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Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 13:00
Aktualisiert
11.02.16, 13:00
Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier:	Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 384 /X.L. Datum: 10.02.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 16.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der dargestellten Satzungsänderung zur Finanzierung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim zu. Begründung: In der letzten Sitzung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim vom 21.01.2016 wurde durch Beschluss festgestellt, dass zum Schuljahr 2016/2017 eine Einschulung der neuen Klassen der Gesamtschule im Schulzentrum Blankenheim ohne sofortige bauliche Erweiterung nicht möglich ist. An der Beschulung der Klassen 5 bis 10 am Standort Blankenheim und 11-13 am Standort Nettersheim wird insbesondere aus pädagogischen Gründen festgehalten. In diesem Zusammenhang wurde die Finanzierung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim betrachtet und ein neuer Verteilerschlüssel beschlossen. Ab der Beschulung des Jahrgangs 13 im Jahre 2021 in Nettersheim gilt für die Verteilung der Umlage folgende Regelung: „Die nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen des Zweckverbandes werden von den Verbandsmitgliedern zur einen Hälfte nach der Zahl der Schüler am jeweiligen Standort, zur anderen Hälfte nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage des Vorjahres auf die Verbandsmitglieder verteilt. Für die Verteilung nach der Zahl der Schüler wird die Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres zugrunde gelegt. Bis dahin gilt folgende Übergangsregelung: „Für die Verteilung der Umlage auf die Schülerzahlen der Gesamtschule Eifel gilt folgender Verteilerschlüssel: 69,99 % für Blankenheim 30,01 % für Nettersheim Die bisherigen Verteilerschlüssel für die Realschule Blankenheim und die Hauptschule Nettersheim bleiben unverändert. § 4 Abs. 5 der Verbandssatzung ist entsprechend zu ändern. In der Zeit vom 29.01. bis 03.02.2016 konnten die Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2016/2017 an der Gesamtschule anmelden. Wie in den Vorjahren ist das Interesse an der Gesamtschule hoch. Es wurden 127 Anmeldungen entgegengenommen. Um allen angemeldeten Kindern einen Platz an der Schule anbieten zu können, wurde am 03.02.2016 die Bildung einer fünften Eingangsklasse für das kommende Schuljahr bei der Bezirksregierung beantragt. Am gleichen Tage wurde die Genehmigung erteilt unter der Bedingung, dass der erforderliche Schulraum zur Verfügung steht bzw. zeitnah geschaffen wird. 3 Neben den drei Kommunen Blankenheim, Nettersheim und Dahlem sind Anmeldungen aus Hellenthal, Kall, Schleiden und Bad Münstereifel und Mechernich zu verzeichnen. Die im November 2015 eingerichtete internationale Klasse an der Gesamtschule besuchen mittlerweile 18 Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Die nächste Sitzung der Schulzweckverbandsversammlung ist für März in Vorbereitung. Neben dem Haushalt 2016 werden die Satzungsänderung, Inklusion und die Ausbauplanung erörtert werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister