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Beschlussvorlage (Prüfbericht 2011)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
6,0 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 09:00
Aktualisiert
02.12.15, 09:00

Inhalt der Datei

DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft pi e BERICHT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und Ko des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem Hinweis: „Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe des Zweckverbandes. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Zweckverband und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.“ DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft pi e BERICHT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und Ko des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 2 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher 2 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen 4 5 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Prüfungsgegenstand 5 3.2 Art und Umfang der Prüfung 5 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung e 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 8 8 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 8 4.1.2 Jahresabschluss 8 Bilanz 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen 9 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen 9 4.1.2.4 Anhang 4.1.3 4.2 Lagebericht pi 4.1.2.1 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und Ko 4.2.1 sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 9 10 10 10 10 11 4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen 11 4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2011 11 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 13 5.1 Vermögenslage 13 5.2 Schuldenlage 14 5.3 Ertragslage 15 5.4 Finanzlage 16 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 18 7. Schlussbemerkung 19 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Anlagen Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2011 Anlage 2 Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Anlage 3 Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Anlage 4 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Anlage 5 Anhang für das Haushaltsjahr 2011 e Anlage 6 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2011 Anlage 7 Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2011 Anlage 8 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2011 pi Anlage 9 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 Anlage 10 Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern Anlage 11 Bestätigungsvermerk Ko Ergänzende Angaben Anlage 12 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Anlage 13 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 1. Prüfungsauftrag Der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, (im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) ist nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisund Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW prüfen zu lassen. e Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht mit aufzunehmen. pi Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss Dritter als Prüfer bedienen, an die damit durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks delegiert wird. Ko In diesem Zusammenhang hat uns der Rechnungsprüfungsausschuss des Förderschulzweckverbandes mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 als Prüfer für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 gewählt. Dementsprechend hat uns der Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes am 7. Januar 2014 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten. Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben. Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung). Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 10 dieses Berichtes wiedergegeben. Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 12) erweitert. Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 20. Juni 2013/ 7. Januar 2014 vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 13 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Soweit in den für den Auftrag geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungshöchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Seite 1 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher Der Verbandsvorsteher als gesetzlicher Vertreter hat im Lagebericht, welcher als Anlage10 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 5 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt. Als Prüfer nehmen wir mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. e Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gewonnen haben. Unsere nachfolgende Darstellung ist so abgefasst, dass sie den Berichtsadressaten als Grundlage ihrer eigenen Einschätzung der Lagebeurteilung dienen kann. pi Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des Verbandsvorstehers im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2011 sind zur Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben: Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre 2009 bis 2011 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre. Ko Korrespondierend zum Rückgang der Schülerzahl von 97 im Jahr 2009 auf 80 im Jahr 2011 hat sich auch die Lehrerzahl von 11 Vollzeit- und 4 Teilzeitkräften in 2009 zu 9 Vollzeit- und 5 Teilzeitkräften in 2011 verändert. Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. Der sich operativ ergebende Überschuss 2011 in Höhe von 16.439,26 € wurde satzungsgemäß in den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen eingestellt. Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen der Bilanzpositionen im Jahr 2011 erläutert. Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 89,68 % der Bilanzsumme von 381 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 217 T € sowie durch Investitionskredite in Höhe von 138 T€ bestimmt. Die zur Deckung der Aufwendungen erforderlichen Erträge des Zweckverbandes resultieren zu 91,62 % aus Umlagezahlungen der beteiligten Kommunen. Lediglich 8,21 % der Erträge ergeben sich aus Landeszuweisungen. Seite 2 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Die Erträge des Jahres 2011 liegen um 3.567,37 € unter dem Plan. Nach Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2011 zum Sonderposten für Umlageüberzahlungen gemäß § 10 der Verbandssatzung, stellt sich die Ergebnisrechnung mit Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 250 T€ ausgeglichen dar. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 211 T€ unterschreitet den Planansatz um 57 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von 9 T€ sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 5 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 235 T€ gegenüber, sodass sich der Liquiditätsbestand um 10 T€ erhöht hat. Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt. e Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 die folgenden, wesentlichen Aussagen: pi Der Verbandsvorstand prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten Jahren. Seine Annahmen basieren dabei auf folgenden Ursachen: 1. Aufgrund des demografischen Wandels und der geplanten Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen. Ko 2. Das Land strebt die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden schulischen Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen, im Jahr 2014 an. 3. Das Land hob die bisherige Ausnahmeregelung auf, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte. Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim soll durch einen Zusammenschluss mit der weiteren Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) unter Beibehaltung der beiden Standorte erfolgen. Daher finden bereits Gespräch der Mitgliedsgemeinden hinsichtlich der Zusammenlegung beider Förderschulzweckverbände sowie der rechtlichen Ausgestaltung einer Schulträgerschaft statt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch eingeschätzt werden. Seite 3 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten. Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und §§ 37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes. e Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt. pi Der vom Verwaltungsleiter am 31. März 2014 aufgestellte und vom Verbandsvorsteher am 31. März 2014 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2011 wurde der Verbandsversammlung am 22. April 2014 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der vom Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden. Ko Wir weisen daraufhin, dass gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW (NKFWG NRW) der Jahresabschluss 2010 des Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zulässigerweise nicht geprüft wurde und lediglich die vom Verbandsvorsteher gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigte Entwurfsfassung des Jahrsabschlusses des Haushaltsjahres 2010 der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt werden soll. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme des vorgenannten Verstoßes keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt. Seite 4 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW sind: − die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie der Lagebericht. e − − − − − pi Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerken abzugeben. Ko Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet, schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Ausgangspunkt unserer Prüfung war der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes, der im Entwurf am 10. Januar 2014 durch den Verbandsvorsteher bestätigt wurde. Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 gilt die Vorschrift des Artikel 8 § 4 des 1. NKFWG NRW, d.h. das Wahlrecht, dass sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes durch den Verbandsvorsteher und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht, einschließlich der Prüfung, entfallen können. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat mit Schnellbrief Nr. 155/2012 vom 29. Oktober 2012 Verfahrenshinweise zur Anwendung der o.g. Vorschriften erteilt, die die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Anwendung empfohlen hat. In Bezug auf das Anfangsvermögen des zu prüfenden Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 ist lediglich die formelle BilanzSeite 5 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft kontinuität aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes zu prüfen. e Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. pi Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde von uns eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert unter Einschätzung des Umfelds und der Lage des Förderschulzweckverbandes, auf den Auskünften des Verwaltungsleiters und des Verbandsvorstehers über die wesentlichen Ziele, Strategien und Risiken, analytischen Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und auf der grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes. Darüber hinaus wurden die Feststellungen aus den Prüfungen der Vorjahre berücksichtigt. Ko Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt: − − − Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens, Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten, Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Saldenbestätigungen von Kreditinstituten und durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes. Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch uns überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt. Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Seite 6 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft. Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung aller wesentlichen, erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Saldenbestätigungen, Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen. Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft. e Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung vom 14. April bis zum 12. Mai 2014 in unserem Büro in Born heim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden in unserem Büro in Bornheim erledigt. pi Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Ko Der Verbandsvorsteher sowie alle beauftragten Personen haben die uns in analoger Anwendung des § 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig, vollständig und rechtzeitig erteilt. Der Verbandsvorsteher hat uns am 12. Mai 2014 die Vollständigkeit der Buchführung, des Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle erwarteten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind. Seite 7 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen e Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem KIRP Serie 7 Release 7.5 der Firma KIRP GmbH, Köln. Für die IT-Anwendung KIRP Serie 7 Release 7.5 liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 23. Februar 2011 vor. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über das System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4. April 2012 vor. pi Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht greifbar aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Ko Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Verträgen und Dienstanweisungen entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet. 4.1.2 Jahresabschluss Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG NRW, der GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt. Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist aus der Buchführung, dem Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW. Wir weisen daraufhin, dass aufgrund der verfahrensrechtlichen Erleichterungen für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKFWG NRW zulässigerweise keine Jahresabschlussprüfung i.S. von §§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO Seite 8 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft NRW für diesen Jahresabschluss erfolgt ist. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 wurde das Anfangsvermögen lediglich auf die formelle Bilanzidentität zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Zweckverbandes geprüft. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. 4.1.2.1 Bilanz 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen e Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. pi In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen worden. Ko Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht der vom MIK NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO. 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen. Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht der vom MIK NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A zur VV Muster zur GO und GemHVO. Seite 9 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4.1.2.4 Anhang In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. e Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.3 Lagebericht pi Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Ko Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt. Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses erläutert. Seite 10 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Anhang (vgl. Anlage 5). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen: Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW). e Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW). Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW). pi Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW). Ko 4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2011 Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00 (sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter") wird von dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 1 GemHVO NRW a.F. Gebrauch gemacht. Hiernach werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben, soweit diese selbständig nutzbar sind und einer Abnutzung unterliegen. Vermögensgegenstände mit einem Wert von weniger als netto € 60,00 werden gemäß dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz2 GemHVO NRW a.F. im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand verbucht. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen werden unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern nach der linearen Methode vorgenommen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gegenständen des Sachanlagevermögens von weniger als netto € 410,00 (sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter") wird von dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 1 GemHVO NRW a.F. Gebrauch gemacht. Hiernach werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben, soweit diese selbständig nutzbar sind und einer Abnutzung unterliegen. Vermögensgegenstände mit einem Wert von weniger als netto € 60,00 werden gemäß dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW a.F. im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand verbucht. Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten Seite 11 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Abschlussstichtag getätigte Auszahlungen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. e Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung, soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten Vermögensgegenstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden. pi Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung. Ko Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Seite 12 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2011 die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt. 5.1 Vermögenslage 31.12.2011 T€ 4 1,0 31.12.2010 T€ 4 % Veränderung T€ 1,0 e Immaterielle Vermögensgegenstände % 0 213 124 55,9 32,6 223 130 58,7 34,2 -10 -6 Sachanlagen 337 88,5 353 92,9 -16 pi Bauten auf fremden Grund und Boden Betriebs- und Geschäftsausstattung mittel- und langfristig gebundenes Vermögen 341 89,5 10 2,6 6 1,6 4 Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 26 0 4 6,8 0,0 1,1 16 1 0 4,2 0,3 0,0 10 -1 4 kurzfristig gebundenes Vermögen 40 10,5 23 6,1 17 Ko Vorräte Vermögen 381 100,0 357 380 93,9 100,0 -16 1 Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes. Seite 13 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.2 Schuldenlage Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: 31.12.2011 T€ % 31.12.2010 T€ % Veränderung T€ 6 1,6 6 1,6 0 Eigenkapital 6 1,6 6 1,6 0 Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges Sonderposten für Umlageüberzahlungen 198 19 52,0 5,0 206 8 54,2 2,1 -8 11 Sonderposten 217 57,0 214 56,3 3 pi e Allgemeine Rücklage 7 138 1,8 36,2 8 144 2,1 37,9 -1 -6 12 1 3,1 0,3 7 1 1,8 0,3 5 0 Ko Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten mittel- und kurzfristiges Fremdkapital 158 41,4 160 42,1 -2 Vermögen 381 100,0 380 100,0 1 Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes. Seite 14 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.3 Ertragslage 1. 2. + 3. + 4. + 5. + 6. + 7. + 8. + 9.+/- Ergebnis des Vorjahres T€ Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen 10. = Ordentliche Erträge 0 234 0 0 0 1 0 0 0 Ansatz 2011 T€ Ist-Ergebnis 2011 T€ 0 254 0 0 0 0 0 0 0 0 250 0 0 0 0 0 0 0 e Ertrags- und Aufwandsarten Vergleich Ansatz/Ist T€ 0 -4 0 0 0 0 0 0 0 235 254 250 -4 -17 0 -146 -25 -9 -31 -21 0 -164 -24 -10 -29 -21 0 -144 -25 -12 -42 0 0 20 -1 -2 -13 -228 -248 -244 4 18. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 7 6 6 0 19. + Finanzerträge 20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0 -7 0 -6 0 -6 0 0 21. = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -7 -6 -6 0 22. = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) 0 0 0 0 23. + Außerordentliche Erträge 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 25. = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 0 0 26. = Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) 0 0 0 0 - Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ko 17. = Ordentliche Aufwendungen pi 11. 12. 13. 14. 15. 16. Seite 15 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.4 Finanzlage Ein- und Auszahlungsarten Ansatz 2011 Ist-Ergebnis Vergleich 2011 Ansatz/Ist T€ T€ T€ 0 202 0 0 0 1 1 0 0 235 0 0 0 0 0 0 0 235 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 204 235 235 0 -18 0 -148 -6 -9 -32 -21 0 -202 -6 -10 -29 -21 0 -148 -6 -10 -26 0 0 54 0 0 3 -213 -268 -211 57 17.= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16) -9 -33 24 57 18. 19. 20. 21. 22. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 24. 25. 26. 27. 28. 29. 0 0 -7 0 -3 0 0 0 -10 0 -12 0 0 -8 -1 0 0 0 0 -8 9 0 12 0 30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10 -22 -9 13 31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30) -10 -22 -9 13 32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31) -19 -55 15 70 0 0 -5 0 22 0 -5 0 0 0 -5 0 -22 0 0 0 -5 17 -5 -22 38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 37) -24 -38 10 48 39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln 40. + Bestand an fremden Finanzmitteln 0 24 0 38 0 -10 0 -48 0 0 0 0 10. 11. 12. 13. 14. 15. - Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen e Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen + + + + + + + pi 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ergebnis des Vorjahres T€ 16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Ko + + + + + - 33. + 34. + 35. 36. - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 41.= Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40) Seite 16 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden. Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse: 31.12.2011 31.12.2010 % 1,6 1,6 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote [= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme] % 38,0 3,5 Anlagendeckungsgrad II [= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital) : Anlagevermögen] % 59,4 59,5 Zuwendungsquote [=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge] % 8,2 8,1 Anlagenintensität [= Anlagevermögen : Bilanzsumme] % 89,7 93,9 Sach- und Dienstleistungsintensität [= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen : Ordentliche Aufwendungen] % 59,0 63,8 Liquidität II. Grades [= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen : kurzfristige Verbindlichkeiten] % 20,6 126,6 Zinslastquote [= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen] % 2,6 2,9 Allgemeine Umlagenquote [= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge] % 91,6 91,5 Ko pi e Eigenkapitalquote I [= Eigenkapital : Bilanzsumme] Seite 17 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 haben wir den als Anlage 11 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 12. Mai 2014, wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers pi e Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ko Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bornheim, den 12. Mai 2014 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Witschaftsprüferin" Seite 18 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt. e Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Bornheim, den 12. Mai 2014 pi DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Ko gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer Seite 19 e Ko pi ANLAGEN e Ko pi Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31.12.2011 Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim Aktiva Passiva 1. 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Bauten auf fremdem Grund und Boden 341.617,89 € 4.026,76 € 337.591,13 € 213.390,39 € 123.749,86 € 450,88 € 1. Anbau 1.2.2 1.2.4 Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Stand 31.12.2010 Stand 31.12.2011 356.577,19 € 1. 4.296,84 € 1.1 1.2 Eigenkapital 352.280,35 € 2. 2.1 222.618,00 € 129.662,35 € 0,00 € 2.2 5.916,55 € 5.915,55 € 1,00 € Sonderposten für Zuwendungen 216.718,04 € 214.338,95 € 1. Anbau 196.941,23 € 206.319,39 € 18.885,42 € 8.019,56 € 0,00 € 2.446,16 € 16.439,26 € 5.573,40 € 2.446,16 € 0,00 € 891,39 € 7.320,00 € 0,00 € 7.760,00 € 0,00 € 0,00 € 7.320,00 € 7.760,00 € Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Sonderposten für Umlageüberzahlungen 1. Umlageüberzahlung 2009 2. Umlageüberzahlung 2010 Umlaufvermögen Vorräte 39.302,00 € 9.546,49 € 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen 23.063,55 € 6.092,66 € 3. Umlageüberzahlung 2011 pi 2. 2.1 29.755,51 € 2.3 3. 16.970,89 € 3.1 Sonstige Sonderposten Rückstellungen Instandhaltungsrückstellung 1. Flachdachsanierung Anbau 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 2.2.2.4 gegenüber dem privaten Bereich gegen Beteiligungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3. Rechnungsabgrenzungsposten 25.964,32 € sonstige Rückstellungen 1. Prüfungskosten 0,00 € 964,03 € 4. Verbindlichkeiten 150.965,30 € 151.625,24 € 0,00 € 0,00 € 964,03 € 4.1 0,00 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt 138.223,28 € 143.430,40 € 3.791,19 € 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.705,51 € 6.833,94 € 0,00 € 0,00 € 4.3 sonstige Verbindlichkeiten 1.036,51 € 1.360,90 € 380.919,89 € 379.640,74 € 380.919,89 € Dahlem, den 31.03.2014 16.006,86 € Ko Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.2 Stand 31.12.2010 5.916,55 € 5.915,55 € 1,00 € e Stand 31.12.2011 379.640,74 € Aufgestellt: Bestätigt: gez. Helmut Etten (Kämmerer der Gemeinde Dahlem) gez. Reinhold Müller (Verbandsvorsteher) Anlage 1 e pi Ko e pi Ko e pi Ko e pi Ko Anlage 4/2 e pi Ko Anlage 4/3 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Einleitung Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim Der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, im Folgenden „FÖS“ genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System e der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements erforderte die Erstellung einer Eröffnungsbilanz gem. § 92 (1) GO NRW. Diese stellt einen wesentlichen Bestandteil des neuen Rechnungswesens dar. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum pi Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu vermitteln (§ 92 (2) GO NRW). Erstmals wurde somit für den Zweckverband eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen (Kapitalverwendung) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals) durchgeführt, welche die wirtschaftliche Ko Lage des FÖS darlegt. Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses § 95 Gemeindeordnung Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG) finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß anzuwendenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW insoweit verzichtet. Anlage 5/ 1 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach § 95 GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2011. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ø der Ergebnisrechnung e Ø der Finanzrechnung Ø den Teilrechnungen Ø der Bilanz sowie pi Ø dem Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO NRW ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben. Entsprechend sind Ko dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO NRW, ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitsspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 (3) GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf der Verbandsversammlung zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss wird gem. § 96 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Entsprechend dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.12.2013 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit Datum vom 07.01.2014 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung. Des Weiteren beschließt die Verbandsversammlung die Verwendung des Überschusses auf Grundlage des Jahresergebnisses. Gem. Beschlusslage des Rechnungsprüfungsausschusses wird von der sog. Ausnahmevorschrift des Artikel 8 § 4 des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss 2010 wird der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt. Anlage 5/ 2 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Der Überschuss des Jahres 2009 wurde in 2011 aufgelöst, die Verwendung des Überschusses 2011 erfolgt im Haushaltsjahr 2013. e Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und im Mittelpunkt der pi Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei Betrachtung. Dabei ist zu beachten, dass Ansatz und Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur festlegen, ob ein Aktiva oder Passiva dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert ihr Ansatz zu erfolgen hat. Ko Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW §§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Ergänzend werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 5. Handreichung des Innenministeriums NRW herangezogen. Anlage 5/ 3 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und aktuelles Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre wertmäßige Obergrenze. e Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften des § 33 GemHVO NRW beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur Vermögensgegenstände aufgenommen die selbständig verwertbar sind und bei denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann pi angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt. Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2 Ko GemHVO NRW angewandt. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht selbstständig nutzbar sind und mit anderen Vermögensgegenständen eine Bewertungseinheit bilden. In begründeten Fällen ist für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz verwiesen. Entsprechend dem Grundsatz Vermögensgegenstände und der Vollständigkeit Schulden dargestellt. sind in Lediglich der die Bilanz sämtliche Bewertung von geringwertigem Wirtschaftsgut (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56 (1) GemHVO NRW in vereinfachter Form. Anlage 5/ 4 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit Beschluss und ergänzend als Bestandteil der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33 (4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht. die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren e Für Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt worden. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen pi Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist im Anhang beigefügt. Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist bei dem FÖS der Wertansatz Ko für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im Rahmen der Zeitwertermittlung um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewandt worden. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum Stichtag 31.12.2011. Anlage 5/ 5 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 AKTIVA Anlagevermögen Ø Immaterielle Vermögensgegenstände Ø Sachanlagen e Umlaufvermögen Ø Vorräte Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände pi Ø Aktive Rechnungsabgrenzung 4.026,76 € Ko Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung fähig sind (Lizenzen usw.). Nicht entgeltlich erworbene oder selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware gehört zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen). Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Enthalten ist des Weiteren das Nutzungsrecht für die Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert. Anlage 5/ 6 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Sachanlagen Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb eine Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermögen, z.B. unbebaute Grundstücke, und beweglichem Sachanlagevermögen vorzunehmen. Die Sachanlagen sind Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden pi Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung e daher in zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO). Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über Bauten auf fremdem Grund und Boden, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen Ko im Bau wie folgt: Bauten auf fremdem Grund und Boden 213.390,39 € Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem FÖS und der Gemeinde als Grundstückseigentümer beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von Betriebsvorrichtungen, z.B. Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden. Anlage 5/ 7 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung der Jahre 2009 bis 2011 vermindert. Betriebs- und Geschäftsausstattung 123.749,86 € e Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig Zeitwerte wurden sodann angemessene pauschale Wertaufschläge pi geschätzten berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine Indizierung vorgenommen. Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als Ko 60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor, daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten. Die Zugänge 2011 in Höhe von 528,71 €, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als 60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, wurden zum 31.12.2011 in voller Höhe abgeschrieben. Neben erfassten Anlagenzugängen der Periode 2011 in Höhe von 7.793,89 € wurde der Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser beläuft sich einschließlich der Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter über 528,71 € auf insgesamt 14.235,09 €. Somit ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.12.2011 in Höhe von 123.749,86 €. Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten, Chemieunterricht, Biologieunterricht, Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht, Musikunterricht Unterrichtsmaterial für Lehrer, Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte war nicht erforderlich. Anlage 5/ 8 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 450,88 € Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Es handelt sich hier um die vorbereitenden und später zu aktivierenden Vorinstallationen für den im Folgejahr beschafften neuen Küchenblock. e Umlaufvermögen Vorräte 9.546,49 € Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First pi out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 8.796,49 € in den Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das Depotmaterial war nicht erforderlich. Es ist weiterhin ein Wert in Höhe von Ko auszuweisen. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 750,00 € 25.964,32 € Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 25.964,32 € weisen den Bestand der Liquiden Mittel des FÖS aus, welche in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet werden. Der Liquiditätsbestand hat sich entsprechend der Darstellung der Finanzrechnung gegenüber dem Vorjahr um 9.957,46 Euro erhöht. Sonstige Vermögensgegenstände 3.791,19 € Die sonstigen Vermögensgegenstände in dargestellter Höhe ergeben sich aus Guthaben gegenüber dem Stromversorger sowie der Gemeinde aus Abrechnungen der KDVZ-Umlage. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen. SUMME AKTIVA 380.919,89 € Anlage 5/ 9 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 PASSIVA Ø Eigenkapital Ø Sonderposten Ø Rückstellungen Ø Verbindlichkeiten e Eigenkapital 5.916,55 € Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der pi Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen. Das Eigenkapital des FÖS beträgt zum 31.12.2011 insgesamt 5.916,55 € und gliedert sich in die Positionen Ko Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage 5.915,55 € 1,00 € Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages von 1,00 € ausgewiesen. Sonderposten 216.718,04 € In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm Anlage 5/ 10 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer korrespondierend ertragswirksam aufzulösen. Sonderposten aus Zuwendung 196.941,23 € Zum 31.12.2011 ist ein Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 196.941,23 € in der Bilanz enthalten. Dieser setzt sich zusammen aus den Landeszuweisungen zum Anbau des Schulgebäudes sowie aus der neuen Zuwendung des Jahres 2011 seitens des e Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf dem Gelände des Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wird benötigt, um die Sportgeräte für den Ruderunterricht zu sichern. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog der Abschreibung pi der dazugehörigen Wirtschaftsgüter und beläuft sich im Jahr 2011 auf insgesamt 9.378,16 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 18.885,42 € In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten Ko „Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die Umlageüberzahlung des Jahres 2009 im Haushaltsjahr 2011 über 5.573,40 € ertragswirksam aufgelöst. Nach dem Ergebnis des Jahres 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 16.439,26 Euro, welcher dem Sonderposten zuzuführen und im Jahr 2013 aufzulösen ist. Der Sonderposten stellt sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt dar: Ø Umlageüberzahlung 2010 2.446,16 € Ø Umlageüberzahlung 2011 16.439,26 € Instandhaltungsrückstellung Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 liegen keine Erkenntnisse vor, welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen. Anlage 5/ 11 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Sonstige Rückstellungen 7.320,00 € Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum 31.12.2011 aus folgenden Position zusammen: Bemerkung Betrag 550,00 e Prüfungskosten der Eröffnungsbilanz durch die GPA 3.000,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2010 1.000,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2011 2.500,00 € pi Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2009 Leistungszulage 117,63 € Saldenbestätigungen und Betragsrundung 152,37 € 7.320,00 € Ko Insgesamt: Gem. Beschlusslage des zuständigen Gremiums wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit der gutachterlichen und prüferischen Begleitung des Jahresabschlusses 2010 sowie der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 für den FÖS beauftragt. Bei der Bildung der hierzu notwendigen Rückstellung wurde das Honorar zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt 138.223,28 € Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind der FÖS von einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Anlage 5/ 12 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Der Wertansatz des zu passivierenden Rückzahlungsbetrages beläuft sich zum 31.12.2011 auf 138.223,28 €. Auf den nach § 47 GemHVO NRW zu erstellenden Verbindlichkeitsspiegel gem. Anlage wird verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.705,51 € Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.705,51 € handelt e es sich um Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.12.2011 noch aussteht. Sonstige Verbindlichkeiten 1.036,51 € pi Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2011 auf insgesamt 1.036,51 € und beinhalten neben der Abgrenzung von Zinsen aus dem Kapitaldienst noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Ko Durchführung von Lehrerfortbildungen. SUMME PASSIVA 380.919,89 € Anlage 5/ 13 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis werden e zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis zum Gesamtergebnis zusammengefasst. Nachdem der Überschuss des Jahresergebnisses 2011 in Höhe von 16.439,26 € im Wege der Gewinnverwendung entsprechend § 10 der Satzung des FÖS dem neu gebildeten Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung pi für das Jahr 2011 in Erträgen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen: Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzergebnis 6.182,52 € - 6.182,52 € Ko Jahresergebnis 0,00 € Es haben sich im Haushaltsjahr 2011 keine besonderen Geschäftsvorfälle ereignet, welche den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf der Grundlage des Bruttoprinzips alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei Anlage 5/ 14 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten dargestellt. Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum Beispiel Erträge Abschreibungen, aus der Auflösung Zuführungen, von Sonderposten Inanspruchnahme von oder Rückstellungen, Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. Der in der Finanzrechnung als Ergebnis ausgewiesene Bestand an Liquiden Mitteln, saldiert e mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2010), entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand liquider Mittel aller Bankkonten und Kassenbestände. Der Bestand der liquiden Mittel des FÖS, wird bei der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet und beim FÖS im Umlaufvermögen unter der Position der Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich pi zum Beginn des Haushaltsjahres auf 16.006,86 €. Die Finanzrechnung des Jahres 2011 weist zum 31.12.2011 einen positiven Saldo in Höhe von 9.957,46 € aus, folglich erhöht sich der Liquiditätsbestand zum 31.12.2011 auf 25.964,32 € und ergibt sich wie folgt: 23.938,06 € Saldo aus Investitionstätigkeit - 8.773,48 € Ko Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel - 5.207,12 € 9.957,46 € Anlage 5/ 15 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Bestehende Haftungsverhältnis und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie sonstige finanziellen Verpflichtung des FÖS zu erläutern. Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde e Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von 14.700,00 € p. a. Ko Aufgestellt: pi Dahlem, den 31.03.2014 Bestätigt: - gez. Helmut Etten - - gez. Reinhold Müller - (Kämmerer) (Verbandsvorsteher) Anlage 5/ 16 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Anlagenspiegel zum 31.12.2011 gem. § 45 GemHVO NRW Bezeichung Anschaffungs- und Herstellungskosten Umbuchungen Stand 31.12.2010 Zugänge Abgänge im Haushaltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Abschreibung Zuschreibungen im Haushaltsjahr Buchwert Abschreibungen gesamt 31.12.2011 31.12.2010 A. Anlagevermögen 315,35 € II. Sachanlagen 402.156,93 € 9.668,60 € 1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden 242.856,00 € 159.300,93 € 895,12 € 8.322,60 € 4. Anlagen im Bau - € 450,88 € 1.138,51 € 4.026,76 € 4.296,84 € 24.357,82 € 74.234,40 € 337.591,13 € 352.280,35 € 10.122,73 € 14.235,09 € 30.360,73 € 43.873,67 € 213.390,39 € 123.749,86 € 222.618,00 € 129.662,35 € - € - € 450,88 € - € Ko 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 585,43 € e 4.849,92 € pi I. Immaterielle Vermögensgegenstände Anlage 6 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Forderungsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim e Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.12.2011 Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher mindestens nach den im Unlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten Arten der Forderungen pi für Forderungen der Kommune zu gliedern. Gesamtbetrag am 31.12. 2011 Ko EUR 2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen 25.964,32 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahre 5 Jahre EUR EUR EUR 25.964,32 Gesamtbetrag am 31.12. 2010 EUR 16.006,86 2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1 gegenüber privaten Bereich 964,03 dem 964,03 2.2.2 gegen Beteiligung 2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3.791,19 0,00 3.791,19 Anlage 7 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Verbindlichkeitsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.12.2011 Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen e und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern vorzunehmen. Gesamtbetrag am 31.12. 2011 pi Arten der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 bis 5 bis zu 5 Jahre Jahre 1 Jahr EUR 138.223,28 EUR 131.889,00 Ko 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 vom privaten Kreditmarkt 74 Commerzbank 79 KSK Euskirchen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR EUR Gesamtbetrag am 31.12.2010 EUR 6.334,28 0,00 143.430,40 138.223,28 131.889,00 6.334,28 0,00 143.430,40 131.682,31 6.540,97 131.682,31 206,69 6.334,28 0,00 0,00 136.690,34 6.740,06 11.705,51 11.705,51 6.833,94 Anlage 8/ 1 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011 Gesamtbetrag am 31.12. 2011 EUR 1.036,51 EUR EUR EUR 1.036,51 1.360,90 144.631,02 6.334,28 151.625,24 pi 150.965,30 EUR Gesamtbetrag am 31.12.2010 Ko 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a. mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis 5 mehr als 1 Jahr Jahre 5 Jahre e Arten der Verbindlichkeiten Anlage 8/ 2 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Allgemeines Statistische Angaben 1. Zahl der Lehrkräfte 2. Zahl der Schüler 1. Zahl der Lehrkräfte 2010 2011 a) Vollzeitkräfte 11 10 9 b) Teilzeitkräfte 4 2. Zahl der Schüler Blankenheim Dahlem Zahl 5 2010 % Sonstige (außerhalb Verbandsgebiet) Insgesamt Zahl 2011 % % 29 29,90 31 35,63 25 31,25 33 34,02 28 32,18 31 38,75 26 26,80 20 22,99 17 21,25 9 9,28 8 9,20 7 8,75 97 100,00 87 100,00 80 100,00 Ko Nettersheim 2009 4 pi Mitgliedsgemeinden e 2009 Grafische Darstellung der Schüleranzahl 21,25% 8,75% 31,25% Blankenheim Dahlem Nettersheim Sonstige 38,75% Anlage 9/ 1 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Statistische Angaben 3. Umlagengrundlagen Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) 2009 Mitgliedsgemeinden Absolut % € 8.156.206 38,72 Blankenheim 2010 Absolut % € 7.884.342 42,22 2011 Absolut € 7.053.700 42,62 % 3.826.624 18,16 3.715.322 19,90 3.352.282 20,26 Nettersheim 9.081.867 43,12 7.074.328 37,88 6.142.434 37,12 21.064.697 100,00 18.673.992 100,00 16.548.416 100,00 pi Insgesamt e Dahlem Ko Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) : 6.142.434 € 7.053.700 € Blankenheim Dahlem Nettersheim 3.352.282 € Anlage 9/ 2 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen pi e Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahresabschluss dargestellte Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des FÖS einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. Ko Nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 ergibt sich vorerst ein Überschuss in Höhe von 16.439,26 €. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung zu dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen, wonach sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt. Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.12.2011 wie folgt dar: AKTIVA 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgr. BETRAG PASSIVA BETRAG 341.617,89 € 1. Eigenkapital 5.916,55 € 39.302,00 € 2. Sonderposten 0,00 € 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgr. BILANZSUMME AKTIVA 380.919,89 € BILANZSUMME PASSIVA 216.718,04 € 7.320,00 € 150.965,30 € -€ 380.919,89 € Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 380.919,89 € wird eine Allgemeine Rücklage von (Eigenkapital im engeren Sinn) 5.916,55 € ausgewiesen. Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie in den Chancen und Risiken eingegangen. Anlage 9/ 3 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 AKTIVA Anlagevermögen 341.617,89 € Immaterielle Vermögensgegenstände e Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2011 liegt das Anlagevermögen des FÖS insgesamt bei 341.617,89 € und gliedert sich in die Positionen „immaterielle Vermögensgegenstände“ und „Sachanlagevermögen“. 4.026,76 € Sachanlagen pi Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich unter Berücksichtigung des periodengerechten Werteverzehrs der Abschreibung über 585,43 € saldiert mit dem Vortrag und den Zugängen 2011 in Höhe von 315,35 € zum 31.12.2011 auf 4.026,76 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 270,08 € vermindert. 337.591,13 € Ko Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen: Bauten auf fremden Grund und Boden 213.390,39 € Unter Berücksichtigung der Zugänge in Höhe von 895,12 € sowie der AfA über 10.122,73 € reduziert sich der Wert der Bauten auf fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2011 im Saldo um 9.227,61 €. Betriebs- und Geschäftsausstattung 123.749,86 € Es sind neben der AfA auch die Anlagenzugänge des Haushaltsjahres 2011 mit 8.322,60 € berücksichtigt. Es ergibt sich zur Bilanz 2010 eine Wertminderung in Höhe von 5.872,49 €. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 450,88 € Bei dieser Position handelt es sich um erforderliche Vorinstallationen für einen im Folgejahr neu zu errichtenden Küchenblock. Umlaufvermögen Vorräte 39.302,00 € 9.546,49 € Der Wert des Materialdepots konnte mit 750,00 € unverändert beibehalten werden. Entsprechend dem Heizölbestand zum 31.12.2011 wurde unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 8.796,49 € gebildet. Anlage 9/ 4 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Öffentlich-rechtliche Forderungen 25.964,32 € Der Liquiditätsbestand des FÖS hat sich gem. der Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2011 um 9.957,46 € erhöht und beträgt zum Jahresabschlussstichtag 25.964,32 €. Sonstige Vermögensgegenstände 3.791,19 € e Es wurden Forderungen gegen den Stromlieferanten sowie gegen die Gemeinde aus der Endabrechnung der KDVZ-Umlage aufgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Volumen der Bilanz in 2011 lediglich um 1.279,15 € erhöht hat. Ko pi Das Anlagevermögen hat sich jedoch durch die Abschreibungen der laufenden Periode in Höhe von 24.943,25 € saldiert mit den neuen Investitionen in Höhe von 9.983,95 € gegenüber dem Vorjahr um 14.959,30 vermindert. Anlage 9/ 5 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 PASSIVA Eigenkapital 5.916,55 € Allgemeine Rücklage 5.915,55 € Die allgemeine Rücklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den übrigen Passivposten, jedoch ohne Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage dar. Sie hängt somit in der Höhe von den in die Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab und beläuft sich zum Jahresabschluss 2011 auf 5.915,55 € 1,00 € e Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist somit 1,00 € aus. 216.718,04€ pi Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen 196.941,23 € Ko In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2011 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 9.378,16 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 18.885,42 € Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung der Überdeckung des Jahres 2009 um 5.573,40 € gemindert. Die sich hiernach ergebende Überdeckung 2011 über 16.439,26 € wurde dem Sonderposten auf Grundlage der Verbandssatzung wieder zugeführt. Einschließlich der Überdeckung des Jahres 2010 über 2.446,16 € beläuft sich der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt 18.885,42 €. Sonstige Sonderposten 891,39 € Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes. Rückstellungen 7.320,00 € Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am 31.12.2011 nicht mehr. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die Ausführungen des Anhanges verwiesen. Anlage 9/ 6 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Verbindlichkeiten 150.965,30 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 138.223,28 € Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach Höhe und Fälligkeit bedingt durch Kreditaufnahmen für Investitionen vom privaten Kreditmarkt besteht. Durch den Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst des Jahres 2011 konnten diese zum 31.12.2011 auf 138.223,28 € reduziert werden. e Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.705,51 € pi Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.705,51 € wurden bestehende Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten 1.306,51 € Ko Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten beläuft sich auf 1.306,51 € und beinhaltet im Wesentlichen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchführung von Lehrerfortbildungen. Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.12.2011 stellt sich graphisch bei einer Bilanzsumme von 380.919,89 € wie folgt dar: 1,55% Eigenkapital 39,63% Sonderposten Rückstellungen 56,89% Verbindlichkeiten 1,92% Anlage 9/ 7 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Ertrags- und Finanzlage Die Erträge des Jahres 2011 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschließlich der Finanzerträge auf insgesamt 250.359,63 € und liegen somit um 3.567,37 € unter dem Planansatz. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2009 in Höhe von 5.573,40 €. e Bei einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen schließt die Ergebnisrechnung 2011 mit einem positiven Saldo in Höhe von 16.439,26 € ab. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2011 zu der Bilanzposition „2.2 Sonderposten für Umlageüberzahlungen“, wonach sich die Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschließlich der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 250.359,63 € ausgeglichen darstellt. Ko pi Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Jahres 2011 beläuft sich gem. der Finanzrechnung auf 210.817,70 € und unterschreitet den fortgeschriebenen Planansatz um 56.978,30 €. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 8.773,48 € zum Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände sowie für immaterielle Vermögensgegenstände geleistet. Ebenfalls wurden die Darlehensverbindlichkeiten im Wege der ordentlichen Tilgung um 5.207,12 € gemindert. Es stehen Einzahlungen in Höhe von insgesamt 234.755,76 € gegenüber, somit hat sich der Liquiditätsbestand der v. g. Periode um 9.957,46 € erhöht. Dieser beläuft sich zum 31.12.2011 auf 25.964,32 €. Die Verwaltung der liquiden Mittel des Förderschulzweckverbandes erfolgt in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, somit handelt es sich um eine sonstige öffentlichrechtliche Forderung seitens des FÖS gegen die Gemeindekasse Dahlem. Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Finanz- und Ertragslage Bezeichnung / Formel Eigenkapitalquote I Ergebnis 1,55 % Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen des Zweckverbandes durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote I ist, desto unabhängiger ist der Zweckverband von externen Kapitalgebern. Vorjahr 59,52 % Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft, inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Vorjahr 1,56 % Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 5.916,55 € x 100 380.919,89 € Anlagendeckungsgrad II Eigenkapital + Sonderposten für Erläuterung langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten Anlage 9/ 8 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Zuwendungen und Beiträge + lfr. Fremdkapital x 100 Anlagevermögen über fünf Jahre 59,38% 202.857,78 € x 100 341.617,89 € Vorjahr 3,53 % kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme 144.631,02 € x 100 380.919,89 € pi Anlagenintensität 37,97 % Anlagevermögen x 100 Bilanzsumme Vorjahr 93,92 % 89,68 % Ko 341.617,89 € x 100 380.919,89 € Liquidität 2. Grades Vorjahr 126,63 % Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten 29.755,51 € x 100 144.631,02 € Zinslastquote 20,57 % Vorjahr 2,85 % Finanzaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 6.292,96 € x 100 244.066,67 € Allgemeine Umlagequote 2,58 % Vorjahr 91,47 % Allgemeine Umlagen x 100 ordentliche Erträge 229.271,40 € x 100 250.249,19 € Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge i.d.R. über Kassenkredite finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage des Zweckverbandes auswirken. kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten bis zu einem Jahr e Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 91,62 % Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Die Liquidität 2. Grades gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Zinslastquote weist auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt wider, wie groß der Anteil der Umlage an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung der Umlageüberzahlungen der Vorjahre wurde berücksichtigt) Anlage 9/ 9 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Vorjahr 8,05 % Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 20.551,60 € x 100 250.249,19 € 8,21 % Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit der Zweckverband von Zuwendungen und somit Leistungen Dritter abhängig ist. (Die Erträge aus der Auflösung der SoPo wurden hier berücksichtigt) Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen. e Festzustellen ist, dass sich die kurzfristige Verbindlichkeitsquote erheblich erhöht hat. Ursächlich ist hierfür das Ende der Zinsbindungsfrist eines Investitionskredits zum 30.09.2012. Dies wirkt sich auch auf die Liquidität 2. Grades aus. pi Des Weiteren hat sich die Anlagenintensität reduziert, da die Summe der Abschreibungen für Abnutzung der laufenden Periode größer ist, als die investiven Zugänge des Jahres 2011. Ko Die Allgemeine Umlagequote verändert sich trotz der gestiegenen Umlage nur unerheblich, da in einem ähnlichen Maße auch die Summe der ordentlichen Erträge gestiegen ist. Anlage 9/ 10 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Vorgänge von besonderer Bedeutung Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben (§ 48 S. 3 GemHVO). Chancen und Risiken Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen. e Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber Chancen dar. Ko pi Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen. Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen saldiert werden. Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich eine kurze Schwerpunktanalyse an. Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei Kommunen gebildet. Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten. Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit sondern viel mehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden Mitgliedskommunen auszurichten. Anlage 9/ 11 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist der § 75 Abs. 2 Satz 1 GO wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Der Teilergebnisplan des Jahres 2011 wie auch die Haushaltsplanung für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2017 weist jeweils ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. e Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen. pi Der Zweckverband hat durch Anbaumaßnahmen an das angemietete Schulgebäude dem notwendigen Raumangebot für die Förderschüler Rechnung getragen, so dass das Raumprogramm derzeit als erfüllt angesehen werden kann. Besondere Investitionen und besondere schulische Maßnahmen werden derzeit nicht gesehen. Neben der Georg-Schule des Förderschulzweckverbandes wird in Schleiden eine weitere Förderschule im Südkreis Euskirchen unterhalten. Ko Nach einer Einschätzung zur Schulentwicklungsplanung nach dem im Trend gewichteten Mittel der Schuljahre 1999/2000 bis 2010/2011 erreicht die Versorgungsquote der Förderschulen insgesamt 4 % (bezogenen auf die jeweiligen Jahrgangbesetzungen der 6bis 16-jährigen). Mit dieser Versorgungsquote kann zukünftig jedoch nicht mehr mit Schülerzahlen der gegenwärtigen Größenordnung gerechnet werden, weil längerfristig auch im Bereich der Förderpädagogik die Schülerzahlen demografisch bedingt rückläufig sein werden und das 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes (Inklusion) einen weiteren Rückgang von Schülern erwarten lässt. Die Schülerzahlen der beiden letzten Schuljahre: Schuljahr Schüler Klassen 2012/2013 78 6 2013/2014 76 6 Das Land strebt die schulische Inklusion an und damit die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion im Jahr 2014, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen. Gegenwärtig wird ein Teil der Schüler integrativ an den Regelschulen beschult mit jährlich steigender Tendenz und es ist davon auszugehen, dass durch die fortschreitende Inklusion die Schülerzahlen an den Förderschulen in den nächsten Jahren weiter spürbar zurückgehen. Anlage 9/ 12 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung aufgehoben. Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem Teilstandort mindestens die hälftige der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich. e Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden Handlungsbedarf mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim möglichst lange zu sichern, und zwar durch eine Fusion mit der weiteren Förderschule in Schleiden. Zur Ausgestaltung eines solchen Zusammenschlusses bieten sich die Möglichkeiten nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW an. pi Beide Schulen sind zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten zu verbinden um das vorhandene schulortnahe Förderschulangebot sicher zu stellen. Mit der Zusammenlegung der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter Beibehaltung der beiden Standorte würde ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern entstehen, das für einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur Standortsicherung beiträgt. Ko Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die neue Mindestgrößenverordnung finden Gespräche der Mitgliedsgemeinden beider Förderschulzweckverbände über einen Zusammenschluss statt und auch hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung einer Schulträgerschaft. Angestrebt wird, dass die Mitgliedskommunen der beiden jetzt bestehenden Zweckverbände alle Schulträgerlasten für ihre jeweiligen jetzt noch bestehenden eigenständigen Schulen tragen und zwar die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim die finanziellen Lasten für den Standort der Georg-Schule Dahlem und die Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden für den Schulstandort der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden. Durch diese Kostentrennung dürfte für die Verbandsmitglieder hinsichtlich der finanziellen Lasten Planungssicherheit bestehen und die Schulträgerkosten in einem zu erwartenden Rahmen verbleiben. Beabsichtigt ist die Schulträgeraufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Zweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zu übertragen. Die Gespräche mit den betroffenen Kommunen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Schulstandortes Georg-Schule in Dahlem werden weiterhin geführt. Anlage 9/ 13 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher, des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen: Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen 2. Ausgeübter Beruf 3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes 4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form 5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen pi Müller Reinhold Ko 1. e 1. 2. Bürgermeister Verbandsvorsteher Betriebsleiter Geschäftsführer 3. - 4. Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft Dahlemer Binz GmbH, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V. 5. Mitgliedschaft Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv. Vorsitzender des Betriebsausschusses des Wasserverbandes Oleftal, Abgeordneter im Waldbesitzerverband, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes, Vorsitzender des Arbeitskreises Naturpark Nordeifel e.V., stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V., Mitglied Gutachterausschuss Kreis Euskirchen, Jurymitglied der „Entente Florale“, Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Vorsitzender der lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Eifel. Anlage 9/ 14 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Persönliche Angaben Mitglieder Verbandsversammlung (Stand 31.12.2011) Mitglieder Gemeinde Blankenheim stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim e Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter pi Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat Tanja Möllengraf, Anno-Santo-Str. 21, 53945 Blankenheim, Pflegefachkraft Mitglieder Gemeinde Dahlem Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister Ko stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt Mitglieder Gemeinde Nettersheim Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte Anlage 9/ 15 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2011 Persönliche Angaben Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (Stand 31.12.2011) Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter e Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner pi Stellvertreter: Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister Ko Dahlem, den 31.03.2014 Aufgestellt: - gez. Helmut Etten Kämmerer der Gemeinde Dahlem Bestätigt: - gez. Reinhold Müller Verbandsvorsteher Anlage 9/ 16 NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Nr. Nutzungsdauer (in Jahren) Vermögensgegenstand Gebäude und bauliche Anlagen Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk Abwasserkanäle Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage Badekabinen Baubuden Behelfsbauten Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Feuerwehrgerätehäuser (massiv) Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise) Friedhofskapellen Garagen (massiv) Garagen (Fertigbau) Garagen (Leichtbau) Gebäude, Verwaltungs- (massiv) Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau) Gebäude, Büro- (massiv) Gebäude, Büro- (Leichtbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau) Gebäude, Betriebs- (massiv) Gebäude, Betriebs- (Fertigbau) Gebäude, Betriebs- (Leichtbau) Gebäude, Lager (massiv) Gebäude, Lager (Fertigbau) Gebäude, Lager (Leichtbau) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau) Gebäude, Schul- (massiv) Gebäude, Schul- (Leichtbau) Gebäude, Toiletten- (massiv) Gebäude, Toiletten- (Fertigbau) Gebäude, Toiletten- (Leichtbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau) Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten Geräteblockhaus Kiga Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle Hallen (massiv) Hallen (in Leichtbauweise) Hallen, Fahrzeug (massiv) Hallen, Fahrzeug (Leichtbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau) Hallenbäder Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv) Jugendzentren (Fertigbau) Jugendzentren (Leichtbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv) Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau) Lagergebäude (massiv) Lagergebäude (Fertigbau) Lagergebäude (Leichtbau) Leichenhallen Pegelhaus Zu-/Ablauf Pumpenhäuser Silobauten (Kunststoff und Stahl) Stauanlage - Untergrundverpresseung Stahlanlage - Damm Hauptsperre 40 67 30 40 50 20 8 20 50 80 40 80 50 40 30 80 35 70 35 50 50 50 70 70 70 60 40 30 60 50 70 25 25 20 15 70 70 60 60 20 67 60 30 50 30 50 50 40 50 70 50 50 40 60 50 40 50 40 30 70 50 50 20 100 100 Ko pi e 1 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.30 1.31 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 1.38 1.39 1.40 1.41 1.42 1.43 1.44 1.45 1.46 1.47 1.48 1.49 1.50 1.51 1.52 1.53 1.54 1.55 1.56 1.57 1.58 1.59 1.60 1.61 1.62 1.63 1.64 1.65 Anlage 10/1 1.66 1.67 1.68 1.69 1.70 1.71 1.72 1.73 1.74 1.75 1.76 1.77 1.78 1.79 1.80 1.81 1.82 1.83 1.84 1.85 Stauanlage - Prallwand Entnahme Stauanlage - Damm Vorsperre Stauanlage - Betonbauteile Stauanlage - Stahlbauteile Stauanlage - Tosbecken Stauanlage - Betonflächen Tosbecken Stauanlage - Asphaltdichtung Stauanlage - Mastixversiegelung Stauanlage - Pegelanlage Stauanlage - SM 3-6 Bauteil Stauanlage - Beobachtungsbrunnen Stauanlage - Brücke Vorbecken Stauanlage - Betonfläche Einlauf Stauanlage - Betronfläche Grundablass Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle Trafostationshäuser Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau) Wohncontainer 100 100 100 80 100 20 40 15 40 72 40 25 30 20 50 50 60 50 40 10 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) Barrieren (Sportplätze) Betonmauer Bolzplätze (rote Erde) Bootssteg Brücken (Holzkonstruktion) Brücken (Mauerwerk oder Beton) Brücken (Stahlkonstruktion) Brunnen Drahtzaun Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk) Drainagen (aus Ton oder Kunststoff) Fahrradständer (mobil) Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung) Grünanlagen Holzzaun Löschwasserteiche Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung) Orientierungssysteme Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken) Parkplätze (mit Packlage) Pflastersteinwege Plattenwege Ruhebänke Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.) Schilderbrücken Spielkombinationen Kletterburg Spielplätze Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) Stahlzaun Stauanlage Wegebau hiervon Unterbau Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut) Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke) Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster) Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch) Wasserspeicher Wegebau Unterbau Wegebau Asphalt Wirtschaftsweg (unbefestigt) Wirtschaftsweg (mineralisch) Wirtschaftsweg (bituminös) Ziegelmauer 20 30 15 15 30 80 80 20 17 33 13 10 35 15 5 40 25 10 9 60 15 15 10 8 10 15 12 20 20 40 80 60 40 60 20 20 80 40 5 10 20 30 Ko pi e 2 2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30 2.31 2.32 2.33 2.34 2.35 2.36 2.37 2.38 2.39 2.40 2.41 2.42 3 Technische Anlagen (Betriebsanlagen) 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen) Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges) Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil) Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage) 13 13 16 16 16 25 16 12 15 10 Anlage 10/2 10 10 15 10 20 30 15 10 25 10 10 10 40 20 8 10 35 35 20 14 15 10 15 10 18 18 20 12 20 9 10 10 25 30 40 71 70 15 12 e Abzugsvorrichtungen Akkumulatoren Alarmanlagen Alarmgeber (Rettungsdienst) Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen) Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Brandmeldeanlage Brennstofftanks Druckkessel Druckluftanlagen (mobil) Druckluftanlagen (stationär) Druckrohrleitungen für Abwässer Druckrohrleitungen für Sickerwasser Gaststätteneinbauten Gerüste (mobil) Kabelleitungen Kabelleitungen (erdverlegt) Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen Kälteanlagen Klimaanlagen Martinshornanlage Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein) Messeinrichtungen (allgeimein) Notstromaggregate Pausensignalanlagen Photovoltaikanlagen Schaukästen Wegeschranken Solaranlagen Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik Stauanlage - Umbau SW-Leitung Stauanlage - Sicherheitstechnik Telekommunikationseinrichtungen Vermessungsgeräte (mechanisch) pi 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 3.29 3.30 3.31 3.32 3.33 3.34 3.35 3.36 3.37 3.38 3.39 3.40 3.41 3.42 3.43 3.44 3.45 3.46 3.47 3.48 3.49 Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung Abfallbehälter und -körbe Atemschutzgerät Atmungsgeräte Bädereinrichtungen Bänke aus Holz Bänke aus Metall oder Kunststoff Bänke aus Stein, Mauerwerk Beckeneinstiegsleitern Beckenreiniger Belüftungsgeräte (mobil) Bestuhlung von Trauerhallen Betonkleinmischer Bohnermaschinen Bohrhämmer Bohrmaschinen (mobil) Bohrmaschinen (stationär) Bühnenausstattung Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk Bühnenzubehör Dampfhochdruckreiniger Desinfektionsgeräte Feuerlöschgeräte Feuerwehrleitern (mechanisch) Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug) Folienschweißgeräte Friedhofskreuze Handkehrmaschinen Hartplatzpflegegerät Hobelmaschinen (mobil) Hobelmaschinen (stationär) Kanalleuchte mit Anschluss Kommunikationssysteme Kompressor Kücheneinrichtung 10 12 6 12 8 20 30 20 12 10 20 6 5 5 5 16 20 20 20 8 10 8 20 4 13 25 6 7 9 16 8 10 10 15 Ko 4 4.01 4.02 4.03 4.04 4.05 4.06 4.07 4.08 4.09 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 4.19 4.20 4.21 4.22 4.23 4.24 4.25 4.26 4.27 4.28 4.29 4.30 4.31 4.32 4.33 4.34 Anlage 10/3 10 10 25 13 9 12 12 5 7 11 8 14 10 20 12 10 10 8 10 8 15 10 10 13 6 15 5 8 15 11 20 8 10 7 5 7 8 10 e Küchengeräte Ladegerät Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch) Lötgeräte Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.) Messgeräte (Abwasser) Mülltonnen Netzwerkserver Presslufthämmer Rüttelplatten Sägen aller Art (mobil); Kettensäge Sägen aller Art (stationär) Salzstreuer für den Winterdienst Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär) Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel) Sauerstoff-Schutzgerät Saugschläuche Schallpegelmesser Schiebeleiter Schleifmaschinen (mobil) Schleifmaschinen (stationär) Schmutzwasserpumpe Schneeräumschild Schweißgeräte Schredder Skelett, Torso, Demonstrationspuppe Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. ! Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.) Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte) Stampfer Straßenschilder Streuautomaten für den Winterdienst Teerkocher, -spritze Trennmaschinen (mobil) Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät Vorbaukehrmaschinen Werkzeuge Winterdienstgeräte (allgemein) pi 4.35 4.36 4.37 4.38 4.39 4.40 4.41 4.42 4.43 4.44 4.45 4.46 4.47 4.48 4.49 4.50 4.51 4.52 4.53 4.54 4.55 4.56 4.57 4.58 4.59 4.60 4.61 4.62 4.63 4.64 4.65 4.66 4.67 4.68 4.69 4.70 4.71 4.72 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software) Aktenvernichter Audiogeräte Autotelefone Beamer; Videobeamer Bepflanzungen in Gebäuden Bildschirme Brief- und Paketwaagen Büchereiregalsystem für Präsenzbestand Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.) Büromöbel Cassettenrecorder CD-Player Datensichtgeräte Dia-Projektor Drucker DVD Player Faxgeräte Fernseher Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage) Filmgeräte Flipcharts Fotogeräte Frankiermaschinen Funksprechgerät/Handfunksprechgerät Glasvitrinen Großrechner Handy Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-) Klimageräte (mobil) Kommunikationsendgeräte (allgemein) Kopiergeräte Laboreinrichtungen Lagereinrichtungen Laptops Laubbläser / Laubsauger 10 5 5 8 10 5 12 15 10 20 7 7 8 8 5 7 7 10 10 7 8 7 8 8 10 7 5 7 11 8 7 14 8 5 5 Ko 5 5.01 5.02 5.03 5.04 5.05 5.06 5.07 5.08 5.09 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 5.25 5.26 5.27 5.28 5.29 5.30 5.31 5.32 5.33 5.34 5.35 Anlage 10/4 7 4 10 8 8 5 8 30 5 8 3 8 10 10 8 7 9 9 7 15 8 5 9 5 5 5 10 20 20 20 8 30 7 10 9 25 15 5 10 e Lautsprecher Lehr- und Lernmaterial Leinwände Magnetwand Metaplantafel Mobilfunkendgeräte Overheadprojektoren Panzerschränke Personalcomputer Pinnwand Plotter Präsentationsgeräte Projektionsgeräte Projektionswände (mobil) Projektoren Radios Räumgeräte Raumheizgeräte (mobil) Recorder Regalsystem einer Handbibliothek Reißwölfe Scanner (u. ä. Peripheriegeräte) Schreibmaschinen Software (Anwendungen Spezial) Software (Anwendungen Standard) Software (Betriebssysteme und Netzwerk) Stahlregal Stahlschränke Stellwände Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale) Tresore Verstärker Videogeräte Vitrinen Wandtafeln, Leinwände in Schulen Werkstatteinrichtungen Workstations Zeiterfassungsgeräte pi 5.36 5.37 5.38 5.39 5.40 5.41 5.42 5.43 5.44 5.45 5.46 5.47 5.48 5.49 5.50 5.51 5.52 5.53 5.54 5.55 5.56 5.57 5.58 5.59 5.60 5.61 5.62 5.63 5.64 5.65 5.66 5.67 5.68 5.69 5.70 5.71 5.72 5.73 5.74 Fahrzeuge Anhänger Barkassen Einsatzleitwagen Fahrräder Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug Hubwagen Kleintraktoren Kleintransporter Kombiwagen Lastkraftwagen Loipenspurgerät Mannschaftstransportfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug Motorboot Personenkraftwagen Streufahrzeuge Traktoren 10 20 14 8 20 10 8 10 8 10 10 10 10 12 10 10 10 Ko 6 6.01 6.02 6.03 6.04 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 6.17 7 Sonstige Anlagegüter 7.01 7.02 7.03 7.04 7.05 7.06 7.07 7.08 7.09 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 7.16 Betten Brennofen (Töpferwerkstatt) Defibrillator EC-Kartenleser Einbauküchen Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer) Fahnenmasten Geldprüfgeräte Geschirrspülmaschinen Getränkeautomaten Hochdruckreiniger Industriestaubsauger Kühleinrichtungen Kühlschränke Laborgeräte Landkarten (große für Schule) 15 25 7 8 18 4 10 7 10 7 8 7 10 10 13 12 Anlage 10/5 Leitern Mikroskope Mikrowellengeräte Regaleinrichtungen (allgemein) Reinigungsgeräte (fahrbar) Schneepflüge Schulsportgeräte Staubsauger Wasserautomaten Wäschetrockner Waschmaschinen Wasserhochdruckreiniger Wasserspielgeräte Bergungsfässer Leitungsroller (Kabeltrommel) Rollwagen Probeentnahmesatz Umfüllpumpe CSA-Schutzanzüge Kombinationsschaumrohr VA-Kiste für Feuerwehrauto Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.) Hitzeschutzanzüge Tauchpumpe Tragkraftspritzen Sargwagen Musikinstrumente, -zubehör Blas- und Schlaginstrumente Tasteninstrumente Streichinstrumente elektronisches Stimmgerät Gitarrenverstärker Klavierbank Mikrofonanlage Mischpulte Mixer / Verstärker Orchesterpult 10 15 8 10 5 20 5 10 5 3 Ko pi 8 8.01 8.02 8.03 8.04 8.05 8.06 8.07 8.08 8.09 8.10 18 13 8 18 9 10 10 7 5 8 10 8 15 10 10 15 20 20 20 15 15 15 10 15 25 20 e 7.17 7.18 7.19 7.20 7.21 7.22 7.23 7.24 7.25 7.26 7.27 7.28 7.29 7.30 7.31 7.32 7.33 7.34 7.35 7.36 7.37 7.38 7.39 7.40 7.41 7.42 Anlage 10/6 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers e Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ko pi Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bornheim, den 12. Mai 2014 DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Anlage 11 e Ko pi Ergänzende Angaben DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Sitz: Dahlem Aufgaben: Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Ko Verbandsversammlung: Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007. pi Verbandssatzung: e Name: Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern: - Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter) - Gemeinde Dahlem (2 Vertreter) - Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter) Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2011 einmal. Im Rahmen dieser Sitzung wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst: Sitzung der Verbandsversammlung vom 15. Juni 2011: − Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 nebst Anhang und Lagebericht, − Entlastung des Verbandsvorstehers. Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde in der Verbandsversammlung am 16. Dezember 2013 festgestellt, ebenso wurde dem Ver bandsvorsteher Entlastung erteilt. Verbandsvorsteher: Reinhold Müller Bürgermeister der Gemeinde Dahlem Anlage 12 e pi Ko e pi Ko