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Beschlussvorlage (Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
308 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 09:00
Aktualisiert
19.02.16, 09:00
Beschlussvorlage (Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden) Beschlussvorlage (Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden) Beschlussvorlage (Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 397 /X.L. Datum: 18.02.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bewirtschaftung der Wildwiesen in den selbstverwalteten Eigenjagden zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Förderantrag bei der Landwirtschaftskammer NRW für folgende Flächen zu stellen: Wild- und Wiesen Flächen: Revier: Marmagen Wald Ost Abteilung Unterabteilung 61 a e 62 a 63 b c g 67 e f 68 d 69 d 72 b 79 a c 80 a 81 d 561 b c Revier: Nettersheim IX Ha 0,30 0,13 0,13 0,22 0,19 0,05 0,19 0,14 0,11 0,79 0,10 0,18 0,77 0,17 0,13 0,30 0,09 3,99 Abteilung Unterabteilung 41 a 42 a b 43 a c 45 a c 46 b 47 a b c 52 a b d 54 a Ha 0,40 0,31 0,43 0,53 0,49 0,37 0,35 0,69 0,36 0,33 0,47 0,71 0,63 1,04 0,67 7,78 Begründung: In den selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald Ost sowie Nettersheim IX werden durch den Forstbetrieb Wildwiesen im Sinne einer ordnungsgemäßen Wildbewirtschaftung bewirtschaftet. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderung besteht die Möglichkeit, für dieses Dauergrünland Fördergelder zu erhalten. Der Forstbetrieb tritt hier als landwirtschaftlicher Betrieb bei der Landwirtschaftskammer auf. Für die im Wald liegenden Grünflächen ist unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Basisförderung, der „Greening“-Prämie und dem Zuschuss für Kleinbetriebe mit einer Förderhöhe von insgesamt etwa 280 – 320 €/ha zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, für folgende Flächen einen Antrag auf landwirtschaftliche Förderung zu stellen: 3 Wild- und Wiesen Flächen: Revier: Marmagen Wald Ost Abteilung Unterabteilung 61 a e 62 a 63 b c g 67 e f 68 d 69 d 72 b 79 a c 80 a 81 d 561 b c Revier: Nettersheim IX Ha 0,30 0,13 0,13 0,22 0,19 0,05 0,19 0,14 0,11 0,79 0,10 0,18 0,77 0,17 0,13 0,30 0,09 3,99 Abteilung Unterabteilung 41 a 42 a b 43 a c 45 a c 46 b 47 a b c 52 a b d 54 a Eine Übersichtskarte der Flächen ist als Anlage beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister Ha 0,40 0,31 0,43 0,53 0,49 0,37 0,35 0,69 0,36 0,33 0,47 0,71 0,63 1,04 0,67 7,78