Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.12.15, 15:00
Aktualisiert
04.12.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 374 /X.L.
Datum: 04.12.2015
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bundesprogramm "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen"
hier: Turnhalle Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung
Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ einen Förderantrag zur Entwicklung der
Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung zu
stellen.
Begründung:
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur (soziale Infrastruktur) in Höhe von 140 Mio. Euro veranschlagt.
Förderfähige Projekte sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Kommunen sowie ggf. mit überregionaler Wirkung. Die
Projekte müssen eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort haben und in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen.
Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte.
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet
sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies gilt auch dann, wenn sich das zu fördernde Projekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.
Der Fördersatz für Kommunen, die sich nicht im Nothaushalt befinden, liegt bei
45%, bei Kommunen mit Nothaushalt bei 90%.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien:
-
Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit
-
Begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier
-
Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
-
Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit
-
Städtebauliche Einbindung in das Wohnungsumfeld
-
Überdurchschnittliche fachliche Qualität insbesondere hinsichtlich sozialer
Integration
-
Hohes Innovationspotenzial
3
Förderanträge mussten bis zum 13.11.2015 gestellt werden.
Wie bereits in der laufenden Sitzungsphase informiert, wurde ein Förderantrag
zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung vorgelegt.
Dem Förderantrag wurden Kosten in Höhe von 373.000,00 Euro zugrunde gelegt
(siehe hierzu auch Vorlage 357).
Die Förderantragsstellung muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der
Ratsbeschluss kann nachgereicht werden.
Mit der Mitteilung, ob eine Förderung bewilligt wird oder nicht, kann Anfang des
kommenden Jahres gerechnet werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister