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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
19.02.16, 09:00
Aktualisiert
19.02.16, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -Cr Vorlage 394 /X.L. Datum: 15.02.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Buche, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Engelgau Flur 9 Parzellennummer 121, 53947 Nettersheim-Engelgau 2. Drei Tannen, Antrag des Grundstückeigentümers Gemarkung Marmagen Flur 11 Parzellennummer 330, 53947 Nettersheim-Marmagen 3. Eine Birke, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 4. Zwei Linden, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 5. Eine Fichte, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim 6. Eine Kastanie, Antrag der Eifelgemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim Begründung: Zu 1: Der Grundstückseigentümer Gemarkung Engelgau Flur 9 Parzellennummer 121 in Nettersheim-Engelgau beabsichtigt auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Hierzu liegt zwischenzeitlich eine Baugenehmigung vor. Im geplanten Baubereich befindet sich an der Grenze zum Nachbargrundstück eine Buche, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Entfernung der Buche erforderlich. Aus diesem Grund ist für die Buche eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. Zu 2: Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 11 Parzellennummer 330 befindet sich eine Baumgruppe, wovon drei Tannen unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume haben nur einen sehr geringen Abstand zueinander, so dass diese sich gegenseitig in ihrer Entwicklung behindern. Weiterhin kann die Gefahr von Windwurf nicht ausgeschlossen werden. 3 Aus diesem Grund ist für die drei Tannen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da eine bauliche Entwicklung des Grundstückes zu erwarten ist. Zu 3: In der Straße „Zum Mertesberg“ in Marmagen stockt in Höhe des Wohnhauses Nr. 26 eine Birke im öffentlichen Bankettbereich. Der Baum hat insgesamt eine sehr negative Entwicklung. Weiterhin brechen bei Sturm regelmäßig Äste aus und fallen auf die Fahrbahn. Daher ist für die Birke eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes. Zu 4: In der Straße Finkenweg in Marmagen in Höhe des Wohnhauses Nr. 21 stocken im öffentlichen Bankettbereich zwei Linden. Beide Bäume haben eine sehr negative Kronenentwicklung. Weiterhin haben die Wurzeln das Pflaster im Randbereich sowie bereits Teile der Fahrbahn angehoben. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der letzten Ortsbegehung besprochen, dass die Linden zu entfernen sind. Daher ist für die beiden Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes. Zu 5: Im Bereich des Anwesens Talstraße 9 in Nettersheim befindet sich im öffentlichen Bankettbereich eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Aufgrund der Größe des Baumes und der Nähe zur Wohnbebauung könnten bei Windbruch, der nicht ausgeschlossen werden kann, an den angrenzenden Wohnhäusern erhebliche Schäden entstehen. Aus diesem Grund ist für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. 4 Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes. Zu 6: In der Straße Formegey in Zingsheim stockt am Grundstück Brunnenstraße 15 im öffentlichen Bankettbereich eine Kastanie, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Aus der Krone des Baumes ist ein Starkast ausgebrochen, wodurch dieser nachhaltig geschädigt wurde. Weiterhin zeigt die Kastanie Symptome der Pseudomonas Rindenkrankheit. Aufgrund des Vorgenannten ist für die Kastanie eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist im Bereich der Kastanie ein neuer ortstypischer Laubbaum zu pflanzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister