehr der Abschreibung ber 614,10 bel el uft si sich zzum um Jahresabs Jahresabschluss bschluss 201 2012 auf 3.412,66 . Sachanlagen 321.797,02 besteht ehtt a aus us den den P Positionen: ositione os ionen n: Das Sachanlageverm gen besteh Bauten auf fremden nG Grund rund und nd B Boden oden 203.226,63 Unter Ber cksichtigung sichtigu gun ng der AfA Af ber 10.16 10.163 10.163,76 3,7 ,76 6 reduziert reduzi sich der Wert der Bauten auf Grund und B oden im Hausha aushalltsj sja ahr 2012 20 auf 20 fremden Grun Boden Haushaltsjahr 203.226,63 . Betriebs- und nd Ges Gesch ch ft ftsausstattung ftsausstattu sausstattung ng 118.570,39 Es sind neben der AfA in H he von 15.655 15.655,56 auch die Anlagenzug nge und Umbuchungen aus den A Anlagen nlagen im Bau in H he von 10.505,91 sowie Anlagenabg nge des Haushaltsjahres 2012 mit 29,82 ber cksichtigt. Es ergibt sich zur Bilanz 2011 eine Wertminderung in H he vvon on 5.179,47 5.1 . Geleistete Anzahlungen, Anlagen nlagen im B Bau 0,00 Die im Vorjahr entstandenen Anlagen im Bau wurden aktiviert und zur Betriebs- und Gesch ftsausstattung umgebucht. Umlaufverm gen 58.737,18 Vorr te 11.056,72 Der Wert des Materialdepots konnte mit 750,00 unver ndert beibehalten werden. Entsprechend dem Heiz lbestand zum 31.12.2012 wurde unter Ber cksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in H he von 10.306,72 gebildet. Anlage 11/4 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 ffentlich-rechtliche Forderungen 42.190,84 Der Liquidit tsbestand des F S hat sich gem. der Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2012 um 12.025,87 erh ht und betr gt zum Jahresabschlussstichtag 37.990,19 . Weiterhin bestehen Forderungen aus der Ma nahme Alle Kinder essen mit gegen ber der Landeskasse sowie aus berzahlungen von Turnhallennutzungsgeb hren, Grundbesitzabgaben und r ckzahlungspflichtigen Landesmitteln gegen ber dem Verein der Freunde und F rderer der Georgschule. Sonstige Verm gensgegenst nde 5.489,62 Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus Endabrechnun Endabrechnungen ndabrechnungen der KDVZ-Umlage sowie anteiliger Zinsen vom Girokonto aufgenommen. n. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich Bilanz lediglich um h das Volumen der B ilanz z in 2012 ledigli 3.026,97 erh ht hat. durch h die Abschrei Abschreibungen bschreib bungen en und die Abg nge der Das Anlageverm gen hat sich jedoch durc on insgesamtt 26.463,24 26.463,24 saldiert saldie aldierrt m mitit den neuen Invest Investitionen in laufenden Periode in H he von H he von 10.055,03 gegen en ber dem Vorja Vorjahr r hrr u um m 16.408,21 1 .408,21 vvermindert. ermindert r Anlage 11/5 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 PASSIVA Eigenkapital 5.914,55 Allgemeine R cklage 5.913,55 Die allgemeine R cklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den brigen Passivposten, jedoch ohne Sonderr cklage und Ausgleichsr cklage dar. Sie h ngt somit in der H he von den in die Bilanz aufzunehmenden Ans tzen des Verm gens und der Schulden ab und bel uft sich zum Jahresabschluss 2012 auf 5.913,55 Ausgleichsr cklage 1,00 Die Ausgleichsr cklage beinhaltet lediglich den ges gese gesetzlich etzli zlich geforde geforderten rderten r M Mindestwert indes inde stwert und weist somit 1,00 aus. Sonderposten 220.89 220.899,60 Sonderposten f r Zuwendungen 187.563,08 urden in der Ver erg gangenheit Inv vest estitionsvorhaben mit Hilfe von In erheblichem Umfang wurden Vergangenheit Investitionsvorhaben er hierf r gebildete gebi ebilldete S Sonderposten onderpos onderpo sten wird j hrlic hrlich korrespondierend Zuwendungen finanziert. Der zu der Abschreibung f r Abnutzung Abnutzzun ung g der daz dazug dazugeh ugeh eh ri rigen rig gen Wirtschaftsg Wirts ir chaft ter aufgel st. Im entlastett e rgebnisrech ebnisrechnung ung mit 9.378,15 . Haushaltsjahr 2012 entl err die E Ergebnisrechnung Sonderposten aus U Umlage mlage ber ml berzahlungen berz zahl ahlu ungen 32.489,89 Die Bilanzposition zposiition des S zpos Sonderpo Sonderpostens onderpostens tens f r Umla Umlage ber berzahlungen wurde durch die Aufl sung decckung des JJahres de ahres 2010 u um m 2.446,16 gemindert. Die sich hiernach ergebende der berdeckung berdeckung 201 2012 2 ber 16.050 16.050, 16.050,63 ,63 wurde dem Sonderposten auf Grundlage der Verbandssatzung g wieder zugef hrt hrt. r . Einschlie lich der berdeckung des Jahres 2011 ber 16.439,26 bel uft ft si sich sic ch der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt 32.489,89 . Sonstige Sonderposten 846,63 Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des F rdervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes. Im Jahr 2012 betr gt die Aufl sung 44,76 . R ckstellungen 9.385,00 Instandhaltungsr ckstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am 31.12.2012 nicht mehr. Bez glich der Details der sonstigen R ckstellungen wird auf die Ausf hrungen des Anhanges verwiesen. Anlage 11/6 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Verbindlichkeiten 147.672,71 Verbindlichkeiten aus Krediten f r Investitionen 132.086,12 Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach H he und F lligkeit bedingt durch Kreditaufnahmen f r Investitionen von Kreditinstituten besteht. Durch den Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst des Jahres 2012 konnten diese zum 31.12.2012 auf 132.086,12 reduziert werden. Liquidit tskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag bschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ngen 11.420 11.420,40 Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen d Leistung gen in H he vvon on 11.420, 11.420,40 1.420,40 wurde wurden on Kauf-, W erker k- und D ienstl stle eistu istungsvertr gen bestehende Verpflichtungen auf Grund von WerkDienstleistungsvertr ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten 9,98 keiten bestehe tehen aus der Abgren Abgrenzung der Zinsen aus dem Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Kapitaldienst. nzahlungen nzahlunge Erhaltene Anzahlungen 4.156,21 Die Summe der erhalt erhalte erhaltenen enen Anzahlu Anzahlungen ahlung ngen en bel uft sich auf 4.156,21 und beinhaltet noch nicht verwendete wendet endete Mitte Mittel ittell aus Landeszuwei Landeszuweisungen uweis sun ungen zur Durchf hrung von Lehrerfortbildungen zahlung zahlun gspfli spflicchtigen Lande Landes Landesmitteln smitteln aus der M Ma nahme Schule acht bis eins . und r ckzahlungspflichtigen ungsabgre ungsabgr enzung Passive Rechnungsabgrenzung 75,00 Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgren handelt es sich um den Anteil 2013 aus der Landeszuweisung Alle Kinder essen mit . Anlage 11/7 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Der Aufbau der Passiva der Bilanz des F S zum 31.12.2012 stellt sich graphisch bei einer Bilanzsumme von 383.946,86 wie folgt dar: Eigenkapital 1,54% 0,02% Sonderposten 38,46% R ckstellungen Verbindlichkeiten 2,44% 57,54% Passive Rechnungsabgrenz Rec chn hnu ungsab ung ng Anlage 11/8 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Ertrags- und Finanzlage Die Ertr ge des Jahres 2012 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschlie lich der Finanzertr ge auf insgesamt 220.972,98 und liegen somit um 23.474,02 unter dem Planansatz. Ber cksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Aufl sung des Sonderpostens aus Umlage berzahlungen des Jahres 2010 in H he von 2.446,16 . Bei einer Saldierung der Ertr ge und Aufwendungen schlie t die Erg Ergebnisrechnung 2012 mit einem positiven Saldo in H he von 16.050,63 ab. Auf Grundlage rundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher H he eine Zuf hrung der Umlage berzahlung zahlung des Jahre Jahres 2012 zu der Bilanzposition 2.2 Sonderposten f r Umlage berzahlungen rzahlung ngen en , wonach sich die Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschlie chlie lich der Zinse Zinsen n und hnlichen Aufwendungen in H he von 220.972,98 ausgeglichen chen darstel d darstellt. rstelllt. r altung ngst st tig tigkeit tigk keit de des Jahres 201 2012 bel uft Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verw Verwaltungst sich gem. der Finanzrechnung auf 183.833,63 3,63 und unters untersc unterschreitet chreitet reitet den fo fort fortgeschriebenen rtg geschriebene Planansatz um 85.401,37 . Auszahlungen en aus der Investi Investitionst itions tionstt tigk tigkeit k eit w wurden urden in H he von 9.904,13 zum Erwerb beweglicher her Verm g gensgegenst ens en sgegens enstt nde sowie f r immaterielle im wurden urden im W Wege ege e der ordentlichen Tilgung Verm gensgegenst nde geleistet. Ebenfalls w Zahlungen in H he von 6.137,16 ,16 sowie Zahlun Zahlungen b ber er 127 127.777,12 7.777 .777,12 f r Tilgungen en.. U nte ter Ber ck cksichtigung ksi sic chtigung der E Einzahlungen aus aufgrund einer Umschuldung vorgenommen vorgenommen. Unter der v. g. Kreditumschuldung ng ber 127.777 127.777,12 .777,,12 belaufen bela aufen sich di diese auf insgesamt 339.677,91 , wodurch sich ch eine E Erh rh hun hung g des Liq Liquid Liquidit uidit it tsbe tsbestandes im Haushaltsjahr 2012 990,19 e ergibt. er rgib ibt. um 12.025,87 auf 37.990,19 Die Verwaltung de derr liquiden M Mittel ittel des F rderschul rderschulzweckverbandes rderschulz zwe erfolgt in der Einheitskasse der G Gemeinde emeinde Da em Dahlem, ahlem, somit hande handelt es si sich um eine sonstige ffentlichrechtliche Forderung rderung g seitens sei des es F S g gegen egen die Gemeind Gemeindekasse Dahlem. Kennzahlen zur zur Bewertung der Verm gens- und Schuldenlage sowie der Finanzinanz-- und inanz un Ertragslage Ertragslag r Bezeichnung / Formel Eigenkapitalquote I Ergebnis Vorjahr 1,55 % Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 5.914,55 x 100 383.946,86 1,54 % Erl uterung Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Verm gen des Zweckverbandes durch Eigenkapital finanziert ist. Je h her die Eigenkapitalquote I ist, desto unabh ngiger ist der Zweckverband von externen Kapitalgebern. Anlage 11/9 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Anlagendeckungsgrad II Eigenkapital + Sonderposten f r Zuwendungen und Beitr ge + lfr. Fremdkapital x 100 Anlageverm gen Vorjahr 59,38 % Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft, inwieweit das langfristige Verm gen mit langfristigem Kapital finanziert ist. langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten ber f nf Jahre 84,84% 275.906,93 x 100 325.209,68 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Vorjahr 37,97 % kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme 21.070,24 x 100 383.946,86 Anlagenintensit t Anlageverm gen en x 10 100 0 Bilanzsumme nzsumm zsumme e 5,49 % Vorjahr Vorj r ahrr 89,68 % 84,70 % 325.209,68 x 100 325.209,68 325.209 100 383.946,86 383.946 383.94 6,86 Liquidit t 2. Grades ades ade s Vorjahr Vorj r ahr 20,57 % Liq.Mittel + kurzfr. Ford. Ford For d. x 100 1 00 kurzfr. Verbindlichkeiten eite eit en 42.238,96 x 100 21.070,24 Zinslastquote Finanzaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 200,47 % Vorjahr 2,58 % 2,49 % Die e kurzfristige kurzfrist fristiige V Verbindlichkeitsquote erbindl rbindliich verdeutlicht, wie Anteil der verdeutl erdeutlicht, w ie hoch der Ant kurzfristigen kurzfris fristtigen V Verbindlichkeiten erbindlichkeit erbindli eite en an der Bilanzsumm summe e ist. Da H ausha ushalltsfehlbetr ge Bilanzsumme Haushaltsfehlbetr i.d.R. i.d.R i.d. R. ber Kassenkredite assenkredite finan finanziert w erden,, is erden ist die dies se Kennzahl ein Indikator werden, diese d af r, wie wie stark starrk sich sic si ch die aufgelaufenen auf daf Defizite auf au die Finanzlage Finan des Zweckverbandes auswirken. Z weckverbande erbandes auswirk kurzfristige k urzfristig ge Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten = Laufzeiten einem bis bi s zzu u eine ein em Jahr Ja Die A Anlagenintensit nlagenintensit t gibt Hinweise auf die nlag ffinanzielle inanzielle und Anpassungsf higkeit Flexibilit t eines Zweckverbandes. Eine Flex hohe Anlag Anlagenintensit t hat i.d.R. hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Fol Die Liquidit t 2. Grades gibt stichtagsbezogen Auskunft ber die kurzfristige Liquidit t des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden k nnen. Die Zinslastquote weist auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zus tzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungst tigkeit besteht. 5.360,82 x 100 215.612,16 Anlage 11/10 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Allgemeine Umlagequote Vorjahr 91,62 % Allgemeine Umlagen x 100 ordentliche Ertr ge 202.664,16 x 100 220.924,86 Zuwendungsquote Ertr ge aus Zuwendungen x 100 91,73 % Vorjahr 8,21 % ordentliche Ertr ge 17.262,44 x 100 220.924,86 7,81 % Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt wider, wie gro der Anteil der Umlage an den gesamten ordentlichen Ertr gen des betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung der Umlage berzahlungen der Vorjahre wurde ber cksichtigt) Die Zuwendungsquote endungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit Zweckverband von wieweit der Zw Zuwendungen Leistungen Dritter endungen en und ssomit omi mitt Lei abh ngig ist.. (Die (Di E Ertr rtr g ge aus der Aufl ufll su uf sung d der er S SoPo oPo w wurden urden hier ber c cksichtigt) k sichtigt)) Die aufgef hrten Kennzahlen sind dem N NKF-Kennzahlenset KF-K F-Kennzahle zahlen nset N Nordrhein-Westfalen ordrhein-W (Runderlass des Innenministeriums NRW entnommen. RW vom 19.02.2008 19.02.2008)) entn entno ommen mmen. Festzustellen ist, dass sich der Anlagendeck Anlagendeckungsgrad kungsgra gsgrad II erhebli erheblich rheblich erh ht hat. Urs chlich ist hierf r die Umschuldung eines Invest Investi Investitionskredits ition tionskr kre edit dits s in 2012 von de der Commerzbank mit Zinsbindungsfrist 30.09.2012 2012 zur V VR-Bank R-B RBank N Nordeifel orde deif ifel el e eG. G. Dies w wirkt sich auch auf die chkkeitsquote ch te und un die Liq quid uidit it t 2. 2. Grades Grad aus aus. kurzfristige Verbindlichkeitsquote Liquidit teren hat sich ch die d Anlagenint enintensit t red reduziert, duz uziert, da d die ie Summe der Abschreibungen f r Des Weiteren Anlagenintensit ende en Periode eriode gr e err is ist, t,, als die investi investiven Zug nge des Jahres 2012. Abnutzung derr laufend laufenden Die Allgemeine Umlagequote emeine Umla agequote ver ndert r si sich trotz der reduzierten Umlage nur unerheblich, da in einem hnl hnlichen hnli ichen M Ma a e auch auch die Sum S Summe umme der o ordentlichen Ertr ge gesunken ist. Anlage 11/11 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Vorg nge von besonderer Bedeutung Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben ( 48 S. 3 GemHVO). Chancen und Risiken Gem 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken f r die k nftige Entwicklung des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim enhe eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen. Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risi Risiko sik ko l s sst st si sich der mit einer nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt eine einerr ung n nstigen stig sti gen Entwicklung Entwicklungen ntwicklung ntwi lunge en ste stel stellen llen dem gegen ber verstehen. Begr ndete Aussichten auf g nstige E Chancen dar. Die Berichterstattung ber die Risiken und Chancen n de derr k n nftigen ftiigen E ft Entwicklung ntwicklung sollte prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts Lage eberichts in di die La Lag ge zzu u versetzen, sich selbst ein Bild ber die Risiken und Chanc Chancen, ance en, deren Eintrittswahrs Eintrittswahrscheinlichkeiten intrittswahrscheinlichk und Auswirkungen auf die wirtschaftliche he Lage de des s F rderschul rderschulzweckverbandes rderschulzwec weck kverbandes zu machen. Insbesondere sind bestandsgef hrdende R Risiken isik en und sol solche lche mit wesen wesentliche wesentlichem Einfluss auf die Verm gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzla Finanzlage des F rderschulzwec rderschulzweckverbandes zu achten, chten, das chte dass s die Bericht Berichterstattung ber die beschreiben und zu erl utern. Es ist darauf zu a Chancen nicht dazu f hrt, r dass das s ei ein n zu u pos posi positives ititiv ves Bild von der Lage des F rderschulzweckverbandes verbandes vermittel vermittelt ermittelt wird. ird. Hi Hierbei erbei d rf rrfen en Risi Risiken nicht mit Chancen saldiert werden. Um die k nftige e Entwic Entwicklung ntwicklung mitt H Hilfe ilfe von Ch Chancen hancen und R Risiken m glichst nachvollziehbar s w ichtig, die e g runds ttzlich zlilich vorhandene vorhandenen Informationen nicht zu darzustellen, ist es wichtig, grunds berh ufen, n, d da a anso anson ansonsten nsten der Blick a auf uf das Wesent Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich chw ch werpun erpunk ktanal analy yse an a n. eine kurze S Schwerpunktanalyse an. Auf der Basis asis des Gesetzes ber ko kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der verband Blankenheim-Dahl Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei F rderschulzweckverband Kommunen gebildet. Grundlage der Verbandsarbeit arbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung und die schulrechtlichen Vorschriften orschri des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als Schultr ger eine F rderschule mit den F rderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten. Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der Mitgliedsk rperschaften des F rderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei Ma nahmen sowohl pflichtiger wie auch sofern Raum daf r nach dem Haushaltsrecht besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsf higkeit sondern viel mehr auf das finanzielle Leistungsverm gen der den Verband tragenden Mitgliedskommunen auszurichten. Anlage 11/12 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Zentrale Vorschrift f r die Haushaltswirtschaft des F rderschulzweckverbandes ist der 75 Abs. 2 Satz 1 GO wonach der Haushalt des F rderschulzweckverbandes in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Der Teilergebnisplan des Jahres 2012 wie auch die Haushaltsplanung f r den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2016 weist jeweils ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer H he ma geblich durch die Aufwandsseite beeinflusst, da sich die brigen Ertragspositionen itionen nicht im gleichen Ma e steigern lassen. Auch die Ver nderung des Rechnungsstils f hrte zu Erschwernissen beim Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten agerelevanten Abschreibungen im Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, aushaltsau aus sgle leiich, die durch eine Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf omehrbelas omehrbela stung mo oderat au die abschreibungsbezogene Sonderpostenaufl sung zur z ckzuf uf h hren. ren. ren men an das angemiet angemietete emiete ete Schulg Schulgeb chulgeb eb ude dem Der Zweckverband hat durch Anbauma nahmen notwendigen Raumangebot f r die F rdersch ersch ler Rechnung Rechnung g getragen, etragen, so dass das Raumprogramm derzeit als erf llt angesehen sehen werden kann kann. ann.. B Besondere esonderre Invest esonde Investitionen und besondere schulische Ma nahmen werden erden derzeit rzeit n nicht ich chtt g gesehen. esehe eseh en. rderschulzweckverbandes lzweckverbandes w wird ird in Schleide Schleiden eine weitere Neben der Georg-Schule des F rderschul irchen unterhalt unterhalten. rhalte en. F rderschule im S dkreis Euskirchen Nach einer Einsch tzung ng zur Schule Schulentwicklungsplanung chulen ntwic twick klu lungs splan planu ung nac nach dem im Trend gewichteten 000 bis 2010/ 2010/2011 011 erreich erreicht die Versorgungsquote der Mittel der Schuljahre 1999/20 1999/2000 F rderschulen insgesamt sam amt 4 % (be (bezogenen a auf uf d die ie jewei jeweiligen eweilligen Ja Jahrgangbesetzungen der 6Mit dieser V Versorgungsquote ersorgungsquote ers uote kann zuk nftig jedoch nicht mehr mit bis 16-j hrigen). Mit Sch lerzahlen der ge gegenw egenw rtigen en G Grr enordn enordnung dnu ung gerechn gerechnet werden, weil l ngerfristig auch im Bereich der F rd rderp rde erp dagogik die S Sch ch ler lerzahlen lerz zahle ahlen demogr demografisch bedingt r ckl ufig sein werden und da das 9. S Schulrechts chulrechts nd nderungsgesetz nde eru run ngsgesetz des Landes (Inklusion) einen weiteren R ckgang g von von S Sch ch llern ern erw erwarten arten l sst. beiden letzten Schuljahr Schuljahre: Die Sch lerzahlen der beide Schuljahr Sch ler Klassen 2013/2014 2013/2 76 6 20 2014/2015 74 6 Das Land strebte die schulische Inklusion an und damit die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion im Jahr 2014, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen. Gegenw rtig wird ein Teil der Sch ler integrativ an den Regelschulen beschult mit j hrlich steigender Tendenz und es ist davon auszugehen, dass durch die fortschreitende Inklusion die Sch lerzahlen an den F rderschulen in den n chsten Jahren weiter sp rbar zur ckgehen. Anlage 11/13 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgr e f r F rderschulen von 144 Sch lern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung aufgehoben. Nach der neuen Mindestgr enverordnung sind f r einen geordneten Schulbetrieb einer F rderschule, die im Verbund gef hrt wird, 144 Sch ler erforderlich. Soweit diese Anzahl unterschritten wird, kann eine F rderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbeh rde an Teilstandorten gef hrt werden. In diesem Fall sind an jedem Teilstandort mindestens die h lftige der Sch lerzahl und somit 72 Sch ler/innen erforderlich. Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgr indestg enverordnung, die demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ion ergeben einen zwingenden Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Sch Georg-Schule in Schmidtheim m glichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der F rderschule ule in S Schleiden. chlei Im Zuge dessen wurden der ehemalige F rderschulzweckverband hulzwec ulzweckverban erband B Blankenheim-Dahlemlank lan kenhe um 01. 01.08.2015 .2015 iim m W Wege ege einer ffentlichNettersheim zum 31.07.2015 aufgel st und zum rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage ndlage des Ge Gesetzes eset setz zes ber kommuna kommunale Gemeinschaftsarbeit beide F rderschulen zu einer einhe einheitlichen eitlic itlich hen S Schule chule mit zw zwei Standorte Standorten verbunden. Die Schultr geraufgaben wurden dem Sonde Sonderschulzweckverband erschu chulzwec zweck kverband H Hellenthal-Kall-Schleiden ellenthal-Kallbertragen, die finanziellen Lasten f r den Teilstand Teilstandort tando ort der A Astrid-Lindgren-Schule strid-Lindg in nden B lankenheim,, D Da ahlem und N Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden Blankenheim, Dahlem Nettersheim. ng der beid beide en S chulen in S chleid chlei den und in Schmidtheim unter Mit der Zusammenlegung beiden Schulen Schleiden n Standor rte ist ein F rde rderzentrum entrum von anf nglich ber 200 Sch lern Beibehaltung der beiden Standorte entstanden, das f r einige Jahre als tr tragf ragf hig an ang angesehen gesehe werden kann und zur g bei beitr tr gt. Wei Weiterhin iterhin wird hierdurc hierdurch ein n sc sch schulortnahes hulortnah F rderschulangebot Standortsicherung sichergestellt. Anlage 11/14 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Pers nliche Angaben gem. 95 Abs. 2 GO Am Schluss des Lageberichts sind gem. 95 Abs. 2 der GO f r den Verbandsvorsteher, des F rderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen: 1. Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen 2. Ausge bter Beruf 3. Mitgliedschaften in Aufsichtsr ten und anderen Kontrollgremien ontrollgremien ontrollgremie n ii.S.d. .S.d .d. 3 des Aktiengesetzes 4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstst ndigten gte gt en Aufg Aufgabenbereichen f abenb abenbere eichen de der er G Gemeinde e in ffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form orm 5. vatrechtlicher icher Un U nte terne rnehm men Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen 125 Abs.1 Satz 1. M ller Reinhold 2. B rgermeister Verbandsvorsteher orsteher orstehe Betriebsleiter er hrer er Gesch ftsf hr 3. - 4. Verbandsvorsteher erbandsvorsteherr de erbandsvorstehe des s F rderschul rderschulzweckverbandes rderschulzwec Blankenheim-DahlemNettersheim, sheiim, V she Verbandsvorsteher erbands dsvvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Betriebsleiter iter des Abwasserw Abwasserwerkes ser erkes der Gemeinde Dahlem, Gesch ftsf hrer der Flugplatzgesellschaft eselllsch ese lschaft Dahlemer Binz GmbH, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche tsc ts che Kriegsgr be berf hrsorge e.V. 5. erbandsv Mitgliedschaft Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv. triebsau Vorsitzender des Betriebsausschusses des Wasserverbandes Oleftal, Abgeordneter im Waldbesitzerverband, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW St dte und Gemeindebundes, Vorsitzender des Arbeitskreises Naturpark Nordeifel e.V., stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V., Mitglied Gutachterausschuss Kreis Euskirchen, Jurymitglied der Entente Florale , Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Vorsitzender der lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Eifel. Anlage 11/15 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Pers nliche Angaben Mitglieder Verbandsversammlung (Stand 31.12.2012) Mitglieder Gemeinde Blankenheim Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, B rgermeister germeister ter Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter erwaltungsan sang gestel telllte terr stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, enheim, Gemeind Gemeindeoberamtsrat meindeober obera amt mtsrat Tanja M llengraf, Anno-Santo-Str. 21, 53945 45 Blankenheim Blankenheim, m, P Pf Pflegefachkraft flegeffachkr kra aft Mitglieder Gemeinde Dahlem Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, ahlem, Ge G Gemeindeoberamtsrat emeindeobera meindeoberam mtsr tsrat at m, Lindens Lindenstr. nsttr. 41, 53949 Da Dahlem, ahlem, E Elektromeister lektromeis Paul H tter, Schmidtheim, stv. Mitglieder Gemeinde meinde Dahlem Frank H tter, Rathaus, thaus, 53949 Dahlem Dahlem, ahlem,, V Verwaltungsfachwirt erw er waltu altung ngsfachwirt Hans Josef S Schmitt, Schulstr. Dahlem, Dipl.-Betriebswirt chmitt, S chulstr. 47, 5394 53949 9D Da ahlem hlem, Dipl.-B Mitglieder Gemeinde eind ein de N Nettersheim ettersheim she eim, K rausstr. 2, 53947 Nettersheim, B rgermeister Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. Ferdi Gei ler, Klosterstr. 28, 28 53947 N Nettersheim, Rentner stv. Mitglieder Gemeinde de Nette Nettersheim Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat Christiane Hickert, Klosterstra e 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte Anlage 11/16 Lagebericht zum Jahresabschluss des F rderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2012 Pers nliche Angaben Mitglieder des Rechnungspr fungsausschusses (Stand 31.12.2012) Paul H tter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister romeiste Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter erwaltungsang gestel telllte ter Ferdi Gei ler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner ntner ntne Stellvertreter: 45 Blanke enheim, B rrgermeister germei meis ster Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, .201 .20 15 Dahlem, den 28.09.2015 Aufgestell fgestellt: Aufgestellt: -gez. -ge -g ez. H Helmut elmut E Etten tten K mm mmerer mmer erer meinde meind eD Da ahlem der Gemeinde Dahlem Best tigt: -gez. Jan Lembach B rgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler f r den F S Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Anlage 11/17 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Unter der Bedingung, dass der Vorjahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, in der aufgestellten und am 12. Mai 2014 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form durch die nach Auflösung des Förderschulzweckverbandes für die ausstehenden Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung ehung der Buchführung, die Inventur, das genstände sowi Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegen stände so wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung, die Inventur Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen erechtlichen Vorschriften schriiften von Nordrhein-Westfalen schr nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinde rechtlichen Vor rechtlichen Bestim mmungen liegen liliegen in in der Verantwortung des sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtli chen Be stim be ist es, auf d er Grun Grundla age der der vvon on uns durchgeführten gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe der Grundla hung d er Buch Buchführung, ng, d ie In Inventur, ventur, da dass In Inv ven Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der die Inventar, die Übersicht de sowie sow wie über ü er den en La Lage geb bericht richt ab abzugeb ben. über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände be zugeben. .V.m.. §§ §§ 101 101 Abs. Abs. 1 un und d 95 G O NRW so Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m i.V.m. GO sowie nach § stellten eutschen eut Grundsätze sätze ordnungsm 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftssprüfer prüfer (IDW) festgestell festgestell ten d deut schen Grund ordnungsmäßiger Abng so zu planen nen un und d d urchzu rchzufüh führen, dass Unrichtigkeiten schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung durchzu füh ren, da Unrichtigkeiten u und Verstöße, die schluss unter Be Bea ach chtung er Grun Grund dsätze ord ordnungsmäßig sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss ach tung d der Grundsät nungsmäßiger Buchführung und chuld chul den-, Ertragsgs- un und d Finanzl nzla age wesentlich durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Vermögens-, S Schulden-, Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreier Pr Prü üfungshand fungshandlungen fungsh wer Kenntni chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung Festlegung der lungen werden die Kennt nisse über die Tätigkeit und lzw weckver eckverbandes sso owie wie die Er Erwartun über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulz Förderschulzweckverbandes wartungen über mögliche Fehler bewerden Wirk rkssam samkeit d es rech rechnungsle leg gungs ngsbezogenen rücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer den die Wirk des nungsle gungsbezo genen internen Kontrollsystems sowie Buchführung, Inventa ar, Übersicht Übers ersiicht der er örtlich örtl rtliich festge festgelegten Nutzungs Nachweise für die Angaben in Buch führung, Invent Inventar, legten Nut zungsdauern der Vermögensgegenebericht überwiegend überw erwiiegen egend auf uf der der Ba Basis vo on St Sti ich chproben beur stände, Jahresabschluss und Lagebericht von Stich proben be urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteizierungs rungsgrundsät ätze ät Einschät schä sch ätzun zungen lung der angewandten Bilanzie grundsät ze und der wesentl wesentliichen Ein gen des gesetzlichen Vertreters des Fördere die die Wür Würdigung er Gesamtdarstel stellun g des Jahres resab abschlus schulzweckverbandes sowie digung d der Gesamtdarstel lung Jahres ab schlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü Prüfung fung ei e ne hin eine hinreichen reichend d ssichere sichere Grund dlage lage für unse unsere re Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hatt zu keinen ke nen Einwendungen Einwendungen Ei ngen geführt. Nach unserer Beurte Beurtei Beurteilung ilung aufgr aufgrund ufgru und d der er b bei ei d der er Pr Prü Prüfung üfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und dd den en erg ergä ergänzenden änzen nzend den Bestimmungen Bestiimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt Best unter Beachtung der Grund Grundsät sätze ord ordnungsmäßiger nungsmäßiger Buch Buchführung führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsgs-- un gs und d Finanzlage Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt mt e ein in zu zutreffendes treffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref trefffend fen end d da dar. Bornheim, den 12. Oktober 2015 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Anlage 12 Erg nzende e Angaben Angab gaben en DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftspr fungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Name: F rderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Sitz: Dahlem Aufgaben: Der F rderschu rderschulzweckverband ulz lzw weck eckverrband ist Schultr ger einer n er F rderschu rderschule ule mit d den en F rd rderschwerpunkten rde ersch Lernen, Lerrne Le nen, Sprache che sowie sowie emotio emotion emotionale nale und soziale Entwicklung. Entwicklu Entwickl ung. Verbandssatzung: Inkraftgetret am 30. M rz 1974 Inkraftgetreten 1974, zuletzt gendert rt du d durch urch Bes Besc Beschluss chluss vom 5. A April 2007. Verbandsversammlung: Die D ie Ver Verb Verbandsversammlung bandsversamm des F rderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verzwe zw eck ckvv erband bandes b bandsmitgliedern: ban ndsmitgl itgliedern: - Gemeinde Gemein eind de Blankenheim (2 Vertreter) - Gemeinde Gemein Dahlem (2 Vertreter) - Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter) Gem Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2012 zweimal. Im Rahmen dieser Sitzung wurden folgende, wesentliche Beschl sse gefasst: Sitzung der Verbandsversammlung vom 7. M rz 2012: - Beschluss der Hausshaltssatzung f r das Haushaltsjahr 2012 Sitzung der Verbandsversammlung vom 17. Dezember 2012: - Kenntnisnahme des Beratungsbeschlusses des Rechnungspr fungsausschusses bzgl. des Pr fberichtes ber die ber rtliche Pr fung der Er ffnungsbilanz und Ergebnis der Er rterung mit der Kommunalaufsicht - Beschluss der Haushaltssatzung f r das Anlage 13/1 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftspr fungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Haushaltsjahr 2013 Nach Aufl sung des F rderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 sind f r die noch ausstehenden Beschl sse die entsprechenden Gremien der ehemaligen Zweckverbandstr gerkommunen zust ndig. Verbandsvorsteher: Reinhold M ller er B rgermeister ster der Geme Gemeinde Dahlem Nach der Aufl ssung ung d des es F rd rderschulzweckverbandes ndes zum 31 31.. JJuli uli 2015 iist st der B rgermeister der der Gemeinde Gem e Dahlem, Dahlem, lem, Herr Jan Jan Lembach, Le als Abwickler Abw bwickle ckler f r de den n F rderschu rderschulzweckverband chulzwec lzwec bestellt. bestell lt. Anlage 13/2 Allgemeine Auftragsbedingungen f r Wirtschaftspr fer und Wirtschaftspr fungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen u erung des Wirtschaftspr fers (1) Die Auftragsbedingungen gelten f r die Vertr ge zwischen Wirtschaftspr fern oder Wirtschaftspr fungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend Wirtschaftspr fer genannt) und ihren Auftraggebern ber Pr fungen, Beratungen und sonstige Auftr ge, soweit nicht etwas anderes ausdr cklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher u erungen des Wirtschaftspr fers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftspr fers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegen ber einem Dritten haftet der Wirtschaftspr fer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftspr fer und anderen Personen als dem Auftraggeber begr ndet, so gelten auch gegen ber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. 2. Umfang und Ausf hrung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grunds tzen ordnungsm iger Berufsaus bung ausgef hrt. Der Wirtschaftspr fer ist berechtigt, sich zur Durchf hrung des Auftrages sachverst ndiger Personen zu bedienen. (2) Die Ber cksichtigung ausl ndischen Rechts bedarf - au er bei betriebswirtschaftlichen Pr fungen - der ausdr cklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht icht auf die Pr fung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts ts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsettbewerbsbeschr nkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt oder sonstige tige f r die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen Verg nstigungen in Anspruch genommen werden k nnen. Die Ausf hrung ng auf die die eines Auftrages umfasst nur dann Pr fungshandlungen, die gezielt auf Aufdeckung von Buchf lschungen und sonstigen Unregelm ig igkeiten igk kei eitten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchf hrung von on Pr fungen dazu e ein in Anlass ergibt oder dies ausdr cklich schriftlich vereinbart inbart ist. (4) ndert sich die Rechtslage nach h Abgabe der de er abschlie abschlie e enden nden beruflichen u erung, so ist der Wirtschaftspr schaftspr fer nicht nic ni cht verpflichtet, verpflichtett, den den Auftraggeber auf nderungen oder sich sich daraus ergebende erg gebende Folgerungen Folgerung gen hinzuweisen. (2) Die Verwendung beruflicher u erungen des Wirtschaftspr fers zu Werbezwecken ist unzul ssig; ein Versto berechtigt den Wirtschaftspr fer zur fristlosen K ndigung aller noch nicht durchgef hrten Auftr ge des Auftraggebers. 8. M ngelbeseitigung tigung (1) Bei etwaigen M ng ngeln nge eln h hat at de der Auftraggeber Anspruch auf Nacherf llung durch de den n Wirtschaftspr Wirts rtsch cha afts ftspr pr ffer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherf rf llung kann er er auch Herabsetzung Herab Hera bsetzu der Verg tung oder R ckg kg ngigmachung g de des s Vertrages Vert r rage rages s verlangen; ver lang nge en; ist der Auftrag von einem Kaufmann aufman fmann im Rahmen Rahme en seines seines Handelsgewerbes, Han and delsgew wer bes, einer juristischen Person des es fffentlichen fentlichen R Rechts echts o oder der von e einem inem ffentlich-rechtlichen Sonder der erm gen er derv erteilt rteilt w worden, ord rde en, so k kann ann de der Auftraggeber die Sonderverm R ckg ngig ngigmachung ngigm mac achung d des es V Vertrages ertr trages nur verlangen, verlangen, wenn w die erbrachte Leistung wegen weg ege en Fehlschlagens Fehlsch hla lag gens der Nacherf Nach h erf llu llung f r ihn ohne o Interesse ist. Soweit dar be berr hinaus hinau aus Schadensersatzanspr Sch cha adense nserr satza tzans nspr pr che bestehen, bestehen gilt Nr. 9. ((2) 2) Der Der Anspruch Ansp spruch h auf auf Beseitigung Be ngeln mu vom Auftraggeber von M ngel unverz u nverz erz glic glich h schriftlich schriftlic ich h geltend gelten end gemacht werden. werden Anspr che nach Abs. 1, die nicht auf einer ein ine er vors vors tzlic tzlichen chen Handlung Han andlung beruhen, beruhe verj hren nach Ablauf eines Jahres ab dem de em gesetzlichen ges ge setzliche hen n Verj Verj hrungsbeg hrungsbeginn. Offenbare (3) Offenbar re Unrichtigkeiten, Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle M nge fo ngel, el, d die ie in einer beruflichen berufl u erung (Bericht, Gutachten und dgl.) d gl.l.)) des Wirtschaftspr Wirt rts sch cha aftspr fers enthalte enthalten sind, k nnen jederzeit vom Wirtschaftspr s chaft fts spr fe ferr auch auc uch Dritten gegen geg ber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die ge eeignet sind, sind, in in der beruflichen beruflich u erung des Wirtschaftspr fers enthaltene geeignet Ergebnisse Erge ebnis iss se in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die u erung auch Dritten n gegen gegen ber zur ckzunehmen. In den vorgenannten F llen ist der Auft uf ragg geber vom vo Wirtschaftspr Wirt fer tunlichst vorher zu h ren. Auftraggeber ftragg gebers 3. Aufkl rungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat at daf r zu sorgen, sorg rgen, da dem Wirtschaftspr Wirtsc sch haft fts spr ffer er a auch uch ohne dessen besondere ere er e Aufforderung Auff uf orderun rung g alle alle f r die Ausf hrung g des des Auftrages Aufftra Au rag ges notwendigen Unterlagen rlage rlag en rechtzeitig g vorgelegt vorgelegt werden und ihm von von allen Vorg ngen und Umst st nde nden n Kenntnis Kenntniis gegeben ge gebe eben n wird, wird, die f r die Ausf hrung deutung sein sein nk n nnen. nen. Dies Dies gilt gilt auch auch f r d die i e Unterlagen, des Auftrages von Bedeutung Vorg nge und Umst n nde, de, die die erst er st w h hrend rend der der T tig tigkeit des wer erd den. Wirtschaftspr fers bekanntt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftspr sch cha aftspr fers hat der Auftraggeber Auft uf raggeber die Vollst ndigkeit der vorgelegten Unterlagen terlagen und der gegebenen Ausk u nfte und Erkl rungen in einer vom Wirtschaftspr rtsch rtsc haftspr fer fo fformulierten rmuliert r en schriftlichen schrif Erkl rung zu best tigen. 4. Sicherung der Unabh ngigkeit Der Auftraggeber steht daf r ein, da alles unterlassen wird, was die Unabh ngigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftspr fers gef hrden k nnte. Dies gilt insbesondere f r Angebote auf Anstellung und f r Angebote, Auftr ge auf eigene Rechnung zu bernehmen. 5. Berichterstattung und m ndliche Ausk nfte Hat der Wirtschaftspr fer die Ergebnisse seiner T tigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung ma gebend. Bei Pr fungsauftr gen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. M ndliche Erkl rungen und Ausk nfte von Mitarbeitern des Wirtschaftspr fers au erhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftspr fers Der Auftraggeber steht daf r ein, da die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftspr fer gefertigten Gutachten, Organisationspl ne, Entw rfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur f r seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung F r gesetzlich vorgeschriebene Pr fungen (1) beschr nkung des 323 Abs. 2 HGB. (2) gilt die Haftungs- Haftung bei Fahrl ssigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftspr fers f r Schadensersatzanspr che jeder Art, mit Ausnahme von Sch den aus der Verletzung von Leben, K rper und Gesundheit, bei einem fahrl ssig verursachten einzelnen Schadensfall gem. 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. beschr nkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegen ber einer anderen Person als dem Auftraggeber begr ndet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bez glich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfa t s mtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne R cksicht darauf, ob Sch den in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftspr fer nur bis zur H he von 5 Mio. in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das F nffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtpr fungen. (3) Ausschlu fristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlu frist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegr ndenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, sp testens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegr ndenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verj hrung geltend zu machen, bleibt unber hrt. Die S tze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Pr fungen mit gesetzlicher Haftungsbeschr nkung. Lizenziert f r/Licensed to: DHPG Dr. Harzem & Partner KG | 4307449 | 150 52001 1/2002 10 Erg nzende Bestimmungen f r Pr fungsauftr ge (1) Eine nachtr gliche nderung oder K rzung des durch den Wirtschaftspr fer gepr ften und mit einem Best tigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Ver ffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftspr fers. Hat der Wirtschaftspr fer einen Best tigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftspr fer durchgef hrte Pr fung im Lagebericht oder an anderer f r die ffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftspr fers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zul ssig. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserkl rung als zus tzliche T tigkeit bernommen wird, geh rt dazu nicht die berpr fung etwaiger besonderer buchm iger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Verg nstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gew hr f r die vollst ndige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht bernommen. 12. Schweigepflicht gegen ber Dritten, Datenschutz (2) Widerruft der Wirtschaftspr fer den Best tigungsvermerk, so darf der Best tigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Best tigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftspr fers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf f nf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Erg nzende Bestimmungen f r Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftspr fer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollst ndig zugrunde zu legen; dies gilt auch f r Buchf hrungsauftr ge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfa t nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, da der Wirtschaftspr fer hierzu ausdr cklich den Auftrag bernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftspr fer alle f r die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, da dem Wirtschaftspr fer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verf gung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa t die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden enden T tigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererkl rungen f r die Einkommensteuer, kommensteuer, und Gewerbesteuer sowie der K rperschaftsteuer Verm gensteuererkl rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber Auftragg gge eber vorzulegenden Jahresabschl sse und sonstiger,, f r die Besteuerung Besteu uerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachpr fung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbeh rden im Zusammen Zusammenhang nhan ang g mit mit den unter a) und b) genannten Erkl rungen und nd Bescheiden en d) Mitwirkung bei Betriebspr fungen und d Auswertung der der Ergebnisse Ergebniss isse e von von Betriebspr fungen hinsichtlich der unter nter a) genannten genanntten Steuern Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren Beschwerdeverfa verfahr en hinsichtlich der er unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftspr fer ber cksichtig cksichtigt gt bei bei den vorgenannten vorgena rgenan nnte ten n Aufgaben die ie Rechtspre echu hung und Verwaltungsauffassung. Verwaltun ngsa sau uff ffa assung. wesentliche ver ffentlichte Rechtsprechung (4) Erh lt der Wirtschaftspr Wir tsch tschaft f spr ferr f r die laufende Steuerberatung Steuerbe erberratu atun ng ein Pauschalhonorar, so sind m mangels angels anderweitiger schriftlicher schrift rif licher Vereinbarungen die unter nter Abs. Abs 3 d) und und e) e) genannten gen ena annten T ttigkeiten igkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer esond eson der er Einzelfragen Einzelfragen der Einkommensteuer, Einkommensteue K rperschaftsteuer, Gewerbesteuer, besteuer, Einheitsbewertung und Verm gensteuer sowie aller Fragen r age gen n der der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Lohns er folgt auf auf Grund eines besonderen bes sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt Auftrages. Dies gilt auch f r a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, uerangelegen z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, er, Ka Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche T tigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerh hung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsver u erung, Liquidation und dergleichen. (1) Der Wirtschaftspr fer ist nach Ma gabe der Gesetze verpflichtet, ber alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner T tigkeit f r den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Gesch ftsverbindungen handelt, es sei denn, da der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftspr fer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche u erungen ber die Ergebnisse seiner T tigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aush ndigen. (3) Der Wirtschaftspr fer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten te zu lassen. meverz r ug und unterlassene unterlasse Mitwirkung des Auftraggebers 13. Annahmeverzug Kommt der Auftraggeber Auftragge geb ber mit mit der der Annahme Anna der vom Wirtschaftspr fer angebotenen otenen Leistung g in in Verzug Verzug oder od der unterl unterl t der Auftraggeber eine ihm wie obliegende obliegen nde Mitwirkung, Mitwirku Mitwir ung so ist der Wirtschaftspr fer nach Nr. 3 oder sonstt wie zurr fristlosen fristlo ristlosen K ndig ndigung gung des Vertrages Verr tr Ve tra ages berechtigt. berechtig Unber hrt bleibt der Anspruch An nspr pru uch des Wirtsch Wirtschaftspr cha afts ftspr fe fers ers a auf uf Ersatzz der der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung M itwir irk kung des Auftraggebers Auftr ftragge entstandenen Mehraufwendungen Mehraufwe endungen sowie sow owiie des des verursachten verursachte chten n Schadens, Schadens und zwar auch dann, wenn wenn der der Wirtschaftspr Wirt rtsc sch haft fts spr fer vo von on de dem K ndigungsrech ndigungsrecht keinen Gebrauch macht. macht. 14. Verg ttung ung (1) Der Wirtschaftspr Wir Wi r tsch chaft f spr fer hat neben seiner Geb hren- oder Honorarforderung Honorarfo f rderu derun ng Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer U msatzsteuer wird wir d zus tzlich berechnet. berech Er kann angemessene Vorsch sse auf a uf Verg tung g und und Auslagenersatz Auslagenersa verlangen und die Auslieferung seiner L eistung vvon on der der vollen Befriedigung Befried Leistung seiner Anspr che abh ngig machen. Mehrere M ehrrer e Auftraggeber eh Auft ftrrag aggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine E ine in e Aufrechnung Aufr frechnu gegen Forderungen des Wirtschaftspr fers auf Verg tung gu und nd A Auslagenersatz usl ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr ftig festgestellten n Forderungen Ford zul ssig. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen 15. Au (1) Der Wirtschaftspr fer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm bergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den ber den Auftrag gef hrten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Anspr che aus dem Auftrag hat der Wirtschaftspr fer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anla seiner T tigkeit f r den Auftrag von diesem oder f r diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht f r den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftspr fer und seinem Auftraggeber und f r die Schriftst cke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftspr fer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zur ckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zur ckbehalten. 16. Anzuwendendes Recht F r den Auftrag, seine Durchf hrung und die sich hieraus ergebenden Anspr che gilt nur deutsches Recht. Lizenziert f r/Licensed to: DHPG Dr. Harzem & Partner KG | 4307449 | 150