Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 16:30
Aktualisiert
02.12.15, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 307 /X.L. Z.1
Datum: 02.12.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) die nicht berücksichtigten Ursprungsbedenken im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung aufrecht zu erhalten,
b) die Bedenken und Anregungen des Städte- und Gemeindebundes lt. Stellungnahme vom 30.10.2015 (s. Anlage 1) entsprechend der Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterstützen,
c) der beigefügten Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen und
d) die Beschlussvorschläge zu beschließen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 24.11.2015 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss empfohlen, die Angelegenheit zur Beratung an den Haupt- und
Finanzausschuss, der am 08.12.2015 terminiert ist, zu vertagen.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass im 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht auf die bereits seit Anfang des Jahres zunehmend im Fokus stehende Flüchtlingssituation eingegangen wird. Dabei berührt diese Situation nicht nur
Nordrhein-Westfalen, sondern die ganze Bundesrepublik. Viele Ziele und Grundsätze müssen neu darauf ausgerichtet werden, wobei die Integration und die Bildungsmöglichkeiten, die Schaffung von Wohnraum und ein gesicherter Öffentlicher Personennahverkehr nur einige wichtige Punkte darstellen. Aufgrund dessen
wurde in der Auswertung des 2. Entwurfs immer wieder auf diese Situation aufmerksam gemacht und entsprechende Forderungen an das Land formuliert.
Als Anlage (Anlage 2) ist die Auswertung des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes NRW zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt. Hierin sind die Ergänzungen gegenüber der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung grau hinterlegt. Des Weiteren sind die übernommenen und nicht übernommenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken nochmals dargestellt.
3
Bezüglich der Stellungnahme des Kreises Euskirchen wird unter Punkt 6.5 (Großflächiger Einzelhandel) auf die Ziele des Entwurfs des LEP NRW, sachlicher
Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“, hingewiesen, die im Gemeindeblatt vom
27.07.2012 veröffentlicht wurden und die als Anlage (Anlage 3) beigefügt sind.
Ebenso ist die hierzu ergangene Stellungnahme des Kreises Euskirchen (Anlage
4) beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister