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Beschlussvorlage (Bundesprogramm "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen" hier: Turnhalle Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.12.15, 15:00
Aktualisiert
04.12.15, 15:00
Beschlussvorlage (Bundesprogramm "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen"
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 374 /X.L. Datum: 04.12.2015 An den Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bundesprogramm "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen" hier: Turnhalle Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ einen Förderantrag zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung zu stellen. Begründung: Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) in Höhe von 140 Mio. Euro veranschlagt. Förderfähige Projekte sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Kommunen sowie ggf. mit überregionaler Wirkung. Die Projekte müssen eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort haben und in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies gilt auch dann, wenn sich das zu fördernde Projekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet. Der Fördersatz für Kommunen, die sich nicht im Nothaushalt befinden, liegt bei 45%, bei Kommunen mit Nothaushalt bei 90%. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien: - Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit - Begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier - Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen - Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit - Städtebauliche Einbindung in das Wohnungsumfeld - Überdurchschnittliche fachliche Qualität insbesondere hinsichtlich sozialer Integration - Hohes Innovationspotenzial 3 Förderanträge mussten bis zum 13.11.2015 gestellt werden. Wie bereits in der laufenden Sitzungsphase informiert, wurde ein Förderantrag zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung vorgelegt. Dem Förderantrag wurden Kosten in Höhe von 373.000,00 Euro zugrunde gelegt (siehe hierzu auch Vorlage 357). Die Förderantragsstellung muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der Ratsbeschluss kann nachgereicht werden. Mit der Mitteilung, ob eine Förderung bewilligt wird oder nicht, kann Anfang des kommenden Jahres gerechnet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister