Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
6,0 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 09:00
Aktualisiert
02.12.15, 09:00
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DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft
pi
e
BERICHT
über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2011 und
Ko
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
Hinweis:
„Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten
Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe des
Zweckverbandes. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem
Zweckverband und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht
gestattet.“
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BERICHT
über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2011 und
Ko
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
1
2. Grundsätzliche Feststellungen
2
2.1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher
2
2.2
Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
4
5
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Prüfungsgegenstand
5
3.2
Art und Umfang der Prüfung
5
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
e
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
8
8
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
8
4.1.2
Jahresabschluss
8
Bilanz
4.1.2.2
Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
9
4.1.2.3
Finanzrechnung und Teilrechnungen
9
4.1.2.4
Anhang
4.1.3
4.2
Lagebericht
pi
4.1.2.1
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und
Ko
4.2.1
sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
9
10
10
10
10
11
4.2.2.1
Allgemeine Feststellungen
11
4.2.2.2
Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2011
11
5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
13
5.1
Vermögenslage
13
5.2
Schuldenlage
14
5.3
Ertragslage
15
5.4
Finanzlage
16
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
18
7. Schlussbemerkung
19
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Anlagen
Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2011
Anlage 2 Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Anlage 3 Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Anlage 4 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember
2011
Anlage 5 Anhang für das Haushaltsjahr 2011
e
Anlage 6 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2011
Anlage 7 Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2011
Anlage 8 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2011
pi
Anlage 9 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011
Anlage 10
Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern
Anlage 11
Bestätigungsvermerk
Ko
Ergänzende Angaben
Anlage 12
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 13
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
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1. Prüfungsauftrag
Der
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem,
(im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) ist nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisund Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss
der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW prüfen zu lassen.
e
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und gemäß § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht
mit aufzunehmen.
pi
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss Dritter als Prüfer bedienen, an die damit durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks delegiert wird.
Ko
In diesem Zusammenhang hat uns der Rechnungsprüfungsausschuss des Förderschulzweckverbandes
mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 als Prüfer für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011
gewählt. Dementsprechend hat uns der Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes am 7. Januar 2014 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 gemäß
§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten.
Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer
Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben.
Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung).
Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 10 dieses Berichtes wiedergegeben.
Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der
Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 12) erweitert.
Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 20. Juni 2013/
7. Januar 2014 vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 13 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Soweit in den für den Auftrag
geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungshöchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese
nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen.
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2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher als gesetzlicher Vertreter hat im Lagebericht, welcher als Anlage10 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 5 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt.
Als Prüfer nehmen wir mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch den
Verbandsvorsteher im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung.
e
Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gewonnen haben. Unsere nachfolgende Darstellung ist so abgefasst, dass sie den Berichtsadressaten als
Grundlage ihrer eigenen Einschätzung der Lagebeurteilung dienen kann.
pi
Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des Verbandsvorstehers im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2011 sind zur Beurteilung der Lage
des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben:
Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre
2009 bis 2011 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre.
Ko
Korrespondierend zum Rückgang der Schülerzahl von 97 im Jahr 2009 auf 80 im Jahr 2011 hat sich
auch die Lehrerzahl von 11 Vollzeit- und 4 Teilzeitkräften in 2009 zu 9 Vollzeit- und 5 Teilzeitkräften in
2011 verändert.
Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten
Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis
einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
Der sich operativ ergebende Überschuss 2011 in Höhe von 16.439,26 € wurde satzungsgemäß in
den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen eingestellt.
Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen der Bilanzpositionen im Jahr 2011
erläutert.
Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 89,68 % der Bilanzsumme von 381 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 217 T € sowie durch
Investitionskredite in Höhe von 138 T€ bestimmt.
Die zur Deckung der Aufwendungen erforderlichen Erträge des Zweckverbandes resultieren zu
91,62 % aus Umlagezahlungen der beteiligten Kommunen. Lediglich 8,21 % der Erträge ergeben sich
aus Landeszuweisungen.
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Die Erträge des Jahres 2011 liegen um 3.567,37 € unter dem Plan. Nach Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2011 zum Sonderposten für Umlageüberzahlungen gemäß § 10 der Verbandssatzung, stellt sich die Ergebnisrechnung mit Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 250 T€ ausgeglichen dar.
Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 211 T€ unterschreitet den Planansatz um 57 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von
9 T€ sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 5 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 235 T€ gegenüber, sodass sich der Liquiditätsbestand um 10 T€ erhöht hat.
Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt.
e
Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und der Lagebericht für
das Haushaltsjahr 2011 die folgenden, wesentlichen Aussagen:
pi
Der Verbandsvorstand prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten
Jahren. Seine Annahmen basieren dabei auf folgenden Ursachen:
1. Aufgrund des demografischen Wandels und der geplanten Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen.
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2. Das Land strebt die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden schulischen Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an
den allgemeinen Schulen, im Jahr 2014 an.
3. Das Land hob die bisherige Ausnahmeregelung auf, wonach die Mindestgröße für Förderschulen
von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte.
Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim soll durch einen Zusammenschluss mit der weiteren Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) unter
Beibehaltung der beiden Standorte erfolgen.
Daher finden bereits Gespräch der Mitgliedsgemeinden hinsichtlich der Zusammenlegung beider Förderschulzweckverbände sowie der rechtlichen Ausgestaltung einer Schulträgerschaft statt.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den Verbandsvorsteher ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch eingeschätzt werden.
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2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten.
Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und
§§ 37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes.
e
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt.
pi
Der vom Verwaltungsleiter am 31. März 2014 aufgestellte und vom Verbandsvorsteher am
31. März 2014 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2011 wurde der Verbandsversammlung
am 22. April 2014 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der
vom Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden.
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Wir weisen daraufhin, dass gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW
(NKFWG NRW) der Jahresabschluss 2010 des Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zulässigerweise nicht geprüft wurde und lediglich die vom Verbandsvorsteher gemäß § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigte Entwurfsfassung des Jahrsabschlusses des Haushaltsjahres 2010 der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt werden
soll.
Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme des vorgenannten Verstoßes keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt.
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3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1 Prüfungsgegenstand
Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101
Abs. 1 GO NRW sind:
−
die Buchführung,
die Inventur,
das Inventar,
die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen
und Anhang sowie
der Lagebericht.
e
−
−
−
−
−
pi
Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG
NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers
des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerken abzugeben.
Ko
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen
Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser
Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet,
schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser
Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
3.2 Art und Umfang der Prüfung
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes, der im Entwurf am 10. Januar 2014 durch den Verbandsvorsteher bestätigt wurde.
Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 gilt die Vorschrift des Artikel 8 § 4 des 1. NKFWG
NRW, d.h. das Wahlrecht, dass sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes
durch den Verbandsvorsteher und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht, einschließlich der Prüfung,
entfallen können. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat mit Schnellbrief Nr.
155/2012 vom 29. Oktober 2012 Verfahrenshinweise zur Anwendung der o.g. Vorschriften erteilt,
die die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Anwendung empfohlen hat. In Bezug auf das Anfangsvermögen des zu prüfenden Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 ist lediglich die formelle BilanzSeite 5
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kontinuität aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes zu prüfen.
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Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei
von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.
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Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde von uns eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert unter Einschätzung des Umfelds und der Lage des Förderschulzweckverbandes, auf
den Auskünften des Verwaltungsleiters und des Verbandsvorstehers über die wesentlichen Ziele, Strategien und Risiken, analytischen Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und auf der
grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes. Darüber hinaus wurden die Feststellungen aus den Prüfungen der Vorjahre berücksichtigt.
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Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein
Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt:
−
−
−
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens,
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten,
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch
Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Saldenbestätigungen von Kreditinstituten und durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes.
Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten
Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch
uns überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen
Regelungen erfolgt.
Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich
ihrer Werthaltigkeit geprüft.
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Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende
Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft.
Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung
aller wesentlichen, erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung
der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Saldenbestätigungen, Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen.
Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft.
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Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung vom 14. April bis zum 12. Mai 2014 in unserem
Büro in Born heim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden in unserem Büro in
Bornheim erledigt.
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Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht,
der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend
den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
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Der Verbandsvorsteher sowie alle beauftragten Personen haben die uns in analoger Anwendung des
§ 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig, vollständig und rechtzeitig erteilt. Der Verbandsvorsteher hat uns am 12. Mai 2014 die Vollständigkeit der Buchführung, des Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr
buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner alle Wagnisse
berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle erwarteten
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind.
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4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
e
Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem KIRP Serie 7 Release 7.5 der Firma KIRP GmbH, Köln. Für die IT-Anwendung KIRP Serie 7 Release 7.5 liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 23. Februar 2011
vor. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über das System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG,
Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm.
Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW
der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4.
April 2012 vor.
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Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen
vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht greifbar
aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen
Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung.
Ko
Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Verträgen und Dienstanweisungen entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet.
4.1.2 Jahresabschluss
Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs.
1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG
NRW, der GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt.
Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend
Gebrauch gemacht.
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist aus der Buchführung, dem
Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW.
Wir weisen daraufhin, dass aufgrund der verfahrensrechtlichen Erleichterungen für den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2010 des Förderschulzweckverbandes gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKFWG NRW
zulässigerweise keine Jahresabschlussprüfung i.S. von §§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO
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NRW für diesen Jahresabschluss erfolgt ist. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 wurde das Anfangsvermögen lediglich auf die formelle Bilanzidentität zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Zweckverbandes geprüft. Es haben sich keine Beanstandungen
ergeben.
4.1.2.1 Bilanz
4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
e
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und
richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der
Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
pi
In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18
Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen
worden.
Ko
Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und
38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht der vom MIK
NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen
In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2011 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen.
Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39
Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK
NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht der vom MIK
NRW mit Runderlass vom 5. Juli 2010 empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A zur VV Muster zur GO und GemHVO.
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4.1.2.4 Anhang
In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind
vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW
beizufügen.
e
Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
4.1.3 Lagebericht
pi
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Ko
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er
damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO
NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt.
Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden
werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses erläutert.
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4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen
Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den
beigefügten Anhang (vgl. Anlage 5). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen:
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW).
e
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln
bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW).
Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs.
1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW).
pi
Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband
wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW).
Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW).
Ko
4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2011
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00 (sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter") wird von dem
Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 1 GemHVO NRW a.F. Gebrauch gemacht. Hiernach werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00
im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben, soweit diese selbständig nutzbar sind und einer
Abnutzung unterliegen. Vermögensgegenstände mit einem Wert von weniger als netto € 60,00 werden
gemäß dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz2 GemHVO NRW a.F. im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand verbucht.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen werden unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern nach der linearen
Methode vorgenommen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gegenständen des Sachanlagevermögens von weniger als netto € 410,00 (sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter") wird von dem
Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 1 GemHVO NRW a.F. Gebrauch gemacht. Hiernach werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als netto € 410,00
im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben, soweit diese selbständig nutzbar sind und einer
Abnutzung unterliegen. Vermögensgegenstände mit einem Wert von weniger als netto € 60,00 werden
gemäß dem Bewertungswahlrecht des § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW a.F. im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand verbucht.
Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten
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bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Abschlussstichtag getätigte Auszahlungen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
e
Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung,
soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten Vermögensgegenstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden.
pi
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt
alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung.
Ko
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
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5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des
Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2011
die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt.
5.1 Vermögenslage
31.12.2011
T€
4
1,0
31.12.2010
T€
4
%
Veränderung
T€
1,0
e
Immaterielle Vermögensgegenstände
%
0
213
124
55,9
32,6
223
130
58,7
34,2
-10
-6
Sachanlagen
337
88,5
353
92,9
-16
pi
Bauten auf fremden Grund und Boden
Betriebs- und Geschäftsausstattung
mittel- und langfristig gebundenes
Vermögen
341
89,5
10
2,6
6
1,6
4
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
26
0
4
6,8
0,0
1,1
16
1
0
4,2
0,3
0,0
10
-1
4
kurzfristig gebundenes Vermögen
40
10,5
23
6,1
17
Ko
Vorräte
Vermögen
381
100,0
357
380
93,9
100,0
-16
1
Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes.
Seite 13
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5.2 Schuldenlage
Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
31.12.2011
T€
%
31.12.2010
T€
%
Veränderung
T€
6
1,6
6
1,6
0
Eigenkapital
6
1,6
6
1,6
0
Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
198
19
52,0
5,0
206
8
54,2
2,1
-8
11
Sonderposten
217
57,0
214
56,3
3
pi
e
Allgemeine Rücklage
7
138
1,8
36,2
8
144
2,1
37,9
-1
-6
12
1
3,1
0,3
7
1
1,8
0,3
5
0
Ko
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
mittel- und kurzfristiges Fremdkapital
158
41,4
160
42,1
-2
Vermögen
381
100,0
380
100,0
1
Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 17 dieses Berichtes.
Seite 14
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5.3 Ertragslage
1.
2. +
3. +
4. +
5. +
6. +
7. +
8. +
9.+/-
Ergebnis des
Vorjahres
T€
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
10. = Ordentliche Erträge
0
234
0
0
0
1
0
0
0
Ansatz 2011
T€
Ist-Ergebnis
2011
T€
0
254
0
0
0
0
0
0
0
0
250
0
0
0
0
0
0
0
e
Ertrags- und Aufwandsarten
Vergleich
Ansatz/Ist
T€
0
-4
0
0
0
0
0
0
0
235
254
250
-4
-17
0
-146
-25
-9
-31
-21
0
-164
-24
-10
-29
-21
0
-144
-25
-12
-42
0
0
20
-1
-2
-13
-228
-248
-244
4
18. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 10 und 17)
7
6
6
0
19. + Finanzerträge
20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
0
-7
0
-6
0
-6
0
0
21. = Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)
-7
-6
-6
0
22. = Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 18 und 21)
0
0
0
0
23. + Außerordentliche Erträge
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
25. = Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)
0
0
0
0
26. = Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)
0
0
0
0
-
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ko
17. = Ordentliche Aufwendungen
pi
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Seite 15
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5.4 Finanzlage
Ein- und Auszahlungsarten
Ansatz 2011 Ist-Ergebnis Vergleich
2011
Ansatz/Ist
T€
T€
T€
0
202
0
0
0
1
1
0
0
235
0
0
0
0
0
0
0
235
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
204
235
235
0
-18
0
-148
-6
-9
-32
-21
0
-202
-6
-10
-29
-21
0
-148
-6
-10
-26
0
0
54
0
0
3
-213
-268
-211
57
17.= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16)
-9
-33
24
57
18.
19.
20.
21.
22.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
0
0
24.
25.
26.
27.
28.
29.
0
0
-7
0
-3
0
0
0
-10
0
-12
0
0
-8
-1
0
0
0
0
-8
9
0
12
0
30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-10
-22
-9
13
31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30)
-10
-22
-9
13
32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31)
-19
-55
15
70
0
0
-5
0
22
0
-5
0
0
0
-5
0
-22
0
0
0
-5
17
-5
-22
38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 37)
-24
-38
10
48
39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln
40. + Bestand an fremden Finanzmitteln
0
24
0
38
0
-10
0
-48
0
0
0
0
10.
11.
12.
13.
14.
15.
-
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
e
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
+
+
+
+
+
+
+
pi
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Ergebnis
des
Vorjahres
T€
16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Ko
+
+
+
+
+
-
33. +
34. +
35. 36. -
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
41.= Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40)
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem
NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden.
Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse:
31.12.2011
31.12.2010
%
1,6
1,6
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
[= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme]
%
38,0
3,5
Anlagendeckungsgrad II
[= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen
u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital)
: Anlagevermögen]
%
59,4
59,5
Zuwendungsquote
[=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge]
%
8,2
8,1
Anlagenintensität
[= Anlagevermögen : Bilanzsumme]
%
89,7
93,9
Sach- und Dienstleistungsintensität
[= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
: Ordentliche Aufwendungen]
%
59,0
63,8
Liquidität II. Grades
[= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen
: kurzfristige Verbindlichkeiten]
%
20,6
126,6
Zinslastquote
[= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen]
%
2,6
2,9
Allgemeine Umlagenquote
[= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge]
%
91,6
91,5
Ko
pi
e
Eigenkapitalquote I
[= Eigenkapital : Bilanzsumme]
Seite 17
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 haben wir den als Anlage 11 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 12. Mai 2014, wie folgt
erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
pi
e
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die
Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ko
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW
sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Verbandsvorstehers des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der
Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Bornheim, den 12. Mai 2014
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Witschaftsprüferin"
Seite 18
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7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt.
e
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
Bornheim, den 12. Mai 2014
pi
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Ko
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
Seite 19
e
Ko
pi
ANLAGEN
e
Ko
pi
Jahresabschluss,
Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Bilanz zum 31.12.2011
Förderschulzweckverband
Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
Aktiva
Passiva
1.
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Bauten auf fremdem Grund und Boden
341.617,89 €
4.026,76 €
337.591,13 €
213.390,39 €
123.749,86 €
450,88 €
1. Anbau
1.2.2
1.2.4
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Stand
31.12.2010
Stand
31.12.2011
356.577,19 € 1.
4.296,84 € 1.1
1.2
Eigenkapital
352.280,35 € 2.
2.1
222.618,00 €
129.662,35 €
0,00 € 2.2
5.916,55 €
5.915,55 €
1,00 €
Sonderposten
für Zuwendungen
216.718,04 €
214.338,95 €
1. Anbau
196.941,23 €
206.319,39 €
18.885,42 €
8.019,56 €
0,00 €
2.446,16 €
16.439,26 €
5.573,40 €
2.446,16 €
0,00 €
891,39 €
7.320,00 €
0,00 €
7.760,00 €
0,00 €
0,00 €
7.320,00 €
7.760,00 €
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
1. Umlageüberzahlung 2009
2. Umlageüberzahlung 2010
Umlaufvermögen
Vorräte
39.302,00 €
9.546,49 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen
23.063,55 €
6.092,66 €
3. Umlageüberzahlung 2011
pi
2.
2.1
29.755,51 €
2.3
3.
16.970,89 € 3.1
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Instandhaltungsrückstellung
1. Flachdachsanierung Anbau
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1
2.2.2.4
gegenüber dem privaten Bereich
gegen Beteiligungen
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
25.964,32 €
sonstige Rückstellungen
1. Prüfungskosten
0,00 €
964,03 € 4.
Verbindlichkeiten
150.965,30 €
151.625,24 €
0,00 €
0,00 €
964,03 € 4.1
0,00 €
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
vom privaten Kreditmarkt
138.223,28 €
143.430,40 €
3.791,19 €
0,00 € 4.2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11.705,51 €
6.833,94 €
0,00 €
0,00 € 4.3
sonstige Verbindlichkeiten
1.036,51 €
1.360,90 €
380.919,89 €
379.640,74 €
380.919,89 €
Dahlem, den 31.03.2014
16.006,86 €
Ko
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
3.2
Stand
31.12.2010
5.916,55 €
5.915,55 €
1,00 €
e
Stand
31.12.2011
379.640,74 €
Aufgestellt:
Bestätigt:
gez. Helmut Etten
(Kämmerer der Gemeinde Dahlem)
gez. Reinhold Müller
(Verbandsvorsteher)
Anlage 1
e
pi
Ko
e
pi
Ko
e
pi
Ko
e
pi
Ko
Anlage 4/2
e
pi
Ko
Anlage 4/3
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Einleitung
Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
Der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, im Folgenden „FÖS“
genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System
e
der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt.
Die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements erforderte die Erstellung einer
Eröffnungsbilanz gem. § 92 (1) GO NRW. Diese stellt einen wesentlichen Bestandteil des
neuen Rechnungswesens dar. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum
pi
Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des
FÖS zu vermitteln (§ 92 (2) GO NRW). Erstmals wurde somit für den Zweckverband eine
systematische Gegenüberstellung von Vermögen (Kapitalverwendung) sowie der Schulden
und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals) durchgeführt, welche die wirtschaftliche
Ko
Lage des FÖS darlegt.
Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses
§ 95 Gemeindeordnung
Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG)
finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über
die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes
und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die
Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß
anzuwendenden
Vorschriften
der
Gemeindehaushaltsverordnung
NRW
(GemHVO)
eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW
insoweit verzichtet.
Anlage 5/ 1
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach § 95
GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss
aufzustellen,
in
dem
das
Ergebnis
der
Haushaltswirtschaft
des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2011. Er muss unter
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus
Ø der Ergebnisrechnung
e
Ø der Finanzrechnung
Ø den Teilrechnungen
Ø der Bilanz sowie
pi
Ø dem Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO
NRW ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben. Entsprechend sind
Ko
dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO NRW, ein
Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitsspiegel nach § 47
GemHVO NRW beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 (3) GO NRW vom Kämmerer aufgestellt
und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf
der Verbandsversammlung zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss wird gem. § 96 GO
NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Entsprechend dem Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.12.2013 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DHPG Dr. Harzem & Partner mit Datum vom 07.01.2014 mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2011 beauftragt. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die Feststellung
des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers durch Beschlussfassung
der Verbandsversammlung. Des Weiteren beschließt die Verbandsversammlung die
Verwendung des Überschusses auf Grundlage des Jahresergebnisses. Gem. Beschlusslage
des Rechnungsprüfungsausschusses wird von der sog. Ausnahmevorschrift des Artikel 8 § 4
des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss 2010 wird
der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt.
Anlage 5/ 2
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im
übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden
müssen. Der Überschuss des Jahres 2009 wurde in 2011 aufgelöst, die Verwendung des
Überschusses 2011 erfolgt im Haushaltsjahr 2013.
e
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und
Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und
im
Mittelpunkt
der
pi
Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei
Betrachtung.
Dabei
ist
zu
beachten,
dass
Ansatz
und
Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur
festlegen, ob ein Aktiva oder Passiva dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden
muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert ihr Ansatz zu erfolgen hat.
Ko
Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS das
wirtschaftliche Eigentum innehat.
Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach
zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) aufzustellen.
Bei
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW
§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO
NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet,
sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Ergänzend
werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 5. Handreichung des Innenministeriums
NRW herangezogen.
Anlage 5/ 3
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO
NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage von vorsichtig
geschätzten Zeitwerten und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und
aktuelles Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der
Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die
künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre
wertmäßige Obergrenze.
e
Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften
des § 33 GemHVO NRW
beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur
Vermögensgegenstände aufgenommen die selbständig verwertbar sind und bei denen der
FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann
pi
angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz,
Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt
und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt.
Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2
Ko
GemHVO NRW angewandt. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag
einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht
selbstständig
nutzbar
sind
und
mit
anderen
Vermögensgegenständen
eine
Bewertungseinheit bilden.
In begründeten Fällen ist für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine
Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW
bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz
verwiesen.
Entsprechend
dem
Grundsatz
Vermögensgegenstände
und
der
Vollständigkeit
Schulden
dargestellt.
sind
in
Lediglich
der
die
Bilanz
sämtliche
Bewertung
von
geringwertigem Wirtschaftsgut (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56 (1)
GemHVO NRW in vereinfachter Form.
Anlage 5/ 4
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne
Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit
Beschluss und ergänzend als Bestandteil der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres
wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33 (4) GemHVO
NRW Gebrauch gemacht.
die
Bestimmung
der
wirtschaftlichen
Nutzungsdauer
von
abnutzbaren
e
Für
Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium
bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt worden. Innerhalb
des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
pi
Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche
Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist
im Anhang beigefügt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist bei dem FÖS der Wertansatz
Ko
für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im
Rahmen
der
Zeitwertermittlung
um
planmäßige
lineare
Abschreibungen
unter
Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige
Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewandt worden.
Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen.
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum
Stichtag 31.12.2011.
Anlage 5/ 5
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
AKTIVA
Anlagevermögen
Ø Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Sachanlagen
e
Umlaufvermögen
Ø Vorräte
Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
pi
Ø Aktive Rechnungsabgrenzung
4.026,76 €
Ko
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer
Bewertung fähig sind (Lizenzen usw.).
Nicht entgeltlich erworbene oder selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu
den immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware
gehört zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen).
Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer
linear
abzuschreiben.
Enthalten
ist
des
Weiteren
das
Nutzungsrecht
für
die
Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser
wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert
und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert.
Anlage 5/ 6
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Sachanlagen
Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für
Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur
Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS
länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb
eine
Trennung
zwischen
unbeweglichem
Sachanlagevermögen,
z.B.
unbebaute
Grundstücke, und beweglichem Sachanlagevermögen vorzunehmen. Die Sachanlagen sind
Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden
pi
Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung
e
daher in
zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO).
Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über
Bauten auf fremdem Grund und Boden, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen
Ko
im Bau wie folgt:
Bauten auf fremdem Grund und Boden
213.390,39 €
Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf
gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem
FÖS
und
der
Gemeinde
als
Grundstückseigentümer
beinhaltet
entgegen
den
grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist
vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit
dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem
FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten
hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von
Betriebsvorrichtungen, z.B.
Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen
stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die
sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden.
Anlage 5/ 7
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der
Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung der Jahre 2009 bis 2011
vermindert.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
123.749,86 €
e
Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der
Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis
zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von
Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig
Zeitwerte
wurden
sodann
angemessene
pauschale
Wertaufschläge
pi
geschätzten
berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine
Indizierung vorgenommen.
Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als
Ko
60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor,
daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung
der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten.
Die Zugänge 2011 in Höhe von 528,71 €, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als
60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, wurden zum 31.12.2011 in voller Höhe abgeschrieben.
Neben erfassten Anlagenzugängen der Periode 2011 in Höhe von 7.793,89 € wurde der
Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser beläuft sich einschließlich der Abschreibungen
der geringwertigen Wirtschaftsgüter über 528,71 € auf insgesamt 14.235,09 €. Somit ergibt
sich ein Bilanzwert zum 31.12.2011 in Höhe von 123.749,86 €.
Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten,
Chemieunterricht,
Biologieunterricht,
Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht,
Musikunterricht
Unterrichtsmaterial
für
Lehrer,
Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele
wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte
war nicht erforderlich.
Anlage 5/ 8
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
450,88 €
Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Es handelt sich hier um die
vorbereitenden und später zu aktivierenden Vorinstallationen für den im Folgejahr
beschafften neuen Küchenblock.
e
Umlaufvermögen
Vorräte
9.546,49 €
Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First
pi
out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen
Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 8.796,49 € in den
Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das
Depotmaterial war nicht erforderlich. Es ist weiterhin ein Wert in Höhe von
Ko
auszuweisen.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
750,00 €
25.964,32 €
Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 25.964,32 € weisen den
Bestand der Liquiden Mittel des FÖS aus, welche in der Einheitskasse der Gemeinde
Dahlem verwaltet werden. Der Liquiditätsbestand hat sich entsprechend der Darstellung der
Finanzrechnung gegenüber dem Vorjahr um 9.957,46 Euro erhöht.
Sonstige Vermögensgegenstände
3.791,19 €
Die sonstigen Vermögensgegenstände in dargestellter Höhe ergeben sich aus Guthaben
gegenüber dem Stromversorger sowie der Gemeinde aus Abrechnungen der KDVZ-Umlage.
Aktive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen.
SUMME AKTIVA
380.919,89 €
Anlage 5/ 9
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
PASSIVA
Ø Eigenkapital
Ø Sonderposten
Ø Rückstellungen
Ø Verbindlichkeiten
e
Eigenkapital
5.916,55 €
Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der
Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der
pi
Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen
abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen.
Das Eigenkapital des FÖS beträgt zum 31.12.2011 insgesamt 5.916,55 € und gliedert sich
in die Positionen
Ko
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
5.915,55 €
1,00 €
Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages
von 1,00 € ausgewiesen.
Sonderposten
216.718,04 €
In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von
Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur
Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage
des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in
Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm
Anlage 5/ 10
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer
korrespondierend ertragswirksam aufzulösen.
Sonderposten aus Zuwendung
196.941,23 €
Zum 31.12.2011 ist ein Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 196.941,23 € in der
Bilanz enthalten. Dieser setzt sich zusammen aus den Landeszuweisungen zum Anbau des
Schulgebäudes sowie aus der neuen Zuwendung des Jahres 2011 seitens des
e
Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf dem Gelände des
Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wird benötigt, um die Sportgeräte für den
Ruderunterricht zu sichern. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog der Abschreibung
pi
der dazugehörigen Wirtschaftsgüter und beläuft sich im Jahr 2011 auf insgesamt 9.378,16 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
18.885,42 €
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten
Ko
„Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die
Umlageüberzahlung des Jahres 2009 im Haushaltsjahr 2011
über 5.573,40 €
ertragswirksam aufgelöst. Nach dem Ergebnis des Jahres 2011 ergibt sich ein Überschuss in
Höhe von 16.439,26 Euro, welcher dem Sonderposten zuzuführen und im Jahr 2013
aufzulösen ist. Der Sonderposten stellt sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt dar:
Ø Umlageüberzahlung 2010
2.446,16 €
Ø Umlageüberzahlung 2011
16.439,26 €
Instandhaltungsrückstellung
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 liegen keine Erkenntnisse vor,
welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen.
Anlage 5/ 11
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Sonstige Rückstellungen
7.320,00 €
Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum
31.12.2011 aus folgenden Position zusammen:
Bemerkung
Betrag
550,00
e
Prüfungskosten der Eröffnungsbilanz durch die GPA
3.000,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2010
1.000,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2011
2.500,00 €
pi
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2009
Leistungszulage
117,63 €
Saldenbestätigungen und Betragsrundung
152,37 €
7.320,00 €
Ko
Insgesamt:
Gem. Beschlusslage des zuständigen Gremiums wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DHPG Dr. Harzem & Partner mit der gutachterlichen und prüferischen Begleitung des
Jahresabschlusses 2010 sowie der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 für den FÖS
beauftragt. Bei der Bildung der hierzu notwendigen Rückstellung wurde das Honorar
zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt
138.223,28 €
Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind der FÖS von
einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das
aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen.
Anlage 5/ 12
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Der Wertansatz des zu passivierenden Rückzahlungsbetrages beläuft sich zum 31.12.2011
auf 138.223,28 €. Auf den nach § 47 GemHVO NRW zu erstellenden Verbindlichkeitsspiegel
gem. Anlage wird verwiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11.705,51 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.705,51 € handelt
e
es sich um Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei
welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.12.2011 noch aussteht.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.036,51 €
pi
Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der
vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten belaufen sich
zum 31.12.2011 auf insgesamt 1.036,51 € und beinhalten neben der Abgrenzung von Zinsen
aus dem Kapitaldienst noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur
Ko
Durchführung von Lehrerfortbildungen.
SUMME PASSIVA
380.919,89 €
Anlage 5/ 13
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach
Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach
dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis werden
e
zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis zum Gesamtergebnis zusammengefasst.
Nachdem der Überschuss des Jahresergebnisses 2011 in Höhe von 16.439,26 € im Wege
der Gewinnverwendung entsprechend § 10 der Satzung des FÖS dem neu gebildeten
Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung
pi
für das Jahr 2011 in Erträgen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen:
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzergebnis
6.182,52 €
- 6.182,52 €
Ko
Jahresergebnis
0,00 €
Es haben sich im Haushaltsjahr 2011 keine besonderen Geschäftsvorfälle ereignet, welche
den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf
der
Grundlage
des
Bruttoprinzips
alle
erhaltenen
Einzahlungen
und
geleisteten
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 nachgewiesen.
Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der
Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit
sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge
werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei
Anlage 5/ 14
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten
dargestellt.
Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in
der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum
Beispiel
Erträge
Abschreibungen,
aus
der
Auflösung
Zuführungen,
von
Sonderposten
Inanspruchnahme
von
oder
Rückstellungen,
Rückstellungen
oder
Rechnungsabgrenzungen.
Der in der Finanzrechnung als Ergebnis ausgewiesene Bestand an Liquiden Mitteln, saldiert
e
mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2010), entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen
Bestand liquider Mittel aller Bankkonten und Kassenbestände. Der Bestand der liquiden
Mittel des FÖS, wird bei der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet und beim FÖS
im Umlaufvermögen unter der Position der Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich
pi
zum Beginn des Haushaltsjahres auf 16.006,86 €. Die Finanzrechnung des Jahres 2011
weist zum 31.12.2011 einen positiven Saldo in Höhe von 9.957,46 € aus, folglich erhöht sich
der Liquiditätsbestand zum 31.12.2011 auf 25.964,32 € und ergibt sich wie folgt:
23.938,06 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
- 8.773,48 €
Ko
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel
- 5.207,12 €
9.957,46 €
Anlage 5/ 15
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Bestehende Haftungsverhältnis und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen
beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie
sonstige finanziellen Verpflichtung des FÖS zu erläutern.
Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von
besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde
e
Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von 14.700,00 € p. a.
Ko
Aufgestellt:
pi
Dahlem, den 31.03.2014
Bestätigt:
- gez. Helmut Etten -
- gez. Reinhold Müller -
(Kämmerer)
(Verbandsvorsteher)
Anlage 5/ 16
Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2011
Anlagenspiegel zum 31.12.2011 gem. § 45 GemHVO NRW
Bezeichung
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Umbuchungen
Stand
31.12.2010
Zugänge
Abgänge
im Haushaltsjahr
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
Abschreibung
Zuschreibungen
im Haushaltsjahr
Buchwert
Abschreibungen
gesamt
31.12.2011
31.12.2010
A. Anlagevermögen
315,35 €
II. Sachanlagen
402.156,93 €
9.668,60 €
1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden
242.856,00 €
159.300,93 €
895,12 €
8.322,60 €
4. Anlagen im Bau
-
€
450,88 €
1.138,51 €
4.026,76 €
4.296,84 €
24.357,82 €
74.234,40 €
337.591,13 €
352.280,35 €
10.122,73 €
14.235,09 €
30.360,73 €
43.873,67 €
213.390,39 €
123.749,86 €
222.618,00 €
129.662,35 €
-
€
-
€
450,88 €
-
€
Ko
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
585,43 €
e
4.849,92 €
pi
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Anlage 6
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Forderungsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
e
Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.12.2011
Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des
Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher
mindestens nach den im Unlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten
Arten der Forderungen
pi
für Forderungen der Kommune zu gliedern.
Gesamtbetrag
am
31.12. 2011
Ko
EUR
2.1 öffentlich-rechtliche
Forderungen
25.964,32
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
1 bis 5
mehr als
Jahr
Jahre
5 Jahre
EUR
EUR
EUR
25.964,32
Gesamtbetrag
am
31.12. 2010
EUR
16.006,86
2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.1 gegenüber
privaten Bereich
964,03
dem
964,03
2.2.2 gegen Beteiligung
2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
3.791,19
0,00
3.791,19
Anlage 7
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Verbindlichkeitsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.12.2011
Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den
Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die
Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen
e
und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der
Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern
vorzunehmen.
Gesamtbetrag
am
31.12. 2011
pi
Arten der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
mehr als
1 bis 5
bis zu
5 Jahre
Jahre
1 Jahr
EUR
138.223,28
EUR
131.889,00
Ko
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus
Krediten für
Investitionen
2.1 von verbundenen
Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen
Bereich
2.5 vom privaten
Kreditmarkt
74 Commerzbank
79 KSK Euskirchen
3. Verbindlichkeiten aus
Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus
Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
EUR
EUR
Gesamtbetrag
am
31.12.2010
EUR
6.334,28
0,00
143.430,40
138.223,28
131.889,00
6.334,28
0,00
143.430,40
131.682,31
6.540,97
131.682,31
206,69
6.334,28
0,00
0,00
136.690,34
6.740,06
11.705,51
11.705,51
6.833,94
Anlage 8/ 1
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.12.2011
Gesamtbetrag
am 31.12. 2011
EUR
1.036,51
EUR
EUR
EUR
1.036,51
1.360,90
144.631,02
6.334,28
151.625,24
pi
150.965,30
EUR
Gesamtbetrag
am
31.12.2010
Ko
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
7. Sonstige
Verbindlichkeiten
8. Erhaltene
Anzahlungen
9. Summe aller
Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von
Sicherheiten: z.B.
Bürgschaften u.a.
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
1 bis 5
mehr als
1 Jahr
Jahre
5 Jahre
e
Arten der Verbindlichkeiten
Anlage 8/ 2
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Allgemeines
Statistische Angaben
1. Zahl der Lehrkräfte
2. Zahl der Schüler
1. Zahl der Lehrkräfte
2010
2011
a) Vollzeitkräfte
11
10
9
b) Teilzeitkräfte
4
2. Zahl der Schüler
Blankenheim
Dahlem
Zahl
5
2010
%
Sonstige
(außerhalb Verbandsgebiet)
Insgesamt
Zahl
2011
%
%
29
29,90
31
35,63
25
31,25
33
34,02
28
32,18
31
38,75
26
26,80
20
22,99
17
21,25
9
9,28
8
9,20
7
8,75
97
100,00
87
100,00
80
100,00
Ko
Nettersheim
2009
4
pi
Mitgliedsgemeinden
e
2009
Grafische Darstellung der Schüleranzahl
21,25%
8,75%
31,25%
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
Sonstige
38,75%
Anlage 9/ 1
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Statistische Angaben
3. Umlagengrundlagen
Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung)
2009
Mitgliedsgemeinden
Absolut
%
€
8.156.206
38,72
Blankenheim
2010
Absolut
%
€
7.884.342
42,22
2011
Absolut
€
7.053.700
42,62
%
3.826.624
18,16
3.715.322
19,90
3.352.282
20,26
Nettersheim
9.081.867
43,12
7.074.328
37,88
6.142.434
37,12
21.064.697 100,00 18.673.992 100,00 16.548.416 100,00
pi
Insgesamt
e
Dahlem
Ko
Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der
Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) :
6.142.434 €
7.053.700 €
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
3.352.282 €
Anlage 9/ 2
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen
pi
e
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über
die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die
Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer
Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu
berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der
Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes zu
enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12
GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS
sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahresabschluss dargestellte
Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige
Entwicklung des FÖS einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu
deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren
sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der
Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt.
Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur
Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein
Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
Ko
Nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 ergibt sich vorerst ein Überschuss in Höhe
von 16.439,26 €. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine
Zuführung zu dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen, wonach sich die
Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt.
Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.12.2011 wie folgt dar:
AKTIVA
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgr.
BETRAG PASSIVA
BETRAG
341.617,89 € 1. Eigenkapital
5.916,55 €
39.302,00 € 2. Sonderposten
0,00 € 3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgr.
BILANZSUMME AKTIVA
380.919,89 € BILANZSUMME PASSIVA
216.718,04 €
7.320,00 €
150.965,30 €
-€
380.919,89 €
Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 380.919,89 € wird eine Allgemeine Rücklage von
(Eigenkapital im engeren Sinn) 5.916,55 € ausgewiesen.
Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der
Vermögens- und Kapitalstruktur sowie in den Chancen und Risiken eingegangen.
Anlage 9/ 3
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
AKTIVA
Anlagevermögen
341.617,89 €
Immaterielle Vermögensgegenstände
e
Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2
GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2011 liegt das Anlagevermögen des FÖS insgesamt
bei 341.617,89 € und gliedert sich in die Positionen „immaterielle Vermögensgegenstände“
und „Sachanlagevermögen“.
4.026,76 €
Sachanlagen
pi
Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich unter Berücksichtigung des
periodengerechten Werteverzehrs der Abschreibung über 585,43 € saldiert mit dem Vortrag
und den Zugängen 2011 in Höhe von 315,35 € zum 31.12.2011 auf 4.026,76 € und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 270,08 € vermindert.
337.591,13 €
Ko
Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen:
Bauten auf fremden Grund und Boden
213.390,39 €
Unter Berücksichtigung der Zugänge in Höhe von 895,12 € sowie der AfA über 10.122,73 €
reduziert sich der Wert der Bauten auf fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2011 im
Saldo um 9.227,61 €.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
123.749,86 €
Es sind neben der AfA auch die Anlagenzugänge des Haushaltsjahres 2011 mit 8.322,60 €
berücksichtigt. Es ergibt sich zur Bilanz 2010 eine Wertminderung in Höhe von 5.872,49 €.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
450,88 €
Bei dieser Position handelt es sich um erforderliche Vorinstallationen für einen im Folgejahr
neu zu errichtenden Küchenblock.
Umlaufvermögen
Vorräte
39.302,00 €
9.546,49 €
Der Wert des Materialdepots konnte mit 750,00 € unverändert beibehalten werden.
Entsprechend dem Heizölbestand zum 31.12.2011 wurde unter Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 8.796,49 € gebildet.
Anlage 9/ 4
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Öffentlich-rechtliche Forderungen
25.964,32 €
Der Liquiditätsbestand des FÖS hat sich gem. der Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2011
um 9.957,46 € erhöht und beträgt zum Jahresabschlussstichtag 25.964,32 €.
Sonstige Vermögensgegenstände
3.791,19 €
e
Es wurden Forderungen gegen den Stromlieferanten sowie gegen die Gemeinde aus der
Endabrechnung der KDVZ-Umlage aufgenommen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Volumen der Bilanz in 2011 lediglich um
1.279,15 € erhöht hat.
Ko
pi
Das Anlagevermögen hat sich jedoch durch die Abschreibungen der laufenden Periode in
Höhe von 24.943,25 € saldiert mit den neuen Investitionen in Höhe von 9.983,95 €
gegenüber dem Vorjahr um 14.959,30 vermindert.
Anlage 9/ 5
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
PASSIVA
Eigenkapital
5.916,55 €
Allgemeine Rücklage
5.915,55 €
Die allgemeine Rücklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den
übrigen Passivposten, jedoch ohne Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage dar. Sie hängt
somit in der Höhe von den in die Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der
Schulden ab und beläuft sich zum Jahresabschluss 2011 auf 5.915,55 €
1,00 €
e
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist
somit 1,00 € aus.
216.718,04€
pi
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
196.941,23 €
Ko
In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von
Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend
zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im
Haushaltsjahr 2011 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 9.378,16 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
18.885,42 €
Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung
der Überdeckung des Jahres 2009 um 5.573,40 € gemindert. Die sich hiernach ergebende
Überdeckung 2011 über 16.439,26 € wurde dem Sonderposten auf Grundlage der
Verbandssatzung wieder zugeführt. Einschließlich der Überdeckung des Jahres 2010 über
2.446,16 € beläuft sich der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt
18.885,42 €.
Sonstige Sonderposten
891,39 €
Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des
Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes.
Rückstellungen
7.320,00 €
Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am
31.12.2011 nicht mehr. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die
Ausführungen des Anhanges verwiesen.
Anlage 9/ 6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Verbindlichkeiten
150.965,30 €
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
138.223,28 €
Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach Höhe und Fälligkeit
bedingt durch Kreditaufnahmen für Investitionen vom privaten Kreditmarkt besteht. Durch
den Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst des Jahres 2011
konnten diese zum 31.12.2011 auf 138.223,28 € reduziert werden.
e
Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11.705,51 €
pi
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.705,51 € wurden
bestehende Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen
ausgewiesen.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.306,51 €
Ko
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten beläuft sich auf 1.306,51 € und beinhaltet im
Wesentlichen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchführung von
Lehrerfortbildungen.
Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.12.2011 stellt sich graphisch bei einer
Bilanzsumme von 380.919,89 € wie folgt dar:
1,55%
Eigenkapital
39,63%
Sonderposten
Rückstellungen
56,89%
Verbindlichkeiten
1,92%
Anlage 9/ 7
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Ertrags- und Finanzlage
Die Erträge des Jahres 2011 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschließlich der
Finanzerträge auf insgesamt 250.359,63 € und liegen somit um 3.567,37 € unter dem
Planansatz. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2009 in Höhe von
5.573,40 €.
e
Bei einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen schließt die Ergebnisrechnung 2011 mit
einem positiven Saldo in Höhe von 16.439,26 € ab. Auf Grundlage der Verbandssatzung
erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2011 zu der
Bilanzposition „2.2 Sonderposten für Umlageüberzahlungen“, wonach sich die
Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschließlich der Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen in Höhe von 250.359,63 € ausgeglichen darstellt.
Ko
pi
Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Jahres 2011 beläuft
sich gem. der Finanzrechnung auf 210.817,70 € und unterschreitet den fortgeschriebenen
Planansatz um 56.978,30 €. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wurden in Höhe von
8.773,48 € zum Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände geleistet. Ebenfalls wurden die Darlehensverbindlichkeiten im
Wege der ordentlichen Tilgung um 5.207,12 € gemindert. Es stehen Einzahlungen in Höhe
von insgesamt 234.755,76 € gegenüber, somit hat sich der Liquiditätsbestand der v. g.
Periode um 9.957,46 € erhöht. Dieser beläuft sich zum 31.12.2011 auf 25.964,32 €.
Die Verwaltung der liquiden Mittel des Förderschulzweckverbandes erfolgt in der
Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, somit handelt es sich um eine sonstige öffentlichrechtliche Forderung seitens des FÖS gegen die Gemeindekasse Dahlem.
Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage
sowie der Finanz- und Ertragslage
Bezeichnung / Formel
Eigenkapitalquote I
Ergebnis
1,55 %
Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in
welchem Umfang das Vermögen des
Zweckverbandes
durch
Eigenkapital
finanziert
ist.
Je
höher
die
Eigenkapitalquote
I
ist,
desto
unabhängiger ist der Zweckverband von
externen Kapitalgebern.
Vorjahr
59,52 %
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft,
inwieweit das langfristige Vermögen mit
langfristigem Kapital finanziert ist.
Vorjahr
1,56 %
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
5.916,55 € x 100
380.919,89 €
Anlagendeckungsgrad II
Eigenkapital +
Sonderposten für
Erläuterung
langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
Anlage 9/ 8
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Zuwendungen
und Beiträge +
lfr. Fremdkapital x 100
Anlagevermögen
über fünf Jahre
59,38%
202.857,78 € x 100
341.617,89 €
Vorjahr
3,53 %
kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
144.631,02 € x 100
380.919,89 €
pi
Anlagenintensität
37,97 %
Anlagevermögen x 100
Bilanzsumme
Vorjahr
93,92 %
89,68 %
Ko
341.617,89 € x 100
380.919,89 €
Liquidität 2. Grades
Vorjahr
126,63 %
Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100
kurzfr. Verbindlichkeiten
29.755,51 € x 100
144.631,02 €
Zinslastquote
20,57 %
Vorjahr
2,85 %
Finanzaufwendungen x 100
ordentliche Aufwendungen
6.292,96 € x 100
244.066,67 €
Allgemeine Umlagequote
2,58 %
Vorjahr
91,47 %
Allgemeine Umlagen x 100
ordentliche Erträge
229.271,40 € x 100
250.249,19 €
Die
kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
verdeutlicht, wie hoch der Anteil der
kurzfristigen Verbindlichkeiten an der
Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge
i.d.R. über Kassenkredite finanziert
werden, ist diese Kennzahl ein Indikator
dafür, wie stark sich die aufgelaufenen
Defizite
auf
die
Finanzlage
des
Zweckverbandes auswirken.
kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
bis zu einem Jahr
e
Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
91,62 %
Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die
finanzielle
Anpassungsfähigkeit
und
Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine
hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe
Fixkosten in Form von Abschreibungen zur
Folge.
Die
Liquidität
2.
Grades
gibt
stichtagsbezogen Auskunft über die
kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang
die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch
die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Die Zinslastquote weist auf, welche
Belastung
aus
Finanzaufwendungen
zusätzlich
zu
den
(ordentlichen)
Aufwendungen
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt
wider, wie groß der Anteil der Umlage an
den gesamten ordentlichen Erträgen des
betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung
der Umlageüberzahlungen der Vorjahre
wurde berücksichtigt)
Anlage 9/ 9
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Vorjahr
8,05 %
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen x 100
ordentliche Erträge
20.551,60 € x 100
250.249,19 €
8,21 %
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis
darauf, inwieweit der Zweckverband von
Zuwendungen und somit Leistungen Dritter
abhängig ist. (Die Erträge aus der
Auflösung der SoPo wurden hier
berücksichtigt)
Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen
(Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen.
e
Festzustellen ist, dass sich die kurzfristige Verbindlichkeitsquote erheblich erhöht hat.
Ursächlich ist hierfür das Ende der Zinsbindungsfrist eines Investitionskredits zum
30.09.2012. Dies wirkt sich auch auf die Liquidität 2. Grades aus.
pi
Des Weiteren hat sich die Anlagenintensität reduziert, da die Summe der Abschreibungen für
Abnutzung der laufenden Periode größer ist, als die investiven Zugänge des Jahres 2011.
Ko
Die Allgemeine Umlagequote verändert sich trotz der gestiegenen Umlage nur unerheblich,
da in einem ähnlichen Maße auch die Summe der ordentlichen Erträge gestiegen ist.
Anlage 9/ 10
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben
(§ 48 S. 3 GemHVO).
Chancen und Risiken
Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die
künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen.
e
Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer
nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung
verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber
Chancen dar.
Ko
pi
Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte
prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich
selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen.
Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu
beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die
Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des
Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen
saldiert werden.
Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar
darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu
überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich
eine kurze Schwerpunktanalyse an.
Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei
Kommunen gebildet.
Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung
und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als
Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten.
Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch
eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als
umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei
Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht
besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit sondern viel
mehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden
Mitgliedskommunen auszurichten.
Anlage 9/ 11
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist der § 75
Abs. 2 Satz 1 GO wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.
Der Teilergebnisplan des Jahres 2011 wie auch die Haushaltsplanung für den
Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2017 weist jeweils ein ausgeglichenes
Jahresergebnis aus.
e
Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die
Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße
steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim
Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im
Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine
Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf
die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen.
pi
Der Zweckverband hat durch Anbaumaßnahmen an das angemietete Schulgebäude dem
notwendigen Raumangebot für die Förderschüler Rechnung getragen, so dass das
Raumprogramm derzeit als erfüllt angesehen werden kann. Besondere Investitionen und
besondere schulische Maßnahmen werden derzeit nicht gesehen.
Neben der Georg-Schule des Förderschulzweckverbandes wird in Schleiden eine weitere
Förderschule im Südkreis Euskirchen unterhalten.
Ko
Nach einer Einschätzung zur Schulentwicklungsplanung nach dem im Trend gewichteten
Mittel der Schuljahre 1999/2000 bis 2010/2011 erreicht die Versorgungsquote der
Förderschulen insgesamt 4 % (bezogenen auf die jeweiligen Jahrgangbesetzungen der 6bis 16-jährigen). Mit dieser Versorgungsquote kann zukünftig jedoch nicht mehr mit
Schülerzahlen der gegenwärtigen Größenordnung gerechnet werden, weil längerfristig auch
im Bereich der Förderpädagogik die Schülerzahlen demografisch bedingt rückläufig sein
werden und das 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes (Inklusion) einen weiteren
Rückgang von Schülern erwarten lässt.
Die Schülerzahlen der beiden letzten Schuljahre:
Schuljahr
Schüler
Klassen
2012/2013
78
6
2013/2014
76
6
Das Land strebt die schulische Inklusion an und damit die konsequente Umsetzung der auf
der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion im Jahr 2014, d.h. die
gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen.
Gegenwärtig wird ein Teil der Schüler integrativ an den Regelschulen beschult mit jährlich
steigender Tendenz und es ist davon auszugehen, dass durch die fortschreitende Inklusion
die Schülerzahlen an den Förderschulen in den nächsten Jahren weiter spürbar
zurückgehen.
Anlage 9/ 12
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144
Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung
aufgehoben.
Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer
Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl
unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem
Teilstandort mindestens die hälftige der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich.
e
Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die
demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden
Handlungsbedarf mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim
möglichst lange zu sichern, und zwar durch eine Fusion mit der weiteren Förderschule in
Schleiden.
Zur Ausgestaltung eines solchen Zusammenschlusses bieten sich die Möglichkeiten nach
dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW an.
pi
Beide Schulen sind zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten zu verbinden um das
vorhandene schulortnahe Förderschulangebot sicher zu stellen. Mit der Zusammenlegung
der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter Beibehaltung der beiden
Standorte würde ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern entstehen, das für
einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur Standortsicherung beiträgt.
Ko
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die neue Mindestgrößenverordnung finden
Gespräche der Mitgliedsgemeinden beider Förderschulzweckverbände über einen
Zusammenschluss statt und auch hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung einer
Schulträgerschaft.
Angestrebt wird, dass die Mitgliedskommunen der beiden jetzt bestehenden Zweckverbände
alle Schulträgerlasten für ihre jeweiligen jetzt noch bestehenden eigenständigen Schulen
tragen und zwar die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim die finanziellen
Lasten für den Standort der Georg-Schule Dahlem und die Kommunen Hellenthal, Kall und
Schleiden für den Schulstandort der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden. Durch diese
Kostentrennung dürfte für die Verbandsmitglieder hinsichtlich der finanziellen Lasten
Planungssicherheit bestehen und die Schulträgerkosten in einem zu erwartenden Rahmen
verbleiben.
Beabsichtigt ist die Schulträgeraufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung an den Zweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zu übertragen.
Die Gespräche mit den betroffenen Kommunen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des
Schulstandortes Georg-Schule in Dahlem werden weiterhin geführt.
Anlage 9/ 13
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO
Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher,
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben
offen zu legen:
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
2.
Ausgeübter Beruf
3.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz
3 des Aktiengesetzes
4.
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
5.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
pi
Müller Reinhold
Ko
1.
e
1.
2.
Bürgermeister
Verbandsvorsteher
Betriebsleiter
Geschäftsführer
3.
-
4.
Verbandsvorsteher des
Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See,
Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Geschäftsführer der
Flugplatzgesellschaft Dahlemer Binz GmbH, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem
Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V.
5.
Mitgliedschaft Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv.
Vorsitzender des Betriebsausschusses des Wasserverbandes Oleftal, Abgeordneter
im Waldbesitzerverband, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks
Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und
Gemeindebundes, Vorsitzender des Arbeitskreises Naturpark Nordeifel e.V., stv.
Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V.,
Mitglied Gutachterausschuss Kreis Euskirchen, Jurymitglied der „Entente Florale“,
Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem,
Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Vorsitzender der
lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Eifel.
Anlage 9/ 14
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Persönliche Angaben
Mitglieder Verbandsversammlung
(Stand 31.12.2011)
Mitglieder Gemeinde Blankenheim
stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim
e
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
pi
Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat
Tanja Möllengraf, Anno-Santo-Str. 21, 53945 Blankenheim, Pflegefachkraft
Mitglieder Gemeinde Dahlem
Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat
Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister
Ko
stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem
Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt
Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt
Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat
Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte
Anlage 9/ 15
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.12.2011
Persönliche Angaben
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
(Stand 31.12.2011)
Paul Hütter, Schmidtheim, Lindenstr. 41, 53949 Dahlem, Elektromeister
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
e
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
pi
Stellvertreter:
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister
Ko
Dahlem, den 31.03.2014
Aufgestellt:
- gez. Helmut Etten Kämmerer der Gemeinde Dahlem
Bestätigt:
- gez. Reinhold Müller Verbandsvorsteher
Anlage 9/ 16
NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem
sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
Nutzungsdauer
(in Jahren)
Vermögensgegenstand
Gebäude und bauliche Anlagen
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk
Abwasserkanäle
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage
Badekabinen
Baubuden
Behelfsbauten
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise)
Friedhofskapellen
Garagen (massiv)
Garagen (Fertigbau)
Garagen (Leichtbau)
Gebäude, Verwaltungs- (massiv)
Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau)
Gebäude, Büro- (massiv)
Gebäude, Büro- (Leichtbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau)
Gebäude, Betriebs- (massiv)
Gebäude, Betriebs- (Fertigbau)
Gebäude, Betriebs- (Leichtbau)
Gebäude, Lager (massiv)
Gebäude, Lager (Fertigbau)
Gebäude, Lager (Leichtbau)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau)
Gebäude, Schul- (massiv)
Gebäude, Schul- (Leichtbau)
Gebäude, Toiletten- (massiv)
Gebäude, Toiletten- (Fertigbau)
Gebäude, Toiletten- (Leichtbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau)
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten
Geräteblockhaus Kiga
Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle
Hallen (massiv)
Hallen (in Leichtbauweise)
Hallen, Fahrzeug (massiv)
Hallen, Fahrzeug (Leichtbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau)
Hallenbäder
Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv)
Jugendzentren (Fertigbau)
Jugendzentren (Leichtbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau)
Lagergebäude (massiv)
Lagergebäude (Fertigbau)
Lagergebäude (Leichtbau)
Leichenhallen
Pegelhaus Zu-/Ablauf
Pumpenhäuser
Silobauten (Kunststoff und Stahl)
Stauanlage - Untergrundverpresseung
Stahlanlage - Damm Hauptsperre
40
67
30
40
50
20
8
20
50
80
40
80
50
40
30
80
35
70
35
50
50
50
70
70
70
60
40
30
60
50
70
25
25
20
15
70
70
60
60
20
67
60
30
50
30
50
50
40
50
70
50
50
40
60
50
40
50
40
30
70
50
50
20
100
100
Ko
pi
e
1
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
1.44
1.45
1.46
1.47
1.48
1.49
1.50
1.51
1.52
1.53
1.54
1.55
1.56
1.57
1.58
1.59
1.60
1.61
1.62
1.63
1.64
1.65
Anlage 10/1
1.66
1.67
1.68
1.69
1.70
1.71
1.72
1.73
1.74
1.75
1.76
1.77
1.78
1.79
1.80
1.81
1.82
1.83
1.84
1.85
Stauanlage - Prallwand Entnahme
Stauanlage - Damm Vorsperre
Stauanlage - Betonbauteile
Stauanlage - Stahlbauteile
Stauanlage - Tosbecken
Stauanlage - Betonflächen Tosbecken
Stauanlage - Asphaltdichtung
Stauanlage - Mastixversiegelung
Stauanlage - Pegelanlage
Stauanlage - SM 3-6 Bauteil
Stauanlage - Beobachtungsbrunnen
Stauanlage - Brücke Vorbecken
Stauanlage - Betonfläche Einlauf
Stauanlage - Betronfläche Grundablass
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Trafostationshäuser
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau)
Wohncontainer
100
100
100
80
100
20
40
15
40
72
40
25
30
20
50
50
60
50
40
10
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
Barrieren (Sportplätze)
Betonmauer
Bolzplätze (rote Erde)
Bootssteg
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk oder Beton)
Brücken (Stahlkonstruktion)
Brunnen
Drahtzaun
Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (aus Ton oder Kunststoff)
Fahrradständer (mobil)
Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung)
Grünanlagen
Holzzaun
Löschwasserteiche
Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung)
Orientierungssysteme
Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkplätze (mit Packlage)
Pflastersteinwege
Plattenwege
Ruhebänke
Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.)
Schilderbrücken
Spielkombinationen Kletterburg
Spielplätze
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Stahlzaun
Stauanlage Wegebau
hiervon Unterbau
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut)
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke)
Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster)
Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch)
Wasserspeicher
Wegebau Unterbau
Wegebau Asphalt
Wirtschaftsweg (unbefestigt)
Wirtschaftsweg (mineralisch)
Wirtschaftsweg (bituminös)
Ziegelmauer
20
30
15
15
30
80
80
20
17
33
13
10
35
15
5
40
25
10
9
60
15
15
10
8
10
15
12
20
20
40
80
60
40
60
20
20
80
40
5
10
20
30
Ko
pi
e
2
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
2.23
2.24
2.25
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
2.32
2.33
2.34
2.35
2.36
2.37
2.38
2.39
2.40
2.41
2.42
3
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen)
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges)
Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil)
Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage)
13
13
16
16
16
25
16
12
15
10
Anlage 10/2
10
10
15
10
20
30
15
10
25
10
10
10
40
20
8
10
35
35
20
14
15
10
15
10
18
18
20
12
20
9
10
10
25
30
40
71
70
15
12
e
Abzugsvorrichtungen
Akkumulatoren
Alarmanlagen
Alarmgeber (Rettungsdienst)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen)
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Brandmeldeanlage
Brennstofftanks
Druckkessel
Druckluftanlagen (mobil)
Druckluftanlagen (stationär)
Druckrohrleitungen für Abwässer
Druckrohrleitungen für Sickerwasser
Gaststätteneinbauten
Gerüste (mobil)
Kabelleitungen
Kabelleitungen (erdverlegt)
Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen
Kälteanlagen
Klimaanlagen
Martinshornanlage
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen
Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Messeinrichtungen (allgeimein)
Notstromaggregate
Pausensignalanlagen
Photovoltaikanlagen
Schaukästen
Wegeschranken
Solaranlagen
Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler
Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung
Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik
Stauanlage - Umbau SW-Leitung
Stauanlage - Sicherheitstechnik
Telekommunikationseinrichtungen
Vermessungsgeräte (mechanisch)
pi
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
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3.25
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3.28
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3.30
3.31
3.32
3.33
3.34
3.35
3.36
3.37
3.38
3.39
3.40
3.41
3.42
3.43
3.44
3.45
3.46
3.47
3.48
3.49
Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung
Abfallbehälter und -körbe
Atemschutzgerät
Atmungsgeräte
Bädereinrichtungen
Bänke aus Holz
Bänke aus Metall oder Kunststoff
Bänke aus Stein, Mauerwerk
Beckeneinstiegsleitern
Beckenreiniger
Belüftungsgeräte (mobil)
Bestuhlung von Trauerhallen
Betonkleinmischer
Bohnermaschinen
Bohrhämmer
Bohrmaschinen (mobil)
Bohrmaschinen (stationär)
Bühnenausstattung
Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk
Bühnenzubehör
Dampfhochdruckreiniger
Desinfektionsgeräte
Feuerlöschgeräte
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug)
Folienschweißgeräte
Friedhofskreuze
Handkehrmaschinen
Hartplatzpflegegerät
Hobelmaschinen (mobil)
Hobelmaschinen (stationär)
Kanalleuchte mit Anschluss
Kommunikationssysteme
Kompressor
Kücheneinrichtung
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12
6
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8
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30
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5
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15
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4
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4.02
4.03
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4.05
4.06
4.07
4.08
4.09
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
Anlage 10/3
10
10
25
13
9
12
12
5
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e
Küchengeräte
Ladegerät
Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch)
Lötgeräte
Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Messgeräte (Abwasser)
Mülltonnen
Netzwerkserver
Presslufthämmer
Rüttelplatten
Sägen aller Art (mobil); Kettensäge
Sägen aller Art (stationär)
Salzstreuer für den Winterdienst
Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär)
Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel)
Sauerstoff-Schutzgerät
Saugschläuche
Schallpegelmesser
Schiebeleiter
Schleifmaschinen (mobil)
Schleifmaschinen (stationär)
Schmutzwasserpumpe
Schneeräumschild
Schweißgeräte
Schredder
Skelett, Torso, Demonstrationspuppe
Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. !
Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte)
Stampfer
Straßenschilder
Streuautomaten für den Winterdienst
Teerkocher, -spritze
Trennmaschinen (mobil)
Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät
Vorbaukehrmaschinen
Werkzeuge
Winterdienstgeräte (allgemein)
pi
4.35
4.36
4.37
4.38
4.39
4.40
4.41
4.42
4.43
4.44
4.45
4.46
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4.48
4.49
4.50
4.51
4.52
4.53
4.54
4.55
4.56
4.57
4.58
4.59
4.60
4.61
4.62
4.63
4.64
4.65
4.66
4.67
4.68
4.69
4.70
4.71
4.72
Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)
Aktenvernichter
Audiogeräte
Autotelefone
Beamer; Videobeamer
Bepflanzungen in Gebäuden
Bildschirme
Brief- und Paketwaagen
Büchereiregalsystem für Präsenzbestand
Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.)
Büromöbel
Cassettenrecorder
CD-Player
Datensichtgeräte
Dia-Projektor
Drucker
DVD Player
Faxgeräte
Fernseher
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage)
Filmgeräte
Flipcharts
Fotogeräte
Frankiermaschinen
Funksprechgerät/Handfunksprechgerät
Glasvitrinen
Großrechner
Handy
Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-)
Klimageräte (mobil)
Kommunikationsendgeräte (allgemein)
Kopiergeräte
Laboreinrichtungen
Lagereinrichtungen
Laptops
Laubbläser / Laubsauger
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5
5
8
10
5
12
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7
7
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8
5
5
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5.01
5.02
5.03
5.04
5.05
5.06
5.07
5.08
5.09
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
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5.19
5.20
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5.27
5.28
5.29
5.30
5.31
5.32
5.33
5.34
5.35
Anlage 10/4
7
4
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8
5
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5
8
3
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20
20
8
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10
9
25
15
5
10
e
Lautsprecher
Lehr- und Lernmaterial
Leinwände
Magnetwand
Metaplantafel
Mobilfunkendgeräte
Overheadprojektoren
Panzerschränke
Personalcomputer
Pinnwand
Plotter
Präsentationsgeräte
Projektionsgeräte
Projektionswände (mobil)
Projektoren
Radios
Räumgeräte
Raumheizgeräte (mobil)
Recorder
Regalsystem einer Handbibliothek
Reißwölfe
Scanner (u. ä. Peripheriegeräte)
Schreibmaschinen
Software (Anwendungen Spezial)
Software (Anwendungen Standard)
Software (Betriebssysteme und Netzwerk)
Stahlregal
Stahlschränke
Stellwände
Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale)
Tresore
Verstärker
Videogeräte
Vitrinen
Wandtafeln, Leinwände in Schulen
Werkstatteinrichtungen
Workstations
Zeiterfassungsgeräte
pi
5.36
5.37
5.38
5.39
5.40
5.41
5.42
5.43
5.44
5.45
5.46
5.47
5.48
5.49
5.50
5.51
5.52
5.53
5.54
5.55
5.56
5.57
5.58
5.59
5.60
5.61
5.62
5.63
5.64
5.65
5.66
5.67
5.68
5.69
5.70
5.71
5.72
5.73
5.74
Fahrzeuge
Anhänger
Barkassen
Einsatzleitwagen
Fahrräder
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug
Hubwagen
Kleintraktoren
Kleintransporter
Kombiwagen
Lastkraftwagen
Loipenspurgerät
Mannschaftstransportfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug
Motorboot
Personenkraftwagen
Streufahrzeuge
Traktoren
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20
14
8
20
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8
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10
10
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12
10
10
10
Ko
6
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
6.17
7
Sonstige Anlagegüter
7.01
7.02
7.03
7.04
7.05
7.06
7.07
7.08
7.09
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
7.15
7.16
Betten
Brennofen (Töpferwerkstatt)
Defibrillator
EC-Kartenleser
Einbauküchen
Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)
Fahnenmasten
Geldprüfgeräte
Geschirrspülmaschinen
Getränkeautomaten
Hochdruckreiniger
Industriestaubsauger
Kühleinrichtungen
Kühlschränke
Laborgeräte
Landkarten (große für Schule)
15
25
7
8
18
4
10
7
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7
8
7
10
10
13
12
Anlage 10/5
Leitern
Mikroskope
Mikrowellengeräte
Regaleinrichtungen (allgemein)
Reinigungsgeräte (fahrbar)
Schneepflüge
Schulsportgeräte
Staubsauger
Wasserautomaten
Wäschetrockner
Waschmaschinen
Wasserhochdruckreiniger
Wasserspielgeräte
Bergungsfässer
Leitungsroller (Kabeltrommel)
Rollwagen
Probeentnahmesatz
Umfüllpumpe
CSA-Schutzanzüge
Kombinationsschaumrohr
VA-Kiste für Feuerwehrauto
Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.)
Hitzeschutzanzüge
Tauchpumpe
Tragkraftspritzen
Sargwagen
Musikinstrumente, -zubehör
Blas- und Schlaginstrumente
Tasteninstrumente
Streichinstrumente
elektronisches Stimmgerät
Gitarrenverstärker
Klavierbank
Mikrofonanlage
Mischpulte
Mixer / Verstärker
Orchesterpult
10
15
8
10
5
20
5
10
5
3
Ko
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8
8.01
8.02
8.03
8.04
8.05
8.06
8.07
8.08
8.09
8.10
18
13
8
18
9
10
10
7
5
8
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10
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20
20
20
15
15
15
10
15
25
20
e
7.17
7.18
7.19
7.20
7.21
7.22
7.23
7.24
7.25
7.26
7.27
7.28
7.29
7.30
7.31
7.32
7.33
7.34
7.35
7.36
7.37
7.38
7.39
7.40
7.41
7.42
Anlage 10/6
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
e
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters
des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ko
pi
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW
sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Verbandsvorstehers des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der
Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Bornheim, den 12. Mai 2014
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Anlage 11
e
Ko
pi
Ergänzende Angaben
DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Sitz:
Dahlem
Aufgaben:
Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung.
Ko
Verbandsversammlung:
Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007.
pi
Verbandssatzung:
e
Name:
Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern:
- Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter)
- Gemeinde Dahlem (2 Vertreter)
- Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter)
Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2011 einmal. Im Rahmen dieser Sitzung
wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst:
Sitzung der Verbandsversammlung vom 15. Juni 2011:
− Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 nebst Anhang und Lagebericht,
− Entlastung des Verbandsvorstehers.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde in
der Verbandsversammlung am 16. Dezember
2013 festgestellt, ebenso wurde dem Ver
bandsvorsteher Entlastung erteilt.
Verbandsvorsteher:
Reinhold Müller
Bürgermeister der Gemeinde Dahlem
Anlage 12
e
pi
Ko
e
pi
Ko